Die neue Arbeitsförderung nach "Hartz" - Umsetzung und Auswirkungen
Fachliche und politische Herausforderung zur Gestaltung der Sozialen Arbeit im Job Center
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Gabriele Wirz
- Abgabedatum: Januar 2005
- Umfang: 195 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg der Evangelischen Landeskirche Württemberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8613-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8613-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8613-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Wirz, Gabriele Januar 2005: Die neue Arbeitsförderung nach "Hartz" - Umsetzung und Auswirkungen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: SGB II, Fallmanagement, Alg II, arbeitslos, Grundsicherung
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Diplomarbeit von Gabriele Wirz
Einleitung:
Seit den 90er Jahren wurde deutlich, dass sich die Systeme des Wohlfahrtsstaates nicht mehr in gewohnter Weise tragen lassen. Das Bild der Gesellschaft änderte sich in nicht geahnten Dimensionen. Sinkende Geburtenraten, höhere Lebenserwartung, steigende Arbeitslosigkeit, Osterweiterung, weltweite Globalisierung und Wertewandel fordern ihren Tribut. Eine Staatsverschuldung in Billiardenhöhe und entsprechende sanktionierende Androhungen durch die Europäische Union erfordern ein umgreifendes Reformpaket auf allen politischen Ebenen und Bereichen. Ein Umdenken und Umstrukturierungen in sozial-, verwaltungs- und wirtschaftspolitischen Sektoren ist unumgänglich.
Bereits zu Beginn meines Studiums 2001 wiesen uns unsere Rechtsdozenten darauf hin, dass wir bei Berufseintritt mit einer geänderten (Sozial-)Gesetzgebung konfrontiert sein werden. Recht sollten die behalten!
Ich habe mich für die Bearbeitung dieses Themas entschieden, weil diese eingreifenden Reformen auch weitgehende Folgen für unsere Profession als Sozialarbeiter/Sozialpädagogen haben werden. Diese Arbeit gibt einen Überblick über den Verlauf der Reformen der Arbeitsförderung, zeigt die neuen gesetzlichen Grundlagen und die Auswirkungen, mit denen sich sowohl Mitarbeiter, wie auch Klienten/Kunden konfrontiert sehen.
Es war durch die ständigen Änderungen und Neuerungen, die in der Ausarbeitungsphase dieser Arbeit, nicht möglich, den Reformprozess der „Agenda 2010“ bzgl. der Arbeitsförderung vollständig darzustellen. Deshalb habe ich mich entschlossen, die maßgeblichen Eckpunkte und Auswirkungen in weitgehend unabhängig voneinander lesbaren Kapiteln darzustellen. Der Leser hat die Möglichkeit, die jeweiligen Abschnitte separat zu betrachten. Bei Interesse nach ergänzenden Informationen finden sich jeweils Querverweise und Literaturangaben zu den spezifischen Themenfeldern.
Kapitel 2 liefert historische Hintergrundinformationen des Wohlfahrtsstaates, seiner Veränderung und zeigt eine Definition des „Aktivierenden Staates“, dessen Leitbild sich unsere Regierung angeeignet hat und dem die Reformprozesse unterliegen.
In Kapitel 3 werden die Vorschläge der Hartz-Kommission und die bisherige Umsetzung dargestellt. Es erfolgen Hinweise auf praktische Modellprojekte und es werden entsprechende rechtliche Hinweise gegeben.
Kapitel 4 zeigt die politischen und rechtlichen Voraussetzungen, Gefahren und Bedingungen für eine gemeinsame Trägerschaft der Transferleistungen auf und skizziert den Prozess der Um- bzw. Neugestaltung.
Kapitel 5 gibt einen rechtlichen Überblick über die Änderungen und Auswirkungen auf die Leistungsempfänger. Leser, die nicht in die Tiefe der rechtlichen Details eindringen möchten, seien die Zusammenfassung und die Zwischenbilanz empfohlen, in der die maßgeblichen Kritik- und Diskussionspunkte in einem kurzen Überblick aufgezeigt werden.
Kapitel 6 betrachtet die Ausgestaltungsmöglichkeit des JobCenters im Modell der ARGE unter unternehmensorganisatorischen Gesichtspunkten. Fragen der fachlichen und räumlichen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die angebotenen Dienstleistungen werden erörtert. Ebenfalls werden die personelle Ausstattung und die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter dargestellt. In Weiteren wird die Möglichkeit der Kooperation mit Dritten aufgezeigt.
Im Resümee wird die Reform, ihr bisheriger Verlauf und das Einrichten der JobCenter an Hand zentraler Leitlinien, die als Messpunkte für die Reformansätze der Staats- und Verwaltungsmodernisierung unter dem Leitbild des „Aktivierenden Staates“ dienen, betrachtet.
Praktische Umsetzungsbeispiele wurden bei einem Besuch der Modell-Agentur für Arbeit „Kundenzentrum der Zukunft“ in Heilbronn und den dort geführten Gesprächen mit dem operativen Leiter, Herrn Rebstock, und Agenturmitarbeitern gesammelt und eingearbeitet.
Inhaltsverzeichnis:
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | 4 | |
| TABELLENVERZEICHNIS | 4 | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 5 | |
| 1. | EINLEITUNG | 7 |
| 2. | PARADIGMENWECHSEL - VOM WOHLFAHRTSSTAAT ZUM LEITBILD DES AKTIVIERENDEN STAATES | 10 |
| 2.1 | Historischer Hintergrund | 10 |
| 2.2 | Leitbild des aktivierenden Staates | 14 |
| 3. | DIE ENTWICKLUNG DER ARBEITSMARKTREFORM IN FOLGE DER VORSCHLÄGE DER HARTZ KOMMISSION | 17 |
| 3.1 | Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – Hartz-Kommission | 17 |
| 3.2 | Die 13 Innovationsmodule und die Umsetzung im Überblick | 20 |
| 3.2.1 | Modul 1: Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber – Verbesserter Service für Kunden – JobCenter | 20 |
| 3.2.2 | Modul 2: Familienfreundliche Quick-Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung | 22 |
| 3.2.3 | Modul 3: Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit | 25 |
| 3.2.4 | Modul 4: Jugendliche Arbeitslose – AusbildungsZeit-Wertpapier | 27 |
| 3.2.5 | Modul 5: Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“ | 29 |
| 3.2.6 | Modul 6: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe | 31 |
| 3.2.7 | Modul 7: Kein Nachschub für Nürnberg! Beschäftigungsbilanz – Bonussystem für Unternehmen | 33 |
| 3.2.8 | Modul 8: Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA) – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration schwer Vermittelbarer | 35 |
| 3.2.9 | Modul 9: Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung, Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen | 38 |
| 3.2.10 | Modul 10: Personal, Organisation und Steuerung | 42 |
| 3.2.11 | Modul 11: Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCentren für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung – Start mit den neuen Bundesländern | 45 |
| 3.2.12 | Modul 12: Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit - JobFloater | 47 |
| 3.2.13 | Modul 13: Masterplan – Beitrag der Profis der Nation | 49 |
| 3.3 | Umsetzung Hartz I bis IV | 52 |
| 3.3.1 | Hartz I und Hartz II | 52 |
| 3.3.2 | Hartz III | 55 |
| 3.3.3 | Hartz IV | 57 |
| 4. | ZUSAMMENFÜHRUNG DER TRÄGER DER ARBEITSLOSENHILFE UND DER SOZIALHILFE | 58 |
| 4.1 | Rechtliche Hintergrundinformationen | 58 |
| 4.2 | Zusammenarbeit der Träger der Arbeitsförderung | 62 |
| 4.2.1 | ARGE – Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen | 69 |
| 4.2.2 | Kommunale Option | 71 |
| 4.3 | Zwischenbilanz | 74 |
| 5 | GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSGEWÄHRUNG UND KOMMENTAR | 81 |
| 5.1 | Arbeitsförderung gem. SGB III | 81 |
| 5.1.1 | Rechtsgrundlage | 81 |
| 5.1.2 | Aufgaben und Ziele der Arbeitsförderung | 82 |
| 5.1.3 | Leistungsträger der Arbeitsförderung | 84 |
| 5.1.4 | Finanzierung der Arbeitsförderung | 85 |
| 5.1.5 | Leistungen | 85 |
| 5.1.6 | Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsempfänger (hier für Arbeitnehmer) | 90 |
| 5.1.7 | Leistungsdauer / zeitliche Aspekte der Leistungsgewährung | 92 |
| 5.1.8 | Höhe des Arbeitslosengeldes | 95 |
| 5.1.9 | Einsatz der Arbeitskraft | 96 |
| 5.1.10 | Einsatz von Einkommen | 99 |
| 5.1.11 | Einsatz von Vermögen | 100 |
| 5.1.12 | Minderung oder Verlust des Leistungsanspruchs | 100 |
| 5.2 | Grundsicherung für Arbeitsuchende gem. SGB II | 101 |
| 5.2.1 | Rechtsgrundlage | 101 |
| 5.2.2 | Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 102 |
| 5.2.3 | Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 103 |
| 5.2.4 | Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 103 |
| 5.2.5 | Leistungen | 105 |
| 5.2.6 | Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsempfänger | 113 |
| 5.2.7 | Leistungsdauer / zeitliche Aspekte der Leistungsgewährung | 116 |
| 5.2.8 | Inhalt und Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes | 117 |
| 5.2.9 | Einsatz der Arbeitskraft | 125 |
| 5.2.10 | Einsatz von Einkommen | 127 |
| 5.2.11 | Einsatz von Vermögen | 130 |
| 5.2.12 | Minderung oder Verlust des Leistungsanspruchs | 132 |
| 5.2.13 | Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger | 136 |
| 5.3 | Zusammenfassung | 137 |
| 5.4 | Zwischenbilanz | 139 |
| 6. | JOBCENTER | 145 |
| 6.1 | Organisation und Dienstleistungen im JobCenter | 146 |
| 6.1.1 | Implementationsbedingungen | 146 |
| 6.1.2 | Umsetzungsbeispiel | 149 |
| 6.1.3 | Dienstleistungen im JobCenter | 151 |
| 6.1.3.1 | Empfang | 152 |
| 6.1.3.2 | Virtueller Arbeitsmarkt | 154 |
| 6.1.3.3 | Eingangsbereich | 154 |
| 6.1.3.4 | Berufsberatung | 156 |
| 6.1.3.5 | Leistungsvermittlung | 156 |
| 6.1.3.6 | Materielle Leistungsgewährung | 157 |
| 6.1.3.7 | PersonalServiceAgentur (PSA) | 157 |
| 6.1.3.8 | Medizinischer/psychologischer Dienst | 158 |
| 6.1.3.9 | Fallmanagement | 158 |
| 6.1.3.10 | Call-Center | 164 |
| 6.1.3.11 | Arbeitgeberservice | 164 |
| 6.1.3.12 | Netzwerk-Arbeit | 165 |
| 6.1.4 | Ablauforganisation des JobCenters im ARGE-Modell | 165 |
| 6.1.5 | Leitbildentwicklung im JobCenter | 168 |
| 6.2 | Personalentwicklung und Anforderungsprofile | 170 |
| 6.3 | Kooperationen mit Dritten | 173 |
| 6.3.1 | Strukturelle Voraussetzungen bei der Zusammenarbeit mit Dritten | 173 |
| 6.3.2 | Kooperationsformen | 174 |
| 6.3.3 | Hilfeplan und Module | 175 |
| 7. | RESÜMEE | 177 |
| 8. | LITERATURVERZEICHNIS | 182 |
| ANHANG A | KOMMUNALE OPTION - TRÄGER | 188 |
| ANHANG B | KINDERZUSCHLAG NACH § 6 A BKGG | 190 |
SGB 3 § 121 Zumutbare Beschäftigungen (1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen. (2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt. (3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld. [...]
Da Arbeitslosengeld eine beitragsfinanzierte Leistung ist, besteht hier eine große Ungerechtigkeit. Nehmen wir als Beispiel zwei Fließbandarbeiter, Herr X 24 Jahre alt, seit neun Jahren im Betrieb, Herr Y 53 Jahre alt, seit 38 Jahren im Betrieb tätig. Ihr Arbeitgeber verlagert den Produktionszweig, in dem Herr X und Herr Y tätig sind, wegen niedriger Lohn- und Lohnnebenkosten ins Ausland. Die beiden erhalten die Kündigung mit einer Abfindung. Herr X und Herr Y werden beide 12 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen und wenn sie in dieser Zeit keine neue Arbeitsstelle antreten konnten anschließend Arbeitslosengeld II erhalten. Meiner Ansicht nach ist es nicht gerechtfertigt, dass Herr Y, der 38 Jahre lang Beiträge in eine Versicherung bezahlt hat genau so lange Arbeitslosengeld I erhält, wie Herr X, der neun Jahre einbezahlt hat. [...]
§ 127 Grundsatz (2a) Für einen Anspruch, der allein auf Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses als Wehrdienstleistender oder Zivildienstleistender beruht (§ 123 Satz 1 Nr. 2), beträgt die Dauer des Anspruchs mindestens sechs Monate. (3) Für einen Anspruch auf Grund einer Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer beträgt die Dauer des Anspruchs 1. nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens sechs Monaten drei Monate und 2. nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens acht Monaten vier Monate. (4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht sieben Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter des Arbeitslosen [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832486136
Arbeit zitieren:
Wirz, Gabriele Januar 2005: Die neue Arbeitsförderung nach "Hartz" - Umsetzung und Auswirkungen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
SGB II, Fallmanagement, Alg II, arbeitslos, Grundsicherung




