Die wirtschaftliche Betätigung im Idealverein und deren Auswirkungen bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit unter der Berücksichtigung von Haftung und Vertretung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Siegfried Lachmair
- Abgabedatum: Oktober 2001
- Umfang: 196 Seiten
- Dateigröße: 930,1 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4953-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4953-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4953-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Lachmair, Siegfried Oktober 2001: Die wirtschaftliche Betätigung im Idealverein und deren Auswirkungen bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit unter der Berücksichtigung von Haftung und Vertretung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Idealverein, Haftung, Vertretung, Steuern, Ausgliederung bei wirtschaftlicher Betätigung
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Diplomarbeit von Siegfried Lachmair
Gang der Untersuchung:
Ziel dieser Arbeit ist es, die Möglichkeiten sowie die Grenze der Erlaubtheit der wirtschaftlichen Betätigung im Idealverein sowie deren mögliche Auswirkungen auf den Idealverein zu untersuchen.
Im 1. Teil der Arbeit werden die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung in Idealvereinen einer näheren Betrachtung unterzogen. Insbesondere werden Gründe und Ursachen für die Ausgliederung erarbeitet.
Der 2. Teil zeigt die möglichen Auswirkungen bei einem allfälligen Überschreiten dieser Grenze auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit auf. Es wird auch der Frage nach möglichen rechtlichen Sanktionen gemäß dem Vereinsgesetz nachgegangen. Weiters werden die möglichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausgliederungsformen aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht herausgearbeitet und der Versuch einer Gegenüberstellung unternommen.
Der 3. Teil der Arbeit befasst sich mit den Organen des Vereins und deren Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis im Idealverein.
Im 4. Teil werden mögliche Haftungsszenarien im Idealverein sowie im Rahmen der Ausgliederung thematisiert.
Die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit sind im 5. Teil als Thesen zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | 6 | |
| Literaturverzeichnis | 11 | |
| 1. | Die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Idealvereinen | 16 |
| 1.1 | Einleitung | 16 |
| 1.2 | Das Nebentätigkeits(zweck)privileg | 17 |
| 1.3 | Der Verein als Unternehmer bzw. Konsument | 26 |
| 1.4 | Der Verein und die Gewerbeordnung | 26 |
| 1.5 | Der Verein als Kaufmann | 30 |
| 1.6 | Fragen des Gläubigerschutzes wegen wirtschaftlicher Betätigung | 37 |
| 1.7 | Zwischenergebnis | 39 |
| 2. | Die Ausgliederung von wirtschaftlichen Tätigkeiten aus dem Idealverein als Möglichkeit zur Wahrung der Rechtsform und Erhaltung der steuerlichen Gemeinnützigkeit bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs? | 43 |
| 2.1 | Ausgliederung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht | 43 |
| 2.1.1 | Gründe und Ursachen für die Ausgliederung im Idealverein | |
| 2.1.2 | Mögliche rechtliche Sanktionen bei Überschreiten der Grenze der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im Idealverein - § 24VereinsG 2. Fall | 44 |
| 2.1.2.1 | Kurz-Exkurs: Die Situation im Fußball in Österreich und Europa | 49 |
| 2.1.3 | Personengesellschaften, GmbH & Co KG, Stille Gesellschaft, Genossenschaft, Privatstiftung, EWIV als Alternative | 52 |
| 2.1.4 | Zulässigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften in Österreich (Die „Centros-Entscheidung“ des EuGH) | |
| 2.1.5 | Vor- und Nachteile von Kapitalgesellschaften | 56 |
| 2.1.6 | Wahrung der Rechtsform Idealverein durch Ausgliederung? | 63 |
| 2.1.6.1 | Formen der Ausgliederung eines Wirtschaftsunternehmens | 64 |
| a) | Ausgliederung von Teilbereichen des Idealvereins | 64 |
| b) | Völlige Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft | 65 |
| c) | Verpachtung an einen Dritten | 67 |
| d) | Betriebsführungsvertrag als Ausgliederungsmodell | 68 |
| 2.1.6.2 | Mitbestimmung der Vereinsmitglieder bei der Ausgliederung | 69 |
| 2.1.7 | Gang an die Börse? | 70 |
| 2.1.8 | Kurz-Exkurs: Die Situation in Deutschland | 71 |
| 2.1.9 | Zwischenergebnis | 72 |
| 2.2 | Ausgliederung aus steuerrechtlicher Sicht | 73 |
| 2.2.1 | Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach der BAO | 74 |
| 2.2.2 | Die Besteuerung des gemeinnützigen Idealvereins | 79 |
| 2.2.3 | Die Besteuerung der gemeinnützigen Kapitalgesellschaft | 87 |
| 2.2.4 | Erhaltung der steuerlichen Gemeinnützigkeit durch Ausgliederung? | 89 |
| a) | Völlige Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft | 89 |
| b) | Verpachtung an einen Dritten | 94 |
| c) | Betriebsführungsvertrag als Ausgliederungsmodell | 97 |
| d) | Ausgliederung in eine GmbH & Co KG | 98 |
| 2.2.5 | Resümee | 99 |
| 2.3 | Vorteile der Ausgliederung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht versusmöglicher Nachteile durch die Ausgliederung aus steuerrechtlicher Sicht - Versuch einer Gesamtwürdigung | 100 |
| 3. | Die Organe des Vereins und ihre Vertretungs- u. Geschäftführungsbefugnis | 102 |
| 3.1 | Einleitung | 102 |
| 3.2 | Das Leitungsorgan und die General(Mitglieder)versammlung | 104 |
| 3.2.1 | Durch den Vereinszweck beschränkte Rechtsfähigkeit des Idealvereins („Ultra-Vires-Lehre“)? | 111 |
| 3.2.2 | Durch den Vereinszweck beschränkte Vertretungsmacht des Vereinsvorstands? | |
| 3.2.3 | Sorgfaltspflicht des Vereinsvorstands? | 114 |
| 3.2.4 | Verlagerung der Geschäftsführung auf Dritte? | 115 |
| 3.3 | Der Schutz der Vermögensinteressen der Mitglieder | 122 |
| 3.4 | Zwischenergebnis | 124 |
| 4. | Haftungsfragen im ideellen Verein | 127 |
| 4.1 | Einleitung | 127 |
| 4.2 | Die Haftung beim Vorverein | 128 |
| 4.3 | Die Haftung des Vereinsvorstands | 138 |
| 4.3.1 | Haftung gegenüber dem Vereil | 140 |
| 4.3.2 | Haftung gegenüber vereinsfremden Dritten | 151 |
| 4.3.2.1 | Haftung in der Insolvenz | 152 |
| a) | § 69 Konkursordnung | 152 |
| b) | § 159 StGB grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen | |
| 4.3.2.2 | Haftung im Abgabenrecht | 157 |
| 4.3.2.3 | Haftung im Sozialversicherungsrecht | 161 |
| 4.3.2.4 | Haftung nach § 9 VStG | 163 |
| 4.3.2.5 | Haftung aus culpa in contrahendo | 164 |
| 4.3.2.6 | Gläubigerzugriff auf die Schadenersatzansprüche des Vereins? | 167 |
| 4.3.3 | Die Haftung gegenüber den Mitgliedern | 169 |
| a) | Die Verletzung eines Mitgliedsrechtes | 171 |
| b) | Beitrittsvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter? | 172 |
| 4.4 | Die Haftung des Vereins für den Vorstand bei Pflichtverletzung | 173 |
| 4.5 | Die Haftung der Vereinsmitglieder | 175 |
| 4.6 | Die Haftung des Idealvereins bei der Ausgliederung | 176 |
| a) | § 1409 ABGB | 177 |
| b) | § 25 HGB | 179 |
| c) | § 6 Abs. 1 AVRAG | 182 |
| d) | § 14 BAO | 183 |
| e) | § 67 Abs. 4 ASVG | 185 |
| 4.7 | Die Haftung bei Verpachtung (§§ 1090 ff ABGB Pachtvertrag) | 186 |
| 4.8 | Die Haftung bei Betriebsführung durch Dritte | 188 |
| 4.9 | Zwischenergebnis | 188 |
| 5. | Zusammenfassung und Ausblick | 190 |
| 5.1 | Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Ausblick auf ein neues VereinsG unter Einbeziehung des vorliegenden Begutachtungsentwurfs des BMI vom Juli 2001 für ein neues VereinsG 2002 | 190 |
| 5.2 | Die neuen Vereins-Richtlinien 2001 | 192 |
2.2.5 Resümee Aus steuerrechtlicher Sicht besteht kein Grund zur Ausgliederung, da allfällige Risken betreffend die Gemeinnützigkeit im Wesentlichen durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs. 2 BAO vermieden werden können. Vielmehr zeigt sich, dass mit der Ausgliederung eine Menge an steuerrechtlichen Details vorweg zu klären sind und deren Abwägung unbedingt notwendig ist. Im Rahmen der Ausgliederung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in eine Tochterkapitalgesellschaft aus dem Idealverein ist festzustellen, dass bei der völligen Auslagerung bzw. bei der Verpachtung, der ausgelagerte Bereich zur Gänze seinen Gemeinnützigkeitsstatus verliert. Weiters tauchen nicht unwesentliche umsatzsteuerrechtliche Fragen sowie Konsequenzen auf. Hinzu kommt, dass die Verwendung von Vereinsmitteln für den nicht mehr gemeinnützigen ausgelagerten Tochterbetrieb den Verein selbst erst recht wieder in Schwierigkeiten bringen könnte, da dies mit dem Prinzip der Ausschließlichkeit nach § 39 BAO teilweise nicht mehr vereinbar wäre, weshalb eine entsprechende Gestaltung der Verträge unbedingt erforderlich ist. [...]
der Mitunternehmerschaften steuerlich unbeachtlich sind261. Zahlt bspw. die KG für eine Anlage dem Verein Miete, so ist diese steuerlich nicht abzugsfähig und umgekehrt ist die Mieteinnahme für den Gesellschafter Verein zum Gewinnanteil hinzuzurechnen. Die Personengesellschaft ist bei selbständiger nachhaltiger Einnahmenerzielung Unternehmer im Sinne des UStG und fällt auch nicht unter die Befreiungsbestimmungen des § 6 Abs. 1 Z. 14 UStG (unechte Steuerbefreiung), da für Personengesellschaften das Gemeinnützigkeitsrecht nicht anwendbar ist262. Leistungsbeziehungen zwischen dem Verein und der Personengesellschaft hingegen sind im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzuerkennen (zB Miet-, Pacht- oder Lizenzverträge etc.). Auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass keine überhöhten bzw. zu niedrigen Leistungsentgelte zwischen dem Verein und der Personengesellschaft vereinbart werden. [...]
d) Ausgliederung in eine GmbH & Co KG Als erster Schritt ist eine Kapitalgesellschaft zu errichten, die als Komplementär an der zu gründenden GmbH & Co KG fungieren soll. Diese Kapitalgesellschaft, an welcher der Verein zu 100 % Anteile hält, schließt sich in der Folge mit dem Verein zu einer GmbH & Co KG zusammen, wobei der Verein die Stellung des einzigen Kommanditisten einnimmt. Der Profispielbetrieb bzw. ein sonstiger gemeinnützigkeitsgefährdender Betrieb des Vereins wird vom Verein als Einlage eingebracht. Wie bei der Einbringung gem. Art. III sieht Art. IV Umgründungssteuergesetz für Zusammenschlussverträge steuerlich Begünstigungen258 vor. Weiters ist wie bei der Einbringung Buchwertfortführung vorgesehen. Die Einbringung von Grundstücken löst Grunderwerbsteuer aus, für die das Umgründungssteuergesetz die Bemessung begünstigend mit dem 2fachen Einheitswert vorsieht. Die Gründung der GmbH & Co KG ist von Gebühren und Verkehrssteuern befreit, wenn das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Zusammenschlussvertrages länger als 2 Jahre als Vermögen des Übertragenden besteht lt. § 26 Abs. 3 UmgrStG. Nach Doralt/Ruppe259 wird die GmbH & Co KG ertragssteuerlich als Mitunternehmerschaft betrachtet. Der ermittelte Gewinn wird den Gesellschaftern direkt anteilig zugerechnet und ist von diesen nach den für den Gesellschafter jeweils ertragssteuerlich geltenden Bestimmungen zu versteuern. Beim Idealverein ist dessen Gewinnanteil dahin gehend zu untersuchen, ob er im Rahmen eines unentbehrlichen, entbehrlichen oder begünstigungsschädlichen Hilfsbetriebes angefallen ist. Aufgrund der bilanzbündeltheoretischen mitunternehmerschaftlichen Denkfigur260 in diesem Zusammenhang, ist der Gewinnanteil aus der ausgelagerten Personengesellschaft danach zu beurteilen, ob der Gewinnanteil aus dem ausgelagerten Bereich aus einem gewinnorientierten Betrieb (Gewerbebetrieb) oder der Gewinnanteil aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammt. Durch die Auslagerung wird jedenfalls die Verbindung zu einem unentbehrlichen Hilfsbetrieb im Verein erschwert, weshalb auch eine Zurechnung nicht wirklich möglich ist. Selbst wenn bestimmte Anlagen (Sportstätten etc.) im Eigentum des Vereins sind und diese der KG überlassen werden im Rahmen eines Bestandsvertrags ist aufgrund von § 23 Z. 2 EStG zu beachten, dass Vereinbarungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft im Bereich [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832449537
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Lachmair, Siegfried Oktober 2001: Die wirtschaftliche Betätigung im Idealverein und deren Auswirkungen bei Überschreiten der Grenze des Nebenzweckprivilegs auf Rechtsform und Gemeinnützigkeit unter der Berücksichtigung von Haftung und Vertretung, Hamburg: Diplomica Verlag
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Idealverein, Haftung, Vertretung, Steuern, Ausgliederung bei wirtschaftlicher Betätigung



