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Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle

Bei der Siemens Nixdorf Informationssysteme AG (SNI), Geschäftsgebiet Personalcomputer

Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Günter Neukamm
  • Abgabedatum: Februar 1997
  • Umfang: 230 Seiten
  • Dateigröße: 11,0 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Augsburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-3684-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-3684-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-3684-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Neukamm, Günter Februar 1997: Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte:

Diplomarbeit von Günter Neukamm

Problemstellung:

In einem komplexen und sich ständig veränderndem Unternehmensumfeld sind flexible Arbeitszeitmodelle zunehmend gefragt. Einheitliche Regelungen zur Arbeitszeitpolitik wurden dabei nach und nach durch betriebsindividuelle Regelungen abgelöst (Göbel, 1995). Nach Hinrichs (1988) wechseln in der Geschichte der Arbeitszeitregulierung Phasen schubweiser Entwicklung mit Phasen der Stagnation. In der Bundesrepublik sei seit Mitte der achtziger Jahre infolge neuartiger Arbeitszeit Tarifabschlüsse eine erneute „Schubphase" eingetreten, die durch eine Neudimensionierung des Arbeitszeitkonflikts über den rein quantitativen Aspekt' hinaus gekennzeichnet ist. Mit der Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden 1984 sind zugleich erstmals tarifvertragliche Rahmenregelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung geschaffen worden (Göbel,1995).

Die Arbeitgeber haben in den Tarifverhandlungen erstmals nicht nur den Ausgangszustand (40-Stunden-Woche) zu verteidigen versucht, sondern eigene Ziele verfolgt und erreicht, nämlich erweiterte betriebliche Spielräume für eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Das Zugeständnis zu diesen Zielen durch die Gewerkschaften führte erstmals zur tarifvertraglichen Aufweichung des Normalarbeitszeitstandards (Hinrichs, 1988).

Den Weg hin zu mehr Arbeitszeitflexibilisierung schildert Göbel (1995) wie folgt: Arbeitszeitverkürzung und -flexibilisierung seien zunächst nebeneinander einher gegangen. Die Entwicklung der tariflichen Wochenarbeitszeit seit 1984 wurde geprägt von den Vereinbarungen der Metall- und Druckindustrie, die jeweils im Dreijahresabstand 1984 und 1987 Verkürzungsschritte von 1,5 Stunden vereinbarten und sich 1990 darauf verständigten, über einen Stufenplan bis 1995 die 35-Stunden-Woche in ihren Wirtschaftsbereichen einzuführen. Diese Vorentscheidung habe den Grundsatzstreit in der Arbeitszeitfrage zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden entschärft und bei den „Nachvollzugsverhandlungen" in vielen anderen westdeutschen Wirtschaftbereichen in den letzten Jahren eine deutliche Verlangsamung des Prozesses der Arbeitszeitverkürzung gebracht. In 21 Wirtschaftsbereichen habe seit 1991 die bisher gültige Wochenarbeitszeit unverändert fortgeschrieben werden können, einige Tarifbereiche (Entsorgungswirtschaft, Lederindustrie) hätten auch bereits vereinbarte Arbeitszeit-Verkürzungen verschoben. Parallel zur Wochenarbeitszeitverkürzung in den Tarifverträgen sei in den Jahren 1984 bis 1994 der Prozeß der Flexibilisierung der Arbeitszeit vorangeschritten. Ausgangspunkt seien die tarifpolitischen Weichenstellungen des Jahres 1984 gewesen. Die damals in der Metall-, Druck- und Holzindustrie getroffenen tariflichen Regelungen zur Flexibilisierung der neu vereinbarten wöchentlichen 38,5-Stunden-Woche für Vollzeitbeschäftigte seien ein Schritt in tarifpolitisches Neuland gewesen, denn dadurch wurde die Entkopplung der persönlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer von der Betriebsnutzungszeit möglich und den Betriebsparteien ein neues eigenverantwortlich zu gestaltendes Aufgabenfeld eröffnet.

Die Tarifverträge erlaubten erstmals eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum (Flexibilisierung), darüber hinaus außerdem in der Metallindustrie die Vereinbarung einer differenzierten individuellen Wochenarbeitszeit zwischen 37 und 40 Stunden, die allerdings im Durchschnitt aller Vollzeitbeschäftigten des Betriebes die regelmäßige Wochenarbeitszeit des Tarifvertrages von 38,5 Stunden erreichen mußte (Differenzierung). Schließlich wurde die Möglichkeit eingeräumt, die bisherigen Anlagennutzungszeiten aufrecht zu erhalten, indem die über die individuelle Wochenarbeitszeit hinausgehende Mehrleistung durch freie Tage bzw. durch Freischichten abgegolten werden konnte. Durch die Kombination der verschiedenen Flexibilisierungselemente sei zum einen ermöglicht worden, daß bestimmte Arbeitnehmergruppen aus Qualifikations- und Arbeitsmarktgründen nach wie vor 40 Stunden arbeiten konnten, wenn dieser Überhang durch entsprechende Verminderung der Wochenarbeitszeit in anderen Bereichen wieder ausgeglichen wurde; zum anderen sei den Betrieben die Möglichkeit gegeben worden, die Arbeitszeit etwaigen Produktions- bzw. Auftragsschwankungen anzupassen sowie Schichtpläne einzuführen, die in neuartiger Weise unterschiedliche Wochenarbeitszeiten und längere Freizeitperioden kombinierten und dabei zugleich die notwendige Betriebszeit optimal ausfüllten. Für die Arbeitnehmer habe sich die Perspektive eröffnet, durch unterschiedliche Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit oder durch das Erarbeiten von Freischichten längere Freizeitperioden in Anspruch nehmen zu können. Tarifvertragliche Flexibilisierungsansätze seien inzwischen in nahezu allen Wirtschaftsbereichen eingeführt und weiter ausgebaut worden (Göbel, 1995).

Sicher sind viele Gestaltungsspielräume aber noch lange nicht ausgereizt. Bevor man sich aber zur Aufgabe der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit begibt, stellt sich die Frage, warum man dies eigentlich tut. Nachfolgend sollen deshalb Gründe angeführt werden, die für die Einführung neuer, betriebsindividueller Regelungen flexibler Arbeitszeitmodelle sprechen.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis ll
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Problemstellung 1
1.1 Entwicklung der tarifvertraglichen Arbeitszeitpolitik seit 1984 1
1.2 Gründe für die Einführung neuer betriebsindividueller Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit-Gestaltung 4
1.3 Vorgehensweise der Untersuchung 7
1.4 Begriffsdefinition und -abgrenzung 9
2. Neuere Entwicklung der betrieblichen Arbeitszeit-Gestaltung 14
2.1 Allgemeine betriebliche Entwicklung der Arbeitszeit-Gestaltung in der Bundesrepublik Deutschland seit 1984 14
2.2 Betriebliche Entwicklung der Arbeitszeit-Gestaltung bei SNI (Augsburg B) seit 1985 bis vor Einführung der neuen flexiblen Arbeitszeitmodelle zum 01.10.95 17
2.3 Betriebliche Entwicklung der Arbeitszeit-Gestaltung bei SNI (Augsburg B) ab Einführung der neuen Arbeitszeit-Betriebsvereinbarungen zum 01.10.1995 25
2.3.1 Beschreibung der Situation vor Einführung der neuen Arbeitszeit-Betriebsvereinbarungen 25
2.3.2 Ziele der betrieblichen Verhandlungsparteien 33
2.3.3 Beschreibung der neuen Betriebsvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit-Gestaltung 37
3. Durchführung einer Mitarbeiter- und Vorgesetzten-Befragung zu den veränderten Arbeitszeitmodellen 59
3.1 Vorgehensweise bei den Befragungen und Gegenstand der Untersuchung 59
3.2 Darstellung der Untersuchungsergebnisse der Befragungen 62
3.2.1 Vorgesetzten-Befragung 62
3.2.2 Mitarbeiter-Befragung 79
3.3 Zusammenfassung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse aus den Befragungen sowie Darstellung von Ansatzpunkten zur Verbesserung der Arbeitszeitmodelle 92
4. Ausblick in die Zukunft 105
4.1 Zukünftige Entwicklung bei SNI (Standort Augsburg B) 105
4.1.1 Derzeitige Strategie zur Bewältigung von Auslastungsschwankungen 105
4.1.2 Betriebliche Zielrichtung für die zukünftige Weiterentwicklung der Arbeitszeitmodelle 107
4.2 Arbeits- und Betriebszeiten als wichtige Faktoren im internationalen Leistungs- und Kostenwettbewerb 109
Anhang V
Literaturverzeichnis VI - VII

Arbeit zitieren:
Neukamm, Günter Februar 1997: Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, Hamburg: Diplomica Verlag

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