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Bilanzierung von Software nach HGB, IFRS und US-GAAP

Eine kritische Analyse

Bilanzierung von Software nach HGB, IFRS und US-GAAP
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Jürgen Hartmann
  • Abgabedatum: September 2010
  • Umfang: 40 Seiten
  • Dateigröße: 360,0 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Universität Passau Deutschland
  • Bibliografie: ca. 54
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1428-8
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hartmann, Jürgen September 2010: Bilanzierung von Software nach HGB, IFRS und US-GAAP, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bilanzierung, Software, Immaterielle Vermögenswerte, HGB, IFRS

Bachelorarbeit von Jürgen Hartmann

Einleitung:

Zielsetzung der Arbeit:

Durch den immer weiter fortschreitenden technischen Wandel sind Informations- und Kommunikationssysteme ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden und aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Der Anteil der deutschen Haushalte mit einem PC hat sich von 21,2 % im Jahr 1993 auf 75,4 % im Jahr 2008 mehr als verdreifacht. Die gleiche Entwicklung ist bei Unternehmen zu beobachten, hier hat sich die Zahl der Unternehmen mit Computernutzung von 80% im Jahr 2003 auf 84 % in 2009 erhöht. Mit der erhöhten Anzahl an Computertechnologie in Unternehmen geht die Notwendigkeit einher eine erfolgreiche Software-Infrastruktur einzuführen. Viele betriebliche Geschäftsabläufe werden mit Hilfe von Software durchgeführt, welche somit einen erheblichen Beitrag zum Erfolg oder Misserfolg eines Betriebes darstellt.

Mit dem steigenden Anteil an Software ergibt sich somit die Frage, wie diese in der Bilanz anzusetzen, zu bewerten und auszuweisen ist. Dies ist mit einigen Problemen verbunden, da Software zu verschiedenen Zwecken in Unternehmen genutzt wird und sie außerdem einen immateriellen Vermögensgegenstand darstellt, dessen Bewertung sich aufgrund des abstrakten Charakters schwierig gestaltet. Die Rechnungslegungsvorschriften nach HGB, IFRS und US-GAAP behandeln den Sachverhalt der Software-Bilanzierung sehr unterschiedlich, auch aufgrund der unterschiedlichen Zwecke dieser Vorschriften. Die Arbeit beschäftigt sich kritisch mit der Frage, wie und ob Software nach den jeweiligen Vorschriften zu bilanzieren ist. Die drei Rechnungslegungsvorschriften werden dabei verglichen mit dem Ziel, die für die Adressaten sinnvollste Variante in Bezug auf die Informationsfunktion heraus zu kristallisieren. Dabei wird das Augenmerk auf die Handelsbilanz gerichtet, steuerrechtliche Aspekte werden außer Acht gelassen.

Vorgehensweise:

Die Arbeit ist in sechs Kapitel aufgeteilt, wobei der Hauptteil sich aus den Kapiteln 4 und 5 bildet. Im zweiten Kapitel wird zunächst ein allgemeiner Überblick über den Softwarebegriff gegeben und Kriterien dargestellt mit denen sich Software für bilanzielle Zwecke einordnen lässt. Daraufhin werden in Kapitel 3 die allgemeinen Zwecke beschrieben, für die die jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften entwickelt wurden. Im anschließenden Hauptteil werden die jeweiligen Methoden dahingehend untersucht, welche Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Software bestehen. Dabei werden die Ansatzvorschriften, die Bewertungsmethoden und die Anhangpublizität analysiert. Die Ergebnisse des Kapitels 4 werden in Abschnitt 5 nochmals grundlegend gegenübergestellt um dabei in einem kritischen Vergleich der Bilanzierungsgrundsätze die Vor- und Nachteile bzgl. der Informationsfunktion heraus zu kristallisieren. Das sechste Kapitel rundet die Arbeit mit einer Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse ab.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1 Zielsetzung der Arbeit 1
1.2 Vorgehensweise 1
2. Software 2
2.1 Erläuterung und Kategorisierung des Begriffs ‘Software’ 2
2.2 Einordnungskriterien der Software zu bilanziellen Zwecken 4
3. Zwecke der Rechnungslegungsvorschriften 5
3.1 Zweck des HGB 6
3.2 Zweck der IFRS 6
3.3 Zweck der US-GAAP 7
4. Bilanzierung von Software nach HGB, IFRS und US-GAAP 8
4.1 Bilanzierung von Software nach HGB 8
4.1.1 Ansatzvorschriften 8
4.1.2 Bewertung von Software nach HGB 10
4.1.3 Anhangpublizität nach HGB 11
4.2 Bilanzierung von Software nach IFRS 12
4.2.1 Ansatzvorschriften 12
4.2.2 Bewertung von Software nach IFRS 15
4.2.3 Anhangpublizität nach IFRS 17
4.3 Bilanzierung von Software nach US-GAAP 17
4.3.1 Ansatzvorschriften 17
4.3.2 Bewertung von Software nach US-GAAP 20
4.3.3 Anhangpublizität nach US-GAAP 21
5. Kritischer Vergleich der Methoden 21
5.1 Zusammenfassung und Vergleich der Rechnungslegungsvorschriften 22
5.2 Kritische Analyse des Einflusses der Software-Bilanzierung auf die Informationsfunktion 24
6. Fazit 28
Literaturverzeichnis 29

Textprobe:

Kapitel 3, Zwecke der Rechnungslegungsvorschriften:

Die drei Rechnungslegungsvorschriften unterscheiden sich teilweise in ihren Ziellegungen. Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die verschiedenen Zwecke, die mit den jeweiligen Vorschriften verfolgt werden.

3.1, Zweck des HGB:

Die wesentlichste Aufgabe der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung stellt die Regelung von Finanzinteressen dar. Dabei stellt die Ausschüttungsbemessung einen zentralen Punkt dar, der die Gläubigerschutzfunktion als wichtigsten Zweck hat. Es soll somit eine Obergrenze für einen ausschüttbaren Gewinn ermittelt werden, damit ein Mindesthaftungsvermögen im Unternehmen verbleibt, da besonders bei haftungsbegrenzenden Rechtsformen die Gefahr einer Aufzehrung des Eigenkapitals groß ist. Der Gläubigerschutz findet zudem auch Anwendung durch das Imparitätsprinzip nach HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, das eine ungleiche Behandlung von Verlusten und Gewinnen gemäß dem Vorsichtsprinzip verlangt. Für das Steuerrecht liegt natürlich die Hauptaufgabe in der Ermittlung des Periodengewinns, da dieser die steuerliche Grundlage für die Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbeertragssteuer darstellt.

Die zweite wichtige Funktion, allerdings hinter dem Gläubigerschutz zurückstehend, ist die Regelung von relevanten Informationen sowohl für das Unternehmen als auch die Adressaten. Dabei ist es die Hauptaufgabe gemäß HGB § 264 Abs. 2 eine korrekte Abbildung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln. Der Zweck besteht einerseits darin, dem Unternehmen regelmäßig ein Abbild seiner Finanzlage zu geben und andererseits externen Adressaten Informationen zur Wahrung ihrer Interessen bereitzustellen.

Durch das BilMoG, welches im Mai 2009 in Kraft getreten ist, verfolgt der Gesetzgeber eine Internationalisierung und zugleich Modernisierung des HGB. Durch eine Vielzahl veränderter Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurde das HGB dem IFRS angeglichen und somit die Aussagekraft des HGB-Abschlusses verbessert.

3.2, Zweck der IFRS:

Die IFRS sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, welche vom IASB publiziert werden. Im Gegensatz zum HGB ist die Zielsetzung der IFRS im ‘Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements’ konkret definiert. Dabei ist es die oberste Prämisse, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens sowie deren Veränderungen zu geben, die für viele Adressaten bei wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich sind. Dies erfolgt unter den Annahmen der Unternehmensfortführung sowie der Periodenabgrenzung. Als potentielle Adressaten bezeichnet das IASB Investoren, Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden, Regierungen, Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Da nicht der komplette Adressatenkreis durch die zu bereitstellenden Informationen befriedigt werden kann, orientiert sich das Framework konkret an den Bedürfnissen der Investoren, da ihr Informationsbedarf als Kapitalgeber dem der anderen Adressaten zumeist entspricht. Im Vergleich zum Zweck des HGB steht also nicht die Gläubigerschutzfunktion sondern die Informationsfunktion an erster Stelle.

Darüber hinaus beschreibt das Framework qualitative Anforderungen, die an die Bilanzierung zu stellen sind. Die vier Wichtigsten stellen dabei nach Ansicht des IASB Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit dar. Dabei wird davon ausgegangen, dass unter Einhaltung dieser Qualitätsanforderungen sowie der einzelnen Rechnungslegungsstandards das Ziel, ein die tatsächlichen Verhältnisse wieder spiegelndes Abbild des Unternehmens zu geben, erreicht wird.

Arbeit zitieren:
Hartmann, Jürgen September 2010: Bilanzierung von Software nach HGB, IFRS und US-GAAP, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bilanzierung, Software, Immaterielle Vermögenswerte, HGB, IFRS

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