Die ökonomische Analyse von Korruption
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jan Haas
- Abgabedatum: August 2004
- Umfang: 75 Seiten
- Dateigröße: 380,0 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Kassel Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8615-0
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Haas, Jan August 2004: Die ökonomische Analyse von Korruption, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Ausprägungsform, Transaktionskostenanalyse, Wirkung, Prävention, Repression
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Diplomarbeit von Jan Haas
Zusammenfassung:
Seit es Aufzeichnungen über Verwaltungen und das Wirtschaftsleben gibt, finden sich Hinweise auf Korruption und Bestechung. Korruption ist demnach nicht nur in der ökonomischen und politischen Gegenwart anzutreffen, sondern weist eine sehr lange Existenz in der Geschichte auf. Die Aktualität und Bedeutsamkeit ist der Korruption aber bis heute erhalten geblieben. Durch Skandale, wie aktuell beispielsweise der münchner Stadionbau und die Festnahme Wildmosers, rückt diese Thematik immer wieder in den Focus der Öffentlichkeit.
Es scheint oft so, als würden die Menschen durch jeden Skandal nur kurzzeitig sensibilisiert werden, denn nach jedem aktuellen Fall rückt Korruption meist wieder in den Hintergrund, um dann, beim nächsten aufgedeckten Fall, erneut Interesse zu erregen. Zum Gegenstand ökonomisch-wissenschaftlichen Interesses ist Korruption in den letzten Jahren insbesondere aufgrund vermuteter immenser materieller und immaterieller Schäden geworden. Soziologen haben sich mit der Frage befasst, inwieweit soziale Ordnungen sich auf die Entstehung von Korruption auswirken und welche Effekte diese Ordnungen auf das gesellschaftliche Gefüge haben. Die Anthropologen versuchten das Phänomen Korruption kulturell und aus Wertvorstellungen heraus zu erklären. Der Facettenreichtum von Korruption zeigt den interdisziplinären Charakter dieses Phänomens.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine ökonomische Betrachtung der Korruption darzustellen. Dabei soll erörtert werden, ob Korruption im Rahmen ökonomischer Theorien analysiert werden kann. Wenn dies zutrifft, ist die Frage nach den institutionellen bzw. individuellen Anreizstrukturen der korrupten Transaktionspartner zu beantworten. Zudem soll Aufschluss darüber gegeben werden, in welcher Form ökonomische Wirkungen durch Korruption feststellbar sind.
Die Vorgehensweise gliedert sich dergestalt, dass im Kapitel B, aufgrund der Unschärfe des Begriffes, zunächst eine Definition aus unterschiedlichen sozialwissenschaftlichen Perspektiven erfolgt, um im Anschluss ökonomische Definitionen der Korruption anzuführen. In dem folgenden Kapitel werden nach einer allgemeinen Differenzierung die speziellen Formen dargestellt, und anschließend die strafrechtlich relevanten Tatbestände beschrieben. Danach folgt ein Blick auf die durchaus vorhandene positive Korruption. Im nächsten Kapitel wird eine Auswahl an Korruptionsfällen beschrieben, die aufzeigen, dass Korruption auch in Deutschland in den unterschiedlichsten Formen stattfindet. Da kein politisches System und keine Marktform perfekt ist, setzt sich das Kapitel E zum Ziel, die jeweiligen Schwächen herauszuarbeiten. Dabei werden in Teilbereichen der Politik und in korruptionstypischen Abteilungen in Unternehmen, Angriffsflächen identifiziert.
Kapitel F befasst sich mit einem der Hauptteile, nämlich dem der ökonomischen Analyse. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer institutionenökonomischen Betrachtung, unter zu Hilfenahme des Prinzipal-Agent-Klient-Modells und einer integrierten Analyse der individuellen Korruptionsanreize. Im Anschluss wird die korruptive Transaktionskostenproblematik dargelegt. Da der Schwerpunkt der Korruption in der Interaktion von Wirtschaft und Politik liegt, wird als dritte Analysemethode die der Neuen Politischen Ökonomie gewählt. Dieser Ansatz bezieht sich auf die grundsätzliche Interdependenz von Politik und Ökonomie respektive Markt.
Abschließend wird in diesem Kapitel die ökonomische Analyse der Entlastungs- und Belastungskorruption dargestellt. Der folgende Abschnitt G hat, als weiterer Hauptteil, zunächst eine stringent ökonomische Darstellung der Wirkungen von Korruption zum Gegenstand, um abschließend kurz gesellschaftliche Effekte aufzuzeigen. In Abschnitt H werden theoretische Maßnahmen zur Prävention und Repression dargestellt. Differenziert wird dabei zwischen organisatorischen bzw. institutionellen Maßnahmen sowie strafrechtlichen Relevanzen. Das letzte Kapitel I fasst die Ergebnisse dieser Arbeit zusammen.
Bezüglich den verwendeten Begriffen ist anzumerken, dass die Begriffe korrupt und korruptiv synonym verwendet werden. Ebenso verhält es sich mit den Bezeichnungen Korrumpteur und Korrumpeur, bzw. Klient.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | 2 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 4 | |
| A. | Einleitung | 5 |
| B. | Definitionen | 6 |
| 1. | Sozialwissenschaftliche Begriffsbestimmung | 7 |
| 2. | Ökonomische Definitionen | 9 |
| C. | Ausprägungsformen | 11 |
| 1. | Allgemeine Unterteilung | 11 |
| 2. | Spezielle Formen von Korruption | 13 |
| 3. | Korruptionsformen im Strafrecht | 16 |
| 4. | Positive Korruption | 19 |
| D. | Ausgewählte Fälle aus Politik und Wirtschaft | 20 |
| 1. | Korruption im Gesundheitswesen | 20 |
| 2. | Die Übernahme von Leuna/Minol durch Elf-Aquitaine | 21 |
| 3. | Der Kölner Müllskandal | 23 |
| E. | Angriffsflächen für Korruption | 24 |
| 1. | Interdependenzen zwischen Wirtschaft und Politik | 24 |
| 2. | Korruption in ausgewählten Politikfeldern | 25 |
| 3. | Anfälligkeiten von politischen Systemen | 26 |
| 4. | Gefährdete Bereiche und Positionen in Unternehmen | 28 |
| F. | Ökonomische Analyse | 29 |
| 1. | Institutionenökonomische Analyse von Korruption | 29 |
| 2. | Korruption - Eine Transaktionskostenanalyse | 33 |
| 3. | Neue Politische Ökonomie – Ein Analyseansatz zur Bestechung | 37 |
| 4. | Die ökonomische Analyse der Belastungs- und Entlastungskorruption | 42 |
| G. | Wirkungen von Korruption | 44 |
| 1. | Ökonomische Wirkungen | 44 |
| 1.1 | Einschränkung der Markttransparenz durch Korruption | 44 |
| 1.2 | Wettbewerbsverzerrungen | 45 |
| 1.3 | Korruption als Markteintrittsbarriere | 46 |
| 1.4 | Suboptimale Allokation der Ressourcen | 47 |
| 1.5 | Ressourcenverschwendung | 48 |
| 1.6 | Erhöhte Transaktionskosten | 48 |
| 1.7 | Korruptionsinduzierte Preiserhöhung | 49 |
| 1.8 | Produktdifferenzierung | 50 |
| 1.9 | Die Wohlfahrtswirkungen der Korruption | 50 |
| 1.10 | Korruptionsbedingte Innovationshemmung | 51 |
| 2. | Gesellschaftliche Wirkungen | 52 |
| H. | Prävention und Repression | 53 |
| 1. | Organisatorische und institutionelle Prävention und Repression | 53 |
| 1.1 | Der Integritätspakt | 53 |
| 1.2 | Prävention durch Job-Rotation | 54 |
| 1.4 | Ethik-Kodizies | 55 |
| 1.5 | Einengung der diskretionären Handlungsspielräume | 56 |
| 1.6 | Wertemanagementsystem | 57 |
| 1.7 | Individuelle Selbstbindung | 58 |
| 1.8 | UnternehmensseitigeSelbstbindung | 58 |
| 2. | Strafrechtliche Prävention und Repression | 59 |
| 2.1 | Kontrollverstärkung | 59 |
| 2.2 | Erhöhung des Strafmaßes | 60 |
| 2.3 | Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit | 61 |
| 2.4 | Kronzeugenregelung | 62 |
| 2.5 | Ausschlussregister für Unternehmen | 63 |
| 2.6 | Strafmildernde Selbstanzeige | 64 |
| I. | Zusammenfassung | 64 |
| Literaturverzeichnis | 68 |
37 von Leistung und Gegenleistung nicht automatisch beendet, denn die Beteiligten können sich noch gegenseitig Schaden zufügen. Diese Situation wird auch als „lock-in“ bezeichnet. So kann man den korruptiven Geschäftspartner mit der Veröffentlichung von Informationen bedrohen oder sogar erpressen. Diesen essentiellen Nebenaspekt beschreibt Lambsdorff folgendermaßen: „Ein korruptiver Vertrag endet nicht mit seiner Erfüllung. Im Gegensatz zu normalen Vereinbarungen beinhalten korruptive Vereinbarungen eine implizite Schweigevereinbarung, welche auch nach Abwicklung von Leistung und Gegenleistung noch gebrochen werden kann.“100 In der Praxis werden Korruptionsfälle immer wieder durch einen der Mitstreiter selbst denunziert. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn es interne Auseinandersetzungen gibt und dadurch die Beziehung beendet wird. Die Erwägung einer Denunziation kann verstärkt werden durch die Einrichtung einer Kronzeugenregelung.101 Diese ist besonders dann wirksam, wenn die Strafen für die Beteiligten asymetrisch verteilt sind. Also beispielsweise dann, wenn dem Beamten bei Korruption Strafe droht und der privatwirtschaftliche Akteur durch die Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung straffrei ausgehen kann. Eine weitere Lösung des Problems eines „post-enforcement lock-in“ ist die Einrichtung von organisatorischen Sollbruchstellen. Es ist in großen Konzernen üblich, dass hochrangige Mitarbeiter z.B. aus dem Vorstand die Risiken krimineller oder korrupter Praktiken an Personen in unteren Hierarchieebenen übertragen. Dadurch können diese Personen nicht direkt von der Justiz belangt werden und nicht durch ehemalige Korruptionspartner erpresst werden.102 3. Neue Politische Ökonomie – Ein Analyseansatz zur Bestechung Die klassischen Ökonomen, allen voran Adam Smith, verstanden sich als politische Ökonomen. Zu seiner Zeit war die Bezeichnung Neue Politische Ökonomie (NPÖ) gleichbedeutend mit dem Begriff Volkswirtschaftslehre. Man ging davon aus, dass die Ökonomie Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft und damit nicht von dem Bereich der Politik zu trennen war. Später löste sich die neoklassische Ökonomie von ihrer gesellschaftspolitischen Verankerung und entwickelte sich zu einer autonomen Wissenschaft, die sich zunehmend eines mathematischen Modelldenkens bediente. Die NPÖ bezieht sich nun wieder auf die prinzipielle Interdependenz von Politik und Wirtschaft bzw. Markt. Hauptgegenstand dieses Ansatzes ist die grundsätzliche Betrachtung der Funktionsweise des [...]
36 Deutschland aber im allgemeinen aufgrund des § 138 BGB nicht möglich. Denn laut dieses Paragraphen sind Rechtsgeschäfte, die gegen gute Sitten verstoßen, nichtig. Folgt man der gängigen Rechtsprechung, sind Bestechung und Bestechlichkeit sittenwidrig und dadurch gerichtlich nicht durchsetzbar. Der gerichtliche Mechanismus fällt folglich als Instrument zur Durchsetzung weg, deshalb bleiben dem Akteur nur private Formen für die Durchsetzung der Gegenleistung. Eine Möglichkeit, damit kooperatives Verhalten gegenüber opportunistischem Verhalten vorgezogen wird, ist die Überlassung eines Pfandes. Dieses Pfand hinterlegt die Partei, die möglicherweise einen Anreiz zum Opportunismus hat. Bei einem Fehlverhalten würde die Einbehaltung des Pfandes drohen. In der Praxis könnte beispielsweise ein Beamter eine Vorrauszahlung für das Bestechungsgeld verlangen. Eine weiteres Mittel zur Durchsetzung von Verträgen ist deren Absicherung auf Grundlage einer Reputation. Sind Beamte oder Politiker durch opportunistisches Verhalten oder mangelnde Verlässlichkeit bei der Einhaltung von korruptiven Verträgen aufgefallen, dann werden sie dadurch unattraktiv für korrupte Vertragspartner. Deshalb wird es für Personen, die auch in der Zukunft Korruptionsgewinne realisieren wollen, effizienter sein ihre Reputation zu pflegen. Allgemein kann man feststellen, dass in einem Milieu der Korruption die Akteure wesentlich stärker auf ein Reputation angewiesen sind, als bei legalen, gerichtlich durchsetzbaren Geschäften. Für die Abwicklung von korrupten Transaktionen ist es neben einer sichtbaren Bereitschaft wichtig, dass man als Anbieter oder Nachfrager seine Glaubwürdigkeit signalisiert. Das kann erreicht werden, indem ein eventuelles Fehlverhalten möglichst vielen zukünftigen Beteiligten am Korruptionsmarkt bekannt werden könnte. Die Durchsetzung korruptiver Verträge ist also maßgeblich von den etwaigen internen Sanktionsmöglichkeiten abhängig. Nur so lässt sich verstehen, warum Korruption häufig in Form von Netzwerken98 auftritt. Solche Netzwerke können sich zu einem gut entwickelten nepotistischen99 System ausweiten. In solch einem System existieren neben privaten Formen der Durchsetzung alternativ soziale [...]
Korruptionsbereitschaften sowie die Preise der korrupten Leistungen kumulieren und bei Nachfrage an die Interessenten weiterleiten. Dieser Vermittler kann zusätzlich die Funktion eines Ansprechpartners bei Fragen der Anbahnung inne haben. Für diese Person ist es von Vorteil, wenn sie in der Lage ist sich gegebenenfalls leichter der Strafverfolgung entziehen zu können, z.B. durch einen Firmenstandort im Ausland. Wie bereits erwähnt, ist der Austausch von Leistung und Gegenleistung lediglich bei der sogenannten „market corruption“ oder Kleinkorruption zeitgleich gegeben. Bei größeren Transaktionen ist ein gleichzeitiger Tausch meist nicht möglich. In diesem Fall muss einer der Beteiligten seine Leistung im Vorfeld erbringen und hoffen, dass er die Gegenleistung auch tatsächlich erhält. Besteht die Gegenleistung beispielsweise in einer Manipulation eines umfassenden Genehmigungs- oder Ausschreibungsverfahrens, kann dies nicht unmittelbar nach Erhalt des Bestechungsgeldes ausgeführt werden. In solch einer Situation besteht die Möglichkeit opportunistischen Verhaltens, z.B. in Form einer Verweigerung der Gegenleistung. Aus diesem Grund muss von den Beteiligten geklärt werden, wie die Erbringung der Gegenleistung vertraglich durchgesetzt werden kann. Eine denkbare Form ist die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs aus korruptiven Vereinbarungen. Diese ist in [...]
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