Die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche unter Hinzuziehung von Praxisfällen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Markus Weimar
- Abgabedatum: März 2001
- Umfang: 109 Seiten
- Dateigröße: 6,5 MB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4577-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4577-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4577-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Weimar, Markus März 2001: Die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche unter Hinzuziehung von Praxisfällen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Übernahme, Praxisfall, Mannesmann, Aktiengesellschaft, Raider
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Diplomarbeit von Markus Weimar
Einleitung:
Feindliche Übernahmen bzw. der Versuch diese durchzuführen sind zur Zeit aktueller denn je. Durch geänderte Rahmenbedingungen wird auch diese Form der Übernahme als gangbarer Weg angesehen. Dabei werden die Möglichkeiten zur Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuchs (nach Bekanntwerden) durch drei Grundpositionen bestimmt:
Die Zielgesellschaft darf während eines laufenden Übernahmeversuches jede Maßnahme durchführen, sofern diese nicht dem Aktiengesetz, der Satzung der Zielgesellschaft oder dem Gesellschaftsinteresse entgegensteht.
Die Verwaltungsorgane dürfen nur eine aktive Abwehrhaltung einnehmen, wenn diese durch einen zuvor erfolgten Hauptversammlungsbeschluß genehmigt wurde.
Die Verwaltungsorgane dürfen generell keine Abwehrmaßnahmen ergreifen.
Diese gegensätzlichen Standpunkte resultieren aus der Auffassung, dass das Management durch den Markt für Unternehmenskontrolle überwacht werden sollte. Die Befürworter von Unternehmensübernahmen, die gegen jegliche Einschränkungen des Management sind, lehnen auch gesetzliche Regelungen ab, da diese das freie Geschehen des Marktes negativ beeinflussen könnten.
Raider zahlen nie den „wahren“, fairen Wert für eine Aktie der Zielgesellschaft und dieses schadet den Aktionären, also gegen Übernahmen und gegen einen Markt für Unternehmenskontrollen, so positionieren sich die Gegner jeglicher Übernahmen. Die zwischenliegende Meinung der begrenzten Abwehrbefugnis wird getragen von dem Gedanken der ungleich verteilten Information zwischen Raider und Vorstand des Target auf der einen Seite und den Aktionären des Target auf der anderen Seite.
Diese Abhandlung erhebt keinesfalls einen, wie auch immer gearteten, Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden die effizientesten und häufigsten Ausprägungen von Abwehrinstrumenten erörtert. Neben den im Text erwähnten Praxisbeispielen wird auf zwei Sachverhalte ausführlicher eingegangen (Continental, Mannesmann), um einen Praxisbezug herzustellen.
Im Rahmen der Vorüberlegungen wird auf einige Punkte ausführlicher eingegangen, als die Themenstellung vermuten läßt, da diese die potentielle Bedrohung beschreiben und dies ein gezieltes Gegensteuern ermöglicht, auch wenn fast jedes Unternehmen ein potentieller Übernahmekandidat ist, da im Zuge von Umstrukturierungen, Durchführung via Aktientausch oder durch die Ausrichtung am Shareholder Value vieles möglich geworden ist.
Die Abwehrstrategien versuchen in der Mehrzahl „nur“ die Übernahme zu verzögern bzw. zu verteuern, um diese für den Raider uninteressant erscheinen zu lassen. Aber dies kann auch als Schutz vor einer vorschnellen Übernahme angesehen werden und die eigene Verhandlungsposition stärken.
Die grundsätzliche deutsche Rechtssituation wird meistens in Grundzügen unter dem jeweiligen Punkt behandelt, wobei die zukünftige Gesetzeslage (inkl. Übernahmekodex) extra behandelt wird.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitende Worte | 1 |
| 2. | Relevante Vorüberlegungen | 3 |
| 2.1 | Begriffsbestimmungen | 3 |
| 2.2 | Feindliche vs. „normale“ Übernahme | 4 |
| 2.3 | Möglichkeiten der Finanzierung | 5 |
| 2.4 | Gründe für eine Ablehnung | 7 |
| 2.5 | Interessenkonflikt des Management | 8 |
| 2.6 | Motive für eine „feindliche“ Übernahme | 9 |
| 2.7 | Targetspezifika | 12 |
| 3. | Möglichkeiten der Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuches | 13 |
| 3.1 | Prophylaktische Maßnahmen | 13 |
| 3.1.1 | Wertpapierregelungen | 13 |
| 3.1.1.1 | Aktienübertragbarkeit | 13 |
| 3.1.1.1.a | Vorzugsaktien | 13 |
| 3.1.1.1.b | Namensaktien | 14 |
| 3.1.1.1.c | Vinkulierung | 15 |
| 3.1.1.1.d | Schuldrechtliche Übertragungsbeschränkungen | 16 |
| 3.1.1.2 | Aktionärsstruktur | 17 |
| 3.1.1.3 | Rückkauf eigener Aktien | 20 |
| 3.1.1.3.a | Voraussetzungen und Motive für den Erwerb eigener Aktien | 20 |
| 3.1.1.3.b | Verfahren zur Durchführung des Rückkaufs | 23 |
| 3.1.1.4 | Poison Pill | 24 |
| 3.1.2 | Mögliche Satzungsregelungen | 25 |
| 3.1.2.1 | Aufsichtsratsgestaltungen | 25 |
| 3.1.2.2 | Stark Repellant Provisions | 27 |
| 3.1.2.3 | Golden Parachutes | 29 |
| 3.1.3 | Beteiligungen | 30 |
| 3.1.3.1 | Wechselseitige Beteiligungen | 30 |
| 3.1.3.2 | Sicherungs GmbH | 32 |
| 3.1.3.3 | Mitarbeiterbeteiligung | 33 |
| 3.1.4 | Marktkommunikation | 35 |
| 3.1.4.1 | Shareholder-Value | 35 |
| 3.1.4.2 | Investor Relations | 36 |
| 3.1.5 | Wirtschaftliche Betätigung | 39 |
| 3.1.6 | Arbeitnehmermitbestimmung | 40 |
| 3.2 | Ad-hoc Maßnahmen | 42 |
| 3.2.1 | Stellungnahme des Vorstandes | 42 |
| 3.2.2 | Kapitalerhöhung | 43 |
| 3.2.3 | Crown Juwel Defense | 46 |
| 3.2.4 | White Knight | 48 |
| 3.2.5 | Pac Man Defense | 49 |
| 3.2.6 | Greenmailing | 50 |
| 4. | Rechtlichen Situation | 52 |
| 4.1 | Übernahmerichtlinie | 52 |
| 4.2 | Übernahmekodex | 53 |
| 4.3 | Übernahmegesetz | 56 |
| 5. | Praxisbeispiele | 58 |
| 5.1 | Continental | 58 |
| 5.1.1 | Wirtschaftliche Situation | 58 |
| 5.1.2 | Zielsetzung der Übernahme | 59 |
| 5.1.3 | Vorgehen der Parteien | 60 |
| 5.1.4 | Abwehrmaßnahmen | 61 |
| 5.1.5 | Fazit aus der gescheiterten Übernahme | 62 |
| 5.2 | Mannesmann | 63 |
| 5.2.1 | Wirtschaftliche Situation | 63 |
| 5.2.2 | Zielsetzung der Übernahme | 64 |
| 5.2.3 | Vorgehen der Parteien | 65 |
| 5.2.4 | Abwehrmaßnahmen | 66 |
| 5.2.5 | Fazit aus der gescheiterten Übernahme | 68 |
| 6. | Zusammenfassung | 69 |
| Anhangverzeichnis | VI | |
| Literaturverzeichnis | XVII |
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832445775
Arbeit zitieren:
Weimar, Markus März 2001: Die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche unter Hinzuziehung von Praxisfällen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Übernahme, Praxisfall, Mannesmann, Aktiengesellschaft, Raider




