Veröffentlichen auch Sie Ihre Arbeiten - es ist ganz einfach!
Mehr InfosDiplomarbeit, 2011, 99 Seiten
Diplomarbeit
1,3
Abstract
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Box-Verzeichnis
Symbolverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Kapitel 1 Einleitung
1.1 Anstoß und Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Organisation der Arbeit
Kapitel 2 Grundlagen
2.1 Finanzintermediation und Banken als Finanzintermediäre
2.2 Multinationale Banken
2.3 Gegenstand der Regulierungstheorie
2.4 Die Zwecke der Regulierung von Banken
2.5 Eine Systematisierung der Bankenregulierung
Kapitel 3 Modellbetrachtung
3.1 Das Grundproblem und die Vorgehensweise
3.2 Modellrahmen und Ablauf
3.3 Die Regulierung von Subsidiary und Branch
3.4 Die Wahl der Repräsentationsform im Ausland
3.5 Modell-Zusammenfassung
Kapitel 4 Harmonisierung der Regulierung
4.1 Prinzipien für die internationale Aufsicht
4.2 Kooperation in der Regulierung von multinationalen Banken
4.3 Pro und contra einer zentralen Finanzmarktregulierung
Kapitel 5 Auswertung und Empfehlungen
5.1 Ergebnisse
5.2 Handlungsempfehlungen
Literaturverzeichnis
Selbständigkeitserklärung
Anhang A Grundlagen
A.1 Verbriefungen
A.2 Basel II
A.3 Implementierung Basel II
A.4 Kreditinstitute aus rechtlicher Sicht
A.5 Ausländische Besitzanteile
A.6 Ausländische Banken in Osteuropa und Lateinamerika
Anhang B Regulierung von Branch und Subsidiary
B.1 Regulierungsentscheidung über Subsidiary-MNB
B.2 Regulierungsentscheidung über Branch-MNB
B.3 Determinanten für Branch-Repräsentation
Anhang C Kooperative Regulierung
C.1 Empfehlungen der „Cross-border Bank Resolution Group“ (März 2010)
C.2 Internationale Regelung in der Bankenaufsicht
Digitale Fassung der Diplomarbeit auf CD-Rom
This diploma thesis examines the financial market regulation, especially the regulation of multinational banks (MNB). Moreover the paper reveals how the regulatory intervention decision of the participating official institutions depends on the representation choice. Shared liability gives higher incentives to regulate MNBs compared with domestic banks (liability effect). In contrast the cross-border deposit insurance gives lower incentives than presence of local insurance (internalization effect). An additional discussion about cooperation and centralization between MNB supervisors shows that the coordination of regulatory activities does not lead to an optimal solution. Therefore a precise recommendation for multinational banking regulation can´t provided.
Abbildung 1-1: Entwicklung der Immobilienpreise in 20 Großstadtregionen der Vereinigten Staaten
Abbildung 3-1: Situation Branch
Abbildung 3-2: Situation Subsidiary
Abbildung 3-3: Grundmodell
Abbildung A-1: Emission verbriefter Forderungen in ausgewählten europäischen Ländern
Abbildung A-2 Entwicklung des Bestandes an Asset-Backed Commercial Paper
Abbildung A-3: Aufbau Basel II
Abbildung A-4: Implementierung Basel II Überblick
Abbildung A-5: Implementierung Basel II im Zeitverlauf
Abbildung A-6: Ausländische Besitzanteile
Abbildung A-7: Ausländische Banken in Osteuropa und Lateinamerika
Abbildung B-1: Entscheidung des Regulators über Subsidiary-MNB
Abbildung B-2: Entscheidung des Regulators über Branch-MNB
Tabelle 2-1: Ausländische Besitzanteile
Tabelle 2-2: Ökonomische und außerökonomische Zwecke ohne Marktversagen
Tabelle 2-3: Ökonomische Zwecke bei Marktversagen
Tabelle 2-4: Systematisierung von Maßnahmen in der Bankenregulierung (Beispiele)
Tabelle 3-1: Übersicht der Repräsentationen ausländischer Niederlassungen von Multinationaler Banken
Tabelle 3-2: Übersicht Subsidiary: Auszahlungen der Regulierung im In- und Ausland
Tabelle 3-3: Übersicht Branch: Auszahlung der Regulierung im Inland
Tabelle 4-1: Übersicht: Pro und Contra der Zentralisierung
Tabelle B-1: Gleichgewichtsentscheidung im Wahrscheinlichkeitsraum Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle B-2: Optimale Entscheidung im Wahrscheinlichkeitsraum Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle C-1: Regelung der Bankenaufsicht
Box 1-1: Chronologie der Finanzkrise
Box 1-2: Wirkungskanäle der Weltfinanzkrise
Box 4-1: Fallbeispiel Fortis Group
Box 4-2: Fallbeispiel Dexia
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
„Weder haben wir die Ursachen der Krise beseitigt, noch können wir heute sagen: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.“[1] Bundespräsident Christian Wulff nutzte seine Ansprache auf dem Deutschen Bankentag 2011 um an die unverändert hohen Gefahrenpotenziale im Finanzintermediationssystem zu erinnern. In der Geschichte kam es immer wieder zu schweren Finanzmarktkrisen. Doch keine ist mit dem jüngsten Zusammenbruch hinsichtlich der Gefährlichkeit und Dynamik vergleichbar. Schnell weitete sich die Krise auf andere Märkte aus und führte zum schwersten Wirtschaftseinbruch seit 1929.[2] Heute sind direkte und indirekte Folgen bedrohlicher denn je. Extreme Kursschwankungen an den Börsen spiegeln die Unsicherheit über die gegenwärtige Situation wieder[3]. Drohende Staatspleiten lassen das Vertrauen in funktionierende Märkte weiter sinken. Das gesellschaftliche Interesse an einer strengeren Finanzmarktregulierung zur Vermeidung zukünftiger Krisen ist auffällig gestiegen. Kein anderer Wirtschaftszweig ist traditionell so stark reguliert wie der Finanzsektor. Dennoch ist es den Behörden nicht gelungen, die Fehlausbildungen des Systems frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Obwohl Finanzmarktakteure ihren Tätigkeitsbereich fortlaufend über Ländergrenzen hinweg ausdehnen, ist die Finanzmarktregulierung weitestgehend auf nationaler Ebene verblieben. In der Folge sind mehrere Behörden an der Regulierung beteiligt, so dass mangelnde Zusammenarbeit und Informationslücken die Sicherstellung der Systemstabilität gefährden könnten. Die geschilderte Situation verlangt nach einer genaueren Betrachtung um die resultierenden Implikationen verstehen zu können. Multinationale Banken sind heute bedeutende Akteure auf dem globalen Finanzmarkt und besitzen großen ökonomischen Einfluss.[4] Sie eignen sich daher als repräsentatives Untersuchungsobjekt hinsichtlich der Effizienz von Regulierungsmaßnahmen.
BOX 1-1 Chronologie der Finanzkrise
Nach einer Jahre langen Niedrigzinsphase hob die FED ab Mitte 2004 die Leitzinsen in den USA langsam wieder an. Zwei Jahre später führte das steigende Zinsniveau zu wachsenden Ausfallraten im Subprime Immobiliensegment, abflachenden Hauspreissteigerungen und damit zu einem erhöhten Risikobewusstsein der verschiedenen Anleger. Ab 2007 kam es sogar zu einem Rückgang der Immobilienpreise auf dem US-Markt. Folgende Grafik stellt die Entwicklung der Immobilienpreise in 20 Großstadtregionen der USA von 2001 bis 2008 dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1-1:Entwicklung der Immobilienpreise in 20 Großstadtregionen der Vereinigten Staaten[5]
In der Folge kam es zum ersten wichtigen Ereignis welches den Beginn der Krise markiert. Die New Century Financial Corporation, eine der größten Institutionen zur Vergabe von Subprime Mortgages in den USA, meldete am 2. April 2007 Gläubigerschutz gemäß amerikanischer Insolvenzordnung an. Am 3. Mai 2007 veranlasste die UBS die Schließung des Dillon Read Hedgefonds. Ratingagenturen wie Moody´s, Standard&Poor´s und Fitch nahmen im Sommer 2007 massive Herabstufungen der mit Subprime Hypotheken unterlegten strukturierten Wertpapiere vor. Die Titel verloren stark an Wert und hatten weltweit Abschreibungen bei Investoren zur Folge. So musste die IKB Deutsche Industriebank AG am 30. Juli 2007 in einer Mitteilung hohe Verluste in diesem Marktsegment bekannt geben. Die Marktteilnehmer waren über Verstrickungen im Subprime Segment verunsichert und das gegenseitige Misstrauen wuchs. Bereits Ende Juli 2007 mussten die Zentralbanken auf den Interbankenmärkten intervenieren und Liquidität zur Verfügung stellen. Im Herbst 2007 meldeten Großbanken und andere Finanzinstitute erhebliche Quartalsverluste sowie weitere Herabstufungen von CDO-Tranchen. Der Beginn des Jahres 2008 verlief vorerst ruhig, bis im März ein Übernahmeangebot der Investmentbank Bear Sterns durch J.P. Morgan Chase die Dramatik der Liquiditätsprobleme verdeutlichte. Einen Höhepunkt erreichte die Krise im September 2008, als Fannie Mae und Freddie Mac aufgrund hoher Verluste unter Staatsaufsicht gestellt, und von der Federal Housing Agency übernommen wurden. Der Investmentbank Lehman Brothers wurden am 15. September 2008 Liquiditätshilfen verweigert und war damit unweigerlich Insolvent. Durch Aussetzung der To Big-to-Fail -These kam der Interbankenmarkt faktisch zum Erliegen und musste durch neue Refinanzierungsmöglichkeiten der Zentralbanken aufgefangen werden. Die Maßnahmen konnten das weitere Zusammenbrechen des Investmentbanking-Sektors nicht verhindern. So wurde am 15. September 2008 Merrill Lynch durch die Bank of America übernommen. Am 21. September wurden Goldman Sachs und Morgan Stanley unter Schutz des Federal Reserve Systems gestellt. Der weltweit größte Versicherer AIG wurde am 18. September mit 85 Mrd. US-Dollar von der Regierung gestützt. Am 3. Oktober verabschiedete der amerikanische Senat ein Rettungspaket von 700 Mrd. US-Dollar. In Deutschland wurde am 17. Oktober 2008 das Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschiedet auf dessen Grundlage der Sonderfond Finanzmarktstabilisierung gegründet wurde.[6]
Box 1-2 Wirkungskanäle der Weltfinanzkrise
Für die Betrachtung der Finanzmarktregulierung ist es von Bedeutung auf die Gründe der aktuellen Weltfinanzkrise einzugehen
„Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass die bei Finanzinstituten ausgewiesenen Verluste auf Verbriefungen von Hypotheken minderer Qualität in den USA (Subprime Mortage Backed Secrurities) einerseits zu groß sind, als dass sie alleine durch die Ausfälle bei den zugrunde liegenden Hypotheken erklärt werden könnten, andererseits zu klein, als dass sie die Krise des globalen Finanzsystems erklären könnten.“[7]
Eine grobe Übersicht der oft tiefgreifenden Ursachen wird in den Kategorien Verbriefungen, Eigenkapitalregulierung, Rating-Agenturen, Governance-Probleme und systemisches Risiko geliefert.
Verbriefungen: Verbriefungen dienen dazu, Risiken an Dritte weiter zu geben. Die Herausgabe durch Finanzintermediäre ist volkswirtschaftlich sinnvoll, solange durch die Streuung der Risiken ein erhöhter Diversifizierungsgrad, und damit die bessere Risikotragfähigkeit durch Dritte erreicht werden kann. Banken gründeten Zweckgesellschaften, sogenannte SPVs, deren Aufgabe darin bestand die Risiken aus den amerikanischen Hypothekenkrediten am Kapitalmarkt zu platzieren. Wertpapiere mit verschiedenen Ansprüchen auf die Titel konnten so weltweit erworben werden.[8] Dieser Vorgang hat maßgeblich zur Erhöhung der internationalen Ansteckungseffekte beigetragen.[9] Zudem konnte durch die Bildung von Zweckgesellschaften und die Verbriefung der Immobiliendarlehen die Mindesteigenkapitalunterlegung gedrückt werden. Das orginate-to-distribute Modell setzte unter damaligen Regulierungsvorschriften entscheidende Fehlanreize. In deren Konsequenz war die Eigenkapitalausstattung der SPVs viel zu gering. Die Haftung der initiierenden Banken führte zu enormen Verlusten in den Mutterkonzernen. Das Fristentransformationsrisiko war nicht in den Verbriefungen für den Kapitalmarkt enthalten. Die Laufzeit emittierter Instrumente lag weit unter der von zugrunde liegenden Krediten. Banken wie auch Aufsichtsinstitutionen fiel es gleichermaßen schwer diese Risiken zu erkennen und ließen ein Schattenbanksystem heranwachsen.[10]
Eigenkapitalregulierung: Die Regulierungsvorschriften für Finanzmärkte haben selbst auch einen entscheidenden Anteil an den Entwicklungen im Vorfeld der Weltfinanzkrise. So wurde es versäumt die Herausgabe und Verbriefung von Hypotheken minderer Qualität unter Aufsicht zu stellen. Die Folge war eine Intransparenz in diesem Marktsegment. Exorbitante Fristentransformation und viel zu hohe Liquiditätszusagen der Mutterbanken hätten im Rahmen von Basel II verhindert werden müssen. Die Eigenkapitalausstattung vieler Banken war ebenfalls zu gering. Die Berechnung der nötigen Eigenkapitalunterlegung basierte auf bankinternen Risikomodellen. Banken wurde so ein Freiraum zur höchst möglichen Reduzierung der Mindestreserve eingeräumt.[11] Kritik bezüglich der Bindung des geforderten Mindesteigenkapitals unter Basel II wurde laut, da die Mindestreserve nicht zum Ausgleich eventuell anfallender Verluste genutzt werden konnte. Fiel das Eigenkapital eines Instituts unter die geforderte Grenze, so wurde die Solvenz nicht nur von den Aufsichtsbehörden, sondern auch von anderen Instituten auf den Wholesale -Märkten in Frage gestellt. Die Refinanzierung brach zusammen. In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Kritikpunkt an der bestehenden Eigenkapitalregulierung zu nennen. Um die Eigenkapitalmindestgrenze nicht zu unterschreiten war es für einige Institute notwendig eine Bilanzverkürzung (Deleveraging) durch den Verkauf von Wertpapieren vorzunehmen. Simultanes Deleveraging führt zu Kurssenkungen. Die nach Basel II geforderte Fair Value Bilanzierung fordert den Ansatz von Wertpapieren zum aktuellen Marktwert und verursacht wiederum Eigenkapitalmangel. Diese Abwärtsspirale konnte erst durch Aussetzung der Fair Value Methode und Intervention der Regierungen gestoppt werden.[12]
Rating Agenturen: Die Vergabe von Ratings entscheidet über die Preise der verschiedenen Verbriefungsprodukte am Markt. Damit spielten Rating Agenturen durch Falschbewertungen eine entscheidende Rolle in der Krisenentstehung. Eine Disziplinierung durch den Markt fand nicht statt. Stattdessen wurden Beratungen der Zweckgesellschaften durch Rating Agenturen durchgeführt. Das Ziel war die Zweitverbriefung von Titeln minderer Qualität. Durch Unterstellung ausreichender Diversifizierung verbesserte sich die Bewertung derselben Titel. Diese waren nun interessante Anlageoptionen für institutionelle risikoaverse Investoren, wie zum Beispiel Versicherungen oder Pensionsfonds. Ein weiterer Grund für Ansteckungseffekte kann hieraus abgeleitet werden.[13]
Governance-Probleme: Die Vergütungssysteme vom Immobilienmakler bis zum Investmentbanker setzten falsche Anreize. Am kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Boni und Provisionen ließen das Risikobewusstsein der Beteiligten sinken. Von Dritten erstellte Risikoeinschätzungen wurden weder hinterfragt noch angezweifelt. Die fehlende Haftung für Entscheidungen des Managements möge hier auch eine Rolle spielen, doch sind die Probleme in der Anreiz- und Haftungspolitik in den Unternehmen nur ein kleiner weiterer Baustein hin zur Weltfinanzkrise.[14]
Systemisches Risiko: „Die gegenwärtige Bankenregulierung beruht auf der Grundidee, dass die Stabilität des Finanzsystems gewährleistet werden kann, indem Maßnahmen erlassen werden, die die Solvenz jeder einzelnen Bank sichern.“[15] Im Vorfeld der Weltfinanzkrise wurden die systemischen Risiken unterschätzt und die Sicherung von Einzelinstituten in den Vordergrund gestellt (mirkoprudenzieller Ansatz). Dabei handelt es sich um Risiken, die in der Betrachtung einer einzelnen Bank nicht erkennbar sind und sich bei der Aggregation über mehrere Banken gegenseitig verstärken und so zu einer Gefahr für das gesamte System heranwachsen.[16] Die heutige starke Vernetzung des Finanzsystems ist maßgeblich für die große Tragweite und Geschwindigkeit der Entwicklung verantwortlich.[17] Direkte Ansteckungseffekte durch wirtschaftliche Verflechtung und indirekte Ansteckung im Zusammenhang mit dem Marktwertansatz zählen zu der Querschnittsdimension systemischer Risiken. Finanzielle Ungleichgewichte bilden dagegen die Zeitdimension des systemischen Risikos. Die makroprudenziellen Aufsichtskomponenten wurden bisher weitgehend vernachlässigt.[18]
Ziel dieser Arbeit ist es, die Regulierung von Multinationalen Banken zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Aus den Wechselwirkungen der Regulierung in den Niederlassungsländern der Bank sollen Schlüsse über das Verhalten der zuständigen Instanzen gezogen und mögliche Ineffizienzen aufgedeckt werden. Das in dieser Arbeit verfolgte Ziel wird demnach unter folgende Forschungsfrage gestellt: Ist es möglich durch die Zusammenarbeit der verantwortlichen Regulatoren einer Multinationalen Bank ein wohlfahrtsoptimales Ergebnis zu erreichen?
Um diese Frage zu beantworten wird wie folgt vorgegangen. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in vier wesentliche Abschnitte. Im ersten Teil werden die Grundlagen der Regulierungstheorie erläutert und das Untersuchungsobjekt, die Multinationale Bank, vorgestellt. Zudem wird auf die Begründung von Staatseingriffen in den Bankenmarkt näher eingegangen und mögliche Maßnahmen kategorisiert.
Im zweiten Teil der Arbeit wird ein Modell zur Analyse der Ausgangssituation vorgestellt. Dabei werden zwei Gesichtspunkte betrachtet. Zum einen die Situation aus Sicht der Regulierer. Zum anderen die Entscheidung der Bank über die Art der Niederlassung im Ausland. Durch die Beobachtung des Verhaltens der beteiligten Parteien werden Rückschlüsse auf die jeweiligen Verhaltensweisen und Anreize gezogen.
Im dritten Abschnitt wird die internationale Kooperation der Regulierung von Multinationalen Banken untersucht. Eine Darstellung der Bemühungen hinsichtlich der international abgestimmten Aufsicht multinationaler Bankaktivitäten dient einem aktuellen Überblick über die Sachlage. Darauf folgt die Betrachtung der Kooperation in der Regulierung von Multinationalen Banken. Hierbei werden drei Situationen geschildert. Die Differenzierung erfolgt nach der Art der Niederlassung und dem Kooperationsverhalten. Es werden dabei unter anderem auch die Verhalten der Regulierer zwischen den ausländischen Niederlassungen betrachtet. Anschließend wird die Möglichkeit eine Zentralisierung der Regulierung diskutiert.
Im letzten Abschnitt werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und mögliche Lösungsvorschläge erörtert. Dabei wird zu jeder Zeit auf die Konvergenz zu international anerkannten Meinungen geachtet.
Das Funktionieren einer Volkswirtschaft ist maßgeblich von der Sicherstellung des effizienten Kapitaltransfers sowie der effizienten Allokation von Überschuss- und Defiziteinheiten abhängig. „Mit dem Begriff Finanzintermediation werden die zahlreichen Prozesse umschrieben, die es zum Ziel haben, Nachfrage und Angebot nach Kapital zusammenzuführen und abzustimmen.“[19] Effiziente Finanzintermediation erhöht das Wachstum und die Stabilität eines ökonomischen Systems. Im Sinne des funktionellen Erklärungsansatzes stehen folgende fünf Kernfunktionen im Mittelpunkt: Transfer-, Transformations-, Risikotransformations-, Logistik- und Informationsfunktion. Innerhalb variabler Rahmenbedingungen (zum Beispiel nationale Finanzmarktgesetzgebung) sind diese Funktionen gleichbleibend und es gilt, sie zu erfüllen. Die Grundaussagen der Kernfunktionen lauten:[20]
- Der Transfer von Kapital zwischen verschiedenen Akteuren im Wirtschaftssystem verursacht Kosten und Risiken, welche durch effiziente Intermediation reduziert werden können.
- Das Volumen von Kapitalangebot und Nachfrage kann differieren. Mittels Losgrößentransformation wird ein großer Kredit durch viele kleine zusammengefasste Einlagen finanziert bzw. wird eine große Einlage in Form von vielen kleineren Krediten verliehen. Unterschiede in der Fristigkeit werden durch Fristentransformation ausgeglichen. Langfristige Kredite können durch den Finanzintermediär aus Einlagen kürzerer Laufzeiten finanziert, und umgekehrt längerfristige Einlagen in Kredite mit kürzerer Laufzeit investiert werden. Eine dritte Form der Transformationsfunktion von Finanzintermediären ist der intertemporale Ausgleich zwischen Konsum und Sparen bzw. Finanzieren und Investieren. Diese zeitliche Verschiebung der Prioritäten im Lebenszyklus wird als Life Cycle-Transformation bezeichnet.
- Wirtschaftsteilnehmer besitzen eine unterschiedliche Risikoneigung und Risikotragfähigkeit. Finanzintermediation ermöglicht den direkten oder indirekten Transfer von Risiken entsprechend der Präferenzen. Ein direkter Transfer kann mittels Diversifikation, Hedging oder das Abschließen von Versicherungen erreicht werden. Der Finanzintermediär ist aber auch in der Lage, Risiken indirekt zu senken. Eine entscheidende Rolle spielen dabei Informationsvorteile, welche dem einzelnen Nicht-Intermediär gänzlich unzugänglich bzw. nur mit hohem Kostenaufwand zugänglich sind. Gegen Zahlung einer Entschädigung kann sich der Kapitalgeber Informationen über die Risiken des Investitionsobjektes beschaffen. Aber auch Eigenkapitalhaftung und Diversifikationsmöglichkeiten (welche dem Einzelnen nicht zur Verfügung stehen) sind Möglichkeiten zur Reduktion von Risiken durch Finanzintermediation.
Logistik- und Servicefunktion: Für die effiziente Erfüllung der Intermediationsfunktion bedarf es bestimmter logistischer Voraussetzungen. Aufgabe ist es, diese Basis zu schaffen und sie den Marktteilnehmern zugänglich zu machen.
- Die Beschaffung von notwendigen Informationen für die Investitions- oder Finanzierungsentscheidung der Wirtschaftssubjekte ist mit hohem Ressourceneinsatz verbunden. Informationsungleichgewichte zwischen Kapitalanbieter und Nachfrager erhöhen das Risiko in vielfältiger Weise. „Im Rahmen der Informationsfunktion gewährleistet die Finanzintermediation eine permanente und effiziente Verbesserung der Informationsbasis, auf deren Grundlage die Marktteilnehmer Finanzentscheidungen treffen.“[21]
Aus diesen fünf Kernfunktionen können die drei Ziele Kapitalallokation, Transaktionskostenreduktion und Risikoreduktion abgeleitet werden. Dabei stehen diese Zielelemente nicht nur ergänzend zueinander. Unter Einbeziehung der Kosten wird das Konfliktpotenzial ersichtlich. So hat sich in der jüngsten Krise des Finanzintermediationssystems deutlich gezeigt, wie hoch Systemrisikokosten und damit die Kosten für die Volkswirtschaft sein können.[22]
Der Finanzintermediär kann als Anbieter von Finanzintermediationsleistungen bezeichnet werden. Dabei werden neun Anbieterkategorien unterschieden: Banken und bankähnliche Organisationen, Finanzgesellschaften und Gesellschaften mit Nähe zu Banken, Zentralbanken, Versicherungsgesellschaften, Beratungs- und vermittlungsorientierte Organisationen, Non-Banks, Anbieter von Marktplattformen, Informationsdienstleister und Technologieprovider.[23] Es kann weiter zwischen Finanzintermediären im engeren und im weiteren Sinn differenziert werden. In der engeren Definition werden Finanzintermediäre als Institutionen verstanden, die Kapital von Anlegern annehmen und an Kapitalnehmer weitergeben. Eine Bank, in deren Geschäftstätigkeit dieser Vorgang berücksichtigt wird, kann als Finanzintermediär im engeren Sinn bezeichnet werden. Allerdings fallen auch andere Unternehmen, wie zum Beispiel Venture Capital Gesellschaften oder Versicherungen, in den Bereich dieser Definition. Weiterhin werden Institutionen, welche den Handel zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern ermöglichen oder erleichtern, als Finanzintermediäre im weiteren Sinn bezeichnet. In diese Gruppe sind Finanzmakler, Börsendienste oder Rating Agenturen einzuordnen.[24] „Banken bieten heutzutage eine Fülle unterschiedlicher Produkte an und konkurrieren mit anderen Instituten, die gleiche Funktionen erfüllen.“[25] Definitionsansätze des Begriffs „Bank“ sind daher sehr heterogen. Sie können aus einzelwirtschaftlicher, gesamtwirtschaftlicher oder rechtlicher Sicht erfolgen.[26]
Der Tätigkeitsbereich von Banken gliedert sich in Commercial Banking und Investment Banking. Im Commercial Banking nehmen Kreditinstitute Kapital entgegen und geben dieses als Kredite an Dritte weiter. Damit übernehmen diese Institute die Transformationsleistungen der Finanzintermediation in Bezug auf Risiko, Fristigkeit und Losgrößen. Im Zuge des delegated monitoring wird stellvertretend für den Kapitalgeber die Überwachung der Kreditnehmer übernommen, und dadurch Kosten eingespart. Zudem erfüllen sie Umtausch und Zahlungsleistungen und sind damit klar den Finanzintermediären im engeren Sinn zuzuordnen. Im Gegensatz dazu unterstützen Investmentbanken den Handel an den Kapitalmärkten und sind damit als Finanzintermediäre im weiteren Sinne tätig.[27] Klar wird an dieser Stelle, dass Banken einen großen Teil des Spektrums der Finanzintermediation abdecken. Sie zählen zu den wichtigsten Finanzintermediären und nehmen eine bedeutende Position in einer Volkswirtschaft ein.
In der vorangegangen Betrachtung wurden Banken in die Finanzintermediationstheorie eingeordnet, ohne dabei näher auf den „geographischen“ Tätigkeitsbereich der Intermediäre einzugehen. Es konnte aus der Finanzintermediation heraus auf den Finanzintermediär selbst Bezug genommen werden. Diese Vorgehensweise wird nun auf globaler Ebene fortgesetzt. Die internationale Finanzintermediation besitzt eine Reihe von Spezifika. Das Risiko internationaler Transaktionen ist höher als auf nationaler Ebene. Insbesondere tragen Fremdwährungs- und Länderrisiken zu diesem hohen Risikofaktor bei. Die Intermediationskette sowie die Intensität der Interbankenbeziehungen, sind im globalen Umfeld ausgedehnter als in inländischen Märkten.[28] Das Argument der größeren Informationslücke, aufgrund der größeren Entfernung von Kapitalnehmer und Kapitalgeber, hat im Zeitalter des Internets und der internationalen Vernetzung kaum noch Gültigkeit. Kritisch zu betrachten sind in diesem Zusammenhang auch Aussagen über die erhöhte Wettbewerbsintensität auf dem internationalen Bankenmarkt. Die fehlende internationale Regulierung soll für diesen Zustand verantwortlich sein. In Hinsicht auf die in der jüngsten Vergangenheit abgeschlossenen internationalen Abkommen[29] ist dieses Argument als heikel anzusehen. Ebenfalls spricht die Tatsache, dass auf internationalen Kapitalmärkten unvollkommene Marktbedingungen vorherrschen, welche Intermediären Monopolrenten verschaffen können, dagegen. Die Wettbewerbsintensität wäre somit sogar geringer.[30]
Ein internationaler Finanzintermediär ist ein Intermediär, welcher die Funktionen der Finanzintermediation in (über) mehreren Ländern erfüllt. Im Folgenden wird die Multinationale Bank (MNB) als ein Vertreter näher betrachtet. Eine MNB ist eine Bank, welche in mehr als einem Land physische Niederlassungen unterhält. Sie besitzt Elemente ausländischer Direktinvestitionen (FDI) und eines multinationalen Unternehmens (MNE). Die meisten Aktivitäten der MNB sind grundsätzlich als eine Art Verlängerung von Aktivitäten der inländischen Ebene zu verstehen.[31] Im Gegensatz dazu, werden Internationale Banken abgegrenzt, welche zwar international operieren, aber keine physischen Niederlassungen im Ausland besitzen.[32] Unter die Tätigkeiten Internationaler Banken fallen traditionelle grenzüberschreitende Geschäfte sowie das sogenannte Euroccurrency banking, bei dem Transaktionen in einer Fremdwährung durchgeführt werden.[33]
Ein Blick in die Geschichte lässt zwei bedeutende Ströme in der Entwicklung moderner Multinationaler Banken erkennen. Die erste Welle ist unmittelbar mit der Kolonialzeit im 19. Jahrhundert verbunden. Großbritannien als koloniale Supermacht dominierte diese Zeit und schuf Bankniederlassungen in Australien, der Karibik und Lateinamerika. Nach und nach expandierten auch Banken anderer Länder in Kolonien rund um den Globus. Diese Phase endete erst vollständig mit dem ersten Weltkrieg und der anschließenden Depression. Die zweite große Welle in der Entwicklung des multinationalen Bankgeschäfts ist ab den 1960er Jahren zu verzeichnen und reicht bis heute an.[34] Es kommt unweigerlich die Frage nach den Beweggründen auf, die den Kreditinstituten als Anlass für den Einstieg in das internationale Geschäft dienten bzw. dienen. In der Literatur werden vielfältige Gründe für die Ausweitung der Geschäftstätigkeit diskutiert. Eine Hauptursache wird durch die Kundennachfolgehypothese erklärt. Diese besagt, dass Banken ihren Kunden ins Ausland folgen.[35] Wenn inländische Bankkunden (zum Beispiel Industrieunternehmen) eine grenzüberschreitende Expansion planen, wird die inländische Bank versuchen, notwendige ausländische Niederlassungen bereit zu stellen, um die Kundenbeziehung aufrecht erhalten zu können.[36] Ein weiterer Grund wird in der Ausweitung des Marktes gesehen. Ist der inländische Markt gesättigt, so versucht die Bank neue Marktanteile in anderen Ländern zu sichern. Bessere Ertragschancen sowie der Ausgleich des Ertragsrisikos verleiten Banken ebenfalls dazu, ihr Geschäftsfeld zu erweitern.[37] Der hohe Wettbewerbsdruck auf dem inländischen Markt und gute Aussichten hinsichtlich der Profitabilität im Ausland bieten einen großen Anreiz.[38] Auch die Risikodiversifizierung und die Risikobegrenzung von Auslandsgeschäften sind positive Aspekte. Vor allem können aber auch technologische Entwicklungen, landesspezifische Regulierungsstandards, Marktöffnungen und Wettbewerbsvorsprünge die Bildung ausländischer Niederlassungen erklären. Der auslösende Entscheidungsfaktor ist von Fall zu Fall verschieden und kombiniert oft mehrere Gründe miteinander.[39]
Ist die Entscheidung über die Expansion ins Ausland getroffen, hat die Bank die Wahl zwischen verschiedenen Repräsentationsformen. Eine Multinationale Bank kann durch unterschiedliche Arten von Einrichtungen im Ausland repräsentiert werden. Es wird zwischen correspondent banking, representative offices, agencies, branches und subsidiaries differenziert.[40] Die wichtigsten sind nachstehend beschrieben:[41]
Eine Agency bezeichnet eine Niederlassung einer Bank im Ausland, welche in deren Auftrag Kredite vergibt und Überweisungen durchführt. Dabei bietet die Agency keine Einlagengeschäfte an.[42]
Die Subsidiary ist im Inland zugelassen, befindet sich aber mehrheitlich im ausländischen Besitz. Dies unterscheidet sie von einer inländischen Bank. Eine Subsidiary unterliegt den Vorschriften des Landes in dem sie tätig ist und nicht denen des Ursprunglandes.[43]
Eine Branch ist eine Zweigstelle einer Bank im Ausland. Hierbei unterliegt sie in der Regel der Gesetzgebung des Landes in dem sie sich befindet und den Gesetzen des Inlandes.[44]
Auch Korrespondenzbanken agieren auf internationaler Ebene. Jedoch besitzen jene Banken nur einen Sitz im Inland und unterhalten Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken ohne FDIs.
Eine initiierende Bank wählt selbst die gewünschte Repräsentationsform im Ausland. Die Wahl der Organisationsform wird von nachfolgenden Faktoren determiniert: Der Umfang und die Art der angestrebten Geschäftstätigkeit im Ausland finden große Berücksichtigung. Beispielsweise wird ein Kreditinstitut die kostengünstige Korrespondenzbank-Beziehung wählen, um einfache Banktransaktionen im Ausland bereitstellen zu können. Soll dagegen die Position auf dem ausländische Geld- und Kapitalmarkt verbessert werden, eignet sich die Branch als Niederlassung. Die Entscheidung zur Subsidiary ist dagegen anderer Natur, und stellt weniger eine Verlängerung der heimischen Bank, als mehr eine eigene Einheit dar. Sie eignet sich dann am besten, wenn das komplette Spektrum der Banktätigkeit im Ausland bereitstehen soll.[45]
Wie in jedem Wirtschaftsunternehmen stellen notwendige Investitionen auch bei Banken einen kritischen Faktor dar. Im Fall von MNBs steigen die benötigten Ressourcen mit der Tiefe des Eindringens in den ausländischen Markt. Je nach Ressourcenverfügbarkeit wird eine „erschwingbare“ Repräsentationsform gewählt.[46]
Weiterhin besitzt auch die ausländische Regulierungs- und Rechtsstruktur großes Gewicht in der Entscheidung zur Wahl der Organisationsform. Die Auswirkungen von Steuern, regulatorischen Bestimmungen und juristischer Stellung bestimmen maßgeblich den Erfolg der Unternehmung und fließen daher in den Entscheidungsprozess ein.[47] In Kapitel 3.4 werden die Ausführungen zur Wahl der Repräsentationsform noch weiter konkretisiert.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Multinationalen Banken erheblich angestiegen. Vor allem in Osteuropa und Lateinamerika wurden viele Zweigniederlassungen gegründet.[48] In Tabelle 2-1 wird die Entwicklung der ausländischen Anteile an inländischen Banken für Osteuropa und Lateinamerika abgebildet. In Osteuropa nahm zwischen 1995 und 2005 der ausländische Anteil am inländischen Gesamtbankvermögen um 33% zu, in Lateinamerika um 20%. Auf globaler Ebene war ein gemäßigterer Anstieg von 8% innerhalb von zehn Jahren zu verzeichnen. In den 60er Jahren waren die „Multinationalität“ einer Bank und deren Aktivität im Ausland noch eng mit der Größe der Bank verbunden.[49] Ab Mitte der 90er Jahre waren es dann auch „mittelgroße“ Institute, die den „Großen“ auf dem Weg in das Ausland folgten.[50] Die Ausbreitung und die große globale Vernetzung der Aktivitäten von MNBs haben die systemische Bedeutung stark ansteigen lassen. „Many of the financial institutions that had to be bailed out or supported with public funds in 2008 and 2009 in Europe and the US were MNBs.”[51] Eine verbesserte Konzeption der Regulierung von Multinationalen Banken ist daher sehr wichtig und steht im Kern der aktuellen Diskussionen.
Tabelle 2-1:Ausländische Besitzanteile[52]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Theorie der Regulierung beschäftigt sich mit den Bereichen einer Ökonomie, in denen der Staat planend eingreift, die Produktion selbst übernimmt oder eine qualitätssichernde Funktion einnimmt. Schaffung und Erhalt von Rahmenbedingungen des Wettbewerbs fallen ebenfalls in den Gegenstandsbereich. Es gilt zwischen positiver und normativer Regulierungstheorie zu unterscheiden. Im positiven Ansatz wird versucht, die Folgen von Regulierungsmaßnahmen und die Gründe für das Eingreifen des Staates zu erklären. Auseinandersetzung mit bestehenden Maßnahmen und die Prognose Zukünftiger sind die Kernelemente der positiven Theorie. Im Vergleich dazu, ist die zentrale Fragestellung der normativen Regulierungstheorie weitreichender. Sie untersucht, ob und wie eventuell eingegriffen werden sollte. Hierbei stehen die Maßnahmen zur Erreichung optimaler Allokationen im Mittelpunkt.[53]
„Im Modell der vollständigen Konkurrenz ist kein Platz für staatliche Regulierung zur Verbesserung der Allokation der Ressourcen, da der Markt zur optimalen Allokation führt, ohne daß [sic.] der Staat eingreift.“[54] Der Staat sichert allenfalls die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb. Dementsprechend muss also eine Form von Marktversagen vorliegen, um einen regulierenden Eingriff des Staates zu rechtfertigen.
Allgemeine Marktversagenstatbestände sind Externalitäten, unvollständige Informationen und Größenvorteile.
Wird ein Wirtschaftsteilnehmer durch die Handlung eines Anderen positiv oder negativ in Nutzen bzw. Produktionsmöglichkeit beeinflusst, ohne dass dafür ein Preis gezahlt wird, so liegt eine positive oder negative Externalität vor.[55] Beispielsweise ist die Produktionsmenge in einem Unternehmen im Sinne der Maximierung von Produzenten- und Konsumentenrente optimal. Durch den Ausstoß von Nebenprodukten der Produktion, entstehen durch die Herstellung Kosten für Dritte. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Erzeugung wachsen durch diesen negativen externen Effekt und bewirken eine Verschiebung der optimalen Produktionsmenge. Die optimale Menge kann nur noch produziert werden, sofern es zu einer internen Einigung der beteiligten Parteien kommt oder der Staat eingreift.
Eine Umgebung mit unvollständigen Informationen kann zu steigenden Suchkosten bei den Konsumenten und zu Preisdispersionen homogener Güter führen. Asymmetrische Informationsverteilung zwischen Verkäufer und Käufer kann in Marktversagen gipfeln. In diesem Zusammenhang sind die adverse Selektion sowie das Problem des moralischen Risikos (moral hazard) bedeutend.[56]
Größenvorteile, oder auch zunehmende Skalenerträge, treten auf, wenn eine Erhöhung einer Inputeinheit um 1 % zu einer überproportionalen Erhöhung des Outputs von mehr als 1 % führt.[57] Durch die Auswirkungen von positiven Skaleneffekten wird das Potenzial für die Herausbildung von natürlichen Monopolen geschaffen.
Im nächsten Schritt werden diese Marktversagenstatbestände explizit auf den Finanzmarktsektor übertragen und in die Begründung der Bankenregulierung einbezogen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass auch beim Vorliegen von intakten Märkten, ohne Marktversagen, der Staat in einigen Fällen gewillt ist, regelnd einzuschreiten. Gründe dafür sind beispielsweise qualitätssichernde Maßnahmen, wie sie im Gesundheitssektor notwendig sind. Im nächsten Punkt wird hierauf ebenfalls spezifisch eingegangen.
Kaum ein anderer Bereich in einer Volkswirtschaft ist so stark reguliert und so umfangreichen Vorschriften unterworfen, wie der Bankensektor. Ein Eingriff des Staates in das Marktgeschehen ist im Modell der vollkommenen Konkurrenz ein Fremdkörper. Sei der Regulierer noch so gut informiert und wohlwollend, eine Ressourcenallokation, welche die Marktlösung dominiert, ist nicht möglich.[58] Folgerichtig kommt die Frage nach der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Bankenregulierung auf. Die nachstehende normative Analyse über Zwecke und Ziele der Regulierung von Banken wird darüber Aufschluss geben.
Für eine Kategorisierung der Absichten regulativer Eingriffe erfolgt in einem ersten Schritt eine Einteilung gemäß der Marktverhältnisse. Unterschieden werden dabei eine funktionierende, intakte ökonomische Umgebung oder ein Marktumfeld, in dem es zu Marktversagen kommt.
Im Fall eines funktionierenden Wettbewerbs zwischen den Kreditinstituten wird der Staat tätig, falls die im öffentlichen Interesse liegenden Ergebnisse nicht durch die Marktlösung erzielt werden können.[59] „Sind Banken in solche Marktprozesse eingebunden, so können sie Adressat einer Regulierung werden, ohne selbst für das Ergebnis der Marktkoordination verantwortlich zu sein. Dabei kann der unmittelbare Regulierungszweck außerökonomischer oder ökonomischer Natur sein.“[60] Beispiele für außerökonomische Absichten sind sozialpolitische Handlungen, wie die gezielte Strukturförderung von Branchen oder Regionen durch Kreditvergaben oder den Verbraucherschutz.
Der Eingriff des Staates in einen intakten Wettbewerb bezweckt ökonomische Ziele bei Maßnahmen zur Sicherung der Geldwertstabilität. Ad hoc muss kein konkreter Marktversagenstatbestand vorliegen. Allein das öffentliche Interesse und die große Bedeutung der Geldversorgung für die Volkswirtschaft und Preisstabilität dienen als Rechtfertigung der Staatstätigkeit. Ohne staatliche Eingriffe wären beide Größen hohen Schwankungen ausgesetzt, die sich letztendlich auf das Wachstum eines Wirtschaftsraumes auswirken. Die Kontrolle des Geldwesens fällt in allen Staaten in das Aufgabengebiet der Zentralbanken und Regierungen. Da es sich hierbei um Problemstellungen mit geldpolitischem Charakter handelt, wird von einer näheren Betrachtung abgesehen.[61] Tabelle 2-2 fasst beide Formen nochmals zusammen:
Tabelle 2-2:Ökonomische und außerökonomische Zwecke ohne Marktversagen[62]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Für den Autor sind regulatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Marktversagen bedeutender. Die Regelungen im Finanzwesen sind dabei auf die Sicherung der Wettbewerbsfunktion, die Sicherung der Finanzintermediation und den Schutz der Gläubiger ausgerichtet. Allen drei Zielen ist gemein, dass sie auf die Vermeidung des Eintritts von Marktversagen abzielen.
Für eine bessere Übersicht werden nur die wichtigsten Erklärungsansätze skizziert.
Sicherung der Wettbewerbsfunktion:
In der traditionellen Wettbewerbspolitik werden vier Kernfunktionen des Wettbewerbs unterschieden: Die Wahrung der wirtschaftlichen Freiheit, die Verteilungsgerechtigkeit, die optimale Zuteilung von Ressourcen und die Realisierung von technischem Fortschritt, sind die zentralen Zielelemente.[63] Ein funktionsfähiger Wettbewerbsprozess setzt die Erfüllung der Grundannahmen der vollkommenen Konkurrenz voraus. Diese werden im Finanzintermediationssystem teilweise nicht erfüllt.
In der Literatur gibt es eine Reihe von Ansätzen zur Existenz von Größenvorteilen im Bankensektor. Ein Hinweis liefert der Wertschöpfungsprozess einer Bank, der zu einem großen Teil aus der Gewinnung und Verarbeitung von nicht frei erhältlichen Informationen besteht. Information economies und Lerneffekte lassen die Grenzkosten (bzw. Durchschnittskosten) bei steigendem Informationsaufkommen sinken.[64] Größenvorteile führen im Zeitverlauf zur Bildung von natürlichen Monopolen im Bankenmarkt. Der Wettbewerb wird durch das Ausscheiden kleinerer Institute stark eingeschränkt und die Kunden zahlen einen zu hohen Preis für ein zu niedriges Angebot. Die Neigung des Bankenwesens zu monopolistischen Strukturen ist keinesfalls unumstritten. Bislang konnte die Existenz von positiven Skaleneffekten in der Empirie nicht eindeutig nachgewiesen werden[65]. Das Argument der begrenzten Subadditivität der Kostenfunktion von Informationsverarbeitungsprozessen spricht auch dagegen.[66] Der Schutz des Marktes vor Monopolbildung ist daher nicht zur Sicherung der Wettbewerbsfunktion notwendig und keine ausreichende Regulierungsbegründung.
Ein weiterer Ansatz zur Rechtfertigung der Bankenregulierung beschreibt die Existenz von externen Effekten. Die Beschaffung und Verarbeitung von Informationen für die bankspezifische Entscheidungsfindung verursacht Externalitäten. Der Nutzen aus der Informationsverwendung kommt nicht nur der entsprechenden Bank zu Gute, sondern teilweise auch anderen Banken. Durch Verhaltensbeobachtungen und Imitation können die Ergebnisse ohne Preisvereinbarung, damit ohne Kostenbeteiligung, genutzt werden. Die Problematik, auch freerider-Problem genannt, führt zur gesamtwirtschaftlichen Fehlallokation, da freerider Vorteile am Markt haben. Doch scheint die Annahme beobachtbarer Information sehr konstruiert und realitätsfern. Unwahrscheinlich scheint es, dass Banken auf die eigene Informationsverarbeitung und damit auf die Grundlage zukünftigen Handels verzichten. Eine Regulierungsbegründung durch die Vermeidung externer Effekte zur Sicherung der Wettbewerbsfunktion scheint nicht gegeben.[67]
Asymmetrisch verteilte Informationen zwischen den Marktteilnehmern (Banken) führen zu Informationsvorsprüngen und der Gefahr von Insiderhandel zu Lasten Dritter. Insidergeschäfte sind keineswegs bankspezifisch und als Regulierungsgrund eher ungeeignet.[68]
Damit ist klar, dass der Bankenmarkt im Vergleich zu anderen Märkte, die allgemeinen Marktversagenstatbestände der Regulierungstheorie nicht erfüllt. Eine gesonderte Begründung von Regulierungsmaßnahmen, die dem Erhalt des Wettbewerbs dienen, ist nicht notwendig.
[...]
[1] Wulff, C. (2011): S. 122.
[2] Vgl. Sinn, H. (2009): S. 15.
[3] Der Deutsche Aktienindex (Dax) verlor binnen zwei Wochen 15,09%.
Vgl. http://www.boerse.de/indizes/DAX-Performance-/DE0008469008 (Stand: 08.08.2011 17.09Uhr).
[4] Vgl. Loranth, G. /Morrison, A. (2007): S. 917.
[5] Sachverständigenrat (2008): Die treibenden Kräfte der Finanzmarktkrise, Auszug aus dem Jahresgutachten 2007/08 Ziffern 130-195, S. 124.
[6] Vgl. Rudolph, B. (2010): S. 17-24.
[7] Hellwig, M. (2010): S. 2.
[8] Vgl. Hellwig, M. (2010): S. 11.
[9] Siehe Anhang A.1.
[10] Vgl. Kaserer, C. (2009): S. 41-46.
[11] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): S. 7-8.
[12] Vgl. Hellwig, M. (2010): S.31-33.
[13] Vgl. Kaserer, C. (2009): S. 45-46.
[14] Vgl. Hellwig, M. (2010): S. 25.
[15] Hartmann-Wendels, T. /Pfingsten, A. /Weber, M. (2010): S. 400.
[16] Vgl. Hartmann-Wendels, T. /Pfingsten, A. /Weber, M. (2010): S. 400.
[17] Vgl. Deutsche Bundesbank (2011): S. 40.
[18] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010): S. 122.
[19] Bernet, B. (2003): S. 2.
[20] Vgl. Bernet, B. (2003): S. 9-14.
[21] Bernet, B. (2003): S. 13.
[22] Vgl. Bernet, B. (2003): S. 15.
[23] Vgl. Bernet, B. (2003): S. 20.
[24] Vgl. Hartmann-Wendels, T. /Pfingsten, A. /Weber, M. (2010): S. 3.
[25] Hartmann-Wendels, T. /Pfingsten, A. /Weber, M. (2010): S. 2.
[26] Siehe Anhang: A.4.
[27] Vgl. Hartmann-Wendels, T. /Pfingsten, A. /Weber, M. (2010): S. 11.
[28] Vgl. Cordes, J. (1995): S. 118-119.
[29] Zum Beispiel Basel II: Siehe Anhang: A.2, A.3.
[30] Vgl. Cordes, J. (1995): S. 119-120; vgl. dazu auch Dematte, C. (1981): S. 91-110.
[31] Vgl. Bain, E. /Fung, J. /Harper, I. (2001): S. 3.
[32] Vgl. Weller, C. /Scher, M. (1999): S. 3.
[33] Vgl. Bain, E. /Fung, J. /Harper, I. (2001): S. 2.
[34] Vgl. Bain, E. /Fung, J. /Harper, I. (2001): S. 5.
[35] Vgl. Gieseck, A. /Schulte-Mattler, H. (1989): S. 1080.
[36] Vgl. Bain, E. /Fung, J. /Harper, I. (2001): S. 13.
[37] Vgl. Gieseck, A. /Schulte-Mattler, H. (1989): S. 1080.
[38] Vgl. IMF (2007): S. 101.
[39] Vgl. Bain, E. /Fung, J. /Harper, I. (2001): S. 5-7.
[40] Vgl. Calzolari, G. /Loranth, G. (2001): S. 7.
[41] Im Verlauf der Arbeit werden die englischen Begriffe genutzt, da diese auch in der Literatur geläufig sind.
[42] Vgl. Krugman, P. /Obstfeld, M. (2009): S.784.
[43] Vgl. Krugman, P. /Obstfeld, M. (2009): S.784.
[44] Vgl. Krugman, P. /Obstfeld, M. (2009): S.784.
[45] Vgl. Bain, E. /Fung, J. /Harper, I. (2001): S. 24-25.
[46] Vgl. Bain, E. /Fung, J. /Harper, I. (2001): S. 26.
[47] Vgl. Bain, E. /Fung, J. /Harper, I. (2001): S. 26-27.
[48] Vgl. Haas, R. /Lelyveld, I. (2008): S. 1.
[49] Vgl. Barnouin, B. (1974): S. 292; vgl. dazu auch: Brimmer, A. (1970): S. 14 ff.
[50] Vgl. IMF (2007): S. 101.
[51] Navaretti, G. et al. (2010): S. 2.
[52] International Monetary Fund (IMF) (2007): Global Financial Stability Report: Market Developments and Issues, S. 101. Siehe Anhang: A.5, A.6.
[53] Vgl. Borrmann , J. /Finsinger, J. (1999): S. 9.
[54] Borrmann, J. /Finsinger, J. (1999): S. 6.
[55] Vgl. Knieps, G. (2001): S.11.
[56] Vgl. Knieps, G. (2001): S. 12.
[57] Vgl. Knieps, G. (2001): S. 13.
[58] Vgl. Hartmann-Wendels, T. /Pfingsten, A. /Weber, M. (2010): S. 387.
[59] Vgl. Fest, A. (2008): S. 39.
[60] Fest, A. (2008): S. 39-40 .
[61] Vgl. Hartmann-Wendels, T. /Pfingsten, A. /Weber, M. (2010): S. 390.
[62] Fest, Alexander (2008): Zwecke, Ansätze und Effizienz der Regulierung, S. 40.
[63] Vgl. Knieps, G. (2001): S. 4.
[64] Vgl. Fest, A. (2008): S. 48.
[65] Vgl. Neus, Werner (2007): S. 1.
[66] Die Subadditivität resultiert aus steigenden Komplexitätskosten bei wachsender Unternehmensgröße. Vgl. Fest, A. (2008): S. 49.
[67] Vgl. Fest, A. (2008): S. 51.
[68] Vgl. Fest, A. (2008): S. 52.
Kommentare