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Die zunehmende Bedeutung des Markenschutzes im Hinblick auf die Globalisierung

Die zunehmende Bedeutung des Markenschutzes im Hinblick auf die Globalisierung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jana Knöfel
  • Abgabedatum: Juni 2007
  • Umfang: 92 Seiten
  • Dateigröße: 3,0 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule Niederrhein, Abt. Mönchengladbach Deutschland
  • Bibliografie: ca. 93
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3732-9
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Knöfel, Jana Juni 2007: Die zunehmende Bedeutung des Markenschutzes im Hinblick auf die Globalisierung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Markenschutz, Markenrecht, Globalisierung, Schutzmarke, Fälschung

Diplomarbeit von Jana Knöfel

Einleitung:

Im vergangenen Jahr wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt 72.321 neue Marken angemeldet. Dies ist ein Plus von 2% gegenüber 2005.

Marken gewinnen also im Wirtschaftsverkehr an immer größerer Bedeutung. Sie sichern den guten Ruf des Unternehmens und schaffen Vertrauen in die Produkte und Dienstleistungen. Des Weiteren bieten sie auch wirksamen Schutz im Wettbewerb, insbesondere gegen Markenpiraterie oder sog. Trittbrettfahrer, die von dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens mit profitieren möchten.

Die Zahl der gefälschten Waren, die der Zoll beschlagnahmt, steigt stetig. In den Jahren 1988 bis 1994 beschlagnahmte der Zoll in ca. 1.000 Fällen gefälschte Waren. Im Jahr 2005 waren es schon 7.217, und im Jahr 2006 sogar 9.164.

Dabei hat jedoch nicht nur die Anzahl, sondern auch die Qualität der Warenzeichenfälschungen zugenommen. Vor einigen Jahren erkannte man noch problemlos das gefälschte Produkt von dem Originalprodukt. Heutzutage ist es selbst für Spezialisten schwer zu erkennen, ob es sich um eine Fälschung oder um eine Originalmarke handelt. Die Kopierer spezialisieren sich immer mehr, und schaffen es immer originalgetreuere Waren zu produzieren.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Was ist eine Marke? 1
2.1 Markenarten 3
2.2 Funktionen einer Marke 6
2.2.1 Herkunftsfunktion 7
2.2.2 Unterscheidungsfunktion 7
2.2.3 Garantie- oder Vertrauensfunktion 8
2.2.4 Qualitätsfunktion 8
2.2.5 Werbefunktion 8
2.2.6 Monopolisierungsfunktion 9
2.2.7 Schutzfunktion 9
2.3 Historie der Marken 9
2.4 Zunehmende Bedeutung einer Marke für Unternehmen 12
2.4.1 Mittelständische Unternehmen 15
2.4.2 Internationale Unternehmen 17
3. Rechtlicher Markenschutz 20
3.1 Markenschutz in Deutschland 21
3.1.1 Historische Entwicklung 21
3.1.2 Markengesetz 22
3.1.3 Erlangung des Markenschutzes 24
3.1.4 Schutzbereiche des Markenschutzes 28
3.2 Markenschutz in Europa 34
3.2.1 Markenrichtlinie 34
3.2.2 Gemeinschaftsmarkenverordnung 37
3.3 Internationaler Markenschutz 42
3.3.1 Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums - (‘PVÜ’) 43
3.3.2. Protokoll zum Madrider Markenabkommen und Madrider Markenabkommen 45
3.3.3 TRIPS-Übereinkommen 47
4. Marken- und Produktpiraterie 50
4.1 Abgrenzung Marken- und Produktpiraterie 52
4.2 High Tech- und Low Tech Counterfeiting 53
4.3 Ursachen der Markenpiraterie 54
4.3.1 Globalisierung 55
4.3.2 Internet 57
4.4 Aktuelle Fälle der Markenpiraterie 59
4.4.1 Fußball Weltmeisterschaft 2006 59
4.5 Folgen der Markenpiraterie 60
4.5.1 Folgen für die Unternehmen (Markeninhaber) 61
4.5.2 Folgen für die Verbraucher 62
4.5.3 Folgen für die Handelsunternehmen 63
4.5.4 Folgen für die Volkswirtschaft 64
4.6 Schutzmechanismen internationaler Unternehmen 65
4.7 Internationale Verbände und Organisationen gegen Produkt- und Markenpiraterie 68
5. Fazit 71
Abkürzungsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis III
Literaturverzeichnis IV

Textprobe:

Kapitel 3, Rechtlicher Markenschutz:

Je nachdem, wo eine Marke Schutz genießen soll, wird diese entweder in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt, in das Gemeinschaftsregister beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, oder in das weltweite internationale Markenregister der World Intellectual Property Organization (WIPO) eingetragen.

Markenschutz in Deutschland:

Der Markenschutz in Deutschland wird durch das MarkenG geregelt. Anders als z.B. im europäischen Recht, erfasst das MarkenG auch die Rechte, die aus der bloßen Benutzung einer Marke oder ihrer notorischen Bekanntheit entstehen können.

Historische Entwicklung:

Deutschland ist eine der federführenden Nationen bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung des Markenschutzes und verfügt über eine lange Tradition im Bereich des Markenschutzes. Als rechtliche Grundlage für das deutsche Markenrecht dient das neue MarkenG, das in Deutschland seit dem 1. Januar 1995 gilt. Es löste das aus dem Jahre 1894 stammende Warenzeichengesetz ab. Aus dem Begriff ‘Warenzeichen’ wurde somit der Begriff ‘Marke’, mit dem ein einheitliches Kennzeichnungsrecht in Deutschland eingeführt wurde.

Das MarkenG unterscheidet sich sehr deutlich vom alten deutschen Warenzeichengesetz, da früher z.B. nur zweidimensionale flächige Darstellungen als Wörter, aus einem Bild, oder aus Wort- und Bildelementen geschützt werden konnten. Gem. § 4 Ziffer 2 Abs. 1 Warenzeichengesetz waren Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen:

‘...die keine Unterscheidungskraft haben oder ausschließlich aus Zahlen, Buchstaben oder solchen Wörtern bestehen, die Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, über Preis-, Mengen- oder Gewichtsverhältnisse der Waren enthalten’.

Des Weiteren kann nun jede natürliche Person eine Marke registrieren lassen. Damals war eine Registrierung und Übertragung nur mit Geschäftsbetrieb möglich.

Insgesamt vereint das heutige MarkenG alle Kennzeichnungsrechte. Früher befanden sich z.B. Bestimmungen über den Schutz der Firma eines Kaufmanns im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch die geographischen Herkunftsangaben, die zuvor in den §§ 3, 5 UWG und § 26 WZG geschützt waren, befinden sich nun im MarkenG. Des Weiteren nimmt das MarkenG sowohl die Gemeinschaftsmarken als auch die international registrierten Marken in seinen Schutzbereich auf.

Markengesetz:

Da das deutsche MarkenG ähnlich dem deutschen Patentgesetz strukturiert wurde, wurde es in neun Teile untergliedert. Durch ihm stehen dem Markeninhaber Benutzungsrechte an seiner Marke zu. Diese Benutzungsrechte gehören zum subjektiven Privatrecht. Das bedeutet, dass dem Inhaber ein ausschließliches Recht zusteht.

Unter dem Oberbegriff ‘Kennzeichen’ ist der Schutz der Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und der geographischen Herkunftsangaben geregelt.

Unter einer geschäftlichen Bezeichnung versteht man ein Unternehmenskennzeichen oder einen Werktitel.

Unternehmenskennzeichenzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden. Unternehmenskennzeichen unterliegen anderen rechtlichen Regeln als die Marken; Name, Firma, Geschäftsbezeichnung usw. können aber auch als Marken eingesetzt werden und dadurch zusätzlichen Markenschutz genießen. Die Grenzen sind oft fließend.

Unter Werktitel versteht man Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken oder Bühnenwerken. Der Werktitelschutz entsteht bei unterscheidungskräftigen Titeln mit der Aufnahme und Benutzung des Werktitels, d.h. mit dem Erscheinen des Werkes.

Die geographische Herkunftsangabe dient gem. § 126 MarkenG der Kennzeichnung aus welcher Region die Waren kommen. Dies können sein: Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern, die im geschäftlichen Verkehr die geographische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen.

Arbeit zitieren:
Knöfel, Jana Juni 2007: Die zunehmende Bedeutung des Markenschutzes im Hinblick auf die Globalisierung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Markenschutz, Markenrecht, Globalisierung, Schutzmarke, Fälschung

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