Der zukunftsorientierte Lagebericht gemäß § 289 HGB
Informativer und bedeutsamer
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Frank Schröder
- Abgabedatum: September 2006
- Umfang: 89 Seiten
- Dateigröße: 368,6 KB
- Note: 2,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Düsseldorf Deutschland
- Originaltitel: Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht gem. § 289 HGB und ihre Prüfung
- Bibliografie: ca. 64
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0269-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schröder, Frank September 2006: Der zukunftsorientierte Lagebericht gemäß § 289 HGB, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Deutschland, Handelsgesetzbuch, Lagebericht, Jahresabschluss, Lageberichterstattung
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Diplomarbeit von Frank Schröder
Einleitung:
Die Lageberichterstattung hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz und dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 15 die größte Reform seit zwanzig Jahren erlebt. Durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind die Vorschriften zur handelsrechtlichen Lageberichterstattung umfassend erweitert und neu strukturiert worden. Der Lagebericht wird durch die Neuerungen zu einem Instrument der zukunfts- und wertorientierten Berichterstattung erweitert, um Adressaten, wie z. B. Investoren entscheidungsrelevantere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Durch die beabsichtigte zukunfts- und wertorientierte Berichterstattung des Lageberichts gilt es aufzuzeigen inwiefern sich die Lageberichterstattung nun tatsächlich zukunftsorientierter darstellt, was die Auswirkungen und der Nutzen dieser zukunftsorientierten Berichterstattung sind und wo möglicherweise noch Unklarheiten im Hinblick auf die Regelungen zur Aufstellung des Lageberichts bestehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Lageberichterstattung durch die zukunftsorientierte Komponente umfangreicher und auch komplexer geworden ist, haben sich ebenso Änderungen bei der Prüfung des Lageberichts ergeben, die es zu beleuchten gilt.
Problemstellung:
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der zukunftsorientierten Lageberichterstattung gemäß § 289 HGB auseinander.
Ziel soll es sein die Zukunftsorientierung in der Berichterstattung und deren Auswirkungen auf die Prüfung des Lageberichts aufzeigen.
Der Kern der Arbeit besteht darin, die zukunftsorientierte Berichterstattung des Lageberichts und die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts anhand der gesetzlichen Vorschrift des § 289 HGB zu verdeutlichen. Dabei ist es ebenso notwendig die Deutschen Rechnungslegungs Standards, im speziellen DRS 5 und DRS 15, zu berücksichtigen, da diese zwar keine gesetzlichen Normen sind, jedoch der Gesetzgeber auf diese verweist.
Es werden dabei die Grundlagen der Lageberichterstattung dargestellt, um die Entwicklung und das Vorhaben, die Lageberichterstattung zukunftsorientierter und für den Adressaten informativer zu gestalten, besser nachvollziehen zu können.
Es wird auf die Entwicklung des § 289 HGB eingegangen, der durch das BilReG und auch durch die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 5 und DRS 15) im Wesentlichen beeinflusst worden ist.
Der Schwerpunkt wird hierbei auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung gesetzt, die den Hauptteil der zukunftsorientierten Lageberichterstattung ausmachen. Da die zukunftsorientierte Lageberichterstattung auch Auswirkungen auf die Lageberichtprüfung hat wird dementsprechend zusätzlich auf ihre Prüfung eingegangen.
Gang der Untersuchung:
Zunächst sollen in Kapitel 2 die Grundlagen der Lageberichterstattung dargestellt werden, um die Entwicklung und das Vorhaben, die Lageberichterstattung zukunftsorientierter und für den Adressaten informativer zu gestalten, besser nachvollziehen zu können. Dabei wird auf die Entwicklung des § 289 HGB eingegangen, der durch das BilReG und auch durch die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 5 und DRS 15) im Wesentlichen beeinflusst worden ist. Diese haben zur Neuerung des § 289 HGB hauptsächlich beigetragen.
In Kapitel 2 wird ebenso auf den DRS 15 eingegangen, der einen wesentlichen Einfluss auf die Zukunftsorientierung im Lagebericht hat.
In Kapitel 3 wird auf die zukunftsorientiertere Lageberichterstattung gem. § 289 HGB im Einzelnen eingegangen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung gesetzt, die den Hauptteil der zukunftsorientierten Lageberichterstattung ausmachen.
Abschließend wird in Kapital 3 die zukunftsorientierte Lageberichterstattung gewürdigt.
Die zukunftsorientierte Lageberichterstattung hat auch Auswirkungen auf die Lageberichtprüfung. In Kapitel 4 wird dementsprechend auf die Prüfung der zukunftsorientierten Lageberichterstattung eingegangen. Für die Lageberichterstellung ist dieses Kapitel insofern von Bedeutung, da bereits bei der Erstellung die Anforderungen der Prüfer berücksichtigt werden sollen.
Kapitel 5 bildet die Schlussbetrachtung, die die Erkenntnisse dieser Arbeit darlegt und einen Ausblick bietet. Ziel der Arbeit ist es dem Leser die Zukunftsorientierung in der Lageberichterstattung zu verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Ziel und Aufbau der Arbeit | 1 |
| 2. | Grundlagen der Lageberichterstattung | 3 |
| 2.1 | Das Bilanzrechtsreformgesetz als Grundlage der zukunftsorientierten Berichterstattung im Lagebericht | 3 |
| 2.1.1 | Entwicklung des Bilanzrechtsreformgesetzes | 4 |
| 2.1.2 | Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes | 9 |
| 2.2 | Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 15 - Entwicklung, Bedeutung und Zielsetzung | 10 |
| 3. | Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht | 14 |
| 3.1 | Hintergrund der zukunftsorientierten Berichterstattung | 14 |
| 3.2 | Die innovativen Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung | 15 |
| 3.2.1 | Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung | 15 |
| 3.2.2 | Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung | 16 |
| 3.3 | Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs.1 HGB | 18 |
| 3.3.1 | Bericht über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage | 18 |
| 3.3.1.1 | Entwicklung der Ertragslage | 20 |
| 3.3.1.2 | Entwicklung der Finanzlage | 21 |
| 3.3.1.3 | Entwicklung der Vermögenslage | 22 |
| 3.3.2 | Prognose- und Risikobericht | 22 |
| 3.3.2.1 | Abgrenzung von Prognose- und Risikobericht vor dem Bilanzrechtreformgesetz | 24 |
| 3.3.2.2 | Kritik an der Abgrenzung von Prognose- und Risikobericht | 24 |
| 3.3.2.3 | Verschmelzung von Prognose- und Risikobericht nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB | 27 |
| 3.3.2.3.1 | Die Erläuterungen der voraussichtlichen Entwicklung gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB | 29 |
| 3.3.2.3.2 | Die Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB | 31 |
| 3.3.2.3.3 | Die wesentlichen Chancen und Risiken gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB | 32 |
| 3.3.2.4 | Trennung von Prognose- und Risikobericht nach den Deutschen Rechnungslegungsstandards | 34 |
| 3.3.2.4.1 | Risikoberichterstattung nach DRS 5 | 36 |
| 3.3.2.4.2 | Prognoseberichterstattung nach DRS 15 | 41 |
| 3.3.3 | Kritik an den Änderungen der Lageberichterstattung | 43 |
| 3.4 | Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB | 45 |
| 3.4.1 | Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres | 45 |
| 3.4.2 | Der Risikobericht über Finanzinstrumente | 47 |
| 3.4.2.1 | Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft bezüglich Sicherungsgeschäften nach § 289 Abs. 2 Nr. 2a HGB | 49 |
| 3.4.2.2 | Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten nach § 289 Abs. 2 Nr. 2b HGB | 51 |
| 3.5 | Würdigung der zukunftsorientierten Lageberichterstattung | 52 |
| 4. | Die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts | 55 |
| 4.1 | Grundsätzliches zur Prüfung und ihrer Erweiterung | 55 |
| 4.2 | Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang | 56 |
| 4.3 | Prüfungsablauf | 59 |
| 4.3.1 | Prüfungsplanung | 60 |
| 4.3.2 | Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm | 60 |
| 4.4 | Prüfungshandlungen | 61 |
| 4.4.1 | Zukunftsorientierte Prüfung des Lageberichts | 62 |
| 4.4.2 | Schwierigkeit bei der Prüfung der Chancen | 63 |
| 4.4.3 | Prüfung der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag | 65 |
| 4.4.4 | Prüfung der Angaben zu den Risikomanagementzielen und -methoden sowie zu den Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten | 66 |
| 4.5 | Berichterstattung | 66 |
| 4.5.1 | Prüfungsbericht | 67 |
| 4.5.2 | Bestätigungsvermerk | 69 |
| 4.5.3 | Management Letter | 71 |
| 4.5.4 | Berichterstattung des Abschlussprüfers vor dem Aufsichtsrat | 71 |
| 5. | Schlussbetrachtung | 73 |
| Literaturverzeichnis | 78 | |
| Eidesstattliche Versicherung | 86 |
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Ziel und Aufbau der Arbeit | 1 |
| 2. | Grundlagen der Lageberichterstattung | 3 |
| 2.1 | Das Bilanzrechtsreformgesetz als Grundlage der zukunftsorientierten Berichterstattung im Lagebericht | 3 |
| 2.1.1 | Entwicklung des Bilanzrechtsreformgesetzes | 4 |
| 2.1.2 | Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes | 9 |
| 2.2 | Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 15 - Entwicklung, Bedeutung und Zielsetzung | 10 |
| 3. | Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht | 14 |
| 3.1 | Hintergrund der zukunftsorientierten Berichterstattung | 14 |
| 3.2 | Die innovativen Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung | 15 |
| 3.2.1 | Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung | 15 |
| 3.2.2 | Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung | 16 |
| 3.3 | Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs.1 HGB | 18 |
| 3.3.1 | Bericht über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage | 18 |
| 3.3.1.1 | Entwicklung der Ertragslage | 20 |
| 3.3.1.2 | Entwicklung der Finanzlage | 21 |
| 3.3.1.3 | Entwicklung der Vermögenslage | 22 |
| 3.3.2 | Prognose- und Risikobericht | 22 |
| 3.3.2.1 | Abgrenzung von Prognose- und Risikobericht vor dem Bilanzrechtreformgesetz | 24 |
| 3.3.2.2 | Kritik an der Abgrenzung von Prognose- und Risikobericht | 24 |
| 3.3.2.3 | Verschmelzung von Prognose- und Risikobericht nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB | 27 |
| 3.3.2.3.1 | Die Erläuterungen der voraussichtlichen Entwicklung gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB | 29 |
| 3.3.2.3.2 | Die Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB | 31 |
| 3.3.2.3.3 | Die wesentlichen Chancen und Risiken gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB | 32 |
| 3.3.2.4 | Trennung von Prognose- und Risikobericht nach den Deutschen Rechnungslegungs Standards | 34 |
| 3.3.2.4.1 | Risikoberichterstattung nach DRS 5 | 36 |
| 3.3.2.4.2 | Prognoseberichterstattung nach DRS 15 | 41 |
| 3.3.3 | Kritik an den Änderungen der Lageberichterstattung | 43 |
| 3.4 | Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB | 45 |
| 3.4.1 | Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres | 45 |
| 3.4.2 | Der Risikobericht über Finanzinstrumente | 47 |
| 3.4.2.1 | Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft bezüglich Sicherungsgeschäften nach § 289 Abs. 2 Nr. 2a HGB | 49 |
| 3.4.2.2 | Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten nach § 289 Abs. 2 Nr. 2b HGB | 51 |
| 3.5 | Würdigung der zukunftsorientierten Lageberichterstattung | 52 |
| 4. | Die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts | 55 |
| 4.1 | Grundsätzliches zur Prüfung und ihrer Erweiterung | 55 |
| 4.2 | Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang | 56 |
| 4.3 | Prüfungsablauf | 59 |
| 4.3.1 | Prüfungsplanung | 60 |
| 4.3.2 | Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm | 60 |
| 4.4 | Prüfungshandlungen | 61 |
| 4.4.1 | Zukunftsorientierte Prüfung des Lageberichts | 62 |
| 4.4.2 | Schwierigkeit bei der Prüfung der Chancen | 63 |
| 4.4.3 | Prüfung der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag | 65 |
| 4.4.4 | Prüfung der Angaben zu den Risikomanagementzielen und -methoden sowie zu den Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten | 66 |
| 4.5 | Berichterstattung | 66 |
| 4.5.1 | Prüfungsbericht | 67 |
| 4.5.2 | Bestätigungsvermerk | 69 |
| 4.5.3 | Management Letter | 71 |
| 4.5.4 | Berichterstattung des Abschlussprüfers vor dem Aufsichtsrat | 71 |
| 5. | Schlussbetrachtung | 73 |
| Literaturverzeichnis | 78 | |
| Eidesstattliche Versicherung | 86 |
Textprobe:
Kapitel 3.3.3, Kritik an den Änderungen der Lageberichterstattung: Die in der ursprünglichen Fassung des Entwurfs eines BilReG vorgesehenen Änderungen der Lageberichterstattung wurden in den Ausschussberatungen etwas modifiziert. Der Referentenentwurf zum BilReG enthielt ursprünglich die zu den zukunftsgerichteten Angaben korrespondierende Berichtspflicht über Ziele und Strategien der Unternehmensleitung. Dabei sollten die Ziele der Unternehmensleitung und die Strategien für deren Erreichung in ihren wesentlichen Elementen dargestellt werden.
Dementsprechend war für die Prognoseberichterstattung des § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB-E ursprünglich vorgesehen, dass auch die wesentlichen Ziele und Strategien der gesetzlichen Vertreter für die Kapitalgesellschaft beschrieben werden sollten. Nunmehr wurde dieses zusätzliche Informationselement Ziele und Strategien in dem vom Bundestag verabschiedeten BilReG gestrichen, da nach Begründung des Rechtsausschusses die Darstellung der wesentlichen Ziele und Strategien nicht erforderlich ist, da die Unternehmen hierzu keine konkreten Angaben machen würden und auch möglicherweise nicht machen könnten.
Zudem wurde vom IDW angeführt, dass aus Sicht des Abschlussprüfers die Angaben zu Zielen und Strategien des Managements einer verlässlichen Prüfung nicht zugänglich sind. Vor diesem Hintergrund ist vom IDW angeregt worden, die Beschreibung der wesentlichen Ziele und Strategien ersatzlos zu streichen. Dies ist u. a. deshalb zu bedauern, da auf diese Weise die Darstellung wichtiger Treibergrößen für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens nicht verpflichtend gefordert wird und eine Plausibilisierung früherer Strategien sowie des Zielerreichungsgrades erschwert wird.
Der Lageberichtsadressat erwartet gerade vom Prognosebericht Informationen darüber, welche Ziele die Unternehmensleitung mit welchen Maßnahmen in der Zukunft erreichen will und welche aus der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklung resultierenden Chancen und Risiken diese Ziele und Strategien unterstützen und bedrohen können. Dadurch ist es fraglich, ob aus der Streichung des Informationselements Ziele und Strategien nicht doch ein Informationsverlust im Vergleich zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs resultiert. Vor diesem Hintergrund ist durch die Streichung des ursprünglich vorgesehenen Pflichtbestandteils Ziele und Strategien ein Informationsverlust für den Lageberichtsadressaten verbunden.
Es ist zudem davon auszugehen, dass bei entsprechender Ausfüllung der ursprünglich geplanten neuen Regelung auch trotz des erhöhten Informationsgehalts kein Risiko der Vermittlung von Detailinformationen an Wettbewerber bestehen würde. Des Weiteren wurde durch den Verzicht auf die explizite Kodifizierung von Zielen und Strategien als Pflichtbestandteil im Prognosebericht auch die Möglichkeit nicht optimal genutzt, den Unternehmen durch diese Rechtsänderung implizit den Auftrag zu geben, sich verstärkt mit dem Planungs- und Steuerungsinstrumentarium auseinander zu setzen, Schwachstellen zu beseitigen, den Unternehmensführungsprozess weiter zu optimieren und dadurch auch den Schutz von Investoren und Arbeitnehmern stärker in den Fokus der Betrachtung zu stellen.
Entscheidend ist, dass, durch die Streichung der Angaben der Ziele und Strategien, die gesetzlich geforderten Annahmen nicht mehr in der richtigen Weise beschrieben werden können.
Kapitel 3.4.1, Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres:
Im Lagebericht soll ferner auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, eingegangen werden. Zweck der Vorschrift ist die Unterrichtung über Vorgänge im neuen Geschäftsjahr, deren Kenntnis für die Beurteilung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, von Bedeutung sind. Darin wird die Funktion des Lageberichts besonders deutlich. Es soll über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nach dem Bilanzstichtag berichtet werden, wenn diese durch konkrete Vorgänge von besonderer Bedeutung positiv oder negativ beeinflusst wird.
Die Berichterstattung umfasst dabei nicht abgeschlossene Entwicklungen, die eine abweichende Darstellung der Verhältnisse nach sich ziehen können. Es ist über Vorgänge zu berichten. Darunter sind bedeutsame Entwicklungen und Tendenzen im neuen Geschäftsjahr zu verstehen, insbesondere wenn sie von der im Jahresabschluss vorgezeichneten Linie abweichen. Hierzu gehören auch wichtige Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung und -lage nach dem Bilanzstichtag. Diesbezüglich können in Frage kommen: branchenspezifische wirtschaftliche oder politische Ereignisse-Exportsanktionen, Auf- oder Abwertungen-, Marktänderungen-Nachfrageverschiebungen-, Eintritt oder Drohen von größeren Verlusten, wesentliche Geschäftsvorfälle, wesentliche strukturelle Änderungen oder die Stillegung von Betriebsstätten.
Dabei sind sowohl positive als auch negative Vorgänge zu berücksichtigen, wenngleich beunruhigenden Entwicklungen eine größere Bedeutung bei der Berichterstattung zukommt. Je negativer sich nach dem Abschlussstichtag eingetretene Ereignisse für die Gesellschaft auswirken können, desto schärfere Anforderungen sind an die Berichterstattungspflicht zu stellen. Die Vorgänge müssen von besonderer Bedeutung sein. Sie müssen geeignet sein, das tatsächliche Bild, das der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag vermittelt zu beeinflussen. Als wichtig sind solche Ereignisse anzusehen, die zu einer anderen Beurteilung der Gesamtlage führen können, als sie sich aus den Tatbeständen des Geschäftsjahres ergibt, z. B. durch starke Preiseinbrüche auf Absatzmärkten, Verlust von Exportmärkten.
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Arbeit zitieren:
Schröder, Frank September 2006: Der zukunftsorientierte Lagebericht gemäß § 289 HGB, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Deutschland, Handelsgesetzbuch, Lagebericht, Jahresabschluss, Lageberichterstattung



