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Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung in Baden-Württemberg

Konkretisiert anhand einer Erfolgskontrolle an der NBS/ABS Karlsruhe-Basel sowie einer Übersicht zu den Vorgaben der Länder

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung in Baden-Württemberg
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Birte Raadts
  • Abgabedatum: Januar 2006
  • Umfang: 187 Seiten
  • Dateigröße: 11,7 MB
  • Note: 1,5
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Osnabrück Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9725-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9725-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9725-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Raadts, Birte Januar 2006: Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung in Baden-Württemberg, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Kompensationsmaßnahmen, Effizienzkontrolle, Monitoring, Ausgleichsfläche, Vorgabe

Diplomarbeit von Birte Raadts

Einleitung:

Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Verschlechterung und Zerstörung der Umwelt wurde 1976 vom Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verabschiedet - mit dem neuen Instrument der Eingriffsregelung. Ziel der Eingriffsregelung ist es, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbildes bei unvermeidbaren Eingriffen zu erhalten. Darum sind Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes möglichst vollständig zu kompensieren.

Angesichts des ständig wachsenden Zugverkehrs auf der Rheintalbahn, eine der wichtigsten Bahnlinien Deutschlands, nahm die Bahn die Idee einer neuen Trasse, über hundert Jahre nach den ersten Diskussionen, wieder auf. Das „Nadelöhr“ zwischen Karlsruhe und Basel entlastet nun eine zweigleisige und für Tempo 250 ausgelegte Neubaustrecke, die weitgehend parallel zur vorhandenen Trasse verläuft (DB 1988). Die Planfeststellungsabschnitte (PFA) vier „Achern-Sasbach“, fünf „Renchen-Appenweier“ und sechs „Offenburg“ sind Teile des Gesamtvorhabens der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel.

Aufgrund des Eingriffs an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel sorgte die Bahn für Ausgleich und Ersatz an anderer Stelle. Als Rechtsgrundlagen werden in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen das BNatSchG vom 20.12.1976 und vom 12.03.1987 sowie das NatSchG vom 21.10.1975 zugrundegelegt. Nach beiden Gesetzen sind Eingriffe ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine oder keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. n der Fachliteratur wird immer wieder auf Defizite im Vollzug der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, insbesondere bei der Umsetzung der rechtsverbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, hingewiesen.

Mit dem Instrument der Erfolgskontrolle sollen entsprechende Defizite rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt werden. Insofern trägt es dazu bei, die im LBP beschriebenen Ziele zu verwirklichen. Der LBP ist integrierter Bestandteil der Entwurfsunterlagen und gehört zu den vom Träger des Vorhabens vorzulegenden Unterlagen. Zwar ergibt sich schon aus der Auslegung von § 19 Abs. 2 BNatSchG, dass die plangemäße Ausführung der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Bestandteil des LBP als Auflage innerhalb des Fachplanes zu verstehen ist und auf dieser Grundlage die Verpflichtung zur erfolgreichen Durchführung besteht. Eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Erfolgskontrollen in Baden-Württemberg ist jedoch bislang nicht gegeben.

Die im folgenden Kapitel näher abgegrenzte Aufgabenstellung weist auf das Ziel dieser Arbeit hin. Die wesentlichen Fragestellungen dazu im Rahmen der Erfolgskontrolle ergeben sich daraus, ob die Maßnahmen durchgeführt und die Ziele an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel erreicht wurden, welche Mängel und Defizite ggf. bestehen und welche Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind, um diese zu beseitigen. Im Hinblick auf die bundesweite Umfrage, die einen Überblick zu den dokumentierten Vorgaben der Eingriffsregelung liefern soll, ist bedeutend, auf welchem „Stand der Technik“ sich Baden- Württemberg derzeit befindet und in welcher Hinsicht eine Weiterentwicklung notwendig ist. Die Erfahrungen mit dem Instrument der Eingriffsregelung und das Interesse an seiner Weiterentwicklung sind somit ein wesentliches Motiv dieser Arbeit.

In den Planfeststellungsabschnitten vier, fünf und sechs wurden zwischen 1985 und 1991 insgesamt ca. 155 ha Kompensationsfläche mit festgesetzten Maßnahmen ausgewiesen. Die Herstellung und der Zustand dieser Maßnahmen soll im Rahmen der Diplomarbeit anhand einer Durchführungs- und einer Funktionskontrolle überprüft werden. Zunächst wird kontrolliert, ob die vorgesehenen Maßnahmen vom Plan in die Realität umgesetzt worden sind. Die Funktionskontrolle zeigt auf, ob das Kompensationsziel erreicht ist, d. h. die Vorkehrungen zum Ausgleich und Ersatz ausreichend und erfolgreich waren. Aus den Ergebnissen werden generelle Umsetzungs- und Zustandsdefizite ermittelt und deren Ursachen analysiert. Darauf aufbauend werden Optimierungsvorschläge abgeleitet und entsprechende Empfehlungen zur Nachbesserung dem Vorhabensträger durch das Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt.

Insbesondere die landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen zu Vorhaben, die bereits vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, wie das oben beschriebene, sind häufig unzureichend oder lückenhaft dokumentiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird daher eine Umfrage bei den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachinstitutionen der Bundesländer ausgewertet. Sie soll aufzeigen, welche Vorgaben zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf Länderebene aktuell existieren bzw. in Vorbereitung sind und inwiefern ein digitales Kompensationskataster zur Vereinfachung der Handhabung von Daten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt wird. Das Kompensationskataster dient u. a. dem Ziel einer Nachprüfbarkeit der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen. In Baden-Württemberg wurde es bei der LfU aufgebaut und ist derzeit, in Folge einer Erprobungsphase, als fachliche Empfehlung landesweit vorhanden.

Am Ende der Arbeit werden Empfehlungen für eine einheitlichere Darstellung und Umsetzung der Eingriffsregelung in Baden-Württemberg ausgesprochen. Dadurch soll mehr Transparenz in die Sicherstellung der Realisierung von Anforderungen des Naturschutzes gebracht werden, falls ein Eingriff in Natur und Landschaft zugelassen wird.

Zusammenfassung:

Die Ausgleichs- und Ersatzflächen für die Neu- und Ausbaustrecke (NBS / ABS) Karlsruhe-Basel wurden an drei Streckenabschnitten, zwischen den Städten Achern und Offenburg in Baden-Württemberg, einer Erfolgskontrolle unterzogen. iese Erfolgskontrolle besteht aus einer Durchführungs- und einer Funktionskontrolle. Zunächst wurde überprüft, ob die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt wurden, anschließend wurde der Frage nachgegangen, ob das angestrebte Ziel erreichbar ist oder bereits erreicht wurde. Das Ergebnis zeigt, dass auf insgesamt 67 % der Flächen die Maßnahmen durchgeführt wurden und 77 % davon ihr Ziel erreicht haben.

Das Ergebnis kann durch verschiedene Mängel und Defizite im Vollzug der Eingriffsregelung begründet werden. Beispielhaft sind hier die ungenügende Aussagekraft der Landschaftspflegerischen Begleitpläne (LBP), vor allem zu den Entwicklungszielen und die fehlende Trennung von Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu nennen. s werden Anregungen zur Nachbesserung der nicht durchgeführten Maßnahmen auf den Kompensationsflächen gegeben. Darüber hinaus werden Vorschläge für Maßnahmen an anderer Stelle erbracht, um einem, in Folge der Kontrolle auftretendem Kompensationsdefizit damit entgegenzuwirken.

Durch die unzureichende Datenverfügbarkeit, etwa zu Lage, Umfang sowie Pflegeauflagen der Flächen, als weiterer wesentlicher Mangel, wurde nicht nur die Durchführung der Erfolgskontrolle erschwert, sondern auch die Aussagekraft der Ergebnisse geschwächt. olglich bietet sich der routinierte Einsatz eines landesweiten Kompensationskatasters in Baden-Württemberg, zur Sicherung und weiteren Verfügbarmachung dieser Daten, an. Derzeit beschreitet das Land in dieser Hinsicht einen Sonderweg, indem die Anwendung des Kompensationskatasters ausdrücklich empfohlen wird, es aber noch zu keiner Verpflichtung gekommen ist.

In diesem Zusammenhang wurde bei den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Landes-Institutionen eine bundesweite Umfrage durchgeführt. Neben der Frage, ob ein solches landesweites Kataster vorhanden ist, befasst sie sich damit, welche dokumentierten Vorgaben zur Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung jeweils vorliegen.

Der Stand Baden-Württembergs, insbesondere neue rechtliche Vorgaben des NatSchG, werden vor diesem Hintergrund diskutiert. Die oben begründete Notwendigkeit der zeitnahen Einführung eines Kompensationskatasters wird als Empfehlung auf untergesetzlicher Ebene, ausgesprochen. Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung von rechtlich unverbindlichen Handlungsanweisungen, wie sie von der Landesamt für Umweltschutz (LfU) in Baden-Württemberg derzeit erarbeitet werden, wird zum Abschluss der Arbeit erläutert.

Inhaltsverzeichnis:

1. EINLEITUNG 1
1.1 Aufgabenstellung 2
1.2 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 3
2. VORLIEGENDE PLANUNGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN 6
2.1 Rechtliche Grundlagen 6
2.2 Aufgabe und Stellung von Erfolgskontrollen 9
2.3 Planfeststellungsunterlagen 11
2.3.1 Landschaftspflegerische Begleitpläne 11
2.3.1.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan Abschnitt 4 13
2.3.1.2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Abschnitt 5 13
2.3.1.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan Abschnitt 6 15
2.4 Begriffserklärungen 16
3. AUSGANGSZUSTAND DES NATURHAUSHALTES 18
3.1 Historische Entwicklung der Landschaft 18
3.2 Aktuelle Flächennutzungen 19
3.3 Naturräumliche Gliederung, topographische Verhältnisse, heutige potentielle natürliche Vegetation 20
3.4 Klima 21
3.5 Boden und Geologie, Flora und Vegetation, Fauna 21
3.5.1 Boden und Geologie 21
3.5.2 Flora und Vegetation 22
3.5.3 Fauna 23
3.6 Biotoptypen 23
3.6.1 Vorgehensweise der Biotoptypenkartierung 24
3.6.2 Ergebnisse der Biotoptypenkartierung 25
4. VORGEHENSWEISE DER ERFOLGSKONTROLLE 30
5. ERGEBNISSE DER ERFOLGSKONTROLLE 33
5.1 Ergebniskarten 33
5.2 Ergebnisse der Durchführungskontrolle 34
5.2.1 Ergebnisse der Durchführungskontrolle nach Flächen 34
5.2.2 Ergebnisse der Durchführungskontrolle nach Maßnahmen 35
5.3 Ergebnisse der Funktionskontrolle 37
5.4 Ergebnisse differenziert nach Streckenabschnitten 40
5.5 Soll-Ist Vergleich 42
5.5.1 Soll-Ist Vergleich durchgeführter Maßnahmen mit nicht erreichten Zielen 43
5.5.2 Soll-Ist Vergleich anderer Ergebniskonstellationen 44
5.5.3 Soll-Ist Vergleich sonstiger Kompensationsflächen 45
5.5.4 Ergebnisse der Flächen mit in den LBP konkretisierten Maßnahmenzielen 47
6. DISKUSSION 49
6.1 Defizitanalyse 50
6.1.1 Unzureichende Formulierungen des LBP 50
6.1.2 Mängel der Kompensationsbilanzierung 53
6.1.3 Weitere Defizite und Mängel 54
6.1.3.1 Flächenknappheit 54
6.1.3.2 Multifunktionalität 55
6.1.3.3 Trassen- und straßenbegleitende Grünflächen 58
6.2 Ausblick 61
6.3 Zwischenfazit 63
6.3.1 Mängel der landschaftspflegerischen Begleitplanung 63
6.3.2 Vorschläge zur rechtlichen Weiterentwicklung 64
6.3.3 Vorschläge zur handlungsmethodischen Weiterentwicklung 65
7. WEITERFÜHRENDE MASSNAHMEN ZUR ZIELERREICHUNG 66
7.1 Empfehlungen für Maßnahmen auf den bestehenden Kompensationsflächen 67
7.2 Empfehlungen für Maßnahmen an anderer Stelle 75
7.2.1 Erweitung des bestehenden Ruderalstandortes zwischen Renchen und Urloffen 75
7.2.2 Verbesserung der Habitatbedingungen für die Mauereidechse auf dem Gleisbett nördlich von Offenburg 77
8. DOKUMENTIERTE VORGABEN ZUR NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG AUF LÄNDEREBENE 80
8.1 Rechtliche Länderspezifika der Eingriffsregelung 82
8.2 Material und Methode der Umfrage 84
8.3 Ergebnis und Auswertung der Umfrage 85
8.4 Instrumente der Verwaltung von Kompensationsleistungen 95
8.4.1 Ökokonten und Flächenpools 95
8.4.2 Kompensationskataster 96
8.4.2.1 Ziele des Kompensationskatasters 97
8.4.2.2 Aufgaben, Inhalte und Zuständigkeiten des Kompensationskatasters 98
8.4.2.3 Ergebnis der Umfrage zum Kompensationskataster 99
8.5 Stand der Vorgaben zur Eingriffsregelung in Baden-Württemberg 101
8.6 Ermittlung des Umfangs von Kompensationsflächen 103
8.6.1 Neue rechtliche Vorgaben in Baden-Württemberg 104
8.6.2 Methoden zur Ermittlung des Umfangs von Kompensationsmaßnahmen 105
8.6.2.1 Verbal-argumentative Kompensationsermittlung 106
8.6.2.2 Biotopwertverfahren 106
8.6.2.3 Kompensationsfaktoren 106
8.6.2.4 Herstellungskostenansatz 107
8.6.3 Win-win-Situation der langfristigen Pflege größerer Kompensationsflächen durch Landwirte 107
9. VORSCHLAGE ZUR WEITERENTWICKLUNG KONKRETISIERT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG 109
9.1 Zeitnahe untergesetzliche Einführung eines landesweit verbindlichen Kompensationskatasters 109
9.2 Weiterentwicklung der Handlungsanweisungen 110
9.2.1 Neue Handlungsanweisungen der LfU 111
9.2.2 Handlungsanweisungen für die Behandlung einzelner Schutzgüter in der Eingriffsregelung 114
9.2.3 Einheitliche Vorgaben für die Erfolgskontrolle 115
9.3 Offene Fragen / Weiterer Forschungsbedarf 116
9.3.1 Kompensation und Bewertung des Schutzgutes Boden 116
9.3.2 Einführung eines landesweit einheitlichen Ökokontos 117
9.3.3 Sonstige offene Fragen 119
10. FAZIT 120
11. QUELLENVERZEICHNIS 121
11.1 Literaturverzeichnis 121
11.2 Internetquellen 128
11.3 Mündliche und briefliche Quellen 129
11.4 Kartenquellen 129
11.5 Gesetze und Gerichtsurteile 130

Automatisiert erstellter Textauszug:

aufgehoben werden können. Dass Optimierungsmaßnahmen an der Trasse mal als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen mal als Ausgleich und Ersatz gelten, wird im nächsten Kapitel im Zusammenhang mit den trassenbegleitenden Leitstrukturen diskutiert. Diese, wie auch straßenbegleitende lineare Grünflächen, gleichen häufig mehrere Funktionen aus. In der Rechtssprechung wird dazu beispielsweise festgestellt, dass die „unzutreffende Einstufung zwischen Vermeidung und Ersatz unschädlich sei, funktionale Überschneidungen lassen sich nicht ausschließen.“ (VGH 1994b) An den untersuchten Abschnitten der NBS / ABS Karlsruhe-Basel könnte ein großer Teil der kontrollierten Maßnahmen nicht mit dem Begriff des Ausgleichs, sondern vielmehr als Gestaltungsmaßnahmen in einem LBP bezeichnet werden. Dass eine Trennung nicht immer gelingt, da Kompensationsflächen im weitesten Sinne grundsätzlich zugleich öffentliche Grünflächen sind, schreibt SUNDERMEYER (2003). Demnach sollte, statt „Naturschutz in Reinform“ zu betreiben und nur weit abgelegene, nicht betretbare Flächen zu schaffen, grundsätzlich auch die Erholungsfunktion mit berücksichtigt werden. Dass eine Trennung grundsätzlich erfolgen sollte, wird in dem LBP des Planfeststellungsabschnittes 8.3 (Bad Krozingen-Heitersheim) des gleichen Vorhabens, der zum Vergleich herangezogen wurde, folgendermaßen aufgeführt: „Es handelt sich um Gestaltungsmaßnahmen, die nur dann als anrechenbare Ausgleichsmaßnahmen betrachtet werden, wenn es sich um gezielte Maßnahmen im Hinblick auf faunistische und floristische Arten handelt, bzw. wenn Ackerflächen, die während der Bauphase als Baufeld genutzt wurden, nicht wieder in ihrer ursprünglichen Form hergestellt, sondern zu extensivem Grünland umgestaltet werden.“ (KU 2003) Eine unzureichende Praxis der landschaftspflegerischen Begleitplanung, bedingt durch eine mangelnde Qualitätssicherung vor etwa 15 Jahren am Vorhaben NBS / ABS Karlsruhe-Basel führt zu den divergenten Auffassungen darüber, welche Maßnahmen sich als Ausgleich in der Bilanzierung anrechnen lassen. Zusätzlich ist rückblickend zu bedenken, dass Naturschutzbelange in der Genehmigungsphase sowohl gesellschaftlich wie auch gestattungsrechtlich einen anderen Stellenwert als heute besaßen (EURINGER 1999). [...]

In einem Gerichtsurteil im Zusammenhang mit einer Straßenplanung vom Juni 2004, wird ein, praktisch nicht mehr „hinterfragbarer“, Ermessens- und Handlungsspielraum bei multifunktionalen Kompensationsplanungen eingestanden: Das für eine Straßenplanung zu erarbeitende naturschutzrechtliche Kompensationsmodell enthält, soweit die Planfeststellungsbehörde darin unter Beachtung der gesetzlichen Rangfolge von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Auswahl zwischen grundsätzlich gleich geeigneten Kompensationsmaßnahmen trifft aber auch mit Rücksicht auf die naturschutzfachliche Abstimmung der Kompensationsmaßnahmen untereinander sowie im Hinblick auf die Berücksichtigung etwaiger multifunktionaler Kompensationswirkungen in erheblichem Umfang Elemente einer planerisch abwägenden Entscheidung (BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BVerwG 2004). Trotz vermehrter fachlicher und rechtlicher Kritik betont auch die Rechtssprechung die gesetzlich verankerte Notwendigkeit der funktionalen Betrachtung bei der Anwendung der Eingriffsregelung - so verlangt der VGH Baden-Württemberg für vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen, dass sie „in einem funktionalen Zusammenhang mit der durch den Eingriff gestörten ökologischen Funktion stehen, deren Kompensation sie bezwecken.“ (VGH 1994a). Prinzipiell ist eine Funktionsüberlagerung, welche Beeinträchtigungen verschiedener Schutzgüter auf ein und derselben Fläche ausgleichen oder ersetzen soll, praktikabel. Es sollten damit jedoch nicht zu viele Ziele gleichzeitig verfolgt werden, da diese sich dann gegenseitig ausschließen können (ZSCHALICH 2001). Dem wird jedoch schon in den Maßnahmenblättern entgegengewirkt, indem zum einen die Ziele für jede Fläche, zum anderen die Funktionen, die durch die Maßnahmen wiederhergestellt werden sollen, detailliert aufgeführt sind. Neben der Kompensation verschiedenster Funktionen bzw. Natur- / Schutzgüter sind die Komponenten Gestaltung, Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz bzw. Kompensation in sonstiger Weise oftmals auch nicht mehr eindeutig zu trennen bzw. bestimmten Maßnahmen eindeutig zuzuordnen. Vermeidungsmaßnahmen stehen in der zeitlichen Abfolge vor den Ausgleichsmaßnahmen und reduzieren diese. In der Praxis ergeben sich Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Maßnahmen die der Vermeidung zugeordnet werden müssen und solchen, die anerkannte Ausgleichsmaßnahmen darstellen (BUSSE et al. 2005). In die Betrachtung des Kompensationsumfangs daher nicht aufzunehmen sind nach dem Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Gestaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung. Als Ausnahme sind lediglich Maßnahmen zur Einbindung des Vorhabens in die Landschaft zu werten, wenn im Zuge des Ausbaus eine tatsächliche Kompensationswirkung der Maßnahmen nachzuweisen ist. In diesem Fall sind die Maßnahmen in den Maßnahmenblättern und Karten nicht als Gestaltungsmaßnahme, sondern als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zu bezeichnen (ROLL et al. 2005b). Nach KIEMSTEDT et al. (1996) ist in diesem Kontext maßgeblich, dass die Beeinträchtigungen durch Vermeidungsmaßnahmen gar nicht erst auftreten und - im Gegensatz dazu - durch Ausgleichsmaßnahmen nach Eintritt ganz oder teilweise wieder 56 [...]

Unter Multifunktionalität versteht man in diesem Zusammenhang, dass eine Maßnahme gleichzeitig mehrere beeinträchtigte Funktions- und Wertelemente kompensiert. In der Landesstraßenbauverwaltung beispielsweise, wird grundsätzlich das Prinzip der Mehrfachfunktionalität beachtet - es sind Flächen zu bevorzugen, auf denen möglichst viele Funktionen wiederhergestellt werden können. Auch bei der Auswahl von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Vorhaben, mit dem Eisenbahn-Bundesamt als Vorhabensträger, sind solche zu bevorzugen, bei denen möglichst viele Funktionen wieder hergestellt werden können, um damit die Multifunktionalität von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erreichen (ROLL et al. 2005b). Bei den Kompensationsmaßnahmen der drei in dieser Diplomarbeit untersuchten Streckenabschnitte der NBS / ABS Karlsruhe-Basel ist eine fehlende Betrachtung funktionaler Bezüge zu bemängeln. Beispielsweise die linearen Gehölzbestände werden an einer Stelle als Minimierungsmaßnahme im Sinne einer faunistischen Leitstruktur, andernorts als Bestandteil des Biotopverbunds oder Ausgleichsmaßnahme am Böschungsfuß, deklariert. [...]

Arbeit zitieren:
Raadts, Birte Januar 2006: Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung in Baden-Württemberg, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Kompensationsmaßnahmen, Effizienzkontrolle, Monitoring, Ausgleichsfläche, Vorgabe

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