Bachelor + Master Publishing
765 Bachelorarbeiten, 508 Masterarbeiten, 10.071 Diplomarbeiten

Partnerschaft und Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung

Partnerschaft und Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Anna Kildau
  • Abgabedatum: Mai 2008
  • Umfang: 99 Seiten
  • Dateigröße: 2,9 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Evangelische Fachhochschule Darmstadt Deutschland
  • Bibliografie: ca. 86
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2983-6
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kildau, Anna Mai 2008: Partnerschaft und Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Sexualität, Geistige Behinderung, Partnerschaft, Kinderwunsch, Behindertenarbeit

Diplomarbeit von Anna Kildau

Einleitung:

Persönliche Anlässe:

Die Thematik Partnerschaft, Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung beschäftigte mich im Laufe meines Studiums und meiner vorangegangenen Arbeit als Erzieherin immer wieder. In vielen unterschiedlichen Bereichen wurde ich mit dem Thema konfrontiert.

Besonders in Erinnerung ist mir die Zeit geblieben, in der ich ein Jahr in einer Heimgruppe für Jugendliche mit einer geistigen Behinderung gearbeitet habe. Die Jugendlichen meiner Gruppe waren alle im Alter der Pubertät und sexuell sehr interessiert und aktiv. Viele von ihnen masturbierten und zeigten Interesse an ihren Mitbewohnern oder Mitbewohnerinnen. Nicht selten kam es vor, dass einer der Jugendlichen im Wohnzimmer seine Hose auszog und anfing an seinem Geschlechtsteil zu spielen. Dies wurde aus Rücksicht auf die anderen Bewohner unterbunden und den Jugendlichen wurde gesagt, dass sie dafür in ihr Zimmer gehen sollten. Doch nicht jeder verfügte über ein Einzelzimmer und die Intimsphäre war damit sehr eingeschränkt.

Ein weiteres sehr prägendes Erlebnis war die Schwangerschaft eines damals 15-jährigen Mädchens. Die Schwangerschaft wurde zufällig festgestellt und durch die fehlende Sprache des Mädchens, konnte auch nie geklärt werden, wie es zu der Schwangerschaft kam. Die Eltern des Mädchens entschieden sich die Schwangerschaft abzubrechen und es kam zu einer Abtreibung. Danach wurde die abgebrochene Schwangerschaft nie wieder offen thematisiert und auch das betroffene Mädchen bekam keinerlei professionelle Unterstützung. Nach diesem Ereignis bekamen alle Mädchen des Heimes vorsorglich eine Empfängnisverhütung. Doch als auch ein türkisches Mädchen die Pille bekommen sollte, nahm die Mutter diese aus dem Heim, aus Angst, dass ihre Tochter nun „Freiwild“ für alle sei. Daraufhin wurde das gesamte Heim umstrukturiert und es wurde eine Mädchenwohngruppe eingerichtet.

Vorgefundene Situation:

Alle diese Ereignisse haben mich sehr zum Nachdenken gebracht und ich habe mich immer wieder gefragt:

Wie lässt sich die Selbstbestimmung, auch die sexuelle, mit verantwortlicher Erziehung vereinbaren?

Durch die vorsorgliche Empfängnisverhütung und das Einrichten einer Mädchenwohngruppe wurde den auftretenden Problemen aus dem Weg gegangen, ohne sich wirklich mit ihnen auseinanderzusetzen. Aufklärung hat in der Schule stattgefunden, aber in der Wohngruppe wurde nur wenig darauf reagiert. Auch im pädagogischen Team wurde nicht gerne über dieses Thema gesprochen und die meisten waren froh, wenn sich schnell eine Lösung fand. Insgesamt musste ich feststellen, dass es bei allen Beteiligten eine große Befangenheit bei dem Thema geistige Behinderung und Sexualität, Partnerschaft und Schwangerschaft gab.

Erkenntnisinteresse und Fragestellung:

Dass auch Menschen mit geistiger Behinderung den Wunsch nach einer Beziehung und nach Kindern haben ist nicht neu, doch der Umgang damit scheint dennoch ein Tabuthema zu sein. Während Institutionen und Fachkräfte sich teilweise aufgeschlossen dem Thema Sexualität und Partnerschaft gegenüber zeigen, scheint jedoch bei dem Thema Kinderwunsch, Schwangerschaft und Elternschaft eine Grenze erreicht zu sein. Für mich ergeben sich dadurch folgende Fragestellungen.

Welche Bedeutung hat Partnerschaft und Kinderwunsch für Menschen mit geistiger Behinderung?

Wie wirken sich gesellschaftliche Meinungen, Vorstellungen und Vorurteile auf die tatsächliche Umsetzung einer partnerschaftlichen Beziehung aus?

Welche rechtlichen Auswirkungen kann eine geistige Behinderung auf die Lebensplanung bei Menschen mit Kinderwunsch haben?

Zum grundsätzlichen Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch der Wunsch nach einer, partnerschaftlichen Beziehungen und dem Aufbau einer eigenen Familie.

Warum aber wird Menschen mit geistiger Behinderung dieses Recht abgesprochen?

Neben dem Recht auf Elternschaft muss auch immer die Seite der Kinder geistig behinderter Eltern bedacht werden und ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch mit den Fragen beschäftigen.

Stellt das Recht auf Elternschaft ein Gegensatz zur Wahrung des Kindeswohls dar?

Ist die Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung mit Blick auf die Kinder verantwortbar?

Ein weiterer wichtiger Faktor scheint mir die Form der Unterstützung von Eltern und Kindern zu sein von daher möchte ich darauf schauen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es im Bereich der Sozialen Arbeit für Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder und wann sind sie sinnvoll?

Ein wichtiger Aspekt ist meiner Ansicht nach auch der Grad der geistigen Behinderung der betroffenen Person. Je schwerer die geistige Behinderung einer Person ist, desto mehr Unterstützung bedarf sie im Falle einer Elternschaft und desto mehr Probleme ergeben sich auch. Deshalb muss auch bei dem Recht auf Elternschaft immer auf den Lebenskontext geschaut werden und die Schwere der Behinderung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen und um gezielter auf die Fragen eingehen zu können, werde ich eine Eingrenzung auf Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung vornehmen.

Nicht aus Diskriminierungsgründen, sondern aus Gründen der besseren Lesbarkeit werde ich in der vorliegenden Arbeit ausschließlich die männliche Form benutzen.

Gang der Untersuchung:

Um den Fragestellungen auf den Grund zu gehen, werde ich zunächst in Kapitel 2 auf das allgemeine Begriffsverständnis von geistiger Behinderung eingehen sowie auf die Ursachen. In Kapitel 3 werde ich auf die Unterschiede zur Pubertät von Jugendlichen mit geistiger Behinderung eingehen und auf die Bedeutung der Sexualität und Selbstbestimmung. Ein kurzer geschichtlicher Überblick thematisiert den Wandel in der Bewertung der Sterilisation von Menschen mit geistiger Behinderung. Im 4. Kapitel wird es um Bedeutung und Grundvoraussetzung für eine gelingende Partnerschaft gehen. Zur Veranschaulichung werde ich an dieser Stelle eine Partnervermittlung für Menschen mit geistiger Behinderung vorstellen und auf Sexualassistenz als Alternative eingehen.

Kapitel 5 behandelt die rechtlichen Aspekte und deren Auswirkungen, Kapitel 6 Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Dabei wird es unter anderem um die Gründe des Kinderwunsches gehen sowie um die Vorurteile bezüglich des Kinderwunschs von Menschen mit geistiger Behinderung. Stellt das Recht auf Elternschaft einen Gegensatz zum Kindeswohl dar? ist die Frage des anschließenden Kapitels.

Die aktuelle Statistik über die Zahlen der Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung wird zur Übersicht dargestellt.

Im 7. Kapitel schließlich werden die Unterstützungsmöglichkeiten von Eltern mit geistiger Behinderung und ihren Kindern in der Sozialen Arbeit und in Kapitel 8 die Situation der betroffenen Kinder geistig behinderter Eltern untersucht.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 4
1.1 Persönliche Anlässe 4
1.2 Vorgefundene Situation 4
1.3 Erkenntnisinteresse und Fragestellung 5
1.4 Aufbau der Arbeit 7
2. Geistige Behinderung 8
2.1 Allgemeines Begriffsverständnis 8
2.2 Ursachen von geistiger Behinderung 9
3. Sexualität und Pubertät 14
3.1 Zum Begriffsverständnis von Sexualität. 14
3.1.1 ...und Pubertät 15
3.1.2 Die Pubertät von Jugendlichen mit geistiger Behinderung 17
3.2 Die Bedeutung von Sexualität für Menschen mit geistiger Behinderung 18
3.2.1 Sexuelle Selbstbestimmung als Grundrecht für Menschen mit Behinderung 20
3.2.2 Wenn die Selbstbestimmung zur Fremdbestimmung wird - Sterilisation von Menschen mit geistiger Behinderung 23
4. Partnerschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung 27
4.1 Möglichkeiten und Grundvoraussetzungen für eine gelingende Partnerschaft 30
4.2 Eheschließung 33
4.3 Die Partnervermittlung „Schatzkiste“ 34
4.4 Sexualassistenz oder Sexualbegleitung als Alternative? 36
5. Rechtliche Aspekte bezüglich Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung 38
5.1 Verankerung der rechtlichen Aspekte im Grundgesetz 38
5.2 Die juristischen Auswirkungen von „Rechtlicher Betreuung“ und „Einwilligungsvorbehalt“ 40
5.3 Geschäfts(un)fähigkeit und deren Auswirkungen 44
5.4 Allgemeinen Aspekte der elterlichen Sorge und Eingriffe 46
5.4.1 Elterliche Sorge und „Rechtliche Betreuung“ 49
5.4.2 Elterliche Sorge und Geschäftsunfähigkeit 50
6. Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung 52
6.1 Aktuelle Statistik über Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland 52
6.2 Kinderwunschgründe 54
6.3 Vorurteile gegen Kinderwunsch und Elternschaft bei Eltern mit geistiger Behinderung 56
6.4 Recht auf Elternschaft versus Kindeswohlgefährdung 62
7. Möglichkeiten der Unterstützung in der Sozialen Arbeit 65
7.1 Rechtliche Verankerung der Unterstützung 66
7.2 Möglichkeiten der Umsetzung von Unterstützungsangeboten 67
7.2.1 Wohnformen und Unterstützungsmodelle - ein Überblick 70
7.2.2 Unterstützungsmodelle im Ausland 72
7.2.3 „MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.“ – Beispiel eines Unterstützungsmodels 74
8. Die Situation der Kinder geistig behinderter Eltern 78
9. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick 83
Abkürzungsverzeichnis 90
Abbildungsverzeichnis 91
Tabellenverzeichnis 91
Literaturverzeichnis 92

Textprobe:

Kapitel 4, Partnerschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung:

Im Brockhaus wird Partnerschaft allgemein definiert als „soziales Prinzip für vertrauensvolle Zusammenarbeit zw. Individuen (…) mit unterschiedl. Zielsetzung, die ihre Ziele nun gemeinsam unter gegenseitiger Kompromissbereitschaft erreichen können oder Vorteile anderer Art aus ihrer Kooperation ziehen.“ Welche Ziele oder Vorteile damit gemeint sind, bleibt offen. Auf welche Individuen sich diese Definition bezieht, wird nicht eingeschränkt. So ist im wesentlichen die Bedeutung der Partnerschaft für Menschen mit einer geistigen Behinderung keine andere, als für Menschen ohne Behinderung. Wie bei allen anderen auch, wird in einer Partnerschaft Zugehörigkeit und Vertrauen gesucht. „Die Verknüpfung von Liebe, Vertrauen, Geborgenheit, Wertschätzung und Zärtlichkeit sind die Hauptmotive für eine Beziehung“, sowohl bei Menschen mit als auch ohne geistige Behinderung. Und dennoch spielen bei Menschen mit geistiger Behinderung noch andere Aspekte der Partnerschaft eine wichtige Rolle. Nicht unbedeutend ist dabei der Gedanke der Normalität. Partnerschaft wird von den meisten mit Normalität und einem glücklichen, normalen Leben verbunden. Aus diesem Normalitätsgedanken heraus stellen sich die meisten Menschen mit geistiger Behinderung eine Partnerschaft mit einem Nichtbehinderten Menschen vor. Weiter bedeutet Partnerschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung, sich und anderen die eigene Attraktivität bewusst zu machen. Der Partner kümmert sich nicht aus bestimmten ethischen oder beruflichen Pflichten (z.B. als Elternteil oder Betreuer) um die Person, sondern aus persönlichem Interesse an seinem Partner. Das unterstützt das Gefühl, ein „normaler“ Mann oder eine „normale“ Frau zu sein und als gleichwertiger Partner akzeptiert zu werden. Das Gefühl der Gleichwertigkeit hat eine hohe Bedeutung für Menschen mit geistiger Behinderung, denn in ihrem Alltag erleben sie meist das Gegenteil, da sie in einer große soziale Abhängigkeit von Eltern oder Bezugspersonen leben. Eine Partnerschaft kann von daher sehr entwicklungsfördernd und identitätsstabilisierend sein. Statt dem entgegenzuwirken, sollte die Motivationskraft einer Partnerschaft pädagogisch genutzt werden. So schreibt auch MOLINSKI als Zielformulierung für das pädagogische Handeln bei der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung, „dass eine erotische Beziehung für die personale Reifung der Beteiligten förderlicher ist, als der Verzicht auf sie.“ Im Gegensatz zu früher sind Partnerschaften von Menschen mit geistiger Behinderung heutzutage eher akzeptiert und dennoch sind die Möglichkeiten einer Partnerschaft meist sehr eingeschränkt. Häufig liegt es nicht an der Person selbst, sondern am Umfeld. Nicht die Menschen mit Behinderung, sondern wir sind es, die Probleme im Umgang mit Sexualität und Partnerschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung haben. Die eigenen Normen und Werte spielen immer eine große Rolle und von besonderer Bedeutung sind die Normen und Werte der Personen, die eine Beziehung zu einem Menschen mit Behinderung haben, also die Eltern, Betreuer, etc.. Da durch dieses Thema die Bezugspersonen der Menschen mit Behinderung, mit sich selbst konfrontiert werden, ist eine stetige Auseinandersetzung mit dem Thema wichtig. Nur wer sich selbst gut kennt und sich kritisch beobachtet, kann sich bewusst machen, welchen Einfluss er auf die Person mit Behinderung ausübt.

Natürlich dürfen auch die Sorgen über Risiken oder Empfängnisverhütung nicht außer Acht gelassen werden. Dennoch sollten diese Sorgen nicht so dominieren, dass jegliche Art von Zuwendung direkt unterbunden wird. „Wer es bei geistig behinderten Menschen doch versucht, setzt auf ihre Wehrlosigkeit und ihre totale Unmündigkeit, negiert aber ihre Würde als Geschlechtswesen und riskiert Lebensglück.“ Das Leben von Menschen mit geistiger Behinderung kann andere Maßstäbe eines glücklichen Lebens haben. Hier stellt sich die Frage, nach der Relevanz abweichender Maßstäbe und Lebensentwürfe.

Nach HUBER können wir nur Mensch werden und als Mensch leben mit unseren Nächsten. Von daher kommt den Bezugspersonen große Bedeutung zu, sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Gerade Menschen mit Behinderung sind auf diese Beziehungen mehr angewiesen, als andere Menschen, da sie ihre Hilfe benötigen. Aber „fremdbestimmte“ Beziehungen zu Erziehern und Betreuern sind dabei nicht ausreichend, sondern nur eine Unterstützung. Menschen mit geistiger Behinderung brauche ihre eigenen Beziehungen, die sie selbst finden und die ihren eigenen Vorstellungen entsprechen. Doch Voraussetzung für das Gelingen einer Beziehung ist eine positive und unterstützende Haltung der Eltern und Betreuer. So lautet die Aussage einer jungen Frau aus dem Theodor-Heckel-Bildungswerk: „Ich wünsche mir, dass die Eltern auch überlegen, dass sie auch einen Freund oder Freundin haben, und die haben sie sich wahrscheinlich auch selber ausgesucht. Warum können dann wir Behinderte unsere Freunde nicht aussuchen. Nur weil wir behindert sind?“ Oft halten Eltern ihre Kinder mit geistiger Behinderung davon ab, einen Partner zu haben. SPECK nennt dafür drei Gründe, Angst, Gewohnheit und Unwissenheit.

Angst, weil die Eltern nicht wissen, was zwischengeschlechtliche Beziehungen bei ihren Kindern mit geistiger Behinderung bedeutet. Es fehlt die Erfahrung mit geschlechtlichen Bedürfnissen bei Menschen mit geistiger Behinderung. Eltern haben Angst, dass ihre Kinder gar nicht wissen, wie man als Mann oder Frau miteinander umgeht. Sie haben auch Angst davor, was „die Leute“ sagen und Angst davor was passiert, wenn sogar ein Kind aus dieser Beziehung entsteht. Damit keine „schlafenden Hunde“ geweckt werden, versuchen sie, Beziehungen lieber im Voraus zu verhindern.

Gewohnheit, weil Eltern an bestimmte Tagesabläufe mit ihrem behinderten Kind gewohnt sind. Tritt ein Partner in das Leben des Kindes, ändert sich der gewohnte Tagesablauf. Die Ordnung wird aus der Ruhe gebracht. Die vielen Schwierigkeiten und Sorgen, die Eltern mit einem behinderten Kind haben, wurden mühevoll in eine Ordnung gebracht, die nun ins Wanken gerät. So wäre es vielen Eltern lieber, wenn der Sohn oder die Tochter immer ein Kind bliebe und damit keine weiteren Probleme auftauchen.

Unwissenheit, weil Eltern nicht wissen, wie ihre Kinder Partnerschaft leben und „was sie miteinander haben“. Häufig haben sie keine Vorstellung davon, was es für ihr Kind bedeutet, eine Partnerschaft verwehrt zu bekommen. Sie wissen nichts über seelische Folgen, die daraus entstehen können. Es gibt Untersuchungen, aus denen hervorgeht, dass im Alter zwischen 20 und 30 Jahren die Aggressionen und Autoaggressionen bei Menschen mit geistiger Behinderung stark zunehmen. Wird ihnen Partnerschaft verwehrt, entstehen Hindernisse, die nicht überwindbar und letztendlich nur durch (Auto-) Aggressionen kompensierbar sind.

Menschen mit Behinderungen sollten mehr Aufgaben zugemutet bekommen, bei denen sie als Erwachsene angesprochen und behandelt werden und somit zu partnerschaftlichen Beziehungen angeregt werden. Denn durch das Gefühl geliebt zu werden und lieben zu können, wird das Alleinsein mit der eigenen Behinderung aufgehoben und nicht, die Behinderung in den Vordergrund gestellt, sondern das gleichberechtigte Menschsein.

Erkenntnis:

Das Thema Partnerschaft bei Menschen mit Behinderung darf nicht ausgegrenzt werden, sondern muss kultiviert werden. Die Aufgabe von Eltern und Betreuern ist es, Ablösung und Selbständigkeit zu fördern und die positiven Wirkungen einer Partnerschaft auf das Menschsein pädagogisch zu nutzen.

Arbeit zitieren:
Kildau, Anna Mai 2008: Partnerschaft und Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Sexualität, Geistige Behinderung, Partnerschaft, Kinderwunsch, Behindertenarbeit

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren