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Die steueroptimale Teilung des Vermögens einer Personengesellschaft als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem

Die steueroptimale Teilung des Vermögens einer Personengesellschaft als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Holger Mach
  • Abgabedatum: Juni 2002
  • Umfang: 128 Seiten
  • Dateigröße: 829,7 KB
  • Note: 1,4
  • Institution / Hochschule: Universität Hamburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5806-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5806-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5806-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Mach, Holger Juni 2002: Die steueroptimale Teilung des Vermögens einer Personengesellschaft als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Spaltung, Modell, Entscheidungslehre

Diplomarbeit von Holger Mach

Einleitung:

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Ausgangssituation, dass die Gesellschafter einer Personengesellschaft ihr Gesellschaftsvermögen nicht mehr in der bisherigen Zusammensetzung betrieblich fortführen und es daher (auf-)teilen möchten. Aus der Vielzahl möglicher Motive, die für ein solches Teilungsvorhaben ursächlich sind, konzentriert sich die Untersuchung auf drei im Hinblick auf eine größtmögliche Praxisrelevanz ausgewählte Absichten. Als Gründe für die Teilung des Vermögens werden die Trennung von Gesellschafterstämmen, die Zerlegung in einzelne Betriebsteile und die geplante Auflösung der Gesellschaft untersucht.

Ausgehend von diesen Motiven bzw. Zielsetzungen werden zivilrechtliche Vorgänge ausgewählt, die den jeweiligen Wünschen der Gesellschafter gerecht werden. Bei diesen Vorgängen handelt es sich unter anderem um die Realteilung, den Gesellschafteraustritt sowie um umwandlungsrechtliche Spaltungsformen.

Der Kern der Arbeit liegt in der umfassenden Untersuchung, welche zivilrechtliche Teilungsform die Teilungsmotive am besten umsetzen kann und dabei möglichst geringe ertragsteuerliche Belastungsfolgen nach sich zieht. Diese Analyse wird unter Zuhilfenahme eines selbst erstellten Entscheidungsmodells durchgeführt. Die Rahmenbedingungen des Modells basieren auf den Grundannahmen der normativen betriebswirtschaftlichen Entscheidungstheorie, die in einem gesonderten Abschnitt dargestellt werden.

Als Grundlage für die steuerrechtlichen Betrachtungen dient der Rechtsstand zum 1.1.2002, so dass insbesondere die Auswirkungen des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes berücksichtigt werden. Im Rahmen der Steuerwirkungsanalyse finden sich zu kritischen oder ungeklärten Fragen der Anwendungspraxis von Steuergesetzen eigene Lösungsansätze.

Abgerundet wird die Untersuchung durch die anschauliche Darstellung der gewonnenen Ergebnisse in selbst gewählten Beispielen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis IX
Tabellenverzeichnis X
1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
1.3 Einordnung innerhalb der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre 3
1.4 Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 4
2. Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre 7
2.1 Entscheidungstheoretische Ansätze 7
2.1.1 Begriff der Entscheidungstheorie 7
2.1.2 Klassifizierung der Entscheidungstheorie 8
2.1.3 Betriebswirtschaftliche Entscheidungstheorie 9
2.2 Betrieblicher Entscheidungsvorgang 10
2.2.1 Deskriptiver Ansatz als Grundüberlegung 10
2.2.2 Ablauf des betrieblichen Entscheidungsprozesses 11
2.3 Grundmodell der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre 13
2.3.1 Grundlagen der Modellbildung 13
2.3.2 Aufbau und Wirkungsweise des Grundmodells 14
2.3.3 Elemente des Grundmodells 16
2.3.3.1 Entscheidungsträger 16
2.3.3.2 Zielsystem 17
2.3.3.2.1 Zielklassifizierungen 17
2.3.3.2.2 Präferenzen 18
2.3.3.2.3 Entscheidungsregeln 19
2.3.3.3 Entscheidungsfeld 21
2.3.3.3.1 Handlungsalternativen 21
2.3.3.3.2 Umweltzustände 22
2.3.3.3.3 Ergebnisfunktion 23
2.3.3.4 Ergebnismatrix 24
2.3.3.5 Entscheidungsmatrix 25
2.3.4 Andere Darstellungsformen 26
3. Entwicklung eines steueroptimalen Entscheidungsmodells 28
3.1 Zusätzliche Prämissen des Modellansatzes 28
3.2 Personengesellschaft als Entscheidungsträger 29
3.2.1 Begriff der Personengesellschaft und des Gesamthandsvermögens 29
3.2.2 Personengesellschaft im Steuerrecht 31
3.3 Zielsystem der Personengesellschaft 33
3.3.1 Ziele der Personengesellschaft 33
3.3.2 Zielbeziehungen und Präferenzen 34
3.3.3 Nutzenzuweisung durch Entscheidungsregeln 35
3.4 Entscheidungsfeld der Personengesellschaft 37
3.4.1 Teilungsvorgänge als Handlungsalternativen 37
3.4.1.1 Spaltung 37
3.4.1.1.1 Umwandlungsrechtliche Spaltungsarten 37
3.4.1.1.2 Formen der Spaltung 39
3.4.1.2 Realteilung unter gleichzeitiger Auflösung der Personengesellschaft 41
3.4.1.2.1 Definition der Realteilung 41
3.4.1.2.2 Formen der Realteilung 43
3.4.1.3 Gesellschafteraustritt mit Sachwertabfindung 45
3.4.1.4 Sonstige Vermögensübertragungen 47
3.4.1.5 Zwischenfazit nach Abgrenzung der Teilungsvorgänge 48
3.4.2 Bestimmung der Umweltsituation 49
3.4.3 Unternehmenspolitische Ergebnisfunktion 50
3.4.4 Steuerliche Ergebnisfunktion 51
3.4.4.1 Auswahl der steuerlichen Ergebniskriterien 51
3.4.4.1.1 Wertansatz des zu teilenden Vermögens 51
3.4.4.1.2 Einkommensteuerliche Folgen 53
3.4.4.1.3 Gewerbesteuerliche Folgen 54
3.4.4.2 Steuerliche Konsequenzen der Spaltungsvorgänge 56
3.4.4.2.1 Grundsätzliche steuerliche Behandlung 56
3.4.4.2.2 Wertansatzwahlrecht der aufnehmenden Gesellschaft 57
3.4.4.2.3 Steuerfolgen der Spaltungen auf Personengesellschaften 58
3.4.4.2.3.1 Einkommensteuerliche Behandlung bei Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmer- und Kapitalgesellschaftsanteilen 58
3.4.4.2.3.2 Einkommensteuerliche Behandlung bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 60
3.4.4.2.3.3 Gewerbesteuerliche Behandlung 62
3.4.4.2.4 Steuerfolgen der Spaltung auf Kapitalgesellschaften 66
3.4.4.2.4.1 Einkommensteuerliche Behandlung bei Übertragung von Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen 66
3.4.4.2.4.2 Einkommensteuerliche Behandlung bei Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 67
3.4.4.2.4.3 Einkommensteuerliche Behandlung bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 68
3.4.4.2.4.4 Gewerbesteuerliche Behandlung 69
3.4.4.3 Steuerliche Folgen der Realteilung 72
3.4.4.3.1 Einkommensteuerliche Behandlung der Realteilung 72
3.4.4.3.1.1 Überführung ins Privatvermögen 72
3.4.4.3.1.2 Übertragung in Einzelunternehmen oder Sonderbetriebsvermögen 73
3.4.4.3.1.3 Übertragung auf Personengesellschaften 75
3.4.4.3.1.4 Übertragung auf Kapitalgesellschaften 76
3.4.4.3.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Realteilung 77
3.4.4.3.3 Besonderheiten beim Spitzenausgleich 78
3.4.4.4 Steuerliche Behandlung des Gesellschafteraustritts 80
3.4.4.4.1 Einkommensteuerfolgen der Sachwertabfindung 80
3.4.4.4.1.1 Übertragung ins Privatvermögen 80
3.4.4.4.1.2 Übertragung in Einzelunternehmen oder Sonderbetriebsvermögen 82
3.4.4.4.1.3 Übertragung in Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften 83
3.4.4.4.2 Gewerbesteuerfolgen der Sachwertabfindung 85
3.4.4.5 Steuerliche Auswirkungen der Vermögensübertragungen 87
3.5 Darstellung der unternehmenspolitischen und steuerlichen Folgen in Ergebnismatrizen 88
3.6 Bestimmung der steueroptimalen Alternative 93
4. Praktische Anwendung des Entscheidungsmodells 97
4.1 Grundsätzliche Anwendbarkeit des Modells 97
4.2 Anwendung auf ausgewählte Beispielsfälle 98
4.2.1 Beispiel 1 98
4.2.2 Beispiel 2 100
4.2.3 Beispiel 3 102
4.2.4 Beispiel 4 103
5. Zusammenfassende Würdigung 105
Literaturverzeichnis 107
Rechtsquellenverzeichnis 113
Rechtsprechungsverzeichnis 114
Verwaltungsvorschriftenverzeichnis 115

Automatisiert erstellter Textauszug:

54 Einkommensteuer zu unterwerfen. Liegt gleichzeitig ein Fall des § 16 EStG vor, kann der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG auf die steuerpflichtige Hälfte angewandt werden.166 Eine zusätzliche Tarifermäßigung ist jedoch gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG ausgeschlossen. Das Halbeinkünfteverfahren wirkt sich über § 7 Satz 1 GewStG auch auf die Ermittlung des Gewerbeertrags aus.167 Im Rahmen des Modells wird die Begünstigung durch die hälftige Steuerbefreiung nicht als selbständiges Ergebniskriterium behandelt, da das Halbeinkünfteverfahren grundsätzlich bei jedem Übertragungsgewinn aus Anteilen von Kapitalgesellschaften anzuwenden ist, so dass keine Differenzierung vorgenommen werden muss. In der Darstellung der Steuerfolgen wird das Halbeinkünfteverfahren dennoch aufgeführt. Das dritte einkommensteuerliche Kriterium beschäftigt sich mit der Frage, ob aufgrund des Teilungsvorgangs zukünftige Einkommensteuer- oder Gewerbesteuerbelastungen entstehen können. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die gesetzlichen Sperrfristen des § 6 Abs. 5 Satz 4 und 6 EStG sowie des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG nicht eingehalten werden, wodurch eine rückwirkende Änderung des Wertansatzes des geteilten Betriebsvermögens und damit eine rückwirkende Erhöhung der Einkommensteuerbelastung eintreten kann. Ein Steuerrisiko besteht auch, wenn bei einem Teilungsvorgang durch eine Einbringung gemäß § 20 UmwStG zu Buch- oder Zwischenwerten sog. einbringungsgeborene Anteile i.S. des § 21 UmwStG entstehen. Beim späteren Verkauf dieser Anteile ist das Halbeinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 3 i.V.m. Satz 4 lit. a) EStG nämlich nur anzuwenden, wenn die Veräußerung der Anteile nach einer Frist von sieben Jahren erfolgt. Lediglich für eingebrachte mehrheitsvermittelnde Anteile i.S.d. § 20 Abs. 1 Satz 2 UmwStG gilt die Sieben-Jahre-Sperrfrist gemäß § 3 Nr. 40 Satz 4 lit. b) EStG nicht. Daher wird das Entstehen von einbringungsgeborenen Anteilen als sonstiges Ergebnismerkmal aufgeführt. 3.4.4.1.3 Gewerbesteuerliche Folgen [...]

Aus dem vielfältigen Spektrum denkbarer einkommensteuerlicher Kriterien sollen im Rahmen der Untersuchung lediglich drei einer expliziten Prüfung unterzogen werden. Unter Beachtung der Zielsetzung, die Ertragsteuerbelastung zu minimieren, wird daher für die jeweilige Handlungsalternative untersucht, ob ein laufender Gewinn i.S. des § 15 EStG oder ein begünstigter Gewinn i.S. des § 16 EStG entsteht und ob aufgrund von Sperrfristen oder sonstiger Regelungen latente zukünftige Belastungen aus dem Teilungsvorgang drohen. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Wertansatz kann es durch den Teilungsvorgang bei der Personengesellschaft bzw. ihren Gesellschaftern zu einem laufenden Gewinn aus Gewerbebetrieb kommen, der nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unbegünstigt zu versteuern ist. Soweit Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. in Form von Wertansatzwahlrechten, vorhanden sind, sollte ein solches Ergebnis nach Möglichkeit vermieden werden. Lediglich in Fällen, in denen auf Ebene der Gesellschafter Verlustverrechnungspotentiale vorhanden sind, kann das Entstehen eines laufenden Gewinns zu erträglichen Rechtsfolgen führen. I.d.R. werden die Gesellschafter der Personengesellschaft jedoch nach einer Handlungsalternative suchen, die, soweit eine Gewinnentstehung nicht zu vermeiden ist, zu einem Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 Abs. 1 EStG führt, der gegenüber dem laufenden Gewinn i.S. des § 15 EStG begünstigt ist. Für Gesellschafter, die mindestens 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig sind, bedeutet dies, dass ihr Anteil am Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 4 EStG um einen Freibetrag von bis zu 51.200 € ermäßigt werden kann. Da der Freibetrag nur einmal im Leben gewährt wird, ist für die weitere Untersuchung zu unterstellen, dass bisher keine Inanspruchnahme durch den jeweiligen Gesellschafter erfolgt ist. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Veräußerungsgewinn wird grundsätzlich nach der mit Progressionsvorteilen verbundenen sog. „Fünftel-Regelung“165 des § 34 Abs. 1 EStG besteuert. Einmal im Leben kann jedoch anstelle der Fünftel-Regelung der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG beantragt werden. Soweit der bei den Vermögensübertragungen entstehende Gewinn auf Anteile an Kapitalgesellschaften entfällt, ist er gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 lit. a) oder b) EStG nur zur Hälfte der [...]

52 schaft ausscheidenden Wirtschaftsgüter in der Aufgabe- oder Auseinandersetzungsbilanz anzusetzen sind (Wertansatzpflicht) oder angesetzt werden können (Wertansatzwahlrecht). Als Wertgrößen können hierbei Buchwerte, Zwischenwerte, Teilwerte oder gemeine Werte auftreten. Als Buchwert ist der Wert anzusehen, der sich für das Wirtschaftsgut nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung im jeweiligen Zeitpunkt der Veräußerung, Übertragung oder Entnahme ergäbe, wenn für diesen Zeitpunkt eine Bilanz aufzustellen wäre.159 Sowohl der Teilwert als auch der gemeine Wert orientieren sich am Verkehrswert des jeweiligen Wirtschaftsgutes. Beim Teilwert ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 EStG von einem auf das Wirtschaftsgut entfallenden Anteil am Gesamtkaufpreis des Betriebes bei unterstellter Fortführung desselben auszugehen. Im Rahmen der sog. Teilwertvermutungen ist der jeweilige Teilwert zu schätzen, wobei der Einzelveräußerungspreis als Untergrenze und die Wiederbeschaffungskosten als Obergrenze anzusehen sind.160 Der gemeine Wert ist im § 9 Abs. 2 BewG normiert und geht vom Einzelveräußerungspreis des Wirtschaftsgutes unter Bedingungen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs aus. Diese Definition gilt auch für den Bereich des § 16 Abs. 3 EStG.161 Maßgebend für den gemeinen Wert ist der üblicherweise erzielbare Veräußerungserlös, der in den meisten Fällen aus tatsächlichen Verkäufen abgeleitet werden kann. Da persönliche Umstände nicht in die Bewertung einfließen, kommt der Ansatz dem tatsächlichen Verkehrswert sehr nahe.162 Ob im Einzelfall der Teilwert oder der gemeine Wert zu einem höheren Ansatz führen, kann nicht pauschal bestimmt werden, da bei der jeweiligen Wertermittlung von unterschiedlichen Bezugsgrößen ausgegangen wird. Insofern muss bei einem direkten Vergleich dieser beiden Wertgrößen bei jedem einzelnen Wirtschaftsgut geprüft werden, ob der Einzelveräußerungspreis höher oder niedriger als der jeweils anteilige Gesamtveräußerungspreis ist. Im Rahmen des UmwStG ist auch ein Zwischenwertansatz zulässig. Als Zwischenwert gilt hierbei jeder beliebige Wert, der höher als der Buchwert, aber niedriger als der Teilwert ist.163 Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenwertansatz die aufzudeckenden stillen Reserven anteilig auf alle ausscheidenden Wirtschaftsgüter im Wege einer gleichmäßigen [...]

Arbeit zitieren:
Mach, Holger Juni 2002: Die steueroptimale Teilung des Vermögens einer Personengesellschaft als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Spaltung, Modell, Entscheidungslehre

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