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Mehr InfosDiplomarbeit, 2001, 35 Seiten
Psychologie - Klinische u. Gesundheitspsychologie, Psychopathologie
Diplomarbeit
2,25
1. Einleitung
2.Psychiatrie nach dem Zweiten Weltkrieg
3. Der Bericht der Psychiatrie-Enquête
4. Psychische Störungen – Der Krankheitsbegriff in der Psychiatrie
5. Die Auswirkungen der Öffnung auf die Patienten
5.1. Funktionswandel in den psychiatrischen GroßkrankenhäusernS.
5.2. Die Tagesklinik als Alternative zum GroßkrankenhausS.
5.3 Die Ausdifferenzierung der ambulanten Dienste S.
6. SchlussbetrachtungS.
7. LiteraturS.
Die Öffnung der psychiatrischen Anstalten geschieht theoretisch mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Werden psychisch Erkrankte im Nationalsozialismus noch als lebensunwertes Leben verfolgt und vernichtet, so ist diese Doktrin nach dem Krieg nicht mehr zu halten. Die Grundhaltung der praktizierenden Psychiater im beginnenden 20 Jahrhundert ist dahingehend, dass, wenn keine Therapie respektive Befreiung für psychisch Kranke möglich ist, dann wenigstens die Befreiung der Gesellschaft von den psychisch Kranken[1].
Jedoch gestaltet sich eine Neuordnung der Psychiatrie nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst schwierig. Obwohl jeder psychisch Erkrankte auf Grund der Forschungslage jetzt die Chance hat zu einem akzeptierten Teil der Gesellschaft zu werden, herrschen in den psychiatrischen Landeskrankenhäusern für die Patienten teilweise inhumane Zustände. Die Situation wird dadurch weiter verschärft, dass eine lückenlose Versorgung psychisch Erkrankter durch niedergelassene Nervenärzte oder komplementärer Dienste nicht gewährleistet ist.
In meinen Augen geschieht eine wirkliche Öffnung der Psychiatrie erst mit Berichterstellung der Psychiatrie-Enquête im Jahr 1975. Viele Forschungsansätze, wie die Psychopharmakatherapie und die „Therapeutische Gemeinschaft“, können vor dem Hintergrund der effektiv mangelhaften psychiatrischen /psychotherapeutischen Versorgungslage bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nur unzureichend angewendet werden. Selbst als der Bericht vorliegt ist die größte Sorge aller in der Psychiatrie Tätigen, dass er in Bücherregalen und Schubladen verstaubt[2].
Ich will in dieser Arbeit versuchen zu beschreiben, wie sich die Öffnung der Psychiatrie für mich darstellt und welche mannigfaltigen Folgen die Psychiatrie-Enquête auf die psychiatrisch/psychotherapeutische Versorgung psychisch Erkrankter hat. In dieser Arbeit soll ein Blick auf die Zustände für psychisch Erkrankte vor dem Bericht der Psychiatrie-Enquête geworfen werden und versucht werden auszuarbeiten, inwiefern sich die Lage der psychisch Kranken in den nachfolgenden Jahrzehnten geändert hat.
Die Probleme psychisch Kranker werden in der Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland mindestens ein Jahrzehnt später als in anderen Ländern wahrgenommen; dabei mag die Behandlung und Rolle psychisch Kranker im Dritten Reich eine Rolle gespielt haben[3].
Das „Gemeinschaftsfremdenprogramm[4] “ Hitlers ist die gesetzliche Legitimation für die Tötung von ca. 80.000 psychisch Kranken, geistig Behinderten und Epileptikern, sowie von 5000 hirngeschädigten Kindern[5]. Zwangssterilisationen, als Beschleunigung der Abschaffung von seelischem Leid deklariert, werden an ca. 300.000 Menschen vorgenommen; ungefähr 1000 davon sterben[6].
Nach 1945 setzt in der Behandlung psychisch Kranker, zumindest in der Theorie, eine gegenläufige Tendenz ein. Erstmals seit dem Beginn des 19 Jh. sollen psychisch Kranke wieder eingemeindet, anstatt ausgegrenzt werden. Offenbar ist es möglich, psychisch Kranke wieder näher an die Gesellschaft heranzulassen[7]. Der Mensch als selbständig handelndes Subjekt hält wieder in der Psychiatrie Einzug[8]. Der psychisch Erkrankte kann, auch bei begrenztem Behandlungsergebnis, seinen Platz in der Gesellschaft einnehmen, ohne lange im Krankenhaus verweilen zu müssen[9].
Der Neuanfang in der Psychiatrie nach dem II. Weltkrieg allerdings gestaltet sich in mehrfacher Hinsicht schwierig. Das liegt zum einen daran, dass die Psychiater größtenteils emigriert sind, zum anderen befinden sich die Krankenhäuser hinsichtlich der unzureichenden Bettenkapazität in einem mangelhaften Zustand. Der Aufnahmedruck in den psychiatrischen Anstalten ist enorm. In den ersten 20 Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg kommt es zu einer Vervierfachung der Einweisungen. Dies führt zu erzwungenen Aufstellungen neuer Betten in Räumen, die eigentlich für soziale Aktivitäten vorgesehen sind[10]. Die katastrophale Überbelegung , einhergehend mit Personalmangel, führt zu menschenunwürdigen Lebensbedingungen in den Krankenhäusern, vor allem für chronisch Kranke. Neue Therapiemöglichkeiten und Fortschritte in körperlichen Behandlungsverfahren können nicht ausgeschöpft werden, obwohl die Psychopharmakatherapie ab 1952 Frühentlassungen von Patienten erlaubt, die normalerweise daueruntergebracht gewesen wären[11]. Damit wird die psychiatrische Behandlung revolutioniert. Eine dringend erforderliche Umstrukturierung der psychiatrischen Behandlung in Richtung gemeindenaher Psychiatrie erfolgt jedoch noch nicht[FF1] [12].
Die Mängel in der Versorgung psychisch Kranker, lassen sich zum Zeitpunkt der Berichterstellung 1975 in vier Bereiche untergliedern:
1) Unzureichende Unterbringung psychisch Kranker in psychiatrischen Krankenhäusern und das Fehlen alternativer Einrichtungen, welche die stationäre Versorgung ergänzen.
2) Mangel an Einrichtungen für psychisch kranke, alte Menschen und geistig behinderte Erwachsene.
3) Unzureichende Kapazität an Psychotherapie für die große Zahl seelisch bedingter und seelisch mitbedingter Krankheiten.
4) Mangelnde Koordination aller an der Versorgung psychisch Kranker und Behinderter beteiligten Dienste, insbesondere der vielfach unzulänglichen Beratungseinrichtungen und sozialen Dienste[13].
Etwa jeder dritte Bundesbürger hat laut Aussage der Kommission bis 1973/74 einmal in seinem Leben eine psychische Krankheit durchgemacht oder leidet noch daran[14]. Innerhalb eines Jahres haben ca. vier bis acht Millionen Menschen Krankheiten, die psychisch bedingt sind, davon erweisen sich etwa eine Million als dringend behandlungsbedürftig[15]. Von psychiatrischen Krankenhäusern und Einrichtungen werden ca. 200.000 kranke Patienten aufgenommen, bei 98757 offiziell für psychisch Kranke ausgelegte Betten[16]. Das sind 1,6 Betten pro 1000 Einwohner[17].
In den psychiatrischen Krankenhäusern gibt es laut Komissionsbericht Säle mit mehr als 10 oder sogar 20 Betten. Nur die Hälfte der Zimmer hat 1 – 3 Betten. Die ärztliche Versorgung ist besorgniserregend, nur ein Viertel der psychiatrischen Krankenhäuser verfügt über eine ausreichende Anzahl von Ärzten. Jeder Arzt ist für 59,8 Betten zuständig[18]. In den Jahren 1973/74 gibt es in Deutschland 1263 Fachtherapeuten für psychisch kranke Erwachsene[19].
Diese Zustände und Zahlen stellt die Psychiatrie-Enquête fest, die Anfang der 70er Jahre einen Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland erstellt.
Um die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland zu eruieren, tritt Anfang der 70er Jahre eine Sachverständigenkommission zusammen. Im Auftrag des Deutschen Bundestages soll sie einen Bericht zur psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung erstellen, um dazu beizutragen, dass sich die Lage der psychisch Kranken in Deutschland entscheidend verbessert. In einem Zwischenbericht kommt die Kommission 1973 zu dem Ergebnis, dass die Lage der psychisch Kranken teilweise menschenunwürdig und unmenschlich ist[20].
Für die zukünftige Planung der Behandlung psychisch Kranker auf dem Niveau somatisch Kranker werden fachliche Kompetenzen aus den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Psychologie, Sozialwissenschaften und Sozialarbeit in dieser Kommission zusammengeführt. Ein entscheidender Erfolg dieser Kommission liegt darin, dass historisch bedingte Hindernisse bei der Zusammenarbeit dieser Fachbereiche ausgeräumt werden können, und damit die Vielzahl der Einzeldisziplinen einer gemeinsamen Versorgung psychisch Kranker zu Gute kommt[21].
Die Kommission überprüft außerdem finanzielle Spielräume für Reformen, zeigt aber auch Notwendigkeiten auf: Die Gesellschaft muss sich die Frage stellen, inwieweit sie bereit ist, knappe Ressourcen freizugeben, um das Schicksal psychisch Kranker zu erleichtern[22].
Die Sachverständigenkommission kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass eine Neuordnung des psychiatrisch/psychosomatischen Versorgungssektors dringend erforderlich ist. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten von der Expertenkommission ausgearbeiteten Vorschläge soll an dieser Stelle genügen:
- Aufklärung Þ Um die seit Jahrhunderten währende Ausgrenzung von psychisch Erkrankten und geistig Behinderten aufzuheben, ist eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung erforderlich, die zum Ziel den Abbau von Vorurteilen haben muss. Die Kommission weist nachdrücklich auf den Einfluss der professionellen Berufsgruppen und deren Einstellung zu psychisch Kranken und Behinderten hin.
- Selbsthilfe Þ „Selbsthilfe vor Fremdhilfe“ gilt als einer der wichtigsten Grundsätze der Neuordnung. Die meisten psychosozialen Probleme können und sollen im engen sozialen Umfeld der Betroffenen gelöst werden. Nicht für jeden Konflikt kann und soll professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Das würde den Rahmen möglicher psychosozialer Versorgungsleistungen sprengen.
- Erreichbarkeit Þ In Fällen, wo Selbsthilfe nicht angezeigt ist, muss therapeutisch Hilfe jederzeit in Anspruch genommen werden können. Sowohl stundenlange Anfahrten sowie Wartezeiten für diagnostische oder therapeutische Leistungen sind gerade für psychisch Erkrankte nicht zumutbar. Je tragischer der Krankheitszustand eines Betroffenen ist und je sozial benachteiligter er ist, desto schwerer wird es für ihn den Schritt über die ohnehin hohe Schwelle zu den entsprechenden Institutionen zu gehen. psychiatrische Versorgungseinrichtungen müssen in der Lage sein aktiv auf den psychisch Erkrankten zuzugehen.
- Chancengleichheit Þ Angebotenen Hilfeleistungen dürfen sich nicht nur auf ein ausgewähltes Mittelschichtklientel beschränken, sondern müssen im Rahmen gleicher Chancenverteilung Unterschichten und Randgruppen der Bevölkerung mit einbeziehen. Chancengleichheit bedeutet auch die Gleichstellung somatisch und psychisch erkrankter Menschen. Die Rückführung der Psychiatrie in die allgemeinmedizinische Versorgung bedeutet auch die ökonomische Gleichstellung psychiatrischer Krankenhäuser und Abteilungen.
- Koordination und Kontinuität Þ Zur Vermeidung von Doppelbehandlungen auf der einen Seite und nicht genügender therapeutischer Auslastung auf der anderen, ist eine Koordination aller psychosozialen Versorgungseinrichtungen von Nöten. Versorgungsangebote sollten sich ergänzen ohne unterschiedliche Techniken und Behandlungsmöglichkeiten abzuqualifizieren. Eine personelle Kontinuität zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung von dauerhaften therapeutischen Beziehungen, wie sie vor allen Dingen für chronisch Kranke wichtig sind, sollte nachhaltig gewährleistet sein[23].
Die soziale Dimension für Verständigung und Versorgung psychisch Kranker gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nachdem bis weit in das 20. Jahrhundert hinein ausschließlich biologische Aspekte psychiatrischer Erkrankungen im Mittelpunkt der Forschung standen, findet nun auch die Beziehung zwischen dem psychisch Kranken und seinem sozialen Umfeld Beachtung. Zusammenhänge zwischen sozialen Merkmalen wie Schichtzugehörigkeit, Geschlecht, Arbeits- und Wohnsituation rücken vermehrt in den Mittelpunkt des Interesses und führen zu einer engeren Verbindung von Psychiatrie respektive Psychotherapie/Psychosomatik einerseits, und Soziologie, Medizin-Soziologie und Sozialmedizin andererseits[24]. Sozialtherapie und Sozialpsychiatrie werden zu neuen therapeutischen Teilgebieten mit verbesserten Methoden, die psychisch Kranke zunehmend in ihrem sozioökonomischen Umfeld betrachten[25].
Diese Perspektive erstreckt sich aber nicht nur auf die Patienten, sondern dehnt sich auch selbstkritisch auf die verschiedenen Versorgungsdienste und die Unzulänglichkeiten der eigenen Organisationsformen aus. Zur Sprache kommen mangelnde Kooperation und Koordination untereinander, wie auch zu benachbarten Berufsgruppen und Diensten[26].
Auch das Arzt/Patientenverhältnis steht im Licht kritischer Betrachtung: Die überhöhte Arztautorität soll dem Konzept der kooperativen Partnerschaft weichen. In dieser Betrachtungsweise wird dem Patienten als Subjekt eine aktive Rolle in der Überwindung des Patientenstatus zugeschrieben[27].
Trotz der Abschwächung von Konflikten, die im letzen Jahrhundert die Kooperation und Kommunikation zwischen den verschiedenen Teildisziplinen bestimmt haben, gibt es nach wie vor schwer überbrückbare Sichtweisen eines biologisch-naturwissenschaftlichen Konzepts von psychischer Erkrankung auf der einen Seite und dem des Individuums als psychischem Subjekt in seinem sozial-ökonomischen Umfeld auf der anderen[28].
Beiden Konzepten ist gemein, dass sich die Definition von psychischen Erkrankungen und Krisen schwierig und äußerst komplex gestaltet.
Allein schon die Veränderungen in der Definition der psychischen Erkrankung in den letzten 100 Jahren erlauben einen Rückschluss darauf, wie die Lage der psychisch Erkrankten Anfang des 20. Jahrhunderts war und wie sehr sich die Psychiatrie im 20. Jahrhundert zu Gunsten der Patienten entwickelt hat.
Zum Ende des 19. Jahrhunderts finden die Leitgedanken von Medizin und Psychiatrie in dem programmatischen Ausspruch des deutschen Psychiaters Wilhelm Griesinger „Geisteskrankheiten sind Gehirnkrankheiten[29] “ Anerkennung. Kraepelin bemerkt 1903: „Psychiatrie ist die Lehre von den psychischen Krankheiten und deren Behandlung. Ihren Ausgangspunkt bildet die wissenschaftliche Erkenntnis des Wesens der Geistesstörungen[30].“ Etwa 90 Jahre später befindet C. Scharfetter: „Kein einzelnes psychopathologisches Symptom für sich genommen ist schlechthin abnorm oder gar krankhaft, denn alle Zeichen können auch beim Gesunden unter besonderen Umständen angetroffen werden[31].“
Die Anfänge der Psychiatrie, und damit auch der Versuch einer Begriffsbestimmung, liegen zeitlich eng mit dem Beginn der bürgerlich-industriellen Revolution zusammen. Irre, wahnsinnig oder geisteskrank sind all diejenigen, die sich nicht der „industriellen Verwertungsvernunft“ unterwerfen und sich erforderlichen Normierungsprozessen nicht anpassen können oder wollen[32]. Mit zunehmender Eigenständigkeit der Psychiatrie, die sich nach und nach von ihrer Rolle als Stieftochter der Medizin befreit, entwickelt sich auch ein eigenständiger Krankheitsbegriff[33].
Jedoch gestaltet sich eine eindeutige Definition des Begriffs der psychischen Erkrankung als schwierig, da eine Unterscheidung zwischen „Kranken“ und „Behinderten“, „akuten“ und „chronischen“ Fällen, „psychisch“ und „seelisch“ Kranken bzw. Behinderten, sowie „psychisch/seelisch“ und „geistig[34] “ Behinderten gemacht werden muss[35]. Weiterhin ist die Verlässlichkeit und Gültigkeit von Diagnosen gerade in den Grenzbereichen von Persönlichkeitsstörungen und Neurosen, leichten und kurzfristigen Reaktionen sowie nicht behandlungsbedürftigen Leidenszuständen und Krisen des menschlichen Lebens mit großen Schwierigkeiten verbunden[36].
Die „Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes (Eingliederungshilfeverordnung )“ definiert in § 3 seelisch wesentlich Behinderte als „Personen, bei denen in Folge seelischer Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang gestört ist. Seelische Störungen, die eine Behinderung im Sinne des Satzes 1 zur Folge haben können, sind:
1) körperlich nicht begründbare Psychosen
2) seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
3) Suchtkrankheiten
4) Neurosen und Persönlichkeitsstörungen[37].“
Der Paragraph 4 beschreibt die Dauer der Behinderung „als nicht vorübergehend“, wenn im Sinne des § 39 Abs. I, Satz 1 ein Zeitraum von mehr als sechs Monatenlüberschritten wird[38].
Wichtig ist die finale Betrachtungsweise des Bundessozialhilfegesetzes. Von Bedeutung ist jetzt Art und Schwere der Behinderung und ihre Folgen für die Wiedereingliederung der Person in die Gesellschaft und nicht die genaue Definition des Adressatenkreises. Damit ist das entscheidende Kriterium für die Zugehörigkeit zum Kreis der psychisch Behinderten nicht die diagnostizierte seelische Störung, sondern die Frage, inwieweit ein psychisch Erkrankter am normalen gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann; dies schließt ein Arbeitsverhältnis explizit in die Betrachtungsweise ein[39]. Denn der Mensch entwickelt sich heute in eine soziale Realität, die durch Arbeit entstanden ist und durch sie aufrecht erhalten wird. Die Teilnahme an gesellschaftlicher Realitätskontrolle kann nur durch Arbeit entstehen[40]. Diese Teilnahme findet statt, solange der Mensch existiert. Dadurch, dass der Mensch an dem, was in der Gesellschaft entsteht, partizipiert und Einfluss darauf ausübt, entsteht ein Gefühl der Sicherheit[41].
Eine Behinderung wird dadurch so bestimmt, wie sie von der „World Health Organization“ ( WHO ) inhaltlich festgelegt wurde. Laut WHO „ist eine Behinderung die Benachteiligung eines bestimmten Individuums, die sich aus einer Schädigung der Funktionsfähigkeit ergibt und die dem Betreffenden an der Ausübung einer für ihn normalen Rolle hindert oder ihn darin einschränkt[42].
Von entscheidender Bedeutung ist, dass Behinderung nicht statisch betrachtet wird, sondern sich gerade im Bereich der psychischen Störung als dynamischer, sich verändernder Prozess begreift, in dem Schädigungen und Funktionsverluste sichtbar, unsichtbar, vorübergehend oder dauernd, fortschreitend oder in der Auflösung begriffen sind. Ein sich entwickelnder Vorgang, der sich in einer Verzahnung von persönlichen, sozialen und sozioökonomischen Faktoren bewegt[43].
Die Betrachtungsweise für die betroffenen psychisch Erkrankten in der Rehabilitation ist erfreulich, denn die Träger der Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland schließen sich diesem Konzept zunehmend an. Die alleinige Fixierung auf die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bzw. der beeinträchtigten Teilnahme am Erwerbsleben führt allerdings dazu, dass Personen, für die es im Arbeitsleben keine Perspektiven gibt, geringere Chancen haben, Leistungen in der sozialen Rehabilitation zu erhalten[44].
Bedingt durch die operationelle Diagnostik, die sich überwiegend an syndromal orientierten Krankheitsbildern orientiert, steigt die Zahl der psychiatrischen Mehrfachdiagnosen, die einer wachsenden Zahl von Patienten mehrere psychische Störungsbilder nachweist. Allerdings wird in diesem Zusammenhang auch kritisch hinterfragt, ob nicht das restriktive Gebaren der Krankenkassen von Anfang an solche Mehrfachdiagnosen unterstützt, um eine einmal begonnene Behandlung auch weiterführen zu können[45].
Die Suche nach genaueren Begriffen ist sicherlich erforderlich. Aber in dem nun um die Psychotherapie erweiterten Fachgebiet sollte man sich lieber einprägen, dass Patienten relativ eindeutig diagnostizierbare „psychische Störungen“ und weniger „psychiatrische Erkrankungen“ haben[46], wobei die „psychische Störung“ als hierarchischer Oberbegriff für verschiedene „psychische Störungsarten“ fungieren muss[47]. Spezifizierte Krankheitsbegriffe haben schließlich vorerst die Funktion, die Grundlage für eine Klassifikation zu legen, auf die dann die Diagnostik angesetzt werden kann.
Psychische Krankheit wird prinzipiell schon in der Antike als Herausfallen aus einem idealisierten Systemgleichgewicht bezeichnet[48]. Denn, „ein psychisch Kranker ist ein Mensch, der bei der Lösung einer altersgemäßen Lebensaufgabe in eine Krise und Sackgasse geraten ist, weil seine Verletzbarkeit und damit sein Schutzbedürfnis und sein Bedürfnis, Nicht-Erklärbares zu erklären, für ihn zu groß geworden sind[49].“
Ziel einer psychiatrisch/psychotherapeutischen Behandlung ist die Wiederherstellung eines konflikt- und spannungsfreien Zustands, der sowohl durch funktionales Zusammenwirken innerer Einzelkomponenten als auch durch eine gute Anpassung an das Umfeld gekennzeichnet ist. Hier setzen die verschiedenen psychotherapeutischen Grundrichtungen an, in dem zwischen ungestörten und gestörten, kranken und gesunden Erlebens- und Verhaltensweisen keine grundsätzlichen Unterschiede gemacht werden[50].
[...]
[1] Dörner, Klaus, Plog, Ursula, Irren ist menschlich, Bonn, 1996, S. 470.
[2] Finzen, A., Schädle-Peininger, Werkstattbericht zur Sozialpsychiatrie, Heft 15. Die Psychiatrie-Enquête – kurz gefaßt, 3. Auflage, Wunstorf 1976 im Vorwort.
[3] Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode, Drucksache 7/4200, Bericht über die Lage der Psychiatrie in der BRD – zur psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung, S. 4.
[4] Dörner, Klaus, Plog, Ursula, a.a.O., S. 470/471. Das Gemeinschaftsfremdenprogramm ist ein innenpolitischen Programm der Nazis, das die Endlösung der sozialen Frage beinhaltet. Alle Menschen, die gemessen am technischen Produktionsfortschritt nicht mehr ganz gesund, leistungs- und gemeinschaftsfähig sind, sollen medizinisch diagnostiziert, selektiert und – bei Unverbesserlichkeit – medizinisch beseitigt ( getötet ) werden.
[5] Finzen, A., Schädle-Peininger, H., a.a.O., S. 3.
[6] Dörner, Klaus, Plog, Ursula, a.a.O., S. 471.
[7] Dörner, Klaus, Plog, Ursula, a.a.O., S. 473.
[8] ebenda, S. 475.
[9] Deutscher Bundestag, a.a.O., S. 4.
[10] Finzen, A., Schädle-Peininger, H., a.a.O., S. 3.
[11] ebenda, S. 4.
[12] Finzen, Peininger, S. 4.
[13] Deutscher Bundestag, a.a.O., S. 4.
[14] ebenda, S. 6. Das waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung 20 Millionen Menschen in Deutschland.
[15] ebenda, S. 6.
[16] ebenda, S. 6.
[17] ebenda, S. 11.
[18] ebenda, S. 11.
[19] ebenda, S. 10.
[20] Finzen, A., Schädle-Peininger, H., a.a.O., im Vorwort.
[21] Deutscher Bundestag, a.a.O., S. 5.
[22] Ebenda.
[23] Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, Band 163, Stuttgart/ Berlin/Köln/Mainz1983, S. 29 – 31.
[24] Finzen, A., Schädle-Peininger, H, a.a.O., S. 4.
[25] Finzen, A., Schädle-Peininger, H, a.a.O., S. 5.
[26] Ebenda.
[27] Ebenda.
[28] Finzen, A., Schädle-Peininger, H., a.a.O., S. 6.
[29] Berger, Heinrich, Jehle, Manfred, Sozialpsychiatrie ist soziale Psychiatrie. Argumente für ein soziales Verständnis psychischer Störungen und psychiatrischen Handelns; Aus: Sozialpsychiatrische Dienste. Entwicklung Konzepte, Praxis, Freiburg im Breisgau, 1993, S. 51.
[30] Vollmöller, Wolfgang, Was heißt psychisch Krank?: der Krankheitsbegriff in der Psychiatrie, Psychotherapie und Forensik, Stuttgart/Berlin/Köln, 1998, S. 11.
[31] Ebenda.
[32] Dörner, Klaus, Plog, Ursula, a.a.O., S. 465.
[33] Vollmöller, Wolfgang, a.a.O. S. 11.
[34] Institut für Empirische Soziologie, Psychisch Behinderte in der beruflichen Rehabilitation, Nürnberg, 1998, S. 43: Als „geistig behindert“ gelten Personen, deren intellektuelle Verarbeitungsmöglichkeit umfänglich und langfristig extrem hinter dem am Lebensalter orientierten Erwartungen liegt.
[35] Ebenda.
[36] Ebenda.
[37] Ebenda, S. 44.
[38] Ebenda, S. 44.
[39] Ebenda, S. 44.
[40] Klaus Dörner, Ursula Plog, a.a.O., S. 291.
[41] Ebenda,.
[42] Institut für Empirische Soziologe, a.a.O., S. 44.
[43] Ebenda.
[44] Ebenda, S. 45.
[45] Vollmöller, Wolfgang, a.a.O., S. 7.
[46] Ebenda, S. 12.
[47] Ebenda, S. 190.
[48] Ebenda, S. 196
[49] Dörner, Klaus, Plog, Ursula, a.a.O., S.16.
[50] Vollmöller, Wolfgang, a.a.O., S. 196.
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