Internationale Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Auswirkungen des IFRS4 Insurance Contracts
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Dorothee Hüning
- Abgabedatum: Juli 2004
- Umfang: 77 Seiten
- Dateigröße: 408,4 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Westfälische Wilhelms-Universität Münster Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8291-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8291-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8291-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hüning, Dorothee Juli 2004: Internationale Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Asset, Versicherungsverträge, Umstellung, Bilanzierung, Versicherungsbilanz
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Diplomarbeit von Dorothee Hüning
Zusammenfassung:
Im Rahmen dieser Arbeit sollen die bilanziellen Auswirkungen der verpflichtenden Umstellung auf IFRS für Konzernabschlüsse von Versicherungsunternehmen dargestellt werden. Versicherungsunternehmen, die bereits vor Verabschiedung des IFRS 4 Konzernabschlüsse nach IFRS aufgestellt haben, sind bezüglich der bilanziellen Darstellung von Versicherungsverträgen meist auf die amerikanischen Rechnungslegungsnormen, die US-GAAP, ausgewichen. Diese Vorgehensweise war nach dem Rahmengrundsatz der IFRS grundsätzlich möglich, weil bis zur Verabschiedung von IFRS 4 eine Regelungslücke für Versicherungsverträge vorlag. Auf diese Möglichkeit wird hier nicht näher eingegangen. Vielmehr werden die Veränderungen und Auswirkungen für Erstanwender der IFRS, die sogenannten First-Time-Adopter, bei einer Umstellung vom HGB diskutiert. Die vorliegende Arbeit ist dabei so strukturiert, dass zu allen Punkten zuerst die Vorgehensweise nach HGB und im Anschluss die nach IFRS vorgestellt wird.
Um einen grundsätzlichen Überblick über die Unterschiede der beiden Rechnungslegungsnormen zu erlangen, werden in Kapitel zwei sowohl die Ursachen als auch die wesentlichen Unterschiede zwischen HGB und IFRS erläutert. Im dritten Kapitel werden die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts dargelegt, damit ein Verständnis für die Schwierigkeiten des Versicherungsgeschäfts in Bezug auf die Rechnungslegung und die Zusammenhänge zwischen Aktiva und Passiva gewonnen werden kann. Konkrete Bilanzierungsunterschiede sowie deren Ausweis- und Ergebniswirkungen für Versicherungsunternehmen werden in Kapitel vier vorgestellt. Hierbei wird am Rande auch auf weitere Standards (neben dem IFRS 4) eingegangen, sofern sie von wesentlichem Interesse für das Versicherungsgeschäft sind. Die mit der Umstellung verbundenen bilanziellen Auswirkungen und Problemfelder, insbesondere das Asset-Liability-Mismatching, werden ausführlich im fünften Kapitel diskutiert. Zuletzt erfolgt in Kapitel sechs eine kurze Zusammenfassung und ein Ausblick auf die zweite Phase des IFRS-Projektes.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Anhangverzeichnis | VIII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Unterschiede zwischen HGB und IFRS | 3 |
| 2.1 | Ursachen der Unterschiede | 3 |
| 2.2 | Wesentliche Unterschiede | 4 |
| 2.2.1 | Struktur der Rechnungslegungsnormen | 4 |
| 2.2.2 | Ansatz- und Bewertungsgrundsätze | 5 |
| 2.2.3 | Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen | 10 |
| 3. | Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts | 11 |
| 3.1 | Kern des Versicherungsgeschäfts | 11 |
| 3.1.1 | Unternehmensgegenstand | 11 |
| 3.1.2 | Versicherungstechnisches Risiko | 13 |
| 3.2 | Asset-Liability-Management | 14 |
| 3.2.1 | Zusammenhänge zw. versicherungstechnischen Aktiva und Passiva | 14 |
| 3.2.2 | Gegenstand, Ziele und Nebenbedingungen des Asset-Liability-Managements | 15 |
| 4. | Änderungen durch IFRS im Vergleich zur Bilanzierung nach HGB | 17 |
| 4.1 | Anwendungsbereich der Vorschriften | 17 |
| 4.2 | Aktivseite | 18 |
| 4.2.1 | Kapitalanlagen | 18 |
| 4.2.2 | Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern | 23 |
| 4.3 | Passivseite | 24 |
| 4.3.1 | Versicherungstechnische Rückstellungen | 24 |
| 4.3.1.1 | Beitragsüberträge | 26 |
| 4.3.1.2 | Deckungsrückstellungen | 27 |
| 4.3.1.3 | Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 29 |
| 4.3.1.4 | Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | 30 |
| 4.3.1.5 | Schwankungsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen | 33 |
| 4.3.1.6 | Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | 35 |
| 4.3.2 | Werthaltigkeitstest für versicherungstechnische Rückstellungen | 37 |
| 4.4 | Anhangangaben | 38 |
| 5. | Auswirkungen für Versicherungsbilanzen durch eine Umstellung auf IFRS | 39 |
| 5.1 | Übersicht der Auswirkungen | 39 |
| 5.2 | Inkongruenzen zwischen versicherungstechnischen Aktiva und Passiva | 39 |
| 5.3 | Lösungsversuche zur Fair Value Bestimmung von versicherungstechnischen Passiva | 43 |
| 5.3.1 | Ermittlung von Fair Values am Absatzmarkt | 43 |
| 5.3.2 | Ermittlung von Fair Values am Beschaffungsmarkt | 44 |
| 5.3.3 | Bestimmung des Entity-specific Value | 45 |
| 5.4 | Ergebnisse der Lösungsversuche | 48 |
| 6. | Zusammenfassung und Ausblick | 48 |
| Literaturverzeichnis | 51 | |
| Verzeichnis der Gesetze und Rechnungslegungsnormen | 62 | |
| Anhang | 63 |
wertprinzip für Passiva).229 In dieser Arbeit werden die Prinzipien erläutert, auf denen die Bewertung beruht. Eine Betrachtung der versicherungsmathematischen Berechnungsmodelle ist für den Zweck dieser Arbeit nicht notwendig.230 Der handelsrechtliche Ausweis für versicherungstechnische Rückstellungen erfolgt nach den speziellen Gliederungsvorschriften für VU gem. Formblatt 1 RechVersV.231 Im HGB befinden sich Vorgaben zu einzelnen Rückstellungsarten.232 Allerdings liegt keine Legaldefinition von versicherungstechnischen Rückstellungen vor.233 Ebenso wenig liegt eine abschließende Aufzählung von Tatbeständen vor, die zu einer Rückstellungsbildung führen.234 Deshalb können sie aus unterschiedlichen Gründen gebildet werden. Durch den IFRS 4 werden keine bestimmten Rückstellungsarten vorgeschrieben.235 Die nationalen Vorschriften zur Versicherungsvertragsbilanzierung sollen weitestgehend beibehalten werden, da gravierende Änderungen in Phase II zu erwarten sind und doppelte Umstellungskosten bei den Versicherern vermieden werden sollen.236 Führen Versicherungen bilanzielle Änderungen ein, so sind diese durchaus erwünscht, solange sie im Sinne einer Zeitwertbilanzierung sind. Eine Änderung muss bewirken, dass die Abschlussinformationen relevanter und nicht weniger verlässlich werden oder dass die Informationen verlässlicher werden bei mindestens gleicher Relevanz.237 Für wenige Rückstellungen sind in dem IFRS 4 explizite Ansatzverbote enthalten, wenn die bisherige Bilanzierungsweise stark gegen die allgemeinen Grundsätze der IFRS verstößt.238 In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die wichtigsten handelsrechtlichen versicherungstechnischen Rückstellungen eingegangen und es wird erläutert welche konkreten Änderungen sich durch die Bilanzierung nach IFRS 4 bei der Versicherungsbilanz ergeben. Hierbei wird lediglich auf solche Vorschriften des IFRS 4 eingegangen, die den einzelnen handelsrechtlichen Rückstellungen direkt zugeordnet werden können. Andere Vorschriften, die sich z. B. auf den Erwerb von [...]
Der überwiegende Teil des bilanziellen Fremdkapitals besteht aus versicherungstechnischen Rückstellungen. Diese dienen der Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen.219 Damit die eingenommenen Prämien der VN nicht zum Einzahlungszeitpunkt als Ertrag realisiert werden, müssen versicherungstechnische Rückstellungen gebildet werden.220 Somit stellen sie aus versicherungstechnischen Gründen zurückgelegte Beträge dar und sollen die zufallsabhängigen Auszahlungen an die VN in der Versicherungsbilanz berücksichtigen und die Erträge periodengerecht zuordnen.221 Der Ansatz dieser Rückstellungen umfasst nicht ausschließlich Rückstellungen im branchenübergreifenden Sinne222, sondern er ist weiter gefasst.223 Versicherungstechnische Rückstellungen können auch als transitorische passive Rechnungsabgrenzungsposten224 oder gewisse Verbindlichkeiten225 fungieren.226 Die Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt nach HGB für diejenigen mit Verbindlichkeitscharakter zu deren Erfüllungsbetrag und für diejenigen mit echtem Rückstellungscharakter zu einem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.227 Da die vernünftige kaufmännische Beurteilung nicht losgelöst vom Vorsichtsprinzip228 erfolgen kann, müssen von einer Bandbreite möglicher Werte stets die höheren angesetzt werden (Höchst- [...]
Da VN dem VU i. d. R. ihre Prämie vorschüssig entrichten, hält das VU normalerweise keine Forderungen gegenüber den VN.211 Eine Ausnahme bildet die Lebensversicherung, Pensions- und Sterbekassen, die die Deckungsrückstellung zillmern.212 Zillmerung liegt vor, wenn die bei Vertragsabschluss fälligen Abschlusskosten, auf die das VU einen vertraglichen Anspruch gegenüber dem VN erhält, nach einem Verfahren unter Berücksichtigung von Zinsen und Sterblichkeit von der Deckungsrückstellung gekürzt werden.213 Durch Zillmerung der Abschlusskosten wird die Deckungsrückstellung zu Vertragsbeginn zunächst negativ.214 Um diesen negativen Betrag auszugleichen, werden in der Höhe dieses Betrags sog. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft aktiviert.215 Durch diese Vorgehensweise wird das Aktivierungsverbot für versicherungsvertragsbezogene Abschlussaufwendungen gem. § 248 Abs. 3 HGB umgangen.216 Nach IFRS 4 wird die bilanzielle Behandlung von Abschlusskosten bewusst nicht geregelt, weil die Behandlung weitestgehend in den nationalen Modellen verstrickt ist. Erst mit der endgültigen Verabschiedung des IFRS in Phase II soll eine Regelung für Abschlusskosten erfolgen.217 Die handelsrechtliche Vorgehensweise kann somit auch nach IFRS angewandt werden.218 Die bilanziellen Unterschiede zwischen HGB und IFRS für die Aktivseite einer Versicherungsbilanz erstrecken sich somit hauptsächlich auf die Fair Value Bewertungen von Kapitalanlagen. Welche konkreten Unterschiede für die Passivseite auftreten wird nun im Anschluss erklärt. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832482916
Arbeit zitieren:
Hüning, Dorothee Juli 2004: Internationale Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Asset, Versicherungsverträge, Umstellung, Bilanzierung, Versicherungsbilanz




