Maßgeschneiderte betriebliche Gesundheitsförderung
Zur praktischen Umsetzung durch Krankenkassen und Unternehmen
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Karin Joder
- Abgabedatum: Februar 2006
- Umfang: 99 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9525-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9525-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9525-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Joder, Karin Februar 2006: Maßgeschneiderte betriebliche Gesundheitsförderung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Public Health, Gesundheitswissenschaft, Gesundheitsmanagement, Mitarbeiter, §20 SGB
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MA-Thesis / Master von Karin Joder
Zusammenfassung:
Eine gesunde Volkswirtschaft setzt gesunde Unternehmen voraus. Ein Unternehmen wiederum steht und fällt mit der Gesundheit, d.h. der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft seines wichtigsten Wertschöpfungsfaktors – dem Mitarbeiter.
Direkt sichtbare oder auch unsichtbare Fehlzeiten durch vorübergehende Ausfälle oder chronische Dauererkrankungen, hohe Fluktuation, geringe Motivation, geringe Kreativität und Dienstleistungsqualität, fehlende emotionale Bindung an das Unternehmen oder innere Kündigung schwächen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und den Bestand eines Unternehmens am Markt, sondern belasten die Volkswirtschaft und das Gesundheitssystem insgesamt.
So gehen Modellrechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz aus dem Jahr 1998 davon aus, dass allein in Deutschland die von den Unternehmen für erkrankte Mitarbeiter direkt aufgewendeten Kosten etwa 28,4 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Der Schaden durch direkten krankheitsbedingten Produktionsausfall wird auf etwa 45 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Der gesamtwirtschaftliche Schaden, u.a. aufgrund hoher Fehlzeiten, geringer Motivation, Produktivität etc. beläuft sich für das Bundesgebiet auf eine geschätzte Summe zwischen 234 und 245 Milliarden Euro pro Jahr. Maßgeschneiderte Interventionen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen Unternehmen dabei, die Gesundheit, d.h. Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeiter zu fördern und zu erhalten, direkte und indirekte Fehlzeiten und somit Krankheitskosten zu senken. Auf bisher noch nicht ausgeschöpftes Präventionspotenzial weisen dabei u.a. Heuchert et al. (1996) hin.
„Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen“ (§ 20 SGB V Abs. 1). „Die Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen“ (§ 20 SGB V Abs. 2).
So lautet der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen im Rahmen des Sozialgesetzbuches § 20 SGB V, der gleichzeitig ein hohes Potenzial für Unternehmen beinhaltet, maßgeschneiderte Interventionen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung mit fachlicher und finanzieller Unterstützung der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen und umzusetzen.
Gemäß einer Studie des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (BMGS) wurden im Jahr 2002 von den Krankenkassen etwa 45% des gesetzlich vorgesehenen Budgets für Gesundheitsförderung aufgewendet. Die im Jahr 2002 vorgesehene Richtgröße belief sich dabei auf 2,56 € pro Jahr pro Versichertem, umgesetzt wurden gemäß der Studie 1,19 € pro Versichertem im Jahr 2002 (BMGS, 2003). Aktuelle Daten aus dem Jahr 2005 wurden noch nicht veröffentlicht.
Zwar hat sich die Betriebliche Gesundheitsförderung in den letzten drei Jahren weiter entwickelt, jedoch wird davon ausgegangen, dass das im § 20 SGB V liegende Gesundheitspotenzial sowohl von Unternehmen als auch von den Krankenkassen aktuell noch nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird.
„Auf den ersten Blick scheint das Thema eher unwichtig... Auf den zweiten Blick lohnt es sich trotz dieses vergleichsweise geringen Umfangs der Ausgaben..., das Thema „Prävention durch GKV“ mit besonderer Aufmerksamkeit zu beobachten und zu gestalten. Warum? Das lohnt sich, weil mit dem § 20 SGB V ein zwar sehr, sehr zaghafter, aber eben erster und richtiger Schritt in jene Richtung getan ist, in der sich Erfolg oder Misserfolg einer künftigen „Gesundheits“-Politik, die diesen Namen verdient, entscheiden werden. Der Weg von 1.000 Meilen beginnt mit einem ersten Schritt“ (Rosenbrock, 2001).
Ziel der vorliegenden Masterarbeit ist daher, im Rahmen einer Standortbestimmung einen Einblick in die aktuelle Umsetzung und bisherige Entwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung zu erhalten und für die praktische Umsetzung förderliche wie hinderliche Faktoren herauszufinden. Dabei sollen die Perspektiven sowohl von Unternehmen als auch von Krankenkassen erfasst und vergleichend gegenübergestellt werden.
Weiteres Ziel der Studie ist, herauszufinden, in welchem Ausmaß die Möglichkeiten der kasseninitiierten Betrieblichen Gesundheitsförderung den Unternehmen bekannt sind, in Anspruch genommen werden und ob die aktuell verfügbaren Präventionsangebote den tatsächlichen Bedarf aktuell sowie für die Zukunft abbilden.
Daraus sollen konkrete Handlungsempfehlungen für eine weitere positive Entwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung in der Zukunft abgeleitet werden.
Da es sich bei dieser Studie um eine praxisorientierte empirische Arbeit handelt, wird der theoretische Hintergrund nur kurz skizziert.
Gang der Untersuchung:
Im theoretischen Teil wird kurz auf die Grundlagen und Bedeutung der Betrieblichen Gesundheitsförderung eingegangen, bevor die präventionsorientierten Regelungen und Möglichkeiten der kasseninitiierten Betrieblichen Gesundheitsförderung im § 20 SGB V dargestellt werden.
Aus den vorliegenden Daten zur aktuellen Umsetzung werden die Fragestellungen abgeleitet, die im darauf folgenden empirischen Teil untersucht werden sollen.
Dazu wird zunächst die Methodik und Durchführung der Datenerhebung und -analyse erläutert. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Befragung vorgestellt und diskutiert. Daraus werden konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere positive Entwicklung und praktische Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung für die Zukunft abgeleitet.
Zur vereinfachten Lesbarkeit wurde die männliche Form „Mitarbeiter“, „Experten“ etc. gewählt. Diese Form schließt selbstverständlich alle Mitarbeiterinnen, Expertinnen etc. ein. Darüber hinaus wird der Begriff „Betriebliche Gesundheitsförderung“ im Folgenden mehrfach mit „BGF“ abgekürzt.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | 1 | |
| Abbildungsverzeichnis | 4 | |
| Tabellenverzeichnis | 4 | |
| Einleitung | 5 | |
| 1. | Grundlagen der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 8 |
| 1.1 | Bedeutung der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 8 |
| 1.2 | Veränderungen der Arbeitsbedingungen | 9 |
| 1.3 | Betriebswirtschaftlicher Aspekt | 9 |
| 1.4 | Volks- und weltwirtschaftlicher Aspekt | 12 |
| 2. | Rechtliche Rahmenbedingungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 12 |
| 2.1 | Präventionsorientierte Regelungen im § 20 SGB V | 13 |
| 2.2 | Prävention als gesetzlicher Auftrag und Aufgabe der Krankenkassen | 13 |
| 2.3 | Entwicklung des § 20 SGB V im Zeitverlauf | 14 |
| 2.3.1 | Gesundheitsförderung nach dem Gesundheitsreform-Gesetz 1989-1996 | 14 |
| 2.3.2 | Einschränkungen durch das Beitragsentlastungsgesetz 1997-1999 | 15 |
| 2.3.3 | Modifizierter Neuanfang ab 2000 durch die GKV-Gesundheitsreform | 15 |
| 2.4 | Freie Wahl der Krankenkassen | 16 |
| 2.5 | Gemeinsame Handlungsfelder der Krankenkassen | 16 |
| 2.6 | Bisherige Umsetzung des § 20 SGB V | 17 |
| 3. | Präzisierung der Fragestellung | 18 |
| 4. | Untersuchungsmethoden | 19 |
| 4.1 | Untersuchungsrelevanz | 19 |
| 4.2 | Untersuchungsinstrument | 20 |
| 4.3 | Untersuchungsmaterial | 21 |
| 4.3.1 | Aufbau des Interviewleitfadens | 21 |
| 4.3.2 | Ziele der konkreten Fragestellungen des Interviewleitfadens | 22 |
| 4.3.2.1 | Übereinstimmende Fragestellungen für Krankenkassen und Unternehmen | 22 |
| 4.3.2.2 | Davon abweichende Fragestellungen für Unternehmen | 25 |
| 4.4 | Auswahl des Untersuchungskollektivs | 26 |
| 4.5 | Planung der Untersuchung | 27 |
| 4.6 | Durchführung der Untersuchung | 27 |
| 4.7 | Aufarbeitung, Analyse und Darstellung der Daten | 28 |
| 5. | Darstellung der Ergebnisse | 30 |
| 5.1 | Krankenkassen | 30 |
| 5.1.1 | Zuständigkeiten | 30 |
| 5.1.2 | Bedeutung und Stellenwert der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 31 |
| 5.1.3 | Entwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung seit 2000 | 33 |
| 5.1.4 | Kooperation mit Beteiligten | 34 |
| 5.1.5 | Möglichkeiten für Unternehmen | 37 |
| 5.1.6 | Praktische Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 41 |
| 5.1.7 | Für BGF hinderliche Faktoren aus Sicht der Krankenkassen | 43 |
| 5.1.8 | Für BGF förderliche Faktoren aus Sicht der Krankenkassen | 46 |
| 5.1.9 | Bedarf für die Zukunft aus Sicht der Krankenkassen | 49 |
| 5.2 | Unternehmen | 50 |
| 5.2.1 | Zuständigkeiten | 50 |
| 5.2.2 | Bedeutung und Stellenwert der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 51 |
| 5.2.3 | Entwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung seit 2000 | 53 |
| 5.2.4 | Kooperation mit Beteiligten | 55 |
| 5.2.5 | Information über die Möglichkeiten des § 20 SGB V | 56 |
| 5.2.6 | Praktische Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 57 |
| 5.2.7 | Für BGF hinderliche Faktoren aus Sicht der Unternehmen | 60 |
| 5.2.8 | Für BGF förderliche Faktoren aus Sicht der Unternehmen | 62 |
| 5.2.9 | Bedarf für die Zukunft aus Sicht der Unternehmen | 65 |
| 6. | Diskussion | 67 |
| 6.1 | Interpretation der Ergebnisse | 67 |
| 6.1.1 | Bedeutung und Stellenwert der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 67 |
| 6.1.2 | Entwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung seit 2000 | 69 |
| 6.1.3 | Kooperation mit Beteiligten | 69 |
| 6.1.4 | Möglichkeiten des § 20 SGB V | 71 |
| 6.1.5 | Information über die Möglichkeiten des § 20 SGB V | 71 |
| 6.1.6 | Praktische Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 72 |
| 6.1.7 | Für BGF förderliche Faktoren | 73 |
| 6.1.8 | Bedarf für die Zukunft | 75 |
| 6.2 | Handlungsempfehlungen für die Praxis | 75 |
| 6.2.1 | Zuständigkeiten | 75 |
| 6.2.2 | Bedeutung und Stellenwert der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 75 |
| 6.2.3 | Begrifflichkeit und Definition der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 76 |
| 6.2.4 | Management | 76 |
| 6.2.5 | Ressourcen | 76 |
| 6.2.6 | Entwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 76 |
| 6.2.7 | Kooperation mit Beteiligten | 77 |
| 6.2.8 | Gesetzliche Rahmenbedingungen | 77 |
| 6.2.9 | Praktische Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung | 78 |
| 6.2.10 | Bedarf für die Zukunft | 79 |
| 6.3 | Einordnung in den aktuellen Forschungskontext | 80 |
| 6.4 | Weiterführende Untersuchungsempfehlungen | 80 |
| 6.5 | Gesamteinschätzung | 80 |
| 6.6 | Ausblick | 81 |
| 7. | Zusammenfassung | 82 |
| 8. | Literaturverzeichnis | 86 |
| 9. | Eidesstattliche Erklärung | 89 |
| 10. | Anhangsverzeichnis | 90 |
1. Wirtschaftliche Aspekte (N=10) • „BGF bedeutet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, d.h. sowohl für die Unternehmen, die Mitarbeiter als auch die Krankenkassen. • „Ich bin überzeugt, dass wirtschaftliche Interessen vereinbar mit menschlichen Interessen sind. Gesündere Mitarbeiter bedeuten Mitarbeiter mit höherer Leistungsfähigkeit und mehr Zufriedenheit. Ein gutes Umfeld resultiert in mehr Leistungsbereitschaft, die Motivation wird erhalten.“ • Bezüglich der Motivation wurde hier ausdrücklich „Erhalt der Motivation“ statt „steigende Motivation“ genannt. „Steigende Motivation setzt ja voraus, dass die Motivation noch nicht ausreichend von sich aus vorhanden ist, was wiederum indirekt Ausdruck des Misstrauens ist.“ • „Heilung ist kostenintensiver als Vorbeugung/Prävention.“ Wirksame Prävention „führt zur Verminderung von Arbeitsausfall, Steigerung der Einsatzfähigkeit und Unternehmensbindung.“ • „Kosten werden eingespart durch sinkende Krankheitskosten, höhere Anwesenheitszeiten und bessere Dienstleistungsqualität gesunder Mitarbeiter.“ BGF unterstützt somit dabei, die „Wirtschaftlichkeit und Produktivität eines Unternehmens zu erhalten und zu steigern.“ • Auch „der Investmentgedanke an der Börse“ spielt eine wichtige Rolle als [...]
Schwerpunkt Verhaltensprävention Schwerpunkt Verhältnisprävention Betriebliches Psychische Belastungen (N=4): • „Umgang mit psychischen Belastungen, Wiedereingliederungsmanagement: • „Integration der bestehenden BGFd.h. umfassende aktive StressbewältiKonzepte in das Betriebliche gung zur Verhinderung von psychiWiedereingliederungsmanagement schen Erkrankungen. Bestehende und nach § 84 SGB IX, was u.a. für evaluierte Konzepte greifen meist zu krankheitsbedingte Kündigungen kurz bzw. führen nicht zu Nachhaltigwichtig ist. Wurde z.B. das keit.“ Eingliederungsmanagement nicht • „Ressourcenorientierter Ansatz mit durchgeführt, lehnt das Arbeitsgericht salutogener Sichtweise.“ die Kündigung ab. Auch könnte es • „Umgang mit bereits aufgetretenen kritisch werden für Klagen gegen psychischen Erkrankungen wie z.B. Arbeitgeber oder Träger von Depression, Burnout oder Angst.“ Rehabilitationsmaßnahmen bei vor• „Umgang mit Prüfungsangst.“ zeitiger Erwerbsunfähigkeitsrente.“ Führungskräfte (N=2): Demografischer Wandel (N=3): • „Gesundheitscoaching für Führungs• „Information über die Bedeutung des kräfte, um das Gesundheitsdemografischen Wandels.“ bewusstsein des Managements zu • „Vorbereitung auf den Generationensteigern und so auf die Akzeptanz wechsel, primär im Mittelstand.“ der BGF als Führungsaufgabe • „Vorbereitung der Mitarbeiter auf den vorzubereiten.“ Ruhestand.“ Genderspezifisch für berufstätige Mütter Kooperation: (N=2): • „Teamentwicklung, um eine bessere • „Unterstützung für berufstätige Mütter, Zusammenarbeit aller an BGF um diese als Beitragszahler zu erhalten beteiligten Akteure zu fördern.“ und nicht dauerhaft in die Familienver• Förderung einer „Unternehmenskulsicherung zu verlieren.“ tur des Miteinander.“ Pflege: Settingansatz (N=2): • „Unterstützung speziell für professio• „Gute Konzepte für den ganzheitnelle Pflegende oder pflegende Angelichen integrierten Ansatz zur Verhalhörige.“ tens-und Verhältnisprävention.“ [...]
Die Firmenkundenbetreuer sind gut über die Möglichkeiten und Vorteile der BGF informiert. Sie berücksichtigen diese daher in hohem Ausmaß bei der Unternehmensansprache. • Es werden die vorhandenen gemeinsamen Interessen zwischen Krankenkassen und Unternehmen wahrgenommen und erkannt (N=2). • Die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Unternehmen gestaltet sich gut durch vorhandene Zuständigkeiten, ausgeprägtes Problem- und Nutzenbewusstsein, hinreichend vorhandene personelle, fachliche und zeitliche Ressourcen, eine gute Vernetzung untereinander sowie gut vorhandene Information. • Die Realisierung von gemeinsamen Interessen steht im Vordergrund, so dass eine Zusammenarbeit möglich ist. • Unternehmen arbeiten mit Krankenkassen partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. 5. Gesetzliche Möglichkeiten: • Der Gesetzestext zum § 20 SGB V ist klar formuliert. • Der gesetzliche Auftrag der Krankenkasse ist für alle verbindlich und mit entsprechenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung verbunden. Das nicht für Prävention ausgegebene Budget wird entsprechend abgezogen und kann nicht anderweitig verwendet werden (N=3). • Die Formulierung stellt klar, ob es sich bei der Richtgröße von aktuell 2,70 € um einen Mindest- oder um einen Höchstbetrag handelt. 6. Praktische Umsetzung: • Management und Mitarbeiter sind bezüglich der Umsetzungsmöglichkeiten der BGF gut informiert (N=3). • Der praktische Zugang zu den Präventionsangeboten gestaltet sich günstig bezüglich Räumlichkeiten oder Durchführungszeiten (N=3). • Die Beitragsstatistik wird von allen Krankenkassen einheitlich geführt, so dass eine klare Aussage und ein Vergleich über die tatsächlichen Ausgaben für Prävention möglich sind. 7. Bedarf: • Es bestehen ausreichende Präventionsangebote auch in ländlichen Gegenden und strukturschwachen Gebieten. • Die Qualität externer Angebote und die Qualifikation externer Anbieter sind hoch. • Es werden gute ganzheitliche Settingprojekte angeboten. 8. Sonstige: Begrifflichkeit und Definition der BGF: • „Gesundheit“ und „Gesundheitsförderung“ sind unabhängig von der WHODefinition klar definiert und geben somit Antwort auf die häufig umstrittene Frage: „Wo fängt die Gesundheitsförderung an, und wo hört sie auf?“ Politische Situation: • Die politische Situation ist stabil, auch bezüglich der Ressourcen für Prävention als Kalkulations- und Planungsgrundlage. • Die Regierung übernimmt mehr Verantwortung für die Prävention, d.h. sie „wälzt nicht ausschließlich die Kosten auf die Krankenkassen ab.“ • Das gemeinsame Handeln von Bund und Ländern wird dabei begrüßt. Gesetzliche Rahmenbedingungen: • Ein Präventionsgesetz mit geeignetem Ansatz macht Prävention zur Pflicht. • Dabei steht „Fachkunde vor Geldinteresse, und es wird gerecht bestimmt, wer das Geld wie aus dem dafür vorgesehenen Pool verteilt.“ • Das Gesetz beinhaltet die Pflicht zur Offenlegung der Präventionsausgaben. • Krankenkassen haben die Möglichkeit eigener personeller Ressourcen für die Durchführung der BGF, um die berechtigten Marketinginteressen der Krankenkasse optimal zu transportieren, d.h. die Angebote marketingwirksam durchzuführen. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832495251
Arbeit zitieren:
Joder, Karin Februar 2006: Maßgeschneiderte betriebliche Gesundheitsförderung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Public Health, Gesundheitswissenschaft, Gesundheitsmanagement, Mitarbeiter, §20 SGB




