Die Wettbewerbsgrundsätze der EU - ein Überblick
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Stefan Theilmann
- Abgabedatum: Januar 2004
- Umfang: 169 Seiten
- Dateigröße: 1,9 MB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Pforzheim Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7902-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7902-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7902-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Theilmann, Stefan Januar 2004: Die Wettbewerbsgrundsätze der EU - ein Überblick, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kartelle, grenzüberschreitende Unternehmensfusion, Liberalisierung, staatliche Beihilfen, Marktbeherrschung
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Diplomarbeit von Stefan Theilmann
Zusammenfassung:
Wettbewerb ist ein Mechanismus, der Erfolg belohnt und Misserfolg bestraft, und so angemessene Preise, Qualität, ein breites Angebot sowie blühenden technologischen Fortschrift sicherstellt. Dies alles kann jedoch nur durch das Aufstellen von Vorschriften über faires Verhalten erreicht werden, welche sowohl Unternehmen wie auch Regierungen zu beachten haben. Diese Diplomarbeit gibt eine strukturierte Übersicht über die Grundlagen der fünf Hauptbereiche des europäischen Wettbewerbsrechts:
- Kartelle.
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
- Kontrolle grenzüberschreitender Unternehmensfusionen.
- Liberalisierung.
- Kontrolle von staatliche Beihilfen.
Sie befasst sich neben materiell-rechtlichen Aspekten mit der Europäischen Kommission, die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet ist, um die Befolgung der Vorschriften sicherzustellen. Da das Wettbewerbsrecht der Europäischen Gemeinschaft durch einen fortwährenden Evolutionsprozess gekennzeichnet ist, werden aktuelle Entwicklungen und Tendenzen vorgestellt, nicht ohne jedoch auf das ein oder andere Beispiel oder die ein oder andere kritische Bemerkung zu verzichten. Die Arbeit stellt abschließend fest, dass Wettbewerb durchaus einen Wert für das Wohlergehen der gesamten EU-Wirtschaft bedeutet, solange die Leistungsfähigkeit der Wettbewerbsregeln andauernd verbessert wird und eine starke Kommission diesen in allen vorgenannten Bereichen Geltung verschafft.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | Einführung | 1 |
| II. | Hauptteil | 5 |
| 1. | Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen | 5 |
| 1.1 | Einleitung | 5 |
| 1.2 | Grundsatz und Wettbewerbsregeln | 6 |
| 1.2.1 | Der Grundsatz - Art. 81 Abs. 1 EGV | 6 |
| 1.2.2 | Die „Rule of Reason“ | 19 |
| 1.2.3 | Rechtsfolge eines Verstoßes gegen Art. 81 Abs. 1 EG | 20 |
| 1.2.4 | Das Negativattest | 21 |
| 1.2.5 | Ausnahmen vom Kartellverbot | 22 |
| 1.2.5.1 | Freistellungen durch Entscheidung und Verordnung | 22 |
| 1.2.5.2 | Voraussetzungen einer Freistellung gem. Art. 81 Abs. 3 EG | 24 |
| 1.2.5.3 | Wichtige Veröffentlichungen der Kommission | 26 |
| 1.3 | Zuständigkeit | 31 |
| 1.4 | Die Kronzeugenregelung | 33 |
| 1.4.1 | Erlass der Geldbuße | 34 |
| 1.4.2 | Ermäßigung der Geldbuße | 35 |
| 1.4.3 | Die bisher höchsten Geldbußen in Kartellsachen - „Top 10“ | 37 |
| 1.4.4 | Bewertung der Kronzeugenregelung | 37 |
| 1.5 | Beispiele für die Tätigkeit der Europäischen Kommission | 39 |
| 1.6 | Ausblick - die neue Verordnung 1/2003 - ein neuer Rahmen für die Anwendung der Art. 81 und Art. 82 EG | 45 |
| 2. | Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung | 52 |
| 2.1 | Einleitung | 52 |
| 2.2 | Grundsatz und Wettbewerbsregeln | 53 |
| 2.2.1 | Der Grundsatz - Art. 82 EG | 53 |
| 2.2.1.1 | Ausbeutungsmissbrauch | 53 |
| 2.2.1.2 | Behinderungsmissbrauch | 55 |
| 2.2.1.3 | Strukturmissbrauch | 58 |
| 2.2.1.4 | Verwaltungsmonopole | 59 |
| 2.2.2 | Exkurs: Der relevante Markt | 60 |
| 2.2.3 | Keine Ausnahmen! | 65 |
| 2.2.4 | Rechtsfolge eines Verstoßes gegen Art. 82 EG | 65 |
| 2.3 | Zuständigkeit | 66 |
| 2.4 | Beispiele für die Tätigkeit der Europäischen Kommission | 67 |
| 3. | Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen | 69 |
| 3.1 | Einleitung | 69 |
| 3.2 | Grundsatz und Wettbewerbsregeln | 70 |
| 3.2.1 | Die Fusionskontrollverordnung (FKVO) | 70 |
| 3.2.1.1 | Zusammenschluss | 71 |
| 3.2.1.2 | Gemeinschaftsweite Bedeutung | 72 |
| 3.2.1.3 | Konzerne | 74 |
| 3.2.1.4 | Die geographische Zuordnung des Umsatzes | 75 |
| 3.2.1.5 | Unternehmenszusammenschlüsse in Drittstaaten | 75 |
| 3.2.1.6 | Umgehung der FKVO durch Staffelung? | 75 |
| 3.2.1.7 | Beurteilung von Zusammenschlüssen nach der FKVO | 76 |
| 3.2.1.8 | Oligopole und Zusammenschlüsse | 79 |
| 3.2.1.9 | Zusammenfassung materiell-rechtlicher Teil | 79 |
| 3.2.2 | Das Verfahren | 80 |
| 3.2.2.1 | Allgemeines | 80 |
| 3.2.2.2 | Was tun, wenn ein Zusammenschluss Wettbewerbsprobleme aufwirft? | 83 |
| 3.2.2.3 | Zusammenschluss trotz Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt? | 85 |
| 3.2.2.4 | Befugnisse der Kommission | 85 |
| 3.2.3 | Exkurs: Gemeinschaftsunternehmen | 85 |
| 3.2.4 | Bewertung der Fusionskontrolle | 87 |
| 3.3 | Beispiele für die Tätigkeit der Europäischen Kommission | 88 |
| 3.4 | Ausblick - Vorschlag für eine neue Fusionskontrollverordnung | 92 |
| 4. | Liberalisierung & Leistungen der Daseinsvorsorge | 97 |
| 4.1 | Einleitung | 97 |
| 4.2 | Grundsatz und Wettbewerbsregeln | 99 |
| 4.2.1 | Allgemeines | 99 |
| 4.2.2 | Der Grundsatz - Art. 86 Abs. 1 EG | 100 |
| 4.2.3 | Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln? | 105 |
| 4.2.3.1 | Allgemeines | 105 |
| 4.2.3.2 | Art. 86 Abs. 2 EG - Die Vorschrift im Detail | 107 |
| 4.2.3.3 | Beweislast | 112 |
| 4.2.3.4 | Rechtsfolgen der Ausnahmeregelung | 112 |
| 4.3 | Exkurs - Der Netzzugang | 112 |
| 4.4 | Zuständigkeit | 114 |
| 4.5 | Beispiele für die Tätigkeit der Europäischen Kommission | 116 |
| 4.6 | Bewertung der Liberalisierungspolitik | 118 |
| 5. | Staatliche Beihilfen | 120 |
| 5.1 | Einleitung | 120 |
| 5.2 | Grundsatz und Wettbewerbsregeln | 122 |
| 5.2.1 | Allgemeines | 122 |
| 5.2.2 | Der Grundsatz - Art. 87 Abs. 1 EG | 123 |
| 5.2.2.1 | Der Beihilfenbegriff | 124 |
| 5.2.3 | Ausnahmen vom Beihilfenverbot | 126 |
| 5.2.3.1 | Legalausnahmen des Art. 87 Abs. 2 EG | 127 |
| 5.2.3.2 | Legalausnahmen des Art. 87 Abs. 3 EG | 128 |
| 5.2.3.3 | Bereichsausnahme des Art. 86 Abs. 2 EG | 131 |
| 5.2.3.4 | Spezialregelungen für bestimmte Sektoren | 131 |
| 5.3 | Zuständigkeit | 131 |
| 5.4 | Das Verfahren | 132 |
| 5.4.1 | Verfahren für Altbeihilfen | 133 |
| 5.4.2 | Verfahren für Neubeihilfen | 134 |
| 5.4.2.1 | Die vorläufige Prüfung | 136 |
| 5.4.2.2 | Das Hauptprüfverfahren | 137 |
| 5.4.2.3 | Verfahren bei rechtswidrigen Beihilfen | 138 |
| 5.4.3 | Weitere Befugnisse der Kommission | 140 |
| 5.5 | Beispiele für die Tätigkeit der Europäischen Kommission | 141 |
| 5.6 | Transparenz - Beihilfenregister und Beihilfenanzeiger | 144 |
| 5.7 | Bewertung der Beihilfenpolitik und Ausblick | 144 |
| III. | Fazit | 147 |
| IV. | Abstract | 149 |
| Anhang I | ||
| Anhang II |
gen gleich in vierfacher Weise missbraucht, was zu einem Verstoß gegen Art. 82 EG führte. Sie praktizierte erstens Diskriminierung zwischen verschiedenen Kunden, verweigerte zweitens die Zustellung, verlangte drittens einen überhöhten Preis für den Zustelldienst und schränkte viertens die Entwicklung des deutschen Marktes für die Zustellung von Auslandspost und des Marktes des Vereinigten Königreichs für Auslandspost nach Deutschland ein.402 Wanadoo403 Mit Entscheidung am 16. Juli 2003 hat die Kommission beschlossen, eine Geldbuße in Höhe von 10,35 Mio. EUR gegen Wanadoo Interactive, eine Tochtergesellschaft der France Télécom, zu verhängen. Grund war der Missbrauch einer beherrschenden Stellung in Form von Kampfpreisen beim ADSL-Zugang zum Internet, wobei von März 2001 bis Oktober 2002 die Endabnehmerpreise unter den eigenen Kosten lagen. Mit diesem Verhalten von Wanadoo wurde der Marktzugang wie auch die Entfaltung von Wettbewerbern zu Lasten der Verbraucher eingeschränkt. Dies wog besonders schwer, weil es sich dabei um einen Markt handelte, der für die Entwicklung der Informationsgesellschaft immense Bedeutung hat. [...]
Missbrauch einer beherrschenden Stellung Deutsche Post AG399 Auf eine Beschwerde des British Post Office400 hin entschied die Kommission am 25. Juli 2001, dass die Deutsche Post AG (DPAG) ihre beherrschende Stellung auf dem deutschen Briefmarkt missbraucht hatte. Dies geschah dadurch, dass sie eingehende grenzüberschreitende Post, die sie fälschlicherweise als im Ausland aufgegebene Inlandspost (sog. "ABA-Remail") einstufte, abfing, durch Zuschläge verteuerte und mit teils mehrwöchiger Verzögerung zustellte. Dem Streit zu Grunde lag, dass die beiden Postbetreiber den Absenderbegriff internationaler Poststücke anders definierten. Die DPAG geht davon aus, dass eingehende internationale Poststücke, die einen Verweis auf Deutschland, wie z. B. eine deutsche Antwortanschrift, enthalten, auch einen deutschen Absender haben, unabhängig davon, wo die Postsendungen zusammengestellt oder aufgegeben worden sind. Sie argumentierte, dass es sich bei derartige Sendungen praktisch um umgeleitete Inlandspost handle, fing diese Sendungen ab und verweigerte die Zustellung, sofern nicht der in Deutschland geltende volle Inlandspreis gezahlt wurde. Das British Post Office war dagegen der Ansicht, dass alle im Vereinigten Königreich zusammengestellten und aufgegebenen ausgehenden Sendungen als Auslandspost behandelt werden müssen. Nachprüfungen ergaben schließlich, dass die beanstandeten Postsendungen keine deutschen Absender trugen. Die Sendungen wurden im Vereinigten Königreich zusammengestellt und aufgegeben bzw. in Schweden oder in den Niederlanden zusammengestellt und über das Vereinigte Königreich nach Deutschland geschickt. Damit war die Argumentation der DPAG hinfällig und sie musste die Post als normale grenzüberschreitende Post aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland behandeln. Die Kommission verhängte für dieses missbräuchliche Verhaltensweise der DPAG eine Geldbuße, die wegen der zur Zeit der Zuwiderhandlung herrschenden Rechtsunsicherheit401 nur Symbolcharakter hatte (1.000 EUR). Nach Ansicht der Kommission hat die DPAG ihre beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für die Zustellung grenzüberschreitender Postsendun399 400 [...]
Recht,395 wobei stets der „effet utile“ und legitime Schutzinteressen Dritter im Auge zu behalten sind.396 Der EuGH hat sogar bereits aus dem Missbrauchsverbot des Art. 82 EG in speziellen Fällen für marktbeherrschende Unternehmen die Verpflichtung abgeleitet, ihre Wettbewerber zu beliefern. „Leading Case“ ist der Fall „Commercial Solvents Cooperation“.397 Hier hatte ein Hersteller (in marktbeherrschender Stellung) des Ausgangsstoffes für ein Arzneimittel gegen Tuberkulose die Lieferbeziehung zu einem Abnehmer abgebrochen, nachdem er beschlossen hatte, selbst das Arzneimittel herzustellen. Nachdem eine anderweitige Bezugsquelle für den Grundstoff versiegt war, war das andere Unternehmen auf die weitere Belieferung angewiesen. Der EuGH hat in der Lieferverweigerung eine missbräuchliche Ausschaltung des Wettbewerbs auf dem Markt für Derivate gesehen. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832479022
Arbeit zitieren:
Theilmann, Stefan Januar 2004: Die Wettbewerbsgrundsätze der EU - ein Überblick, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Kartelle, grenzüberschreitende Unternehmensfusion, Liberalisierung, staatliche Beihilfen, Marktbeherrschung




