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Mehr InfosDiplomarbeit, 2008, 99 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Diplomarbeit
1,3
Abbildungsverzeichnis
1. Einführung
2. Der Betriebsübergang nach BAG-Rechtssprechung bis zur Umsetzung der
RL 77/187/EWG
2.1 Entstehungsgeschichte der Richtlinie
2.2 RL 77/187/EWG
2.2.1 Anwendungsbereich der Richtlinie
2.2.2 Rechtsfolgen der Richtlinie
2.2.3 Sonderfall Konkurs
3. Maßgebliche Entscheidungen des EuGH
3.1 Rechtssprechung des EuGH
3.1.1 Christel Schmidt.
3.1.2 Ole Rygaard ./. Strø Mølle.
3.1.3 Albert Merckx.
3.1.4 Ayse Süzen
3.2 Resonanz der Entscheidung
3.2.1 im britischen Recht
3.2.2 im dänischen Recht
3.2.3 im deutschen Recht
3.2.4 im französischen Recht .
4. Deutsche Rechtssprechung nach dem Urteil des EuGH
4.1 Trainerwechsel kein Betriebsübergang:
BAG, Urteil vom 05.02.2004 – 8 AZR 639/02
4.2 Kein Betriebsübergang bei Umstellung von Fachverkauf auf Discounter:
BAG, Urteil vom 13.07.2006 – 8 AZR 331/05
4.3 Betriebsübergang I – Bodenpersonal einer Fluglinie:
BAG, Urteil vom 16.05.2007 – 8 AZR 693/06
4.4 Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers:
BAG, Urteil vom 21.02.2008 – 1 AZR 157/07
4.5 Spaltung eines Betriebs als Betriebsänderung:
BAG, Beschluss vom 18.03.2008 – 1 ABR 77/06
4.6 Betriebsübergang – Gründung einer Gesellschaft zur Personalgestellung:
BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07
5. Heutige Geltung und Auslegung des § 613a BGB.
5.1 Anwendungsbereich des § 613a BGB
5.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich
5.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich .
5.1.3 Räumlicher Anwendungsbereich
5.2 Tatbestandsvoraussetzungen
5.2.1 Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
5.2.2 Übergang durch Rechtsgeschäft
5.2.3 Übergang auf einen neuen Inhaber
5.2.4 Zeitpunkt des Übergangs. 545.3 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
5.3.1 Übergang der einzelvertraglichen Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber
5.3.2 Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
5.3.3 Fortgeltung von Tarifverträgen
5.4 Haftung
5.4.1 Haftung des Erwerbers
5.4.2 Haftung des bisherigen Inhabers
5.5 Besonderer Kündigungsschutz im § 613a Abs. 4 BGB
5.5.1 Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs
5.5.2 Kündigung aus anderen Gründen .
5.6 Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht
5.6.1 Unterrichtung der Arbeitnehmer
5.6.2 Voraussetzungen eines wirksamen Widerspruchs
5.6.3 Bindung an einen erklärten Widerspruch
5.6.4 Folgen eines wirksam ausgeübten Widerspruchsrechts
6. Zusammenfassung
Anhang
Anhang I: Die Sieben-Punkte-Prüfung nach der Rechtsprechung des EuGH
Anhang II: § 613a BGB
Anhang III: RL 77/187/EWG
Anhang IV: RL 98/50/EG
Anhang V: RL 2001/23/EG
Literaturverzeichnis
Ein berühmtes Sprichwort besagt, dass das einzig Beständige der Wechsel sei. Dies trifft durchaus auch auf die „rechtliche und tatsächliche Verfassung heutiger Wirtschaftsunternehmen“ zu. Fast täglich berichtet die Presse über die Fusion, Reorganisation, Veräußerung, Sanierung oder – im schlechtesten Fall – Insolvenz
bekannter Firmen. All diese Vorgänge verkörpern im Grunde „Maßnahmen der
Marktanpassung“. Eine freie Marktwirtschaft wäre nicht möglich, wenn die
teilhabenden Unternehmen nicht in der Lage wären, sowohl mit ihrem „externen
Verhalten“ als auch ihren „internen Strukturen“ entsprechend auf neue
Marktgegebenheiten zu reagieren. Ein Verdienst der sozialen Marktwirtschaft ist
deswegen, dass Arbeitnehmer, die von derartigen Veränderungen tangiert sind, nicht
nur als bloßer Gegenstand solcher Marktentwicklungen betrachtet werden, sondern
mit eigenen „Rechtspositionen“ versehen wurden und das sowohl auf
individualrechtlicher (Inhalt und Bestandschutz von Arbeitsverhältnissen) als auch
kollektivrechtlicher Ebene (Betriebsverfassung, Tarifrecht, Unternehmensmitbestimmung).
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