Die neueren Entwicklungen des IAS 39
Unter besonderer Berücksichtigung des Hedge Accounting
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Simon Boßhammer
- Abgabedatum: Dezember 2007
- Umfang: 166 Seiten
- Dateigröße: 658,7 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Kiel Deutschland
- Bibliografie: ca. 85
- ISBN (eBook): 978-3-8366-1077-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Boßhammer, Simon Dezember 2007: Die neueren Entwicklungen des IAS 39, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IAS 39, IFRS, Hedge Accounting, Fair Value, Finanzierung
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MA-Thesis / Master von Simon Boßhammer
Einleitung:
In den letzten Jahren ist der Einfluss internationaler Standardsetter wie dem International Accounting Standards Board (IASB) immer größer geworden. Dies bedeutet eine Umstellung insbesondere für die Unternehmen, die bisher ausschließlich nach kontinentaleuropäischer Rechnungslegung bilanziert haben. Dass der Prozess der Umstellung auf internationale Rechnungslegungssysteme wie den International Financial Reporting Standards (IFRS) nicht unproblematisch war und ist, zeigt zum einen der langwierige, u.a. stark politisch geprägte Prozess und zum zweiten die in der Praxis und Literatur umfangreich ausgetragenen Diskussionen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Diskussion ist der vom IASB propagierte Fair Value Ansatz, dessen Anwendung in den IFRS soll dem Bilanzadressaten, im Wesentlichen dem potenziellen Investor, entscheidungsnützlichere Informationen liefern soll. Diese Tatsache, gleichzeitig das Hauptziel der IFRS, begründet somit auch die Abkehr der Rechnungslegung von der Bilanzierung auf Basis historischer Kosten. Da jedoch die Ermittlung des Fair Value in vielen Fällen nur auf Grundlagen von Annahmen seitens des Bilanzierenden möglich ist und aufgrund dessen dem Bilanzierenden eine Vielzahl von Ermessensspielräumen eingeräumt würden, wurde dieser Ansatz vor dem Hintergrund, die Verlässlichkeit der Jahresabschlüsse zu gewährleisten, nur auf bestimmte Anwendungsbereiche innerhalb der IFRS umgesetzt.
Dieser Kompromiss zwischen den beiden Wertansätzen – dem Fair Value und den historischen Kosten - hat jedoch weitreichende Konsequenzen. Der Versuch der Lösung der hierdurch auftretenden Probleme dauert bis heute an. Die vom IASB eingeschlagenen Lösungswege sind zum Teil wenig konsequent und erhöhen sowohl die Komplexität als auch den Umfang der IFRS. Dies ist vor dem Hintergrund des immanenten Ziels der IFRS, dem Investor entscheidungsnützliche Informationen zu liefern, problematisch, da zum einen die Interpretation weitreichende finanzmathematische Kenntnisse erfordert und, wer dieses Argument nicht als gegeben akzeptiert, da die Zielgruppe zumeist sachkundige Dritte darstellt, zum anderen eine Vielzahl von subjektiven Erwartungen die Bilanzpositionen betragsmäßig beeinflussen. Auch durch Angaben im Anhang kann diese Informationsasymmetrie nicht vollständig ausgeglichen werden, zumal auch dessen Umfang und Komplexität gestiegen sind.
Problemstellung:
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die oben beschriebene Problematik im Hinblick auf den International Accounting Standard 39 (IAS 39) und dessen Regelungen in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu begutachten. Basierend auf diesen Erkenntnissen soll zum einen eine Beurteilung erfolgen, ob der Fair Value Ansatz und dessen Auswirkungen bisher aus Sicht des IASB für den IAS 39 zielführend waren. Zum anderen sollen Vorschläge unterbreitet werden, die in Bezug auf das oberste Ziel des IASB, aber auch auf die im Framework formulierten qualitativen Anforderungen, zumindest echte Alternativen zu den bisher erbrachten Lösungsansätzen sind.
Gang der Untersuchung:
Um oben stehende Zielsetzung erreichen zu können, ist im sich anschließenden zweiten Kapitel der IAS 39 Gegenstand der Untersuchung. Dabei wird neben der geschichtlichen Entwicklung auch ein Überblick über die Regelungen des IAS 39 gegeben.
Im Kapitel 3 wird der Fair Value Ansatz im Allgemeinen beschrieben und dessen konzeptionelle Probleme aufgedeckt. Danach wird die Anwendung des Fair Value innerhalb des IAS 39 betrachtet und basierend auf diesen Erkenntnissen Änderungsvorschläge zur jetzigen Situation unterbreitet. Abgeschlossen wird dieses Kapitel mit einem Zwischenfazit.
Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den im IAS 39 geregelten alternativen Bewertungsmöglichkeiten von finanziellen Bilanzpositionen. Namentlich sind dies das Hedge Accounting und die Fair Value Option. Nach ausführlicher Behandlung und Würdigung dieser Alternativen wird ein anderer Lösungsansatz, das Risk Accounting, vorgestellt. Auch dieses Kapitel schließt mit einem Zwischenfazit.
Im Kapitel 5 wird auf die Section 11 in dem Exposure Draft (ED) IFRS for Small and Medium Entities (SMEs) eingegangen. Diese stellt das Gegenstück des IAS 39 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dar. Nach Erarbeitung der vorgesehenen Änderungen gegenüber dem IAS 39 wird der Entwurf im Hinblick auf dessen ursprüngliche Aufgabe – der Vereinfachung - gewürdigt.
Im abschließenden Kapitel wird ein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen und eine Beurteilung der bisherigen und neueren Entwicklungen gegeben.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Eidesstattliche Versicherung | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Tabellenverzeichnis | IX | |
| Abbildungsverzeichnis | X | |
| Anhangsverzeichnis | XI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Zielsetzung | 2 |
| 1.3 | Gang der Arbeit | 2 |
| 2. | Der International Accounting Standard 39 | 4 |
| 2.1 | Geschichtliche Entwicklung | 4 |
| 2.2 | Grundlagen der im Standard geregelten Rechnungslegungsnormen | 8 |
| 2.2.1 | Erstbewertung von Finanzinstrumenten | 8 |
| 2.2.2 | Folgebewertung von Finanzinstrumenten | 9 |
| 2.2.2.1 | Financial Instruments at Fair Value through Profit or Loss | 10 |
| 2.2.2.2 | Held to Maturity | 11 |
| 2.2.2.3 | Loans and Receivables | 12 |
| 2.2.2.4 | Available for Sale | 12 |
| 2.2.2.5 | Other Liabilities | 13 |
| 2.2.3 | Wertminderung | 13 |
| 2.2.4 | Ausbuchung | 14 |
| 2.2.4.1 | Finanzielle Vermögenswerte | 14 |
| 2.2.4.2 | Finanzielle Verbindlichkeiten | 17 |
| 3. | Der Fair Value Ansatz | 18 |
| 3.1 | Der Fair Value als Wertansatz in einer idealen Welt | 19 |
| 3.2 | Der Fair Value in der realen Welt | 21 |
| 3.2.1 | Fair Value Accounting im IAS 39 - eine richtige Entscheidung? | 21 |
| 3.2.2 | Der Fair Value im IAS 39 | 26 |
| 3.3 | Änderungsvorschläge zur Fair Value Ermittlung - ein konsistenteres Modell | 32 |
| 3.4 | Zwischenfazit | 36 |
| 4. | Lösungsansätze für die Folgen des Mixed Model Ansatzes | 37 |
| 4.1 | Das Hedge Accounting | 37 |
| 4.1.1 | Varianten des Hedge Accounting nach IAS 39 | 39 |
| 4.1.1.1 | Der Fair Value Hedge | 39 |
| 4.1.1.2 | Der Cash Flow Hedge | 40 |
| 4.1.2 | Grundvoraussetzungen für das Anwenden des Hedge Accounting | 41 |
| 4.1.2.1 | Bedingungen für Sicherungsgeschäfte | 41 |
| 4.1.2.2 | Voraussetzungen an Grundgeschäfte | 43 |
| 4.1.2.3 | Sonstige Voraussetzungen | 45 |
| 4.1.3 | Bilanzielle Abbildung von Hedges im Jahresabschluss | 47 |
| 4.1.3.1 | Abbildung des Fair Value Hedge | 47 |
| 4.1.3.2 | Abbildung des Cash Flow Hedge | 49 |
| 4.1.4 | Würdigung der Hedge Accounting Regeln | 50 |
| 4.1.4.1 | Zusätzliche Ermessensspielräume | 51 |
| 4.1.4.2 | Der Cash Flow Hedge | 53 |
| 4.1.4.3 | Restriktionen bei Sicherungs- und Grundgeschäften | 53 |
| 4.1.4.4 | Der Gruppenhedge | 56 |
| 4.1.4.5 | Anforderungen hinsichtlich der Dokumentation | 57 |
| 4.1.4.6 | Der Effektivitätstest | 57 |
| 4.2 | Der Portfolio Hedge of Interest Rate Risk | 59 |
| 4.2.1 | Erkannte Probleme des Hedge Accounting auf Mikroebene | 60 |
| 4.2.2 | Die Lösungswege des IASB | 62 |
| 4.2.3 | Die Verfahrensweise bei einem Portfolio Hedge | 63 |
| 4.2.4 | Würdigung der Portfolio Hedge Vorschriften | 74 |
| 4.2.4.1 | Vorteile | 74 |
| 4.2.4.2 | Nachteile | 75 |
| 4.3 | Die Fair Value Option | 80 |
| 4.3.1 | Geschichtliche Entwicklung und Darstellung | 81 |
| 4.3.2 | Darstellung und Anwendungsbereiche der Fair Value Option | 85 |
| 4.3.2.1 | Beseitigung oder wesentliche Verringerung eines Accounting Mismatch | 85 |
| 4.3.2.2 | Steuerung und Beurteilung der Wertentwicklung einer Gruppe von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert | 87 |
| 4.3.2.3 | In Instrumenten eingebettete, trennungspflichtige Derivate | 88 |
| 4.3.3 | Würdigung der übernommenen Fair Value Option | 90 |
| 4.3.3.1 | Grundsätze der Informationsvermittlung | 90 |
| 4.3.4 | Zwischenfazit | 95 |
| 4.4 | Lösungsansätze außerhalb des Hedge Accounting - Das Risk Accounting | 96 |
| 4.5 | Zwischenfazit | 107 |
| 5. | Aus IAS 39 wird ED IFRS for SMEs Section 11 | 109 |
| 5.1 | Wesentliche Änderungen gegenüber dem IAS 39 | 109 |
| 5.1.1 | Anwendungsberechtigte | 109 |
| 5.1.2 | Geringere Anzahl an Kategorien | 110 |
| 5.1.3 | Vereinfachte Ausbuchungsregeln | 112 |
| 5.1.4 | Modifizierte Regelungen zum Hedge Accounting | 114 |
| 5.2 | Würdigung der Section 11 | 117 |
| 6. | Fazit | 119 |
| Anhang | XII | |
| Literaturverzeichnis | XXII | |
| Internetverzeichnis | XXXII |
Textprobe:
Kapitel 4.1.2, Bedingungen für Sicherungsgeschäfte:
Grundsätzlich lässt der IAS 39 nur Instrumente als Sicherungsgeschäfte im Rahmen des Hedge Accounting zu, die die Voraussetzungen eines Derivates nach IAS 39.9 erfüllen und sich deren Änderungen hinsichtlich ihres Zeitwertes bzw. Cash Flows entgegengesetzt zu dem des Grundgeschäftes entwickeln. Explizit ausgenommen von dieser Regelung sind folgende potenzielle Sicherungsgeschäfte:
Geschriebene Optionen auf Grund der nicht vorhandenen Einflussnahme bzgl. der Erfüllung des Vertrages beim Stillhalter. Ferner wird beim Stillhalter kein positiver Erfolgsbeitrag entstehen, der etwaige Verluste anderer Positionen ausgleichen könnte, da der Optionsberechtigte von seinem Recht nur dann Gebrauch machen wird, wenn es für ihn von Vorteil ist. Eine Anwendung von geschriebenen Optionen als Sicherungsinstrument ist nur dann erlaubt, wenn eine erworbene Option glattgestellt werden soll.
Eigene Eigenkapitalinstrumente bzw. Derivate, die als solche zu klassifizieren sind, da sie gem. IAS 39.AG97 keine finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten im Sinne des IAS 39 darstellen.
Interne derivative Geschäfte können grundsätzlich nur dann als Sicherungsinstrument designiert werden, wenn das Risiko 1:1 an den Markt herausgegeben wurde, sodass an ihrer Stelle das externe Geschäft als Sicherungsinstrument zugeordnet werden kann. Das interne Geschäft dient ausschließlich dazu, die Hedgebeziehung transparent zu machen. Interne Geschäfte zwischen zwei rechtlich eigenständigen Unternehmen eines Konzerns können dagegen auf Ebene des Einzelabschlusses als Sicherungsinstrument designiert werden, auch wenn das Risiko nicht mit Externen glattgestellt wurde. Diese Intragroup-Transaktionen sind nach IAS 27.24 auf Ebene des Konzernabschlusses zu eliminieren, es sei denn, sie wurden mit einer externen Partei glattgestellt. Spiegelbildlich ist die Situation bei internen Geschäften zwischen zwei eigenständigen Bereichen innerhalb eines rechtlich selbstständigen Unternehmens. Diese müssen jedoch schon auf Ebene des Einzelabschlusses eliminiert werden, sollten sie nicht mit einer externen Partei glattgestellt worden sein.
Des Weiteren dürfen originäre Finanzinstrumente als Sicherungsgeschäft nur dann Anwendung finden, wenn sie Fremdwährungsrisiken absichern.
Ferner darf durch den Bilanzierenden für ein Sicherungsinstrument auch nur eine Sicherungsbeziehung bestimmt werden, da in der Regel für jedes Sicherungsinstrument in seiner Gesamtheit nur ein Fair Value besteht. Die Gesamtheit bezieht sich hierbei auf die den Preis bestimmenden Faktoren, nicht auf das Nominalvolumen. Ausnahmen bestehen hier nur für Options- und Terminkontrakte.
Nach IAS 39.76 kann ferner ein Sicherungsinstrument genutzt werden, um mehrere Risiken abzusichern. Hierfür müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die abzusichernden Risiken können eindeutig ermittelt werden, die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung kann nachgewiesen werden und es besteht die Möglichkeit, eine exakte Zuordnung des Sicherungsinstruments zu den verschiedenen Risikopositionen zu gewährleisten.
Außerdem können mehrere oder nur Teile von Sicherungsgeschäften als Sicherungsinstrumente designiert werden. Nicht erlaubt ist hingegen die Zuordnung einer Sicherungsbeziehung für einen Teil der Restlaufzeit eines Sicherungsgeschäftes. So kann beispielsweise ein Grundgeschäft, dass über zwei Jahre gegen ein bestimmtes Risiko abgesichert werden soll, nicht mit einem Derivat, dessen Laufzeit noch drei Jahre beträgt, mittel des Hedge Accounting abgebildet werden.
Auf bestehende Einschränkungen seitens des Board wird im Abschnitt 4.1.4. kritisch eingegangen, sodass im Folgenden auf die Voraussetzungen für das Hedge Accounting eingegangen wird.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836610773
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Boßhammer, Simon Dezember 2007: Die neueren Entwicklungen des IAS 39, Hamburg: Diplomica Verlag
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IAS 39, IFRS, Hedge Accounting, Fair Value, Finanzierung



