Die lex mercatoria
Entwicklungsgrundlage für ein neues Weltrecht?
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christian Köhler
- Abgabedatum: August 2002
- Umfang: 72 Seiten
- Dateigröße: 389,1 KB
- Note: 1,5
- Institution / Hochschule: Universität der Bundeswehr München Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6490-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6490-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6490-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Köhler, Christian August 2002: Die lex mercatoria, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kaufmannsrecht, Luhmann, Arbeitsrecht, Globalisierung, Risiken
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Diplomarbeit von Christian Köhler
Problemstellung:
Modern und In ist es derzeit schon, vom internationalen Recht und einer globalen Rechtsordnung zu reden. Die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die Weltbank, die Welthandelsorganisationen, internationale Sportverbände sowie der Internationale Währungsfond sind die Spitze einer erfolgreichen Globalisierung. Doch arbeiten diese Institutionen in ihrem Rahmen einer „globalen Rechtsordnung“ und eines „internationalen Rechts“ bereits außerordentlich erfolgreich. Manch einer könnte an dieser Stelle anmerken, dass diese Rechtsordnung nichts anderes ist, als der schon seit Jahrzehnten bekannte Modus der Rechtsauslegung und der Rechtsvergleichung, garniert mit den Normen des internationalen Privatrechts oder ggf. der UN-Kaufrechtskonvention. Warum also ein globales Recht schaffen?
Mythos, Phantom oder Hirngespinst sind Begriffe, die an einer Existenz der lex mercatoria zweifeln lassen. Internationale Verträge wie Lando, UN-Kaufrechtskonvention oder UNCITRAL, anerkannte Prinzipien der UNIDROIT oder der Internationalen Handelskammer, das seit langem existierende Internationale Privatrecht (IPR), aber auch die jahrzehntelange Schiedsgerichtspraxis verstärken den ersten Eindruck und werfen die Frage nach Entstehung, Entwicklung und Eingliederung einer lex mercatoria auf.
Das Ziel dieser Arbeit ist die Antwort auf die Frage, ob die lex mercatoria eine Basis für ein Weltrecht ist. Dazu wird diese Arbeit Beschreibungen und Definition von Globalisierung, Recht, Weltrecht und lex mercatoria liefern und diese untereinander in Beziehung setzten.
Aufbauend auf dem Begriff Konzern und Macht wird das Phänomen Globalisierung erklärt. Es sollte eine Notwendigkeit nach einem globalen Recht oder einer Rechtsordnung gesehen werden. Danach wird das Theoriekonstrukt einer positiven Rechtslehre und einer systemtheoretischen Rechtslehre erklärt und gegenseitig abgewogen. Das vierte Kapitel fragt nach „Quasi-Recht“, also nach Rechtsquellen ohne staatlichen Bezug im Staat. Aus dieser Zusammenstellung soll die Praxis mit dem Wissen der Theorie beleuchtet und kritisch hinterfragt werden. Nur so kann im letzten Kapitel die Lehre von der lex mercatoria entfa ltet und auf die Fragestellung hin überprüft werden. Am Schluss soll ein Ausblick mögliche Entwicklungen eines globalen Rechts skizzieren.
Inhaltsverzeichnis:
| Literaturverzeichnis | I | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Einführung | 1 |
| 1.2 | Ziel der Arbeit | 2 |
| 1.3 | Vorgehensweise | 2 |
| 2. | Globalisierung | 3 |
| 2.1 | Begriff Konzernmacht | 5 |
| 2.2 | Lobbyismus als Machtfaktor? | 10 |
| 2.3 | NGOs als Opposition der Konzernmacht | 13 |
| 2.4 | Zusammenfassung | 15 |
| 3. | Rechtstheorien | 17 |
| 3.1 | Beginn des Rechts | 18 |
| 3.2 | Die Theorie des dritten Manns | 19 |
| 3.3 | Rechtsposivitismus | 22 |
| 3.4 | Systemtheorie | 25 |
| 3.5 | Zusammenfassung und kritische Betrachtung | 32 |
| 4. | Quasi-Recht im Normenstaat | 35 |
| 4.1 | Kurzer Abriss des deutschen Rechtssystems | 36 |
| 4.2 | Lobbyismus im dt. Gesetzgebungsverfahren | 37 |
| 4.3 | Normvermeidende Absprachen | 40 |
| 4.4 | Private Rechtssetzung | 43 |
| 4.5 | Vertragliche private Absprachen | 45 |
| 5. | Phänomen der lex mercatoria | 48 |
| 5.1 | Beschreibung der lex mercatoria | 50 |
| 5.2 | Lex mercatoria – eine Rechtsordnung? | 52 |
| 5.3 | Lex mercatoria im Vertragsrecht | 54 |
| 5.4 | Lex mercatoria – Basis für ein Weltrecht? | 57 |
| 6. | Ausblick | 61 |
fügung. Einige haben den nötigen Organisationsgrad bereits erreicht. Zur Zeit nutzen die internationalen Konzerne noch nicht die globale Ausrichtung in ihrem Rechtshandeln. Sie sind eher lokal bis national orientiert und haben dies zu einer der unumstößlichen Direktiven ihrer inneren Ordnung gemacht. Zu große Unterschiede in der Steuergesetzgebung; aber auch in vielen anderen nationalstaatlich dominierten Rechtsfeldern lassen den Konzernen nicht die erhoffte Wahl des Rechts. Für die Gesellschaft stellt die Globalisierung mit Masse eine Gefahr dar, sie bedeute den Verlust des Arbeitsplatzes und unsoz iales Verhalten der Arbeitgeber. Doch die Forderung des Bundespräsidenten hallt durch die Gesellschaft, die Globalisierung nicht als Schicksal, sondern als Chance zu begreifen. Dieses Kapitel zeigt die facettenreiche Diskussion über Globalisierung und konnte den Fokus nur auf die Konzerne und ihre Macht lenken. Um die Globalisierung zu einem Erfolgsmodell werden zu lassen, sind Basisnormen – weit über den vorhandenen des internationalen Geschäftsverkehrs – dringend erforderlich. Sicherheit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit garantiert auch auf der Weltebene nur eine starke und akzeptierte Rechtsordnung. [...]
Die Machtposition der Konzerne ist in diesem Zusammenhang weniger ausgeprägt als gegenüber den Regierungen. Dies liegt vor allem daran, dass die Nicht-Regierungsorganisationen nur ein sehr begrenztes Spektrum an eigenen Interessen vertreten, und somit weitreichende Zusammenhänge unberücksichtigt lassen können. Zudem finanzieren sich die NGOs meist nicht aus Geldern der Konzerne bzw. sind unabhängig von der wirtschaftlichen Lage eines Konzerns. Die Chance der Einflussnahme auf NGOs besteht für Konzerne in der aktiven Teilnahme, bspw. an Forschungspr ojekten. "Increasingly, they [die NGOs, Anm. d. Verf.] need partners to achieve their aspirations. Those partners will often be NGOs".3 0 Zudem ist es möglich, durch Werbung zumindest den Eindruck zu erwecken, im Sinne der NGOs zu handeln. Dies sind allerdings nur sehr schwache Machtpositionen, die einen akuten Interessenskonflikt mit den NGOs nicht standhalten können. [...]
"NGOs operate with many different methods and goals. Some act alone while others work in coalitions. Some organize noisy protests and demonstrations while others prefer sober education or quiet diplomacy. Some "name and shame" those in power who abuse citizen rights, while others work closely with the authorities. Some simplify the issues for broad public campaigns, while others produce detailed studies to inform policy makers".26 Doch viele NGOs sind heute für Konzerne von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Einige der NGOs sind mittlerweile international vernetzt und geben Informationen in kürzester Zeit international an ihre Unterorganisationen weiter. "[...] they [die NGOs, Anm. d. Verf.] are forming transnational networks among each other – indeed many NGOs today are transnational networks".2 7 Durch geschickte Medieninszenierungen sind die NGOs in der Lage, die Weltöffentlichkeit mit Maßnahmen eines Konzerns, die im Sinne der NGOs als falsch erscheinen, zu konfrontieren. Hierdurch soll ein breiter Protest gegen diesen Konzern entstehen, um ihn schließlich zum Einlenken zu bewegen. Konsumenten befinden sich traditionell eher auf Seiten der NGOs als auf derjenigen der Konzerne, denn "[...] NGOs create "public goods", needed by citizens, that are not ordinary created in the for-profit marketplace".2 8 In der globalisierten Welt übernehmen NGOs zunehmend Funktionen, die vormals der Staat ausgeführt hat: "[...] markets are taking over many of the functions that used to be in public bureaucracies and so are NGOs".2 9 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832464905
Arbeit zitieren:
Köhler, Christian August 2002: Die lex mercatoria, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Kaufmannsrecht, Luhmann, Arbeitsrecht, Globalisierung, Risiken



