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Die laufende Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die laufende Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Christian Lux
  • Abgabedatum: April 1999
  • Umfang: 64 Seiten
  • Dateigröße: 3,4 MB
  • Note: 2,7
  • Institution / Hochschule: Universität Passau Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2416-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2416-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2416-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Lux, Christian April 1999: Die laufende Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerreform, verdeckte Gewinnausschüttung, Entlohnung, 8 (3) 2 KStG

Diplomarbeit von Christian Lux

Einleitung:

Eine wirtschaftliche Entscheidung hängt von den Parametern ab, die einen Einfluß auf die Entscheidungsalternativen haben. Je größer der Einfluß eines Parameters auf die Entscheidungsalternativen, desto stärker wird die Entscheidung von diesem Parameter abhängen. Neben anderen Parametern sind auch Steuern bei der Entscheidung über wirtschaftliche Abläufe zu beachten. So wird bei der Gestaltung der laufenden Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers auch auf die Erfordernisse der steuerlichen Anerkennung abgestellt. Hierbei besteht die Gefahr, daß aus Angst vor Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung andere betriebswirtschaftliche Aspekte den steuerlichen Erfordernissen untergeordnet werden, daß es nicht zu der wirtschaftlich sinnvollsten Gestaltung kommt.

Nachfolgend werden die steuerliche Anerkennung der laufenden Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers betrachtet und die Konfliktpunkte zu betriebswirtschaftlichen Funktionen des Gehalts aufgezeigt. Dabei werden speziell Abgrenzungsprobleme zwischen Zahlungen aufgrund von Entlohnungsvereinbarungen und anderweitigen Zahlungen erläutert. Die besondere Problematik von Zahlungen, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer von fremden Unternehmen zugehen, bleibt ebenso außer Betrachtung wie die Problematik bei Beteiligung an mehreren Unternehmen mit hierdurch verursachten Zahlungen.

Gang der Untersuchung:

Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff des Gesellschafter-Geschäftsführers eingegrenzt und die steuerliche Problematik seiner laufenden Entlohnung erläutert. Die anschließenden Ausführungen gehen auf die grundsätzlichen Aspekte der steuerlichen Anerkennung ein. Hierbei wird die Entlohnung in ihrer Gesamtheit auf formell und materiell notwendige Voraussetzungen betrachtet. Nach der Gesamtbetrachtung der Entlohnung werden die einzelnen Entlohnungsbestandteile auf ihre betriebswirtschaftliche Bedeutung und steuerliche Anerkennung untersucht. Abschließend werden mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis III
1. Einführung 1
2. Der Gesellschafter-Geschäftsführer und seine steuerlichen Probleme 1
2.1 Der Begriff des Gesellschafter- Geschäftsführers 1
2.2 Der Personenkreis der Gesellschafter-Geschäftsführer 2
2.3 Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? 4
2.4 Die Zahlungsströme an den Gesellschafter-Geschäftsführer 5
2.5 Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Gehalt und Dividende 7
2.6 Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung 9
3. Die Angemessenheit der Entlohnung 10
3.1 Allgemeines zur Angemessenheit 10
3.2 Die formelle Angemessenheit 11
3.2.1 Die rechtliche Wirksamkeit der Verträge 11
3.2.2 Das Klarheitsgebot 11
3.2.3 Das Durchführungsgebot 12
3.2.4 Das Rückwirkungsverbot 14
3.2.5 Die Stetigkeit der Vereinbarungen 15
3.3 Die materielle Angemessenheit 16
3.3.1 Das Gesamtbild der Entlohnung 16
3.3.2 Die Toleranzgrenze 17
3.3.3 Die Prüfkriterien der materiellen Angemessenheit 18
3.3.3.1 Die Ertragssituation 18
3.3.3.2 Art und Umfang der Tätigkeit 20
3.3.3.3 Die Vergleichsmethoden 22
3.3.3.3.1 Der innere Vergleich 24
3.3.3.3.2 Der äußere Vergleich 25
3.3.4 Fazit zur materiellen Angemessenheit und Konsequenzen 28
4. Die Bestandteile des Gehalts: Betriebswirt- schaftlicher Sinn und steuerliche Behandlung 29
4.1 Vorbemerkungen 29
4.2 Das Festgehalt 30
4.3 Die Tantiemen 32
4.4 Die zielbezogenen Entlohnungsbestandteile 37
4.5 Die Pensionszusagen 40
4.6 Die Zusatzvergütungen 42
4.7 Zukünftige Entwicklung der laufenden Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers 43
5. Schlußbetrachtung und Lösungsansätze 44
Urteilsverzeichnis V
Literaturverzeichnis VII

Automatisiert erstellter Textauszug:

gleichbarer Tätigkeit daher nur bedingt möglich, würde aber einen konkreten Wert für die Prüfung der Angemessenheit liefern. Befindet sich der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Hierarchie zwischen zwei Hierarchieebenen, ist er z.B. technischer Leiter, wobei sowohl unter als auch über ihm Führungsebenen sind, z.B. der Leiter einer Unterabteilung im technischen Bereich und der Geschäftsführer für das Gesamtunternehmen, so muß das Gehalt des GesellschafterGeschäftsführers aus logischen Gründen zwischen diesen beiden Gehältern liegen. Eine Gehaltsabweichung unter das Gehalt des Unterabteilungsleiters ist aufgrund des größeren Verantwortungsbereichs unwahrscheinlich, wäre steuerlich aber ohne Konsequenz, da nur eine zu hohe Vergütung geahndet wird173. Eine Abweichung über das Gehalt des Geschäftsführers der Gesamtunternehmung hinaus ist wahrscheinlich in der Gesellschafterstellung begründet und damit u.U. nicht angemessen.174 Es dürfte allerdings selten vorkommen, daß ein GesellschafterGeschäftsführer nicht in der obersten Führungsebene angestellt ist. Ist er in der obersten Ebene angestellt, hat er keine Vorgesetzten, womit keine obere Grenze für den Gehaltsvergleich gegeben wäre. Ist dieser Vergleich aber möglich, so wird kein absoluter Vergleichswert ermittelt, sondern eine Spanne aufgezeigt, innerhalb derer sich das Gehalt des GesellschafterGeschäftsführers befinden sollte. Auch aus der Gehaltsstruktur der Gesellschaft lassen sich allgemeine Tendenzen über die Entlohnung ableiten. Ist das Gehaltsniveau einer Gesellschaft im Vergleich zu anderen Unternehmen über alle Hierarchien hoch, so fügt sich ein hohes Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers hier ein.175 Ist das Gehaltsniveau eher gering zu bewerten, so wird ein ho- [...]

Der innere Vergleich prüft die Angemessenheit der Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers über den Vergleich mit der Entlohnung fremder Führungskräften innerhalb des eigenen Unternehmens.169 Ein solcher Vergleich kann zum einen mit dem Gehalt eines leitenden Angestellten vorgenommen werden, der von Art und Umfang her eine vergleichbare Tätigkeit ausführt, und zum anderen mit den Gehältern der Angestellten, die aufgrund der Unternehmenshierarchie dem GesellschafterGeschäftsführer über- und untergeordnet sind.170 Der Vergleich mit einer fremden Führungskraft, die eine von Art und Umfang her vergleichbare Tätigkeit ausführt, dürfte nur in sehr seltenen Fällen gelingen, da die Mehrheit der kleinen und mittleren Gesellschaften ausschließlich von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer geleitet wird.171 Doch auch wenn eine entsprechende Führungskraft im Unternehmen zu finden ist, sind weitere Punkte zu bedenken. So wird häufig ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein höheres Engagement und Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesellschaft zeigen als ein fremder Angestellter, da er das Unternehmen als sein Lebenswerk und persönliche Lebensaufgabe ansieht.172 Der Vergleich mit einem leitenden Angestellten ist bei ver- [...]

Wissen in die tatsächliche Arbeitsleistung einfließt.163 Den Problemen bei der quantitativen Messung der geistigen Tätigkeit folgen, ebenso wie bei den betrieblichen Sachverhalten, die Probleme der Bewertung. Vergleichbare Probleme sind aus der Diskussion über die Bilanzierung von Humankapital, bzw. Intellectual Capital, bekannt.164 Ein hier diskutierter Lösungsansatz zur quantitativen Messung von z.B. Wissen schlägt vor, Indikatoren zu definieren, die Wissen zählbar machen.165 Ein Unternehmen, welches dies in der Praxis erprobt, ist das Versicherungsunternehmen Skandia in Schweden.166 Selbst wenn sich in Zukunft mit dieser oder anderen Methoden verwertbare quantitative Ergebnisse über Teile der Arbeitsleistung eines Gesellschafter-Geschäftsführers gewinnen lassen sollten, würde immer noch das Problem der Bewertung bestehen bleiben. Bei der Betrachtung der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers ist außerdem zu berücksichtigen, ob ein Teil der Tätigkeit aus der Mitarbeit im Betrieb besteht. Bei kleineren Handwerksbetrieben ist hiervon auszugehen, so daß der Wert der Tätigkeit des GesellschafterGeschäftsführers sich weniger nach der Tätigkeit als Geschäftsführer, sondern nach der eines Facharbeiters richtet.167 Das Kriterium ‚Art und Umfang der Tätigkeit‘ kann keine konkreten Werte für die Prüfung der materiellen Angemessenheit liefern, aber eine Tendenz aufzeigen. Sollten die oben aufgezeigten Probleme bei der Messung und Bewertung der Arbeitsleistung in Zukunft teilweise oder ganz gelöst werden, gewänne dieses Kriterium an Gewicht bei der materiellen Angemessenheitsprüfung. [...]

Arbeit zitieren:
Lux, Christian April 1999: Die laufende Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerreform, verdeckte Gewinnausschüttung, Entlohnung, 8 (3) 2 KStG

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