Die steuerliche Behandlung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Bianca Rattay
- Abgabedatum: März 2001
- Umfang: 117 Seiten
- Dateigröße: 585,3 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Technische Universität Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4540-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4540-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4540-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Rattay, Bianca März 2001: Die steuerliche Behandlung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Centros, Doppelansässigkeit, Gründungstheorie, Niederlassungsfreiheit, Sitztheorie
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Diplomarbeit von Bianca Rattay
Einleitung:
Doppelt ansässige Kapitalgesellschaften erlangen immer größere Bedeutung, da international tätige Unternehmen angehalten sind ihre Gesellschaft oder zumindest ihre Leitung in dem Staat anzusiedeln, der die für ihre Unternehmenstätigkeit optimale Rahmenbedingung bietet. Geschieht diese Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen bei einer bereits existieren Kapitalgesellschaft, z.B. durch die Verlegung der Geschäftsleitung, so entsteht eine doppelt ansässige Kapitalgesellschaft. In jüngster Zeit werden vor allem die zivilrechtlichen Folgen der Sitzverlegung und die in Deutschland herrschende Sitztheorie im Zusammenhang mit dem Centros-Urteil des EuGH heftig diskutiert. Im Steuerrecht stellt sich vor allem die Frage der Steuersubjektfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Rahmen des Zu- und Wegzugs sowie die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Umzugs.
Gang der Untersuchung:
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die steuerlichen Folgen der doppelten Ansässigkeit darzulegen und Hindernisse einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung zu erörtern. Allerdings kann die Thematik der doppelten Ansässigkeit nicht allein unter steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet werden, auch wenn das Steuerrecht grundsätzlich nicht an die Wertungen des Zivilrechts gebunden ist. Deshalb ist es unumgänglich zunächst auf die zivilrechtlichen Ansässigkeitskriterien und Theorien zur Bestimmung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft einzugehen und die zivilrechtlichen Folgen der Sitzverlegung zu erläutern [Kapitel 2]. Anschließend werden die steuerlichen Ansässigkeitskriterien im deutschen Körperschaftsteuerrecht sowie in den DBA dargestellt und die Probleme der Steuerrechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft diskutiert. Des weiteren werden die steuerlichen Konsequenzen beim Zu- und Wegzug von Kapitalgesellschaften erörtert [Kapitel 3]. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die doppelte Ansässigkeit einer Kapitalgesellschaft im Rahmen der Organschaft. Probleme treten hier vor allem deshalb auf, weil das Gesetz neben der unbeschränkten Steuerpflicht einen inländischen Sitz und einen inländischen Ort der Geschäftsleitung fordert. Abschließend werden die Probleme der Dividendenzahlung an bzw. von einer doppelt ansässigen Kapitalgesellschaft erörtert [Kapitel 4].
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Erscheinungsformen der Doppelansässigkeit | 3 |
| 1.2.1 | Bestimmung der Begriffe Sitz, Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung | 2 |
| 1.2.2 | Auseinanderfallen von Sitz und Verwaltungssitz | 4 |
| 1.2.3 | Zu- und Wegzug von Kapitalgesellschaften | 4 |
| 2. | Die doppelt ansässige Kapitalgesellschaft im Zivil- und Gesellschaftsrecht | 5 |
| 2.1 | Das Gesellschaftsstatut von Kapitalgesellschaften und Theorien zu dessen Bestimmung | 5 |
| 2.1.1 | Das Gesellschaftsstatut nach der Sitztheorie | 5 |
| 2.1.2 | Das Gesellschaftsstatut nach der Gründungstheorie | 6 |
| 2.1.3 | Die Überlagerungstheorie und sonstige Theorien zur Bestimmung des Gesellschaftsstatuts | 7 |
| 2.2 | Zivilrechtliche Konsequenzen des Zu- und Wegzugs | 8 |
| 2.2.1 | Konsequenzen des Zuzugs | 8 |
| 2.2.2 | Konsequenzen des Wegzugs | 10 |
| 2.3 | Niederlassungsfreiheit im Rahmen des Zu- und Wegzugs | 11 |
| 2.3.1 | Niederlassungsrecht von Kapitalgesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) | 11 |
| 2.3.2 | Niederlassungsfreiheit und Sitztheorie | 12 |
| 2.3.3 | Niederlassungsfreiheit und materielles Gesellschaftsrecht | 15 |
| 2.4 | Vorschlag zur 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Sitzverlegungs-Richtlinie) | 16 |
| 2.5 | Zwischenergebnis | 16 |
| 3. | Die doppelt ansässige Kapitalgesellschaft im Steuerrecht | 17 |
| 3.1 | Die unbeschränkte Steuerpflicht der doppelt ansässigen Kapitalgesellschaft | 17 |
| 3.1.1 | Verhältnis von Zivil- und Körperschaftsteuerrecht | 17 |
| 3.1.2 | Typenvergleichslehre | 20 |
| 3.1.3 | Mögliche Konsequenzen der Centros-Entscheidung des EuGH | 21 |
| 3.2 | Abkommensberechtigung im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen | 23 |
| 3.2.1 | Ansässigkeit nach dem OECD-Musterabkommen | 23 |
| 3.2.2 | Ansässigkeitsfiktion bei Doppelansässigkeit | 24 |
| 3.3 | Zu- und Wegzug im Körperschaftsteuerrecht | 25 |
| 3.3.1 | Schlussbesteuerung beim Zuzug ausländischer Kapitalgesellschaften | 25 |
| 3.3.1.1 | Schlussbesteuerung der Betriebsstätte aufgrund ihrer Auflösung (§ 12 Abs. 2, 1. Variante KStG) | 26 |
| 3.3.1.2 | Schlussbesteuerung der Betriebsstätte wegen der Übertragung des Vermögens als Ganzes (§ 12 Abs. 2, 3. Variante KStG) | 27 |
| 3.3.1.3 | Schlussbesteuerung der Betriebsstätte aufgrund der analogen Anwendung des § 12 Abs. 2, 3. Variante KStG | 29 |
| 3.3.1.4 | Bewertung des Vermögens der zugezogenen Gesellschaft | 31 |
| 3.3.2 | Schlussbesteuerung beim Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft | 33 |
| 3.3.2.1 | Schlussbesteuerung bei Wegzug ins Ausland und Satzungssitz im Ausland | 33 |
| 3.3.2.2 | Schlussbesteuerung bei Wegzug ins Ausland und Satzungssitz im Inland | 37 |
| 3.3.2.3 | Gegenstand der Gewinnermittlung bei der Schlussbesteuerung | 37 |
| 3.4 | Verlustvortrag bei Zu- und Wegzug | 39 |
| 3.5 | Rechnungslegung und Gewinnermittlung | 39 |
| 3.6 | Zwischenergebnis | 40 |
| 4. | Die doppelt ansässige Kapitalgesellschaft im internationalen Konzern | 41 |
| 4.1 | Die doppelt ansässige Kapitalgesellschaft im Rahmen der Organschaft | 41 |
| 4.1.1 | Körperschaftsteuerliche Organschaft | 42 |
| 4.1.1.1 | Gewinnabführungsvertrag der doppelt ansässigen Kapitalgesellschaft | 42 |
| 4.1.1.2 | Ansässigkeitsvoraussetzungen des Organträgers und der Organgesellschaft | 43 |
| 4.1.2 | Gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft | 45 |
| 4.2 | Beteiligungen der doppelt ansässigen Muttergesellschaft | 46 |
| 4.2.1 | Inländische Tochtergesellschaften | 47 |
| 4.2.1.1 | Inländische Quellenbesteuerung | 47 |
| 4.2.1.1.1 | Nach innerstaatlichem Recht | 47 |
| 4.2.1.1.2 | Nach Doppelbesteuerungsrecht | 48 |
| 4.2.1.2 | Dividendenbesteuerung bei der Muttergesellschaft | 49 |
| 4.2.2 | Ausländische Tochtergesellschaften | 51 |
| 4.2.2.1 | Ausländische Quellenbesteuerung | 51 |
| 4.2.2.1.1 | Nach nationalem ausländischen Recht | 51 |
| 4.2.2.1.2 | Nach Doppelbesteuerungsrecht | 51 |
| 4.2.2.2 | Dividendenbesteuerung bei der Muttergesellschaft | 52 |
| 4.3 | Beteiligungen an doppelt ansässigen Tochtergesellschaften | 54 |
| 4.3.1 | Inländische Muttergesellschaft | 54 |
| 4.3.1.1 | Inländische Quellenbesteuerung | 54 |
| 4.3.1.1.1 | Nach nationalem Recht | 54 |
| 4.3.1.1.2 | Nach Doppelbesteuerungsrecht | 55 |
| 4.3.1.2 | Dividendenbesteuerung bei der Muttergesellschaft | 57 |
| 4.3.2 | Ausländische Muttergesellschaft | 58 |
| 4.3.2.1 | Inländische Quellenbesteuerung | 58 |
| 4.3.2.1.1 | Nach nationalem Recht | 58 |
| 4.3.2.1.2 | Nach Doppelbesteuerungsrecht | 59 |
| 4.3.2.2 | Dividendenbesteuerung bei der Muttergesellschaft | 60 |
| 5. | Schlussbetrachtung | 62 |
| Anhang | 64 | |
| Die steuerliche Behandlung einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit inländischem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung | 65 | |
| Die steuerrechtlichen Folgen der Sitzverlegung ins Ausland | 66 | |
| Organschaftsvoraussetzungen | 67 | |
| Inländische Tochtergesellschaften | 68 | |
| Fall 1: Dividendenzahlung an eine doppelt ansässige Muttergesellschaft mit belgischem Sitz und deutschem Ort der Geschäftsleitung | 68 | |
| Fall 2: Dividendenzahlung an eine doppelt ansässige Muttergesellschaft mit deutschem Sitz und belgischem Ort der Geschäftsleitung | 69 | |
| Fall 3: Dividendenzahlung an eine doppelt ansässige Muttergesellschaft mit britischem Sitz und belgischem Ort der Geschäftsleitung | 70 | |
| Ausländische Tochtergesellschaften | 72 | |
| Fall 1: Dividendenzahlung an eine doppelt ansässige Muttergesellschaft mit belgischem Sitz und deutschem Ort der Geschäftsleitung | 72 | |
| Fall 2: Dividendenzahlung an eine doppelt ansässige Muttergesellschaft mit deutschem Sitz und belgischem Ort der Geschäftsleitung | 73 | |
| Fall 3: Dividendenzahlung einer britischen Tochtergesellschaft an eine doppelt ansässige Muttergesellschaft mit belgischem Sitz und deutschem Ort der Geschäftsleitung | 74 | |
| Inländische Muttergesellschaft | 76 | |
| Fall 1: Dividendenzahlung einer doppelt ansässigen Tochtergesellschaft mit belgischem Sitz und deutschem Ort der Geschäftsleitung | 76 | |
| Fall 2: Dividendenzahlung einer doppelt ansässigen Tochtergesellschaft mit deutschem Sitz und belgischem Ort der Geschäftsleitung | 78 | |
| Fall 3: Dividendenzahlung einer doppelt ansässigen Tochtergesellschaft mit britischem Sitz und belgischem Ort der Geschäftsleitung | 80 | |
| Ausländische Muttergesellschaft | 82 | |
| Fall 1: Dividendenzahlung einer doppelt ansässigen Tochtergesellschaft mit belgischem Sitz und deutschem Ort der Geschäftsleitung | 82 | |
| Fall 2: Dividendenzahlung einer doppelt ansässigen Tochtergesellschaft mit deutschem Sitz und belgischem Ort der Geschäftsleitung | 83 | |
| Fall 3: Dividendenzahlung einer doppelt ansässigen Tochtergesellschaft mit belgischem Sitz und deutschem Ort der Geschäftsleitung an eine britische Muttergesellschaft | 84 | |
| Literaturverzeichnis | 86 |
Geschäftsleitung ins Ausland, so ändert sich an der Körperschaftsteuerpflicht nichts, da Voraussetzung der unbeschränkten Körperschaftsteuer gem. § 1 Abs. 1 KStG ein inländischer Sitz oder Ort der Geschäftsleitung ist.222 Da es sich hier um eine alternative Anknüpfung handelt und der Sitz der Kapitalgesellschaft im Inland verbleibt, unterliegt sie weiterhin der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht.223 Die Besteuerung der im Inland angesammelten stillen Reserven ist damit sichergestellt, so daß eine Schlußbesteuerung ausscheidet.224 Allerdings können die DBA das Besteuerungsrecht Deutschlands einschränken.225 92 Dies ändert jedoch nichts an der innerstaatlichen unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG. Auch wenn der Zuzugsstaat aufgrund der Kollisionsregeln des DBA das Besteuerungsrecht erhält, löst dies keine Schlußbesteuerung gem. § 12 Abs. 1 KStG aus.226 3.3.2.3 93 Gegenstand der Gewinnermittlung bei der Schlußbesteuerung [...]
Die Wegzugsbesteuerung gem. § 12 Abs. 1 KStG könnte jedoch dann zum Tragen kommen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht durch ein DBA ausgeschlossen wird.218 Dies ist dann der Fall, wenn die wegziehende Kapitalgesellschaft über eine Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft verfügt, die nicht in einer inländischen Betriebsstätte gehalten wird, d.h. wenn die wegziehende Gesellschaft eine Holdinggesellschaft ist. Da Art. 13 OECD-MA das Besteuerungsrecht des Veräußerungsgewinns dieser Anteile dem Ansässigkeitsstaat und damit dem Wegzugsstaat zuordnet, liegt hier eine Steuerentstrikkung vor, so daß eine Wegzugsbesteuerung gerechtfertigt erscheint.219 Aber auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften sind aufgrund des Welteinkommensprinzips der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland steuerverstrickt. Da es sich hierbei nicht um eine inländische Einkommensquelle handelt, unterliegen sie nach dem Wegzug auch nicht der beschränkten Steuerpflicht. Hier liegt eine Entstrickung vor, die eine Schlußbesteuerung rechtfertigt. Einige deutsche DBA enthalten allerdings Sonderregelungen, nach denen der Veräußerungsgewinn auch im Sitzstaat besteuert werden kann.220 In jedem Fall muß eine Unterscheidung vorgenommen werden, nach Beteiligungen, die gem. § 8b Abs. 2 KStG freigestellt sind und Beteiligungen, die der Besteuerung unterliegen. Hier ist darauf zu achten, daß die Beteiligungen, deren Veräußerung gem. § 8b Abs. 2 KStG vor dem Wegzug freigestellt war, auch nicht der Schlußbesteuerung unterliegen. In diesem Fall spielt die teleologische Reduktion eine große Rolle.221 Für die anderen Beteiligungen ist eine Schlußbesteuerung vorzunehmen. [...]
Reserven weiterhin im Inland steuerverstrickt bleiben. Deshalb ist die Vorschrift des § 12 Abs. 1 KStG teleologisch zu reduzieren.212 87 Betrachtet man die historische Entwicklung der Schlußbesteuerung, so ist die Annahme einer teleologischen Reduktion durchaus nachvollziehbar. § 19 Abs. 1 KStG 1925 regelt die Schlußbesteuerung gerade in diesem von den Befürwortern der teleologischen Reduktion angestrebten Sinn. In § 19 Abs. 1 S. 3 KStG 1925 heißt es, daß der Teil der stillen Reserven nicht erhoben wird, der dem Verhältnis des im Inland gebliebenen Vermögens zum gesamten Vermögen entspricht. § 16 Abs. 1 KStG 1934 hat diesen Satz allerdings nicht übernommen. Der Amtlichen Begründung213 ist jedoch nicht zu entnehmen, daß sich an dieser Handhabung etwas ändern sollte.214 88 Zu prüfen ist auch, ob die Schlußbesteuerung der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 i.V.m. Art. 48 EGV entgegensteht. Die Niederlassungsfreiheit enthält nicht nur ein Diskriminierungsverbot, sondern auch ein allgemeines Beschränkungsverbot. Da die Schlußbesteuerung gem. § 12 Abs. 1 KStG auch inländische Kapitalgesellschaften trifft, ist darin kein Fall von Diskriminierung zu sehen. Allerdings könnte die Schlußbesteuerung als eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit anzusehen sein, die auch nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses begründet ist, da die stillen Reserven auch nach dem Wegzug in der inländischen Betriebsstätte steuerverstrickt bleiben.215 [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832445409
Arbeit zitieren:
Rattay, Bianca März 2001: Die steuerliche Behandlung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Centros, Doppelansässigkeit, Gründungstheorie, Niederlassungsfreiheit, Sitztheorie



