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Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung unternehmensverbundener Stiftungen

Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung unternehmensverbundener Stiftungen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ralf Haunhorst
  • Abgabedatum: Juni 2004
  • Umfang: 92 Seiten
  • Dateigröße: 392,0 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Universität Osnabrück Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8379-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8379-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8379-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Haunhorst, Ralf Juni 2004: Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung unternehmensverbundener Stiftungen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Stiftungsrecht, Unternehmensnachfolge, Steuerrecht, Unternehmenserhaltung, Gemeinnützigkeit

Diplomarbeit von Ralf Haunhorst

Gang der Untersuchung:

Die Erleichterungen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht bewirken, dass die Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung zunehmend in den Blickpunkt des Interesses rückt.

Gegenstand dieser Arbeit ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, zu deren Vermögen ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen gehört (unternehmensverbundene Stiftung). Da die Unternehmensverbundenheit eine weitere Ausgestaltungsform der rechtsfähigen Stiftung darstellt, ist diese Arbeit in zwei Teilen aufgebaut.

Teil A) stellt die zivil- und steuerrechtliche Behandlung der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts dar. Dieser Teil gilt sowohl für unternehmensverbundene Stiftungen als auch für rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen ohne Verbindung mit einem Unternehmen. In Teil B) werden die Besonderheiten unternehmensverbundener Stiftungen näher betrachtet.

Teil A) beinhaltet 5 Kapitel. Kapitel 1 führt in das Thema „Stiftung“ ein. Um ein Sprachgerüst zu bilden, wird zunächst der Begriff der Stiftung erläutert. Im Anschluss werden die wichtigsten Stiftungstypen dargestellt und voneinander abgegrenzt. Kapitel 2 beschreibt den Entstehungsprozess der rechtsfähigen Stiftung, der durch einen Errichtungsakt (Stiftungsgeschäft, Stiftungssatzung) sowie der Anerkennung gekennzeichnet ist. Kapitel 3 geht auf die Aufgaben und Rechte der Aufsichtsbehörden ein, die diese im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über bestehende Stiftungen haben. Kapitel 4 stellt die Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen dar. Dabei werden Bestimmungen aufgezeigt, die sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen (BGB, Landesstiftungsgesetze, HGB, PublG, AO) ergeben können. Ferner wird auf die Empfehlungen des IDW zur Rechnungslegung von Stiftungen eingegangen. In Kapitel 5 wird die Besteuerung der rechtsfähigen Stiftung betrachtet. Neben der Besteuerung bei Errichtung der Stiftung, der laufenden Besteuerung und der Besteuerung bei ihrer Aufhebung werden Besonderheiten bei steuerbegünstigten Stiftungen erläutert.

Teil B) setzt sich aus 3 Kapiteln zusammen. In Kapitel 1 werden Motive zur Errichtung unternehmensverbundener Stiftungen betrachtet. Kapitel 2 befasst sich mit der Zulässigkeit unternehmensverbundener Stiftungen. Dabei wird auf die Zulässigkeit nach Bundes- und Landesrecht eingegangen. In Kapitel 3 werden mögliche Gestaltungsformen unternehmensverbundener Stiftungen betrachtet. Unterschieden wird zwischen der Unternehmensträger- und Beteiligungsträgerstiftung. Bei der Beteiligungsträgerstiftung werden ferner die Besonderheiten bei Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften dargestellt.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis VI
Einleitung 1
A) Die rechtsfähige Stiftung im Zivil- und Steuerrecht 3
1. Stiftungsbegriff und Stiftungstypen 3
1.1 Der Begriff der Stiftung 3
1.2 Stiftungstypen 4
1.2.1 Rechtsfähige Stiftungen vs. treuhänderische Stiftungen 4
1.2.2 Privatrechtliche Stiftungen vs. öffentlich-rechtliche Stiftungen 5
1.2.3 Gemeinnützige Stiftungen vs. nicht gemeinnützige Stiftungen 6
1.2.4 Öffentliche Stiftungen vs. private Stiftungen 7
1.2.5 Kapitalstiftungen vs. Anstaltsstiftungen 8
1.2.6 Kirchliche Stiftungen 8
1.2.7 Kommunale Stiftungen 9
1.2.8 Unternehmensverbundene Stiftungen 9
2. Entstehung der rechtsfähigen Stiftung 11
2.1 Stiftungsgeschäft 11
2.2 Stiftungssatzung 13
2.2.1 Name der Stiftung 13
2.2.2 Sitz der Stiftung 13
2.2.3 Zweck der Stiftung 14
2.2.4 Vermögen der Stiftung 15
2.2.5 Vorstand, weitere Organe und Geschäftstätigkeit der Stiftung 16
2.3 Anerkennung 18
3. Stiftungsaufsicht 21
4. Rechnungslegung und Prüfung 25
4.1 Rechnungslegung 25
4.1.1 Bestimmungen aus dem BGB 26
4.1.2 Bestimmungen aus den Landesstiftungsgesetzen 26
4.1.3 Bestimmungen aus dem HGB, PublG und KapCoRiLiG 29
4.1.4 Bestimmungen aus der AO 30
4.1.5 Empfehlungen des IDW 32
4.2 Prüfung 33
4.2.1 Prüfung durch die Stiftungsaufsicht und Dritte 33
4.2.2 Prüfungspflicht nach dem Publizitätsgesetz 36
5. Besteuerung der rechtsfähigen Stiftung 37
5.1 Besteuerung der Stiftungserrichtung 37
5.1.1 Besteuerung des Stifters (Einkommensteuer) 37
5.1.2 Besteuerung der Stiftung 40
5.1.2.1 Ertragsteuern 40
5.1.2.2 Erbschaftsteuer 41
5.1.2.3 Grunderwerbsteuer 43
5.1.2.4 Umsatzsteuer 44
5.2 Laufende Besteuerung 44
5.2.1 Besteuerung der Stiftung 44
5.2.1.1 Körperschaftsteuer 44
5.2.1.1.1 Allgemeine Besteuerung 44
5.2.1.1.2 Besonderheiten bei gemeinnützigen Stiftungen 46
5.2.1.2 Gewerbesteuer 48
5.2.1.3 Erbschaftsteuer & Erbersatzsteuer 49
5.2.1.4 Umsatzsteuer 51
5.2.2 Besteuerung der Destinatäre (Einkommensteuer) 51
5.3 Besteuerung der Stiftungsaufhebung 53
5.3.1 Besteuerung der Stiftung 53
5.3.1.1 Körperschaftsteuer 53
5.3.1.2 Gewerbesteuer 54
5.3.2 Besteuerung der Destinatäre (Erbschaftsteuer) 54
B) Besonderheiten unternehmensverbundener Stiftungen 55
1. Motive unternehmensverbundener Stiftungen 55
1.1 Unternehmenserhaltung 55
1.2 Erzielung von Dotationsmitteln 56
1.3 Weitere Motive 57
1.3.1 Haftungsbeschränkung 57
1.3.2 Befreiung vom Mitbestimmungsrecht 57
1.3.3 Eingeschränkte Publizitätspflicht 58
2. Zulässigkeit unternehmensverbundener Stiftungen 59
2.1 Zulässigkeit nach Bundesrecht 59
2.2 Zulässigkeit nach Landesrecht 60
3. Gestaltungsmöglichkeiten unternehmensverbundener Stiftungen 62
3.1 Unternehmensträgerstiftung 62
3.1.1 Aufbau und Organisation 62
3.1.2 Kapitalbeschaffung 63
3.1.3 Kritische Würdigung der Unternehmensträgerstiftung 65
3.2 Beteiligungsträgerstiftung 65
3.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft 66
3.2.1.1 Stiftung als Komplementärin einer KG 66
3.2.1.2 Stiftung als Kommanditistin einer KG 68
3.2.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft 69
3.2.2.1 Beteiligung im Rahmen einer unternehmerisch tätigen Holding 69
3.2.2.2 Beteiligung im Rahmen einer Vermögensverwaltung 71
Schlussbetrachtung 74
Literaturverzeichnis 78
Anlagenverzeichnis 83

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die Erbersatzsteuer ist kritisch zu betrachten. Nachfolgend werden einige Argumente vorgebracht, die die Verfassungsmäßigkeit der Erbersatzsteuer in Frage stellen. 157 Ø Da die Erbersatzsteuer nicht an einer Bereicherung durch letztwillige Zuwendung oder durch Schenkung ansetzt, hat sie den Charakter einer Vermögensteuer. Die Vermögensteuer wird aber wegen Verfassungswidrigkeit seit dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben. Ø Artikel 6 GG stellt die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Bei der Erbersatzsteuer führt aber gerade die Familienbeziehung zu einer (zusätzlichen) wirtschaftlichen Belastung. Ø Die Erbersatzsteuer widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, da sie den Charakter der juristischen Person als verselbständigtes Vermögen nicht respektiert. Dadurch kommt es zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber anderen selbstständigen Vermögen (z.B. anderen Stiftungen und Vereinen, den Kapitalgesellschaften und den [...]

Die Erbersatzbesteuerung fingiert, dass im Abstand von 30 Jahren das Vermögen der Stiftung zwei Personen der Steuerklasse I zufällt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG findet der Steuersatz der Steuerklasse I Anwendung, der sich für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens ergeben würde. Des Weiteren wird der doppelte Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt (2 * 205.000 Euro). Die Begünstigungen des § 13 a ErbStG gelten nach § 13 a Abs. 7 ErbStG auch bei der Erbersatzsteuer. Nach § 24 ErbStG kann die Steuer mit einer Verzinsung von 5,5 % in 30 gleichen Jahresbeträgen entrichtet werden. [...]

Die Anerkennung der Steuerbefreiung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in § 59 AO erwähnt werden. 146 Ø Demnach muss die Stiftung gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen. 147 Ø Die Zwecke müssen selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgt werden. Selbstlos bedeutet, dass die gemeinnützige Stiftung nicht vorrangig eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen darf, d.h. die Gewinnerzielungsabsicht darf nicht der Hauptzweck der Betätigung sein. Die Unmittelbarkeit verlangt, dass die Stiftung ihre satzungsgemäßen Zwecke selbst verfolgt. Der Grundsatz der Ausschließlichkeit besagt, dass die Stiftung nur die in der Satzung festgeschriebenen Ziele verfolgen darf. 148 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit lässt allerdings zu, dass ein Drittel des Einkommens der Stiftung zur Unterhaltung des Stifters und seiner nächsten Angehörigen verwendet wird, ohne dass die Stiftung dadurch ihre Steuerbefreiung verliert. 149 Ø Die steuerbegünstigten Zwecke müssen in der Satzung hinreichend genau bestimmt sein (§ 60 Abs. 1 AO). Ø Die tatsächliche Geschäftsführung der Stiftung widerspricht nicht den Bestimmungen in der Satzung (§ 63 Abs. 1 AO). [...]

Arbeit zitieren:
Haunhorst, Ralf Juni 2004: Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung unternehmensverbundener Stiftungen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Stiftungsrecht, Unternehmensnachfolge, Steuerrecht, Unternehmenserhaltung, Gemeinnützigkeit

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