Ihr Autorenhonorar
Sie erhalten ein Honorar für jedes verkaufte Exemplar eines eBooks in Höhe von 45% des Nettoverkaufspreises wenn Sie sich für den ausschließlichen (exklusiven) Vertrieb entscheiden. Der Nettoverkaufspreis errechnet sich aus dem Bruttoverkaufspreis abzüglich der gesetzlichen MwSt. und Handelsprovisionen. Möchten Sie ihre Arbeit noch über andere Anbieter vertreiben und entscheiden sich für den nicht ausschließlichen Vertrieb (nicht exklusiv) erhalten Sie 30% Autorenhonorar für jedes verkaufte Exemplar.
Bei einem Standardverkaufspreis für die einfache Vermarktung als eBook von EUR 38,00 brutto / EUR 31,93 netto kann der Autor pro Verkauf EUR 14,37 als Autorenhonorar ausgezahlt bekommen. Bei 25 Verkäufen sind dies bereits EUR 359,25.
Bei den Büchern und den eBook-Prints beträgt das Autorenhonorar 12,5% vom Nettoverkaufspreis. Die Autorenhonorarsätze sind beim Buch deutlich niedriger als beim eBook, da die Produktionskosten, der Vertrieb und die Zahlungsabwicklung eine vollkommen andere Kalkulation erfordern. Für den Fachbuchbereich sind 12,5% Autorenhonorar ein sehr attraktives Honorar. Oftmals werden bei Fachbüchern gar keine Autorenhonorare mehr ausgezahlt.
Die Autorenhonorare werden je nach Veröffentlichungsform bei uns monatlich oder jährlich abgerechnet und im Anschluss überwiesen.
Die Mindestsumme für ausgezahlte Autorenhonorare beträgt EUR 25,00. Kleinere Beträge werden bis zum Erreichen der Mindestsumme vorgetragen. Sofern keine Bankverbindung in Deutschland besteht, wird das Honorar erst ab einer Höhe von EUR 50,00 überwiesen.
Durch unseren Vermarktungsauftrag sind wir verpflichtet, jede erfolgreiche Vermittlung Ihrer Diplomarbeit oder anderen Hochschulstudie korrekt abzurechnen.
Jedes ausgezahlte Autorenhonorar ist für uns die effektivste Werbung für die Gewinnung neuer Autoren. Dies zeigen unsere monatlichen Neuzugänge an Arbeiten. Zudem steht jedem unserer Autoren das Recht zu, unsere Abrechnungen durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater nachprüfen zu lassen. Wir werden dem Wirtschaftsprüfer zu diesem Zweck Einsichtnahme in unsere Abrechnungsunterlagen, Bücher usw. gewähren.




