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Mehr InfosDiplomarbeit, 2007, 114 Seiten
Diplomarbeit
Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover (Betriebswirtschaft, Steuer- und Revisionswesen)
1,4
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau und Struktur
2 Theoretischer Bezugsrahmen
2.1 Gegenstand und Grundbegriffe der Unternehmensbewertung
2.1.1 Differenzierung zwischen Wert, Unternehmenswert und Preis
2.1.2 Betrachtung der Wertkategorien Substanz-, Ertrags- und Marktwert
2.2 Werttheorien der Unternehmensbewertung
2.2.1 Objektive Werttheorie
2.2.2 Subjektive Werttheorie
2.2.3 Funktionale Werttheorie
2.2.4 Kritische Würdigung der Werttheorien
2.3 Phasen der Unternehmensbewertung
2.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
2.5 Abgrenzung und Definition von mittelständischen Unternehmen
2.6 Unternehmensplanung als Basis zukunftsorientierter Unternehmensbewertung
3 Betrachtung der verschiedenen Verfahren der Unternehmensbewertung
3.1 Substanzwertorientierte Bewertungsverfahren
3.1.1 Substanzwert im traditionellen Sinne und in Form von ersparten Ausgaben
3.1.2 Liquidationswertverfahren
3.1.3 Kritische Würdigung der substanzwertorientierten Verfahren
3.2 Ertragswertverfahren
3.2.1 Begriffe des Ertrages
3.2.2 Prognose der zukünftigen Erträge
3.2.3 Bestimmung des Diskontierungssatzes
3.2.4 Berücksichtigung der Unsicherheit
3.2.5 Kritische Würdigung des Ertragswertverfahrens
3.3 Discounted-Cashflow-Verfahren
3.3.1 Bestimmung und Beurteilung der bewertungsrelevanten Cashflows
3.3.2 Bruttokapitalisierung (Entity-Ansatz)
3.3.2.1 Weighted Average Cost of Capital-Ansatz (WACC-Ansatz)
3.3.2.2 Adjusted-Present-Value-Ansatz (APV-Ansatz)
3.3.3 Nettokapitalisierung (Equity-Ansatz)
3.3.4 Kritische Würdigung der Discounted-Cashflow-Verfahren
3.4 Vergleichsverfahren
3.4.1 Unternehmensbewertung mit Multiplikatoren
3.4.2 Comparative Company Approach
3.4.3 Kritische Würdigung der Vergleichsverfahren
3.5 Realoptionsansatz
4 Bewertung mittelständischer Unternehmen
4.1 Anlässe der Bewertung von mittelständischen Unternehmen
4.2 Besonderheiten der Bewertung von mittelständischen Unternehmen
4.3 Vergangenheits-, Umfeld- und Unternehmensanalyse sowie die Bedeutung für die Bewertung mittelständischer Unternehmen
4.4 Angewandte Bewertungsverfahren für mittelständische Unternehmen in der Praxis
4.5 Aussagefähigkeit und Grenzen der Bewertung von mittelständischen Unternehmen
4.6 Empfehlungen für die Bewertung von mittelständischen Unternehmen
5 Zusammenfassung und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abbildung 1: Phasen / Ablauf der Unternehmensbewertung
Abbildung 2: Varianten der DCF-Verfahren
Tabelle 1: Definitionen von mittelständischen Unternehmen
Tabelle 2: Varianten der Reproduktionswerte
Tabelle 3: Direkte versus indirekte Methode der Cashflow-Ermittlung
Tabelle 4: Typen von Realoptionen
Tabelle 5: Anlässe der Unternehmensbewertung I mit Eigentumswechsel
Tabelle 6: Anlässe der Unternehmensbewertung II ohne Eigentumswechsel
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen kommt im heutigen Wirtschaftsleben eine entscheidende Rolle zu. Unternehmen nutzen die Bewertung im Rahmen verschiedenster Anlässe, die aufgrund unterschiedlichster Ereignisse im Lebenszyklus eines Unternehmens notwendig werden. Unter anderem findet die Unternehmensbewertung Anwendung als vorbereitende Maßnahme für die Entscheidungsfindung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen, als Grundlage zur Bemessung der Erbschaftssteuer oder zur Wertermittlung einer Abfindung für einen ausscheidenden Personengesellschafter. Darüber hinaus kann dieses Instrument benutzt werden, um den Emissionspreis für einen geplanten Börsengang eines Unternehmens (going public) zu ermitteln sowie um Entscheidungswerte für eine potentielle Sanierung eines Unternehmens zu liefern. Für den momentan andauernden Generationenwechsel in Unternehmen ist eine Nachfolgeregelung und somit die Bewertung des Unternehmens unerlässlich.
Das Thema Unternehmensbewertung ist seit mehreren Jahrzehnten in einem stetigen Fluss der Weiterentwicklung in der betriebswirtschaftlichen Theorie sowie in der Praxis. Durch die anhaltenden Diskussionen wird immer wieder unterstrichen, dass es bisher und wahrscheinlich auch in Zukunft kein alleiniges sowie allgemeingültiges richtiges Konzept der Bewertung von Unternehmen gibt und geben wird, welches universell sinnvoll anwendbar für die verschiedensten Unternehmen im Wirtschaftsleben ist. Daher sind in der Literatur mehrere Verfahren der Bewertung zu finden. In der Bewertungstheorie wird eine grobe Unterteilung in substanzwertorientierte, zukunftsorientierte und marktorientierte Verfahren vorgenommen.
Die Problematik der Unternehmensbewertung liegt hauptsächlich darin den korrekten bzw. richtigen Wert des Unternehmens zu ermitteln. Die Ermittlung des Wertes eines Unternehmens als definitive Zahl steht bei der Unternehmensbewertung natürlich klar im Vordergrund. Der Unternehmenswert wird aber nicht nur durch das Einsetzen von Zahlen in eine Formel ermittelt. Vielmehr ist die Unternehmensbewertung ein komplizierter Prozess der Analyse des gesamten Unternehmens, seines Umfeldes, der entsprechenden Branche und der Marktstellung des Unternehmens. Die Resultate der Analysen zeigen die Stärken und Schwächen sowie die Chancen und Risiken des Unternehmens auf, welche natürlich mit den betriebswirtschaftlichen Zahlen den Wert des Unternehmens beeinflussen.
Eine Betrachtung der Verteilung von Bewertungen bringt schnell hervor, dass nicht, wie zu erwarten wäre, ein großer prozentualer Anteil der Bewertungen von großen multinationalen Unternehmen, sondern von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt wird. In Deutschland bilden nämlich die kleinen und mittleren Unternehmen zahlenmäßig den größten Anteil in der Wirtschaft. Dennoch wird in der Theorie der Unternehmensbewertung fast ausschließlich auf die Bewertung von großen Unternehmen eingegangen und somit werden die kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Verteilung der Häufigkeit klar den größeren Anteil an der Masse der Bewertungen ausmachen, etwas vernachlässigt. In den letzten Jahren hat sich dieses Ungleichgewicht in der Literatur leicht verändert. Es sind vermehrt Abhandlungen und Aufsätze über die Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Literatur zu finden. Das Segment dieser kleinen und mittleren Unternehmen ist mit speziellen Besonderheiten und Problemen behaftet, welche Einfluss auf die Unternehmensbewertung nehmen müssen.
Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist es, dem Leser die Bewertung von Unternehmen in allen wesentlichen Grundzügen näher zu bringen und einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahren der Bewertung zu schaffen, um eine Grundlage für die Problematik der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen zu legen.
Das Hauptziel dieser Diplomarbeit ist es, den Schwerpunkt auf die Betrachtung der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen zu legen und dem Leser alle notwendigen Informationen, die bei einer Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen zu beachten sind, darzustellen. Deswegen soll ein besonderer Einblick in die verschiedenen Anlässe, Besonderheiten, Analysen, angewendeten Verfahren der Bewertung sowie über die Aussagefähigkeit und die Grenzen der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen gegeben werden.
Die Problematik der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren Besonderheiten müssen Einfluss auf die Bewertungsverfahren nehmen. Daraus folgend soll dem Leser die Anwendbarkeit der marktorientierten Verfahren, in Gegenüberstellung zu den substanzwertorientierten und den zukunftsorientierten Verfahren, für die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Praxis dargestellt werden. Des Weiteren sollen dem Leser Empfehlungen für die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen gegeben werden.
Im Rahmen dieser Diplomarbeit werden die Themengebiete der steuerlichen Betrachtung und der Mischverfahren, als theoretischer Punkt sowie speziell für kleine und mittelständische Unternehmen nicht weiter aufgegriffen.
Die vorliegende Diplomarbeit ist neben der Einleitung und dem Ausblick in drei weitere Kapitel unterteilt.
Im Rahmen des ersten Kapitels, der Einleitung, werden eine generelle Einführung in den Themenbereich der Unternehmensbewertung und der Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen gegeben sowie die Zielsetzung, der Aufbau und die Struktur der Diplomarbeit definiert und beschrieben.
Nachfolgend wird im zweiten Kapitel der theoretische Bezugsrahmen für die Diplomarbeit erläutert. Hierbei werden Begrifflichkeiten, Phasen, Theorien und Grundsätze der Unternehmensbewertung beschrieben sowie dem Leser eine Abgrenzung von kleinen und mittleren Unternehmen gegeben. Als letzter Punkt im zweiten Kapitel wird auf die Unternehmensplanung als Basis einer zukunftsorientierten Unternehmensbewertung eingegangen.
Das dritte Kapitel behandelt die unterschiedlichen Verfahren der Unternehmensbewertung. In diesem Kapitel werden die substanzwertorientierten (Substanzwertverfahren), die zukunftsorientierten (Ertragswertverfahren und Discounted-Cashflow-Verfahren) und die marktorientierten Verfahren (Vergleichsverfahren – Multiplikatormethode und Comparative Company Approach) erläutert sowie kritisch gewürdigt. Als letzter Punkt in diesem Kapitel wird näher auf die Bewertung mit Hilfe des Realoptionsansatzes eingegangen.
Das vierte Kapitel behandelt speziell die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen. Als Teil dieses Kapitels werden Anlässe und Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen betrachtet. Weiterhin wird die Relevanz einer Vergangenheits-, Umfeld- und Unternehmensanalyse im Bewertungsprozess betrachtet. Weiterführend werden in der Praxis angewandte Bewertungsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen dargestellt. Als letzte Punkte in diesem Kapitel werden die Aussagefähigkeit einer Bewertung sowie deren Grenzen dargestellt und Empfehlungen für die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen gegeben.
Im fünften und letzten Kapitel wird die Diplomarbeit zusammengefasst und mit einem Ausblick abgeschlossen.
Der Gegenstand der Unternehmensbewertung ist es, grundsätzlich einen Wert für ein Unternehmen zu ermitteln.[1] Daraus folgend kann erst die ökonomische Angemessenheit eines Kaufpreises für ein Unternehmen bestimmt bzw. bewertet werden.[2] Der ermittelte Wert im Rahmen der Unternehmensbewertung ist somit die Grundlage für Entscheidungen in einem Akquisitionsprozess.
Im Prozess der Wertermittlung sind verschiedene Kategorien von Werten zu unterscheiden: Substanz-, Ertrags- und Marktwert.[3] Diese Wertkategorien sind als Basis für die Betrachtung der verschiedenen Verfahren der Bewertung im Kapitel 3 unerlässlich.
Der Begriff Wert wird in unterschiedlichster Weise verwendet und ist somit vieldeutig. Der Wert drückt eine numerische Ausprägung einer Variablen aus sowie eine Grundlage in einem Gemeinwesen. Als Beispiel hierzu ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu nennen. Dieses beinhaltet die Grundwerte des Staates.[4]
Der Mensch ordnet einem Objekt oder Gegenstand einen gewissen Wert zu, unter Berücksichtigung seiner eigenen Vorstellungen und Erfahrungen. Der Wert für ein und dasselbe Objekt kann demnach von Mensch zu Mensch variieren. Damit ist ein Wert, den ein Mensch einer Sache zuordnet, immer subjektiv. Zudem ist ein Wert eines Objektes immer abhängig von Zeit und Ort, an dem sich das bewertende Individuum befindet. Ein Mensch, der sich in der Sahara befindet, wird einem Liter Wasser einen höheren Stellenwert einräumen als ein Mensch in Nordeuropa. Als Folge daraus existiert kein objektiver Wert.[5]
Der Wert eines Objektes, eines Rechts oder einer Dienstleistung wird definiert durch den betriebswirtschaftlichen Aspekt des Nutzens, den der Wert einem Wirtschaftssubjekt zuführt. Der Nutzen hat die Fähigkeit, die Bedürfnisse des Wirtschaftssubjektes zu befriedigen.[6] Abzugrenzen von der Betrachtung des subjektiv entstandenen Wertes ist also ein ökonomischer Wert. Diese Vorstellung von einem Wert ist rational und begründet durch eine definierte Subjekt-Objekt-Beziehung. Diese Beziehung kann durch Kenntnis der notwendigen Daten für alle Subjekte und Gegenstände angegeben werden. Der Wert ist für jeden in Geldeinheiten ermittelbar, soweit dem Bewertenden festgelegte Normen, Gesetze und ein Entscheidungsrahmen zur Bewertung bekannt sind. Der ökonomische Wert basiert auf zwei Grundprinzipien des Wirtschaftens: Auf der einen Seite die Unbegrenztheit menschlicher Bedürfnisse und auf der anderen Seite die Knappheit der Güter, die diese menschlichen Bedürfnisse befriedigen sollen. Der ökonomische Wert eines Objektes besteht maßgeblich aus dem Gebrauchs-, Tausch- und Ertragswert. Einen Gebrauchswert besitzt ein Gut, wenn es die menschlichen Bedürfnisse befriedigen kann. Ein Tauschwert ergibt sich aus der Knappheit an speziellen Gütern. Diese Güter besitzen wiederum einen Gebrauchswert. Ein Tauschwert kann in Geldeinheiten angegeben werden und der Preis bzw. hier der Marktwert des Gutes ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Der Ertragswert[7] eines Gutes bestimmt sich dadurch, dass ein Gut Leistung hervorbringt und als Folge zukünftig einen Ertrag abwirft.[8]
Der Unternehmenswert kann im Rahmen der Unternehmensbewertung durch verschiedene Verfahren ermittelt werden. In Kapitel 3 wird auf diesen Punkt näher eingegangen. Je nach Verfahren weicht die Art der Ermittlung des Unternehmenswertes voneinander ab. Grundsätzlich wird aber in der Unternehmensbewertung der Unternehmenswert durch den Nutzen bzw. den Barwert der zukünftigen Nettoausschüttungen des Unternehmens definiert.[9]
Hiervon abzugrenzen ist die Definition des Unternehmenswertes aus dem Bereich der Finanzwirtschaft. Anders als im Rahmen der Unternehmensbewertung, die sich maßgeblich auf die zukünftigen Nettoausschüttungen als Grundlage der Ermittlung des Unternehmenswertes stützt, ist in der Finanzwirtschaft der Unternehmenswert definiert als der Wert aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte, vermindert um die Schulden.[10]
Der Preis eines Unternehmens ist ein Betrag in Geldeinheiten, welcher im Rahmen einer Akquisition bezahlt wird. Zu differenzieren ist der Preis eines Unternehmens weiterhin von seinem Wert. Der Preis, der für ein Unternehmen bezahlt wurde, ist das Resultat von Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer. Der letztendlich bezahlte Preis für das Unternehmen wird wahrscheinlich nicht mit den subjektiven Wertvorstellungen des Käufers und des Verkäufers übereinstimmen. Zudem dürften beide Parteien zu unterschiedlichen Werten bei der Ermittlung gekommen sein. Das Resultat, also der Preis des Unternehmens, wird, wenn beide Verhandlungsparteien sich wirtschaftlich verhalten haben, zwischen dem Grenzpreis des Käufers (Preisobergrenze) und des Verkäufers (Preisuntergrenze) liegen.
Preis und Wert können auch identisch sein. In der Regel weichen diese beiden Größen aber voneinander ab. Im deutschen Sprachgebrauch werden Preis und Wert sehr anschaulich voneinander abgegrenzt und eine subjektive Einschätzung des Preis-Wert-Verhältnisses abgegeben. Man bezeichnet z.B. eine bestimmte Ware als „preiswert“, damit wird ausgesagt, dass der Preis dieser Ware niedriger ist als sein Wert. Außerdem wird z.B. eine Ware als „teuer“ bezeichnet, wenn der Preis höher ist als ihr Wert oder es wurde „ein gutes Geschäft“ getätigt, was bedeutet, dass z.B. eine Ware zu einem günstigeren Kaufpreis erworben wurde als sie wert ist.[11]
“Price is what you pay. Value is what you get” .[12]
Im Rahmen der Unternehmensbewertung werden verschiedene Wertkategorien für die Bestimmung des Unternehmenswertes beschrieben. Die Wertkategorien Substanz-, Ertrags- und Marktwert bilden die Grundlage für die unterschiedlichen Bewertungsverfahren und sind somit voneinander abzugrenzen.
Der Substanzwert als Wertkategorie stützt sich auf die Annahme, dass ein Unternehmen aufgrund des Wertes der einzelnen Vermögensgegenstände (Substanz) und der Schulden bewertet wird.[13] Grundsätzlich ist die Substanz eines Unternehmens im Rahmen der Unternehmensbewertung definiert durch die materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, sowie durch die betriebsnotwendigen und die nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände.[14] In der Theorie werden folgende Grundformen für die Berechnung des Substanzwertes betrachtet: der Rekonstruktions- bzw. Reproduktionswert (Traditioneller Ansatz), der Substanzwert im Sinne von ersparten Aufwendungen und der Substanzwert unter der Annahme einer Liquidation des Unternehmens.[15]
Der Substanzwert als Rekonstruktionswert wird allgemein definiert durch die in der Handelsbilanz ausgewiesenen und einzeln zu Wiederbeschaffungskosten bewerteten Aktiva abzüglich des Fremdkapitals. Das ermittelte Ergebnis wird als Nettosubstanzwert bezeichnet. Wird bei der Berechnung das Fremdkapital nicht abgezogen, wird das Ergebnis als Bruttosubstanzwert bezeichnet[16]. Der Ansatz des Substanzwertes als Rekonstruktionswert zielt somit auf die Aufwendungen ab, welche bei einer Neuerrichtung des Unternehmens entstehen würden.
Unter dem Substanzwert im Sinne von ersparten Aufwendungen wird verstanden, dass ein Vergleich der Aufwendungen, die bei einer Neuerrichtung des Unternehmens und bei einem Kauf des Unternehmens entstehen würden, durchgeführt wird.
Der Substanzwert als Liquidationswert wird allgemein unter der Annahme der Zerschlagung des Unternehmens betrachtet. Der Wertansatz bestimmt sich durch die Annahme, dass die Vermögensgegenstände zu Marktpreisen verkauft und die Schulden abgelöst werden.[17]
Der Ertragswert hingegen wird definiert durch den Barwert der zukünftigen Nettoausschüttungen des Unternehmens an die Kapitalgeber, also durch die Summe der abgezinsten Unternehmenserfolge (Cashflows).
Der Barwert wird bestimmt durch die zukünftigen Unternehmenserfolge sowie durch einen Kapitalisierungszinsfuß als Diskontierungssatz. Im Gegensatz zur Wertkategorie des Substanzwertes werden nicht die Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens einzeln als Bewertungsgrundlage benutzt, sondern die in Zukunft erwarteten abgezinsten Cashflows des gesamten Unternehmens. Das Unternehmen wird somit als eine Bewertungseinheit betrachtet. Der Ertragswert als Wertkategorie wird auch Zukunftserfolgswert oder nur Barwert der zukünftigen Nettoausschüttungen genannt und ist als Discounted-Cashflow-Verfahren in der Praxis bekannt[18].
Klar abzugrenzen ist der Ertragswert als Wertkategorie von dem in Deutschland meistens von Wirtschaftsprüfern angewendeten Ertragswertverfahren[19]. Das Ertragswertverfahren, im Gegensatz zum Discounted-Cashflow-Verfahren, verwendet den Barwert der zukünftigen Erträge des Unternehmens unter weiterer Berücksichtigung von zu erwartenden Liquidationserlösen von nicht betriebsnotwendigem Vermögen und nicht die zukünftigen abgezinsten Cashflows.[20]
Der Marktwert bezeichnet generell einen Wert, zu dem ein Gut zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem Markt von einem Käufer und einem Verkäufer gehandelt wird. Die Marktlage ist dem Käufer sowie dem Verkäufer bekannt und der Handel des Gutes geschieht nicht unter Zwang. Demnach ergibt sich der Marktwert aus Angebot und Nachfrage und bildet den Gleichgewichtspreis. Diese Annahme gilt generell für Güter, die auf einem Markt gehandelt werden.
Für börsennotierte Unternehmen ist der Markt die Börse und der Marktwert des Unternehmens ergibt sich durch Angebot und Nachfrage der Käufer und Verkäufer der Aktien des Unternehmens, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vorstellungen der Marktteilnehmer über die zukünftige Rendite des Unternehmens.
Hingegen fehlt für nicht börsennotierte Unternehmen der Markt, um den Marktwert dieser Unternehmen zu bestimmen. Die Marktwerte dieser Unternehmen werden bestimmt durch einen Vergleich anhand von Verhältniskennzahlen börsennotierter Unternehmen, welche vergleichbar sind mit dem nicht börsennotierten Unternehmen. Ein anderer Ansatzpunkt ist der Vergleich mit Unternehmen, die kürzlich verkauft wurden und deren Verkaufspreise bekannt sind. Dieser so ermittelte Marktwert einer Unternehmung besagt, welcher Preis für das Unternehmen zu zahlen oder zu erzielen wäre, würde es einen Markt für das Unternehmen geben. Das Resultat ist ein fiktiver Marktpreis.[21]
Diese Verfahren der Bewertung von Unternehmen werden aufgrund der Vergleiche mit anderen Unternehmen auch Vergleichsverfahren[22] oder auch Multiplikatorverfahren genannt, welches auf die Verhältniskennzahlen zurückzuführen ist.[23]
Das Wesen des betriebswirtschaftlichen Wertes eines Unternehmens und dessen Auffassung hat sich im Laufe der Zeit im Rahmen der Unternehmensbewertung stark verändert. Verschiedene Werttheorien waren bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts ein wissenschaftlicher Hauptdiskussionspunkt. Letztendlich haben in der Unternehmensbewertungslehre drei unterschiedliche Werttheorien eine besondere Bedeutung erlangt: die objektive, die subjektive und die funktionale Werttheorie.[24]
Die objektive Werttheorie dominierte die Unternehmensbewertungslehre bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts[25] und ist historisch die erste Werttheorie.[26]
Nach der objektiven Werttheorie wird der Wert von dem Standpunkt „des Betriebes selbst“ oder „wie das Unternehmen steht und liegt“ berechnet und muss unabhängig von den Interessen des Käufers oder Verkäufers sein. Nach dieser Theorie verfügen Gegenstände oder Unternehmen über einen Wert, der wie ein innewohnendes Merkmal oder auch wie eine Eigenschaft dem Gegenstand anhaftet, z.B. Gewicht oder Größe. Der Wert, dem ein objektiver Wert unter den gegebenen Prämissen am besten entspricht, ist der Marktpreis.[27]
Der Wert soll objektiv fassbar sein. Weiterhin muss der Wert des Unternehmens demnach für jedermann maßgeblich sein und von jedermann realisiert werden können. Der Unternehmenswert wird ermittelt ohne konkret auf die potentiellen Käufer und Verkäufer sowie auf deren Interessen einzugehen. Vielmehr werden die Erfolgspotentiale des Unternehmens bewertet, welche für jedermann in der Unternehmung enthalten sind.[28] Folglich ist nach der objektiven Werttheorie der Unternehmenswert von den Personen losgelöst. Als Folge dieses Wertansatzes lassen sich zwei Auswirkungen beschreiben, die in der Vergangenheit auftraten. Einerseits liegt bei dem objektiven Wertansatz eine starke Betonung auf gegenwarts- und vergangenheitsbezogene Verhältnisse sowie eine damit verbundene Betrachtung des Substanzwertes. Andererseits führte dieser Wertansatz zu Diskussionen über viele einzelne Probleme, z.B. bezüglich der Finanzierungsstruktur und der Bewertungsverfahren. Die Problematik besteht letztlich darin, dass der Mensch trotzdem unterschiedlich wählen und entscheiden wird.[29]
Die subjektive Werttheorie wurde in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt und wurde historisch zum unmittelbaren Nachfolger der objektiven Werttheorie, löste diese aber nicht ab. Nach der subjektiven Werttheorie wird der Unternehmenswert nicht mehr als allgemeingültiger Wert eines Unternehmens angesehen, sondern vielmehr als Wert, welcher für einen bestimmten Käufer oder Verkäufer, also für ein bestimmtes Bewertungssubjekt gilt.[30]
Der Wert der Güter wird im Rahmen der subjektiven Werttheorie von dem Gebrauchswert abgeleitet. Daraus folgt, dass der Wert eine subjektive und psychologische Erklärung bekommt. Demnach ergibt sich der Wert durch das individuelle Wertempfinden des Bewertungssubjektes. Folglich ist festzustellen, dass ein Gut für jede Person einen anderen Wert haben kann und dieser nachvollziehbar ist.[31]
Die Ermittlung des Wertes eines Unternehmens im Rahmen der subjektiven Werttheorie soll unter Berücksichtigung der subjektiven Ziele, Möglichkeiten und Vorstellungen des Käufers bzw. des Verkäufers geschehen. Der Wert, dem die subjektive Werttheorie unter den gegebenen Vorstellungen am besten entspricht, ist ein zukunftsbezogener Ertragswert. Alle im Laufe der Ermittlung des Unternehmenswertes einfließenden Größen sind durch die subjektiven Sichtweisen des Käufers oder Verkäufers beeinflusst. Der sich ergebende Wert stellt für einen Käufer den maximal zu zahlenden Preis (Preisobergrenze) und für den Verkäufer den minimal zu erzielenden Preis (Preisuntergrenze) dar. Diese Preise gelten als Richtwerte und stellen noch nicht den letztendlichen Kaufpreis dar, denn dieser ergibt sich erst durch Verhandlungen der beiden Vertragsparteien.[32]
“Value, like beauty, is in the mind of the beholder“ .[33]
Die funktionale Werttheorie überwand die Kontroverse zwischen der objektiven und subjektiven Werttheorie in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts und ist zurückzuführen auf die „Kölner Schule“[34].
Die funktionale Werttheorie beinhaltet den Gedanken, dass die Unternehmensbewertung zahlreichen Zwecken dienen kann. Diese unterschiedlichen Bewertungszwecke können einen maßgeblichen Einfluss auf die Verfahrenstechniken und besonders auf das Bewertungsergebnis nehmen. Demnach wird jedem typischen Zweck der Unternehmensbewertung eine Funktion zugeteilt.[35]
Die funktionale Unternehmensbewertung unterscheidet zwischen den folgenden Haupt- und Nebenfunktionen.[36]
Als Hauptfunktionen werden genannt:
- Beratungsfunktion,
- Vermittlungsfunktion,
- Argumentationsfunktion.
Das IDW nennt neben den aufgeführten Funktionen noch die Funktion des neutralen Gutachters, nimmt aber von der Argumentationsfunktion Abstand.[37]
Als Nebenfunktionen werden genannt:
- Informationsfunktion,
- Steuerbemessungsfunktion,
- Vertragsgestaltungsfunktion.
Die Beratungsfunktion hat die Aufgabe einen Entscheidungswert für einen Käufer oder Verkäufer zu ermitteln. Hierbei werden Grenzpreise für den Käufer (Preisobergrenze) und den Verkäufer (Preisuntergrenze) erarbeitet. Die Preisuntergrenze für den Verkäufer sollte im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen nicht unterschritten werden, da sich sonst der Verkäufer gegenüber einer gewählten Alternativinvestition verschlechtern würde. Die Preisobergrenze für den Käufer symbolisiert die Grenze, die nicht überschritten werden sollte. Die Folge wäre eine Schlechterstellung, also eine niedrigere Rendite als die gewählte Alternativanlage. Die subjektiven Vorstellungen, Ziele und Pläne der Käufer und Verkäufer werden im Rahmen der Ermittlung dieser Grenzen mit einbezogen. Im Übrigen spielen auch nicht-monetäre Größen wie z.B. Liefer- und Einkaufsverpflichtungen oder die Forderung nach weiterer Mitarbeit in der Geschäftsführung eine Rolle. Die ermittelten Grenzen für Käufer und Verkäufer sind der Verhandlungsspielraum, in dem die Verhandlungen über den Kaufpreis geführt werden. Für erfolgreich verlaufende Verhandlungen ist es daher unerlässlich, dass die Preisobergrenze des Käufers über der Preisuntergrenze des Verkäufers liegt. Die Anwendung der Beratungsfunktion ist nicht nur auf den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens begrenzt, sie kommt dort zur Anwendung, wo Entscheidungswerte benötigt werden. Bei der Einbringung von Unternehmen, Fusionen oder Spaltungen muss kein externer Berater genutzt werden. Die Beratungsfunktion kann durchaus auch von internen Stellen des Unternehmens erfüllt werden.[38]
Die Aufgabe der Vermittlungsfunktion ist es, einen Einigungspreis zu ermitteln, der zwischen den subjektiven Wertvorstellungen der Käufer und Verkäufer eines Unternehmens liegt. Das Ziel des Schiedsgutachters oder Vermittlers ist es, einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den beteiligten Parteien herzustellen und somit für beide Parteien einen akzeptablen Einigungspreis zu ermitteln. Dabei wird ein Schiedswert angestrebt, bei dem sich die wirtschaftlichen Lagen beider Parteien verbessern. Der Einigungspreis oder auch Arbitriumwert liegt dabei zwischen den Entscheidungswerten der Parteien, der Preisuntergrenze des Verkäufers und der Preisobergrenze des Käufers. Dieser Bereich wird als Einigungsbereich bezeichnet.[39]
Die Argumentationsfunktio n hat die Aufgabe, Argumente für eine Partei, z.B. im Verhandlungsprozess eines Kaufes oder Verkaufes eines Unternehmens zu liefern. Die Verhandlungsposition dieser Partei soll erhöht und dadurch ein parteiischer Wert ermitteln werden. Der Zweck dieser Wertermittlung ist es, zu einer Preisvereinbarung zu gelangen, die nahe an dem Entscheidungswert der Gegenpartei liegt. Dieser Argumentationswert wird im Gegensatz zu Entscheidungswerten der Gegenpartei bekannt gegeben und argumentativ vertreten. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertungen[40] dürfen bei der Ermittlung des Argumentationswertes nicht verletzt werden. Die Argumentationsfunktion wird vom IDW negiert, da nach Auffassung des IDW die Argumentationsfunktion nicht mit den Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer zu vereinbaren ist.[41]
Die Funktion des neutralen Gutachters wurde vom IDW als typische Berufsaufgabe des Wirtschaftsprüfers dargestellt. Der neutrale Gutachter hat die Aufgabe, einen objektiven Wert des Unternehmens zu ermitteln und individuelle Wertschätzungen der Bewertungssubjekte im Rahmen der Bewertung außer Acht zu lassen. Das Unternehmen wird so bewertet „wie es steht und liegt“. Der objektive Wert der Unternehmung wird unter dem Gesichtspunkt ermittelt, dass von einer Fortführung des Unternehmens, gemäß des vorhandenen Unternehmenskonzeptes ausgegangen werden kann.[42]
Die Informationsfunktion im Rahmen der Unternehmensbewertung hat die Aufgabe, Informationen über die Ertragskraft des Unternehmens zu liefern. Das Ziel ist es, eine Aussage über den Wert des Unternehmens zu erhalten, der aus der Bilanz des Unternehmens unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften hervorgegangen ist.[43]
Die Steuerbemessungsfunktio n hat die Aufgabe, Bemessungsgrundlagen zu liefern, die für die Besteuerung der Substanz und des Ertrages benötigt werden. Das hierfür benutzte steuerliche Bewertungsverfahren ist das Stuttgarter Verfahren. Das Stuttgarter Verfahren beschreibt detailliert die Vorgehensweise der Bewertung und der Ermittlung der Werte. Da dieses Verfahren zu einer breiten, einfachen und wirtschaftlichen Anwendung kommen sollte, wurde das Stuttgarter Verfahren prinzipiell simpel aufgebaut, besticht aber durch detaillierte Regelungen, die der Rechtssicherheit und der Steuergerechtigkeit dienen.[44]
Die Vertragsgestaltungsfunktion hat im Rahmen der Unternehmensbewertung die Aufgabe, vertragliche Regelungen zu erarbeiten und zu formulieren. Eine Bewertung eines Unternehmens wird nicht durchgeführt. Es handelt sich lediglich um vertragliche Formulierungen. Vertragliche Gestaltungen können bei verschiedenen Anlässen notwendig werden, z.B. im Rahmen von Abfindungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters.[45]
Die Folge der funktionalen Werttheorie ist, dass eine Abgrenzung nach verschiedenen Bewertungsfunktionen erfolgen kann und dadurch die Aufgaben einer Unternehmensbewertung deutlicher hervorgehoben werden. Der Wert des Unternehmens wird durch eine vorgegebene Zielsetzung unter Berücksichtigung eines Entscheidungsspielraumes für den Bewerter ermittelt.[46]
Die objektive Werttheorie dominierte bis 1960 eindeutig die Theorie der Unternehmensbewertungslehre. Ab diesem Zeitpunkt kam immer mehr Kritik bezüglich dieser Theorie auf. Das Problem dieser Theorie ist es, dass der ermittelte Unternehmenswert für „jedermann“ gelten müsste, aber gerade dieser „jedermann“ müsste somit von einem Bewerter erstmal definiert werden. Hierbei kommt es zu der Schwierigkeit einen „jedermann“ objektiv zu definieren. Dieser Fakt stellt den Bewerter vor das Problem, dass ihm Handlungsspielräume in der Definition zu Verfügung stehen oder es zu Manipulationsspielräumen kommen kann. Daraus folgt, dass dieser Ansatz der Werttheorie nicht mehr objektiv, sondern als subjektiv zu bezeichnen ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist der Aspekt, dass Unternehmenspreise im Rahmen von Verhandlungen entstehen. Nach der objektiven Werttheorie soll ein objektiver Wert des Unternehmens ermittelt werden, womit jegliche Kaufpreisverhandlungen irrelevant wären.[47]
Weiterhin findet in der objektiven Werttheorie die besondere Situation von Käufern und Verkäufern sowie insbesondere ihrer Interessen keine Berücksichtigung. Demnach kann keine Verhandlungsbasis auf der Grundlage der Interessen der Verhandlungsparteien entstehen. Der nächste Kritikpunkt ist der Marktpreis für ein Unternehmen. Hierbei ist das Problem, dass keine objektiven Marktpreise existieren, denn Marktpreise für Unternehmen hängen ganz entscheidend von subjektiven Erwartungen ab. Generell kann kein objektiver Wert existieren, denn ein Wert setzt sich immer durch eine Objekt-Subjekt-Beziehung zusammen.[48] Der Wert eines Unternehmens ist letztlich vom Nutzen, den das Unternehmen seinen Eigentümern in ihren persönlichen Lagen spendet, abhängig.[49]
Diese Kritikpunkte wurden von den Praktikern nur sehr verhalten angenommen. Die Vorstellung, dass man für ein Unternehmen mehrere Werte ermitteln kann, unter verschiedenen Gesichtspunkten, traf auf keine große Zustimmung. Diese Situation führte zu dem Vorschlag eines objektivierten Wertes. Der objektivierte Wert ist lediglich der Ausgangspunkt der Ermittlung des Unternehmenswertes. Dieser Wert kann im Laufe der Bewertung zu subjektiven Werten führen und wurde vom IDW soweit anerkannt.[50]
Letztendlich war ein Wandel von der objektiven über die subjektive zur funktionalen Werttheorie in der Literatur zu beobachten. Einen objektiven Unternehmenswert als eindeutige objektiv bestimmbare Größe konnte es nicht geben, sondern nur unterschiedliche Wertvorstellungen, die eine Preisobergrenze aus der Sichtweise eines Käufers sowie eine Preisuntergrenze aus Sicht des Verkäufers ergeben.[51]
Die subjektive Werttheorie wurde aufgrund von Problemen in Theorie und Praxis in den 60ern des letzten Jahrhunderts entwickelt und sollte die Probleme der objektiven Werttheorie beseitigen. Dennoch zeigten sich auch bei dieser Theorie Schwachstellen. Aufgrund der subjektiven Bewertung des Bewerters ist die Wertermittlung nicht nachzuvollziehen und somit undurchsichtig. Darüber hinaus bietet diese Theorie keine Grundlage für einen fairen Interessenausgleich zwischen den beiden Vertragsparteien.[52]
Wird die subjektive Werttheorie konsequent zu Ende gedacht, tritt ein weiteres Problem auf. Es ist unmöglich externe Berater mit in die Ermittlung des subjektiven Wertes einzubeziehen, denn das individuelle Wertempfinden des Käufers oder Verkäufers kann durch die externen Berater nicht nachvollzogen werden.[53] Weiterhin sind präskriptive Aussagen, Verhaltensempfehlungen und Entscheidungshilfen, die von externen Beratern kommen, in der subjektiven Werttheorie nicht möglich.[54] Eine Umsetzung der subjektiven Werttheorie in die Praxis der Bewertung ist unmöglich.[55]
Das Konzept der funktionalen Werttheorie ist auf eine Typisierung der Bewertungszwecke ausgerichtet. Diskussionen über die Argumentationsfunktion und deren Nichtanerkennung durch das IDW sowie die Funktion des neutralen Gutachters zeigen, dass eine Typisierung in verschiedene Haupt- und Nebenfunktionen nicht unumstritten ist. Außerdem sind die Zwecke der Bewertung von Strategien sowie Projekten nicht in den Katalog der Funktionen einzuordnen und es ist festzustellen, dass die funktionale Unternehmensbewertung in der ausländischen Literatur keine Rolle spielt. Eine Weiterentwicklung der funktionalen Werttheorie würde entweder zu einer Ergänzung von Funktionen, um Probleme der Abgrenzungen zu beheben oder zu einer Auflösung dieser Theorie führen.[56]
Abschließend ist festzustellen: Die subjektive Werttheorie beinhaltet die Ziele und Vorstellungen der Käufer und Verkäufer für die Bewertung eines Unternehmens und bildet damit die Grundlage der heutigen Unternehmensbewertung. Im Übrigen wird in Folge der Typisierung der funktionalen Werttheorie die Unternehmensbewertung nachvollziehbar. Dadurch besteht die Möglichkeit bei Bedarf Bewertungsverfahren der objektiven Bewertung zu nutzen.[57]
Im Rahmen der Durchführung einer Unternehmensbewertung sind die nachfolgend erörterten Handlungen und Tätigkeiten innerhalb verschiedener Phasen vom Gutachter zu planen, zu beachten und zu bearbeiten.
Im Vorfeld einer Unternehmensbewertung sind vorbereitende Maßnahmen nicht zu unterschätzen. Die Vorbereitung einer Unternehmensbewertung und die planvolle Vorgehensweise sind das A und O einer jeden Unternehmensbewertung. Hierzu gehört der schriftliche Bewertungsauftrag/-vertrag , in dem die nachfolgenden Handlungen, Analysen und Vorgehensweisen festgehalten werden. Des Weiteren werden im Bewertungsvertrag die Haftungsregelungen, die Honorarvereinbarungen, der Bewertungszeitpunkt und der Ablauf bzw. der Prozess der Unternehmensbewertung mit der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertungen, anzuwendende Methoden und eventuell Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden, festgehalten und vereinbart. Das Bewertungsobjekt bzw. das zu bewertende Unternehmen muss im Bewertungsvertrag eindeutig definiert werden. Ein zu bewertendes Unternehmen muss nicht unbedingt eine rechtlich abgegrenzte Einheit darstellen. Es kann durchaus sein, dass ein Tochterunternehmen, eine Betriebsstätte oder nur eine Abteilung bewertet werden soll. Der Bewertungsanlass ist festzustellen, wobei normalerweise in der Praxis die Anlässe Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, Ein- oder Austritt von Gesellschaftern, Entschädigungen oder Abfindungen vorherrschen. Der Bewertungsanlass bestimmt häufig die Funktion eines Gutachters und somit ob ein Käufer- oder Verkäuferwert, d.h. eine Preisober- oder -untergrenze, ermittelt wird. Der Anlass der Bewertung bestimmt normalerweise nicht das Verfahren der Bewertung, bis auf die Ausnahme im Rahmen von gesellschaftsvertraglichen Abfindungsregelungen. Der Bewertungszeitpunkt sollte grundsätzlich aus Vereinfachungsgründen auf einen Abschlussstichtag festgelegt werden. Die Durchführung der Bewertung sollte zeitlich kurz nach diesem Abschlussstichtag erfolgen. Für eine Durchführung einer Bewertung Monate nach dem Abschlussstichtag sollte wegen fehlender Aktualität der Daten ein Zwischenabschluss vorhanden sein, um die Aktualität zu gewährleisten. Der Bewertungszweck und die Funktion des Bewerters sind durchaus kompatibel, denn die Grundlage der Unternehmensbewertung ist die Ermittlung eines Unternehmenswertes für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen, somit ist die Sichtweise oder der zu erreichende Zweck wertbestimmend. Das Bewertungsverfahren sowie der Modus der Ermittlung des Kapitalisierungszinsfußes kann vertraglich im Vorfeld geregelt werden. Üblicherweise bestimmt der Gutachter.[58]
Neben dem Bewertungsvertrag können Vorverhandlungen mit dem Käufer oder Verkäufer geführt werden. Im Rahmen von Vorverhandlungen wird die Geheimhaltung der Kauf- oder Verkaufabsichten sowie von preisgegebenen Informationen geregelt. Weiterhin wird die Bindungswirkung der Verhandlungen geregelt. Hierbei gilt grundsätzlich, dass Vorverhandlungen beide Vertragsparteien nicht verpflichtend binden. Der Aspekt der vertraglichen Bindung kann aber durchaus im Vorfeld vereinbart werden, wobei sich normalerweise die Vertragsparteien noch Handlungsspielräume offen halten, die sog. „Escape clauses“[59].
Für eine Bewertung eines Unternehmens werden Unterlagen bzw. Daten benötigt. Hierzu wird ein Referenzzeitraum festgelegt, der üblicherweise einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren umfasst. Die benötigten Unterlagen wie z.B. Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte, Lageberichte, Analysen, und Planungsrechnungen wie z.B. Businesspläne oder strategische Planungen sind für die Bewertung heranzuziehen.[60]
Abbildung 1: Phasen / Ablauf der Unternehmensbewertung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Seppelfricke, P. (2003), S.18
Die Durchführung der Bewertung unterteilt sich in vier Phasen: die Auswahl der Bewertungsmethode, die Identifikation wertrelevanter Größen, die Prognose wertrelevanter Größen und die Anfertigung von Planungsrechnungen.[61] Im Rahmen der Auswahl der Bewertungsmethode wird eine Analyse der Unternehmenssituation und der Unternehmensstruktur vorgenommen sowie eine Analyse des Bewertungszwecks. Auf der Grundlage der erlangten Informationen wird die Bewertungsmethode ausgewählt, wenn im Bewertungsvertrag nicht schon eine Methode festgelegt wurde. In der Phase der Identifikation wertrelevanter Größen wird die Ermittlung der Cashflows und sonstiger Größen vorgenommen. In der Phase der Prognose wertrelevanter Größen ist eine operative und eine strategische Unternehmensanalyse durchzuführen, um Kennzahlen und Erfolgspotentiale des Unternehmens zu erlangen. Die Phase der Anfertigung von Planungsrechnungen beinhaltet die Erstellung von Planbilanzen, Plangewinn- und Verlustrechnungen und der Plancashflowrechnung.[62]
Den Schluss bildet die Berechnung des Unternehmenswertes auf der Grundlage der erlangten Informationen. Der berechnete Wert der Unternehmung ist die Ausgangsbasis für die Kaufpreisverhandlungen.[63]
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertungen (GoU)[64] wurden in den 70er und 80er Jahren aus den Diskussionen über die richtige Unternehmensbewertung und den richtigen Wert von Adolf Moxter erstmals 1976 verfasst. Das IDW bzw. der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (HFA) hat 1983 in der Stellungnahme HFA 2/1983 die GoU veröffentlicht und aus der Sicht des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer betrachtet. Die Folge daraus ist der Standard des IDW zu den Grundsätzen der Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1)[65], der nicht nur für Wirtschaftsprüfer relevant ist, sondern auch grundlegende Bedeutung für die Unternehmensbewertung hat.[66]
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung sind zu verstehen als ein System von betriebswirtschaftlichen Normen, die im Rahmen einer Unternehmensbewertung beachtet werden sollen. Die GoU bestimmen somit die bei einer Unternehmensbewertung erforderliche Sorgfalt.[67] Allgemein beinhalten die GoU die Funktionen: Komplexitätsreduktion, Schutzfunktion für die Investoren und Gutachter sowie die Kommunikationsfunktion, die als Basis die GoU bestimmen.[68]
Folgend sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, die im IDW Standard S 1 veröffentlicht wurden, aufgeführt:[69]
- Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks,
- Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit,
- Stichtagsprinzip,
- Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens,
- Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens,
- Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips,
- Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze.
Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks soll die Ermittlung des Bewertungszwecks aus den im Bewertungsauftrag festgehaltenen Vorstellungen und Zielen des Auftraggebers garantieren. Nachdem der Zweck der Unternehmensbewertung geklärt ist, kann die Funktion aus den in Kapitel 2.2.3 aufgeführten Hauptfunktionen, in welcher der Bewerter tätig wird, festgelegt werden. Da die Unternehmensbewertung den Wert eines Unternehmens aus dem zukünftig zufließenden Nutzen bestimmt, hat der Zweck maßgeblichen Einfluss auf die Annahme bezüglich der Höhe der zu diskontierenden zukünftigen finanziellen Überschüsse.[70]
Die Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit zielt auf das Bewertungsobjekt mit all seinen Bereichen bzw. Funktionen des Unternehmens ab, die zur Erzielung der zukünftigen finanziellen Überschüsse beitragen. Hierbei muss das betriebsnotwendige und das nicht betriebsnotwendige Vermögen unterschieden werden.[71]
Das Stichtagsprinzip beinhaltet die Festlegung eines Bewertungsstichtages. Es erfolgt eine Abgrenzung, zu welchem Zeitpunkt die künftigen finanziellen Überschüsse den neuen Eigentümern zurechenbar sind. Zum Bewertungsstichtag wird der Wert des Unternehmens aus den zukünftig erwarteten Erträgen abgeleitet. Der Bewertungsstichtag kann vertraglich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden oder per Gesetz vorgegeben sein.[72]
Die Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens stellt die „eigentliche“ Wertermittlung des Unternehmens dar. Bewertet wird nach den Ertrags- und Discounted-Cashflow-Verfahren nur das betriebsnotwendige Vermögen, da dieses die zukünftigen Erfolge des Unternehmens generiert. Die Ableitung des Unternehmenswertes erfolgt durch den Ertragswert des Unternehmens, der sich aus den Zukunftserfolgen bzw. aus den finanziellen Überschüssen ergibt.[73]
Der Grundsatz der Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens verfolgt eine Aussonderung desselbigen gegenüber der Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens. Das nicht betriebsnotwendige Vermögen wird mit dem Liquidationswert angesetzt und nach der Ermittlung mit dem Ertragswert addiert. Allgemein ist nicht betriebsnotwendiges Vermögen das Vermögen des Unternehmens, welches nicht unmittelbar dem Betriebszweck dient. Das bedeutet jegliches Vermögen, welches sich ohne Einbußen auf den Ertrag aus dem Unternehmen entfernen lässt.
Im Rahmen der Abgrenzung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens vom betriebsnotwendigen Vermögen sind die Ansätze des objektivierten Wertes und der subjektiven Werttheorie möglich. Sollte die Ermittlung eines objektivierten Wertes herangezogen werden, sind die Funktionen des Vermögensgegenstandes für das Unternehmen zu analysieren. Die Vermögensgegenstände, die keinen Beitrag zum Ertrag leisten, sind somit nicht betriebsnotwendig. Sollte die Ermittlung eines Wertes nach der subjektiven Werttheorie gewählt werden, beurteilt der Investor jeden Vermögensgegenstand im Hinblick auf die Notwendigkeiten desselbigen zur Erreichung der Betriebszwecke.[74]
Die Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzip stellt den Bewerter, z.B. einen neutralen Gutachter, vor die Aufgabe, die nach der handelsrechtlichen Rechnungslegung ermittelten Werte, die auf dem Gläubigerschutz beruhen und eine ungleiche Bewertung der Chancen und Risiken des Unternehmens darstellen, zu korrigieren. Diese Korrektur der Werte wird im Rahmen der Vergangenheitsanalyse vorgenommen. Weiterhin sind die finanziellen Überschüsse des Unternehmens für die Zukunft realistisch zu planen. Die Grundsätze der Unternehmensbewertung sollen eine realistische Darstellung des Unternehmens mit seinen tatsächlichen Verhältnissen liefern. Das resultierende Risiko wird berücksichtigt im Kapitalisierungszinssatz.[75]
Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze soll garantieren, dass die wesentlichen Annahmen, die zur Ermittlung des Unternehmenswertes geführt haben, im Gutachten nachvollzogen werden können. Es ist aufzuführen, welche Annahmen, z.B. vom neutralen Gutachter, aus dem Bereich des Managements des Unternehmens und von sachverständigen Dritten Einfluss auf die Wertermittlung genommen haben.[76]
Der Begriff mittelständische Unternehmen vereinigt in sich die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und grenzt diese von großen Unternehmen ab. Eine Definition von mittelständischen Unternehmen soll als Ziel haben, eine präzise Zuordnung von Unternehmen zu ermöglichen. Darüber hinaus soll per Definition eine homogene Gruppe geschaffen werden, die sich von großen Unternehmen in ihrem Wesen unterscheidet.[77]
“Small businesses are easier to describe than to define“ .[78]
Um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten, müssen mehrere Kriterien definiert werden, die den Besonderheiten von mittelständischen Unternehmen Rechnung tragen. Hierzu bietet sich eine Abgrenzung mit Hilfe der Kriterien der quantitativen und qualitativen Merkmale eines Unternehmens an.[79]
In der Literatur und in Gesetzen werden unterschiedliche Definitionen mit Hilfe von quantitativen Merkmalen verwendet. Zur Abgrenzung werden häufig Umsatz- oder Mitarbeiterzahlen benutzt. Dennoch werden, wenn auch seltener, die quantitativen Merkmale des Marktanteils oder der Bilanzsumme als Abgrenzung angewendet. Eine einheitliche Definition der mittelständischen Unternehmen ist nicht existent. Die folgende Tabelle 1 zeigt die Vielfalt der verwendeten Definitionen für mittelständische Unternehmen im Gesetz und von verschiedenen Institutionen in Deutschland.[80]
Eine einfache Abgrenzung der mittelständischen Unternehmen nach den verschiedenen Kriterien und Größenordnungen ist in der Literatur umstritten. Branchenbedingte Besonderheiten der Unternehmen werden vernachlässigt. Daher wird empfohlen, eine Differenzierung nach Branchen mit in die Abgrenzung aufzunehmen.[81] Die daraus folgende Komplexität der Abgrenzung unter Berücksichtigung der Unterscheidung der branchenspezifischen Besonderheiten ist wenig praktikabel und führt zur Unübersichtlichkeit. Weiterhin ist die quantitative Abgrenzung von einer gewissen Willkür geprägt, denn ein Unternehmen, welches 250 Mitarbeiter beschäftigt, dürfte nicht anders beurteilt werden als ein vergleichbares Unternehmen mit 251 Mitarbeitern. Demnach kann eine quantitative Abgrenzung nicht allein für eine Kategorisierung von Unternehmen gelten. Es sollte dennoch eine quantitative Obergrenze für die Abgrenzung der mittelständischen Unternehmen definiert werden, um „klein und mittel“ von „groß“ zu trennen.[82]
Tabelle 1: Definitionen von mittelständischen Unternehmen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an. Behringer, S. (2004), S. 8
Ein weiterer Aspekt der Abgrenzung von mittelständischen Unternehmen sind die qualitativen Merkmale eines Unternehmens. In der Literatur werden als qualitative Hauptmerkmale die rechtliche und die wirtschaftliche Selbstständigkeit eines mittelständischen Unternehmens aufgeführt. Ein mittelständisches Unternehmen ist per Definition somit kein Filialbetrieb oder ein Unternehmen, welches von einem Konzern abhängig ist. Ein weiteres sehr verbreitetes Abgrenzungskriterium ist, dass kein Zugang des Unternehmens zum Kapitalmarkt besteht. Dennoch ist aktuell und in der Vergangenheit ein Zugang von mittelständischen Unternehmen an die Kapitalmärkte zu beobachten gewesen.[83] Außerdem wird als Abgrenzungskriterium die Einheit von Eigentum und Unternehmensführung genannt.[84] Daraus folgt, dass der Unternehmer die zentrale Figur in mittelständischen Unternehmen ist, somit das Unternehmen prägt und einen wertbeeinflussenden Faktor darstellt. Das Unternehmen stellt für einen Unternehmer eine wichtige Existenzgrundlage dar, welches wiederum ein Abgrenzungsmerkmal ist.[85]
Nach Auffassung des IDW sind mittelständische Unternehmen durch folgende Kriterien, die nicht alle gleichzeitig vorliegen müssen, gekennzeichnet:
- Die Anzahl der Eigentümer ist begrenzt (keine Publikumsgesellschaft),
- Es sind Einschränkungen bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden, da ein Zugang zum Kapitalmarkt fehlt,
- Das Betriebs- und Privatvermögen gehen fließend ineinander über,
- Unabhängige Kontrollorgane fehlen (z.B. Aufsichtsrat),
- Die Organisationstiefe und Diversifikation sind gering,
- Das Rechnungswesen ist nur bedingt aussagefähig und Jahresabschlüsse werden nicht geprüft,
- Die Unternehmensplanung wird nicht dokumentiert oder ist nicht vorhanden,
- Die Familienmitglieder der Eigentümer arbeiten im Unternehmen mit.[86]
Zusammenfassend gestaltet sich eine eindeutige Abgrenzung von mittelständischen Unternehmen als eher schwierig. In der Literatur ist keine allgemeingültige universal anwendbare Definition von mittelständischen Unternehmen gegeben. Dennoch wird versucht, näherungsweise einen Grundrahmen zur Einordnung vorzugeben, um eine Klassifizierung vornehmen zu können.
“The simplest definition of a small firm is, that it is privately held“ .[87]
Die Unternehmens- oder Businessplanung ist als Basis für eine zukunftsorientierte Unternehmensbewertung unerlässlich, denn der Unternehmenswert der modernen Unternehmensbewertung ermittelt sich aus dem zukünftigen Nutzen, den das Unternehmen den Eigentümern oder Anteileignern stiftet.[88] Für zukunftsorientierte Bewertungszwecke benötigen die unterschiedlichen zukunftsorientierten Bewertungsverfahren eine quantitative Basis, die die künftige Entwicklung des Unternehmens in rechenbaren Größen ausdrückt.[89] Daraus folgt, dass die Unternehmensplanung wertbestimmend für das zu bewertende Unternehmen ist, im Rahmen der Anwendung zukunftsorientierter Verfahren. Für eine qualifizierte Unternehmensbewertung unter Benutzung zukunftsorientierter Verfahren ist eine langfristige Unternehmensplanung mit der Analyse des Unternehmens und seinem Umfeld[90] eine unumgängliche Voraussetzung.[91] Eine präzise Unternehmensanalyse ist durchzuführen, damit die Unternehmensbewertung nicht zu einer Rechenspielerei wird, sondern zu einer verwertbaren Aussage kommt. Die Auswirkungen, die sich aus einer Unternehmensplanung ergeben, dürfen nicht verkannt werden. Schon geringfügige Änderungen der Daten der Planung können letztendlich zu erheblichen Abweichungen des Unternehmenswertes führen. Ein weiteres Kriterium muss für jede Unternehmensplanung sein, dass sie plausibel und nachvollziehbar ist.[92]
Die Grundlage für eine Unternehmensplanung ist es, die aktuellen handelsrechtlichen Ergebnisse aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die Cashflows aus der Kapitalflussrechnung des Unternehmens für die Planung der zukünftigen Erfolge als Ausgangspunkt zu nehmen. Folgend sollen strategische und operative Überlegungen des Unternehmens quantifiziert werden und Einfluss nehmen auf die zu planenden zukünftigen Ertrags- und Bilanzzahlen.
Unterschiedliche zukunftsorientierte Bewertungsverfahren benötigen zur Ermittlung des Unternehmenswertes unterschiedliche Grundlagen, die durch die Unternehmensplanung bereitgestellt werden müssen. So ist als Basis für die Ermittlung des Unternehmenswertes nach der Ertragswertmethode die Plangewinn- und Verlustrechnung als Minimum anzusehen. Weiterhin wird für die Ermittlung des Unternehmenswertes nach der Discounted-Cashflow-Methode zusätzlich eine Plankapitalflussrechnung benötigt. Es wird für die Planung des Finanzergebnisses empfohlen, im Rahmen der Ertragswertmethode Planbilanzen und Plankapitalflussrechnungen aufzustellen. Der Planungszeitraum bewegt sich normalerweise im Bereich von drei bis fünf Jahren. Abweichungen von dieser Norm können durch branchen- oder unternehmensspezifische Besonderheiten auftreten, die aufgrund von besonderen Effekten bei der Ertragsentwicklung nötig werden.[93]
[...]
[1] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 1.
[2] Vgl. Hering, T. (2006), S. 3.
[3] Vgl. Born, K. (2003), S. 8.
[4] Vgl. Bretzke, W.-R. (1975), S. 497.
[5] Vgl. Born, K. (2003), S. 5 f.
[6] Vgl. Serfling, K./Pape, U. (1995a), S. 811.
[7] Eine detaillierte Betrachtung des Ertragswertes wird Kapitel 2.1.2 behandelt.
[8] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 3 f.
[9] Vgl. Born, K. (2003), S. 6.
[10] Vgl. Spremann, K. (2002), S. 50.
[11] Vgl. Born, K. (2003), S. 6 f.
[12] Barthel, C. W. (2000), S. 1.
[13] Vgl. Schultze, W. (2003), S. 150.
[14] Vgl. Born, K. (2003), S. 11.
[15] Eine detaillierte Betrachtung der substanzwertorientierten Verfahren erfolgt in Kapitel 3.1.
[16] Vgl. Born, K. (2003), S. 11.
[17] Vgl. Sieben, G./Maltry, H. (2002), 377.
[18] Eine detaillierte Betrachtung der Discounted-Cashflow-Verfahren erfolgt in Kapitel 3.3.
[19] Eine detaillierte Betrachtung des Ertragswertverfahrens erfolgt in Kapitel 3.2.
[20] Vgl. Born, K. (2003), S. 8 f.
[21] Vgl. Born, K. (2003), S. 15.
[22] Eine detaillierte Betrachtung der Vergleichsverfahren erfolgt in Kapitel 3.4.
[23] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 113; Born, K. (2003), S. 15.
[24] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 31.
[25] Vgl. Mandl, G./Rabel, K. (1997), S. 6.
[26] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 4.
[27] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 31; Peemöller, V. H. (2005a), S. 4 f.
[28] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 31; Peemöller, V. H. (2005a), S. 4 f.
[29] Vgl. Großfeld, B. (2002), S. 24; Peemöller, V. H. (2005a), S. 4 f.
[30] Vgl. Mandl, G./Rabel, K. (1997), S. 7.
[31] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 4; Peemöller, V. H. (2005a), S. 7 f.; Behringer, S. (2004), S. 31 f.
[32] Vgl. Mandl, G./Rabel, K. (1997), S. 7 f.; Peemöller, V. H. (2005a), S. 7 f.
[33] Pratt, S. P. (1981), S. 37.
[34] Aus der „Kölner Schule“ ging die „Kölner Funktionslehre“ hervor und ist verbunden mit Arbeiten von Münstermann, Jaensch, Engels, Busse von Colbe, Sieben und Matschke.
[35] Vgl. Mandl, G./Rabel, K. (1997), S. 9.
[36] Vgl. Sieben, G./Schildbach, T. (1979), S. 455 ff.; Prokop, J. (2003), S. 10 f.
[37] Vgl. IDW (2005), S. 1303 f.
[38] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 8 f.
[39] Vgl. Born, K. (2003), S. 23; Sieben, G./Schildbach, T. (1979), S. 456 f.; Peemöller, Volker H. (2005a), S.9 f.
[40] Erläuterung der Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung siehe Kapitel 2.4.
[41] Vgl. Born, K. (2003), S. 24; Schildbach, T. (1993), S. 29; Peemöller, V. H. (2005a), S. 10 f.
[42] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 12.
[43] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 12.
[44] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 12; Peemöller, V. H. (2005a), S. 12 f.
[45] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 12 f.; Born, K. (2003), S. 24 f.
[46] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 7 f.
[47] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 31.
[48] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 4 f.
[49] Vgl. Großfeld, B. (2002), S. 24.
[50] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 4 f.; Mandl, G./Rabel, K. (1997), S. 7.
[51] Vgl. Busse von Colbe, W. (1992), S. 177.
[52] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 7.
[53] Vgl. Beck, P. (1996), S. 78.
[54] Vgl. Alvano, W. (1989), S. 13.
[55] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 32.
[56] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 13; Born, K. (2003), S. 25.
[57] Vgl. Peemöller, V. H. (2005a), S. 13 f.
[58] Vgl. Bömelburg, P. (2005), S. 91 ff.
[59] Vgl. Bömelburg, P. (2005), S. 96 f.
[60] Vgl. Bömelburg, P. (2005), S. 97 f.
[61] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 18.
[62] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 18.
[63] Vgl. Seppelfricke, P. (2005), S. 18.
[64] Vgl. Moxter, A. (1983), S. 1 ff.
[65] Vgl. IDW (2005), S. 1303 f.
[66] Vgl. Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 f.
[67] Vgl. Moxter, A. (1992), S. 48.
[68] Vgl. Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 f.
[69] Vgl. IDW (2005), S. 1303 ff.
[70] Vgl. Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 ff; Siepe, G. (2002), S. 23.
[71] Vgl. Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 ff; Siepe, G. (2002), S. 24.
[72] Vgl. Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 ff; Siepe, G. (2002), S. 25.
[73] Vgl. Jacob, H.-J. (2001), S. 35; Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 ff.
[74] Vgl. Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 ff.; Siepe, G. (2002), S. 49.
[75] Vgl. Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 ff.; Siepe, G. (2002), S. 51.
[76] Vgl. Peemöller, V. H. (2005b), S. 29 ff.; Siepe, G. (2002), S. 52.
[77] Vgl. Pfohl, H.-C. (1997), S. 13.
[78] Burns, P. (1989), S. 2.
[79] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 6.
[80] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 7.
[81] Vgl. Pfohl, H.-C. (1997), S. 10.
[82] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 9 f.
[83] Vgl. Behringer, S. (2004), S. 10 f.
[84] Vgl. Hake, T. (1996), S. 967.
[85] Vgl. Sewing, P. (1992), S. 13.
[86] Vgl. Siepe, G. (2002), S. 131.
[87] Ang, J. S. (1992), S. 185.
[88] Vgl. Ernst, H.-J./Hanikaz, M. (2005), S. 137.
[89] Vgl. Ernst, H.-J./Hanikaz, M. (2005), S. 137.
[90] Eine Betrachtung der Analyse des Unternehmens und des Umfeldes siehe Kapitel 4.3.
[91] Vgl. Ernst, D./Schneider, S./Thielen, B. (2006), S. 13; Popp, M. (2005), S. 106.
[92] Vgl. Ernst, D./Schneider, S./Thielen, B. (2006), S. 13.
[93] Vgl. Ernst, H.-J./Hanikaz, M. (2005), S. 137.
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