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Ein Vergleich zwischen europäischer und US-amerikanischer Fusionskontrolle

Ein Vergleich zwischen europäischer und US-amerikanischer Fusionskontrolle
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Arndt Christiansen
  • Abgabedatum: Oktober 2000
  • Umfang: 84 Seiten
  • Dateigröße: 498,2 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Philipps-Universität Marburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-3059-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-3059-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-3059-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Christiansen, Arndt Oktober 2000: Ein Vergleich zwischen europäischer und US-amerikanischer Fusionskontrolle, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Merger Guidelines, Fusionskontrolle, EU-Kommission, Wettbewerbspolitik, Industrieökonomik

Diplomarbeit von Arndt Christiansen

Gang der Untersuchung:

Weltweit befinden sich die Unternehmen zur Zeit inmitten einer Fusionswelle. Alleine in den ersten sechs Monaten des Jahres 2000 erfolgten 18.088 Unternehmenszusammenschlüsse, deren Wert 1,8 Billionen US$ überstieg. Das bedeutete eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um knapp 26 % und damit die Fortsetzung der Entwicklung während der 1990er Jahre. Damit rückt die Fusionskontrolle als zentrales Element staatlicher Wettbewerbspolitik in den Mittelpunkt des Interesses. Wie wird seitens der Wettbewerbspolitik mit der Fusionswelle umgegangen? Welche Verfahren werden angewendet? Welche Kriterien legen die Wettbewerbsbehörden ihren Entscheidungen zugrunde? Diese und weitere Fragen werden in der Arbeit beantwortet anhand eines systematischen Vergleichs der europäischen und der US-amerikanischen Fusionskontrolle, die weltweit betrachtet mit Abstand die größte Bedeutung haben.

Im ersten Schritt werden die jeweiligen institutionellen Rahmen einander gegenübergestellt und analysiert. Darunter sind neben den Gesetzesgrundlagen die mit deren Durchsetzung betrauten staatlichen Institutionen und deren Eingriffsmöglichkeiten zu verstehen. Im Fall der EU betrifft dies die EU-Kommission sowie den Europäischen Gerichtshof, im Fall der USA die Antitrust Division bzw. die Federal Trade Commission sowie die Bundesgerichte. In deren jeweiligem Aufbau und Verfahrensweisen zeigen sich z. T. deutliche Unterschiede. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten politischer Einflußnahme gerichtet. Dadurch gelingt es, die jeweiligen Schwächen der institutionellen Regelungen ans Tageslicht zu bringen. Dasselbe gilt natürlich für die Stärken.

Im zweiten Schritt werden dann die materiellen Beurteilungskriterien, die sich aus der europäischen Fusionskontrollverordnung bzw. den US-amerikanischen Merger Guidelines ergeben, einem systematischen Vergleich unterzogen. Behandelt werden dabei das Problem der Abgrenzung des relevanten Markts ebenso wie die Vermutungskriterien oder die Analyse der Marktzutrittsschranken. Außerdem werden die verbotsabwendenden Abhilfen thematisiert. Als Ergebnis lassen sich die zugrundeliegenden Wettbewerbskonzeptionen der europäischen und der US-amerikanischen Fusionskontrolle herausarbeiten. Dabei wird eine weitgehende Übereinstimmung nachgewiesen.

Als dritter Schritt erfolgt im Abschlußkapitel die Vertiefung der ökonomischen Analyse. Dabei werden ökonometrische Studien zum Thema Fusionen herangezogen. Zudem wird mit der Evolutorik auf einen in der Fusionskontrollpraxis wenig beachteten wettbewerbstheoretischen Ansatz Bezug genommen. Weiterhin werden offen gebliebene Fragen festgehalten, die die Grundlage für weitergehende Forschung bilden können. Schließlich werden die Ergebnisse der Arbeit diskutiert und die Schlußfolgerungen daraus gezogen. Dabei wird aufgezeigt, wie die EU und die USA im Bereich der Fusionskontrolle voneinander lernen könn(t)en. Dies wird in Zukunft immer wichtiger werden, weil die Staaten aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Fusionen weltweit zur Zusammenarbeit in der Wettbewerbspolitik gezwungen sind. Hier zeigt sich, daß vergleichenden Analysen wie dieser Arbeit eine große -und wachsende- Bedeutung zukommt.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung und Gliederung 1
1.1 Kollektiver Größenwahn? - Zur aktuellen Relevanz des Themas 1
1.2 Konkretisierung der Themenstellung 2
1.3 Aufbau der Arbeit 4
2. Systematischer Vergleich der institutionellen Rahmen 5
2.1 Die Grundlagen der europäischen Fusionskontrolle 6
2.1.1 Die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen 6
2.1.2 Institutionen und Verfahren 9
2.1.2.1 Die Europäische Kommission als Wettbewerbsbehörde der EU 9
2.1.2.2 Die Gerichtsbarkeit der EU 11
2.1.3 Das Problem der Abgrenzung zu den nationalen Fusionskontrollen 13
2.2 Die Grundlagen der US-Fusionskontrolle 15
2.2.1 Geschichtlicher Abriss der Gesetzgebung 15
2.2.2 Institutionen und Verfahren 17
2.2.2.1 Die amerikanischen Antitrust-Behörden 17
2.2.2.2 Die Neuorientierung der Wettbewerbspolitik ab Ende der 1970er Jahre 20
2.2.2.3 Das System der US-Bundesgerichte 22
2.3 Abschließender Vergleich und Kritik 23
2.3.1 Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Verfahren 23
2.3.2 Kritische Auseinandersetzung mit den institutionellen Grundlagen 25
3. Systematischer Vergleich der materiellen Beurteilungskriterien und der Wettbewerbskonzeptionen 30
3.1 Gegenüberstellung der materiellen Beurteilungskriterien 30
3.1.1 Abgrenzung des relevanten Marktes, Bestimmung der Marktanteile 31
3.1.2 Vermutungskriterien 33
3.1.3 Eingehende Prüfung der Wettbewerbseffekte 37
3.1.3.1 Die Kriterien des Art. 2 (1) b) FKVO zur Prüfung von Fusionsvorhaben 37
3.1.3.2 Die Prüfung der Wettbewerbseffekte anhand der Merger Guidelines 41
3.1.4 Potentieller Wettbewerb und Marktzutrittsschranken 44
3.1.5 Der Effizienzeinwand 46
3.1.6 Verbotsabwendende Abhilfen 48
3.2 Analyse der zugrundeliegenden Wettbewerbskonzeptionen 50
3.2.1 Zur Wettbewerbskonzeption der EU-Fusionskontrolle 51
3.2.2 Zur Wettbewerbskonzeption der amerikanischen Fusionskontrolle 53
3.2.3 Ergebnis der Analyse 55
4. Fazit aus ökonomischer Sicht 57
4.1 Wettbewerbspolitik, Kartellrecht und Ökonomie 57
4.1.1 Horizontale Fusionen im Lichte ökonometrischer Studien 58
4.1.2 Anmerkungen aus der Sicht der evolutorischen Ökonomik 59
4.1.3 Anknüpfungspunkte weitergehender ökonomischer Forschung 60
4.2 Ergebnis der Arbeit und Schlußfolgerungen 62
Literaturverzeichnis 67

Automatisiert erstellter Textauszug:

So führte die EK in der Entscheidung im Fall „Mercedes-Benz/Kässbohrer“ (siehe Fußnote 82) nach der Feststellung von Marktanteilen von deutlich über 40 % aus: „Hohe Marktanteile rechtfertigen im übrigen für sich genommen noch nicht die Annahme vor Marktbeherrschung.“ Zitiert nach EK (1995), Rdnr. 65. Dies deckt sich im übrigen mit der langjährigen Rechtsprechung zu Art. 82 EGV bzw. Art. 86 EWGV. So hatte der EuGH bereits im Jahr 1978 in seinem Urteil zum Fall „Chiquita-Bananen“ festgestellt, für den Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung sei ein „nicht unerheblicher Anteil dieses Marktes“ notwendig, aber nicht alleine ausreichend. Zitiert nach Gerichtshof (1978), Rdnr. 107. Siehe weiterhin ebd., Rdnr. 108/110. 22 Allerdings kann die EK in diesem Zusammenhang nur auf zwei Fälle verweisen, in denen die Schwelle von 40 % tatsächlich unterschritten wurde. Siehe GD Wettbewerb (2000b), S. 59, Kasten 7. 23 Dabei war es unerheblich, ob die fusionierenden Unternehmen selbst zu den vier größten Anbietern zählen. Zum C4-Konzentrationsgrad siehe z. B. Schmidt/Ries (1983). Formal läßt er sich folgendermaßen darstellen: C4 = [...]

aber keine hinreichende Bedingung für Marktbeherrschung dar21, auch wenn sie selbst die Existenz einer solchen „formalen Untergrenze“ bestreitet22. Im Unterschied zur EU-Kommission haben die amerikanischen Antitrust-Behörden regelmäßig explizite Vermutungskriterien angewendet und diesbezügliche Übersichten in ihren Merger Guidelines publiziert. An deren Entwicklung läßt sich somit die im Abschnitt 2.2.2.2 behandelte wettbewerbspolitische Neuorientierung seit Ende der 70er Jahre gut nachvollziehen, auf die deshalb an dieser Stelle abermals kurz eingegangen werden soll. So wurde in der ersten veröffentlichten Version der Merger Guidelines der ATD aus dem Jahr 1968 noch auf den C4-Konzentrationsgrad (C4) Bezug genommen, d. h. auf den kumulierten Marktanteil der vier größten Anbieter des relevanten Marktes23. Bei einem Wert von mehr als 0,75 kündigte die ATD ihr Einschreiten gegen die geplante Fusion an, falls außerdem das übernehmende Unternehmen und das übernommene Unternehmen über Marktanteile von mindestens jeweils 4 %, von 10 % bzw. 2 % oder von 15 % bzw. 1 % verfügten24. Mit der Publikation der revidierten Merger Guidelines im Jahr 1982 trug die ATD schließlich ihren in der Zwischenzeit geänderten Beurteilungsgrundsätzen Rechnung25. Zunächst wurde anstelle des C4-Konzentrationsgrads der Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) als Konzentrationsmaß eingeführt26. Der HHI ist definiert als die Summe der quadrierten Marktanteile aller dem relevanten Markt zugehörigen Unternehmen, wobei allerdings die Anteile der größten Firmen durch die Quadrierung weitaus stärker gewichtet werden als diejenigen kleiner [...]

Marktzutritten dieselbe Wirksamkeit in der Kontrolle der Preisgestaltung der am Markt tätigen Unternehmen zugesprochen wird wie der Substitution durch die Nachfrager. Darüber hinaus wird von den Wettbewerbsbehörden die Möglichkeit von Preisdiskriminierung durch die Anbieter beachtet15. Voraussetzung dafür ist, daß es für einen - wiederum hypothetischen - Monopolisten profitabel wäre, von einzelnen Kunden oder Kundengruppen („targeted buyers“) aufgrund ihrer geringeren Substitutionsfähigkeit oder -bereitschaft gesonderte Preise zu verlangen. Zudem darf es weder zu Handel zwischen den verschiedenen Kunden(gruppen) noch zu Arbitrage über Dritte kommen16. Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, so ist der Markt den Kunden(gruppen) entsprechend aufzuteilen. Sowohl in der europäischen als auch in der US-amerikanischen Fusionskontrolle wird die Definition des relevanten Marktes zudem ausschließlich im Hinblick auf die Preisgestaltung vorgenommen. Die korrekte Abgrenzung des relevanten Marktes ist schließlich die Vorbedingung für die Berechnung der jeweiligen Marktanteile17. Die Grundlage hierfür stellen in der Regel entweder der wertmäßige Umsatz der Unternehmen oder deren Mengenumsatz, jeweils auf Jahresbasis. Ausnahmsweise können auch ein längerer Zeitraum herangezogen oder auf andere Größen wie die Kapazität oder den Umfang der Reserven Bezug genommen werden. Im Anschluß daran müssen die Wettbewerbsbehörden aufgrund der vorgegebenen Verfahrensfristen zügig beurteilen, ob das angemeldete Fusionsvorhaben wettbewerbspolische Bedenken hervorruft und daher einer eingehenden Prüfung bedarf oder ob dies nicht der Fall ist. Diesem Zweck dienen die im folgenden Abschnitt diskutierten Vermutungskriterien. [...]

Arbeit zitieren:
Christiansen, Arndt Oktober 2000: Ein Vergleich zwischen europäischer und US-amerikanischer Fusionskontrolle, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Merger Guidelines, Fusionskontrolle, EU-Kommission, Wettbewerbspolitik, Industrieökonomik

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