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Mehr InfosBachelorarbeit, 2009, 41 Seiten
Bachelorarbeit
1,3
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Drei-Schichten-Modell der Alterssicherung in Deutschland
2.1 Demografische Entwicklung
2.2 Politische Entwicklung
3. Grundlagen der Besteuerung der Altersvorsorge
3.1 Konzepte der Rentenbesteuerung
3.2 Das Alterseinkünftegesetz
3.3 Die Abgeltungsteuer
4. Die Steuerliche Behandlung von Beiträgen in der Ansparphase und Erträgen in der Rentenbezugsphase
4.1 Besteuerung der Basisversorgung
4.2 Besteuerung der Zusatzversorgung
4.3 Besteuerung der Kapitalanlageprodukte
5. Vergleich zwischen Riester-Rente und privater Rentenversicherung
6. Fazit
Anlage 1: Ergebnisse der Simulation
Literaturverzeichnis
Abbildung 1: Der Aufbau des Drei-Schichten-Modells 6
Abbildung 2: Darstellung der zusammengefassten Geburtenziffer bis zum Jahr 2050 8
Abbildung 3: Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland seit dem Jahr 1881 9
Abbildung 4: Altersaufbau der deutschen Bevölkerung in den Jahren 2008 und 2050 10
Abbildung 5: Berechnung der jährlich abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen 20
Abbildung 6: Berechnungsergebnisse des Simulationsmodells 36
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Drei-Schichten-Modell der Alterssicherung in Deutschland. Es erfolgt ein fundierter Überblick über Aufbau und Entwicklung des Modells sowie eine detaillierte Erklärung der Besteuerung der einzelnen Schichten. Das Ziel dieser Arbeit ist es dem Leser die Komplexität der steuerlichen Behandlung prägnant zu erklären und die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge zu verdeutlichen. Zunächst wird der Aufbau des Alterssicherungsmodells vorgestellt. Die Schichten sowie dazugehörige Produkte werden anhand spezifischer Eigenschaften erläutert. Anschließend wird unter Heranziehung wesentlicher demografischer Faktoren die vergangene und zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland dargestellt. Diese Untersuchung resultiert im zentralen Problem der im Umlageverfahren finanzierten gesetzlichen Rentenversicherung. Zukünftige Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur und daraus folgende Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung werden kritisch analysiert. Neben der demografischen wird ebenfalls auf die politische Entwicklung eingegangen. Durch eine kurze geschichtliche Betrachtung wird die Entwicklung der gesetzlichen Rente bis in das 21. Jahrhundert dokumentiert. Anschließend werden verschiedene Reformmaßnahmen des Gesetzgebers dargestellt. Um einen soliden Einstieg in die steuerliche Betrachtung der Altersvorsorge zu gewährleisten wird im nachfolgenden Abschnitt das Konzept der vorgelagerten und der nachgelagerten Besteuerung erklärt. Im Anschluss wird auf die Einführung des Drei-Schichten-Modells durch Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 eingegangen. Der zentrale Punkt des Gesetzes, der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte, wird detailliert erläutert. Bevor die Erläuterung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung innerhalb der Schichten des Alterssicherungs-modells erfolgt, wird die am 1. Januar 2009 eingeführte Abgeltungsteuer sowie dessen Auswirkungen auf die Altersvorsorge in den Grundzügen erläutert. Anhand von Produktbeispielen wird im Folgenden detailliert auf die Besteuerung in der Ansparphase sowie in der Rentenbezugsphase jeder Schicht eingegangen. Zuvor erklärte Steuerkonzepte werden in ihrer Anwendung erläutert. Durch einen Vergleich der zweiten und dritten Schicht anhand der Riester-Rente und der privaten Rentenversicherung werden die Auswirkungen der unterschiedlichen Besteuerungsvarianten verdeutlicht. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob sich produktspezifische Zielgruppen zuordnen lassen. Das abschließende Fazit der Arbeit führt die gewonnenen Erkenntnisse zusammen.
Das Drei-Schichten-Modell der Alterssicherung besteht aus den Schichten Basisversorgung, Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte (Abbildung 1).[1] Grundgedanke der Einordnung von Altersvorsorgeprodukten in Schichten ist eine gleichmäßige Behandlung seitens des Gesetzgebers innerhalb dieser Abgrenzung sowohl in Bezug auf die Besteuerung und die staatliche Förderung wie auch den Produktanforderungen.
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Die erste Schicht, die sogenannte Basisversorgung, besteht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 a
und b EStG aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte,
der Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen[2] sowie privaten Leibrentenversicherungen.[3] In der ersten Schicht nimmt der Gesetzgeber wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Versicherungsanforderungen in Form von Beschränkungen. Anwartschaften auf Produkte der Basisversorgung sind den Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden. Sie dürfen nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar sein.[4] Beitragszahlungen an Produkte der Basisversorgung werden in gewissem Maße vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt, im Gegensatz dazu werden Rentenleistungen vollständig besteuert. Darüber hinaus dürfen Leistungen ausschließlich in Form einer Leibrente bezogen werden.[5] In der zweiten Schicht werden unter dem Namen Zusatzversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG die betriebliche Altersvorsorge und nach den §§ 10a und 79 bis 99 EStG die Riester-Rente zusammengefasst. Produkte der Zusatzversorgung beruhen auf dem Kapitaldeckungsverfahren und werden vom Gesetzgeber in Form von steuerlichen Begünstigungen bzw. Zulagen separat gefördert.[6] Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber bei der Zusatzversorgung vertragliche Gestaltungs-merkmale vor. Daher weisen Anwartschaften auf Rentenleistungen ähnliche Eigenschaften wie jene der Basisversorgung auf.[7] Die Rentenauszahlungen können ebenfalls nur in Form einer Leibrente erfolgen.[8] Die sogenannten Kapitalanlageprodukte bilden die dritte Schicht des Drei-Schichten-Modells. Dazu gehören beispielsweise Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie Sparpläne.[9] Aufgrund der flexiblen Gestaltung, beispielsweise bezüglich Vertragslaufzeit, Auszahlungsform oder Vertragsbeleihung, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Kapitalanlageprodukte nicht ausschließlich für die Alters-vorsorge genutzt werden und hält diese Schicht nicht für förderfähig. Beitragsleistungen werden nicht steuerlich begünstigt. Zusammen soll das Drei-Schichten-Modell den gewohnten Lebensstandard der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sichern.
Im folgenden Abschnitt wird unter Heranziehung verschiedener demografischer Faktoren die Bevölkerungsentwicklung analysiert. Im Anschluss wird der Einfluss der demografischen Entwicklung auf die gesetzliche Rentenversicherung untersucht. Abschließend wird gezeigt, dass die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland das Grundproblem der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.
Die Entwicklung der Bevölkerung beruht hauptsächlich auf den Faktoren Geburtenrate, Sterberate und Wanderungen. Die Betrachtung der Geburtenziffer gibt Auskunft über die zukünftige Entwicklung der Altersgruppen einer Bevölkerung. Gleicht sich die Anzahl von Geburten und Sterbefällen aus so ergibt sich, vorerst ohne den Einfluss von Wanderungen, eine konstante Bevölkerungsanzahl. Liegt die Geburtenzahl jedoch unter der Anzahl der Sterbefälle schrumpft die Bevölkerung. In Deutschland reicht seit drei Jahrzehnten die Anzahl der neugeborenen Kinder nicht aus um die Elterngeneration zu ersetzen. Auf die geburtenstarken Jahrgänge der sechziger Jahre folgten ausschließlich signifikant geringer besetzte Jahrgänge.[10] Um die zukünftige Geburtenentwicklung in Deutschland zu analysieren wird die durchschnittliche Zahl der Kinder, welche eine Frau in ihrem Leben zur Welt bringt, herangezogen. Wie Abbildung 2 darstellt, lag die zusammengefasste Geburtenziffer[11] in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts bei 2,5 Kindern je Frau.
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Abbildung 2: Darstellung der zusammengefassten Geburtenziffer bis zum Jahr 2050. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2006), S. 33 (Variante 1-W1).
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Bis zur deutschen Wiedervereinigung sank die zusammengefasste Geburtenziffer in beiden Teilen Deutschlands stetig bis zu einem Wert von etwa 1,45 Kindern je Frau. Seitdem schwankt die durchschnittliche Kinderzahl um ein Niveau von 1,4 und lag im Jahr 2005 bei einem Wert von etwa 1,34. Bis zum Jahr 2025 wird die durchschnittliche Kinderzahl je Frau geringfügig auf etwa 1,4 Kinder ansteigen und bis zum Jahr 2050 annähernd konstant bleiben.[12] In der Bevölkerungsgruppe der unter 20-Jährigen wird in Zukunft ein deutlicher Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen sein. Bis zum Jahr 2030 werden rund 25% weniger Kinder und Jugendliche als heute in Deutschland leben.[13] Neben der Geburtenrate übt auch die Sterblichkeit wesentlichen Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung aus. Eine Veränderung der Sterblichkeit wird allgemein durch die Entwicklung der Lebenserwartung ausgedrückt. Durch kontinuierliche Verbesserungen der Lebensbedingungen hat die Lebens-erwartung in Deutschland seit 130 Jahren stetig zugenommen (Abbildung 3).[14] Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt beträgt gegenwärtig für Jungen 76,7 Jahre und für Mädchen 82,2 Jahre. Die fernere Lebenserwartung eines 60-jährigen Mannes beträgt momentan 20,8 Jahre, bei einer gleichaltrigen Frau 24,6 Jahre.[15] Bis zum Jahr 2050 wird sich die Lebenserwartung weiter erhöhen, neugeborene Jungen werden dann im Durchschnitt 83,5 Jahre alt werden, weibliche Neugeborene werden durchschnittlich 88,0 Jahre leben.[16]
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Durch eine steigende Lebenserwartung erhöht sich gleichzeitig die Rentenbezugsdauer gesetzlicher Renten. Daraus resultierende erhöhte Ausgaben müssten durch Beitrags-erhöhungen gegenfinanziert werden.[17] Bei steigender Lebenserwartung wird die zunehmende Anzahl der Hochbetagten ferner zu einem Anstieg der Sterbefälle führen. Lebten zum Jahresende 2005 in Deutschland noch 82,4 Millionen Menschen, so wird es im Jahr 2050 nur noch 68,7 Millionen Einwohner geben.[18] Bei Gliederung der deutschen Gesamtbevölkerung in altersabhängige Bevölkerungsgruppen ist festzustellen, dass die Gruppe der 20- bis 65-Jährigen im Jahr 2005 am stärksten besetzt ist (Abbildung 4). Bis zum Jahr 2050 werden die
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[...]
[1] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2008c).
[2] Sofern diese der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen anbieten.
[3] Im Folgenden auch Basisrente bzw. Rürup-Rente genannt.
[4] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2008a), Rz. 13.
[5] Vgl. Kapitel 4.1.
[6] Vgl. Kapitel 4.2.
[7] Anwartschaften dürfen nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar und nur beschränkt kapitalisierbar sein.
[8] Im Gegensatz zur Basisversorgung sind bis zu 30% des angesparten Kapitals zu Rentenbeginn kapitalisierbar.
[9] Vgl. Kapitel 4.3.
[10] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2007), S. 6.
[11] Die zusammengefasste Geburtenziffer ist ein Maß für die Geburtenhäufigkeit und gibt Auskunft über die durchschnittliche Anzahl lebendgeborener Kinder, die eine Frau während ihrer gesamten Lebensspanne bekommen würde, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres vom 15. bis 49. Lebensjahr gelten würden.
[12] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2006a), S. 36 (Variante 1-W1).
[13] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2007), S. 8.
[14] Dies ist unter anderem auf Fortschritte in der medizinischen Versorgung, der Ernährung sowie verbesserter Arbeitsbedingungen zurückzuführen.
[15] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2008), Sterbetafel 2005/07.
[16] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2006a), Variante 1-W1, S. 42.
[17] Vgl. Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssyste me (2003), S. 7.
[18] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2006a), Variante 1-W1, S. 62.
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