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Arbeitnehmerdatenschutz und der Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmerdatenschutz und der Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Mike Langbein
  • Abgabedatum: November 2003
  • Umfang: 74 Seiten
  • Dateigröße: 333,6 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Schmalkalden Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3004-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8366-3004-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8366-3004-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Langbein, Mike November 2003: Arbeitnehmerdatenschutz und der Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Teledienst, Übermittlung, Mitbestimmung

Diplomarbeit von Mike Langbein

Zusammenfassung:

Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien halten in immer mehr Unternehmen und Unternehmensbereichen Einzug. Die personenbezogenen Daten, welche über Arbeitnehmer im Unternehmen gespeichert werden, sind sehr zahlreich. Hierzu gehören beispielsweise die Personalstammdaten (Name, Anschrift, Familienstand, Steuerklasse usw.), die tägliche Arbeitszeiterfassung und Verbindungsdaten, die beim Telefonieren oder der Nutzung von E-Mail oder des Internets anfallen. Darüber hinaus werden in einigen Unternehmen bestimmte Bereiche videoüberwacht.

Diese Daten sind für bestimmte Unternehmenszwecke erforderlich, z. B. für die Entgeltabrechnung, die Überprüfung der Telefonrechnung und die Überwachung der Zutrittskontrolle im Eingangsbereich des Firmen- oder Betriebsgeländes. Die Daten dürfen allerdings nicht zweckentfremdet verwendet werden oder in unbefugte Hände gelangen. Das Bundesdatenschutzgesetz und verschiedene bereichsspezifische Gesetze (z. B. das Telekommunikationsgesetz, das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz) sollen den einzelnen vor einem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten schützen. Ob die derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften dem stetig zunehmenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Arbeitsleben sowie den Besonderheiten des Arbeitsrechts Rechnung tragen, erscheint zweifelhaft.

Die vorliegende Arbeit zeigt zunächst die Rechtsquellen des Arbeitnehmerdatenschutzes auf. Danach werden die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten dargestellt. Hierbei werden unter anderem auch die Erweiterung des gesetzlichen Zulässigkeitsrahmens einer Datenverarbeitung durch eine Einwilligung des Arbeitnehmers erörtert und die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung nach § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes aufgezeigt.

Anschließend werden der Einsatz von Telekommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Internet und Intranet) im Arbeitsverhältnis und die dabei zu beachtenden bereichsspezifischen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, des Teledienstegesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes ausführlich betrachtet. Es wird dargestellt, wie die dienstliche Nutzung von der Nutzung für private Zwecke abzugrenzen ist und auf welche Weise der Arbeitgeber die Erlaubnis zur Nutzung für private Zwecke erteilen kann. Dabei wird auch die Frage beantwortet, ob eine einst vom Arbeitgeber erteilte Erlaubnis zur Nutzung des Telefons für private Zwecke automatisch auch für die Nutzung von E-Mail und Internet nach deren Einführung gelten kann.

Der momentan in der Literatur diskutierte Meinungsstreit, ob eine E-Mail mehr mit einem Brief oder einem Telefonat zu vergleichen sei, wird ausführlich dargestellt und entschieden. Außerdem werden die sich ergebenden rechtlichen Konsequenzen dargestellt, wenn sich die Rechtsprechung künftig der einen oder der anderen Meinung anschließt.

Weiterhin wird je nach Art der Nutzung ausgeführt, welche Kontrollmöglichkeiten der Arbeitgeber hat und welche Sanktionen bei einem Missbrauch durch den Arbeitnehmer in Betracht kommen.

Anschließend werden die rechtlichen Probleme bei der Übermittlung von Arbeitnehmerdaten ins In- und Ausland (z. B. an ein anderes Konzernunternehmen) aufgezeigt. Außerdem erfolgt eine kurze Darstellung der Auskunfts- und sonstigen Rechte des Arbeitnehmers nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die bei der Einführung und Anwendung von E-Mail und Internet/Intranet in Betracht kommenden Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden näher erläutert. Die Beteiligungsrechte des Personalrates nach dem BPersVG bleiben dagegen im Rahmen dieser Arbeit unberücksichtigt.

Weiterhin werden die wichtigsten Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Meldepflicht, zur Vorabkontrolle und zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie zur Datensicherheit kurz angesprochen. Anschließend werden die Gründe für die von vielen Seiten erhobene Forderung nach einem bereichsspezifischen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz dargestellt. Den Abschluss der Arbeit bilden eine Zusammenfassung und ein Ausblick.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Rechtsquellen des Arbeitnehmerdatenschutzes 3
2.1 Bundesdatenschutzgesetz 3
2.1.1 Historische Entwicklung 3
2.1.2 Zweck 4
2.1.3 Aufbau 4
2.1.4 Anwendungsbereich 5
2.1.5 Begriffsbestimmungen 5
2.1.5.1 Nicht-öffentliche Stellen 5
2.1.5.2 Personenbezogene Daten 6
2.1.5.3 Erheben, Verarbeiten und Nutzen 6
2.1.5.4 Automatisierte Verarbeitung und nicht automatisierte Datei 6
2.1.5.5 Verantwortliche Stelle 6
2.2 Telekommunikationsgesetz, Teledienstegesetz und Teledienstedatenschutzgesetz 6
3. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten 8
3.1 Anwendbarkeit des BDSG im Arbeitsverhältnis 8
3.2 Zweckbindung 9
3.3 Datenverwendung für andere Zwecke 10
3.4 Erweiterung des Zulässigkeitsrahmens durch Einwilligung 10
3.5 Besondere Bestimmungen für „sensitive“ Daten 11
3.6 Videoüberwachung von Arbeitnehmern 12
3.7 Einsatz von Chip- oder Speicherkarten 14
3.8 Automatisierte Einzelentscheidungen 15
3.9 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag 15
4. Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis 16
4.1 Arbeitsvertragliche Zulässigkeit der Einführung 16
4.2 Private und dienstliche Nutzung durch den Arbeitnehmer 18
4.2.1 Abgrenzung von privater und dienstlicher Nutzung 18
4.2.2 Erlaubte Nutzung zu privaten Zwecken 19
4.2.2.1 Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers 19
4.2.2.2 Ausdrückliche und konkludente Erlaubnis des Arbeitgebers 20
4.2.2.3 Möglichkeiten der Rücknahme der Erlaubnis 22
4.2.2.4 Fälle des Mißbrauchs der privaten Nutzung 23
4.2.3 Beschränkung der Nutzung auf dienstliche Zwecke 25
4.2.4 Andere Pflichtverstöße des Arbeitnehmers 25
4.2.4.1 Nichtbenutzen der neuen Technik durch den Arbeitnehmer 25
4.2.4.2 Unsachgemäßer Umgang mit den technischen Einrichtungen 26
4.2.4.3 Verletzung der Vertraulichkeit 27
4.2.4.4 Beleidigende Äußerungen des Arbeitnehmers 28
4.2.4.5 Pornographische Inhalte und Telefonsex 28
4.3 Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers und deren Grenzen 29
4.3.1 Technisierte Überwachung 29
4.3.2 Anwendung des Telekommunikationsrechts 30
4.3.2.1 Begriff der Telekommunikation und Aufbau des Telekommunikationsrechts 30
4.3.2.2 Anzuwendende Datenschutzvorschriften 31
4.3.2.3 Anwendbarkeit der §§ 85 ff. TKG sowie des TDG und TDDSG im Arbeitsverhältnis 31
4.3.3 Kontrolle der dienstlichen Nutzung 33
4.3.3.1 Allgemeiner Persönlichkeitsschutz 33
4.3.3.2 Kontrolle von E-Mails 35
4.3.3.3 Kontrolle der Nutzung von Intranet und Internet 37
4.3.3.4 Kontrolle von E-Mails und Internetnutzung bei bestimmten Arbeitnehmern 38
4.3.3.5 Kontrolle von E-Mails und Internetnutzung des Betriebsrates 39
4.3.3.6 Verwertungsverbot 40
4.3.4 Kontrolle der privaten Nutzung 40
4.3.4.1 Fernmeldegeheimnis nach § 85 TKG 40
4.3.4.2 Anwendung des TDDSG 41
5. Übermittlung von Arbeitnehmerdaten 43
5.1 Allgemeines 43
5.2 Übermittlung an ein anderes Konzernunternehmen im Inland 43
5.2.1 Anwendbarkeit des TKG und TDDSG 43
5.2.2 Übermittlung nach dem BDSG 44
5.3 Übermittlung an ausländische Niederlassungen des Konzerns sowie ins Ausland 45
5.4 Veröffentlichung von Arbeitnehmerdaten im Internet 47
6. Auskunfts- und sonstige Rechte des Arbeitnehmers 48
7. Beteiligungsrechte des Betriebsrates 49
7.1 Allgemeine Aufgaben und Informationsrechte 49
7.2 Beratungsrechte 50
7.3 Mitbestimmungsrechte bei Einführung von Internet oder Intranet 51
7.3.1 Versetzungen (§ 99 i. V. m. § 95 Abs. 3 BetrVG) 51
7.3.2 Weiterbildungsmaßnahmen (§ 96 Abs. 1 BetrVG) 52
7.3.3 Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) 52
7.3.4 Verhaltens- und Leistungskontrolle (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) 54
7.3.5 Veränderung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG) 57
8. Meldepflicht, Vorabkontrolle und betrieblicher Datenschutzbeauftragter 58
8.1 Meldepflicht 58
8.2 Vorabkontrolle 58
8.3 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 59
9. Datensicherheit 60
10. Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz 61
11. Zusammenfassung und Ausblick 64

Arbeit zitieren:
Langbein, Mike November 2003: Arbeitnehmerdatenschutz und der Einsatz von Telekommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Teledienst, Übermittlung, Mitbestimmung

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