Arbeitnehmerdatenschutz und der Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Mike Langbein
- Abgabedatum: November 2003
- Umfang: 74 Seiten
- Dateigröße: 333,6 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Schmalkalden Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3004-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8366-3004-7 P - ISBN (CD) :978-3-8366-3004-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Langbein, Mike November 2003: Arbeitnehmerdatenschutz und der Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Teledienst, Übermittlung, Mitbestimmung
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Diplomarbeit von Mike Langbein
Zusammenfassung:
Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien halten in immer mehr Unternehmen und Unternehmensbereichen Einzug. Die personenbezogenen Daten, welche über Arbeitnehmer im Unternehmen gespeichert werden, sind sehr zahlreich. Hierzu gehören beispielsweise die Personalstammdaten (Name, Anschrift, Familienstand, Steuerklasse usw.), die tägliche Arbeitszeiterfassung und Verbindungsdaten, die beim Telefonieren oder der Nutzung von E-Mail oder des Internets anfallen. Darüber hinaus werden in einigen Unternehmen bestimmte Bereiche videoüberwacht.
Diese Daten sind für bestimmte Unternehmenszwecke erforderlich, z. B. für die Entgeltabrechnung, die Überprüfung der Telefonrechnung und die Überwachung der Zutrittskontrolle im Eingangsbereich des Firmen- oder Betriebsgeländes. Die Daten dürfen allerdings nicht zweckentfremdet verwendet werden oder in unbefugte Hände gelangen. Das Bundesdatenschutzgesetz und verschiedene bereichsspezifische Gesetze (z. B. das Telekommunikationsgesetz, das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz) sollen den einzelnen vor einem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten schützen. Ob die derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften dem stetig zunehmenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Arbeitsleben sowie den Besonderheiten des Arbeitsrechts Rechnung tragen, erscheint zweifelhaft.
Die vorliegende Arbeit zeigt zunächst die Rechtsquellen des Arbeitnehmerdatenschutzes auf. Danach werden die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten dargestellt. Hierbei werden unter anderem auch die Erweiterung des gesetzlichen Zulässigkeitsrahmens einer Datenverarbeitung durch eine Einwilligung des Arbeitnehmers erörtert und die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung nach § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes aufgezeigt.
Anschließend werden der Einsatz von Telekommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Internet und Intranet) im Arbeitsverhältnis und die dabei zu beachtenden bereichsspezifischen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, des Teledienstegesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes ausführlich betrachtet. Es wird dargestellt, wie die dienstliche Nutzung von der Nutzung für private Zwecke abzugrenzen ist und auf welche Weise der Arbeitgeber die Erlaubnis zur Nutzung für private Zwecke erteilen kann. Dabei wird auch die Frage beantwortet, ob eine einst vom Arbeitgeber erteilte Erlaubnis zur Nutzung des Telefons für private Zwecke automatisch auch für die Nutzung von E-Mail und Internet nach deren Einführung gelten kann.
Der momentan in der Literatur diskutierte Meinungsstreit, ob eine E-Mail mehr mit einem Brief oder einem Telefonat zu vergleichen sei, wird ausführlich dargestellt und entschieden. Außerdem werden die sich ergebenden rechtlichen Konsequenzen dargestellt, wenn sich die Rechtsprechung künftig der einen oder der anderen Meinung anschließt.
Weiterhin wird je nach Art der Nutzung ausgeführt, welche Kontrollmöglichkeiten der Arbeitgeber hat und welche Sanktionen bei einem Missbrauch durch den Arbeitnehmer in Betracht kommen.
Anschließend werden die rechtlichen Probleme bei der Übermittlung von Arbeitnehmerdaten ins In- und Ausland (z. B. an ein anderes Konzernunternehmen) aufgezeigt. Außerdem erfolgt eine kurze Darstellung der Auskunfts- und sonstigen Rechte des Arbeitnehmers nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die bei der Einführung und Anwendung von E-Mail und Internet/Intranet in Betracht kommenden Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden näher erläutert. Die Beteiligungsrechte des Personalrates nach dem BPersVG bleiben dagegen im Rahmen dieser Arbeit unberücksichtigt.
Weiterhin werden die wichtigsten Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Meldepflicht, zur Vorabkontrolle und zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie zur Datensicherheit kurz angesprochen. Anschließend werden die Gründe für die von vielen Seiten erhobene Forderung nach einem bereichsspezifischen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz dargestellt. Den Abschluss der Arbeit bilden eine Zusammenfassung und ein Ausblick.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Rechtsquellen des Arbeitnehmerdatenschutzes | 3 |
| 2.1 | Bundesdatenschutzgesetz | 3 |
| 2.1.1 | Historische Entwicklung | 3 |
| 2.1.2 | Zweck | 4 |
| 2.1.3 | Aufbau | 4 |
| 2.1.4 | Anwendungsbereich | 5 |
| 2.1.5 | Begriffsbestimmungen | 5 |
| 2.1.5.1 | Nicht-öffentliche Stellen | 5 |
| 2.1.5.2 | Personenbezogene Daten | 6 |
| 2.1.5.3 | Erheben, Verarbeiten und Nutzen | 6 |
| 2.1.5.4 | Automatisierte Verarbeitung und nicht automatisierte Datei | 6 |
| 2.1.5.5 | Verantwortliche Stelle | 6 |
| 2.2 | Telekommunikationsgesetz, Teledienstegesetz und Teledienstedatenschutzgesetz | 6 |
| 3. | Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten | 8 |
| 3.1 | Anwendbarkeit des BDSG im Arbeitsverhältnis | 8 |
| 3.2 | Zweckbindung | 9 |
| 3.3 | Datenverwendung für andere Zwecke | 10 |
| 3.4 | Erweiterung des Zulässigkeitsrahmens durch Einwilligung | 10 |
| 3.5 | Besondere Bestimmungen für „sensitive“ Daten | 11 |
| 3.6 | Videoüberwachung von Arbeitnehmern | 12 |
| 3.7 | Einsatz von Chip- oder Speicherkarten | 14 |
| 3.8 | Automatisierte Einzelentscheidungen | 15 |
| 3.9 | Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag | 15 |
| 4. | Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis | 16 |
| 4.1 | Arbeitsvertragliche Zulässigkeit der Einführung | 16 |
| 4.2 | Private und dienstliche Nutzung durch den Arbeitnehmer | 18 |
| 4.2.1 | Abgrenzung von privater und dienstlicher Nutzung | 18 |
| 4.2.2 | Erlaubte Nutzung zu privaten Zwecken | 19 |
| 4.2.2.1 | Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers | 19 |
| 4.2.2.2 | Ausdrückliche und konkludente Erlaubnis des Arbeitgebers | 20 |
| 4.2.2.3 | Möglichkeiten der Rücknahme der Erlaubnis | 22 |
| 4.2.2.4 | Fälle des Mißbrauchs der privaten Nutzung | 23 |
| 4.2.3 | Beschränkung der Nutzung auf dienstliche Zwecke | 25 |
| 4.2.4 | Andere Pflichtverstöße des Arbeitnehmers | 25 |
| 4.2.4.1 | Nichtbenutzen der neuen Technik durch den Arbeitnehmer | 25 |
| 4.2.4.2 | Unsachgemäßer Umgang mit den technischen Einrichtungen | 26 |
| 4.2.4.3 | Verletzung der Vertraulichkeit | 27 |
| 4.2.4.4 | Beleidigende Äußerungen des Arbeitnehmers | 28 |
| 4.2.4.5 | Pornographische Inhalte und Telefonsex | 28 |
| 4.3 | Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers und deren Grenzen | 29 |
| 4.3.1 | Technisierte Überwachung | 29 |
| 4.3.2 | Anwendung des Telekommunikationsrechts | 30 |
| 4.3.2.1 | Begriff der Telekommunikation und Aufbau des Telekommunikationsrechts | 30 |
| 4.3.2.2 | Anzuwendende Datenschutzvorschriften | 31 |
| 4.3.2.3 | Anwendbarkeit der §§ 85 ff. TKG sowie des TDG und TDDSG im Arbeitsverhältnis | 31 |
| 4.3.3 | Kontrolle der dienstlichen Nutzung | 33 |
| 4.3.3.1 | Allgemeiner Persönlichkeitsschutz | 33 |
| 4.3.3.2 | Kontrolle von E-Mails | 35 |
| 4.3.3.3 | Kontrolle der Nutzung von Intranet und Internet | 37 |
| 4.3.3.4 | Kontrolle von E-Mails und Internetnutzung bei bestimmten Arbeitnehmern | 38 |
| 4.3.3.5 | Kontrolle von E-Mails und Internetnutzung des Betriebsrates | 39 |
| 4.3.3.6 | Verwertungsverbot | 40 |
| 4.3.4 | Kontrolle der privaten Nutzung | 40 |
| 4.3.4.1 | Fernmeldegeheimnis nach § 85 TKG | 40 |
| 4.3.4.2 | Anwendung des TDDSG | 41 |
| 5. | Übermittlung von Arbeitnehmerdaten | 43 |
| 5.1 | Allgemeines | 43 |
| 5.2 | Übermittlung an ein anderes Konzernunternehmen im Inland | 43 |
| 5.2.1 | Anwendbarkeit des TKG und TDDSG | 43 |
| 5.2.2 | Übermittlung nach dem BDSG | 44 |
| 5.3 | Übermittlung an ausländische Niederlassungen des Konzerns sowie ins Ausland | 45 |
| 5.4 | Veröffentlichung von Arbeitnehmerdaten im Internet | 47 |
| 6. | Auskunfts- und sonstige Rechte des Arbeitnehmers | 48 |
| 7. | Beteiligungsrechte des Betriebsrates | 49 |
| 7.1 | Allgemeine Aufgaben und Informationsrechte | 49 |
| 7.2 | Beratungsrechte | 50 |
| 7.3 | Mitbestimmungsrechte bei Einführung von Internet oder Intranet | 51 |
| 7.3.1 | Versetzungen (§ 99 i. V. m. § 95 Abs. 3 BetrVG) | 51 |
| 7.3.2 | Weiterbildungsmaßnahmen (§ 96 Abs. 1 BetrVG) | 52 |
| 7.3.3 | Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) | 52 |
| 7.3.4 | Verhaltens- und Leistungskontrolle (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) | 54 |
| 7.3.5 | Veränderung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG) | 57 |
| 8. | Meldepflicht, Vorabkontrolle und betrieblicher Datenschutzbeauftragter | 58 |
| 8.1 | Meldepflicht | 58 |
| 8.2 | Vorabkontrolle | 58 |
| 8.3 | Betrieblicher Datenschutzbeauftragter | 59 |
| 9. | Datensicherheit | 60 |
| 10. | Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz | 61 |
| 11. | Zusammenfassung und Ausblick | 64 |
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836630047
Arbeit zitieren:
Langbein, Mike November 2003: Arbeitnehmerdatenschutz und der Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Teledienst, Übermittlung, Mitbestimmung




