Das schwedische Bildungssystem und die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund
Ein Vorbild für Deutschland?
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christoph Feighofen
- Abgabedatum: August 2003
- Umfang: 147 Seiten
- Dateigröße: 1,4 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Universität der Bundeswehr Hamburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7619-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7619-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7619-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Feighofen, Christoph August 2003: Das schwedische Bildungssystem und die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: PISA, Bildungspolitik, sprachliche Förderung, ausländische Förderung, ausländische Schüler
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Diplomarbeit von Christoph Feighofen
Einleitung:
Durch die PISA-Studie wurde in Deutschland eine breite bildungspolitische Diskussion über die Defizite des deutschen Bildungssystems losgetreten, in der einmal die Schüler und Lehrer als Akteure und dann wieder das System an sich in die Kritik gerieten. Bei der Debatte um mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der schulischen Bildung richtete sich bald der Blick auf die skandinavischen Länder, vorwiegend nach Schweden, das zur Spitzengruppe der an PISA teilnehmenden Länder gehörte. Schwedens Bildungssystem wurde als Vorbild eines modernen Bildungssystems gesehen, in dem Chancengleichheit und Leistung einander nicht ausschließen. Tatsache ist: Schwedische Jugendliche haben bei PISA 2000 statistisch signifikant bessere Ergebnisse erzielt als deutsche. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Als ein wesentlicher Befund rückt für diese Arbeit das weitaus schlechtere Abschneiden von Kindern mit Migrationshintergrund in Deutschland in den Vordergrund. Da dieser Aspekt in erheblichem Maße zum schlechteren Abschneiden der deutschen Stichprobe beiträgt, ist es interessant, die unterschiedlichen Maßnahmen zur schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit migrationsbedingtem Hintergrund in Schweden und Deutschland näher zu untersuchen.
Gang der Untersuchung:
Ziel der Arbeit soll deshalb die Beantwortung der Frage sein, ob das schwedische Bildungssystem in seiner Gesamtheit und im Speziellen bei der Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund ein Vorbild für Deutschland darstellen kann. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich vom Elementar- über Primarbereich bis zur Sekundarstufe I. Es geht jedoch nicht um die Frage der Übertragbarkeit des schwedischen Systems auf das deutsche Bildungssystem. Vielmehr soll gezeigt werden, ob es innerhalb dieser drei Bildungsbereiche in Schweden bessere Ansätze und Voraussetzungen zur Förderung der Schülergruppe mit allochthonem Hintergrund gibt, d.h., welche Unterschiede bestehen zum deutschen Bildungssystem, die zu einer besseren schulischen Integration der ausländischen Schüler in Schweden führen können?
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei in der Betrachtung sprachlicher Fördermaßnahmen. Dazu werden im zweiten Kapitel zunächst die Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie PISA 2000 analysiert und dargestellt. In einer vergleichenden Betrachtung des Abschneidens deutscher und schwedischer Schüler wird vor dem Hintergrund ausgewählter Aspekte so der dieser Arbeit und ihrer Forschungsfrage zugrunde liegende Problembereich herausgearbeitet.
Eine Beschreibung der wesentlichen Komponenten des schwedischen Bildungswesens folgt im dritten Kapitel. Hier wird ein Überblick über die o.a. Bereiche des schwedischen Bildungssystems gegeben. Die vermittelten Kenntnisse über das Bildungssystem sollen dann als Grundlage dienen, bei der später geführten Analyse die Fördermaßnahmen besser einordnen zu können.
In Kapitel 4 gehe ich genauer auf die Unterschiede der Migration nach Schweden und Deutschland ein. Ausgangspunkt bildet ein geschichtlicher Abriss der Entwicklung in beiden Staaten nach 1945. Daran anknüpfend erfolgt ein quantitativer wie qualitativer Vergleich der ausländischen Bevölkerung, in die auch autochthone Minderheiten einbezogen sind. Im Abschluss des Kapitels stehen dann ausländische Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt der Betrachtung. Um der föderativen Struktur in Deutschland zu entsprechen, werden stellvertretend die Bundesländer Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein betrachtet.
In Kapitel 5 geht es um die Analyse der schulischen Integration mit einer vergleichenden Betrachtung der verfassungsrechtlichen und schulgesetzlichen Voraussetzungen für ausländische Schülerinnen und Schüler.
In den Kapiteln 6 und 7 werden die sprachfördernden Maßnahmen und Voraussetzungen analysiert, in die auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zum Spracherwerb mehrsprachig aufwachsender Kinder einbezogen werden. Auf der Grundlage der Analyse erfolgt in der Schlussbetrachtung dann die Beantwortung der Forschungsfrage, ob die schulische Integration Jugendlicher aus Zuwandererfamilien in Schweden besser gelingt als in Deutschland; das schwedische Bildungssystem insofern also ein Vorbild für Deutschland darstellt.
Inhaltsverzeichnis:
| Vorwort | 1 | |
| 1. | Einführung und Ziel der Arbeit | 1 |
| 2. | Darstellung des Zielproblems anhand der Ergebnisse von PISA 2001 | 2 |
| 2.1 | Ziel und Umfang der PISA-Studie | 7 |
| 2.2 | Zur Bedeutung von Lesekompetenz als Schlüsselkompetenz | 8 |
| 2.3 | Lesekompetenz deutscher Schülerinnen und Schüler | 9 |
| 2.4 | Lesekompetenz in Schweden und Deutschland im Vergleich | 13 |
| 2.5 | Zum Abschneiden von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Schweden und Deutschland | 17 |
| 2.6 | Einflussfaktoren in der Bildungsbeteiligung von Migrantenkindern | 17 |
| 2.6.1 | Soziale Herkunft | 17 |
| 2.6.1 | Migrationshintergrund | 19 |
| 2.7 | Fazit | 20 |
| 3. | Das schwedische Bildungssystem | 21 |
| 3.1 | Grundlegende Werte: Demokratie und Chancengleichheit | 23 |
| 3.2 | Bildungsverwaltung | 23 |
| 3.2.1 | Nationale Bildungsverwaltung | 23 |
| 3.2.2 | Kommunale Bildungsverwaltung | 25 |
| 3.3 | Vorschulische Erziehung | 27 |
| 3.3.1 | Geschichtlicher Hintergrund | 27 |
| 3.3.2 | Vorschule, Familientagesheim, offene Vorschule | 28 |
| 3.3.2.1 | Rechtliche Grundlagen | 28 |
| 3.3.2.2 | Vorschulische Aktivitäten | 29 |
| 3.3.3 | Vorschulklasse | 31 |
| 3.3.3.1 | Rechtliche Grundlagen | 31 |
| 3.3.3.2 | Aktivitäten in der Vorschulklasse | 32 |
| 3.4 | Grundschule | 32 |
| 3.4.1 | Rechtliche Grundlagen | 32 |
| 3.4.2 | Schulform und Stundenpläne | 34 |
| 3.4.3 | Unterrichtsorganisation und -methoden | 37 |
| 3.3.4 | Beurteilung und Notengebung | 38 |
| 3.5 | Lehrer | 39 |
| 3.5.1 | Entwicklungen der letzten zehn Jahre | 39 |
| 3.5.2 | Lehrerausbildung | 40 |
| 3.5.2.1 | Bisherige Lehrerausbildung | 40 |
| 3.5.2.2 | Die neue integrierende Lehrerausbildung | 42 |
| 3.5.3 | Anstellung und Fortbildung | 44 |
| 4. | Migration in Deutschland und Schweden: die ausländische Bevölkerung im Vergleich | 46 |
| 4.1 | Geschichte der Zuwanderung nach Schweden und Deutschland | 46 |
| 4.2 | Ausländische Bevölkerung in 2001 | 49 |
| 4.3 | Ausländische Schülerinnen und Schüler in Schweden und Deutschland 2001 | 51 |
| 4.4 | Zur Besonderheit der föderalen Struktur in Deutschland | 52 |
| 4.4.1 | Ausländische Bevölkerung in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein in 2001 | 53 |
| 4.4.2 | Ausländische Schülerinnen und Schüler in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein 2001 | 55 |
| 4.5 | PISA 2000 - Ergebnisse deutscher und ausländischer Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern im Vergleich | 56 |
| 5. | Gesetzliche Grundlagen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund | 58 |
| 5.1 | Verfassungsebene | 58 |
| 5.1.1 | Verfassung Schwedens | 58 |
| 5.1.2 | Grundgesetz | 59 |
| 5.1.3 | Verfassungen der Länder | 60 |
| 5.2 | Schulgesetzebene | 60 |
| 5.2.1 | Schwedisches Schulgesetz | 60 |
| 5.2.2 | Bayerisches Schulgesetz | 61 |
| 5.2.3 | Hessisches Schulgesetz | 62 |
| 5.2.4 | Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz | 64 |
| 5.3 | Zusammenfassung | 65 |
| 6. | Sprachliche Förderung im Elementarbereich | 67 |
| 6.1 | Theoretische Grundlagen zum Spracherwerb | 67 |
| 6.1.1 | Die vorsprachliche Phase und ihre Bedeutung für die Identitätsentwicklung | 67 |
| 6.1.2 | Phasen des Spracherwerbs und die Entwicklung von Bedeutung | 69 |
| 6.1.3 | Zur Bedeutung der Erstsprache bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern | 71 |
| 6.1.4 | Ableitungen und Forderungen für die Praxis | 73 |
| 6.2 | Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund in Schweden und Deutschland im Vergleich | 75 |
| 6.2.1 | Curriculare Bestimmungen | 75 |
| 6.2.2 | Rahmenbedingungen | 81 |
| 6.2.2.1 | Bildungsbeteiligung | 81 |
| 6.2.2.2 | Gebühren | 84 |
| 6.2.3 | Sprachliche Fördermaßnahmen im Elementarbereich | 86 |
| 6.2.3.1 | Muttersprachliche Unterstützung | 86 |
| 6.2.3.2 | Unterstützung im Zweitspracherwerb | 88 |
| 6.3 | Fazit Elementarbereich | 92 |
| 7. | Förderung in Primarbereich und Sekundarbereich I | 94 |
| 7.1 | Maßnahmen beim Übergang in den Primarbereich | 94 |
| 7.1.1 | Schweden | 94 |
| 7.1.2 | Deutschland | 94 |
| 7.1.2.1 | Bayern | 95 |
| 7.1.2.2 | Hessen | 96 |
| 7.1.2.3 | Schleswig-Holstein | 97 |
| 7.2 | Fördermaßnahmen in Primarbereich und Sekundarstufe I | 97 |
| 7.2.1 | Muttersprachlicher Unterricht | 98 |
| 7.2.1.1 | Schweden | 99 |
| 7.2.1.2 | Deutschland | 101 |
| 7.2.1.2.1 | Hessen | 101 |
| 7.2.1.2.2 | Bayern | 103 |
| 7.2.1.2.3 | Schleswig-Holstein | 105 |
| 7.2.1.3 | Resümee zum muttersprachlichen Unterricht | 105 |
| 7.2.2 | Fördermaßnahmen innerhalb der Regelklassen | 106 |
| 7.2.2.1 | Schweden | 107 |
| 7.2.2.2 | Deutschland | 108 |
| 7.2.2.2.1 | Bayern | 108 |
| 7.2.2.2.2 | Hessen | 110 |
| 7.2.2.2.3 | Schleswig-Holstein | 111 |
| 7.2.3 | Besondere Förderklassen | 111 |
| 7.2.3.1 | Schweden | 111 |
| 7.2.3.2 | Deutschland | 112 |
| 7.2.3.2.1 | Bayern | 112 |
| 7.2.3.2.2 | Hessen | 114 |
| 7.2.3.2.3 | Schleswig-Holstein | 114 |
| 7.3 | Fazit Primar- und Sekundarbereich I | 114 |
| 8. | Schlussbetrachtung | 117 |
| Literatur- und Quellenverzeichnis | 121 | |
| Abbildungsverzeichnis | 136 | |
| Tabellenverzeichnis | 137 | |
| Anhang |
Schulgesetz (HSchG). Neben dem Schutz von Minderheiten und der Aufnahme interkultureller Elemente in den Erziehungsauftrag der Schule wird die sprachliche Förderung von Kindern und Jugendlichen anderssprachiger Herkunft explizit und gesondert festgelegt. Zunächst einmal werden Schülerinnen und Schüler mit Migrationhintergrund in das Recht auf Bildung und die Schulpflicht integriert. § 1 HSchG sichert jedem jungen Menschen das Recht auf Bildung zu, unabhängig von Herkunft und gesellschaftlicher Stellung der Eltern.100 Dieses bezieht das Verbot der Benachteiligung – respektive der Bevorzugung – „wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens und der religiösen oder politischen Anschauungen“ ein.101 Schulpflicht besteht in Hessen für alle Kinder, „die im Lande Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungsoder ihre Arbeitsstätte haben“.102 Durch diese Formulierung fallen [...]
5.2.2 Bayerisches Schulgesetz Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) finden sich wiederum nur wenige Bestimmungen zur schulischen und sprachlichen Integration von Schülerinnen und Schülern mit ausländischen Hintergrund. Gesondert erwähnt werden sie in den Voraussetzungen zur Schulpflicht. In Bayern unterliegt jeder, der „die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Berufsbildungsverhältnis oder einem Beschäftigungsverhältnis steht, (...)“ der Schulpflicht.96 Schulpflichtig ist auch, wer nach dieser Definition außerdem:“ 1. 2. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzt, wegen des Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltbefugnis 3. 4. eine Duldung nach § 32 § oder 32a 55 des des Ausländergesetzes besitzt, nach Ausländerschutzgesetzes besitzt, vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur einer seiner Erziehungsberechtigten; in den Fällen der Nummer 1 und 2 beginnt die Schulpflicht drei Monate nach dem Zuzug aus dem [...]
gleichwertigen Zugang zu Bildung innerhalb des Bildungssystems zu: „All children and young persons shall irrespective of gender, geographic residence and social and financial circumstances have equal access to education in the national school system for children and young persons.“92 Nach der Verfassung zählen dazu auch alle ausländischen Kinder und Jugendlichen. Der Schulpflicht unterliegen Kinder und Jugendliche ausländischen Hintergrunds ebenso wie schwedische Kinder und Jugendliche sofern sie einen Wohnsitz in Schweden haben: „Children resident within the country are subject to compulsory schooling in accordance with the provisions of this chapter.“93 Für die autochthone Minderheit der Sami werden gesonderte Bestimmungen getroffen. Sie erhalten das Recht zum [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832476199
Arbeit zitieren:
Feighofen, Christoph August 2003: Das schwedische Bildungssystem und die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
PISA, Bildungspolitik, sprachliche Förderung, ausländische Förderung, ausländische Schüler



