Die steuerliche Organschaft und ihre Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Gunnar Kernbaum
- Abgabedatum: Mai 2001
- Umfang: 117 Seiten
- Dateigröße: 633,3 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Technische Fachhochschule Wildau Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4224-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4224-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4224-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kernbaum, Gunnar Mai 2001: Die steuerliche Organschaft und ihre Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Veräußerungsgewinne, Organschaften, Veräußerungsgewinn, Unternehmenssteuerreform, Dividendenfreistellung
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Diplomarbeit von Gunnar Kernbaum
Einleitung:
Eine juristische Person (exakter eine Kapitalgesellschaft) wird sowohl zivil- als auch steuerrechtlich grundsätzlich als rechtlich selbstständig angesehen. Steht jedoch diese juristische Person in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen, so erscheint unter bestimmten Voraussetzungen bei wirtschaftlicher Betrachtung die juristische Person als unselbstständig in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Rechtlich selbstständige Unternehmen werden so zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und sind damit als einheitliches Steuersubjekt zu behandeln. Mehrere in einem Konzern zusammengefasste Unternehmen werden also steuerlich einem rechtlich selbstständigen Unternehmen gleichgestellt. Dieses so entstandene Rechtsinstitut wird als Organschaft bezeichnet.
Zweck der Organschaft ist es einen Ausgleich von Verlusten und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu ermöglichen; so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung für die Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unnötige Doppelbesteuerung vermieden werden.
Die Anerkennung des Organschaftsverhältnisses ist an strenge Kriterien geknüpft. Hier zu nennen wären die Abhängigkeiten sowohl in finanzieller als auch in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Steuerliche Organschaften sind im Bereich der Körperschaft-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer möglich. In allen anderen Steuerarten wird eine Organschaft nicht anerkannt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind jedoch in den einzelnen Steuerarten teilweise grundverschieden, sodass eine Organschaft nicht zwangsläufig nebeneinander in allen 3 Steuerzweigen existieren muss. Auch die Folgen, welche eine Organschaft mit sich bringt, führen in den einzelnen Steuerarten zu unterschiedlichen Auswirkungen.
Die folgende Arbeit soll eine Übersicht über die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Organschaft im Körperschaftsteuerrecht, im Gewerbesteuerrecht und im Umsatzsteuerrecht geben. Des Weiteren werden bestimmte Organschaftsgebilde wie z.B. im Verhältnis zu einer Holding näher dargestellt.
Durch die Unternehmenssteuerreform sind wesentliche Änderungen im Bereich der Organschaft eingetreten, welche in einem direkten Vergleich zum altem Recht veranschaulicht werden.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | vi | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Die Organschaft im Körperschaftsteuerrecht | 3 |
| 2.1 | Allgemeines | 3 |
| 2.1.1 | Rechtliche Grundlagen und ihre Entwicklung | 3 |
| 2.1.2 | Wirtschaftliche Grundlagen | 3 |
| 2.1.3 | Zweck der körperschaftsteuerlichen Organschaft | 4 |
| 2.2 | Voraussetzungen | 5 |
| 2.2.1 | Organgesellschaft | 5 |
| 2.2.2 | Organträger | 6 |
| 2.2.3 | Finanzielle Eingliederung | 8 |
| 2.2.4 | Wirtschaftliche Eingliederung | 9 |
| 2.2.5 | Organisatorische Eingliederung | 12 |
| 2.2.6 | Zeitlicher Faktor | 14 |
| 2.2.7 | Gewinnabführungsvertrag / Verlustübernahmevertrag | 16 |
| 2.2.7.1 | Grundlagen | 16 |
| 2.2.7.2 | Rechtsnatur und zivilrechtliche Wirksamkeit | 17 |
| 2.2.7.3 | Zeitliche Anforderungen | 17 |
| 2.2.7.4 | Gewinnabführungsverträge unter der Rechtsform einer AG und KGaA | 18 |
| 2.2.7.5 | Gewinnabführungsverträge unter der Rechtsform einer GmbH | 20 |
| 2.2.7.6 | Gewinnabführungsverträge unter aufschiebender Bedingung | 20 |
| 2.2.7.7 | Der Gewinnabführungsvertrag und seine Durchführung | 21 |
| 2.2.8 | Besondere Organschaftsverhältnisse | 23 |
| 2.2.8.1 | Personengesellschaften als Organträger | 23 |
| 2.2.8.1.1 | Grundlagen | 23 |
| 2.2.8.1.2 | Eingliederungsvoraussetzungen | 23 |
| 2.2.8.2 | Organschaftsverhältnis zu einer Holding | 27 |
| 2.2.8.3 | Umwandlung der Organgesellschaft oder des Organträgers | 28 |
| 2.3 | Rechtsfolgen der Anwendung der §§ 14 bis 19 KStG | 30 |
| 2.3.1 | Das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft | 31 |
| 2.3.2 | Gewinnabführung und Verlustübernahme aus steuerlicher Sicht | 31 |
| 2.3.3 | Zurechnungszeitraum | 33 |
| 2.3.4 | Besonderheiten | 34 |
| 2.3.4.1 | Personengesellschaften als Organträger | 34 |
| 2.3.4.2 | Verlustabzug i.S. des § 10d EStG | 34 |
| 2.3.4.3 | Auflösung unversteuerter stiller Reserven der Organgesellschaft | 35 |
| 2.3.4.4 | Verdeckte Gewinnausschüttungen | 36 |
| 2.3.4.5 | Folgewirkungen aus vorvertraglicher Zeit (Betriebsprüfung) | 36 |
| 2.3.4.6 | Abzugsfähigkeit von Zinsen des Organträgers für den Beteiligungserwerb | 37 |
| 2.3.4.7 | Rückstellungen für drohende Verluste | 37 |
| 2.3.4.8 | Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung | 37 |
| 2.3.4.9 | Abzugsfähigkeit von ausländischen Steuern | 38 |
| 2.3.4.10 | Steuerfreie Einnahmen | 39 |
| 2.3.4.11 | Übertragung von Wirtschaftsgütern | 39 |
| 2.3.4.12 | Bildung und Auflösung von Rücklagen | 39 |
| 2.4 | Einzelsachverhalte | 41 |
| 2.4.1 | Ausgleichszahlungen | 41 |
| 2.4.2 | Auflösung, Betriebseinstellung und Vermögensveräußerung der Organgesellschaft bzw. des Organträgers | 43 |
| 2.4.3 | Die „verunglückte“ Organschaft | 44 |
| 3. | Die Organschaft im Gewerbesteuerrecht | 46 |
| 3.1 | Allgemeines | 46 |
| 3.1.1 | Rechtliche Grundlagen und ihre Entwicklung | 46 |
| 3.1.2 | Zweck der gewerbesteuerlichen Organschaft | 46 |
| 3.2 | Voraussetzungen | 47 |
| 3.2.1 | Organgesellschaft | 47 |
| 3.2.2 | Organträger | 47 |
| 3.2.3 | Die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung | 48 |
| 3.2.4 | Zeitlicher Faktor | 48 |
| 3.2.5 | Gewinnabführungsvertrag / Verlustübernahmevertrag | 48 |
| 3.2.6 | Besonderheiten | 48 |
| 3.3 | Rechtsfolgen des § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GewStG | 49 |
| 3.3.1 | Grundsätzliches | 49 |
| 3.3.2 | Hinzurechnungen nach § 8 GewStG | 49 |
| 3.3.3 | Maßgebender Zeitraum für die Zusammenrechnung | 50 |
| 3.3.4 | Gewerbeverlust | 51 |
| 3.3.5 | Gewinnabführungsvertrag | 53 |
| 3.3.6 | Besonderheiten bei Personengesellschaften als Organträger | 54 |
| 3.3.7 | Auflösung, Betriebseinstellung und Vermögensveräußerung der Organgesellschaft | 55 |
| 4. | Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht | 56 |
| 4.1 | Allgemeines | 56 |
| 4.1.1 | Rechtliche Grundlagen und ihre Entwicklung | 56 |
| 4.1.2 | Zweck der umsatzsteuerlichen Organschaft | 57 |
| 4.1.3 | Kritiken im Schrifttum | 59 |
| 4.2 | Voraussetzungen | 59 |
| 4.2.1 | Organgesellschaft | 60 |
| 4.2.2 | Organträger | 60 |
| 4.2.3 | Finanzielle Eingliederung | 62 |
| 4.2.4 | Wirtschaftliche Eingliederung | 64 |
| 4.2.5 | Organisatorische Eingliederung | 66 |
| 4.2.6 | Zeitlicher Faktor | 67 |
| 4.3 | Rechtsfolgen | 67 |
| 4.4 | Grenzüberschreitende Organschaft | 69 |
| 4.4.1 | Organträger im Inland ansässig | 70 |
| 4.4.2 | Organträger im Ausland ansässig | 71 |
| 4.5 | Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft | 72 |
| 4.5.1 | Der Insolvenzfall | 73 |
| 4.5.2 | Der Liquidationsfall | 73 |
| 4.5.3 | Das Vergleichsverfahren | 73 |
| 4.5.4 | Der Sequestrationsfall | 74 |
| 4.6 | Verfahren der Besteuerung | 74 |
| 5. | Die Unternehmenssteuerreform 2001 | 75 |
| 5.1 | Erwartete Auswirkungen und ihre Folgen | 75 |
| 5.1.1 | Aus der Sicht der Bundesregierung | 75 |
| 5.1.2 | Kritische Würdigung aus der Sicht des Schrifttums und der Wissenschaft | 75 |
| 5.1.3 | Kritische Würdigung aus der Sicht der Berater | 76 |
| 5.2 | Neuregelungen der Organschaft | 78 |
| 5.2.1 | Körperschaftsteuerliche Organschaft | 79 |
| 5.2.1.1 | Wegfall der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederungsvoraussetzungen | 79 |
| 5.2.1.2 | Änderung der Voraussetzung zur finanziellen Eingliederung | 80 |
| 5.2.2 | Gewerbesteuerliche Organschaft | 81 |
| 5.2.3 | Umsatzsteuerliche Organschaft | 81 |
| 5.2.4 | Folgen der Neuregelung in § 14 KStG | 81 |
| 5.3 | Probleme des Vorhandenseins von körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Organschaft nebeneinander | 83 |
| 5.4 | Die Freistellung von Beteiligungserträgen i.S. des § 8b Abs. 1 KStG | 85 |
| 5.5 | Die Freistellung von Veräußerungsgewinnen i.S. des § 8b Abs. 2 KStG | 89 |
| 5.6 | Steuerliche Gestaltungsüberlegungen im Rahmen des StSenkG | 91 |
| 6. | Resümee | 93 |
| 7. | Ausblick | 95 |
| Literaturverzeichnis | 99 | |
| Eidesstattliche Erklärung | 104 |
Wie auch schon im Bereich der Körperschaftsteuer kann der Organträger natürliche Person, Personengesellschaft oder eine juristische Person, insbesondere eine Kapitalgesellschaft sein. Bedingung ist hier aber ebenfalls, dass er ein inländisches gewerbliches Unternehmen betreibt. Da im § 2 Abs. 2 die Sätze 2 und 3 des GewStG den Begriff des gewerblichen Unternehmens verwenden und dieser identisch i.S. von § 14 KStG zu sehen ist, kann an dieser Stelle auf die Erläuterungen im Kapitel 2.2.2 verwiesen werden.191 „Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 GewStG genügt es aber auch, wenn der Organträger Inhaber eines ausländischen gewerblichen Unternehmens ist, sofern die Eingliederung der Organgesellschaft im Verhältnis zu einer im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung dieses ausländischen gewerblichen Unternehmens besteht. Die Vorschrift ist das gewerbesteuerliche Korrelat zu § 18 KStG.“192 [...]
In einem gewerbesteuerlichen Organschaftsverhältnis kann (wie auch schon im körperschaftsteuerlichen) nur eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA, GmbH) stehen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 3 GewStG. Der BFH hat in seinem Urteil vom 08.12.1971187 entschieden, dass eine eigene gewerbliche Tätigkeit der Kapitalgesellschaft nicht erforderlich ist. Eine GmbH & Co. KG ist keine Kapitalgesellschaft i.S. des GewStG und kann deshalb nicht Organgesellschaft sein.188 Entgegen dem Körperschaftsteuerrecht ist es im Gewerbesteuerrecht nicht erforderlich, dass die Kapitalgesellschaft Geschäftsleitung und Sitz im Inland hat. Sie muss aber im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben.189 Demzufolge kann auch eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland Organgesellschaft i.S. von § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG sein.190 [...]
Die Regelung der Organschaft im GewStG dient dazu, die am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligten Gemeinden davor zu schützen, dass eng verbundene Unternehmen durch Zusammenfassung ihrer Gewerbeerträge willkürliche Gewinnverlagerungen bewirken können.184 Dem wird mit Regeln der Zerlegung im Organschaftskreis durch die Fiktion der Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers entgegengewirkt. Außerdem soll die steuerliche Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einheit zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen dazu dienen, dass die sonst unvermeidbare zweimalige Erfassung des wirtschaftlich gleichen Ertrages durch die gleiche Steuerart ausgeschlossen wird.185 Egal, welcher Auffassung man sich nun anschließt, führt die Organschaft in der Gewerbesteuer auf jeden Fall dazu, dass rechtlich selbstständige Unternehmen Gewinne mit Verlusten verrechnen können.186 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832442248
Arbeit zitieren:
Kernbaum, Gunnar Mai 2001: Die steuerliche Organschaft und ihre Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Veräußerungsgewinne, Organschaften, Veräußerungsgewinn, Unternehmenssteuerreform, Dividendenfreistellung



