Ein legitimes Regime humanitärer Interventionen
Die Chancen innerhalb der liberalen Theorie internationaler Beziehungen
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Lukas Schulte
- Abgabedatum: April 2008
- Umfang: 102 Seiten
- Dateigröße: 848,5 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Georg-August-Universität Göttingen Deutschland
- Bibliografie: ca. 125
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2608-8
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schulte, Lukas April 2008: Ein legitimes Regime humanitärer Interventionen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Humanitäre Intervention, Vereinte Nationen, Völkerrecht, Liberalismus, Internationale Beziehungen
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Magisterarbeit von Lukas Schulte
Einleitung:
‘The general problem is that intervention, even when it is justified, even when it is necessary to prevent terrible crimes, even when it poses no threat to regional or global stability, is an imperfect duty – a duty that does not belong to any particular agent. Somebody ought to intervene, but no specific state or society is morally bound to do so. And in many of these cases, no one does. People are indeed capable of watching and listening and doing nothing. The massacres go on, and every country that is able to stop them decides that it has more urgent tasks and conflicting priorities; the likely costs of intervention are too high’, Michael Walzer, Just and Unjust Wars.
Ob Bosnien, Ruanda oder Srebrenica – allein die letzten Jahre des vergangenen Jahrhunderts zeigen, dass die internationale Staatengesellschaft bei schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Völkermord regelmäßig in der Rolle des Zuschauers verharrt.
Im März 1998, vier Jahre nach dem Völkermord in Ruanda, entschuldigt sich der US-Präsident Clinton in Kigali für die Tatsache, ‘that we the United States and the world community did not do as much as we could have and should have done to try to limit what occurred.’ Für 800.000 Ruander, die Opfer des 100-tägigen Völkermords wurden, kam diese Einsicht jedoch zu spät. Sie warteten vergeblich darauf, dass die internationale Staatengesellschaft die Verantwortung für sie übernehmen würde.
Humanitäre Interventionen werden oft mit dem Argument abgelehnt, dass sie in Angelegenheiten eingreifen, die im alleinigen Kompetenzbereich des Staates liegen. Eine absolute (westfälische) Souveränität wird jedoch sowohl von moralischer als inzwischen auch von völkerrechtlicher Seite nicht mehr akzeptiert. Bei schweren Verletzungen der Menschenrechte wie Völkermord verspielt eine Regierung ihr Recht auf Souveränität – die Verantwortung für den Schutz der potenziellen Opfer geht auf die internationale Gesellschaft über. Zwar existiert kein allgemeines Recht auf humanitäre Interventionen, der UN-Sicherheitsrat kann aber militärische Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta autorisieren, um einen Völkermord zu verhindern bzw. zu beenden. Die Autorisierung hängt davon ab, ob ein Veto-Staat Interessen hat, die gegen eine Intervention sprechen, und ob Staaten bereit sind, Eingreiftruppen für eine Intervention zur Verfügung zu stellen. Ob die internationale Gesellschaft bei Völkermorden eingreift, ist also keine Frage der Moral oder des Völkerrechts, sondern in der Regel eine Frage des politischen Willens. Der politische Wille hängt von nationalen Interessen wie Sicherheit der eigenen Soldaten oder Wohlstand der Bevölkerung ab. Die Bereitschaft, humanitäre Interventionen durchzuführen, ist in der Regel nur vorhanden, wenn im gleichen Zug nationale Interessen verwirklicht werden können.
Es ist daher das Ziel dieser Arbeit, ein Instrument zu entwickeln, das Völkermord effektiv verhindert bzw. beendet, ohne dabei vom politischen Willen der Staaten und somit von kurzfristigen nationalen Interessen abhängig zu sein. Dieses legitime Regime humanitärer Interventionen muss sich schließlich den entscheidenden Fragen stellen, ob es den an sie gestellten Erwartungen gerecht werden kann und ob es eine reelle Chance hat, realisiert zu werden.
Eine unabhängige und objektive Völkermordkommission, die anhand der Völkermorddefinition der Völkermordkonvention feststellt, ob ein Völkermord stattfindet, sowie eine eigens rekrutierte UN-Eingreiftruppe, die bei Völkermord humanitäre Interventionen durchführt, bilden ein effektives Instrument, um Völkermord zu verhindern. In der Gegenwart dieses legitimen Regimes humanitärer Interventionen können sich Staaten nicht mehr darauf verlassen, dass die internationale Gesellschaft passiv bleibt und Völkermord stillschweigend hinnimmt. Der Interventionsautomatismus hat daher das Potenzial, Völkermord zu einem Kapitel der Geschichte zu machen. Sollte dennoch ein Eingreifen notwendig sein, ist die UN-Eingreiftruppe auf Grund ihrer Spezialisierung nicht nur besser ausgebildet, sie kann auch viel schneller eingreifen als Truppen, die von Staaten gestellt werden.
Die Staatengesellschaft wird sich aus Angst vor einer mächtigen Weltpolizei jedoch nur dann auf das legitime Regime einigen, wenn das Aufgabenfeld eng und klar auf die Beendigung bzw. Verhinderung von Völkermord begrenzt ist. Aus dieser Bedingung entstehen zwei Konflikte: Wenn der Interventionsautomatismus dazu führt, dass Völkermorde ausbleiben, ist der Ruf nach einer Erweiterung des Aufgabenfelds und somit eine Gefahr für den Konsens der Staaten die logische Folge. Weiterhin umfasst das legitime Regime weder Konfliktprävention noch post-conflict Peace building. Eine humanitäre Intervention ohne Nachbereitung ist jedoch in der Sache sinnlos und moralisch unverantwortlich. Eine entsprechende Erweiterung des Aufgabenfelds als logische Folge macht eine Einigung jedoch unwahrscheinlicher als sie ohnehin schon ist.
Außerdem können Interventionen nur durchgeführt werden, wenn eine begründete Aussicht auf Erfolg besteht. Unter dieser Bedingung sind Interventionen wieder von einer subjektiven Entscheidung abhängig, das könnte im Einzelfall dazu führen, dass trotz eines legitimen Regimes Völkermorde stattfinden können.
Diese Schwierigkeiten führen zu der Schlussfolgerung, dass eine Realisierung des legitimen Regimes nur sinnvoll ist, wenn es in einen Kontext der Prävention und des post-conflict Peace building eingebettet wird. Eine Tendenz der Staaten, eine entsprechende zentrale Durchsetzungsinstanz zu akzeptieren, ist derzeit jedoch nicht zu erkennen.
Im ersten Teil werde ich den Status quo humanitärer Interventionen von moralischer, völkerrechtlicher und politischer Seite betrachten. Auf Grundlage der Hindernisse, die aus politischer Sicht gegen Interventionen zur Beendigung von Völkermord sprechen, entwickle ich im zweiten Teil das legitime Regime humanitärer Interventionen. In Teil drei untersuche ich mit Hilfe der liberalen Theorie Internationaler Beziehungen von Andrew Moravcsik und des neoliberalen Institutionalismus von Robert O. Keohane, a) unter welchen Bedingungen eine Präferenz, Völkermorde aktiv zu verhindern, entstehen kann, b) welche Hindernisse einer entsprechenden Kooperation auf internationaler Ebene entgegen stehen und c) wie ein Regime diese Hindernisse überwinden kann. Im abschließenden vierten Teil wende ich die theoretischen Erkenntnisse auf das legitime Regime humanitärer Interventionen an, um letztendlich das legitime Regime und dessen Realisierungsmöglichkeiten bewerten zu können.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 3 |
| 2. | Moralische Betrachtung humanitärer Interventionen | 6 |
| 2.1 | Eingriff in die Souveränität | 7 |
| 2.2 | Universelle Menschenrechte | 9 |
| 2.2.1 | Völkermord | 11 |
| 3. | Völkerrechtliche Rechtfertigung humanitärer Interventionen | 13 |
| 3.1 | Gewaltverbot | 13 |
| 3.1.1 | Recht auf Selbstverteidigung | 15 |
| 3.1.2 | Kollektive Maßnahmen des Kapitels VII | 17 |
| 3.2 | Doktrin Humanitärer Interventionen | 18 |
| 3.3 | Aktuelle Diskussion | 21 |
| 3.3.1 | Responsibility to Protect - Entwicklungen im 21. Jahrhundert | 21 |
| 3.3.2 | Ein Cosmopolitan Institutional Proposal | 25 |
| 4. | Probleme humanitärer Interventionen | 26 |
| 5. | Das legitime Regime humanitärer Interventionen | 30 |
| 5.1 | Regime | 30 |
| 5.2 | Legitimität | 31 |
| 5.3 | Völkermordkommission | 32 |
| 5.4 | UN-Eingreiftruppe | 33 |
| 5.5 | Standards für humanitäre Interventionen | 35 |
| 6. | Theorien der Internationalen Beziehungen | 39 |
| 6.1 | Aufgabe von Theorien | 39 |
| 6.2 | Großtheorien | 39 |
| 6.3 | Typologisierung | 40 |
| 6.3.1 | Methode und epistemologisches Verständnis | 41 |
| 6.3.2 | Ontologisches Verständnis | 41 |
| 7. | Liberale IB-Theorie | 42 |
| 7.1 | Exkurs: Traditioneller Liberalismus | 44 |
| 7.2 | Die drei Hauptannahmen der liberalen IB-Theorie | 45 |
| 7.2.1 | Annahme 1: Der Vorrang des gesellschaftlichen Akteurs | 46 |
| 7.2.2 | Annahme 2: Repräsentation und Staatspräferenzen | 46 |
| 7.2.3 | Annahme 3: Interdependenz und das internationale System | 48 |
| 7.3 | Definitionen | 49 |
| 7.3.1 | Akteure | 50 |
| 7.3.2 | Präferenzen | 50 |
| 7.3.3 | Nationales Interesse | 51 |
| 7.4 | Drei Varianten des Liberalismus | 51 |
| 7.4.1 | Ideeller Liberalismus | 51 |
| 7.4.2 | Wirtschaftlicher Liberalismus | 52 |
| 7.4.3 | Republikanischer Liberalismus | 52 |
| 7.5 | Kritik an der liberalen IB-Theorie | 53 |
| 7.6 | Kooperation in der liberalen IB-Theorie | 55 |
| 7.7 | Analyse in zwei Schritten | 57 |
| 8. | Neoliberaler Institutionalismus | 58 |
| 8.1 | Kooperation zwischen Staaten | 59 |
| 8.2 | Definitionen | 61 |
| 8.2.1 | Umwelt | 61 |
| 8.2.2 | Akteure | 62 |
| 8.2.3 | Interessen | 65 |
| 8.3 | Kooperation in einem herrschaftsfreien System | 65 |
| 8.3.1 | Warum erfüllt Kooperation eine wichtige Aufgabe in der internationalen | |
| Politik? | 66 | |
| 8.3.2 | Welche Bedingungen fördern die Wahrscheinlichkeit von Kooperation? | 67 |
| 8.3.3 | Mit welchen Problemen sieht sich Kooperation konfrontiert? | 68 |
| 8.4 | Welche Funktionen übernehmen Regimes in der internationalen Staatenwelt? | 68 |
| 8.4.1 | Effizienz und Regelbefolgung | 70 |
| 8.5 | Kontroversen und Kritik | 72 |
| 8.5.1 | Die Debatte um relative und absolute Gewinne | 74 |
| 8.5.2 | Zusammenfassung der Kritik | 75 |
| 9. | Realisierungsmöglichkeiten des legitimen Regimes humanitärer Interventionen - Eine Analyse in zwei Schritten | 77 |
| 9.1 | Schritt 1: Entstehung der Staatspräferenzen | 77 |
| 9.2 | Schritt 2: Kooperation innerhalb eines Regimes | 78 |
| 9.2.1 | Collective action Problem | 79 |
| 9.2.2 | Erwartungsunsicherheit | 80 |
| 9.2.3 | Transaktionskosten | 81 |
| 9.2.4 | Spezifische Vorteile des legitimen Regimes | 81 |
| 9.3 | Frage 1: Unter welchen Bedingungen entsteht die Präferenz der Verantwortung? | 83 |
| 9.4 | Frage 2: Welche Argumente sprechen für bzw. gegen eine Einigung auf ein legitimes Regime humanitärer Interventionen? | 87 |
| 9.4.1 | Die Geister die ich rief. - Angst vor einer Weltpolizei | 87 |
| 9.4.2 | Frieden und Internationale Stabilität | 88 |
| 9.4.3 | Das Potenzial des legitimen Regimes | 89 |
| 9.4.4 | Kosten und Nutzen des legitimen Regimes | 90 |
| 10. | Abschließende Bewertung | 91 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 94 |
Textprobe:
Kapitel 6, Theorien der Internationalen Beziehungen:
Zu Beginn gebe ich eine kurze Einführung zu Möglichkeiten, Theorien der internationalen Beziehungen (in Folge: IB) zu typologisieren. Diese Einführung beansprucht keine Vollständigkeit, sie soll ausschließlich als Grundlage dienen, die besprochene Theorie einordnen und von anderen Theorien abgrenzen zu können.
Aufgabe von Theorien:
‘It is its (the theory) task to reduce the facts of experience to mere specific instances of general propositions, to detect behind them the general laws to which they owe their existence and which determine their development’.
Das Ziel, komplexe Sachverhalte auf einfache bzw. idealtypische Einsichten zu reduzieren, wird in den Theorien der internationalen Beziehungen nur bedingt erreicht. Zum einen deutet der verwendete Plural bereits darauf hin, dass wir es nicht mit einer (gültigen) Theorie der Internationalen Beziehungen zu tun haben, sondern mit vielen. Folglich stehen für jeden komplexen Sachverhalt mehrere Theorien zur Interpretation zur Verfügung. Zum anderen mangelt es in allen Theorieansätzen an empirisch gehaltvollen, generalisierend-formalisierenden und prognosefähigen Gesetzen, da die Realität der internationalen Beziehungen im Gegensatz zur Physik oder zur Chemie theorieunabhängig stattfindet. Aussagen sind demzufolge immer offen für Interpretationen, beweisbare harte Hypothesen sind den Theorien der internationalen Beziehungen fremd.
Großtheorien:
Meyers bezeichnet Theorien, die neben ontologischen und epistemologischen auch normative Antworten geben, als Großtheorien. Großtheorien sind hiernach:
‘ontologisch-konstruktivistische, teleologisch-praxisbezogene kognitive Komplexe, die ihren Anhängern erlauben, Teilbereiche der erfahrbaren Realität interpretierend zu strukturieren, sich in ihnen zu orientieren (weil Großtheorien komplexe Sachverhalte auf vermeintlich einfache bzw. idealtypische Einsichten reduzieren), in ihnen bestimmte Ziele zu verfolgen und das Streben nach diesen Zielen zu legitimieren’.
Großtheorien erfüllen demnach eine Interpretations-, Orientierungs-, Zielbeschreibungs- und Handlungslegitimationsfunktion.
Neue Theorien entstehen, wenn Ereignisse oder Veränderungen als Bedrohung für die Funktionen alter Großtheorien wahrgenommen werden. Veränderungen in der Theorienlandschaft sind jedoch nicht durch Theorieablösung wie dem Paradigmenwechsel in der Naturwissenschaft gekennzeichnet, sondern durch Theorieergänzung. Jede neue Großtheorie ergänzt den Fundus an Theorien, die zur Interpretation des Fachgebietes heran gezogen werden können. Innerhalb dieser Theorieverzweigung kann der Einfluss der jeweiligen Großtheorien schwanken.
Typologisierung:
Neben einer zu vernachlässigenden Diskussion über den Begriff der internationalen Beziehungen streiten sich die Theoretiker hauptsächlich über ontologische, methodologische und epistemologische Fragen.
Die unterschiedlichen ontologischen Herangehensweisen – also die Frage nach dem zu Grunde liegenden Weltbild – und die unterschiedlichen epistemologischen Verständnisse – also die Frage nach der Legitimation der Aussagen der Theorie – bilden die sichtbarsten Trennlinien zwischen den Theorien der internationalen Beziehungen. Eine Typologisierung der Theorien entsprechend dem ontologischen bzw. dem epistemologischen Verständnis ist in der Literatur üblich.
Methode und epistemologisches Verständnis:
Traditionalisten und Behavioralisten bzw. Szientisten (in Deutschland Positivisten) stehen exemplarisch für den Methodenstreit, der die zweite große Debatte der IB prägte und Theoretiker seither in zwei Lager spaltet.
Ziel des Szientismus ist es, Methoden der Naturwissenschaft auf die Sozialwissenschaften zu übertragen. Hermeneutische Methoden, die sich an Geschichte und Philosophie orientieren, lehnen die Positivisten ab. Quantitative (statistische) Methoden und das formale Modellieren (z.B. Spieltheorie) sollen ähnlich harte Hypothesen wie in den Naturwissenschaften liefern. Szientistisches Vorgehen bedeutet für Moravcsik, eine übersichtliche Anzahl von Annahmen aufzustellen, aus denen Begründungen, Erklärungen und Vorhersagen über das Verhalten der Staaten in den internationalen Beziehungen hergeleitet werden können.
Traditionalisten pochen hingegen auf ihr Selbstverständnis als Geisteswissenschaftler und bedienen sich hermeneutischer Methoden. Sie lassen sich unter anderem durch politische Theorie, Ideengeschichte und Völkerrecht inspirieren. Nicht das Gesetz, sondern der Common Sense bildet die Grundlage der Theorie.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836626088
Arbeit zitieren:
Schulte, Lukas April 2008: Ein legitimes Regime humanitärer Interventionen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Humanitäre Intervention, Vereinte Nationen, Völkerrecht, Liberalismus, Internationale Beziehungen



