Meinungs- / Pressefreiheit
Art. 5 I Grundgesetz (GG) garantiert das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Meinungsfreiheit wird gem. Art. 5 II GG nur durch die allgemeinen Gesetze, die Gesetze zum Schutz der Jugend und durch das Recht der persönlichen Ehre beschränkt.
Effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit nach deutschem öffentlichen Recht
Diplomarbeit von
Ruth
Weidner
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September
2003 |
Note 1,0
Kategorien
Schlagworte
74,00 €
Der Schutz des Persönlichkeitsrechts durch Gesetz und journalistisches Standesrecht
Diplomarbeit von
Harry
Luck
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Januar
2000 |
Note 2,0
Zum Verhältnis von Staat und Medien in Spanien - Eine Folge der späten Demokratisierung?
Magisterarbeit von
Kirsten
Lenz
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Oktober
1998 |
Note 2,0
Der Aufbau einer föderalistischen Rundfunkstruktur in den neuen Ländern
Diplomarbeit von
Axel
Reetz
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April
1993 |
Note 2,0
Öffentlichkeit und Verantwortung
Überlegungen zur Medienethik
Magisterarbeit von
Michael Wolfgang
Kramer
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Januar
1992 |
Note 2,0
Kategorien
Schlagworte
38,00 €




