Die steuerliche Behandlung der Societas Europaea in Österreich
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Christoph Schreitl
- Abgabedatum: September 2011
- Umfang: 25 Seiten
- Dateigröße: 329,9 KB
- Note: 3,0
- Institution / Hochschule: FH Wien Österreich
- Bibliografie: ca. 31
- ISBN (eBook): 978-3-8428-2056-2
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schreitl, Christoph September 2011: Die steuerliche Behandlung der Societas Europaea in Österreich, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Societas Europaea, Besteuerung, Verschmelzung, Schachtelprivileg, Gruppenbesteuerung
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Bachelorarbeit von Christoph Schreitl
Einleitung:
Die SE wurde mit dem Ziel eingeführt, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Leitungsstrukturen von europaweit tätigen Unternehmen zu schaffen.
Insbesondere Geschäftsfälle wie grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse sollen durch die Schaffung der SE vereinfacht werden. Die SE ist dazu geeignet, die Integration europaweit tätiger Konzerne zu fördern. Die SE ist zwar eine europäische Gesellschaftsform, jedoch divergieren die einzelnen Ausgestaltungen im Detail. Die Herausforderung liegt vor allem in den zahlreichen Verweisen der Verordnung und des Ausführungsgesetzes auf nationale Bestimmungen. Dies ist problematisch und kann den Erfolg einer SE hindern. Die Folge ist, dass viele Regelungen für die SE von Staat zu Staat unterschiedlich sind.
Die Herausforderung betreffend die steuerliche Behandlung einer SE ist, dass die SE-VO keine besonderen Bestimmungen zur Besteuerung vorsieht. Die SE-VO verweist auf das nationale Recht des jeweiligen Sitzstaates der SE und verlangt eine steuerliche Gleichstellung und Gleichbehandlung mit nationalen Aktiengesellschaften.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Frage zu beantworten, ob es demnach überhaupt steuerliche Vorteile bei Gründung einer SE bzw. bei der laufenden Besteuerung gegenüber einer nationalen Aktiengesellschaft gibt. Weiters soll die Problematik der Besteuerung der Gründung einer SE in Österreich an Hand der unterschiedlichen Gründungsvarianten gezeigt werden. Aber auch die laufende Besteuerung und deren dazugehörige Bestimmungen des österreichischen Ausführungsgesetzes werden besprochen.
Aufgrund dieser Zielsetzungen ergeben sich folgende Forschungsfragen:
1) Wie erfolgt die steuerliche Behandlung bei der Gründung einer SE … a) durch Verschmelzung?
b) durch Errichtung einer Holding?
c) in der Form einer Tochtergesellschaft?
d) durch Umwandlung einer AG nationalen Rechts?
2) Wie stellt sich die laufende Besteuerung der SE dar?
3) Welche steuerlichen Folgen hat eine Sitzverlegung einer SE (Wegzug, Zuzug)?
Die wissenschaftliche Methode besteht ausschließlich aus Literaturrecherche.
Der Aufbau der Arbeit sieht folgendermaßen aus:
Die Kapitel behandeln die steuerlichen Auswirkungen und Probleme, die mit den vier meistgewählten Gründungsvarianten (Gründung mittels Verschmelzung, Gründung mittels Errichtung einer Holdinggesellschaft, Gründung als gemeinsame Tochtergesellschaft, Gründung mittels Umwandlung einer Aktiengesellschaft nationalen Rechts) einhergehen. Anhand der Steuerpflichtigkeit (unbeschränkte oder beschränkte Körperschaftsteuerpflicht) wird die laufende Besteuerung einer SE beleuchtet. Ein weiterer zu beachtender Faktor bei der laufenden Besteuerung einer SE, ist das sogenannte Schachtelprinzip. Dieses wird auf nationaler sowie internationaler Ebene behandelt.
Verlegt eine bisher unbeschränkt steuerpflichtige SE ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung in einen anderen Mitgliedsstaat, so wird diese unbeschränkte Steuerpflicht beendet. Dieser Vorgang wird im fünften Teil der Arbeit, sowohl aus Sich eines Wegzugs als auch einen Zuzugs, mit seinen steuerlichen Konsequenzen erläutert.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Überblick | 2 |
| 3. | Besteuerung einer Societas Europaea in Österreich anhand der verschiedenen Gründungsarten | 3 |
| 3.1 | Besteuerung der Gründung einer SE in Form einer Verschmelzung | 3 |
| 3.1.1 | Anwendung der Fusionsrichtlinie | 3 |
| 3.1.2 | Verschmelzung auf eine ausländische SE | 4 |
| 3.1.3 | Verschmelzung auf eine inländische SE | 6 |
| 3.2 | Besteuerung der Gründung einer SE in Form der Errichtung einer Holdinggesellschaft | 8 |
| 3.3 | Besteuerung der Gründung einer SE mittels gemeinsamer Tochtergesellschaft | 10 |
| 3.4 | Besteuerung der Gründung einer SE in Form der Umwandlung einer Aktiengesellschaft auf Basis nationalen Rechts | 13 |
| 4. | Laufende Besteuerung einer SE in Österreich | 14 |
| 4.1 | Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht | 14 |
| 4.2 | Nationales Schachtelprivileg | 15 |
| 4.3 | Internationales Schachtelprivileg | 15 |
| 4.4 | Gruppenbesteuerung | 15 |
| 5. | Conclusio | 16 |
| Literatur- und Quellenverzeichnis | 17 |
Textprobe:
Kapitel 3, Besteuerung einer Societas Europaea in Österreich anhand der verschiedenen Gründungsarten:
Nun sollen in den folgenden Kapiteln die steuerlichen Konsequenzen und Herausforderungen, der vier in der Praxis am häufigsten vorkommenden Gründungsvarianten erläutert werden. Zu diesen vier Gründungsvarianten zählen Gründung durch Verschmelzung, Gründung durch Errichtung einer Holdinggesellschaft, Gründung in Form einer gemeinsamen Tochtergesellschaft und die Gründung durch Umwandlung einer Aktiengesellschaft nationalen Rechts. Es gibt eine sekundäre Gründungsvariante (Gründung einer Tochtergesellschaft durch eine bereits bestehende SE), jedoch bestehen selbst im Fall dass die neu gegründete Tochter-SE ihren Sitz im Ausland hat, keine speziellen Besteuerungsprobleme, da diese Gründungsvariante dieselben steuerlichen Konsequenzen hat, wie die Gründung einer Tochter-AG durch eine nationale AG. Bei der Gründung einer Tochter-AG durch eine nationale AG mussten im SEG keine besonderen Bestimmungen normiert werden, da diese Variante bereits vor Einführung des SEG erlaubt war. Somit waren hier keine Gesetzesnovellen zur Besteuerung notwendig. Die SE-VO beschreibt das Gründungsverfahren nicht umfassend, und es kann daher festgestellt werden, dass bei streitbaren Fragestellungen zumeist auf nationales Recht verwiesen wird. Aufgrund der Börsenfähigkeit der SE, unterliegt diese dem jeweiligen nationalen Börsenrecht.
3.1, Besteuerung der Gründung einer SE durch Verschmelzung:
3.1.1, Anwendbarkeit der Fusionsrichtlinie:
Auf Grund der Fusions-RL ist die Gründung einer SE steuerneutral in der gesamten EU möglich.
Jedoch stellt sich die Frage der Reichweite des Anwendungsbereiches der Fusions-RL, da nur Rechtsformen die im Anhang der Fusions-RL aufgezählt sind, Gegenstand einer Verschmelzung sein können. Und die neu entstandene Rechtsform der SE wurde dort nicht genannt. Am 17.10.2003 wurde ein Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Fusions-RL verabschiedet, und am 17.02.2005 durch den Rat beschlossen. Dieser Fusions-RL-Entwurf (betreffend die Sitzverlegung einer SE) musste bis zum 01.01.2006 bzw. sonst bis zum 01.01.2007 umgesetzt werden. Da nun die Aufnahme der SE in den Anhang der Fusions-RL umgesetzt wurde, war hiermit klargestellt dass auch eine SE unter den Anwendungsbereich der Fusions-RL fällt. Die Notwendigkeit dieser Klarstellung lässt sich jedoch kritisch hinterfragen, da bereits nach dem Gleichbehandlungsgebot einer SE mit einer nationalen AG in Art. 10 SE-VO die SE in all jenen Bereichen, die nicht durch die Richtlinie und durch die SE-VO abgedeckt werden, wie eine nationale AG zu behandeln sind.
Im Anwendungsbereich der Fusions-RL beinhaltet sind Fusionen, Spaltungen, Einbringungen von Unternehmensanteilen und Austausch von Anteilen. Die Fusions-RL ist allerdings nur dann anwendbar, wenn die an der Umgründung beteiligten Gesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind (Art. 3 lit. B Fusions-RL). Die Sitzverlegung einer Gesellschaft ist seitens der Fusions-RL nicht geregelt.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842820562
Arbeit zitieren:
Schreitl, Christoph September 2011: Die steuerliche Behandlung der Societas Europaea in Österreich, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Societas Europaea, Besteuerung, Verschmelzung, Schachtelprivileg, Gruppenbesteuerung



