Funktion und Formen der Absatzfinanzierung in der Betriebswirtschaft und speziell in der Automobilindustrie
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jacek Grajewski
- Abgabedatum: Juli 2009
- Umfang: 98 Seiten
- Dateigröße: 1,4 MB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Merseburg Deutschland
- Bibliografie: ca. 20
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3909-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Grajewski, Jacek Juli 2009: Funktion und Formen der Absatzfinanzierung in der Betriebswirtschaft und speziell in der Automobilindustrie, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Finanzierung, Leasing, Absatz, Automobilindustrie, Bankgeschäft
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Diplomarbeit von Jacek Grajewski
Einleitung:
Ihren Ursprung hat die Absatzfinanzierung in den USA. Bereits in 1800 hat die Firma Cowperthwait & Sons in New York eine Teilzahlungsfinanzierung beim Verkauf von Möbeln eingeführt. Größere Bedeutung erhielt das Abzahlungsgeschäft, als die Singer Manufacturing Co. in New York in 1860 ihre Nähmaschinen gegen Ratenzahlung verkaufte. In 1910 setzte der Absatz von Autos auf Teilzahlungsbasis ein und führte zu einer rasanten Entwicklung der Teilzahlungsfinanzierung. Die erste Teilzahlungsbank entstand im Jahre 1905 als Mercantile Credit Company in den USA. Um 1920 wurden viele Gesellschaften gegründet, die heute zu den führenden Finanzierungsgesellschaften gehören, beispielsweise: General Motors Acceptance Corporation oder die CIT Commercial Investment Trust.
In Deutschland sind zwei Entwicklungsrichtungen der Absatzfinanzierung zu beobachten: im Einzelhandel- und im Industriesektor. Das Kaufhaus Alex Friedländer vertrieb seit 1849 in Hamburg Textilien und später auch Möbel und andere Einrichtungsgegenstände gegen Wochen- oder Monatsraten. Die Vertriebsorganisation wurde ganz auf diese Methode umgestellt. Dadurch entstanden sogenannte Abzahlungsbasare oder Warenkredithäuser, von denen es in 1914 ca. 1500 in Deutschland gab. Für die Industrie war es von Bedeutung die Einführung von Singer Nähmaschinen auf den deutschen Markt in 1862. Seit dem begannen auch andere Firmen ihre Produkte auf Teilzahlungsbasis anzubieten, vor allem: Textil-, Büro- und Landmaschinen sowie Möbel, Fahrräder und Klaviere.
Erst nach dem Ersten Weltkrieg und der nachfolgenden Inflation konnte sich der bankmäßige Teilzahlungskredit positionieren. In 1925 entstand die Autokreditanstalt A. Lehnart & Co. und die von General Motors gegründete Allgemeine Finanzierungs-AG in Rüsselsheim. Danach folgten u.a. folgende Kreditinstitute: Kreditanstalt für Verkehrsmittel AG in Berlin, die Automobilbank AG, die DKWKreditgesellschaft und die Kredit AG für Ford-Fahrzeuge in Köln, die Autokäufe finanzierten. Im Jahr 1928 erreichte das Teilzahlungsgeschäft einen Anteil von 28% an dem gesamten PKW-Absatz.
Hochwertige industrielle Erzeugnisse wurden u.a. durch die neu gegründete Finanzierungsgesellschaft für Landmaschinen AG (Figelag) und die Finanzierungsgesellschaft für Industrielieferungen AG (Maschinenbank) finanziert. Neben der Konsumentenfinanzierung entstanden Spezialbanken für die gewerbliche Absatzfinanzierung: GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH, die Discount und Kredit AG und die Westdeutsche Kreditbank GmbH. Deren Aufgabe liegt darin, in Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern ihre Verkäufe durch entsprechende finanzielle Unterstützung zu fördern und die Anschaffung von Investitionsobjekten zu finanzieren. Ende der 90-er Jahre hat die Absatzfinanzierung in Deutschland durch die Entwicklung des Vendor-Finance neue Dimensionen erreicht. Die Finanzpolitik des Vendor-Finance ist darauf ausgerichtet, die Vertriebs- und Servicestrategien der Unternehmen nicht nur national, sondern vor allem auch international zu fördern. Ferner verfolgt es das Ziel, zusätzliche Erträge aus der Finanzierung zu generieren und mit erweiterten Dienstleistungen eine hohe Kundenbindung zu sichern.
Betriebswirtschaftliche Einordnung:
Ein wesentliches Problem des Absatzes besteht darin, dass grundsätzlich das Kaufinteresse vorhanden ist, der Kunde aber nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügt. Das Problem abzustellen ist Aufgabe der Absatzfinanzierung. Unter Absatzfinanzierung versteht man absatzpolitische Maßnahmen, die den Zweck haben, durch Finanzierungsvermittlung den Absatz zu fördern. Die Finanzierungsmöglichkeit wird durch das Unternehmen selbst oder mithilfe Dritter gewährt. Betriebswirtschaftlich gehört die Absatzfinanzierung zusammen mit Preispolitik, Produkt- und Sortimentsgestalltung und Werbung zum absatzpolitischen Instrumentarium eines Unternehmens. Die Absatzfinanzierung spielt als absatzpolitisches Instrument seit jeher beim Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen eine wichtige Rolle.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einführung | 4 |
| 1.1 | Historische Entwicklung | 4 |
| 1.2 | Betriebswirtschaftliche Einordnung | 5 |
| 2. | Definition, Funktionen und Werkzeuge der Absatzfinanzierung | 7 |
| 2.1 | Definition | 7 |
| 2.2 | Funktionen | 9 |
| 2.3 | Werkzeuge | 12 |
| 2.3.1 | Direkte und indirekte Finanzierung | 12 |
| 2.3.2 | Wichtigste Werkzeuge | 13 |
| 3. | Vorteile der absatzfördernden Maßnahmen | 35 |
| 3.1 | Vorteile für Abnehmer | 35 |
| 3.2 | Vorteile für Anbieter | 37 |
| 4. | Absatzfinanzierung in der Automobilindustrie | 39 |
| 4.1 | Finanzdienstleistung und Finanzdienstleister in der Automobilindustrie | 40 |
| 4.2 | Systematisierung von Finanzdienstleistern in der Automobilindustrie | 42 |
| 4.3 | Anordnung der Kundengruppen in der Automobilindustrie | 45 |
| 4.4 | Kreditfinanzierung und Leasing als die wichtigsten Instrumente der Absatzpolitik in der Automobilindustrie | 47 |
| 4.4.1 | Bedeutung von Kreditfinanzierung und Leasing auf dem Absatzmarkt | 48 |
| 4.4.2 | Vergleich von Kreditfinanzierungs- und Leasingverträgen | 51 |
| 4.5 | Kriterien zur Bewertung der Finanzierungsarten | 66 |
| 5. | Vorteile für Hersteller, Händler und Importeure durch verbundene Finanzdienstleister | 81 |
| 6. | Weitere Finanzdienstleistungsprodukte in der Automobilwirtschaft | 86 |
| 7. | Konsequenzen der Absatzfinanzierungsentwicklung in der Automobilindustrie auf das traditionelle Bankgeschäft | 91 |
| 8. | Schlusswort | 95 |
| 9. | Abbildungsverzeichnis | 97 |
| 10. | Quellenverzeichnis | 99 |
Textprobe:
Kapitel 2.3.2.3, Vertragsformen des Leasings:
Mit der Bezeichnung Leasing werden im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedliche Sachverhalte dargestellt. Unter Fehlen von einer gesetzlichen Regelung, die den Inhalt eines Leasingvertrages bindend beschreibt, gibt es in der Praxis eine große Vielfalt an Mischformen, in deren die Gebrauchsverschärfung sowie die Objekt- und Gebrauchsrisiken zwischen den Parteien festgelegt werden. Deshalb wird es empfohlen, Leasingverträge zu prüfen, ob sie schuld- und steuerrechtlich mit den von Bundesgerichtshof bzw. Bundesfinanzhof aufgestellten und anerkannten Normen korrespondieren.
1. Finanzierungsleasing (Finance Lease):
In Deutschland überwiegende Vertragsform, die dem Kredit vergleichbare Finanzierungsfunktion erfüllt. In der Regel alle mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundenen Risiken und Chancen gehen auf dem Leasingnehmer über. Die Zahlungen des Leasingnehmers, während der Vertragsdauer, enthalten volle Rückführung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten des Leasinggebers für die Beschaffung und Bereitstellung des Leasinggegenstandes. Während der sogenannten Grundmietzeit sind Finanzierungsleasingverträge meistens unkündbar.
- Vollamortisationsvertrag:
Die Amortisation der Kosten erfolgt durch die monatlich fälligen Leasingzahlungen (Leasingraten). Nach dem Vertragsende geht der Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurück. In den Fällen, wo der Leasingnehmer an einer weiteren Nutzung interessiert ist, sehen die meisten Vollamortisationsverträge die Möglichkeit des Kaufs oder des Abschlusses eines Anschlussleasingvertrages vor. Kommt zu Folgevereinbarung nicht, verwertet der Leasinggeber den Gegenstand über den Markt.
- Teilamortisationsvertrag:
Die Summe der Leasingzahlungen führt nicht zu Deckung aller Kosten. Erst nach dem Verkauf oder erneuten Vermietung des Leasinggegenstandes amortisiert die Leasinggesellschaft ihre Investition in voller Höhe. Gegen das Risiko eines Wertverlustes sichert sich der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer durch eine Verkaufsoption (Andienungsrecht) an dem Leasinggegenstand ab. Für den Fall, dass eine andere Verwertung des Leasinggegenstandes den Restwert nicht abdeckt, wird der Leasingnehmer zum Kauf verpflichtet. Der Kaufpreis richtet sich nach dem kalkulierten Restwert. Eine gleichwertige Alternative bietet ein Anschlussleasingvertrag, in sofern die Leasingraten, bis zum Ablauf des Vertrages, wenigstens die Vollamortisation erreichen. Liegt der Marktpreis über dem Restwert, nutzt der Leasinggeber die Gewinnchance. Teilamortisationsverträge sehen eine Beteiligung des Leasingnehmers an dem Mehrerlös vor. Der Leasingnehmer erhält in dem Fall bis zu 75% der Differenz aus dem Verkaufserlös und dem kalkulierten Restwert. Im Fall eines Mindererlöses ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Differenz zum Restwert zu begleichen.
- Leasingvertrag mit vorzeitiger Kündigungsoption:
Der kündbare Vertrag ist eine weitere Form, die vor allem bei IT-Anlagen verwendet ist. Nach einer unkündbaren Phase kann der Leasingnehmer zu fest vereinbartem Zeitpunkt den Vertrag kündigen. Vor dem Erreichen der Vollamortisation ist in Höhe der noch ausstehenden Restamortisation eine Abschlusszahlung zu leisten. Der Gewinn aus dem Verkauf des Leasinggegenstandes wird zu 90% mit der Abschlusszahlung verrechnet. Der Mehrerlös fließt der Leasinggesellschaft zu.
2. Operate Lease:
Diese Form des Leasings ist vor allem in Ländern mit angelsächsischen Rechnungslegungsvorschriften verbreitet. In Deutschland konnte sich das Operate Lease fast ausschließlich im Fahrzeugleasing durchsetzen. Operate Leasingverträge sind grundsätzlich Teilamortisationsverträge – die vertragsbezogenen Kosten werden nicht durch die Summe der Leasingzahlungen gedeckt. Der Leasinggeber haftet für die Vollamortisation der Investitionskosten und trägt das volle Restwertrisiko. Die Voraussetzung für eine volle Amortisation ist die mehrmalige Vermietung an gegebenenfalls unterschiedliche Mieter oder der Verkauf des Leasinggegenstandes zu einem dem restwertentsprechenden Preis. Um den Restwert korrekt zu ermitteln, bedarf es umfassendes Know-how der Vermarktungsmöglichkeiten und die genauen Kenntnisse der Werteentwicklung des Leasinggegenstandes. Operate Leasingverträge sind überwiegend mit kürzeren Laufzeiten ausgestattet. Sie sind besonders geeignet für Kunden, die ein Wirtschaftsgut nur einen bestimmten Zeitraum nutzen wollen, z. B. für zeitlich befristete Projekte oder wegen erforderlicher Kapazitäts- und Technologieanpassungen. Da der Vermarktungspreis des Wirtschaftsgutes von Erhaltungszustand beeinflusst wird, hat der Leasinggeber begründete Interessen an der sorgfältigen Pflege und Instandhaltung des Leasinggegenstandes. Folglich werden Operate Leasingverträge öfter mit Wartungs-, Reparaturleistungen verknüpft.
3. Spezialleasing:
Bei dem Sonderfall handelt es sich um das Vermieten von speziell auf die individuellen Ansprüche des Leasingnehmers zugeschnittenen Leasingobjekten. Da diese Wirtschaftsgüter individuell für einzelnen Leasingkunden entworfen wurden und nur von ihm sinnvoll genutzt werden können, werden sie nur selten auf dem Markt gehandelt. Der Leasinggeber ist trotz seiner Stellung als juristischer Eigentümer nachhaltig von der wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen. Dadurch sind eine steuer- und handelsrechtliche Zuordnung des Leasingobjektes beim Leasinggeber und ein Off-Balance-Sheet-Effekt beim Leasingnehmer nicht realisierbar. Das zivilrechtliche (Leasinggeber) und wirtschaftliche (Leasingnehmer) Eigentum fallen beim Spezialleasing auseinander.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836639095
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Grajewski, Jacek Juli 2009: Funktion und Formen der Absatzfinanzierung in der Betriebswirtschaft und speziell in der Automobilindustrie, Hamburg: Diplomica Verlag
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Finanzierung, Leasing, Absatz, Automobilindustrie, Bankgeschäft



