Die steuerlichen Unsicherheiten eines Anlegers an einer inländischen Publikums-KG
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Lars Roßkothen
- Abgabedatum: Mai 1999
- Umfang: 99 Seiten
- Dateigröße: 897,3 KB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Düsseldorf Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-1890-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-1890-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-1890-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Roßkothen, Lars Mai 1999: Die steuerlichen Unsicherheiten eines Anlegers an einer inländischen Publikums-KG, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Finanzanlagen, Immobilienfonds, Publikumsgesellschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften, Kapitalanlagen
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Diplomarbeit von Lars Roßkothen
Deinleitung:
er "homo oeconomicus" ist dadurch gekennzeichnet, daß er ökonomisch rational handelt. Sein Gewinnstreben, bezogen auf Steuern, bedeutet eine möglichst hohe Steuerersparnis zu erlangen. Je mehr Steuern er entrichten muß, desto größer ist sein Drang, die Steuerbelastung zu minimieren. Schnelle Hilfe bieten dann Zeitschriften, deren Schlagzeilen beispielsweise folgendes versprechen:
- Trotz Rot-Grün!
- Null Steuern ohne Risiko.
- Sichere und seriöse Anlagen.
- Auch für Normalverdiener.
Diese Zeitschriften beschäftigen sich regelmäßig mit Anlagen in Form von Beteiligungen an einer Publikums-KG. Auf Chancen werden ebenso hingewiesen wie auf Risiken, die anhand von ausgesuchten - auf dem Markt befindlichen - Beteiligungen dargestellt werden. Allerdings bleiben dabei die steuerlichen Risiken unberücksichtigt. In den Beteiligungsangeboten wird zwar auf steuerliche Risiken hingewiesen, aber der Interessent muß dabei beachten, daß das Prospekt eine werbende Funktion hat.
Risiken bestehen einerseits hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Aspekte (z.B. Richtigkeit der Kalkulation von Beteiligungsangeboten) und andererseits bezüglich der steuerlichen Unsicherheiten. Diese werden für den Anleger in der Literatur nur nebensächlich behandelt. Diese Arbeit versteht sich als Beitrag dazu, herauszuarbeiten, welche negativen steuerlichen Unsicherheiten für den Anleger, der sich an einer inländischen Publikums-KG beteiligen möchten, existieren. Betriebswirtschaftliche Unsicherheiten, die regelmäßig den Schwerpunkt von Zeitschriftenartikeln bilden, sollen hier nicht behandelt werden.
Als steuerliche Unsicherheiten sind im Sinne dieser Arbeit die steuerlichen Risiken und die damit verbundenen Konsequenzen zu verstehen, die zur Abweichung von der prognostizierten Ertragsvorschau für den Anleger existieren. D.h. es werden steuerlich mögliche Gefahrenquellen für den Anleger aufgezeigt. Die Betrachtung erstreckt sich nur auf die Einkommensteuer und nicht auf Körperschaft-, Gewerbesteuer und andere Steuerarten.
Gang der Untersuchung:
Kapitel 2 behandelt die Grundlagen und Zielsetzung der Publikums-KG. Des weiteren werden in der Praxis existierende Gestaltungs- und Erscheinungsformen vorgestellt.
Der darauffolgende Teil (Kapitel 3) erklärt die steuerlichen Grundlagen und Begriffe im Rahmen der Publikums-KG, die für die Beurteilung und die Gewichtung der Risiken unerläßlich sind.
Die Untersuchungen für die Ermittlung der steuerlichen Unsicherheiten erfolgt zuerst auf der Ebene der Publikums-KG (Kapitel 4) und dann auf der Ebene des Anlegers (Kapitel 5). Diese Trennung wird vorgenommen, da die Unsicherheiten sowohl auf der Gesellschaftsebene als auch auf der Gesellschafterebene existieren und um die Verständlichkeit für den Leser zu fördern.
Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit den Änderungen für den Anleger, die sich auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ergeben haben bzw. ergeben werden.
In Kapitel 7 erfolgt eine kurze Zusammenfassung aller wesentlichen steuerlichen Unsicherheiten, die in dieser Arbeit behandelt werden.
Die im Rahmen dieser Arbeit vorzunehmenden Untersuchungen beziehen sich nur auf Beteiligungen, die der Anleger im Privatvermögen hält.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| 1. | Einleitung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit | 1 |
| 2. | Die Publikums-Kommanditgesellschaft | 3 |
| 2.1 | Grundlagen und begriffliche Abgrenzungen | 3 |
| 2.1.1 | Gesellschaftsformen | 3 |
| 2.1.1.1 | Kommanditgesellschaft | 3 |
| 2.1.1.2 | GmbH & Co. KG | 5 |
| 2.1.2 | Wesen einer Publikums-KG | 6 |
| 2.1.3 | Motive der Anleger-Gesellschafter | 7 |
| 2.1.4 | Motive der Gesellschaftsinitiatoren | 11 |
| 2.1.5 | Andere Publikumsgesellschaften als Alternative | 12 |
| 2.1.5.1 | Publikums-AG | 13 |
| 2.1.5.2 | Publikums-GmbH | 13 |
| 2.1.5.3 | Publikums-GbR | 13 |
| 2.2 | Gestaltungsformen der Publikums-KG | 14 |
| 2.2.1 | Direkter Kommanditist | 14 |
| 2.2.2 | Treuhandkommanditist | 15 |
| 2.2.3 | Einlagesplitting | 16 |
| 2.3 | Erscheinungsformen der Publikums-KG | 16 |
| 2.3.1 | Immobilienfond | 17 |
| 2.3.1.1 | Offener Immobilienfond | 17 |
| 2.3.1.2 | Geschlossener Immobilienfond | 17 |
| 2.3.2 | Bauherren- und Erwerbsmodell | 19 |
| 3. | Steuerliche Grundlagen und Begriffe im Rahmen der Publikums-KG | 22 |
| 3.1 | Verfahren für die Ergebniszuweisungen | 22 |
| 3.2 | Steuerliche Liebhaberei | 23 |
| 3.3 | Betriebs- und Privatvermögen | 24 |
| 3.4 | Veräußerungsgewinn | 25 |
| 4. | Steuerliche Behandlung der Publikums-KG | 29 |
| 4.1 | Gewerbebetrieb | 29 |
| 4.1.1 | Allgemeines | 29 |
| 4.1.2 | Gewerbliche Tätigkeit | 30 |
| 4.1.3 | Gepräge der Publikums-KG | 31 |
| 4.2 | Vermögensverwaltung | 34 |
| 4.2.1 | Allgemeines | 34 |
| 4.2.2 | Vermögensverwaltende Tätigkeit | 36 |
| 4.3 | Einkünfteerzielungsabsicht | 37 |
| 4.3.1 | Tätigkeit der Publikums-KG | 37 |
| 4.3.2 | Totalerfolg | 38 |
| 4.3.3 | Gepräge der Publikums-KG | 41 |
| 4.4 | Umqualifizierung der Einkunftsart auf der Gesellschaftsebene | 42 |
| 4.4.1 | Betriebsaufspaltung | 43 |
| 4.4.2 | Gewerblicher Grundstückshandel | 45 |
| 4.4.3 | Gepräge der Publikums-KG | 47 |
| 4.4.4 | Einkünfteerzielungsabsicht | 48 |
| 5. | Steuerliche Behandlung des Anlegers und deren steuerlichen Unsicherheiten | 50 |
| 5.1 | Voraussetzungen für den Anleger | 50 |
| 5.1.1 | Anleger als Kommanditist | 50 |
| 5.1.1.1 | Mitunternehmerschaft | 50 |
| 5.1.1.2 | Mitunternehmerschaft bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? | 51 |
| 5.1.2 | Anleger als Treugeber | 52 |
| 5.1.2.1 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 52 |
| 5.1.2.2 | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 53 |
| 5.1.3 | Einkunftserzielungsabsicht | 53 |
| 5.1.3.1 | Sonderbetriebsvermögen | 54 |
| 5.1.3.2 | Rückkauf- und Verkaufsgagantie | 55 |
| 5.2 | Spezielle Unsicherheiten für den Anleger | 56 |
| 5.2.1 | Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG) | 56 |
| 5.2.1.1 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 57 |
| 5.2.1.2 | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 61 |
| 5.2.1.3 | Auflösung des negativen Kapitalkontos | 61 |
| 5.2.2 | Gewerblicher Grundstückshandel | 62 |
| 5.2.3 | Spekulationsgewinne | 64 |
| 5.2.4 | Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften | 65 |
| 6. | Änderungen durch das Steuerentlastungesetz 1999/2000/2002 | 67 |
| 6.1 | Der neue § 2b EStG | 67 |
| 6.2 | Sonstige Änderungen | 69 |
| 6.2.1 | Verlustausgleich nach § 2 Abs. 3 EStG | 69 |
| 6.2.2 | Veräußerungsgewinne und § 34 EStG | 70 |
| 6.2.3 | Spekulationsgewinne nach § 23 EStG | 72 |
| 6.2.4 | Tarifbegrenzung nach § 32c EStG | 72 |
| 7. | Zusammenfassung der wesentlichen steuerlichen Unsicherheiten für den Anleger | 73 |
| 8. | Schlußbemerkung | 75 |
| Literaturverzeichnis | 76 | |
| Anhang | V |
einer GmbH & Co. KG in den steuerlich relevanten Bereich“150 hinein rutscht. Hat eine Gesellschaft keine Absicht Einkünfte zu erzielen und wäre dieses auch nicht in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gefordert, so wäre die Gesellschaft nicht als steuerliche Liebhaberei zu behandeln, sondern als Gewerbebetrieb, sofern die weiteren Tatbestandsmerkmale vorliegen würden. Beim Einzelunternehmen ist diese Entwicklung nicht möglich, da in § 15 Abs. 2 EStG Gewinnerzielungsabsicht gefordert ist. Die Forderung nach der Einkünfteerzielungsabsicht für die Feststellung, ob eine Personengesellschaft gewerblich ist oder nicht, ist demnach als Auffangtatbestand zu bewerten. Im wesentlichen wird dieses Tatbestandsmerkmal genauso behandelt und ermittelt, wie im vorherigen Kapitel beschrieben. Abweichend ist hier jedoch die Ausgangsgröße, die Auskunft darüber gibt, nach welchen Ermittlungsvorschriften ein Totalerfolg zu bestimmen ist. Denn strittig ist, zu welchem Zeitpunkt die Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden soll.151 Wird vor der Umqualifizierung geprüft, dann sind für die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 die Gewinnermittlungsvorschriften sowie für die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 die Überschußermittlungsvorschriften anzuwenden. Wie schon gezeigt, führen diese Vorschriften zu unterschiedlichen Ergebnissen. D.h. eine vermögensverwaltende Publikums-KG würde nach obigen Auslegungen trotz eines hohen Veräußerungsgewinnes einen negativen Totalüberschuß haben und gilt nicht als Gewerbebetrieb, sondern als steuerliche Liebhaberei.152 Erfolgt die Ermittlung des Totalerfolges nach der Umqualifizierung, so werden alle Personengesellschaften gleich behandelt, indem nur die Gewinnermittlungsvorschriften anzuwenden sind. Ein negativer Totalgewinn führt zur steuerlichen Liebhaberei. Dieser Weg zu der Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht ist der richtige, da bei der Prüfung der Gesellschaft es regelmäßig darum geht, diese entweder als Gewerbebetrieb oder als Liebhaberei zu behandeln. In diesem Falle macht es auch keinen Sinn, die Einkünfteerzielungsabsicht im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG anhand von Ermittlungsvorschriften für Überschußeinkunftsarten zu prüfen, wenn die Gesellschaft diese Einkunftsarten nicht erzielen kann.153 [...]
Sonstige Komponenten Die ersparte Einkommensteuer beeinflußt nicht den Totalerfolg, weil gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 EStG eine Einkommensteuerminderung keinen Gewinn darstellt. Zudem regelt § 12 Nr. 3 EStG, daß die Einkommensteuer weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden dürfen. Ansonsten würde dies bedeuten, daß die steuerliche Behandlung von Einkünften (als steuerbar oder nicht steuerbar) von der ersparten Einkommensteuer abhängen könnte. Inwieweit der Totalgewinn bzw. -überschuß von weiteren Komponenten (z.B. steuerfreie Erträge bzw. Einnahmen, Freibeträge, nicht abzugsfähige Aufwendungen bzw. Werbungskosten etc.) beeinflußt wird, ist strittig.148 Eine Möglichkeit wäre, den Totalerfolg „grundsätzlich nach der Maßgabe des im Einkommensteuergesetz verankerten Leistungsfähigkeitsprinzips“149 zu ermitteln. Danach könnten alle Gesellschaften, unabhängig von ihrer Tätigkeit, nach einheitlichen Vorschriften den Totalerfolg ermitteln. 4.3.3 Gepräge der Publikums-KG Bei der Beurteilung, ob eine Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist, muß sie zuvor das Merkmal der Einkünfteerzielungsabsicht besitzen. Durch die gesonderte Anforderung zur Einkünfteerzielungsabsicht in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG soll jedoch vermieden werden, „daß eine steuerlich irrelevante Liebhaberei vermittels der besonderen Gestaltung [...]
Sonderabschreibungen Sonderabschreibungen für sich alleine genommen können nicht durch die Verminderung des Totalergebnises zur steuerlichen Liebhaberei führen, da sie sich im Laufe der Jahre wieder ausgleichen.145 Unter Berücksichtigung dieser Annahme ist es eigentlich unerheblich, ob sie in der Ergebnisprognose berücksichtigt werden, da die Periodenergebnisse sich nur temporär verschieben, aber der Totalerfolg unverändert bleibt. Ist der Beteiligungszeitraum allerdings von Anfang an beschränkt, so ist die Behandlung der Sonderabschreibungen nicht irrelevant, da auch für diesen Zeitraum ein positiver Totalerfolg für das Bestehen einer Einkunftserzielungsabsicht maßgeblich ist. In diesem Zeitraum kann sich die Sonderabschreibung möglicherweise nicht ausgleichen, d.h. die temporäre wird zur permanenten Verschiebung. Dieser Effekt entsteht im Bereich der Vermietung und Verpachtung, denn eine Sonderabschreibung, die den Totalüberschuß mindert, führt zu einem hohen Veräußerungsgewinn, der für die Prognoserechnung außen vorgelassen wird. Bei einem Gewerbebetrieb hinge144 145 [...]
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Arbeit zitieren:
Roßkothen, Lars Mai 1999: Die steuerlichen Unsicherheiten eines Anlegers an einer inländischen Publikums-KG, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Finanzanlagen, Immobilienfonds, Publikumsgesellschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften, Kapitalanlagen



