Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung unternehmensverbundener Stiftungen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Ralf Haunhorst
- Abgabedatum: Juni 2004
- Umfang: 92 Seiten
- Dateigröße: 392,0 KB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Universität Osnabrück Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8379-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8379-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8379-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Haunhorst, Ralf Juni 2004: Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung unternehmensverbundener Stiftungen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Stiftungsrecht, Unternehmensnachfolge, Steuerrecht, Unternehmenserhaltung, Gemeinnützigkeit
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Diplomarbeit von Ralf Haunhorst
Gang der Untersuchung:
Die Erleichterungen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht bewirken, dass die Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung zunehmend in den Blickpunkt des Interesses rückt.
Gegenstand dieser Arbeit ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, zu deren Vermögen ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen gehört (unternehmensverbundene Stiftung). Da die Unternehmensverbundenheit eine weitere Ausgestaltungsform der rechtsfähigen Stiftung darstellt, ist diese Arbeit in zwei Teilen aufgebaut.
Teil A) stellt die zivil- und steuerrechtliche Behandlung der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts dar. Dieser Teil gilt sowohl für unternehmensverbundene Stiftungen als auch für rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen ohne Verbindung mit einem Unternehmen. In Teil B) werden die Besonderheiten unternehmensverbundener Stiftungen näher betrachtet.
Teil A) beinhaltet 5 Kapitel. Kapitel 1 führt in das Thema „Stiftung“ ein. Um ein Sprachgerüst zu bilden, wird zunächst der Begriff der Stiftung erläutert. Im Anschluss werden die wichtigsten Stiftungstypen dargestellt und voneinander abgegrenzt. Kapitel 2 beschreibt den Entstehungsprozess der rechtsfähigen Stiftung, der durch einen Errichtungsakt (Stiftungsgeschäft, Stiftungssatzung) sowie der Anerkennung gekennzeichnet ist. Kapitel 3 geht auf die Aufgaben und Rechte der Aufsichtsbehörden ein, die diese im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über bestehende Stiftungen haben. Kapitel 4 stellt die Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen dar. Dabei werden Bestimmungen aufgezeigt, die sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen (BGB, Landesstiftungsgesetze, HGB, PublG, AO) ergeben können. Ferner wird auf die Empfehlungen des IDW zur Rechnungslegung von Stiftungen eingegangen. In Kapitel 5 wird die Besteuerung der rechtsfähigen Stiftung betrachtet. Neben der Besteuerung bei Errichtung der Stiftung, der laufenden Besteuerung und der Besteuerung bei ihrer Aufhebung werden Besonderheiten bei steuerbegünstigten Stiftungen erläutert.
Teil B) setzt sich aus 3 Kapiteln zusammen. In Kapitel 1 werden Motive zur Errichtung unternehmensverbundener Stiftungen betrachtet. Kapitel 2 befasst sich mit der Zulässigkeit unternehmensverbundener Stiftungen. Dabei wird auf die Zulässigkeit nach Bundes- und Landesrecht eingegangen. In Kapitel 3 werden mögliche Gestaltungsformen unternehmensverbundener Stiftungen betrachtet. Unterschieden wird zwischen der Unternehmensträger- und Beteiligungsträgerstiftung. Bei der Beteiligungsträgerstiftung werden ferner die Besonderheiten bei Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften dargestellt.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Tabellenverzeichnis | VI | |
| Einleitung | 1 | |
| A) | Die rechtsfähige Stiftung im Zivil- und Steuerrecht | 3 |
| 1. | Stiftungsbegriff und Stiftungstypen | 3 |
| 1.1 | Der Begriff der Stiftung | 3 |
| 1.2 | Stiftungstypen | 4 |
| 1.2.1 | Rechtsfähige Stiftungen vs. treuhänderische Stiftungen | 4 |
| 1.2.2 | Privatrechtliche Stiftungen vs. öffentlich-rechtliche Stiftungen | 5 |
| 1.2.3 | Gemeinnützige Stiftungen vs. nicht gemeinnützige Stiftungen | 6 |
| 1.2.4 | Öffentliche Stiftungen vs. private Stiftungen | 7 |
| 1.2.5 | Kapitalstiftungen vs. Anstaltsstiftungen | 8 |
| 1.2.6 | Kirchliche Stiftungen | 8 |
| 1.2.7 | Kommunale Stiftungen | 9 |
| 1.2.8 | Unternehmensverbundene Stiftungen | 9 |
| 2. | Entstehung der rechtsfähigen Stiftung | 11 |
| 2.1 | Stiftungsgeschäft | 11 |
| 2.2 | Stiftungssatzung | 13 |
| 2.2.1 | Name der Stiftung | 13 |
| 2.2.2 | Sitz der Stiftung | 13 |
| 2.2.3 | Zweck der Stiftung | 14 |
| 2.2.4 | Vermögen der Stiftung | 15 |
| 2.2.5 | Vorstand, weitere Organe und Geschäftstätigkeit der Stiftung | 16 |
| 2.3 | Anerkennung | 18 |
| 3. | Stiftungsaufsicht | 21 |
| 4. | Rechnungslegung und Prüfung | 25 |
| 4.1 | Rechnungslegung | 25 |
| 4.1.1 | Bestimmungen aus dem BGB | 26 |
| 4.1.2 | Bestimmungen aus den Landesstiftungsgesetzen | 26 |
| 4.1.3 | Bestimmungen aus dem HGB, PublG und KapCoRiLiG | 29 |
| 4.1.4 | Bestimmungen aus der AO | 30 |
| 4.1.5 | Empfehlungen des IDW | 32 |
| 4.2 | Prüfung | 33 |
| 4.2.1 | Prüfung durch die Stiftungsaufsicht und Dritte | 33 |
| 4.2.2 | Prüfungspflicht nach dem Publizitätsgesetz | 36 |
| 5. | Besteuerung der rechtsfähigen Stiftung | 37 |
| 5.1 | Besteuerung der Stiftungserrichtung | 37 |
| 5.1.1 | Besteuerung des Stifters (Einkommensteuer) | 37 |
| 5.1.2 | Besteuerung der Stiftung | 40 |
| 5.1.2.1 | Ertragsteuern | 40 |
| 5.1.2.2 | Erbschaftsteuer | 41 |
| 5.1.2.3 | Grunderwerbsteuer | 43 |
| 5.1.2.4 | Umsatzsteuer | 44 |
| 5.2 | Laufende Besteuerung | 44 |
| 5.2.1 | Besteuerung der Stiftung | 44 |
| 5.2.1.1 | Körperschaftsteuer | 44 |
| 5.2.1.1.1 | Allgemeine Besteuerung | 44 |
| 5.2.1.1.2 | Besonderheiten bei gemeinnützigen Stiftungen | 46 |
| 5.2.1.2 | Gewerbesteuer | 48 |
| 5.2.1.3 | Erbschaftsteuer & Erbersatzsteuer | 49 |
| 5.2.1.4 | Umsatzsteuer | 51 |
| 5.2.2 | Besteuerung der Destinatäre (Einkommensteuer) | 51 |
| 5.3 | Besteuerung der Stiftungsaufhebung | 53 |
| 5.3.1 | Besteuerung der Stiftung | 53 |
| 5.3.1.1 | Körperschaftsteuer | 53 |
| 5.3.1.2 | Gewerbesteuer | 54 |
| 5.3.2 | Besteuerung der Destinatäre (Erbschaftsteuer) | 54 |
| B) | Besonderheiten unternehmensverbundener Stiftungen | 55 |
| 1. | Motive unternehmensverbundener Stiftungen | 55 |
| 1.1 | Unternehmenserhaltung | 55 |
| 1.2 | Erzielung von Dotationsmitteln | 56 |
| 1.3 | Weitere Motive | 57 |
| 1.3.1 | Haftungsbeschränkung | 57 |
| 1.3.2 | Befreiung vom Mitbestimmungsrecht | 57 |
| 1.3.3 | Eingeschränkte Publizitätspflicht | 58 |
| 2. | Zulässigkeit unternehmensverbundener Stiftungen | 59 |
| 2.1 | Zulässigkeit nach Bundesrecht | 59 |
| 2.2 | Zulässigkeit nach Landesrecht | 60 |
| 3. | Gestaltungsmöglichkeiten unternehmensverbundener Stiftungen | 62 |
| 3.1 | Unternehmensträgerstiftung | 62 |
| 3.1.1 | Aufbau und Organisation | 62 |
| 3.1.2 | Kapitalbeschaffung | 63 |
| 3.1.3 | Kritische Würdigung der Unternehmensträgerstiftung | 65 |
| 3.2 | Beteiligungsträgerstiftung | 65 |
| 3.2.1 | Beteiligung an einer Personengesellschaft | 66 |
| 3.2.1.1 | Stiftung als Komplementärin einer KG | 66 |
| 3.2.1.2 | Stiftung als Kommanditistin einer KG | 68 |
| 3.2.2 | Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft | 69 |
| 3.2.2.1 | Beteiligung im Rahmen einer unternehmerisch tätigen Holding | 69 |
| 3.2.2.2 | Beteiligung im Rahmen einer Vermögensverwaltung | 71 |
| Schlussbetrachtung | 74 | |
| Literaturverzeichnis | 78 | |
| Anlagenverzeichnis | 83 |
Die Erbersatzsteuer ist kritisch zu betrachten. Nachfolgend werden einige Argumente vorgebracht, die die Verfassungsmäßigkeit der Erbersatzsteuer in Frage stellen. 157 Ø Da die Erbersatzsteuer nicht an einer Bereicherung durch letztwillige Zuwendung oder durch Schenkung ansetzt, hat sie den Charakter einer Vermögensteuer. Die Vermögensteuer wird aber wegen Verfassungswidrigkeit seit dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben. Ø Artikel 6 GG stellt die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Bei der Erbersatzsteuer führt aber gerade die Familienbeziehung zu einer (zusätzlichen) wirtschaftlichen Belastung. Ø Die Erbersatzsteuer widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, da sie den Charakter der juristischen Person als verselbständigtes Vermögen nicht respektiert. Dadurch kommt es zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber anderen selbstständigen Vermögen (z.B. anderen Stiftungen und Vereinen, den Kapitalgesellschaften und den [...]
Die Erbersatzbesteuerung fingiert, dass im Abstand von 30 Jahren das Vermögen der Stiftung zwei Personen der Steuerklasse I zufällt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG findet der Steuersatz der Steuerklasse I Anwendung, der sich für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens ergeben würde. Des Weiteren wird der doppelte Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt (2 * 205.000 Euro). Die Begünstigungen des § 13 a ErbStG gelten nach § 13 a Abs. 7 ErbStG auch bei der Erbersatzsteuer. Nach § 24 ErbStG kann die Steuer mit einer Verzinsung von 5,5 % in 30 gleichen Jahresbeträgen entrichtet werden. [...]
Die Anerkennung der Steuerbefreiung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in § 59 AO erwähnt werden. 146 Ø Demnach muss die Stiftung gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen. 147 Ø Die Zwecke müssen selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgt werden. Selbstlos bedeutet, dass die gemeinnützige Stiftung nicht vorrangig eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen darf, d.h. die Gewinnerzielungsabsicht darf nicht der Hauptzweck der Betätigung sein. Die Unmittelbarkeit verlangt, dass die Stiftung ihre satzungsgemäßen Zwecke selbst verfolgt. Der Grundsatz der Ausschließlichkeit besagt, dass die Stiftung nur die in der Satzung festgeschriebenen Ziele verfolgen darf. 148 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit lässt allerdings zu, dass ein Drittel des Einkommens der Stiftung zur Unterhaltung des Stifters und seiner nächsten Angehörigen verwendet wird, ohne dass die Stiftung dadurch ihre Steuerbefreiung verliert. 149 Ø Die steuerbegünstigten Zwecke müssen in der Satzung hinreichend genau bestimmt sein (§ 60 Abs. 1 AO). Ø Die tatsächliche Geschäftsführung der Stiftung widerspricht nicht den Bestimmungen in der Satzung (§ 63 Abs. 1 AO). [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832483791
Arbeit zitieren:
Haunhorst, Ralf Juni 2004: Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung unternehmensverbundener Stiftungen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Stiftungsrecht, Unternehmensnachfolge, Steuerrecht, Unternehmenserhaltung, Gemeinnützigkeit



