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Aktuelle Entwicklungen der Qualitätskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

Aktuelle Entwicklungen der Qualitätskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Sven Schlichter
  • Abgabedatum: Juni 2005
  • Umfang: 103 Seiten
  • Dateigröße: 1,3 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Bergische Universität Wuppertal Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9642-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9642-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9642-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schlichter, Sven Juni 2005: Aktuelle Entwicklungen der Qualitätskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Wirtschaftsprüfung, Peer-Review, Sarbanes-Oxley-Act, Qualitätssicherung, WPO

Diplomarbeit von Sven Schlichter

Einleitung:

Die Qualität von Wirtschaftprüfungsleistungen steht, seit der Schaffung des Berufsstandes im Jahr 1931, in enger Beziehung zu den Handlungen zur Vermeidung bzw. Reduzierungen von Risiken, welche die Ausübung der wirtschaftsprüfenden Tätigkeit mit sich bringen. Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsprüfer (WP) vor Aushändigung seiner Berufsurkunde zu schwören, dass er seine Pflichten verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllt, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten wird.

Zudem müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Berufspflichten und der fachlichen Normen zu gewährleisten. Für diese Zwecke muss in der WP-Praxis ein internes Qualitätssicherungssystem eingerichtet sein. Gleichzeitig ist es für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung, dass die Einhaltung der Berufspflichten auch durch eine externe Qualitätskontrolle überwacht wird.

Bereits im Jahr 1997 haben das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle hingewiesen. Das im Jahr 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sollte dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Leistungen der Abschlussprüfer zu festigen.

Trotz dieser Maßnahmen erschütterten Ende der neunziger Jahre und Anfang dieses Jahrhunderts zahlreiche Bilanzskandale die Kapitalmärkte. Sowohl die US-amerikanischen Bilanzskandale, angefangen mit dem Zusammenbruch des Energiehändlers Enron, über Xerox bis hin zu der größten Unternehmenspleite der USA im Fall des Telekommunikationsunternehmens Worldcom, als auch deutsche Unternehmenszusammenbrüche, wie die Fälle Holzmann, Flowtex, und der Berliner Bankgesellschaft, haben zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Kapitalmärkte und der Öffentlichkeit in die Leistungen der Abschlussprüfer geführt.

Der wirtschaftliche Schaden dieser Zusammenbrüche lässt sich nicht beziffern. Aufgrund dieser Bilanzskandale ist das bis dahin weitgehend vorhandene Vertrauen der Öffentlichkeit in die durch Wirtschaftsprüfer testierten Abschlüsse verloren gegangen, da die Jahresabschlüsse der später gescheiterten Unternehmen fast durchweg einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk trugen. Durch das Publikwerden der oben genannten Skandale wurde die Qualität der Wirtschaftsprüfung in den Fokus sowohl der nationalen als auch der internationalen öffentlichen Diskussion gebracht.

Einen maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle hatten verschiedene internationale Initiativen, wie z.B. die Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Act im Jahr 2002 in den USA und die Modernisierung der 8. EU-Richtlinie.

In Deutschland wurde im Jahr 2001 ein System der externen Qualitätskontrolle eingeführt, um die Qualität der Wirtschaftsprüferleistungen sicher zu stellen, zu steigern und gleichzeitig einem Vertrauensverlust von Investoren entgegenzuwirken.

Die externen Qualitätskontrollen sollen feststellen, ob die Maßnahmen und Grundsätze zur internen Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfungspraxis den Anforderungen genügen. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Systeme zur Qualitätskontrolle. Das Monitoring-Verfahren auf der einen, und das Peer-Review-Verfahren auf der anderen Seite. Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Qualitätskontrollsystem ist als Peer-Review-Verfahren konzipiert und orientiert sich an dem in den USA bis 2001 angewandten Peer-Review-Verfahren. Die internationalen Entwicklungen machten jedoch eine Anpassung des deutschen Kontrollsystems unumgänglich.

Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) soll diese Anpassung erreicht werden. Der Berufsstand wird durch dieses Gesetz unter eine letztverantwortliche und berufsstandsunabhängige Aufsicht gestellt, d.h. der WPK wird, neben der Aufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), eine Abschlussprüferaufsichtskommission vorangestellt.

Gang der Untersuchung:

Vor dem genannten Hintergrund ist es Ziel der Arbeit, einen Überblick über das deutsche System der Qualitätskontrolle zu geben. Die aktuellen Entwicklungen durch das APAG sollen dargestellt und mögliche Verbesserungen aufgezeigt werden.

Zunächst werden zunächst die für die Arbeit zentralen Begriffe von einander abgegrenzt und definiert.

Die zwei geeigneten Verfahren zur Qualitätskontrolle, das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren werden in Kapitel 3 gegenübergestellt. Die Grundzüge des Monitoring-Verfahrens werden anhand der britischen Institute der Chartered Accountants dargestellt. Das Peer-Review-Verfahren soll am Beispiel des Verfahrens des American Institue of Certified Accountants (AICPA) erläutert werden, da sich das in Deutschland im Jahr 2001 eingeführte Qualitätskontrollsystem an dem Verfahren der AICPA orientiert hat.

Im anschließenden vierten Kapitel soll das deutsche System der Qualitätskontrolle mit Rechtsstand 31.12.2004 dargestellt werden. Die interne Qualitätskontrolle einer WP-Praxis ist von besonderer Bedeutung, da sie die Grundlage für die externe Qualitätskontrolle. Aus diesem Grund wird sie ausführlich dargestellt, bevor auf das System der externen Qualitätskontrolle und anschließend auf die Durchführung der Qualitätskontrolle eingegangen wird.

Auf die aktuellen Entwicklungen der Qualitätskontrolle wird in Kapitel 5 eingegangen. In diesem Zusammenhang sollen die Gründe für die Änderungen des deutschen Systems der Qualitätskontrolle, die Anpassungen durch das APAG und die Änderungen im Verfahren der Qualitätskontrolle dargelegt werden. Dabei sollen mögliche bzw. notwendige Anpassungen der seit dem 01.01.2005 geltenden Normen aufgezeigt werden.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsübersicht I
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1. Einführung 1
2. Begriffliche Abgrenzungen 4
2.1 Der Begriff der Überwachung 4
2.2 Der Begriff der Kontrolle 5
2.3 Der Begriff der Prüfung 5
2.4 Der Begriff der Qualität 6
3. Das Monitoring-Verfahren und dasPeer-Review-Verfahren 7
3.1 Das Monitoring-Verfahren 7
3.1.1 Die Verwaltung des Monitoring-Verfahrens 8
3.1.2 Die Planung und Durchführung des Monitoring-Verfahrens 9
3.1.3 Die Berichterstattung über die Inspektionen 10
3.2 Das Peer-Review-Verfahren des AICPA 10
3.2.1 Die Verwaltung der Peer-Review-Verfahrens 12
3.2.2 Die Planung und Durchführung des Peer-Review-Verfahrens 13
3.2.3 Die Berichterstattung über das Peer-Review 15
3.3 Die Vor- und Nachteile der Systeme Monitoring und Peer-Review 16
4. Die Qualitätskontrolle in Deutschland 17
4.1 Die interne Qualitätssicherung als Grundlage der externen Qualitätskontrolle 18
4.1.1 Die bestehenden Normen zum Berufszugang 19
4.1.2 Die Berufsaufsicht über die Abschlussprüfer 21
4.1.3 Die zivil- und strafrechtliche Normen 24
4.1.4 Die Vorschriften zur internen Qualitätssicherung während der Berufsausübung 27
4.1.4.1 Die gesetzlichen Vorschriften zur Qualitätssicherung 28
4.1.4.2 Die berufsständische Normen 29
4.1.4.2.1 Die Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer 29
4.1.4.2.2 Die Verlautbarungen des Institut der Wirtschaftsprüfer 33
4.1.4.2.3 Die Stellungsnahme VO 1/1995 der WPK und des IDW 34
4.2 Das System der externe Qualitätskontrolle im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer 39
4.2.1 Die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle 39
4.2.1.1 Die Festigung des öffentlichen Vertrauens 40
4.2.1.2 Die Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme innerhalb der Wirtschaftsprüferpraxis 41
4.2.1.3 Die Anpassung an internationale Entwicklungen 41
4.2.2 Die rechtlichen Grundlagen des Verfahrens der externen Qualitätskontrolle 42
4.2.3 Die Pflicht zur Teilnahme am System der Qualitätskontrolle 44
4.2.4 Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 45
4.2.5 Die Organe des externen Qualitätskontrollverfahrens 46
4.2.5.1 Die Wirtschaftsprüferkammer 46
4.2.5.2 Die Kommission für Qualitätskontrolle 47
4.2.5.3 Der Qualitätskontrollbeirat 48
4.2.5.4 Der Prüfer für Qualitätskontrolle 50
4.2.5.5 Die zu prüfende Wirtschaftsprüferpraxis 52
4.2.6 Der Gegenstand der externen Qualitätskontrolle 53
4.3 Die Durchführung der externen Qualitätskontrolle 54
4.3.1 Die Auftragsplanung 54
4.3.1.1 Die Risikoorientierte Prüfung 56
4.3.1.2 Die Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines Prüfungsprogramms 57
4.3.2 Die Auftragsdurchführung 58
4.3.2.1 Überblick über das Qualitätssicherungssystem 58
4.3.2.2 Die Beurteilung der Angemessenheit und der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems 59
4.3.2.2.1 Die Beurteilung der Praxisorganisation 59
4.3.2.2.2 Die Beurteilung der Auftragsabwicklung 60
4.3.2.2.3 Die Beurteilung der Nachschau 63
4.3.2.3 Die Schlussbesprechung und die Erklärung des geprüften Wirtschaftsprüfers 63
4.3.2.4 Die Dokumentation des Prüfers für Qualitätskontrolle 64
4.3.3 Die Berichterstattung über die externe Qualitätskontrolle 64
4.3.4 Die Erteilung der Teilnahmebescheinigung durch die Wirtschaftsprüferkammer 67
5. Aktuelle Änderungen der Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht 70
5.1 Nationale, europäische und internationale Gründe für die Anpassung der Qualitätskontrolle 70
5.2 Das Abschlussprüferaufsichtsgesetz 72
5.2.1 Die neue Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer 72
5.2.2 Die neue Berufsaufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtskommission 74
5.3 Die Änderungen im Verfahren der Qualitätskontrolle 78
6. Fazit 80
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen 84
Literaturverzeichnis 88

Automatisiert erstellter Textauszug:

Wirtschaftsprüfer sind nach § 57a Abs. 1 WPO dazu verpflichtet an dem Verfahren der externen Qualitätskontrolle teilzunehmen, sofern sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen. Nach einer erfolgreichen Teilnahme hat die WPK eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.198 In § 57b WPO werden die an der Qualitätskontrolle beteiligten Personen grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, jedoch wird dieser Grundsatz, soweit das für die Durchführung notwendig ist, eingeschränkt. Der Wirtschaftsprüfer ist im Rahmen der Qualitätskontrolle dazu verpflichtet die Namen und Details von Mandanten dem Prüfer für Qualitätskontrolle mitzuteilen (§ 57d WPO). Da alle an der Qualitätskontrolle beteiligten Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wurde ein praktikabler Weg gefunden, einen Konflikt mit dem Gebot der verschwiegenen Berufsausübung zu vermeiden.199 Der zu prüfende Wirtschaftsprüfer hat laut § 57d WPO weit reichende Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten. So hat er bspw. bei der Systemprüfung alle mit der Qualitätssicherung in Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen, und bei der Funktionsprüfung bspw. Prüfungsberichte und Prüfungsurteile vorzulegen. In den §§ 57e und 57f WPO [...]

1998 ein Ausschuss für Fragen der Abschlussprüfung gegründet, welcher die Kontrolle der Abschlussprüfung in den einzelnen Mitgliedstaaten kontrollieren soll.191 Die Forderung nach einer Harmonisierung der Prüfungsqualität wurde im Jahr 2000 noch einmal bekräftigt, indem die Kommission die Empfehlung Mindestanforderungen an Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU beschlossen hat. In dieser Empfehlung wurden legislative Maßnahmen angekündigt, falls sich die Harmonisierung als unzureichend erweist.192 In den USA wurde schon in den siebziger Jahren das Peer-Review-System eingeführt und seitdem immer weiterentwickelt. Von Wirtschaftsprüfern der an der USamerikanischen Börse notierten Unternehmen wird verlangt, dass sie sich einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterziehen. Gerade die Anforderungen der Kapitalmärkte, und vor allem der US-amerikanischen haben eine Anpassung der deutschen Qualitätskontrolle erforderlich gemacht. Dies wird besonders dadurch deutlich, dass immer mehr deutsche Unternehmen den US-amerikanischen Kapitalmarkt als Finanzierungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.193 Somit sind auch deutsche Wirtschaftsprüfer mit Mandanten, die am amerikanischen Kapitalmarkt notiert sind, zu einer Qualitätskontrolle verpflichtet. Auch die International Federation of Accountants (IFAC) beschäftigt sich auf internationaler Ebene mit der externen Qualitätskontrolle. In einem 1999 [...]

4.2.1.3. Die Anpassung an internationale Entwicklungen Ein weiterer Grund für die Einführung einer externen Qualitätskontrolle ist in der Anpassung an die internationalen und europäischen Anforderungen der Kapitalmärkte zu sehen.189 Die EU-Kommission hat schon im Jahr 1996 in ihrem veröffentlichten Grünbuch Rolle, Stellung und Haftung des Abschlussprüfers in der Europäischen Union gefordert, im Rahmen der Selbstregulierung Qualitätskontrollsysteme einzuführen. Die EU-Kommission hat in dem Grünbuch festgestellt, dass die Art und Weise, wie die Berufsangehörigen die Qualitätssicherung organisieren, sehr unterschiedlich ist.190 Einige Berufsorganisationen haben Peer-Review-Systeme eingerichtet, andere haben für die Überprüfung eigene Einheiten gegründet. Die EU-Kommission und das EU-Parlament sprachen sich im Januar 1998 dafür aus, dass der Berufsstand die Qualitätssicherungsverfahren im Rahmen der Selbstregulierung vereinheitlicht. Schließlich wurde im Mai [...]

Arbeit zitieren:
Schlichter, Sven Juni 2005: Aktuelle Entwicklungen der Qualitätskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Wirtschaftsprüfung, Peer-Review, Sarbanes-Oxley-Act, Qualitätssicherung, WPO

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