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Die neue Arbeitsförderung nach "Hartz" - Umsetzung und Auswirkungen

Fachliche und politische Herausforderung zur Gestaltung der Sozialen Arbeit im Job Center

Die neue Arbeitsförderung nach "Hartz" - Umsetzung und Auswirkungen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Gabriele Wirz
  • Abgabedatum: Januar 2005
  • Umfang: 195 Seiten
  • Dateigröße: 1,1 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg der Evangelischen Landeskirche Württemberg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8613-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8613-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8613-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wirz, Gabriele Januar 2005: Die neue Arbeitsförderung nach "Hartz" - Umsetzung und Auswirkungen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: SGB II, Fallmanagement, Alg II, arbeitslos, Grundsicherung

Diplomarbeit von Gabriele Wirz

Einleitung:

Seit den 90er Jahren wurde deutlich, dass sich die Systeme des Wohlfahrtsstaates nicht mehr in gewohnter Weise tragen lassen. Das Bild der Gesellschaft änderte sich in nicht geahnten Dimensionen. Sinkende Geburtenraten, höhere Lebenserwartung, steigende Arbeitslosigkeit, Osterweiterung, weltweite Globalisierung und Wertewandel fordern ihren Tribut. Eine Staatsverschuldung in Billiardenhöhe und entsprechende sanktionierende Androhungen durch die Europäische Union erfordern ein umgreifendes Reformpaket auf allen politischen Ebenen und Bereichen. Ein Umdenken und Umstrukturierungen in sozial-, verwaltungs- und wirtschaftspolitischen Sektoren ist unumgänglich.

Bereits zu Beginn meines Studiums 2001 wiesen uns unsere Rechtsdozenten darauf hin, dass wir bei Berufseintritt mit einer geänderten (Sozial-)Gesetzgebung konfrontiert sein werden. Recht sollten die behalten!

Ich habe mich für die Bearbeitung dieses Themas entschieden, weil diese eingreifenden Reformen auch weitgehende Folgen für unsere Profession als Sozialarbeiter/Sozialpädagogen haben werden. Diese Arbeit gibt einen Überblick über den Verlauf der Reformen der Arbeitsförderung, zeigt die neuen gesetzlichen Grundlagen und die Auswirkungen, mit denen sich sowohl Mitarbeiter, wie auch Klienten/Kunden konfrontiert sehen.

Es war durch die ständigen Änderungen und Neuerungen, die in der Ausarbeitungsphase dieser Arbeit, nicht möglich, den Reformprozess der „Agenda 2010“ bzgl. der Arbeitsförderung vollständig darzustellen. Deshalb habe ich mich entschlossen, die maßgeblichen Eckpunkte und Auswirkungen in weitgehend unabhängig voneinander lesbaren Kapiteln darzustellen. Der Leser hat die Möglichkeit, die jeweiligen Abschnitte separat zu betrachten. Bei Interesse nach ergänzenden Informationen finden sich jeweils Querverweise und Literaturangaben zu den spezifischen Themenfeldern.

Kapitel 2 liefert historische Hintergrundinformationen des Wohlfahrtsstaates, seiner Veränderung und zeigt eine Definition des „Aktivierenden Staates“, dessen Leitbild sich unsere Regierung angeeignet hat und dem die Reformprozesse unterliegen.

In Kapitel 3 werden die Vorschläge der Hartz-Kommission und die bisherige Umsetzung dargestellt. Es erfolgen Hinweise auf praktische Modellprojekte und es werden entsprechende rechtliche Hinweise gegeben.

Kapitel 4 zeigt die politischen und rechtlichen Voraussetzungen, Gefahren und Bedingungen für eine gemeinsame Trägerschaft der Transferleistungen auf und skizziert den Prozess der Um- bzw. Neugestaltung.

Kapitel 5 gibt einen rechtlichen Überblick über die Änderungen und Auswirkungen auf die Leistungsempfänger. Leser, die nicht in die Tiefe der rechtlichen Details eindringen möchten, seien die Zusammenfassung und die Zwischenbilanz empfohlen, in der die maßgeblichen Kritik- und Diskussionspunkte in einem kurzen Überblick aufgezeigt werden.

Kapitel 6 betrachtet die Ausgestaltungsmöglichkeit des JobCenters im Modell der ARGE unter unternehmensorganisatorischen Gesichtspunkten. Fragen der fachlichen und räumlichen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die angebotenen Dienstleistungen werden erörtert. Ebenfalls werden die personelle Ausstattung und die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter dargestellt. In Weiteren wird die Möglichkeit der Kooperation mit Dritten aufgezeigt.

Im Resümee wird die Reform, ihr bisheriger Verlauf und das Einrichten der JobCenter an Hand zentraler Leitlinien, die als Messpunkte für die Reformansätze der Staats- und Verwaltungsmodernisierung unter dem Leitbild des „Aktivierenden Staates“ dienen, betrachtet.

Praktische Umsetzungsbeispiele wurden bei einem Besuch der Modell-Agentur für Arbeit „Kundenzentrum der Zukunft“ in Heilbronn und den dort geführten Gesprächen mit dem operativen Leiter, Herrn Rebstock, und Agenturmitarbeitern gesammelt und eingearbeitet.

Inhaltsverzeichnis:

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 4
TABELLENVERZEICHNIS 4
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 5
1. EINLEITUNG 7
2. PARADIGMENWECHSEL - VOM WOHLFAHRTSSTAAT ZUM LEITBILD DES AKTIVIERENDEN STAATES 10
2.1 Historischer Hintergrund 10
2.2 Leitbild des aktivierenden Staates 14
3. DIE ENTWICKLUNG DER ARBEITSMARKTREFORM IN FOLGE DER VORSCHLÄGE DER HARTZ KOMMISSION 17
3.1 Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – Hartz-Kommission 17
3.2 Die 13 Innovationsmodule und die Umsetzung im Überblick 20
3.2.1 Modul 1: Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber – Verbesserter Service für Kunden – JobCenter 20
3.2.2 Modul 2: Familienfreundliche Quick-Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung 22
3.2.3 Modul 3: Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit 25
3.2.4 Modul 4: Jugendliche Arbeitslose – AusbildungsZeit-Wertpapier 27
3.2.5 Modul 5: Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“ 29
3.2.6 Modul 6: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe 31
3.2.7 Modul 7: Kein Nachschub für Nürnberg! Beschäftigungsbilanz – Bonussystem für Unternehmen 33
3.2.8 Modul 8: Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA) – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration schwer Vermittelbarer 35
3.2.9 Modul 9: Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung, Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen 38
3.2.10 Modul 10: Personal, Organisation und Steuerung 42
3.2.11 Modul 11: Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCentren für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung – Start mit den neuen Bundesländern 45
3.2.12 Modul 12: Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit - JobFloater 47
3.2.13 Modul 13: Masterplan – Beitrag der Profis der Nation 49
3.3 Umsetzung Hartz I bis IV 52
3.3.1 Hartz I und Hartz II 52
3.3.2 Hartz III 55
3.3.3 Hartz IV 57
4. ZUSAMMENFÜHRUNG DER TRÄGER DER ARBEITSLOSENHILFE UND DER SOZIALHILFE 58
4.1 Rechtliche Hintergrundinformationen 58
4.2 Zusammenarbeit der Träger der Arbeitsförderung 62
4.2.1 ARGE – Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen 69
4.2.2 Kommunale Option 71
4.3 Zwischenbilanz 74
5 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSGEWÄHRUNG UND KOMMENTAR 81
5.1 Arbeitsförderung gem. SGB III 81
5.1.1 Rechtsgrundlage 81
5.1.2 Aufgaben und Ziele der Arbeitsförderung 82
5.1.3 Leistungsträger der Arbeitsförderung 84
5.1.4 Finanzierung der Arbeitsförderung 85
5.1.5 Leistungen 85
5.1.6 Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsempfänger (hier für Arbeitnehmer) 90
5.1.7 Leistungsdauer / zeitliche Aspekte der Leistungsgewährung 92
5.1.8 Höhe des Arbeitslosengeldes 95
5.1.9 Einsatz der Arbeitskraft 96
5.1.10 Einsatz von Einkommen 99
5.1.11 Einsatz von Vermögen 100
5.1.12 Minderung oder Verlust des Leistungsanspruchs 100
5.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende gem. SGB II 101
5.2.1 Rechtsgrundlage 101
5.2.2 Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende 102
5.2.3 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende 103
5.2.4 Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 103
5.2.5 Leistungen 105
5.2.6 Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsempfänger 113
5.2.7 Leistungsdauer / zeitliche Aspekte der Leistungsgewährung 116
5.2.8 Inhalt und Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 117
5.2.9 Einsatz der Arbeitskraft 125
5.2.10 Einsatz von Einkommen 127
5.2.11 Einsatz von Vermögen 130
5.2.12 Minderung oder Verlust des Leistungsanspruchs 132
5.2.13 Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger 136
5.3 Zusammenfassung 137
5.4 Zwischenbilanz 139
6. JOBCENTER 145
6.1 Organisation und Dienstleistungen im JobCenter 146
6.1.1 Implementationsbedingungen 146
6.1.2 Umsetzungsbeispiel 149
6.1.3 Dienstleistungen im JobCenter 151
6.1.3.1 Empfang 152
6.1.3.2 Virtueller Arbeitsmarkt 154
6.1.3.3 Eingangsbereich 154
6.1.3.4 Berufsberatung 156
6.1.3.5 Leistungsvermittlung 156
6.1.3.6 Materielle Leistungsgewährung 157
6.1.3.7 PersonalServiceAgentur (PSA) 157
6.1.3.8 Medizinischer/psychologischer Dienst 158
6.1.3.9 Fallmanagement 158
6.1.3.10 Call-Center 164
6.1.3.11 Arbeitgeberservice 164
6.1.3.12 Netzwerk-Arbeit 165
6.1.4 Ablauforganisation des JobCenters im ARGE-Modell 165
6.1.5 Leitbildentwicklung im JobCenter 168
6.2 Personalentwicklung und Anforderungsprofile 170
6.3 Kooperationen mit Dritten 173
6.3.1 Strukturelle Voraussetzungen bei der Zusammenarbeit mit Dritten 173
6.3.2 Kooperationsformen 174
6.3.3 Hilfeplan und Module 175
7. RESÜMEE 177
8. LITERATURVERZEICHNIS 182
ANHANG A KOMMUNALE OPTION - TRÄGER 188
ANHANG B KINDERZUSCHLAG NACH § 6 A BKGG 190

Automatisiert erstellter Textauszug:

SGB 3 § 121 Zumutbare Beschäftigungen (1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen. (2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt. (3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld. [...]

Da Arbeitslosengeld eine beitragsfinanzierte Leistung ist, besteht hier eine große Ungerechtigkeit. Nehmen wir als Beispiel zwei Fließbandarbeiter, Herr X 24 Jahre alt, seit neun Jahren im Betrieb, Herr Y 53 Jahre alt, seit 38 Jahren im Betrieb tätig. Ihr Arbeitgeber verlagert den Produktionszweig, in dem Herr X und Herr Y tätig sind, wegen niedriger Lohn- und Lohnnebenkosten ins Ausland. Die beiden erhalten die Kündigung mit einer Abfindung. Herr X und Herr Y werden beide 12 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen und wenn sie in dieser Zeit keine neue Arbeitsstelle antreten konnten anschließend Arbeitslosengeld II erhalten. Meiner Ansicht nach ist es nicht gerechtfertigt, dass Herr Y, der 38 Jahre lang Beiträge in eine Versicherung bezahlt hat genau so lange Arbeitslosengeld I erhält, wie Herr X, der neun Jahre einbezahlt hat. [...]

§ 127 Grundsatz (2a) Für einen Anspruch, der allein auf Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses als Wehrdienstleistender oder Zivildienstleistender beruht (§ 123 Satz 1 Nr. 2), beträgt die Dauer des Anspruchs mindestens sechs Monate. (3) Für einen Anspruch auf Grund einer Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer beträgt die Dauer des Anspruchs 1. nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens sechs Monaten drei Monate und 2. nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens acht Monaten vier Monate. (4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht sieben Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter des Arbeitslosen [...]

Arbeit zitieren:
Wirz, Gabriele Januar 2005: Die neue Arbeitsförderung nach "Hartz" - Umsetzung und Auswirkungen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
SGB II, Fallmanagement, Alg II, arbeitslos, Grundsicherung

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