Die steuerorientierte Planung der Unternehmensnachfolge
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andrea Stumpf
- Abgabedatum: April 2004
- Umfang: 61 Seiten
- Dateigröße: 270,5 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8295-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8295-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8295-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Stumpf, Andrea April 2004: Die steuerorientierte Planung der Unternehmensnachfolge, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Generationswechsel, Nachfolgeplanung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Ertragssteuer
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Diplomarbeit von Andrea Stumpf
Einleitung:
Ein erfolgreiches Unternehmen kann zeitlich unbegrenzt bestehen. Die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers sollte nicht gleichzeitig das Ende des Unternehmens bedeuten. Dazu bedarf es einer vom Unternehmer bestimmten Regelung seiner eigenen Nachfolge. Der Begriff der Unternehmensnachfolge umfasst ein weites Feld möglicher Varianten zur Fortführung des Unternehmens. Grundsätzlich gibt es vier Varianten:
- das Unternehmen wird verkauft.
- das Eigentum am Unternehmen wird verkauft, aber die Führung bleibt in den Händen der Familie des Unternehmers.
- das Eigentum am Unternehmen bleibt in der Familie, aber die Führung erfolgt durch Fremdmanagement.
- das Unternehmen wird allein durch die Familie fortgeführt Eine in 2002 durchgeführte Erhebung durch das Institut für Mittelstandsforschung Bonn hat ergeben, dass in Deutschland von den 2.097.000 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 50.000 € knapp 93 % als Familienunternehmen klassifiziert werden können. Von den jährlich 71.000 übergabereifen Familienunternehmen gehen immerhin 32.400 Unternehmen an Familienmitglieder, das entspricht ca. 46 %. Diese Arbeit beschränkt sich genau auf diese Art der Unternehmensnachfolge, die auch Generationsnachfolge oder Generationswechsel genannt wird und durch die Übertragung der Leitungs- und Eigentumsrechte vom bisherigen Inhaber auf die nachfolgende Generation gekennzeichnet ist. Noch immer werden jährlich 5.000 Betriebe mit ca. 32.000 Arbeitsplätzen geschlossen, weil es an einer geeigneten Nachfolge fehlt. Eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist für die Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens aber unerlässlich. Welche Planung optimal ist, hängt vom Einzelfall und den für diesen Fall individuell festgelegten Kriterien ab. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen auf einen ausgewählten Gestaltungsfall und sind nicht für alle Familienunternehmen geeignet. In einigen Fällen wird die steuerorientierte Planung der Unternehmensnachfolge gar keine Rolle spielen, weil die erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht vollständig ausgenutzt werden.
Die Planung der Unternehmensnachfolge wird von menschlich-psychologischen, von betriebswirtschaftlichen (finanziellen, organisatorischen, personellen), privatrechtlichen (familienrechtlichen, erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen) und steuerrechtlichen Aspekten beeinflusst. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der steuerorientierten Planung. Die Arbeit will einen Beitrag zur Bewältigung der mit der Nachfolge zusammenhängenden steuerlichen Probleme leisten. Das geltende Steuerrecht bietet hierfür interessante Ansatzpunkte, unter anderem dadurch, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht keineswegs rechtsform-neutral ausgestaltet ist. Die steuerorientierte Planung beschränkt sich allerdings nicht auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Grundsätzlich kann derselbe Vermögensanfall sowohl Einkommensteuer als auch Erbschaftsteuer auslösen, da sich beide Steuerarten nicht ausschließen. Des Weiteren könnte das Verschenken von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebs-vermögen Umsatzsteuer auslösen. Bei der steuerorientierten Planung der Unternehmens-nachfolge ist es also von Bedeutung, sämtliche steuerlichen Folgen zu berücksichtigen. Einzelne andere o.g. Aspekte werden nur berücksichtigt, sofern sie wesentlich für die Ausführungen erscheinen.
Für den Gestaltungsfall sollen einige Instrumente der Unternehmensnachfolge auf ihre Eignung geprüft und deren gesamtsteuerliche Auswirkung dargestellt werden. Im Ergebnis soll die steuerorientierte Planung der Unternehmensnachfolge zeigen, wie entscheidend eine Planung der Nachfolge unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten für den Fortbestand des Unternehmens sein kann, und gleichzeitig für den Gestaltungsfall zur Minimierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer führen kann. Ziel der Arbeit ist es, ein strategisches Konzept zu entwickeln, also Hilfestellung bei der Strukturierung und Gestaltung des komplexen Problems der Unternehmensnachfolge zu geben.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 2. | Die Bedeutung der Nachfolgeplanung | |
| 2.1 | Die strategische Nachfolgeplanung | 2 |
| 2.2 | Der richtige Beratungsansatz | 6 |
| 3. | Vorgehensweise bei der Planung | 7 |
| 4. | Vorstellung des Gestaltungsfalls | |
| 4.1 | Bestandsaufnahme und Sachverhaltsanalyse | 8 |
| 4.2 | Ziele und Planung | 12 |
| 5. | Darstellung der gesetzlichen Erbfolge für den Fall des Todes | 13 |
| 6. | Gestaltungsvarianten unter Beachtung der Vorgaben | |
| 6.1 | Die Wahl des Güterstandes | 17 |
| 6.2 | Die Schaffung von Betriebsvermögen | 20 |
| 6.3 | Die stille Gesellschaft | 26 |
| 6.4 | Schrittweise Betriebsübergabe durch Beteiligung der Nachfolger | |
| 6.4.1 | Wahl der Rechtsform aus erbschafts- und schenkungssteuerlicher Sicht | 28 |
| 6.4.2 | Unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen | 30 |
| 6.4.3 | Erbfall und Erbauseinandersetzung vor dem Ausscheiden aus dem Betrieb | 33 |
| 6.4.4 | Übertragung des verbleibenden Mitunternehmeranteils | 38 |
| 6.4.5 | Erbfall und Erbauseinandersetzung | 45 |
| 7. | Zusammenfassung und Ausblick | 47 |
| Literaturverzeichnis | V | |
| Internetverzeichnis | VII | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | VIII |
21 bei einer Veräußerung aus dem Betriebsvermögen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG auch zu der Versteuerung der im Privatvermögen von Kathrin B. gebildeten stillen Reserven. Die Schenkung mit einem Steuerwert von 300.000 € (anteiliger Grundbesitzwert) bleibt aufgrund des persönlichen Freibetrags des Karl B. in Höhe von 307.000 € schenkungsteuerfrei (§ 16 ErbStG). Grunderwerbsteuer fällt nicht an, da es sich um eine unentgeltliche Verfügung über ein Grundstück zu Lebzeiten handelt (§ 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG). In Anbetracht dessen, dass der Wert des Betriebsvermögens des Karl B. die Vergünstigungen gemäß § 13 a ErbStG vollständig ausschöpft, ist eine Übertragung der Grundstückshälfte von Kathrin auf Karl B. zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll. [...]
Steuervergünstigungen unterliegt. Das Grundstück gehört dann allerdings auch insgesamt zum Vermögen, welches für die betrieblichen Verbindlichkeiten haftet.60 Ertragsteuerlich stellt diese Übertragung für Karl B. eine Einlage i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar. Die Abschreibung bemisst sich nach den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Nachteilig ist allerdings, dass die Veräußerung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen immer steuerpflichtig ist, egal wie lange es zum Vermögen gehört. Die Einlage an sich führt bei Kathrin B. nicht zu einer Veräußerung i. S. d. § 23 EStG, selbst wenn das Grundstück innerhalb der letzten 10 Jahre angeschafft wurde. Allerdings kommt es für den Fall, dass das Grundstück innerhalb der letzten 10 Jahre angeschafft wurde, [...]
Oft wird Unternehmern in der Praxis geraten, Gütertrennung mit ihren Ehepartnern zu vereinbaren. Während der gesamten Dauer der Ehe und darüber hinaus stehen sich dann ihre Vermögen als getrennte Vermögensmassen wie bei Unverheirateten gegenüber.48 Dadurch soll vermieden werden, dass es im Falle einer Scheidung durch einen Zugewinnausgleichsanspruch zur Belastung der Liquidität des Unternehmens kommt.49 Für den Gestaltungsfall beträgt dieser immerhin mehr als 1,6 Mio. € (fiktive Ausgleichsforderung). Zum Ausgleich dieses Anspruchs würde das Privatvermögen nicht ausreichen, so dass auch Betriebsvermögen belastet werden müsste. Im schlimmsten Fall kann der Ausgleichsanspruch nur durch Veräußerung des Betriebs erfüllt werden.50 Dies spricht eindeutig für eine Gütertrennung. Aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Betrachtung ist die Gütertrennung jedoch nicht empfehlenswert, da hier der steuerfreie fiktive Zugewinnausgleich für den Erbfall gemäß § 5 Abs. 1 ErbStG entfällt.51 Die Ehefrau, Sohn und Tochter erben dann zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB). Gleichzeitig steigen die Pflichtteile der Kinder, was hinsichtlich einer oftmals angestrebten Beschränkung der Pflichtteilsansprüche, ebenfalls als nachteilig angesehen werden kann.52 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832482954
Arbeit zitieren:
Stumpf, Andrea April 2004: Die steuerorientierte Planung der Unternehmensnachfolge, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Generationswechsel, Nachfolgeplanung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Ertragssteuer



