Ist es für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, sich finanzwirtschaftlich abzusichern?
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Daniel Jürgens
- Abgabedatum: Oktober 2004
- Umfang: 88 Seiten
- Dateigröße: 542,1 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Wiesbaden Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8550-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8550-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8550-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Jürgens, Daniel Oktober 2004: Ist es für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, sich finanzwirtschaftlich abzusichern?, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Risiko Management, Wertorientierte Unternehmensführung, Hedging, Stakeholder Value, Traditionelle Kapitalmarkttheorien
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Diplomarbeit von Daniel Jürgens
Problemstellung:
Seit 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich verabschiedet wurde, sind Unternehmensvorstände gesetzlich verpflichtet, Risikomanagement zu betreiben. Nach herrschender Meinung besteht eine Ausstrahlung des für Aktiengesellschaften geltenden Gesetzes auch auf andere Kapitalgesellschaften. Voran gegangen ist diesem legislativen Schritt die Corporate Governance-Diskussion um die an Stake- und Shareholderinteressenorientierte Unternehmensführung und -überwachung. Der Corporate Governance-Kodex soll zu einer effizienten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle beitragen.
Gesetzlich weiter unterstützt wird das Bestreben nach guter Unternehmensführung durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz von 2002. Das TransPuG verlangt eine Erklärung der Unternehmen, ob sie sich an den deutschen Corporate Governance-Kodex halten, stärkt die Rolle des Aufsichtsrates und führt zu höherer Transparenz des Unternehmens, auch für die Öffentlichkeit. Die gesetzlichen Regelungen sollen Transparenz schaffen bzw. dort, wo diese z.B. aus Konkurrenzsituationen heraus nicht gewährt werden können, diese Transparenz ersetzen. Das Unternehmen soll sich zum Schutz der Aktionäre also auch selbst kontrollieren und Risiken managen. Dies führt zur Anwendung von Risiko Management-Systemen in den Unternehmen.
Unternehmen benötigen Kapital, dass sich in Fremd- und Eigenkapital einteilen lässt. Die Aufnahmemöglichkeiten von Fremdkapital werden durch Basel II verändert. Nach dem Basel II Akkord ist es für Unternehmen mit einem hohen Wert in Relation zum Fremdkapital und wenig Gefahr in Bezug auf das künftige Fortbestehen leichter, günstige Fremdfinanzierungsmöglichkeiten zu erhalten. Je geringer der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist, desto schlechter wird das Rating nach Basel II ausfallen und desto schwerer oder teurer sind Kredite zu erhalten. Das Rating eines Unternehmen wird u.a. auch durch sein Risikomanagement beeinflusst.
In Deutschland hat die zunehmend vom Rating geprägte Fremdfinanzierung eine traditionell größere Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung als der Kapitalmarkt. Das Gut Kapital ist somit nicht nur für börsennotierte Gesellschaften beschränkt. Alle Unternehmen stehen in einem Wettbewerb um Kapital. Für börsennotierte Unternehmen ist jedoch der Druck durch die bessere Transparenz der Marktwerte über die Aktienkurse und Dividenden größer als bei nicht börsennotierten Unternehmen. Quelle der zweiten Hauptfinanzierung, des Eigenkapitals, sind die Teilhaber oder Aktionäre. Um günstig Eigenkapital aufnehmen zu können, muss ihren Interessen nach Wertzuwachs nachgekommen werden. Dies geschieht durch die erfolgreiche Umsetzung des Shareholder Value Konzeptes bzw. durch die synonym zu gebrauchende wertorientierte Unternehmensführung. Eine verbesserte Eigenkapitalquote wiederum führt zu einer höheren Ratingnote und günstigerer Fremdkapitalbeschaffung.
Nach dem Shareholder Value-Konzept muss es das Ziel eines Unternehmens sein, den Unternehmenswert und damit den Wert für die Eigenkapitalgeber zu erhöhen. Rational sinnvoll kann nach diesem Konzept für ein Unternehmen nur eine Handlung sein, die summa summarum Shareholder Value schafft. Unternehmen, die sich diese wertorientierte Unternehmensführung zum Ziel gemacht haben, müssen jede ihrer Aktivitäten auf ihr Wertsteigerungspotenzial überprüfen.
Risikomanagement wird also durch Gesetze zur Schaffung von Transparenz und zum Schutz von Aktionären gefordert. Unternehmen, die auf eine Wertsteigerung abzielen – eine günstige Kapitalaufnahme trägt dazu bei - müssen sich jedoch fragen, ob Risikomanagement wertsteigernd ist. Es ergibt sich die Frage, ob Risikomanagement nur auf legislativen Druck betrieben wird, oder ob es darüber hinaus im Sinne des Unternehmens und seiner Anteilseigner ist. Würde Risikomanagement keinen Wertbeitrag leisten, sollten wertmaximierende Unternehmen Risikomanagement nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen betreiben. Gesetzlich gefordert ist z.B. die Früherkennung von Risiken, nicht jedoch explizit die Absicherung gegen Risiken. In der Realität sichern sich Unternehmen zu Kosten über dem Schadenerwartungswert ab. Ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des erwarteten Schadenswertes betrachtet, kann ein solcher Transfer nicht im Sinne des Unternehmens sein. Würde der Transfer jedoch nicht zu Kosten über dem Schadenerwartungswert erfolgen, würden keine Versicherungsunternehmen existieren. Auch die Absicherung von existenzbedrohenden Großrisiken ist unter dem alleinigen Aspekt des Schadenerwartungswertes nicht sinnvoll. Die Angst vor dem Unternehmensuntergang allein ist nicht monetär begründbar, vor allem wenn die Kosten der Verhinderung des Konkurses über ihrem Erwartungswert liegen.
Es existiert bislang keine geschlossene Theorie, die die Frage nach dem Wertbeitrag der Absicherung beantwortet. Traditionelle Kapitalmarkttheorien verneinen sogar den Sinn der Absicherung, die einen Teil des Risikomanagementprozesses darstellt. So hat nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) der Transfer von unsystematischen Risiken keine Wirkung, verursacht er Kosten, hat er sogar eine negative Wirkung. Unter Kosten müssen hier alle Prämien oder Absicherungskosten angesehen werden, die über die aktuarisch faire Prämie hinausgehen. Liegen die Kosten des Transfers, wie es in der Realität üblich ist, über diesem Wert, ist der Transfer schädlich. Die Irrelevanzthese der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens von Modigliani und Mille lässt sich nach leichter Modifikation auch auf die finanzwirtschaftlichen Absicherungsmaßnahmen eines Unternehmens übertragen. Diese Maßnahmen eines Unternehmens sind irrelevant, da die Shareholder durch „Homemade Hedging“, d.h. durch eigene Absicherung der Shareholder, die gewünschte Risiko-/Renditeposition erreichen können. Warum sollten Unternehmen dann finanzwirtschaftliche Absicherung betreiben?
Um diese Frage im Zuge der Arbeit beantworten zu können, muss geklärt werden, was unter finanzwirtschaftlicher Absicherung zu verstehen ist. Die folgende Definition des Begriffes der finanzwirtschaftlichen Maßnahme muss ein gewisses Maß an Durchlässigkeit wahren, ohne zu unkonkret zu werden. Zum einen müssen bei einer zu engen Definition innovative Instrumente unberücksichtigt bleiben, zum anderen besteht die Gefahr der Unverständlichkeit. Jede unternehmerische Handlung – auch die Inaktivität – birgt aufgrund von Unsicherheit die Chance und die Gefahr einer Abweichung des tatsächlichen Ergebnisses vom erwarteten Ergebnis. Eine Absicherung soll die Einschränkung einer Abweichung vom Ziel erreichen.
Ziel ist ein Zustand, der einen höheren Erwartungswert als die Ausgangssituation in Bezug auf den Unternehmenswert besitzt. Dieser Unternehmenswert wird maßgeblich durch Ertragsgrößen, hier vor allem durch die Höhe künftiger Cash Flows, und dem Niveau der vorhandenen Liquidität bestimmt. Diese Größen stehen folglich im Vordergrund der Untersuchung. Betrachtet werden lediglich Markt-, nicht Buchwerte. Bilanzielle Bewertungen sind leicht durch andere Maßnahmen und das rechtliche Umfeld zu beeinflussen.
Unter finanzwirtschaftlicher Absicherung wird in dieser Arbeit jede finanzwirtschaftliche Maßnahme verstanden, die dazu beitragen soll, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, ein gewünschtes Niveau von Ertrags- und /oder Liquiditätsgrößen zu erreichen. Finanzwirtschaftlich ist jede Maßnahme, die ihre Wirkung rein auf monetärem Weg entfaltet. Heutige Zahlungsströme sollen künftige Zahlungsströme ohne Umweg über Personen beeinflussen. Personen können lediglich als Mittler für die finanzwirtschaftliche Maßnahme dienen, ihr Verhalten selbst soll nicht beeinflusst werden.
Durch das Ziel der Absicherung schließt die Definition Spekulation und Arbitrage aus. Nicht finanzwirtschaftlich ist außerdem die Überwälzung eines Risikos auf einen Partner mittels eines Vertrages, der weit überwiegend andere Ziele, als die der Risikoübertragung verfolgt. Dies kann z.B. bei der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Haftungsfreistellungserklärungen der Fall sein. Ebenfalls als nicht finanzwirtschaftliche Maßnahme ist die Risikostreuung anzusehen, soweit sie nicht unter die Definition fällt. Unter Risikostreuung ist z.B. eine Gebäudekomplextrennung oder Produktdiversifikation zu verstehen.
Finanzwirtschaftliche Absicherung stellt Mittel für evtl. auftretende Schäden zur Verfügung. Dies umfasst die Risikofinanzierung, die wiederum aus Selbsttragung und Risikotransfer besteht. Ohne Anspruch auf eine abschließende Nennung können folgende Instrumente, auch in Kombination, zur finanzwirtschaftlichen Absicherung genutzt werden: die Versicherungsnahme, ARF-Produkte wie z.B. Captives, ART-Produkte, Optionen, Futures, Swaps sowie Rücklagenbildung.
In der individuellen Unternehmensrealität können Handlungsalternativen existieren, die, bezogen auf den Unternehmenswert, eine höhere Wirkung erzielen würden als eine Alternative der finanzwirtschaftlichen Absicherung. Diese Alternativen wären sinnvoller, sie erzeugten mehr Wert. Die Untersuchung dieser Alternativen bzw. der Vergleich mit finanzwirtschaftlicher Absicherung ist nicht Gegenstand dieser Arbeit und würde den Rahmen sprengen. Ebenfalls nicht untersucht werden kann hier, welche Absicherungsmaßnahme die Sinnvollste ist. Dies kann nur für jeden Einzelfall individuell analysiert werden, da zu viele Variablen eine Rolle spielen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Zielsetzung der Arbeit | 5 |
| 1.3 | Gang der Arbeit | 6 |
| 2. | Theoretischer Ausgangspunkt der Diskussion | 6 |
| 2.1 | Das Shareholder Value Konzept | 6 |
| 2.2 | Traditionelle Kapitalmarkttheorien | 11 |
| 2.2.1 | Gemeinsame Annahmen | 11 |
| 2.2.2 | CAPM und andere Theorien auf vollkommenen Kapitalmärkten | 14 |
| 3. | Kleine und mittlere Unternehmen | 18 |
| 3.1 | Definition | 18 |
| 3.2 | Wirtschaftliche Bedeutung | 20 |
| 3.3 | Charakteristika | 23 |
| 4. | Gründe finanzwirtschaftlicher Absicherung | 30 |
| 4.1 | Die Risikoeinstellung als Grundlage für die finanzwirtschaftliche Absicherung | 31 |
| 4.2 | Absicherung durch das Unternehmen statt Homemade Hedging | 34 |
| 4.3 | Fremdkapitalkosten und finanzwirtschaftliche Absicherung | 38 |
| 4.4 | Konkurskosten | 44 |
| 4.5 | Agency-Costs | 51 |
| 4.5.1 | Das Unterinvestitions-Problem | 53 |
| 4.5.2 | Das Asset-Substitution-Problem | 57 |
| 4.6 | Abgleich von Cash Flows und Investitionsbedarf | 60 |
| 4.7 | Unternehmen in Konkurrenzsituationen | 66 |
| 5. | Zusammenfassung und Ausblick | 70 |
| Literaturverzeichnis | 72 | |
| Versicherung | 81 |
hier jedoch, wenn das Hedging des Unternehmens komparative Kostenvorteile aufweist und die Shareholder Absicherung als positiv einschätzen. Zielt das Hedging auf die Konstanthaltung des Risk Exposures des Unternehmens ab, so entsteht bei den Shareholdern kein zusätzlicher Handlungsbedarf.1 Eigene Absicherung erübrigt sich für diesen Zweck, nicht jedoch um die individuellen Risiko-Rendite-Positionen zu verändern. Den aus Absicherungsmaßnahmen entstehenden Handlungsbedarf erkennen Fite und Pfleiderer ebenfalls wie folgt: „...shareholders want the risk exposure of the stocks they are buying to remain relatively constant over time. If the risk exposure of firms´ shares were subject to frequent and mayor changes, then investors would need to closely follow the firms in which they invest. If exposures were changing significantly, these investors would often find it necessary to trade their shares to reestablish their optimal positions.”2 Der Sinn von Absicherung ist unter diesem Aspekt darin zu sehen, den Handlungsbedarf der Shareholder durch konstante Cash Flows und Risikopositionen zu minimieren. Einzuwenden ist, dass Unternehmen wie beschrieben nicht alle Informationen an die Shareholder geben werden können. Den Eigenkapitalgebern entstehen dann Kosten, indem sie die Absicherungspolitik des Unternehmens nachvollziehen müssen. Für Hommel und Pritsch ist finanzwirtschaftliche Absicherung durch das Unternehmen hier nur „ein imperfektes Substitut für eine offenere Informationspolitik des Unternehmens.“3 Die Informationspolitik des Unternehmens müsste nicht nur „offener“, sondern weitestgehend sein, um ein perfektes Homemade Hedging erreichen zu können. Vor dem Hintergrund der unvollständigen Informationspolitik des Unternehmens muss das Argument der Transaktionskosten in seiner praktischen Anwendbarkeit relativiert werden, da für die Shareholder eines Unternehmens in realen Märkten kein gemeinsames ZielrisikoExposure definiert werden kann.4 Unter Beachtung der Transaktionskosten- und Informationsvorteile kann Absicherung durch das Unternehmen für den Transfer gewisser Risiken sinnvoll sein. Be1 2 [...]
parative Kostenvorteile gegenüber den Shareholdern mit sich bringt.1 Die Kosten entstehen im Wesentlichen bei der Einführung eines Risiko-Management-Systems und über Transaktionskosten der Absicherung. Entstehen immer gleiche Fixkosten, ist es sinnvoll, dass das Unternehmen diese an Stelle der Shareholder trägt. Hauptkomponente dieser Fixkosten sind Kosten der Informationsbeschaffung über die Risikoposition des Unternehmens.2 Diese kann das Unternehmen schneller und billiger beschaffen. Hommel und Pritsch sehen intuitiv keine Kostenvorteile entgegen den Konsequenzen aus den oben geschilderten Einschränkungen des Zugangs zu Absicherungsinstrumenten. Sie führen jedoch zahlreiche empirische Untersuchungen auf, die die komparativen Kostenvorteile belegen.3 Diese Kostenvorteile könnten jedoch zumindest z.T. aus einem Know-how Vorsprung der Unternehmen herrühren. Hier führt schlicht die Unternehmensgröße zu Vorteilen bei der Informationsverarbeitung.4 Treffen die Annahmen Ammon´s zu und haben alle Shareholder gleiche Interessen und gleiche Portfolios, so kann Absicherung aus ihrer Sicht generell Sinn machen. Die Interessen der Shareholder sind wie beschrieben unterschiedlich und sie favorisieren daher keine einheitliche Absicherungspolitik.5 Inhomogene Shareholderziele begründen sich z.B. aus unterschiedlichen Nationalitäten. Risikoscheue Shareholder wünschen so z.B. das Absichern ihres Portfolios gegen Auswirkungen auf ihre heimische Währung.6 Die Handlungen des Unternehmens führen folglich i.d.R. zu Handlungsbedarf der Shareholder, um die gewünschte Positionierung des Portfolios wieder herzustellen.7 Wenn die Portfolios und Ziele der Shareholder hinreichend homogen wären, müsste das Unternehmen, um in ihrem Sinn zu handeln, die durch die Absicherung ausgelöste Veränderung auf das Portfolio der Shareholder betrachten. Fraglich ist, ob eine Übereinstimmung mit den Interessen des Unternehmens erreicht werden kann. Eine Wertsteigerung des Unternehmens an den Kapitalmärkten folgt [...]
1. Die Shareholder verfügen über weniger Informationen über die Firmensituation bzw. den -gefährdungsgrad. 2. Die Unternehmen verfügen über geheime Informationen, deren Aufdeckung nicht im Sinne der Shareholder wäre. 3. Firmen können die Absicherung zu geringen Kosten durchführen. Die beiden ersten Gründe gehen von asymmetrischer Informationsverteilung und der dritte Grund von unterschiedlichen Transaktionskosten aus. Beide Annahmen verlassen die Welt des vollkommenen Kapitalmarktes. So geht z.B. das CAPM von gleichen Transaktionskosten und Informationen der Unternehmen und Anleger aus. In der Realität sind Informationen unterschiedlich zugänglich, Transaktionen verursachen Kosten. Wenn die Shareholder die Absicherungsmaßnahmen des Unternehmens nicht komplett überblicken können, ist es für sie nicht möglich, zielgerichtetes Homemade Hedging zu betreiben. Sie benötigten ebenfalls Informationen über die komplette Risikosituation des Unternehmens. DeMarzo und Duffie zeigen unter der zusätzlichen Annahme, die Manager handelten im Sinne der Shareholder, dass diese sich typischerweise Absicherung durch das Unternehmen wünschen.1 Unternehmen besitzen i.d.R. Informationen, die in fremden Händen der Position oder den Zukunftschancen des Unternehmens schaden würden. Diese Informationen werden möglichst geheim gehalten und nicht an die Shareholder weitergegeben. Das Konkurrenzunternehmen, das eine einzige Aktie besitzt, ist bereits ein Shareholder. Ohne diese Informationen ist Homemade Hedging ebenfalls nicht hinreichend möglich.2 Weiterhin kann der Zugang zu marktgehandelten Absicherungsinstrumenten den Privatanlegern verwehrt sein, da sie häufig nur in zu großem Umfang oder als beschränkt zugängliches Instrument angeboten werden.3 Wenn der Zugang in gleicher Weise für das Unternehmen wie für den Privatanleger besteht und keine Informationsasymmetrien bestehen, könnte finanzwirtschaftliche Absicherung durch das Unternehmen nur sinnvoll sein, wenn es kom- [...]
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Arbeit zitieren:
Jürgens, Daniel Oktober 2004: Ist es für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, sich finanzwirtschaftlich abzusichern?, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Risiko Management, Wertorientierte Unternehmensführung, Hedging, Stakeholder Value, Traditionelle Kapitalmarkttheorien



