Besteuerung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Martin Pawlik
- Abgabedatum: Februar 2004
- Umfang: 111 Seiten
- Dateigröße: 680,0 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Ingolstadt Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7853-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7853-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7853-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Pawlik, Martin Februar 2004: Besteuerung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Arbeitnehmer, Besteuerung, DBA, USA, Entsendung
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Diplomarbeit von Martin Pawlik
Zusammenfassung:
Die Auseinandersetzung mit dem Problem der Besteuerung beim Entsenden von qualifiziertem Personal ins Ausland oder mit der Aufnahme ausländischer Kollegen in deutschen Unternehmen ist aktueller und wichtiger denn je. Denn nicht nur die geringeren Kosten im Ausland sondern auch die Möglichkeit direkt vor Ort, also quasi direkt im Absatzmarkt, Fuß zu fassen ist ein Anreiz für Unternehmen, Fachpersonal in die jeweiligen Länder zu entsenden, sei es als qualifizierte Facharbeiter, mittleres Management oder sogar Geschäftsführer. Jedoch werden dabei die Unternehmen mit noch nicht in der Form jedenfalls dargelegten Einflussfaktoren konfrontiert, die die Auslandssachverhalte komplexer aber auch interessanter machen. Hierzu zählen vor allem die angemessenen Vergütungen, die den entsandten Mitarbeitern gezahlt werden müssen. So bemisst sich die Vergütung neben der eigentlich zu erbringenden Aufgabe des Arbeitnehmers, auch noch nach der Dauer des Einsatzes, den unterschiedlichen Sozialsystemen, Wechselkursveränderungen, Lebenshaltungskosten und natürlich auch den unterschiedlichen Steuersystemen.
Jedoch um nur auf das deutsche Steuerrecht einzugehen muss man festhalten, dass dieses um so anspruchsvoller wird, je komplizierter sich der eigentliche Steuersachverhalt darstellt. Denn bei der internationalen Besteuerung, oder vielmehr bei der Besteuerung nach deutschem Einkommensteuerrecht mit Auslandsberührung, ist die volle Kenntnis jenes unabdingbar, was die zur Zeit stattfindenden Debatten um die Steuererleichterungen deutlich machen. Denn nicht nur „normale“, im Sinne des Steuerrechts, in Deutschland ansässige Arbeitnehmer haben schon schwer mit dem Dschungel des deutschen Einkommensteuerrechts zu kämpfen, sondern und vor allem diejenigen Gruppen, die grenzübergreifend ihre Einkommen verdienen und versteuern müssen und das unabhängig davon ob es sich um deutsche Arbeitnehmer im Ausland handelt oder eben um die andere Konstellation.
So soll diese Arbeit einen groben Überblick über das internationale Steuerrecht geben und dem Leser als Stütze dienen, seinen Auslandseinsatz besser planen zu können. Der folgende Aufbau verdeutlicht, was in den jeweiligen Absätzen behandelt wird:
Absatz zwei dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Besteuerung natürlicher Personen. Die einzelnen Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 I 1 EStG werden genau beschrieben. Die persönliche sowie sachliche Steuerpflicht wird natürlich ebenso erläutert, wie die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 III und § 1a EStG. Absatz zwei endet sodann mit der beschränkten Steuerpflicht, § 1 IV EStG, die auch einen großen Bestandteil dieser Arbeit zum späteren Zeitpunkt einnimmt.
Absatz drei zeigt das Besteuerungsrecht nach US-amerikanischen Gesichtszügen und stellt die persönliche und sachliche Steuerpflicht in den USA in groben Zügen dar.
Absatz vier geht dann auf das Zuweisungsgebot des Besteuerungsrechts durch die Doppelbesteuerungsabkommen ein. Hierbei wird zunächst der historische Hintergrund, somit die Anfänge der steuerrechtlichen Globalisierung, eingegangen, wie auch die Grundlage aller DBAs, das OECD-Musterabkommen, erläutert. Sinn und Zweck der DBA wird beschrieben, um aufzuzeigen, welche Problematiken sich ergäben, wenn die Abkommen nicht verabschiedet worden wären. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird dem Leser dann aufgezeigt, aus welchem Grund und inwieweit die DBA Vorrang vor dem EStG haben.
Absätze fünf, sechs und sieben befassen sich sodann mit der praktischen Anwendung der DBA in Verbindung mit dem EStG, sowie mit Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um den Incentivegedanken des Auslandseinsatzes zu rechtfertigen und zu fördern.
Ein Beispiel aus der Praxis anhand der Länder USA und Deutschland soll dann aufzeigen, wie die Besteuerung für Arbeitnehmer vollzogen wird, die amerikanische Staatsbürger sind und ins Inland entsandt werden.
Ein kurzes Fazit schließt die Beispielfälle ab. Zuletzt wird anhand einer Checkliste für AN erläutert, was vor dem Auslandseinsatz zu berücksichtigen und zu beachten ist.
Ein Resümee schließt diese Diplomarbeit ab und zeigt zusammengefasst die Probleme und Lösungshinweise der Entsendung von Arbeitnehmern auf und soll ebenso den Gedanken anregen, ob eine einheitliche Weltbesteuerung nicht ein Ausweg für zukünftige länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen zur Bürokratieerleichterung wäre.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| I. | Einführung | 1 |
| 1. | Auslandstätigkeit | 2 |
| 1.1 | Aktualität und Darstellung der Arbeitnehmerentsendung anhand der Firma AUDI AG | 4 |
| 1.2 | Outbound-Entsendung | 5 |
| 1.3 | Inbound-Entsendung | 6 |
| 2. | Problematik bei der Arbeitnehmerentsendung | 7 |
| 2.1 | Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte | 7 |
| 2.2 | Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte | 8 |
| 2.3 | Steuerliche Gesichtspunkte | 9 |
| II. | Besteuerung nach deutschem Einkommensteuerrecht | 10 |
| 1. | Unbeschränkte Steuerpflicht | 10 |
| 1.1 | Persönliche Steuerpflicht | 10 |
| 1.1.1 | Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 III EStG | 13 |
| 1.1.2 | Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1a EStG | 14 |
| 1.2 | Sachliche Steuerpflicht | 14 |
| 2. | Beschränkte Steuerpflicht | 15 |
| 3. | Zeitweise unbeschränkt Steuerpflicht | 16 |
| 4. | Veranlagung | 17 |
| 4.1 | Unbeschränkte Steuerpflicht | 17 |
| 4.2 | Beschränkte Steuerpflicht | 18 |
| III. | Besteuerung nach dem U.S. amerikanischen Einkommensteuerrecht | 19 |
| 1. | Persönliche Steuerpflicht | 19 |
| 2. | Sachliche Steuerpflicht | 20 |
| 3. | Steuertarif | 21 |
| 4. | Veranlagungsformen | 21 |
| IV. | Zuweisung des Besteuerungsrechts durch die DBA | 22 |
| 1. | Doppelbesteuerungsabkommen | 22 |
| 1.1 | Geschichtliches zum Doppelbesteuerungsrecht | 22 |
| 1.2 | Abkommen im Recht der BRD | 24 |
| 2. | OECD Musterabkommen | 25 |
| 2.1 | Sinn und Zweck der DBA | 25 |
| 2.2 | Vorrang der DBA vor EStG | 26 |
| 2.3 | Interpretation des Musterdoppelbesteuerungsabkommen | 27 |
| 2.3.1 | Ansässigkeit nach DBA | 28 |
| 2.3.1.1 | Ansässigkeit in beiden Vertragsstaaten | 28 |
| 2.3.1.2 | Mittelpunkt der Lebensinteressen | 28 |
| 2.3.1.3 | Ständiger Aufenthalt und Staatsangehörigkeit | 29 |
| 2.3.2 | Freistellung | 29 |
| 2.3.2.1 | Sinn und Zweck des § 32b EStG | 31 |
| 2.3.2.2 | Sonderregelung für Grenzpendler | 33 |
| 2.3.3 | Anrechnung | 35 |
| 2.3.4 | Verbot der virtuellen Besteuerung | 37 |
| 2.3.5 | Subject-to-tax Klausel | 38 |
| 2.3.6 | Switch-over Klausel | 39 |
| 2.3.7 | Treaty-overriding | 40 |
| 3. | Artikel 15 MDBA | 41 |
| 3.1 | Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen | 43 |
| 3.2 | Begriff der nichtselbständigen Arbeit | 44 |
| 3.3 | Ort der Arbeitsausübung | 45 |
| 3.4 | Die 183-Tage Regelung | 45 |
| 3.5 | Begriff Arbeitgeber | 47 |
| 3.6 | Vergütung von einer Betriebstätte | 49 |
| V. | Gestaltungsmöglichkeiten bei internationalen Einsätzen | 51 |
| 1. | Gehaltssplitting | 51 |
| 2. | Fringe benefits | 51 |
| 3. | Deferred Compensation | 52 |
| 4. | Ausnutzung zeitlicher Handlungsspielräume | 53 |
| 5. | Entsendungsbedingte Werbungskosten | 53 |
| 6. | Doppelte Haushaltsführung oder Aufgabe des Wohnsitzes? | 54 |
| 6.1 | Doppelte Hauhaltsführung: Allgemeines | 54 |
| 6.1.1 | Eigener Hausstand | 54 |
| 6.1.2 | Wohnung am Arbeitsort | 55 |
| 6.1.3 | Berufliche Veranlassung | 56 |
| 6.1.4 | Mittelpunkt der Lebensinteressen | 57 |
| 6.2 | Aufgabe des Wohnsitzes | 57 |
| 6.3 | Ergebnis des Vergleichs | 58 |
| 7. | Notwendige Mehraufwendungen | 58 |
| VI. | Vertiefendes Beispiel anhand des DBA USA | 60 |
| 1. | Sachverhalt: Entsendung von USA nach Deutschland | 60 |
| 1.1 | DBA Deutschland - USA | 61 |
| 1.2 | Darstellung der Besteuerung in USA | 63 |
| 1.3 | Darstellung der Besteuerung in Deutschland | 64 |
| 2. | Fazit | 66 |
| VII. | Hinweis- und Checkliste für Arbeitnehmer | 66 |
| VIII. | Resümee | 70 |
| Literaturverzeichnis | IV | |
| Anhang | V |
in Anspruch nimmt; (dies ist hauptsächlich in den Nordischen Übereinkommen der skandinavischen Staaten in Art. 26 II DBA kodifiziert). Widmen wir uns jedoch nun der Auswirkung der S-T-T-Klausel auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die dem MDBA entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen machen die Zuordnung der Besteuerung an den Wohnsitzstaat in Protokoll Ziff. 16d , Art. 15 II lit. d), davon abhängig, dass der Wohnsitzstaat von seinem ihm nach dem Abkommen zugewiesenen Besteuerungsrecht nach nationalem Recht Gebrauch machen kann. Ist dies der Fall, so bleibt es bei der Regelung des Art. 15 I, nach der sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat die Arbeitseinkünfte besteuern dürfen. Im Ergebnis steht hiernach in einem solchen Fall die Besteuerung dem Staat des Arbeitsorts zu. 118 Auch eine interessante Frage stellt sich dahingehend, wie die Anwendung der S-T-TKlausel auf das Anrechnungsverfahren hat. Denn nach der Auffassung der Finanzverwaltung119 handelt es sich nicht um ausländische, sondern um inländische Einkünfte, da nach der Fiktion des Abkommens, auf das § 34c VI 2, 3 EStG Bezug nimmt, es sich nicht um Einkünfte aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaats handelt120. So ist in diesen Fällen zu prüfen, ob es sich um ausländische Einkünfte i.S.d. § 34d EStG handelt, da die Rückfall-Klausel nur für das Abkommen und seine Bestimmungen Bedeutung hat. Somit sind die Einkünfte so zu behandeln als würde keine Abkommen bestehen. [...]
De facto eine Ausnahme zum Verbot der virtuellen Besteuerung, oder vielmehr dem letzten Satz des obigen Abschnitts, ist die Rückfall- oder Subject-to-tax-Klausel. Hierbei erfolgt die Freistellung im Inland nur dann, wenn die Einkünfte im Ausland tatsächlich besteuert worden sind. Im Gegensatz zum Verbot der virtuellen Besteuerung ist es bei der Rückfallklausel unerheblich, warum im anderen Vertragsstaat keine Besteuerung erfolgt. D.h. erfasst werden sowohl die Fälle, in denen nach dem nationalen Steuerrecht des anderen Vertragsstaats eine Besteuerung überhaupt nicht vorgesehen ist, wie auch die Fälle, in denen eine Besteuerung, sei es wegen Unkenntnis der zuständigen Behörden vom Tatbestand, oder wegen einer irrtümlichen Beurteilung des Sachverhalts, rein tatsächlich nicht erfolgt ist115. Ergo, muss der Steuerpflichtige – im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht – die tatsächliche Besteuerung im Ausland nachweisen, damit seine Einkünfte im Inland freigestellt werden.116 Man unterscheidet bei der Subject-to-tax-Klausel zwei Anwendungsmöglichkeiten: Zunächst die, angewandt auf den Quellenstaat und diejenige, die auf den Wohnsitzstaat angewandt wird. Gelegentlich machen DBA bei vom Quellenstaat zu gewährende Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung für bestimmte Einkünfte davon abhängig, dass die betreffenden Einkünfte im Wohnsitzstaat tatsächlich einer Besteuerung unterliegen. Der MDBAKommentar erwähnt die Methode, überlässt die Entscheidung über die Vereinbarung einer solchen Klausel jedoch den Vertragsstaaten.117 Falls der Quellenstaat die Einkünfte Besteuert, die im Wohnsitzstaat ganz oder teilweise nicht besteuert werden, greifen ggf. Bestimmungen nach den die Besteuerung durch den Wohnsitzstaat wieder auflebt, weil der Quellenstaat eine ihm nach dem DBA zustehende Besteuerung nicht [...]
und tatsächlich durchgeführt wird113. Dies wird durch die Formulierung innerhalb des MDBA verdeutlicht, denn da sind zu unterscheiden die Verteilungsnormen mit abschließender Rechtsfolge („können nur“), die stets zur Anwendung der Freistellung führen und solche mit offener Rechtsfolge („können“; ohne „nur“), die zur Anwendung des Art. 23 A oder B und somit je nachdem zur Anrechnung oder Freistellung führen. Durch die Wendung „können....besteuert werden“, wird einem Vertragsstaat die Besteuerung belassen; durch Hinzufügung von „nur“ wird dem anderen Vertragsstaat die Besteuerung entzogen. In beiden Fällen ist nach den MDBA eine etwaige Freistellung unabhängig davon, ob der Quellenstaat oder der Wohnsitzstaat die betreffenden Einkünfte auch tatsächlich besteuert, anzuwenden. Nachteil dieser Regelung ist, dass es unter Umständen auch zu sog. weißen Einkünften (= unbesteuerten Einkünften) kommen kann. Um diese fiskalisch unerwünschte doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden, sehen die von Deutschland erst in der jüngsten Zeit abgeschlossenen DBA die sog. Rückfallklausel (subject-to-tax-clause) vor114. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832478537
Arbeit zitieren:
Pawlik, Martin Februar 2004: Besteuerung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Arbeitnehmer, Besteuerung, DBA, USA, Entsendung




