Die umweltökonomische Bewertung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Katja Weiß
- Abgabedatum: September 2006
- Umfang: 88 Seiten
- Dateigröße: 720,1 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Kassel Deutschland
- Originaltitel: Die umweltökonomische Bewertung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG
- Bibliografie: ca. 34
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0898-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Weiß, Katja September 2006: Die umweltökonomische Bewertung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: ElektroG, Ökologische Ökonomik, Nachhaltigkeit, Produktlebenszyklus, Stofstrommanagement
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Diplomarbeit von Katja Weiß
Einleitung:
Der Computer, mit dessen Hilfe diese Arbeit entstanden ist, wird fünf Jahre alt, damit hat er das elektronische Rentenalter schon fast erreicht. Das Gerät muss also bald auf den Müll. Die Frage ist nur auf welchen? Gleiches gilt für die vielen kleinen elektronischen „Helfer“, sei es der Radiowecker, die Kaffeemaschine oder der Wasserkocher, sie alle gehören für uns ganz selbstverständlich zum Alltag. So verkaufen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten pro Jahr ca. 1,1 Mio. Tonnen neue Geräte in diesem Bereich. Gerade die Elektrobranche steht unter dem Druck, immer neue und leistungsfähigere Produkte auf den Markt zu bringen. Somit unterliegen die Elektrogeräte schnellen und kurzlebigen Innovationszyklen und funktionsfähige Geräte werden oft einfach nur gegen neuere und schnellere Geräte ausgetauscht. Dadurch steigt die Abfallmenge ausgedienter Elektrogeräte und dieses lässt die Elektroschrottberge stetig wachsen.
Elektrogeräte stellen eine vergleichsweise schadstoffhaltige und ressourcenintensive Abfallfraktion dar. Sie enthalten eine Reihe von Stoffen, die den Menschen und die Umwelt belasten können. Durch die Entsorgung der Elektrogeräte auf Deponien können unkontrolliert Schadstoffe in die Umwelt gelangen, und durch die Verbrennung der Geräte in Müllverbrennungsanlagen werden zusätzlich umweltbelastende Emissionen freigesetzt. Bislang waren in Deutschland allein die kommunalen Entsorger für die Entsorgung von Elektrogeräten zuständig. Dabei lag der Zielansatz in einer möglichst weitgehenden Schadstoffentfrachtung des Restmülls, d. h. vorrangig wurden beispielsweise bei Kühlschränken schadstoffhaltige Bauteile entfernt, und die verbliebenen Reststoffe über die Mischschrottfraktionen verwertet. Ein Großteil der Elektro- und Elektronikabfälle, vor allem die Elektrokleingeräte wie z. B. Haartrockner, Rasierapparate und Mobiltelefone, landeten aber weiterhin in dem Restabfall und damit später auf einer nicht basisdichten Deponie oder wurden einer thermischen Verwertung zugeführt.
Die Europäische Union (EU) reagierte auf diese wachsenden Elektroschrottberge und die damit verbundenen Entsorgungsprobleme. So formulierte sie zwei Richtlinien, die zum einen die Schadstoffeinträge reduzieren und zum anderen eine möglichst vollständige Verwertung der Elektrogeräte gewährleisten sollten. Die deutsche Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolgte darauf hin in dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Demnach sind künftig Hersteller verpflichtet ihre in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte nach der Nutzung zurückzunehmen und nach bestimmten ökologischen Standards zu entsorgen. Der bisherige Zielansatz einer weitgehenden Schadstoffentfrachtung der Elektrogeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorger wird damit um die Produktverantwortung der Hersteller erweitert. Dabei stehen die Ziele wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung und stoffliche Verwertung im Vordergrund.
Die vorliegende Arbeit versucht, das ElektroG einer umweltökonomischen Bewertung zu unterziehen, da im ElektroG das umweltpolitische Instrument einer Rücknahmeverpflichtung angewendet wird. Dabei soll das ElektroG aus zwei theoretischen Sichtweisen näher betrachtet werden. Zum einen wird das Gesetz aus Perspektive der neoklassischen Umwelt- und Ressourcenökonomik (URÖ) näher betrachtet, und zum anderen aus Sicht der ökologischen Ökonomik. Anhand verschiedener umweltökonomischer Beurteilungskriterien werden diese beiden Ansätze auf das ElektroG bezogen und miteinander verglichen. Die Einordnung der gesetzlich getroffenen Vorgaben in diese beiden Theorien soll dem Verständnis dienen, letztendlich eine Aussage darüber treffen zu können, ob sich das ElektroG in eines der beiden Modelle einordnen lässt.
Es stellt sich die Frage, inwieweit die gesetzlich getroffenen Maßnahmen zu einer Reduzierung des Elektroabfalls beitragen, und inwiefern die eingangs erwähnten Entsorgungsprobleme gelöst werden können.
In Kapitel 2 werden die neuen gesetzlichen Anforderungen näher beschrieben. Des Weiteren werden die Rechte und Pflichten der betroffenen Akteure dargestellt und ausführlicher beleuchtet. Nach einer einführenden Problembeschreibung der Entsorgung von Elektroaltgeräten stehen dann unter Kapitel 3 umweltpolitische Aspekte im Mittelpunkt. Anschließend wird eine instrumentelle Einordnung des ElektroG vorgenommen.
Ferner wird in Kapitel 4 das ElektroG aus Sicht der neoklassischen URÖ bewertet, um dieses dann drei alternativen Systemen zur Entsorgung von Elektroabfall gegenüberzustellen. Das Kapitel 4 schließt mit einem Zwischenfazit ab.
Unter Kapitel 5 folgt eine weitere umweltökonomische Betrachtung aus Perspektive der ökologischen Ökonomik. Nach einem weiteren Zwischenfazit werden alternative Lösungsansätze vorgestellt, um die das ElektroG erweitert werden könnte. Abschließend erfolgt unter Kapitel 6 ein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | II | |
| Tabellenverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung und Problemstellung | 1 |
| 2. | Die Gesetzgebung | 3 |
| 2.1 | Historische Entwicklung des ElektroG | 3 |
| 2.1.1 | Ziele der nationalen Umsetzung | 4 |
| 2.1.2 | Das Kreislaufwirtschaftsgesetz | 5 |
| 2.1.3 | Zusammenarbeit von Regierung und Wirtschaft | 7 |
| 2.2 | Die betroffenen Akteure | 8 |
| 2.2.1 | Die Rolle der Hersteller im ElektroG | 8 |
| 2.2.2 | Die Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorger | 11 |
| 2.2.3 | Die Funktion der „Gemeinsamen Stelle“ | 13 |
| 2.3 | Elektro- und Elektronikaltgeräte und ihre Entsorgung | 14 |
| 3. | Umweltpolitische Aspekte und instrumentelle Einordnung des Gesetzes | 16 |
| 3.1 | Grundsätze der Umweltpolitik | 16 |
| 3.1.1 | Verursacher- und Gemeinlastprinzip | 16 |
| 3.1.2 | Vorsorge- und Kooperationsprinzip | 17 |
| 3.2 | Lösungsansätze in der Umweltpolitik | 18 |
| 3.2.1 | Ordnungsrechtliche Instrumente | 18 |
| 3.2.2 | Indirekt wirkende Instrumente | 18 |
| 3.2.3 | Neue ökonomische Instrumente | 19 |
| 3.3 | Akteurskategorien in der Umweltpolitik | 19 |
| 3.3.1 | Die direkten Umweltakteure | 20 |
| 3.3.2 | Die indirekten Umweltakteure | 21 |
| 3.4 | Beurteilungskriterien für umweltpolitische Maßnahmen | 23 |
| 3.5 | Das Instrument der Rücknahmeverpflichtung | 24 |
| 4. | Analyse des ElektroG aus Sicht der neoklassischen Umwelt- und Ressourcenökonomik | 27 |
| 4.1 | Grundlagen der neoklassischen Umwelt- und Ressourcenökonomik | 27 |
| 4.1.1 | Externalisierung von Umweltkosten und Umwelt als öffentliches Gut | 28 |
| 4.1.2 | Wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf im ElektroG | 29 |
| 4.2 | Umweltökonomische Bewertung des ElektroG | 31 |
| 4.2.1 | Ökonomische Effizienz | 31 |
| 4.2.2 | Ökologische Wirksamkeit | 33 |
| 4.2.3 | Praktikabilität, Flexibilität, Akzeptanz | 35 |
| 4.2.4 | Dynamische Anreizwirkungen | 36 |
| 4.2.5 | Systemkonformität | 38 |
| 4.3 | Systemalternativen zum ElektroG | 38 |
| 4.3.1 | Kollektivsysteme | 39 |
| 4.3.2 | Individualsysteme | 40 |
| 4.3.3 | Zertifikatmodell | 42 |
| 4.4 | Zwischenfazit zum ElektroG | 43 |
| 5. | Analyse des ElektroG aus Sicht der ökologischen Ökonomik | 47 |
| 5.1 | Grundlegende Aspekte der ökologischen Ökonomik | 47 |
| 5.1.1 | Ziele der ökologischen Ökonomik | 48 |
| 5.1.2 | Das Entropiegesetz und die Ökonomik | 50 |
| 5.1.3 | Nachhaltige Entwicklung | 51 |
| 5.2 | Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz | 54 |
| 5.2.1 | Stoffkreisläufe und Belastungsgrenzen | 54 |
| 5.2.2 | Steigerung der Ressourceneffizienz | 55 |
| 5.3 | Nachhaltige Abfallwirtschaft | 56 |
| 5.3.1 | Ziele einer nachhaltigen Abfallwirtschaft | 57 |
| 5.3.2 | Bewertungskriterien für die Abfallwirtschaft | 58 |
| 5.4 | Bewertung des ElektroG | 59 |
| 5.4.1 | Ökologische Wirksamkeit | 59 |
| 5.4.2 | Ökonomische Effizienz | 61 |
| 5.4.3 | Praktikabilität, Flexibilität, Akzeptanz | 62 |
| 5.4.4 | Dynamische Anreizwirkungen | 63 |
| 5.4.5 | Systemkonformität | 65 |
| 5.5 | Zwischenfazit zur ökologischen Ökonomik | 66 |
| 5.6 | Strategieansätze für die Zukunft | 69 |
| 5.6.1 | Remanufacturing | 70 |
| 5.6.2 | Einführung eines Pfandsystems | 72 |
| 5.6.3 | Mieten bzw. Öko-Leasing | 73 |
| 6. | Fazit und Schlussbetrachtung | 75 |
| Literaturverzeichnis | 80 |
Textprobe:
Kapitel 3.2, Lösungsansätze in der Umweltpolitik:
In der traditionellen Umweltpolitik werden verschiedene Lösungsansätze zur Internalisierung der externen Effekte diskutiert, um die suboptimale Allokation der natürlichen Ressourcen zu erklären. Diese Instrumente orientieren sich dabei stark am Verursacherprinzip und können in drei Gruppen unterteilt werden.
Ordnungsrechtliche Instrumente:
Als erstes sind die ordnungsrechtlichen Instrumente wie Ge- und Verbote, Auflagen und Grenzwerte etc. zu nennen. Diese direkt wirkenden Instrumente beruhen auf dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip. Sie sind die am häufigsten praktizierten umweltpolitischen Strategien. Dabei setzen die Gebote in der Regel an Vermeidungs- bzw. Beseitigungstechnologien an, während Verbote die Qualität und Quantität bestimmter Emissionen regeln. In der praktizierten Umweltpolitik unterscheidet man zwischen Emissionsauflagen und Produktionsauflagen, die Grenz- bzw. Höchstwerte für technische Anlagen und Produktnormen festlegen. Unter Produktionsauflagen fallen besonders schadstoffintensiv produzierte Güter, die durch Limitierungen in der Produktionsmenge räumlich und zeitlich begrenzt werden können. Prozessauflagen geben Bestimmungen und Vorschriften für den Einsatz von Roh- und Betriebsstoffen vor, d. h. hier werden Inputauflagen und Prozessnormen vorgeschrieben.
Indirekt wirkende Instrumente:
Indirekt wirkende Instrumente wie Zielvorgaben, Selbstverpflichtungen, Verträge, Förderprogramme etc. beruhen auf dem Kooperationsprinzip. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die mittels Anreizen und Informationen eine Verhaltenänderung der Akteure fördern. Durch Verhandlungen bzw. Kooperationen kann ein pareto- optimales Ergebnis erreicht werden. Coase (1960) zeigte, dass beim Vorliegen von externen Effekten durch Verhandlungen eine pareto- optimale Lösung erzielt werden kann, da die Verhandlungsteilnehmer Verhandlungsgewinne erzielen können, die sie zu einer Kooperation veranlassen. Auch aus spieltheoretischen Überlegungen sind Kooperationen vorteilhaft (Vgl. Bartmann 1996, S. 185). Bei den indirekt wirkenden Instrumenten wird teilweise auf das Verursacherprinzip zugunsten des Gemeinlastprinzips verzichtet. Dabei entscheiden die Unternehmen, Konsumenten und Verbände selbst, wie sie auf Kooperationslösungen reagieren.
Neue ökonomische Instrumente:
Zu den neuen ökonomischen Instrumenten zählen umweltorientierte Abgaben, handelbare Nutzungsrechte, neue Umwelthaftungsregelungen, Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen und Benutzervorteile. Diese Instrumente sollen die Rahmenbedingungen von Konsumenten und Produzenten verändern. Weiterhin versteht man hierunter marktkonforme Instrumente, bei denen die Akteure entscheiden, wann und wie sie handeln wollen. Dabei sollen die neuen ökonomischen Instrumente einen stärkeren Anreiz zur Verhaltensänderung haben als indirekt wirkende Instrumente. Die Internalisierung der externen Kosten erfolgt über das Verursacherprinzip, zudem soll über das Vorsorgeprinzip ein Innovationsprozess ausgelöst werden.
Durch eine Pflicht zur Rückname bestimmter Produkte wird das Verursacherprinzip durchgesetzt, und die Hersteller bzw. Produzenten stehen in der Verantwortung, ihre Produkte zu entsorgen bzw. zu verwerten. Mit der Einführung des ElektroG wurde das umweltpolitische Instrument einer Rücknahme- und Verwertungsverpflichtung durchgesetzt, dabei soll die Produktverantwortung der Hersteller wirkungsvolle Anreize bieten, ihre Produkte langlebig und umweltfreundlich zu gestalten.
Akteurskategorien in der Umweltpolitik:
Das vorliegende Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, wie Entscheidungen für oder gegen die Wahl bestimmter umweltpolitischer Instrumente zustande kommen und welche Hemmnisse auftreten können, die die Entscheidung beeinflussen. Damit rückt die Untersuchung der gesellschaftlichen Akteure, deren Ziele und Interessen, in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Akteursanalyse ist ein Lösungsansatz, der versucht, jede Akteursgruppe mit ihren spezifischen Interessen und Positionen zu untersuchen, um dabei den Erfolg bzw. Misserfolg umweltpolitischer Entscheidungen besser verstehen zu können.
Unter den Akteuren der Umweltpolitik werden hier alle Institutionen, Organisationen und Gruppen verstanden, die durch ihre Handlungen einen direkten oder indirekten Einfluss auf umweltrelevante Entwicklungen haben können. Es existiert also keine Akteursgruppe, die die Macht hat, ihre Ziele ohne Einfluss der anderen Akteure durchzusetzen. Im Folgenden werden die Ziele der direkten Umweltakteure und die Ziele der indirekten Umweltakteure vorgestellt, um insbesondere die Hindernisse beim Vollzug von politischen Entscheidungen zu verdeutlichen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836608985
Arbeit zitieren:
Weiß, Katja September 2006: Die umweltökonomische Bewertung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG, Hamburg: Diplomica Verlag
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ElektroG, Ökologische Ökonomik, Nachhaltigkeit, Produktlebenszyklus, Stofstrommanagement



