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Die Auswirkungen von Ausgestaltungsmöglichkeiten von Aktienoptionsplänen auf die Bilanzierung nach IAS/IFRS

Auch unter Berücksichtigung der Berichtspflichten des Abschlussprüfers

Die Auswirkungen von Ausgestaltungsmöglichkeiten von Aktienoptionsplänen auf die Bilanzierung nach IAS/IFRS
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Georg Kaczynski
  • Abgabedatum: Februar 2005
  • Umfang: 108 Seiten
  • Dateigröße: 703,3 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Universität Mannheim Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8698-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8698-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8698-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kaczynski, Georg Februar 2005: Die Auswirkungen von Ausgestaltungsmöglichkeiten von Aktienoptionsplänen auf die Bilanzierung nach IAS/IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Stock Option, IFRS, Share Based Payment, Wirtschaftsprüfung, Aktie

Diplomarbeit von Georg Kaczynski

Einleitung:

Mit der Vergabe von Optionen auf Aktien von Unternehmen1 im Rahmen von Stock-Option-Programmen können unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Einerseits soll die Gewährung von Stock Options im Rahmen des Shareholder-Value-Konzepts4 zur Lösung des Principal-Agents-Konflikts und somit zu einer nachhaltigen Unternehmenswertsteigerung führen. Andererseits versprechen sich die Unternehmen durch den Einsatz von Aktienoptionsplänen einen großen Erfolg bei der Rekrutierung von Führungskräften und deren langfristige Bindung an das eigene Unternehmen.

Im Zuge der Einführung derartiger Vergütungssysteme stellt sich die Frage der Rechnungslegung für Aktienoptionen. Die bilanzielle Abbildung von Aktienoptionsplänen ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Enron-Skandals und zahlreicher anderer Bilanzskandale in Amerika und Europa zum Gegenstand kontroverser Diskussionen herangewachsen. Die Unternehmen sind mit Vorwürfen wie Aufblähung der Jahresergebnisse und Selbstbedienung der Führungskräfte konfrontiert worden. Darüber hinaus hat die lange Zeit praktizierte erfolgsneutrale Behandlung der Ausgabe von Stock Options zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Kosten derartiger Vergütungssysteme geführt.

In Deutschland hat der DSR mit dem Standard E-DRS 11 „Bilanzierung von Aktienoptionen und ähnlichen Entgeltformen“ einen Standardentwurf basierend auf dem Positionspapier der Arbeitsgruppe Stock Options vorgelegt. Hinsichtlich der bilanziellen Behandlung aktienkursbasierter Vergütungsformen bestand im Gegensatz zu der Vorgehensweise nach US-GAAP im IAS/IFRS-Regelwerk vor der Veröffentlichung des umfassenden Standardentwurfs ED 2 „Share-based Payment“ am 7.11.2002 eine vielfach kritisierte Regelungslücke.

Am 19.2.2004 verabschiedete das IASB den IFRS 2 „Share-based Payment“, der die Bilanzierung und Bewertung aktienkursbasierter Vergütungsformen für die IAS/IFRS-Rechnungslegung verbindlich regeln soll. Die zentrale Regelung des IFRS 2 besagt, dass aktienkursbasierte Vergütungsmodelle grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) aufwandswirksam über den Leistungszeitraum zu erfassen sind.

In der öffentlichen Diskussion sind Bedenken vorzufinden, ob die Ausgabe von Stock Options an Mitarbeiter und Führungskräfte auf Seiten des Unternehmens zur Verbuchung von Personalaufwand führt. Mit der vorgesehenen erfolgswirksamen Regelung des IASB sind erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensergebnisse vieler IAS/IFRS Anwender verbunden.

Dementsprechend stellt sich bei der Bilanzierung aktienbasierter Vergütungsinstrumente die grundlegende Frage, ob Aktienoptionen überhaupt erfolgswirksam zu erfassen sind. Darüber hinaus ergeben sich im Zusammenhang mit den Bilanzierungsvorschriften des IFRS 2 drei weitere wesentliche Problemkreise. Zum einen stellt sich die Frage nach der Bewertung des zu erfassenden Personalaufwands, zum anderen nach dem Zeitpunkt, zu dem diese Bewertung vorzunehmen ist. Schließlich bleibt die Frage bezüglich der zeitlichen Verteilung des zu erfassenden Personalaufwands offen.

Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Aktienoptionsplänen nach IAS/IFRS sind die Berichtspflichten des Abschlussprüfers zu untersuchen. Um den begrenzten Rahmen dieser Arbeit nicht zu überschreiten, wird sich die Abhandlung auf die Berichtspflichten des Abschlussprüfers im nicht allgemein zugänglichen Prüfungsbericht (§ 321 HGB) konzentrieren. Der Prüfungsbericht nimmt im deutschen System der Corporate Governance eine zentrale Rolle ein und ist das Bindeglied zwischen Prüfer, Kontroll- und Leitungsorgan.

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung des § 321 HGB durch das KonTraG und den partiellen Änderungen durch das TransPuG veränderte Anforderungen an die Berichterstattung des Abschlussprüfers im Prüfungsbericht verankert. Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat mit dem IDW PS 450: Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen auf die geänderten gesetzlichen Anforderungen reagiert und enthält die vom Abschlussprüfer zu beachtenden Grundsätze zu Form und Inhalt des Prüfungsberichts.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis V
I. Problemstellung 1
II. Formen und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Aktienoptionsplänen in der internationalen Praxis 4
1. Zum Begriff des Aktienoptionsplans 4
2. Ausgestaltungsformen von Aktienoptionsplänen 6
a) Reale Aktienoptionspläne (Stock-Option-Pläne) 6
b) Virtuelle Aktienoptionspläne (Stock Appreciation Rights) 6
c) Sonstige Formen aktienbezogener Vergütung 7
aa) Bonus Stock Award Plans 7
bb) Phantom Stocks Plans 8
3. Entscheidungsparameter zur Gestaltung von Aktienoptionsplänen 8
a) Laufzeit einer Option 8
b) Ausübungsbedingungen 9
aa) Ausübungszeitpunkt 9
bb) Ausübungspreis (Basispreis) 10
cc) Ausübungshürden 11
aaa) Absolute Ausübungshürden (Performancemessung) 11
bbb) Relative Ausübungshürden (Performancemessung) 12
c) Finanzierung von Aktienoptionsprogrammen 13
aa) Schaffung junger Aktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung 13
bb) Aktienrückkauf - Erwerb eigener Aktien 14
III. Bilanzierung von Aktienoptionsplänen nach der internationalen Rechnungslegungsvorschrift IFRS 2 „Share-based Payment“ 15
1. Zielsetzung und Systematik der Rechnungslegung nach International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards 15
a) Zielsetzung und Adressaten der Rechnungslegung nach IAS/IFRS 15
aa) Informationsvermittlung als Rechnungslegungszweck 15
bb) True-and-fair-view-Gebot (fair presentation) 16
b) Die IAS-Verordnung (Nr. 1606/2002) der EU vom 19. Juli 2002 17
aa) Sinn und Zweck der IAS-Verordnung 17
bb) Begrenztes Prüfungsrecht nach Art. 3 der IAS-Verordnung 18
c) Systematik des IAS/IFRS-Regelwerks - Behandlung von Regelungslücken 19
2. Bilanzierung aktienbasierter Vergütung nach IFRS 2 „Share-based Payment“ 20
a) Anwendungsbereich von IFRS 2 20
b) Bilanzansatznormen 21
aa) Aufwandsverbuchung zugunsten des Eigenkapitals bei Vergütung durch Eigenkapitalinstrumente (Stock-Options) 21
bb) Verbindlichkeitsausweis bei aktienkursorientierter Barvergütung (Stock Appreciation Rights) 24
cc) Kombinierte Vergütungspläne mit Ausübungswahlrechten 26
c) Bilanzbewertung 27
aa) Bewertung von realen Aktienoptionsplänen (Stock Options) 27
aaa) Bewertung am Zusagezeitpunkt (grant date) und Wertänderungen 27
(i) Bewertung zu Marktpreisen der Gegenleistung 27
(ii) Bewertung zum fair value 29
(1) Bewertung auf der Grundlage von Optionspreismodellen 29
(2) Bewertung zum inneren Wert 32
(iii) Bestimmung und Modifikation der Bewertungsparameter 32
(1) Laufzeit der Optionen 32
(2) Dividendenberücksichtigung 33
(3) Risikoloser Zins 34
(4) Volatilität 35
(iv) Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen 37
(1) Marktorientierte Konditionen (market conditions) 37
(2) Leistungsorientierte Konditionen (vesting conditions) 37
bbb) Zwischenperiodische Verteilung des Aufwands über die vesting period 39
(i) Aufwandsverteilung 39
(ii) Berücksichtigung von Wertänderungen 40
ccc) Behandlung von nachträglichen Änderungen – Planänderungen 43
(i) Neufestsetzung des Ausübungspreises (repricing) 43
(ii) Verschlechterung der Optionsbedingungen - Widerruf der Optionsausgabe 44
(iii) Umtausch von Optionen 45
bb) Bewertung von virtuellen Aktienoptionsplänen (Stock Appreciation Rights) 45
aaa) Eingeschränkte Übereinstimmung der Bewertungsgrundsätze 45
bbb) Pflicht zur Neuermittlung des fair value einer Aktienoption am Bilanzstichtag 47
cc) Bewertung von kombinierten Vergütungsplänen mit Ausübungswahlrechten 49
aaa) Ausübungswahlrecht beim Leistenden 49
bbb) Ausübungswahlrecht beim Unternehmen 50
d) Berichtspflichten des Unternehmens nach IFRS 2 im Zusammenhang mit Aktienoptionsplänen 52
aa) Art und Umfang von Aktienoptionsprogrammen 52
bb) Detaillierte Erläuterung der Bewertung 53
cc) Einfluss auf die Ertragslage des Unternehmens 55
IV. Berichtspflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Aktienoptionsplänen 56
1. Grundlagen der Berichtspflichten des Abschlussprüfers 56
a) Sinn und Zweck des Prüfungsberichts 56
b) Adressaten des Prüfungsberichts 58
c) Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung 59
aa) Grundsatz der Unparteilichkeit 59
bb) Grundsatz der Gewissenhaftigkeit 60
aaa) Wahrheitstreue 60
bbb) Vollständigkeit 60
cc) Grundsatz der Klarheit 62
2. Erweiterte Berichterstattungspflicht des Abschlussprüfers durch das TransPuG 64
a) Neue Fassung des § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB 64
b) Fachtechnische Normen zur erweiterten Berichtspflicht nach IDW PS 450 66
aa) Wesentliche Bewertungsgrundlagen 66
bb) Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 67
cc) Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 67
3. Berichtspflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Aktienoptionsplänen nach IFRS 2 „Share-based Payment“ 68
V. Thesenförmige Zusammenfassung 70
Literaturverzeichnis IX
Verzeichnis amtlicher Drucksachen XXXIII
Verzeichnis der Gesetzestexte XXXIV
Eidesstattliche Erklärung XXXV

Automatisiert erstellter Textauszug:

42 Bei der bilanziellen Abbildung nach IFRS 2 ist dementsprechend zwischen der Mengen- und Wertkomponente zu unterscheiden.315 Die Wertkomponente als der fair value einer Aktienoption im Zusagezeitpunkt (grant date) bleibt über die vesting period unverändert, die Mengenkomponente als die Anzahl der wahrscheinlich auszugebenden Aktienoptionen muss dagegen laufend angepasst werden.316 Im Ergebnis liegt nach Ansicht von HOFFMANN/LÜDENBACH der vom IASB verlangten Aufwandsverbuchung, abgesehen von den Ermessensspielräumen „bei der Wahl der Formelinputs in das jeweils gewählte Optionspreismodell“, ein hohes „Schätzungsermessen“317 zugrunde. VATER differenziert zwischen internen und externen Spielräumen und ist der Auffassung, dass bei der Bewertungsfrage von IFRS 2 „die Subjektivität [...] der entscheidende Faktor“318 ist. PELLENS/FÜLBIER/GASSEN sehen „[b]ilanzpolitische Möglichkeiten durch uneinheitliche Behandlung von Erfolgszielen“319, durch die die „Reagibilität des durch echte Aktienoptionen verursachten Aufwands auf negative Unternehmensentwicklung gesteuert werden“320 kann. Das IASB setzt sich mit den Argumenten in diesem Zusammenhang im IFRS 2.BC184 auseinander und sieht darin kein schwerwiegendes Problem. PELLENS/FÜLBIER/ GASSEN kommen trotz allem zu der Auffassung, dass die Möglichkeit bei bilanzierendem Unternehmen verbleibt, „je nach subjektiver Sichtweise Aktienoptionspläne entsprechend zu gestalten“321. [...]

41 Betracht.305 Das IASB begründet dieses Vorgehen in IFRS 2.BC218-221 mit dem Argument, dass die „erbrachte Gegenleistung und nicht der vom Optionsinhaber realisierte Gewinn bilanziell abzubilden sei“306. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist für Eigenkapitalinstrumente nach IFRS 2.19-21 vorgesehen, die einer Differenzierung zwischen „internen und externen Verfallsauslösern“307 bedarf.308 Eine Änderung, die in einer veränderten Erwartung hinsichtlich der Erfüllung der marktbezogenen Bedingungen wie zum Beispiel die Steigerung des Aktienkurses begründet ist, wird nicht berücksichtigt.309 Der zum Zusagezeitpunkt (grant date) ermittelte fair value einer Aktienoption findet damit für die Folgeperioden310 Anwendung und ist nicht neu zu berechnen.311 Ergeben sich dagegen im Zeitverlauf neue Erkenntnisse bezüglich der Erfüllung der leistungsorientierten Bedingungen, dann führt dies zu einer Neueinschätzung der Anzahl der wahrscheinlich zum Erfüllungszeitpunkt auszugebenden Aktienoptionen.312 Die Auswirkung der Schätzungsänderung ist dabei in voller Höhe ergebniswirksam in der Periode, in der „neue Informationen über die Ausfallrate bekannt werden“313, zu erfassen. Dabei kann es unter Umständen in einer Periode zur Erfassung eines Ertrags oder höherer Aufwendungen kommen.314 [...]

Die Gewährung von Aktienoptionen hängt grundsätzlich mit der noch in Zukunft zu erbringenden Arbeitsleistungen des Optionsbegünstigten ab.291 In seltenen Fällen können Aktienoptionen für Arbeitsleistungen gewährt werden, die bereits in der Vergangenheit erbracht wurden.292 Sind zusätzlich die Vorgaben im Sinne von IFRS 2.14 kumulativ erfüllt293, verlangt das IASB in diesen Fällen eine vollständige Aufwandserfassung mit einer korrespondierenden Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe des fair value bereits am Zusagezeitpunkt (grant date).294 Dagegen erfolgt bei Gewährung von Aktienoptionen für zukünftige Arbeitsleistungen eine Aufwandsverteilung auf den angenommenen Leistungszeitraum.295 Als Leistungszeitraum wird nach IFRS 2.15 in der Regel die Sperrfrist296 (vesting period) angenommen und damit der „Zeitraum zwischen der Zusage und der frühestmöglichen“297 Optionsausübung (vesting date). Dabei sind die Aufwandsbuchungen und die korrespondierenden Eigenkapitalerhöhungen pro rata temporis über den Leis- [...]

Arbeit zitieren:
Kaczynski, Georg Februar 2005: Die Auswirkungen von Ausgestaltungsmöglichkeiten von Aktienoptionsplänen auf die Bilanzierung nach IAS/IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Stock Option, IFRS, Share Based Payment, Wirtschaftsprüfung, Aktie

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