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Mehr InfosDiplomarbeit, 2006, 131 Seiten
Diplomarbeit
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Die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Probleme und Schwierigkeiten des Gesundheitswesens in der Schweiz, wie z. B. der hohe Kostendruck, das fehlgesteuerte Anreizsystem oder die Intransparenz durch unterschiedliche Vergütungssysteme sind nicht länger tragbar. Um die Stabilität und „Bezahlbarkeit“ des Systems auch weiterhin gewährleisten zu können, hat die Schweizer Regierung den Handlungsbedarf erkannt und sich dafür entschieden, ein fallpauschalenorientiertes Vergütungssystem schweizweit einzuführen. Die wesentlichen Ziele der DRG-Einführung in der Schweiz lassen sich mit fünf Begriffen umschreiben: Erhöhung der Transparenz, steigende Qualität, optimierte Prozesse und verstärkte Effizienz des Systems sowie Senkung der Kosten.
Die heutige Situation des Schweizer Gesundheitswesens gilt aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Vergütungssysteme als sehr intransparent und administrativ aufwändig. Durch die Einführung der DRGs in der Schweiz soll die Transparenz des Leistungsgeschehens verbessert werden. Somit werden die einzelnen Einrichtungen durch die Abbildung ihrer Leistungen mittels DRGs vergleichbarer. Der Wettbewerb unterhalb der Leistungserbringer wird dadurch erheblich verstärkt. Durch das neue Vergütungssystem soll darüber hinaus eine so genannte Erlösverteilungsgerechtigkeit erzielt werden. Dadurch, dass die Spitalleistungen einheitlich und leistungsgerecht vergütet werden, werden die begrenzten finanziellen Mittel gerechter verteilt.
Für die Spitäler ist damit eine ausgeprägte Kosten- und Leistungsorientierung notwendig, da der tatsächliche Ressourcenverbrauch nicht mehr finanziert wird und das Spital mit einer Gesamtsumme pro Behandlungsfall auszukommen hat. DRGs motivieren somit zur Effizienzsteigerung, denn wirtschaftlich geführte Häuser werden gefördert und schlecht geführte Häuser erleiden Nachteile. Zur Sicherung der Existenz muss ein Spital daher langfristig mit den Fallkosten unterhalb der Fallerlöse liegen. Hilfreich hierbei könnte beispielsweise die Nutzung zusätzlicher Wirtschaftlichkeitsreserven durch Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sein.
Die Steigerung der Qualität beschreibt ein weiteres Hauptziel der SwissDRGs. Die Behandlung der Patienten soll effizienter gestaltet und qualitativ besser werden. Erhöhte Therapieintensität, aufgrund kürzerer Liegezeiten soll zu einer erhöhten Behandlungskompetenz und folglich zu Qualitätssteigerungen führen.47F[1] Der Qualitätswettbewerb um den Patienten soll dadurch ebenfalls intensiviert werden. Zudem sollen weitere Kosteneinsparungen erzielt werden, so dass Fehlanreize minimiert und Wirtschaftlichkeitsreserven besser genutzt werden können. Hiermit wird der bedarfsgerechte und effiziente Einsatz der Ressourcen im Gesundheitswesen gefördert.
Ein weiteres Ziel umfasst die bessere Auslastung der vorhandenen Strukturen. Hierzu gehören die Veränderung von Versorgungsstrukturen und Prozess-abläufen sowie die Förderung von Netzwerken, wie z. B. Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren etc. Durch die Senkung der Verweildauer, der besseren Auslastung und damit verbundenen Fallzahl-steigerung wird ein Rückgang der Normpreise und folglich der Gesamtkosten erwartet.48F[2]
Insgesamt wird versucht, dem steigenden Kostendruck durch die öffentliche Hand und die jährlich steigenden Prämien entgegenzuwirken. Ob, wann und in welchem Ausmaß die Schweizer die gesetzten Ziele erreichen werden, wird gegebenenfalls in den kommenden zehn Jahren deutlich. Die Erfahrungen in Deutschland haben gezeigt, dass selbst nach zwei Jahren einige der ähnlich gesetzten Ziele, wie die Senkung der Verweildauer, bereits realisiert werden konnten, dass jedoch über andere Punkte, wie Kosteneinsparungen noch keine Aussagen gemacht werden können.
[...]
[1] Vgl. Rüschmann/Rüschmann/Roth: Auswirkungen des DRG-Systems, 2004, S. 127
[2] Vgl. Indra (Hrsg.)/Kampmann/Malk: DRG-Handbuch Schweiz, 2006, S. 161
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