Eine rechtsvergleichende Untersuchung über den Einsatz von Derivaten in Publikumsinvestmentfonds
Die Auswirkungen der Umsetzung des europäischen Investmentrechts (UCITS III) in nationale Investmentgesetze
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Agate Urbanowicz
- Abgabedatum: November 2004
- Umfang: 110 Seiten
- Dateigröße: 648,6 KB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Wiesbaden Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8392-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8392-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8392-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Urbanowicz, Agate November 2004: Eine rechtsvergleichende Untersuchung über den Einsatz von Derivaten in Publikumsinvestmentfonds, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Anlagengrenzen, Risikomanagement, Kreditaufnahme, Investmentfonds, OGAW
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Diplomarbeit von Agate Urbanowicz
Problemstellung:
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in Publikumsinvestmentfonds hat nach der Einführung des geänderten Investmentgesetzes zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Bisher bedienten sich Investmentfonds solcher Instrumente im Rahmen ihres Risikomanagements hauptsächlich zu Absicherungszwecken und nun dürfen alle Derivate zu Investitionszwecken als Teil der Anlagepolitik eingesetzt werden. Dies wurde durch die modernisierte OGAW (Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapiere)-Richtlinie (Richtlinie 85/611/EWG) ermöglicht. Sie stellt europäische Mindeststandards dar, die von den Mitgliedstaaten fristgerecht in nationale Investmentgesetze umzusetzen sind. Die durch zwei Änderungsrichtlinien modernisierte OGAW-Richtlinie sollte bis zum 13. Februar 2004 in nationale Investmentgesetze implementiert werden. Die Umsetzung in den einzelnen Ländern der EU erfolgt jedoch nicht in gleichem Maße, da sich die nationalen Märkte teilweise erheblich in ihren Rahmenbedingungen und ihrer Struktur voneinander unterscheiden.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, eine Übersicht über den Einsatz von Derivaten in Publikumsinvestmentfonds unter dem Gesichtspunkt gesetzlicher Veränderungen in der EU zu verschaffen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ausschließlich in den durch die OGAW-Richtlinie harmonisierten Publikumsinvestmentfonds. Diese OGAW sind Fonds des offenen Typs und beschaffen ihre Gelder beim Publikum, daher ist der Anlagerschutz von große Bedeutung, insbesondere in Zusammenhang mit dem erweiterten Einsatz von Derivaten. Im Sinne der neuen Richtlinie gelten nicht als OGAW, die OGAW, die sich Kapital beschaffen, ohne ihre Anteile beim Publikum zu vertreiben. Es wird untersucht, welche Arten von Derivaten, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Die Anlagegrenzen in den einzelnen Ländern werden ebenfalls dargestellt. Des Weiteren wird untersucht, wie das Gesamtrisiko begrenzt und berechnet wird und unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Grenze Kredite aufgenommen werden dürfen.
Im Zusammenhang mit neuartigen Finanzinstrumenten stellt sich die Frage nach einem angemessenen Risikomessverfahren. Die geänderte Richtlinie 85/611/EWG beinhaltet diesbezüglich eine umfassende Regelung zur Risikobegrenzung. Diese Regelungen sind in der Empfehlung der Kommission vom 27/04/2004 zum Einsatz derivativer Finanzinstrumente bei OGAW zu finden und werden nachfolgend ebenfalls näher erläutert.
In dieser Ausarbeitung werden insbesondere Deutschland, Österreich, Luxemburg, Irland und Großbritannien berücksichtigt. Die Entwicklungen in Luxemburg und Irland sind von Bedeutung, da diese Investmentstandorte als europäische „Fondszentren“ gelten und bereits in der Vergangenheit demonstriert haben, wie die Potenziale der EG-Recht genutzt werden können, um den eigenen Platz als „Drehscheibe“ für grenzüberschreitendes Fondsgeschäft zu stärken. Deutschland und Großbritannien gehören mit einem Marktanteil von jeweils 16,7% und 9,0% zu den größten Investmentfondsmärkten in der EU. Zusätzlich wurde Österreich ausgewählt, um vergleichen zu können in wieweit das deutsche Investmentmodernisierungsgesetz als Leitfaden für die österreichische Umsetzung diente. Die Entwicklungen, die sich derzeit für die Investmentbranche in der EU abzeichnen, verleihen dieser Arbeit eine hohe Aktualität.
Gang der Untersuchung:
Diese Ausarbeitung beinhaltet zwei zentrale Themenkomplexe. Zum einen wird eine Untersuchung des Investmentgesetzes auf der europäischen Ebene vorgenommen (OGAW-Richtlinie). Zum anderen werden die nationalen Gesetze untersucht um feststellen zu können welche der Neuerungen und im welchen Umfang die ausgewählten Länder bis dato implementiert haben.
Im zweiten Kapitel wird die OGAW-Richtlinie näher erläutert. Die beiden Änderungsrichtlinien: Produktrichtlinie (2001/107/EG) und Managementrichtlinie (2001/108/EG), werden ebenfalls im zweiten Kapitel kurz vorgestellt. Die Untersuchung des Investmentrechts auf der europäischen Ebene findet im dritten Kapitel statt und stützt sich dabei auf die o.g. Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte OGAW. Ab dem vierten Kapitel befasst sich diese Arbeit mit der Untersuchung des Investmentgesetzes in den ausgewählten Ländern.
Eine Informationsbasis dieser Ausarbeitung stellen Gesetze und Verordnungen dar, die nachfolgend näher erläutert werden. Bestimmte Grundsätze für den Einsatz derivativer Finanzinstrumente bei OGAW, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der beiden Richtlinien berücksichtigen sollten, beinhaltet die Empfehlung der Kommission vom 27/04/2004 zum Einsatz derivativer Finanzinstrumente bei OGAW. Diese Empfehlung enthält keine allumfassenden Leitlinien, sondern lediglich Grundsätze, die als grundlegende Ausgangsbasis für einen einheitlichen Ansatz für die Risikomessung bei OGAW betrachtet werden können.
Weitere Regelungen und Vorschriften der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Einsatz von Derivaten nach der Änderung der OGAW-Richtlinie sind sowohl in den Veröffentlichungen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V., als auch in den Veröffentlichungen der Investmentverbände der anderen ausgewählten Länder sowie der Europäischen Investmentvereinigung (European Federation of Investment Funds and Companies FEFSI) zu finden. Die nationalen Investmentgesetze und Verordnungen werden durch die nationalen Investmentverbände sowie Finanzaufsichtbehörden der jeweiligen Länder veröffentlicht.
Im fünften Kapitel werden die Änderungen, die in den nationalen Gesetzten vorgenommen wurden, zusammengefasst. Die Unterschiede und Übereinstimmungen werden aufgezeigt. Diese Zusammenfassung bezieht sich ausschließlich an der Inhalt dieser Ausarbeitung und somit ist diese Ausarbeitung die Quelle für die Aussagen, die im fünften Kapitel getroffen worden sind. Die Zusammenfassung der gewonnen Erkenntnisse und das Fazit beenden die Arbeit.
Inhaltsverzeichnis:
| INHALTSVERZEICHNIS | 1 | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 6 | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | 7 | |
| 1. | EINFÜHRUNG | 8 |
| 1.1 | Problemstellung | 8 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 10 |
| 2. | ÄNDERUNGSRICHTLINIEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 21. JANUAR 2002 | 12 |
| 2.1 | Die OGAW-Richtlinie | 12 |
| 2.2 | Produktrichtlinie 2001/108/EG und Managementrichtlinie 2001/107/EG | 15 |
| 3. | EINSATZ VON DERIVATEN NACH DER NEUEN REGELUNGEN GEMÄß DER OGAW-RICHTLINIE | 17 |
| 3.1 | Erweiterter Einsatz von Derivaten | 17 |
| 3.2 | Zulässige Basisinstrumente für Derivate | 18 |
| 3.3 | Anlagegrenzen gemäß Art. 22 und 22aOGAW-Richtlinie | 19 |
| 3.4 | Anwendung der Obergrenze für das Emittentenrisiko | 21 |
| 3.5 | Begrenzung des Gesamtrisikos | 22 |
| 3.6 | Kreditaufnahme nach Art. 36 Abs. 1 und 2 OGAW-Richtlinie | 23 |
| 3.7 | Leerverkäufe | 24 |
| 3.8 | Marktrisikomessung | 25 |
| 3.8.1 | Unterscheidung „einfache“ und „komplexe“ OGAW | 25 |
| 3.8.1.1 | Einfache OGAW | 25 |
| 3.8.1.2 | Komplexe OGAW | 26 |
| 3.9 | Bewertung der Hebelwirkung | 27 |
| 3.10 | Zusätzliche Regelungen für OTC-Derivate | 27 |
| 3.11 | Voraussetzungen für die Anerkennung von Sicherheiten bei der Bewertung des Ausfallrisikos | 29 |
| 3.12 | Deckung von Geschäften mit Derivaten | 29 |
| 4. | UMSETZUNG DER OGAW-RICHTLINIE IN NATIONALE INVESTMENTGESETZE | 31 |
| 4.1 | Die Novellierung des Investmentrechts in Deutschland | 31 |
| 4.1.1 | Das deutsche Investmentmodernisierungsgesetz | 31 |
| 4.1.2 | Sondervermögen | 32 |
| 4.1.3 | Pensionsgeschäfte | 34 |
| 4.1.4 | Wertpapierdarlehen, Sicherheiten | 34 |
| 4.1.5 | Fondskategorien | 35 |
| 4.1.6 | Zulässigen Arten von Derivaten | 36 |
| 4.1.7 | Ausstellergrenzen | 37 |
| 4.1.8 | Kontrahentenrisiko | 39 |
| 4.1.9 | Leerverkaufsverbot | 40 |
| 4.1.10 | Risikobegrenzung | 41 |
| 4.1.11 | Anforderungen an das Risikomanagement | 41 |
| 4.1.11.1 | Qualifizierter Ansatz | 42 |
| 4.1.11.2 | Einfacher Ansatz | 43 |
| 4.2 | Das neue Investmentgesetz in Luxemburg | 45 |
| 4.2.1 | Investmentfondsmarkt in Luxemburg | 45 |
| 4.2.2 | Teil I des luxemburgischen Investmentgesetzes | 46 |
| 4.2.3 | Rechtliche Ausgestaltung von Investmentfonds | 47 |
| 4.2.3.1 | Allgemein | 47 |
| 4.2.3.2 | Vertragsform | 48 |
| 4.2.3.3 | Satzungsform | 48 |
| 4.2.4 | Ausweitung der Anlagepolitik im Teil I des Gesetzes | 49 |
| 4.2.5 | Anlagegpolitik | 49 |
| 4.2.5.1 | Anlagegegenstände | 49 |
| 4.2.5.2 | Regelungen bezüglich OTC-Derivaten | 51 |
| 4.2.5.3 | Das Risikomanagement-Verfahren | 51 |
| 4.2.5.4 | Anlagegrenzen | 52 |
| 4.2.6 | Einsatz von Derivaten | 54 |
| 4.2.6.1 | Optionen | 54 |
| 4.2.6.2 | Finanzterminkontrakte | 55 |
| 4.2.7 | Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte | 55 |
| 4.2.8 | Devisensicherung | 56 |
| 4.2.9 | Leerverkaufsverbot | 56 |
| 4.2.10 | Kreditaufnahme | 56 |
| 4.3 | Die Novelle des Investmentfondsgesetztes in Österreich | 58 |
| 4.3.1 | Novelle 2003 | 58 |
| 4.3.2 | Rechtliche Ausgestaltung eines Kapitalanlagefonds | 58 |
| 4.3.3 | Verfügungsbeschränkungen | 59 |
| 4.3.4 | Neuerungen beim Einsatz von Derivaten | 60 |
| 4.3.5 | OTC-Derivate | 62 |
| 4.3.6 | Erweiterung der Anlagegrenzen | 63 |
| 4.3.7 | Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung | 66 |
| 4.3.8 | Berechnung des mit den Derivaten verbundenen Risikos | 67 |
| 4.3.9 | Kreditaufnahme | 68 |
| 4.3.10 | Leerverkaufsverbot | 68 |
| 4.4 | UCITS III in Irland | 70 |
| 4.4.1 | Implementierung des neuen Investmentfondsgesetztes | 70 |
| 4.4.2 | Die wesentlichsten Änderungen nach der Umsetzung der Produktrichtlinie in das irische Investmentgesetz | 71 |
| 4.4.3 | Einsatz von Derivaten und damit verbundenes Risiko | 72 |
| 4.4.3.1 | Basisinstrumente | 72 |
| 4.4.3.2 | Das Gesamtrisiko | 73 |
| 4.4.3.3 | Deckung von Derivategeschäften | 73 |
| 4.4.4 | Anwendung des einfachen und qualifizierten Ansatzes | 73 |
| 4.4.5 | Anforderungen an das Risikomanagement | 74 |
| 4.4.6 | Anlagegrenzen | 74 |
| 4.4.7 | Anforderungen an die Gegenparteien bei Geschäften mit OTC-Derivaten | 76 |
| 4.4.8 | Kreditaufnahme | 77 |
| 4.4.9 | Pensionsgeschäfte und Wertpapierdarlehen | 77 |
| 4.4.10 | Leerverkaufsverbot | 78 |
| 4.4.11 | Formen von UCITS-Fonds in Irland | 79 |
| 4.5 | Umsetzung von UCITS III in Großbritannien | 81 |
| 4.5.1 | New Collective Investment Schemes Sourcebook Instrument 2004 | 81 |
| 4.5.2 | Investmentfondsmarkt in Großbritannien | 82 |
| 4.5.3 | Rechtliche Ausgestaltung von Investmentfonds in UK | 82 |
| 4.5.4 | Anlagegrenzen allgemein | 83 |
| 4.5.5 | Regelungen zum Einsatz von Derivaten | 85 |
| 4.5.6 | Geschäfte mit OTC-Derivaten | 87 |
| 4.5.7 | Risikomanagement beim Einsatz von Derivaten | 87 |
| 4.5.8 | Das Gesamtrisiko beim Einsatz von Derivaten | 88 |
| 4.5.9 | Regelungen zur Kreditaufnahme und Wertpapierdarlehen | 88 |
| 5. | ZUSAMMENFASSUNG DER GEWONNENEN ERKENNTNISSE | 90 |
| 6. | FAZIT | 95 |
| ANLAGEN | 96 | |
| Anlage I | 96 | |
| Anlage II | 99 | |
| Anlage III | 100 | |
| Ausfallrisiko | 100 | |
| Emittentenrisiko | 100 | |
| Marktrisiko | 100 | |
| Liquiditätsrisiko | 100 | |
| Anlage IV | 101 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 101 | |
| Option | 101 | |
| Futures | 102 | |
| Swap | 102 | |
| Zinsswap | 102 | |
| Credit Default Swap | 102 | |
| LITERATURVERZEICHNIS | 103 | |
| EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG | 106 |
Des Weiteren wurden die Anlagegrenzen erweitert, Rahmenbedingungen für Derivativgeschäfte gegeben (keine Aufzählung zulässiger Derivativgeschäfte) und zulässige Basisinstrumente für Geschäfte mit Derivaten festgelegt.242 Es können nunmehr den Anlegern neue Produkte, wie reine Geldmarktfonds, Cash-Fonds (bisher nur Geldmarktnahe Fonds möglich) oder Indexfonds, angeboten werden. Die o.g. Neuerungen im österreichischen Investmentfondgesetz werden nachfolgend genauer beschrieben. Aus Sicht der VÖIG sollten einzelne Punkte aus der deutschen Derivateverordnung umgesetzt werden, die ebenfalls nachfolgend erläutert werden .243 4.3.2 Rechtliche Ausgestaltung eines Kapitalanlagefonds Ein Kapitalanlagefonds ist ein überwiegend aus Wertpapieren und/oder (neu) Geldmarktinstrumenten und/oder anderen liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im [...]
Beim Verkauf von Put Optionen ist der Fonds verpflichtet, während der gesamten Laufzeit der Optionen über ausreichende Mittel zur Deckung der Verpflichtungen aus dem Optionsgeschäft zu verfügen.225 4.2.6.2 Finanzterminkontrakte Finanzterminkontrakte können als Zinsterminkontrakte sowie als Kontrakte auf Börsenindizes gekauft und verkauft werden, vorausgesetzt, diese Finanzterminkontrakte werden an einem geregelten Markt oder einer Börse, die anerkannt und für das Publikum offen ist, gehandelt.226 Durch den Verkauf von Finanzterminkontrakten können Kursverluste abgesichert werden, jedoch können die Finanzterminkontrakte auch zu anderen als zu Absicherungszwecken gekauft oder verkauft werden.227 Für Finanzterminkontrakte geleistete Einschüsse und Prämien für Optionen dürfen 15% des NAV nicht übersteigen.228 Die gesamte Verpflichtungen aus Finanzterminkontrakten und Optionsgeschäften, die der Absicherung von Vermögenswerten dienen, dürfen den Gesamtwert der abgesicherten Werte nicht übersteigen.229 Die Verpflichtungen, die nicht der Absicherung dienen, dürfen das Nettovermögen nicht übersteigen.230 4.2.7 Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte Es dürfen bis zu 50% der Wertpapiere auf höchstens 30 Tage ausgeliehen werden, jedoch kann die Wertpapierleihe auch mehr als 50% des Wertpapierbestandes erfassen, sofern dem Fonds das Recht eingeräumt wird, den Wertpapierleihvertrag jederzeit zu kündigen und die Wertpapiere zurückzuverlangen.231 Darüber hinaus muss im Rahmen der Wertpapierleihe eine Sicherheit, die in flüssigen Mitteln oder in Wertpapieren besteht, deren Gegenwert zur Zeit des Vertragsabschlusses [...]
4.2.6 Einsatz von Derivaten 4.2.6.1 Optionen Die Regelungen zum Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, insbesondere zum Einsatz von Optionen, Finanzterminkontrakten und die Regelungen für Pensionsgeschäfte und Devisensicherung wurden in einem Rundschreiben 91/75 des CSSF konkretisiert.220 Ein OGAW darf Optionen auf Wertpapiere, Finanzterminkontrakte und sonstige Finanzinstrumente kaufen und verkaufen, vorausgesetzt diese Optionen werden an einem regulierten Markt, der anerkannt und für das Publikum offen ist, gehandelt.221 Geschäfte mit OTC-Derivaten sind erlaubt.222 Die Summe der Prämien für den Erwerb den genannten Optionen, inklusive Optionen, die nicht zur Absicherungszwecken erworben werden, darf 15% des NAV nicht übersteigen.223 Call Optionen auf Wertpapiere dürfen verkauft werden, sofern die Summe der Ausübungspreise solcher Optionen 25% des NAV nicht übersteigt, jedoch gilt diese Anlagegrenze nicht, wenn verkaufte Call Optionen durch Wertpapiere unterlegt oder durch andere Instrumente abgesichert werden. Zudem muss der Fonds jederzeit in der Lage sein, die Deckung von Positionen aus dem Verkauf ungedeckter Call Optionen sicherzustellen.224 [...]
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Urbanowicz, Agate November 2004: Eine rechtsvergleichende Untersuchung über den Einsatz von Derivaten in Publikumsinvestmentfonds, Hamburg: Diplomica Verlag
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Anlagengrenzen, Risikomanagement, Kreditaufnahme, Investmentfonds, OGAW



