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Die steuerliche Organschaft und ihre Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform

Die steuerliche Organschaft und ihre Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Gunnar Kernbaum
  • Abgabedatum: Mai 2001
  • Umfang: 117 Seiten
  • Dateigröße: 633,3 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Technische Fachhochschule Wildau Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4224-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4224-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4224-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kernbaum, Gunnar Mai 2001: Die steuerliche Organschaft und ihre Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Veräußerungsgewinne, Organschaften, Veräußerungsgewinn, Unternehmenssteuerreform, Dividendenfreistellung

Diplomarbeit von Gunnar Kernbaum

Einleitung:

Eine juristische Person (exakter eine Kapitalgesellschaft) wird sowohl zivil- als auch steuerrechtlich grundsätzlich als rechtlich selbstständig angesehen. Steht jedoch diese juristische Person in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen, so erscheint unter bestimmten Voraussetzungen bei wirtschaftlicher Betrachtung die juristische Person als unselbstständig in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Rechtlich selbstständige Unternehmen werden so zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und sind damit als einheitliches Steuersubjekt zu behandeln. Mehrere in einem Konzern zusammengefasste Unternehmen werden also steuerlich einem rechtlich selbstständigen Unternehmen gleichgestellt. Dieses so entstandene Rechtsinstitut wird als Organschaft bezeichnet.

Zweck der Organschaft ist es einen Ausgleich von Verlusten und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu ermöglichen; so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung für die Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unnötige Doppelbesteuerung vermieden werden.

Die Anerkennung des Organschaftsverhältnisses ist an strenge Kriterien geknüpft. Hier zu nennen wären die Abhängigkeiten sowohl in finanzieller als auch in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Steuerliche Organschaften sind im Bereich der Körperschaft-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer möglich. In allen anderen Steuerarten wird eine Organschaft nicht anerkannt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind jedoch in den einzelnen Steuerarten teilweise grundverschieden, sodass eine Organschaft nicht zwangsläufig nebeneinander in allen 3 Steuerzweigen existieren muss. Auch die Folgen, welche eine Organschaft mit sich bringt, führen in den einzelnen Steuerarten zu unterschiedlichen Auswirkungen.

Die folgende Arbeit soll eine Übersicht über die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Organschaft im Körperschaftsteuerrecht, im Gewerbesteuerrecht und im Umsatzsteuerrecht geben. Des Weiteren werden bestimmte Organschaftsgebilde wie z.B. im Verhältnis zu einer Holding näher dargestellt.

Durch die Unternehmenssteuerreform sind wesentliche Änderungen im Bereich der Organschaft eingetreten, welche in einem direkten Vergleich zum altem Recht veranschaulicht werden.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis vi
1. Einleitung 1
2. Die Organschaft im Körperschaftsteuerrecht 3
2.1 Allgemeines 3
2.1.1 Rechtliche Grundlagen und ihre Entwicklung 3
2.1.2 Wirtschaftliche Grundlagen 3
2.1.3 Zweck der körperschaftsteuerlichen Organschaft 4
2.2 Voraussetzungen 5
2.2.1 Organgesellschaft 5
2.2.2 Organträger 6
2.2.3 Finanzielle Eingliederung 8
2.2.4 Wirtschaftliche Eingliederung 9
2.2.5 Organisatorische Eingliederung 12
2.2.6 Zeitlicher Faktor 14
2.2.7 Gewinnabführungsvertrag / Verlustübernahmevertrag 16
2.2.7.1 Grundlagen 16
2.2.7.2 Rechtsnatur und zivilrechtliche Wirksamkeit 17
2.2.7.3 Zeitliche Anforderungen 17
2.2.7.4 Gewinnabführungsverträge unter der Rechtsform einer AG und KGaA 18
2.2.7.5 Gewinnabführungsverträge unter der Rechtsform einer GmbH 20
2.2.7.6 Gewinnabführungsverträge unter aufschiebender Bedingung 20
2.2.7.7 Der Gewinnabführungsvertrag und seine Durchführung 21
2.2.8 Besondere Organschaftsverhältnisse 23
2.2.8.1 Personengesellschaften als Organträger 23
2.2.8.1.1 Grundlagen 23
2.2.8.1.2 Eingliederungsvoraussetzungen 23
2.2.8.2 Organschaftsverhältnis zu einer Holding 27
2.2.8.3 Umwandlung der Organgesellschaft oder des Organträgers 28
2.3 Rechtsfolgen der Anwendung der §§ 14 bis 19 KStG 30
2.3.1 Das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft 31
2.3.2 Gewinnabführung und Verlustübernahme aus steuerlicher Sicht 31
2.3.3 Zurechnungszeitraum 33
2.3.4 Besonderheiten 34
2.3.4.1 Personengesellschaften als Organträger 34
2.3.4.2 Verlustabzug i.S. des § 10d EStG 34
2.3.4.3 Auflösung unversteuerter stiller Reserven der Organgesellschaft 35
2.3.4.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen 36
2.3.4.5 Folgewirkungen aus vorvertraglicher Zeit (Betriebsprüfung) 36
2.3.4.6 Abzugsfähigkeit von Zinsen des Organträgers für den Beteiligungserwerb 37
2.3.4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 37
2.3.4.8 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung 37
2.3.4.9 Abzugsfähigkeit von ausländischen Steuern 38
2.3.4.10 Steuerfreie Einnahmen 39
2.3.4.11 Übertragung von Wirtschaftsgütern 39
2.3.4.12 Bildung und Auflösung von Rücklagen 39
2.4 Einzelsachverhalte 41
2.4.1 Ausgleichszahlungen 41
2.4.2 Auflösung, Betriebseinstellung und Vermögensveräußerung der Organgesellschaft bzw. des Organträgers 43
2.4.3 Die „verunglückte“ Organschaft 44
3. Die Organschaft im Gewerbesteuerrecht 46
3.1 Allgemeines 46
3.1.1 Rechtliche Grundlagen und ihre Entwicklung 46
3.1.2 Zweck der gewerbesteuerlichen Organschaft 46
3.2 Voraussetzungen 47
3.2.1 Organgesellschaft 47
3.2.2 Organträger 47
3.2.3 Die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung 48
3.2.4 Zeitlicher Faktor 48
3.2.5 Gewinnabführungsvertrag / Verlustübernahmevertrag 48
3.2.6 Besonderheiten 48
3.3 Rechtsfolgen des § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GewStG 49
3.3.1 Grundsätzliches 49
3.3.2 Hinzurechnungen nach § 8 GewStG 49
3.3.3 Maßgebender Zeitraum für die Zusammenrechnung 50
3.3.4 Gewerbeverlust 51
3.3.5 Gewinnabführungsvertrag 53
3.3.6 Besonderheiten bei Personengesellschaften als Organträger 54
3.3.7 Auflösung, Betriebseinstellung und Vermögensveräußerung der Organgesellschaft 55
4. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht 56
4.1 Allgemeines 56
4.1.1 Rechtliche Grundlagen und ihre Entwicklung 56
4.1.2 Zweck der umsatzsteuerlichen Organschaft 57
4.1.3 Kritiken im Schrifttum 59
4.2 Voraussetzungen 59
4.2.1 Organgesellschaft 60
4.2.2 Organträger 60
4.2.3 Finanzielle Eingliederung 62
4.2.4 Wirtschaftliche Eingliederung 64
4.2.5 Organisatorische Eingliederung 66
4.2.6 Zeitlicher Faktor 67
4.3 Rechtsfolgen 67
4.4 Grenzüberschreitende Organschaft 69
4.4.1 Organträger im Inland ansässig 70
4.4.2 Organträger im Ausland ansässig 71
4.5 Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft 72
4.5.1 Der Insolvenzfall 73
4.5.2 Der Liquidationsfall 73
4.5.3 Das Vergleichsverfahren 73
4.5.4 Der Sequestrationsfall 74
4.6 Verfahren der Besteuerung 74
5. Die Unternehmenssteuerreform 2001 75
5.1 Erwartete Auswirkungen und ihre Folgen 75
5.1.1 Aus der Sicht der Bundesregierung 75
5.1.2 Kritische Würdigung aus der Sicht des Schrifttums und der Wissenschaft 75
5.1.3 Kritische Würdigung aus der Sicht der Berater 76
5.2 Neuregelungen der Organschaft 78
5.2.1 Körperschaftsteuerliche Organschaft 79
5.2.1.1 Wegfall der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederungsvoraussetzungen 79
5.2.1.2 Änderung der Voraussetzung zur finanziellen Eingliederung 80
5.2.2 Gewerbesteuerliche Organschaft 81
5.2.3 Umsatzsteuerliche Organschaft 81
5.2.4 Folgen der Neuregelung in § 14 KStG 81
5.3 Probleme des Vorhandenseins von körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Organschaft nebeneinander 83
5.4 Die Freistellung von Beteiligungserträgen i.S. des § 8b Abs. 1 KStG 85
5.5 Die Freistellung von Veräußerungsgewinnen i.S. des § 8b Abs. 2 KStG 89
5.6 Steuerliche Gestaltungsüberlegungen im Rahmen des StSenkG 91
6. Resümee 93
7. Ausblick 95
Literaturverzeichnis 99
Eidesstattliche Erklärung 104

Automatisiert erstellter Textauszug:

Wie auch schon im Bereich der Körperschaftsteuer kann der Organträger natürliche Person, Personengesellschaft oder eine juristische Person, insbesondere eine Kapitalgesellschaft sein. Bedingung ist hier aber ebenfalls, dass er ein inländisches gewerbliches Unternehmen betreibt. Da im § 2 Abs. 2 die Sätze 2 und 3 des GewStG den Begriff des gewerblichen Unternehmens verwenden und dieser identisch i.S. von § 14 KStG zu sehen ist, kann an dieser Stelle auf die Erläuterungen im Kapitel 2.2.2 verwiesen werden.191 „Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 GewStG genügt es aber auch, wenn der Organträger Inhaber eines ausländischen gewerblichen Unternehmens ist, sofern die Eingliederung der Organgesellschaft im Verhältnis zu einer im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung dieses ausländischen gewerblichen Unternehmens besteht. Die Vorschrift ist das gewerbesteuerliche Korrelat zu § 18 KStG.“192 [...]

In einem gewerbesteuerlichen Organschaftsverhältnis kann (wie auch schon im körperschaftsteuerlichen) nur eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA, GmbH) stehen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 3 GewStG. Der BFH hat in seinem Urteil vom 08.12.1971187 entschieden, dass eine eigene gewerbliche Tätigkeit der Kapitalgesellschaft nicht erforderlich ist. Eine GmbH & Co. KG ist keine Kapitalgesellschaft i.S. des GewStG und kann deshalb nicht Organgesellschaft sein.188 Entgegen dem Körperschaftsteuerrecht ist es im Gewerbesteuerrecht nicht erforderlich, dass die Kapitalgesellschaft Geschäftsleitung und Sitz im Inland hat. Sie muss aber im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben.189 Demzufolge kann auch eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland Organgesellschaft i.S. von § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG sein.190 [...]

Die Regelung der Organschaft im GewStG dient dazu, die am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligten Gemeinden davor zu schützen, dass eng verbundene Unternehmen durch Zusammenfassung ihrer Gewerbeerträge willkürliche Gewinnverlagerungen bewirken können.184 Dem wird mit Regeln der Zerlegung im Organschaftskreis durch die Fiktion der Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers entgegengewirkt. Außerdem soll die steuerliche Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einheit zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen dazu dienen, dass die sonst unvermeidbare zweimalige Erfassung des wirtschaftlich gleichen Ertrages durch die gleiche Steuerart ausgeschlossen wird.185 Egal, welcher Auffassung man sich nun anschließt, führt die Organschaft in der Gewerbesteuer auf jeden Fall dazu, dass rechtlich selbstständige Unternehmen Gewinne mit Verlusten verrechnen können.186 [...]

Arbeit zitieren:
Kernbaum, Gunnar Mai 2001: Die steuerliche Organschaft und ihre Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Veräußerungsgewinne, Organschaften, Veräußerungsgewinn, Unternehmenssteuerreform, Dividendenfreistellung

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