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Die wirtschaftliche Betätigung im Idealverein und deren Auswirkungen bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit unter der Berücksichtigung von Haftung und Vertretung

Die wirtschaftliche Betätigung im Idealverein und deren Auswirkungen bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit unter der Berücksichtigung von Haftung und Vertretung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Siegfried Lachmair
  • Abgabedatum: Oktober 2001
  • Umfang: 196 Seiten
  • Dateigröße: 930,1 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4953-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4953-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4953-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Lachmair, Siegfried Oktober 2001: Die wirtschaftliche Betätigung im Idealverein und deren Auswirkungen bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit unter der Berücksichtigung von Haftung und Vertretung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Idealverein, Haftung, Vertretung, Steuern, Ausgliederung bei wirtschaftlicher Betätigung

Diplomarbeit von Siegfried Lachmair

Gang der Untersuchung:

Ziel dieser Arbeit ist es, die Möglichkeiten sowie die Grenze der Erlaubtheit der wirtschaftlichen Betätigung im Idealverein sowie deren mögliche Auswirkungen auf den Idealverein zu untersuchen.

Im 1. Teil der Arbeit werden die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung in Idealvereinen einer näheren Betrachtung unterzogen. Insbesondere werden Gründe und Ursachen für die Ausgliederung erarbeitet.

Der 2. Teil zeigt die möglichen Auswirkungen bei einem allfälligen Überschreiten dieser Grenze auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit auf. Es wird auch der Frage nach möglichen rechtlichen Sanktionen gemäß dem Vereinsgesetz nachgegangen. Weiters werden die möglichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausgliederungsformen aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht herausgearbeitet und der Versuch einer Gegenüberstellung unternommen.

Der 3. Teil der Arbeit befasst sich mit den Organen des Vereins und deren Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis im Idealverein.

Im 4. Teil werden mögliche Haftungsszenarien im Idealverein sowie im Rahmen der Ausgliederung thematisiert.

Die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit sind im 5. Teil als Thesen zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis 6
Literaturverzeichnis 11
1. Die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Idealvereinen 16
1.1 Einleitung 16
1.2 Das Nebentätigkeits(zweck)privileg 17
1.3 Der Verein als Unternehmer bzw. Konsument 26
1.4 Der Verein und die Gewerbeordnung 26
1.5 Der Verein als Kaufmann 30
1.6 Fragen des Gläubigerschutzes wegen wirtschaftlicher Betätigung 37
1.7 Zwischenergebnis 39
2. Die Ausgliederung von wirtschaftlichen Tätigkeiten aus dem Idealverein als Möglichkeit zur Wahrung der Rechtsform und Erhaltung der steuerlichen Gemeinnützigkeit bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs? 43
2.1 Ausgliederung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht 43
2.1.1 Gründe und Ursachen für die Ausgliederung im Idealverein
2.1.2 Mögliche rechtliche Sanktionen bei Überschreiten der Grenze der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im Idealverein - § 24VereinsG 2. Fall 44
2.1.2.1 Kurz-Exkurs: Die Situation im Fußball in Österreich und Europa 49
2.1.3 Personengesellschaften, GmbH & Co KG, Stille Gesellschaft, Genossenschaft, Privatstiftung, EWIV als Alternative 52
2.1.4 Zulässigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften in Österreich (Die „Centros-Entscheidung“ des EuGH)
2.1.5 Vor- und Nachteile von Kapitalgesellschaften 56
2.1.6 Wahrung der Rechtsform Idealverein durch Ausgliederung? 63
2.1.6.1 Formen der Ausgliederung eines Wirtschaftsunternehmens 64
a) Ausgliederung von Teilbereichen des Idealvereins 64
b) Völlige Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft 65
c) Verpachtung an einen Dritten 67
d) Betriebsführungsvertrag als Ausgliederungsmodell 68
2.1.6.2 Mitbestimmung der Vereinsmitglieder bei der Ausgliederung 69
2.1.7 Gang an die Börse? 70
2.1.8 Kurz-Exkurs: Die Situation in Deutschland 71
2.1.9 Zwischenergebnis 72
2.2 Ausgliederung aus steuerrechtlicher Sicht 73
2.2.1 Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach der BAO 74
2.2.2 Die Besteuerung des gemeinnützigen Idealvereins 79
2.2.3 Die Besteuerung der gemeinnützigen Kapitalgesellschaft 87
2.2.4 Erhaltung der steuerlichen Gemeinnützigkeit durch Ausgliederung? 89
a) Völlige Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft 89
b) Verpachtung an einen Dritten 94
c) Betriebsführungsvertrag als Ausgliederungsmodell 97
d) Ausgliederung in eine GmbH & Co KG 98
2.2.5 Resümee 99
2.3 Vorteile der Ausgliederung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht versusmöglicher Nachteile durch die Ausgliederung aus steuerrechtlicher Sicht - Versuch einer Gesamtwürdigung 100
3. Die Organe des Vereins und ihre Vertretungs- u. Geschäftführungsbefugnis 102
3.1 Einleitung 102
3.2 Das Leitungsorgan und die General(Mitglieder)versammlung 104
3.2.1 Durch den Vereinszweck beschränkte Rechtsfähigkeit des Idealvereins („Ultra-Vires-Lehre“)? 111
3.2.2 Durch den Vereinszweck beschränkte Vertretungsmacht des Vereinsvorstands?
3.2.3 Sorgfaltspflicht des Vereinsvorstands? 114
3.2.4 Verlagerung der Geschäftsführung auf Dritte? 115
3.3 Der Schutz der Vermögensinteressen der Mitglieder 122
3.4 Zwischenergebnis 124
4. Haftungsfragen im ideellen Verein 127
4.1 Einleitung 127
4.2 Die Haftung beim Vorverein 128
4.3 Die Haftung des Vereinsvorstands 138
4.3.1 Haftung gegenüber dem Vereil 140
4.3.2 Haftung gegenüber vereinsfremden Dritten 151
4.3.2.1 Haftung in der Insolvenz 152
a) § 69 Konkursordnung 152
b) § 159 StGB grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
4.3.2.2 Haftung im Abgabenrecht 157
4.3.2.3 Haftung im Sozialversicherungsrecht 161
4.3.2.4 Haftung nach § 9 VStG 163
4.3.2.5 Haftung aus culpa in contrahendo 164
4.3.2.6 Gläubigerzugriff auf die Schadenersatzansprüche des Vereins? 167
4.3.3 Die Haftung gegenüber den Mitgliedern 169
a) Die Verletzung eines Mitgliedsrechtes 171
b) Beitrittsvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter? 172
4.4 Die Haftung des Vereins für den Vorstand bei Pflichtverletzung 173
4.5 Die Haftung der Vereinsmitglieder 175
4.6 Die Haftung des Idealvereins bei der Ausgliederung 176
a) § 1409 ABGB 177
b) § 25 HGB 179
c) § 6 Abs. 1 AVRAG 182
d) § 14 BAO 183
e) § 67 Abs. 4 ASVG 185
4.7 Die Haftung bei Verpachtung (§§ 1090 ff ABGB Pachtvertrag) 186
4.8 Die Haftung bei Betriebsführung durch Dritte 188
4.9 Zwischenergebnis 188
5. Zusammenfassung und Ausblick 190
5.1 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Ausblick auf ein neues VereinsG unter Einbeziehung des vorliegenden Begutachtungsentwurfs des BMI vom Juli 2001 für ein neues VereinsG 2002 190
5.2 Die neuen Vereins-Richtlinien 2001 192

Automatisiert erstellter Textauszug:

2.2.5 Resümee Aus steuerrechtlicher Sicht besteht kein Grund zur Ausgliederung, da allfällige Risken betreffend die Gemeinnützigkeit im Wesentlichen durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs. 2 BAO vermieden werden können. Vielmehr zeigt sich, dass mit der Ausgliederung eine Menge an steuerrechtlichen Details vorweg zu klären sind und deren Abwägung unbedingt notwendig ist. Im Rahmen der Ausgliederung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in eine Tochterkapitalgesellschaft aus dem Idealverein ist festzustellen, dass bei der völligen Auslagerung bzw. bei der Verpachtung, der ausgelagerte Bereich zur Gänze seinen Gemeinnützigkeitsstatus verliert. Weiters tauchen nicht unwesentliche umsatzsteuerrechtliche Fragen sowie Konsequenzen auf. Hinzu kommt, dass die Verwendung von Vereinsmitteln für den nicht mehr gemeinnützigen ausgelagerten Tochterbetrieb den Verein selbst erst recht wieder in Schwierigkeiten bringen könnte, da dies mit dem Prinzip der Ausschließlichkeit nach § 39 BAO teilweise nicht mehr vereinbar wäre, weshalb eine entsprechende Gestaltung der Verträge unbedingt erforderlich ist. [...]

der Mitunternehmerschaften steuerlich unbeachtlich sind261. Zahlt bspw. die KG für eine Anlage dem Verein Miete, so ist diese steuerlich nicht abzugsfähig und umgekehrt ist die Mieteinnahme für den Gesellschafter Verein zum Gewinnanteil hinzuzurechnen. Die Personengesellschaft ist bei selbständiger nachhaltiger Einnahmenerzielung Unternehmer im Sinne des UStG und fällt auch nicht unter die Befreiungsbestimmungen des § 6 Abs. 1 Z. 14 UStG (unechte Steuerbefreiung), da für Personengesellschaften das Gemeinnützigkeitsrecht nicht anwendbar ist262. Leistungsbeziehungen zwischen dem Verein und der Personengesellschaft hingegen sind im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzuerkennen (zB Miet-, Pacht- oder Lizenzverträge etc.). Auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass keine überhöhten bzw. zu niedrigen Leistungsentgelte zwischen dem Verein und der Personengesellschaft vereinbart werden. [...]

d) Ausgliederung in eine GmbH & Co KG Als erster Schritt ist eine Kapitalgesellschaft zu errichten, die als Komplementär an der zu gründenden GmbH & Co KG fungieren soll. Diese Kapitalgesellschaft, an welcher der Verein zu 100 % Anteile hält, schließt sich in der Folge mit dem Verein zu einer GmbH & Co KG zusammen, wobei der Verein die Stellung des einzigen Kommanditisten einnimmt. Der Profispielbetrieb bzw. ein sonstiger gemeinnützigkeitsgefährdender Betrieb des Vereins wird vom Verein als Einlage eingebracht. Wie bei der Einbringung gem. Art. III sieht Art. IV Umgründungssteuergesetz für Zusammenschlussverträge steuerlich Begünstigungen258 vor. Weiters ist wie bei der Einbringung Buchwertfortführung vorgesehen. Die Einbringung von Grundstücken löst Grunderwerbsteuer aus, für die das Umgründungssteuergesetz die Bemessung begünstigend mit dem 2fachen Einheitswert vorsieht. Die Gründung der GmbH & Co KG ist von Gebühren und Verkehrssteuern befreit, wenn das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Zusammenschlussvertrages länger als 2 Jahre als Vermögen des Übertragenden besteht lt. § 26 Abs. 3 UmgrStG. Nach Doralt/Ruppe259 wird die GmbH & Co KG ertragssteuerlich als Mitunternehmerschaft betrachtet. Der ermittelte Gewinn wird den Gesellschaftern direkt anteilig zugerechnet und ist von diesen nach den für den Gesellschafter jeweils ertragssteuerlich geltenden Bestimmungen zu versteuern. Beim Idealverein ist dessen Gewinnanteil dahin gehend zu untersuchen, ob er im Rahmen eines unentbehrlichen, entbehrlichen oder begünstigungsschädlichen Hilfsbetriebes angefallen ist. Aufgrund der bilanzbündeltheoretischen mitunternehmerschaftlichen Denkfigur260 in diesem Zusammenhang, ist der Gewinnanteil aus der ausgelagerten Personengesellschaft danach zu beurteilen, ob der Gewinnanteil aus dem ausgelagerten Bereich aus einem gewinnorientierten Betrieb (Gewerbebetrieb) oder der Gewinnanteil aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammt. Durch die Auslagerung wird jedenfalls die Verbindung zu einem unentbehrlichen Hilfsbetrieb im Verein erschwert, weshalb auch eine Zurechnung nicht wirklich möglich ist. Selbst wenn bestimmte Anlagen (Sportstätten etc.) im Eigentum des Vereins sind und diese der KG überlassen werden im Rahmen eines Bestandsvertrags ist aufgrund von § 23 Z. 2 EStG zu beachten, dass Vereinbarungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft im Bereich [...]

Arbeit zitieren:
Lachmair, Siegfried Oktober 2001: Die wirtschaftliche Betätigung im Idealverein und deren Auswirkungen bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit unter der Berücksichtigung von Haftung und Vertretung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Idealverein, Haftung, Vertretung, Steuern, Ausgliederung bei wirtschaftlicher Betätigung

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