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Ein Leitfaden für die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Fragen bei der Entwicklung von betrieblichen Anwendungssystemen

Ein Leitfaden für die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Fragen bei der Entwicklung von betrieblichen Anwendungssystemen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Vassilios Karanikas
  • Abgabedatum: Januar 2004
  • Umfang: 145 Seiten
  • Dateigröße: 632,1 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Universität - Gesamthochschule Essen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8651-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8651-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8651-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Karanikas, Vassilios Januar 2004: Ein Leitfaden für die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Fragen bei der Entwicklung von betrieblichen Anwendungssystemen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Personalmanagement, E-Commerce, Bundesdatenschutzgesetz, Softwareentwicklung, Informationssysteme

Diplomarbeit von Vassilios Karanikas

Einleitung:

Die globale Vernetzung und die rasante Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnik weist immer größere Mittel und Chancen der Datenverarbeitung, des Datentransfers und der Datenauswertung auf. Der zunehmende Handel mit Daten und Informationen und die Beurteilung der Werthaltigkeit von Unternehmen, gemessen an dem Bestand von Kundendaten, impliziert bei Unternehmen eine größere Bedeutung des Aspektes Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben. Möglichst viele Informationen insbesondere personenbezogene Daten zu sammeln und auszuwerten mit dem Ziel, neue Geschäftsfelder aufzudecken, wird als primärer Antrieb von Unternehmen betrachtet. Die Ware „Information“ wird folglich von Unternehmen verstärkt als strategischer Wettbewerbsfaktor bezeichnet. Die negative Folge der Ausweitung an Informationen sind immer größere Datenschutzprobleme und Gefahren auf die sich Unternehmen, Behörden und einzelne Personen nur bedingt einstellen können.

Daher bedarf es klarer Regelungen, wie die informationelle Selbstbestimmung des Individuums vor allgemeiner Verfügbarkeit seiner Daten zu schützen ist. Zum Schutze der informationellen Selbstbestimmung hat die Europäische Union Datenschutzrichtlinien eingeführt mit der Zielausrichtung, im Bereich der Technologieentwicklung einen gemeinsamen Standard zu erreichen. Die Datenschutzrichtlinien sind in den europäischen Ländern in nationales Gesetz umzusetzen bzw. umgesetzt worden. In Deutschland wird der Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und zahlreiche bereichsspezifische Rechtsvorschriften geregelt.

Basierend auf der Zielsetzung einen Leitfaden für Unternehmen zu entwickeln, werden zunächst die grundlegenden Begrifflichkeiten erläutert, die im Kontext mit betrieblichen Anwendungssystemen stehen. Dazu gehört die Erläuterung der Begriffe Information, System und die Abgrenzung des Begriffes Anwendungssystem.

Diese Diplomarbeit, die als Empfehlung für Unternehmen und nicht als verbindliche Richtlinie anzusehen ist, orientiert sich am Lebenszyklus von Produkten, speziell denen der betrieblichen Anwendungssysteme, die anhand des Phasenkonzeptes auf datenschutzrechtliche Fragen untersucht werden. Die Aufteilung anhand des Phasenmodells im Rahmen eines IT-Projektes soll aufzeigen, dass der Datenschutz nicht erst auf der Anwendungsebene zu unterstützen ist, sondern bereits zum Zeitpunkt der Vorüberlegung und Gestaltung von Anwendungssystemen datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten sind.

Die grundlegendsten und wichtigsten Datenschutzgesetze, das BDSG und bereichsspezifische Vorschriften im Zusammenhang mit Anwendungssystemen sind inhaltliche Schwerpunkte des zweiten Kapitels.

Anschließend erfolgt ein Überblick über die unterschiedlichen Arten von Vorgehensmodellen zur Systementwicklung und das für diese Arbeit ausgewählte Phasenkonzept. Das klassische Phasenkonzept mit dem Aufbau Vorphase, Ist-Analyse, Soll-Konzeption, Entwurf, Realisierung, Test, Einführung und Wartung dient als Basis für die Verknüpfung datenschutzrechtlicher Fragen bei der Entwicklung von betrieblichen Anwendungssystemen.

Die Zertifizierung und Datenschutzauditierung als neue Instrumente des Datenschutzes werden im Hinblick auf Anwendungen der Informationstechnologie explizit im Kapitel 11 betrachtet. Abschließend erfolgt die Beurteilung von datenschutzrechtlichen Regelungen im Hinblick auf die Entwicklung von betrieblichen Anwendungssystemen.

Inhaltsverzeichnis:

II. Abbildungsverzeichnis 3
III. Tabellenverzeichnis 4
IV. Abkürzungsverzeichnis 5
1. Einleitung und Aufgabenstellung 7
2. Grundlagen betriebswirtschaftlicher Anwendungen 9
2.1 Information und Daten 9
2.2 Systembetrachtung 10
2.3 Betriebliche Anwendungssysteme 11
3. Grundlagen des Datenschutzes 15
3.1 Terminologie des Datenschutzes und der Datensicherheit 15
3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen 17
3.2.1 EG-Datenschutzrichtlinie 17
3.2.2 EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 19
3.2.3 Bundesdatenschutzgesetz 21
3.2.4 Multimediagesetze 27
4. Systementwicklung 34
4.1 Beschreibung von Vorgehensmodellen 35
4.2 Phasenkonzept 39
5. Vorphase der Projektbegründung 42
5.1 Projekt und Projektmanagement 43
5.2 Möglichkeiten datenschutzrechtlicher Maßnahmen 45
5.3 Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten im Entwicklungsprozess 46
5.3.1 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten 47
5.3.2 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten 49
5.4 Technische und organisatorische Vorüberlegungen 52
5.4.1 Risikomanagement 53
5.4.2 Wirtschaftlichkeit 55
6. Analyse 57
6.1 Analyse des Ist-Zustandes 57
6.1.1 Methoden zur Erfassung des Ist-Zustandes 58
6.1.2 Internwirksame Schicht 59
6.1.2.1 Personalinformationssystem 59
6.1.2.2 Datenschutzrechtliche Fragen 61
6.1.3 Externwirksame Schicht 65
6.1.3.1 E-Commerce-Anwendungen 65
6.1.3.2 Datenschutzrechtliche Fragen 66
6.1.4 Datenauswertung und Datenverwendung 69
6.1.5 Informationspflichten und Kennzeichnungspflichten 73
6.1.6 Rechte der Betroffenen 75
6.1.7 Technisch-organisatorische Ist-Zustandserfassung 77
6.2 Soll-Konzept 81
6.2.1 Grundsatz der Transparenz 82
6.2.2 Datensparsamkeit und Datenvermeidung 85
6.2.3 Anforderungen an die Datenverarbeitung 87
6.2.4 Technisch-organisatorische Anforderungen 89
7. Entwurf 98
7.1 Einsatzbedingungen 98
7.2 System- und Programmentwurf 99
8. Realisierung und Test 104
8.1 Prinzipien der Programmierung 104
8.2 Programm- und Systemtest 107
9. Einführungsphase 110
10. Wartung 112
10.1 Anforderungen an die Wartung 112
10.2 Datenschutz in der Wartungsphase 114
11. Konzept der Zertifizierung 118
11.1 Zertifizierungsprozess 118
11.2 Datenschutzaudit 120
12. Zusammenfassung und Schlussfolgerung 126
Literatur- und Quellenverzeichnis 128
Eidesstattliche Versicherung 142

Automatisiert erstellter Textauszug:

Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung beim E-Commerce Im Zusammenhang mit Telediensten, den entscheidenden Anwendungsbereich für ECommerce, können folgende Arten von personenbezogenen Daten differenziert werden [HAN02, S. 176]: • • Primärdaten sind Daten, an die sich die Datenverarbeitung hauptsächlich richtet wie Bestandsdaten, Inhaltsdaten oder Abrechnungsdaten. Sekundärdaten sind Daten, die bei der Datenverarbeitung zusätzlich anfallen wie z. B. Protokoll- oder Nutzungsdaten. Bevor die Datenkategorien erläutert werden, ist der Begriff „Personenbezogene Daten“ zu konkretisieren. Personenbezogene Daten sind „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“.28 Zu den persönlichen und sachlichen Verhältnissen zählen Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit sowie Kundennummern, Identifikationsnummern und Berechtigungskennzeichen (Passwörter, PIN, TAN). Eine Person wird als bestimmt definiert, wenn die vorliegenden Daten direkte Auskunft über die Identität des Nutzers erlauben. Eine Person ist bestimmbar, wenn sie nicht unmittelbar zugeordnet werden kann, jedoch durch jeweilige Zusatzinformationen identifiziert wird. Daten, die keine Zuordnung einer Person zulassen, werden anonyme Daten genannt [ROß03, S. 149 ff.]. Das Recht auf Anonymität stellt eine grundlegende Bedingung für die persönliche Freiheit dar. Die einzelne Person kann die Entscheidung treffen, ob der Name beim Kommunizieren genannt wird. Die Anonymität zeigt somit einen Schutz vor der Offenlegung der Identität einer Person auf. Pseudonyme Daten gehören ebenfalls zu den nicht personenbezogenen Daten. Pseudonymisieren bedeutet das Austauschen des Namens oder anderer Identifizierungsmerkmale durch ein Kennzeichen zur nicht direkten Bestimmung einer [...]

6.1.3.2 Datenschutzrechtliche Fragen Im Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte sind in dieser Phase folgende Fragen von entscheidender Bedeutung, die nachstehend detailliert betrachtet werden: 1. Welche Daten werden erhoben, verarbeitet und genutzt? 2. Welche Verfahren der Datenauswertung und Verwendung gibt es und welche Bedrohungen können daraus entstehen? 3. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sind einzuhalten? a. Sind die Informations- und Kennzeichnungspflichten erfüllt? b. Ist eine anonyme und/oder pseudonyme Nutzung möglich? c. Werden die Rechte der Betroffenen beachtet (Löschfristen, Benachrichtigung, Einwilligung usw.)? Zur Erfüllung der genannten datenschutzrechtlichen Vorgaben sind die aus dem § 9 BDSG abgeleiteten organisatorischen und technischen Vorkehrungen zu analysieren und zu bewerten. Ferner ist zu prüfen, ob Dokumentationen, Handbücher und Anleitungen der E-Commerce-Anwendung den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Dokumentationen sollen folgenden Inhalt aufweisen: • • • • • Erläuterung und Dokumentation des Datenschutzbegriffes Beschreibung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Darstellung der Rechte der Betroffenen Erklärung der technisch-organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG Aufführen von Risiken und Bedrohungen bei der Nutzung des Anwendungssystems. Zweck der Dokumentationen ist, dem Anwender einen verständlichen Überblick zu gewähren, ohne ihn mit schwer verständlichen gesetzlichen Regelungen zu konfrontieren. Daher sollte der Umfang der Dokumentationen so gering wie möglich gehalten werden [WED01, S. 85 ff.]. Nachstehende Fragen sind in diesem Zusammenhang zu stellen: [...]

6.1.3 Externwirksame Schicht In der externwirksamen Schicht werden die Beziehungen zwischen natürlichen Personen (Kunden, Nutzer) und dem datenverarbeitenden Unternehmen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte beschrieben. E-Commerce Anwendungen werden in diesem Zusammenhang exemplarisch betrachtet. Unter E-Commerce versteht man das Ausüben von Geschäften mittels neuer elektronischer Medien. E-CommerceAnwendungen unterliegen den Vorgaben des BDSG und den bereichsspezifischen Teledienstegesetzen und sind bei der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich geeignet, die Beziehungen zwischen Datenschutzgesetzen, Sicherheitsproblemen und technischen Lösungsmöglichkeiten zu beschreiben. Der Informationsbedarf an personenbezogenen Daten als wirtschaftliches Gut wird bei ECommerce-Anwendungen wesentlich höher bewertet als bei anderen Dienstofferten. Das Informationsgefälle, das Kunden unzureichende Informationen über die Erhebung ihrer Daten erhalten, versuchen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu lösen [ROH03, S. 76]. [...]

Arbeit zitieren:
Karanikas, Vassilios Januar 2004: Ein Leitfaden für die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Fragen bei der Entwicklung von betrieblichen Anwendungssystemen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Personalmanagement, E-Commerce, Bundesdatenschutzgesetz, Softwareentwicklung, Informationssysteme

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