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Mehr InfosDiplomarbeit, 2002, 79 Seiten
Diplomarbeit
1,5
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zielgruppe Besserverdiener
2.1 Definition
2.2 Bevölkerungsstruktur in den USA und Potential
2.3 Gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorge für amerikanische Besserverdiener
3. Überblick über den Lebensversicherungsmarkt
3.1 Versicherungsaufsicht in den USA
3.1.1 Historische Entwicklung
3.1.2 National Association of Insurance Commissioners (NAIC)
3.1.3 Aufgaben des Insurance Commissioners
3.2 Stellenwert der Ratings für potentielle Kunden
3.3 Produkte zur Ruhestandssicherung
3.3.1 Betriebliche Pensionen (Pension Plans)
3.3.2 401(k)-/403(b)-Pläne
3.3.3 Individual Retirement Account (IRA)
3.3.4 Rentenversicherung
3.3.5 Lebensversicherung (Life Insurance)
3.3.5.1 Risikolebensversicherung (Term Insurance)
3.3.5.2 Kapitallebensversicherung (Permanent Insurance)
3.4 Steuerliche Behandlung von privaten Lebensversicherungen
3.5 Festlegung des garantierten Rechnungszinses und des Rückkaufwertes
3.6 Studie: Der Gewinn als Kalkulationsgrundlage für die Prämienberechnung
3.7 Vertriebswege
4. Zukunftsprognosen und Tendenzen auf dem LV-Markt
5. Möglichkeiten zur Gestaltung der Altersvorsorge amerikanischer Besserverdiener
6. Fazit
Anhang 1 (zu Kapitel 3.2, S. 23)
Anhang 2 (zu Kapitel 3.3.3, S. 32)
Anhang 3 (zu Kapitel 3.4, S. 42)
Anhang 4 (zu Kapitel 4, S. 53)
Anhang 5 (zu Kapitel 4, S. 53)
Anhang 6 (zu Kapitel 5, S. 55)
Anhang 7 (zu Kapitel 5, S. 57)
Literaturverzeichnis
Abb. 1: Anteil Besserverdiener mit und ohne Bachelor-Abschluß
Abb. 2: Einkommensverteilung in den USA
Abb. 3: Wachstum der Besserverdiener
Abb. 4: Überblick über die Social Security
Abb. 5: Einkommensquellen im Alter
Abb. 6: Überblick über die Rententarife
Abb. 7: Überblick über die Produkte zur Ruhestandssicherung
Abb. 8: Ausschnitt aus dem Minimum Nonforfeiture
Law (Californien)
Abb. 9: Gewinnzielsetzungen
Abb. 10: Methoden zur Kostenschätzung
Abb. 11: Entwicklung der Banken als Vertriebsweg
Abb. 12: Überblick über Vertriebswege
Abb. 13: Absatzdichte der einzelnen Produkte
Abb. 14: Markttendenzen 1999
Abb. 15: Markttendenzen 1999
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
„Riester-Rente: Die USA haben 20 Jahre Vorsprung“1)
Die Frage nach der Stabilität des gesetzlichen Rentensystems wird derzeit hierzulande stark diskutiert. Da die Beiträge zur Rentenversicherung im Laufe der Zeit immer weiter angestiegen sind und die Leistungen daraus aber gekürzt wurden, wurde das Gesetz zur Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvermögensgesetz – AVmG) verabschie-det. Riester hat auf die immer brüchiger werdende „erste Säule“ reagiert und einen Gedankenanstoß zur privaten Altersvorsorge gegeben. Das Zertifizierungsverfahren läuft, und viele Versicherer (VR) haben schon ihre Kunden angeschrieben. Sollten ihre Produkte zertifiziert werden, eröffnet sich ein großes Marktpotential für die Versiche-rungswirtschaft.
Die Finanzierungsprobleme staatlicher Rentensysteme beschränken sich aber nicht nur auf die Bevölkerung in Deutschland, sondern bestehen auf der ganzen Welt2). Steigende Pensionsausgaben durch demographische Entwicklungen, wie ein Anstieg an Rentnern gegenüber einem Geburtendefizit, sind der Grund für die finanzielle Instabilität. Diese Entwicklungen sind vor allem in den Industrieländern zu beobachten, wobei hierbei Europa besonders stark betroffen ist. Jedoch gewinnt die Frage nach der Aufrecht-erhaltung der staatlichen Rentensysteme auch außerhalb Europas immer mehr an Be-deutung, z.B. in den USA. Für dieses Land prognostiziert man zwischen den Jahren 1995 und 2050 eine Zunahme der staatlichen Pensionsausgaben von 4,1% des Brutto-inlandsproduktes (BIP) auf 7,9%, was einen Anstieg von ca. 90% bedeutet3).
Die USA haben das Problem schon in den 70er Jahren erkannt und darauf reagiert. Hier herrscht z.B. ein deutlich geringeres Leistungsniveau, so daß die gesetzliche Altersrente weniger als die Hälfte der Einkünfte im Alter ausmacht4), während das Leistungsniveau in Deutschland heute immer noch ca. 80%1)sind. Die Metlife Versicherung, eine ameri-kanische Lebensversicherungsgesellschaft, schätzt sogar das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente in den USA auf nur ca. 31% des benötigten Kapitals2). Der Grund dafür liegt darin, daß mit der gesetzlichen Rentenversicherung nur die Altersarmut aufgefangen werden soll und keine Einkommenssicherung damit verbunden ist. So ist eine Einkommenssicherung bis zu 90% nur in den untersten Einkommensschichten zu finden3).
Die USA hat im Jahr 1974 ein Gesetz zur staatlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge verabschiedet, um die Versorgungslücke zu schließen. Dabei wird oft die private Altersvorsorge mit der betrieblichen Altersvorsorge kombi-niert, so daß diese beiden Sektoren manchmal eng miteinander verknüpft sind und wie eine Einheit wirken (siehe Kapitel 3).
In den USA mißt man also der betrieblichen und privaten Altersvorsorge schon länger eine größere Bedeutung zu. Resultierend daraus hat sich der Lebensversicherungsmarkt angepaßt und bietet eine breite Palette an Produkten an, geförderte und nicht geförderte, betriebliche und private Vorsorgeprodukte.
In der folgenden Diplomarbeit mit dem Titel „Die Bedeutung von Lebensversicherungs-produkten bei der Altersvorsorge amerikanischer Besserverdiener“ sollen drei Fragen näher beleuchtet werden:
1. Wie ist die gesetzliche Absicherung für die benannte Zielgruppe?
2. Welche Produkte gibt es auf dem Markt und wie ist dieser geregelt?
3. Welchen Stellenwert nehmen diese Produkte für die Gestaltung der Altersvorsorge amerikanischer Besserverdiener ein?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Besserverdiener zu definieren. In dieser Diplomarbeit soll auf den Artikel von Matthew Mariani mit dem Titel „High-earning workers who don’t have a bachelor’s degree“ Bezug genommen werden. Demnach gibt es zwei durchschnittliche Verdienstgrenzen, durch die Besserverdiener definiert werden. Bei der ersten Definition sind Besserverdiener diejenigen, die über dem durchschnittlichen GehaltallerErwerbstätigen liegen, welches im Jahr 1998 $ 572 pro Woche betrug. Bei der zweiten Definition sind all diejenigen Besserverdiener, deren Verdienst über dem durchschnittlichen Verdienst der Erwerbstätigenmit einem Bachelor-Abschluß(Bachelor’s Degree)liegt. Das durchschnittliche Einkommen dieser Gruppe betrug im Jahr 1998 $ 821 pro Woche. In der folgenden Untersuchung sollen Besserverdiener all diejenigen sein, deren Einkommen über $ 821 pro Woche liegt.
Auffällig auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt ist, daß im Jahr 1998 15% der Erwerbs-tätigen (= über 9 Millionen), die über dem durchschnittlichen Gehalt von $ 821 pro Woche lagen, keinen Bachelor-Abschluß hatten. Mariani bezeichnet diese Menge als viel, jedoch weist er auf diesen immer wichtiger werdenden Hochschulabschluß hin. Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und die damit verbundenen erforderlichen Fähigkeiten, z.B. im Managementbereich sind ein Grund für die zukünftige Not-wendigkeit eines Bachelor-Abschlusses. Zusätzlich werden Erwerbstätige ohne aka-demischen Abschluß durch ein Überangebot an Collegeabsolventen von den gut bezahlten Arbeitsstellen verdrängt1).
Die wachsende Bedeutung des Bachelor-Abschlusses wurde schon in den letzten Jahrzehnten erkannt, und so haben heute mehr als ein Viertel der jungen Erwachsenen diesen Abschluß, was fast das Dreifache als vor 40 Jahren ist2).
Aufgrund dieser Tendenzen ist eine Beschränkung auf die zweite Möglichkeit der Definition von Besserverdienern sinnvoll. Dabei werden zukünftige Entwicklungen berücksichtigt und ein Vergleich in der Zukunft wird erleichtert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Abbildung 1 stellt den Anteil der Hochschulabsolventen und Nichtgraduierten bei Firmen mit über 50.000 Mitarbeitern dar (Angaben in Prozent)1).
Abb. 1
In den USA herrscht ein großes Ungleichgewicht zwischen arm und reich, das sich nicht nur in den letzten Jahren verstärkt hat, sondern das auch in Zukunft immer stärker sein wird2). Diese Diskrepanz soll anhand einiger Daten verdeutlicht werden.
Von 1972 bis 1999 ist der stündliche Reallohn für Besserverdiener um 17,6%, für Niedrigverdiener aber nur um 9,3%, gestiegen. Allein zwischen den Jahren 1995 und 1999 wurde eine Steigerung des Realeinkommens von Besserverdienern um 3,2% festgestellt. Dabei ist in dem letzten Jahrzehnt hauptsächlich das Gehalt derjenigen gestiegen, die einen College-Abschluß haben3). Zwischen 1979 und 1997 ist sogar das Einkommen der ärmsten 5% der Bevölkerung um 3% gesunken4). Im Jahr 2000 haben die wohlhabendsten 1% der Haushalte über 38% des Gesamtvermögens besessen, während die „untersten“ 80% nur etwa 17% am Gesamtvermögen hielten1).
Eine Untergliederung der Haushalte in Nationalitäten oder Herkünfte zeigt, daß die Kluft zwischen Armen und Reichen auch stark von nationalen Herkünften abhängt. Laut einer Studie ergeben sich folgende jährliche Durchschnittseinkommen je nach nationaler Herkunft2):
1. Für schwarze Amerikaner (afroamerikanische Bevölkerung) und Hispanics (Bevölkerung mit lateinamerikanischer Herkunft): $ 23.482 bzw. $ 24.906
2. Für weiße Amerikaner: $ 38.787
3. Für Asiaten oder Erwerbstätige aus dem pazifischen Raum: $ 43.276
Die folgende Abbildung ist ein Auszug aus der o.g. Studie, die die unterschiedlichen durchschnittlichen Einkommensverteilungen bzgl. der nationalen Herkünfte in den USA zeigt (in Tausend $)3). Anmerkung: Das durchschnittliche Einkommen der schwarzen Amerikaner liegt unter dem der Hispanics.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2
Ebenso besteht ein Zusammenhang zwischen den Durchschnittseinkommen der Bevölkerung und den einzelnen Bundesstaaten. Die Armutsraten in den Einzelstaaten variierten in den Jahren 1994-1996 von 7% bis 24%. So zählen New Mexico (24%), Arizona (18%) und California (17%) im Westen und Louisiana (22%), District of Columbia (22%), Mississippi, West Virginia, Alabama, Texas, Oklahoma und Kentucky (alle über 16%) im Süden zu den ärmsten Staaten der USA. In New Hampshire und Utah war die Armutsrate in den Jahren 1994 – 1996 am niedrigsten (7-8%).
Die große Kluft zwischen arm und reich in den USA insgesamt, aber auch die starke Diskrepanz bzgl. der einzelnen Staaten und zwischen den Menschen unterschiedlicher nationaler Herkünfte, erfordern eine exakte Segmentierung des Marktes bzw. der Kundengruppen. Dadurch wird eine ausschließliche Konzentration auf Besserverdiener bewirkt, was angesichts der erläuterten jetzigen und zukünftigen Bevölkerungsstruktur weiter angestrebt werden sollte.
Die wachsende Anzahl derer, die ein Bachelor`s Degree haben und die zunehmende Bedeutung dieser Bildung, gerade im Hinblick auf die damit verbundene Auswirkung auf spätere Gehaltsentwicklungen, bieten ein hohes Potential in dem Marktsegment Besserverdiener1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3
Auch A.M. Best beschreibt in einem Artikel die wachsende Anzahl der Besserverdiener (newly rich) als einen stark expandierenden Markt. Eine Graphik aus diesem Artikel zeigt den Anstieg der Besserverdiener in 1998 und die Prognose für das Jahr 20032):
Da dies ein lukrativer Markt ist, haben schon einige Gesellschaften von diesem Trend profitiert1). So ist die M Financial Group als Marketingfirma gerade im Bereich der Besserverdiener sehr erfolgreich, sie entwickelte z.B. Lebensversicherungsprodukte für diese Zielgruppe2).
Die Sozialversicherung (Social Security) in den USA besteht aus drei Teilen: erstens aus der Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversicherung (Old-Age, Survivors` and Disability Insurance – kurz OASDI), zweitens aus der Arbeitslosen- und Unfall-versicherung (Unemployment Insurance and Workers` Compensation) und drittens aus der Krankenversicherung (Medicare). Die Medicare wird auch häufig zur OASDI gezählt3). Hier ein Überblick über die Struktur der Social Security4):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4
Pflichtversichert für die OASDI und Medicare sind grundsätzlich alle Erwerbstätigen, also z.B. auch Selbständige. Bestimmte Angestellte im öffentlichen Dienst und Angestellte bei der Eisenbahn haben als einzige Ausnahme eine Art eigenes
Versorgungswerk. Somit sind ca. 95% aller Erwerbstätigen im versicherten Personen-kreis1).
Die Beiträge zur OASDI und Medicare werden paritätisch von Arbeitgebern (AG) und Arbeitnehmern (AN) bezahlt. Erwerbstätige, die selbständig sind, tragen den kompletten Beitrag von 15,3% des Bruttoeinkommens2). Durch den größeren versicherten Perso-nenkreis und eine deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2000 $ 80.400) ist das Rentensystem der USA zum jetzigen Zeitpunkt (Jahr 2002) noch weniger brüchig als das deutsche System3).
Kennzeichnend für das amerikanische System ist die Art der Umverteilung. Dabei wer-den die eingezahlten Beiträge so umgelegt, daß die Rentenleistungen im Vergleich zum Versorgungsbedarf fallen, je höher die Beitragszahlungen des Versicherten sind. Das Umlageverfahren basiert auf einer degressiv gestalteten Rentenformel. Berechnungs-grundlage ist das durchschnittliche lebenslängliche Erwerbseinkommen (Average Indexed Monthly Earnings – AIME). Hier die Rentenformel (PIA-Formel) vom Jahr 19974):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die folgenden Beispielrechnungen sollen das Verfahren verdeutlichen5).
BEISPIELE:
1. Ein Arbeitnehmer hatte ein durchschnittliches Monatseinkommen von $ 1.000.
Rente = 90% von $ 455 + 32% von $ (1.000 – 455) = $ 409,50 + $ 174,40= $ 583,90
à das entspricht ca. 58% des durchschnittlichen Monatseinkommens.
2. Ein Arbeitnehmer hatte ein durchschnittliches Monatseinkommen von $ 2.000.
Rente = 90% von $ 455 + 32% von $ (2.000 - 455) = $ 409,50 + $ 494,40 = $ 903,90
à das entspricht ca. 45% des durchschnittlichen Monatseinkommens.
3. Ein Arbeitnehmer hat ein durchschnittliches Monatseinkommen von $ 7.500.
Rente = 90% von $ 455 + 32% von 2.286 + 15% von $ (7.500 – 455 – 2.286) =
$ 409,50 + $ 731,52 + $ 713,85 = $ 1.854,87
à das entspricht ca. 25% des durchschnittlichen Monatseinkommens.
Mit dieser Art der Umverteilung soll vor allem die Altersarmut abgefangen werden, so daß in den unteren Einkommensbereichen durchaus eine Versorgung von 90% des letzten Nettoeinkommens gegeben ist. Zwar wird die „Rentenkasse“ durch die degres-sive Verteilung geschont, jedoch bedeutet das für Besserverdiener, eine erheblich schlechtere Versorgung als für untere Einkommensgruppen. Die gesetzliche Renten-versicherung ist also für die untersuchte Zielgruppe, die Besserverdiener, nur ein kleines Zubrot, das weiterhin als Einkommen voll besteuert und dadurch weiter gemindert wird (in Deutschland wird nur der Ertragsanteil versteuert)1). Daneben sind die Hinzuver-dienstgrenzen strenger geregelt, was zu einer erneuten Kürzung der Rente führen kann2). Da immerhin 42% der Amerikaner noch nach dem 65. Lebensjahr arbeiten, betrifft diese Regelung nicht wenige Menschen, vor allem, wenn man noch die erwerbstätigen Rentner, die schon mit 62 Jahren in Rente gegangen sind, in Betracht zieht3).
Will zum Beispiel ein Rentner, der Leistungen aus der Social Security erhält nach Rentenbeginn noch eine selbständige Tätigkeit ausüben, erfolgt eine Kürzung der gesetzlichen Rente, wenn er über eine bestimmte Grenze (Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2002 $ 11.280) hinzuverdient. Kapitalerträge und private Vorsorgeprodukte allerdings kürzen die gesetzliche Rente nicht.
Ähnlich wie in Deutschland werden Kürzungen bei einem früheren Rentenbeginn als dem regulären (Early Retirement) vorgenommen. Bei dem allgemeinen Bestreben, früher in Rente zu gehen, ist dieser Aspekt nicht unbeachtlich, da die Kürzungen im Verhältnis zum deutschen Abschlag (dieser reduziert die Entgeltpunkte) größer sind und bis zu 30% ausmachen1). Eine Vergleichsrechnung soll die stärkere Benachteiligung bei einem früheren Rentenbeginn in den USA im Vergleich zu Deutschland verdeutlichen2):
Annahme: ein Versicherter in Deutschland hat 40 persönliche Entgeltpunkte (PEP) gesammelt. Bei der Berechnung der regulären Monatsrente (MR) nach der Formel MR = Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert ergibt sich eine MR von 40 x 1 x 47,65 = 974,52 Euro (1.906,00 DM).
Für einen Rentenbeginn mit 62 Jahren (Abschlag auf die PEP ist dann 0,003 x
36 Monate = 0,108) ergeben sich nach den Kürzungen folgende Renten:
- Nach dem deutschen Verfahren: 40 PEP x (1- 0,108) x 1 x 47,65 = 869,27 Euro (1.700,15 DM)
- Nach dem US-amerikanischen Verfahren: 974,52 Euro (1.906,00 DM) - 20% = 779,62 Euro (1.524,80 DM)
(ist der Versicherte nach 1960 geboren, ergibt sich ein Abzug von 30%; die Rente beträgt in diesem Fall 682,17 Euro = 1.334,20 DM)
Die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung für amerikanische Besserverdiener ist allerdings nicht nur zum jetzigen Zeitpunkt als gering einzuschätzen. Das ameri-kanische Sozialversicherungssystem wird in Zukunft durch demographische Entwick-lungen von Finanzierungsproblemen betroffen sein, so daß vor allem bei jüngeren Besserverdienern die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung durch zukünftige Leistungskürzungen noch geringer ausfallen wird1).
Damit ist eine private Altersvorsorge für Besserverdiener unumgänglich. Bei der Rentenplanung ist die gesetzliche Rente eher wie ein kleines „Mosaikstückchen“ (siehe Abbildung 5) zur Sicherung des Ruhestandes zu sehen und eine Einkommenssicherung sollte daher fast ausschließlich aus privaten Maßnahmen erfolgen.
Überwiegende Einkommensquelle der älteren Bevölkerung nach Quintilen2)des Nettoeinkommens – alle Angaben in Prozent3):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 5
Die 1)Versicherungsaufsicht obliegt in den USA den Einzelstaaten. Da diese Bestimmung aber erst in dem zehnten Zusatzartikel zur Verfassung zu finden ist, haben sich VR, Aufsichtsämter und Gerichte immer wieder mit der Frage befassen müssen, ob die Aufsicht auf Bundesebene oder von den einzelnen Staaten geregelt ist.
Die Entwicklung der Rechtsauffassung erfolgte über einen langen Weg, der von Präzedenzfällen geprägt war. Im Jahr 1869 wurde die Grundsatzentscheidung für die einzelstaatliche Aufsicht im Fall „Paul gegen Virginia“ gefällt. In den folgenden 75 Jahren darauf hat also jeder einzelne Staat seine Aufsicht anders geregelt. Aber auch vor der Grundsatzentscheidung haben die Einzelstaaten zu verschiedenen Zeitpunkten ihre Aufsichtsorgane integriert. Da nach dem amerikanischen Bürgerkrieg die Versiche-rungsgesellschaften in großer Anzahl wuchsen, schuf z.B. New Hampshire im Jahre 1851 eine Organisation zur Beaufsichtigung dieser Geschäftstätigkeit. Massachusetts, Virginia und Rhode Island taten dies in ähnlicher Form. New York war der erste Staat, der ein eigenständiges Amt dafür einrichtete (1859). Die Besonderheit dieses Staates ist bis heute bestehen geblieben. Er setzte im Jahre 1906 ein Beispiel, als beim Auftreten mehrerer Problemfälle ein Ermittlungskomitee, das Armstrong Comittee, gegründet wurde, dessen Empfehlungen als Beispiel auch für die anderen Staaten dienen sollten. Noch heute sagt man, daß New York wesentlich strenger in der Versicherungsaufsicht ist und einige Gesetze dort unterschiedlich zu den Gesetzen anderer Staaten sind, weshalb viele Versicherungsgesellschaften keine Genehmigung haben, in diesem Staat tätig zu sein2). Kalifornien als Gegenbeispiel hat erst im Jahre 1866 eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
Da der Präzedenzfall „Paul gegen Virginia“ seit mehr als 75 Jahren die Basis für das Handeln der Versicherungsgesellschaften in den einzelnen Staaten war, war es ein umso größerer „Schock“, als 1944 im Fall „Vereinigte Staaten gegen Southeast Underwriters Association“ doch eine bundesstaatliche Regelung für möglich gehalten wurde. Hierbei handelte es sich um eine Kartellklage des US-Justizministeriums auf Bundesebene, wobei der Southeast Underwriters Association eine wettbewerbsverzerrende Prämien-kalkulation und Monopolisierung vorgeworfen wurde. Diese Entscheidung bedeutete sowohl für die Versicherungswirtschaft als auch für die Aufsichtsbehörden eine Ver-wirrung sondergleichen. So fielen zahlreiche Geschäftsfälle, die vorher genehmigt waren, fortan unter das Kartellgesetz. Erneut war die Diskussion um die Frage der Auf-sicht entstanden.
Letztendlich hat man aber durch die vielen Unsicherheiten und bevorstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Falle einer bundesstaatlichen Aufsicht den McCarran-Ferguson Act im Jahre 1945 verabschiedet und die föderalistische Regelung noch einmal bestätigt. Kartellfragen und die übergeordnete Kontrollaufgabe sollten jedoch weiterhin dem Kongreß zustehen. Somit blieben die Aufsicht und Fragen nach der Besteuerung bei den Einzelstaaten, wobei der Kongreß auch die Befugnisse einer Neuregelung für sich behielt.
Auch für die Zukunft ist diese Regelung 1999 durch ein Reformgesetz (new financial services reform law) bestätigt worden, obwohl von den Versicherungsunternehmen mehrheitlich eine Regelung auf Bundesebene bevorzugt wird1).
Die NAIC ist eine bundesweite Organisation2), deren Mitglieder die Leiter der Ver-sicherungsaufsichtsbehörden der Einzelstaaten und des Bundesdistrikts Columbia (Insurance Commissioners) sind. Sie ist ein nichtrechtsfähiger Verein, der in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft Mustergesetze entworfen hat, die von den meisten Staaten verabschiedet wurden. Damit sollte eine Art Einheitlichkeit geschaffen werden. Die Mitglieder der NAIC treffen sich halbjährlich und tauschen Informationen und Erfahrungen aus. Zudem bietet die NAIC auch Formulare für den Jahresabschluß und andere Hilfestellungen.
Die NAIC empfiehlt nur Gesetze, die dann von dem Parlament verabschiedet werden können, so daß keine Pflicht zur Aufnahme der Gesetze besteht. Zwar haben die meisten Staaten diese Vorschläge mit aufgenommen, jedoch gibt es auch Ausnahmen. Manche Staaten haben nicht selten ohne Abstimmung mit der Versicherungswirtschaft oder der Aufsichtsbehörde detaillierte Aufgaben und Anforderungen bzgl. bestimmter Sachgebiete festgelegt. Ein Beispiel1)für die Unabhängigkeit der Einzelstaaten von der NAIC ist die Besonderheit des Bundesstaates New York. Im Juni 1990 nahm die NAIC Standards zur Anerkennung der Solvabilitätsbestimmungen auf. New York als positives Beispiel für Versicherungsaufsicht war ursprünglich einer der ersten Staaten, der die Anerkennung erhielt. Die Regierung des Staates verpaßte es jedoch, die letzten drei im Dezember 1990 nachgefügten Bestimmungen ins Gesetz mit aufzunehmen und so wurde die Anerkennung entzogen. Bis heute sind die Meinungen über die verhängte Sanktion geteilt und New York hat bisher noch nicht nach einer Wiederanerkennung gestrebt (die Anerkennung wird alle fünf Jahre wiederholt). Ein anderes Beispiel sind auch Washington und West Virginia; diesen Staaten ist die Anerkennung im Dezember 1999 entzogen worden. Nevada hat schon seit der Einführung der Standards 1990 noch keine Annerkennung für die Solvabilitätsbestimmungen erhalten.
Es ist also nicht davon auszugehen, daß durch die NAIC eine einheitliche Regelung geschaffen wurde, vielmehr wird versucht, ein einheitliches Konzept vorzustellen, das je nach regierender Partei angenommen wird und von daher auch nicht von lang anhaltender Dauer ist.
Anzumerken ist der Aspekt, daß sich durch diese einzelstaatliche Regelung Probleme bei Geschäftstätigkeiten in mehreren Staaten ergeben können. Zwar hat die wichtigste Aufsichtsbefugnis der Staat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (Sitzlandprinzip), jedoch heißt das nicht, daß ein Unternehmen damit auch in anderen Staaten geschäftlich tätig sein kann. Noch heute wird verlangt, daß sich ein VR eine Genehmigung (certificate of authority) einholen muß, um in einem anderen Staat tätig zu werden.
[...]
1)Siehe hierzu: Mitropoulos, Stefan: Riester-Rente: Die USA haben 20 Jahre Vorsprung; Financial Times 2001
2)Siehe hierzu: Sigma Nr.8/1998: Finanzierungsprobleme staatlicher Rentensysteme: Marktpotential für Lebensversicherer
3)siehe Fußnote 2
4)siehe Fußnote 1
1)Siehe hierzu: Mitropoulos, Stefan: Riester-Rente: Die USA haben 20 Jahre Vorsprung, Financial Times 2001
2)Siehe hierzu: Metlife: Life Advice Library. Money, Did you know...
3)Siehe hierzu: Schwarze, Johannes: Discussion Paper No. 160
1)Siehe hierzu: Mariani, Matthew: High-earning workers who don`t have a bachelor`s degree
2)Siehe hierzu: Lobe, Jim: Inequality continues to Widen
1)Quelle: Mariani, Matthew: High-earning workers who don’t have a bachelor’s degree
2)Siehe hierzu: Lobe, Jim: Inequality Continues to Widen
3)Siehe Fußnote 2
4)Siehe hierzu: Globalpolicy: Ausgabe vom 14. Juni 2001, Economist
1)Siehe hierzu: Lobe, Jim: Inequality Continues to Widen
2)Siehe hierzu: Health, United States, 1998: Population
3)Quelle: Health, United States, 1998: Population
1) Siehe hierzu: Lobe, Jim: Inequality Continues to Widen
2)Quelle: Bestreview: The Wealth Effect
1)Quelle: Bestreview: The Wealth Effect
2)Siehe Fußnote 1
3)Siehe hierzu: Ruch, Sabine: Sozialversicherungssysteme im Vergleich
4)Quelle: Grunert, Simone: Die gesetzliche Rentenversicherung in den USA im Hinblick auf die Erfordernisse von Akademikern, S. 9
1)Siehe hierzu: Schwarze, Johannes: Discussion Paper No. 160
2)Siehe Fußnote 1
3)Siehe hierzu: Grunert, Simone: Die gesetzliche Rentenversicherung in den USA im Hinblick auf die Erfordernisse von Akademikern, S. 26
4)Siehe Fußnote 1
5)Siehe hierzu: Grunert, Simone: Die gesetzliche Rentenversicherung in den USA im Hinblick auf die Erfordernisse von Akademikern, S. 19
1)Siehe hierzu: Grunert, Simone: Die gesetzliche Rentenversicherung in den USA im Hinblick auf die Erfordernisse von Akademikern, S. 32
2)Siehe hierzu: Angelfire: Ein Deutsche in den USA – Spezial [sic!]
3)Siehe hierzu: Gesichertesleben [sic!]: Rentenversicherung im Ausland – USA: Gut vorgesorgt Bill?
1)Siehe hierzu: Grunert, Simone: Die gesetzliche Rentenversicherung in den USA im Hinblick auf die Erfordernisse von Akademikern, S. 32
2)Siehe hierzu: Grunert, Simone: Die gesetzliche Rentenversicherung in den USA im Hinblick auf die Erfordernisse von Akademikern, S.10
1)Siehe hierzu: Grunert, Simone: Die gesetzliche Rentenversicherung in den USA im Hinblick auf die Erfordernisse von Akademikern, S. 22
2)Quintil = Einkommensgruppe, wobei das unterste Quintil die Unterschicht, das mittlere Quintil die Mittelschicht und das oberste Quintil die Oberschicht darstellt
3)Quelle: Schwarze, Johannes: Discussion Paper No. 160
1)Der Inhalt des folgenden Kapitels stammt aus Barger, Richards D.: Versicherungsaufsicht in den USA, Versicherungswirtschaft Heft 01/1998. Das gilt auch für übersetzte Begriffe.
2)Aussage von Krakow, Nikki (Aktuar bei Allianzlife in den USA)
1)Siehe hierzu: Insurance Information Institute: Insolvencies/ Guaranty Funds
2)Der Inhalt des folgenden Kapitels stammt aus Barger, Richards D.: Versicherungsaufsicht in den USA, Versicherungswirtschaft Heft 01/1998. Das gilt auch für übersetzte Begriffe.
1)Siehe hierzu: Insurance Information Institute: Insolvencies/Guaranty Funds
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