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Die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche unter Hinzuziehung von Praxisfällen

Die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche unter Hinzuziehung von Praxisfällen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Markus Weimar
  • Abgabedatum: März 2001
  • Umfang: 109 Seiten
  • Dateigröße: 6,5 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4577-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4577-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4577-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Weimar, Markus März 2001: Die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche unter Hinzuziehung von Praxisfällen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Übernahme, Praxisfall, Mannesmann, Aktiengesellschaft, Raider

Diplomarbeit von Markus Weimar

Einleitung:

Feindliche Übernahmen bzw. der Versuch diese durchzuführen sind zur Zeit aktueller denn je. Durch geänderte Rahmenbedingungen wird auch diese Form der Übernahme als gangbarer Weg angesehen. Dabei werden die Möglichkeiten zur Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuchs (nach Bekanntwerden) durch drei Grundpositionen bestimmt:

Die Zielgesellschaft darf während eines laufenden Übernahmeversuches jede Maßnahme durchführen, sofern diese nicht dem Aktiengesetz, der Satzung der Zielgesellschaft oder dem Gesellschaftsinteresse entgegensteht.

Die Verwaltungsorgane dürfen nur eine aktive Abwehrhaltung einnehmen, wenn diese durch einen zuvor erfolgten Hauptversammlungsbeschluß genehmigt wurde.

Die Verwaltungsorgane dürfen generell keine Abwehrmaßnahmen ergreifen.

Diese gegensätzlichen Standpunkte resultieren aus der Auffassung, dass das Management durch den Markt für Unternehmenskontrolle überwacht werden sollte. Die Befürworter von Unternehmensübernahmen, die gegen jegliche Einschränkungen des Management sind, lehnen auch gesetzliche Regelungen ab, da diese das freie Geschehen des Marktes negativ beeinflussen könnten.

Raider zahlen nie den „wahren“, fairen Wert für eine Aktie der Zielgesellschaft und dieses schadet den Aktionären, also gegen Übernahmen und gegen einen Markt für Unternehmenskontrollen, so positionieren sich die Gegner jeglicher Übernahmen. Die zwischenliegende Meinung der begrenzten Abwehrbefugnis wird getragen von dem Gedanken der ungleich verteilten Information zwischen Raider und Vorstand des Target auf der einen Seite und den Aktionären des Target auf der anderen Seite.

Diese Abhandlung erhebt keinesfalls einen, wie auch immer gearteten, Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden die effizientesten und häufigsten Ausprägungen von Abwehrinstrumenten erörtert. Neben den im Text erwähnten Praxisbeispielen wird auf zwei Sachverhalte ausführlicher eingegangen (Continental, Mannesmann), um einen Praxisbezug herzustellen.

Im Rahmen der Vorüberlegungen wird auf einige Punkte ausführlicher eingegangen, als die Themenstellung vermuten läßt, da diese die potentielle Bedrohung beschreiben und dies ein gezieltes Gegensteuern ermöglicht, auch wenn fast jedes Unternehmen ein potentieller Übernahmekandidat ist, da im Zuge von Umstrukturierungen, Durchführung via Aktientausch oder durch die Ausrichtung am Shareholder Value vieles möglich geworden ist.

Die Abwehrstrategien versuchen in der Mehrzahl „nur“ die Übernahme zu verzögern bzw. zu verteuern, um diese für den Raider uninteressant erscheinen zu lassen. Aber dies kann auch als Schutz vor einer vorschnellen Übernahme angesehen werden und die eigene Verhandlungsposition stärken.

Die grundsätzliche deutsche Rechtssituation wird meistens in Grundzügen unter dem jeweiligen Punkt behandelt, wobei die zukünftige Gesetzeslage (inkl. Übernahmekodex) extra behandelt wird.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitende Worte 1
2. Relevante Vorüberlegungen 3
2.1 Begriffsbestimmungen 3
2.2 Feindliche vs. „normale“ Übernahme 4
2.3 Möglichkeiten der Finanzierung 5
2.4 Gründe für eine Ablehnung 7
2.5 Interessenkonflikt des Management 8
2.6 Motive für eine „feindliche“ Übernahme 9
2.7 Targetspezifika 12
3. Möglichkeiten der Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuches 13
3.1 Prophylaktische Maßnahmen 13
3.1.1 Wertpapierregelungen 13
3.1.1.1 Aktienübertragbarkeit 13
3.1.1.1.a Vorzugsaktien 13
3.1.1.1.b Namensaktien 14
3.1.1.1.c Vinkulierung 15
3.1.1.1.d Schuldrechtliche Übertragungsbeschränkungen 16
3.1.1.2 Aktionärsstruktur 17
3.1.1.3 Rückkauf eigener Aktien 20
3.1.1.3.a Voraussetzungen und Motive für den Erwerb eigener Aktien 20
3.1.1.3.b Verfahren zur Durchführung des Rückkaufs 23
3.1.1.4 Poison Pill 24
3.1.2 Mögliche Satzungsregelungen 25
3.1.2.1 Aufsichtsratsgestaltungen 25
3.1.2.2 Stark Repellant Provisions 27
3.1.2.3 Golden Parachutes 29
3.1.3 Beteiligungen 30
3.1.3.1 Wechselseitige Beteiligungen 30
3.1.3.2 Sicherungs GmbH 32
3.1.3.3 Mitarbeiterbeteiligung 33
3.1.4 Marktkommunikation 35
3.1.4.1 Shareholder-Value 35
3.1.4.2 Investor Relations 36
3.1.5 Wirtschaftliche Betätigung 39
3.1.6 Arbeitnehmermitbestimmung 40
3.2 Ad-hoc Maßnahmen 42
3.2.1 Stellungnahme des Vorstandes 42
3.2.2 Kapitalerhöhung 43
3.2.3 Crown Juwel Defense 46
3.2.4 White Knight 48
3.2.5 Pac Man Defense 49
3.2.6 Greenmailing 50
4. Rechtlichen Situation 52
4.1 Übernahmerichtlinie 52
4.2 Übernahmekodex 53
4.3 Übernahmegesetz 56
5. Praxisbeispiele 58
5.1 Continental 58
5.1.1 Wirtschaftliche Situation 58
5.1.2 Zielsetzung der Übernahme 59
5.1.3 Vorgehen der Parteien 60
5.1.4 Abwehrmaßnahmen 61
5.1.5 Fazit aus der gescheiterten Übernahme 62
5.2 Mannesmann 63
5.2.1 Wirtschaftliche Situation 63
5.2.2 Zielsetzung der Übernahme 64
5.2.3 Vorgehen der Parteien 65
5.2.4 Abwehrmaßnahmen 66
5.2.5 Fazit aus der gescheiterten Übernahme 68
6. Zusammenfassung 69
Anhangverzeichnis VI
Literaturverzeichnis XVII

Arbeit zitieren:
Weimar, Markus März 2001: Die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche unter Hinzuziehung von Praxisfällen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Übernahme, Praxisfall, Mannesmann, Aktiengesellschaft, Raider

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