Sexualität geistig Behinderter - behinderte Sexualität?
Über die Wichtigkeit von Sexualität für das Menschsein
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Angela Moll, geb. Funke
- Abgabedatum: Juli 2004
- Umfang: 149 Seiten
- Dateigröße: 578,2 KB
- Note: 1,4
- Institution / Hochschule: Berufsakademie Heidenheim Deutschland
- Bibliografie: ca. 35
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2796-2
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Moll, geb. Funke, Angela Juli 2004: Sexualität geistig Behinderter - behinderte Sexualität?, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Sexualität, Behinderte Menschen, Sozialpädagogik, Geistige Behinderung, Partnerschaft
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Diplomarbeit von Angela Moll, geb. Funke
Einleitung:
Warum ich die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung zum Thema meiner Diplomarbeit gemacht habe?
Ich habe vor drei Jahren in meinem Bekanntenkreis einen Jugendlichen mit geistiger Behinderung kennen gelernt. Seit einiger Zeit befindet er sich in der Pubertät und es tauchten bei ihm viele Fragen zur Sexualität auf. Dies machte mich neugierig. Wie unterscheiden sich seine Voraussetzungen und Bedingungen von denen eines Menschen ohne Behinderung? Welche Möglichkeiten hat ein Mensch mit geistiger Behinderung seine Sexualität auszuleben? Welche Barrieren muss er dabei überwinden? Welche Probleme können dadurch sowohl für ihn aber auch für andere entstehen? Oder wie weit kann er seine Sexualität und alles, was damit verbunden ist, frei ausleben?
Und so kam ich zu der zentralen Frage meiner Diplomarbeit, die zugleich Titel meiner Arbeit ist: Ist die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung eine behinderte Sexualität?
Wenn sie behindert ist, wer ist derjenige, der diese Behinderung auslöst und bedingt?
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, bedarf es zunächst einer Definition von `geistiger Behinderung´. Was heißt dies überhaupt? Kann ein Geist behindert sein?
Luther bezeichnete Menschen mit geistiger Behinderung wie folgt: „ Solche Wechselkinder (seien) nur ein Stück Fleisch, ein massa carnis, da keine Seele innen ist, denn solches könne der Teufel wohl machen, wie er sonst die Menschen, so Vernunft, ja Leib und Seele haben, verderbt, wenn er sie leiblich besitzet, dass sie nicht hören, sehen, noch etwas fühlen, er machet sie stumm, taub, blind. Da ist denn der Teufel in solchen Wechselbälgen als ihre Seele.“ Solch eine derartige `Definition´ von geistiger Behinderung existiert heute zum Glück nicht mehr. Heute wird geistige Behinderung in Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gebracht. Es gilt herauszustellen, dass es sich nicht nur um einen `Defekt´ handelt, sondern dass zur Entstehung einer geistigen Behinderung mehrere Variablen beitragen. Und dass die Gesellschaft dabei eine wesentliche Rolle spielt.
Auch der Versuch einer Definition von `Sexualität´ darf nicht fehlen, denn es gibt weit mehr Facetten der Sexualität als der reine Geschlechtsakt. Sexualität ist ein essentielles Grundbedürfnis eines jeden Menschen, über das er sich als Mann oder Frau definiert. Aus diesem Grundbedürfnis entsteht der Gedanke: Ich kann mich fortpflanzen. Dies gilt für jeden Menschen, auch für Menschen mit schwerer oder schwerster geistiger Behinderung.
Mit den Definitionen der beiden zentralen Begriffe der hier vorliegenden Arbeit soll erreicht werden, dass für den Leser eine Basis und ein Grundverständnis entsteht, mit dem er durch die weiteren Kapitel geführt wird.
Eine grundlegende Sache muss ich jedoch noch klarstellen : Ich bin der Meinung, dass man einen Menschen mit geistiger Behinderung nicht defizitär betrachten darf. Er ist ein Mensch, wie jeder andere auch. Er hat nur einen erhöhten Förderbedarf. Deshalb möchte ich mich von der im Titel verwendeten stigmatisierenden und defizitorientierten Bezeichnung als `geistig Behinderter´ distanzieren. Meine Blickrichtung geht auf den Menschen und nicht auf sein vermeintliches Defizit. Deshalb werde ich meine Ausführungen zum Thema auf die Bezeichnung `Mensch mit geistiger Behinderung´ beziehen.
Ein kurzer geschichtlicher Rückblick auf die Ereignisse des 3. Reiches und die daraus entstandenen Konsequenzen für Menschen mit geistiger Behinderung soll ermöglichen, den ideologischen Wandel der Gesellschaft über 60 Jahre hinweg zu verfolgen und dem heutigen Stand der Diskussion um die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung näher zu kommen.
Gerade bei der zentralen Fragestellung dieser Arbeit kommt der Gesellschaft eine bedeutende Rolle zu. Es gilt herauszufinden, welchen Wechselwirkungen geistige Behinderung und Gesellschaft gegenseitig unterstehen.
Wie hat sich die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaft etabliert? Wer hat mit wem oder was ein Problem?
Um diese Fragen zu beantworten, werden Gesetzesgrundlagen, Prinzipien und problematische Aspekte für die Eltern und Erzieher von Menschen mit geistiger Behinderung herangezogen werden.
Welche Einschränkungen ergeben sich für den Menschen mit geistiger Behinderung und seine Sexualität aus dem sozialen Umfeld?
Sexualität beginnt nicht erst im Jugendalter. Sie zieht sich durch das ganze Leben. Aus diesem Grund soll die psycho-sexuelle Entwicklung des Menschen und die daraus entstehenden Konsequenzen für Menschen mit geistiger Behinderung erläutert werden. Dies ist auch deshalb wichtig, weil der Verlauf der psycho-sexuellen Entwicklung das spätere Ausleben der Sexualität nicht unwesentlich beeinflusst.
Zur Sexualität gehört, wie bereits gesagt, aber nicht nur der reine Geschlechtsakt. Auch die Partnerschaft wird ein wichtiger Punkt dieser Arbeit sein. Und wo eine Partnerschaft gelebt wird, entstehen oft auch Heirats- und Kinderwünsche. Unter diesen Punkten soll herausgestellt werden, unter welchen Bedingungen Menschen mit geistiger Behinderung heiraten können und ob und gegebenenfalls wie sich ein Kinderwunsch verwirklichen lässt.
Am Ende der Untersuchungen zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung und allem was meines Erachtens dazu gehört, steht die Überprüfung der mit Hilfe von geeigneter Fachliteratur herausgestellten Erkenntnisse. Dies soll durch die Auswertung der von mir geführten Interviews mit Menschen mit geistiger Behinderung stattfinden.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Einführung | 1 |
| 1.2 | Definitionen | 4 |
| 1.2.1 | Geistige Behinderung | 4 |
| 1.2.2 | Sexualität | 7 |
| 2. | Hauptteil | 11 |
| 2.1 | Geschichtlicher Rückblick: Der Umgang mit Menschen und ihrer geistigen Behinderung | 11 |
| 2.1.1 | Sozialdarwinismus und Behinderung | 12 |
| 2.1.2 | Der Nationalsozialismus und die Euthanasie | 13 |
| 2.1.2.1 | Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses | 13 |
| 2.1.2.2 | Die Euthanasie im 3. Reich | 14 |
| 2.1.3 | Die Entwicklung nach 1945 | 16 |
| 2.2 | (Grund-)Recht auf Sexualität - Grundlagen und Gedanken zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung | 18 |
| 2.2.1 | Das Grundgesetz | 18 |
| 2.2.2 | Das Normalisierungsprinzip | 18 |
| 2.2.3 | Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung - eher ein Problem von Eltern und Erziehern? | 19 |
| 2.2.3.1 | Sexualität und die Problematik für die Betreuer | 20 |
| 2.2.4 | Drei Vorurteile: Verdrängung, Dramatisierung und Fehldeutung | 22 |
| 2.2.4.1 | Das unschuldige Kind - Leugnung und Verdrängung der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung | 22 |
| 2.2.4.2 | „Der Wüstling“ - Dramatisierung und Überbetonung der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung | 23 |
| 2.2.4.3 | Der „klebrig Distanzlose“ - Fehldeutung nicht-sprachlicher Kommunikation von Menschen mit geistiger Behinderung | 23 |
| 2.2.5 | Partnerschaft und Liebe | 24 |
| 2.2.6 | Netzwerk People First Deutschland e.V | 26 |
| 2.3 | Der Mensch mit geistiger Behinderung und seine Sexualität | 30 |
| 2.3.1 | Die psycho-sexuelle Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung | 30 |
| 2.3.1.1 | Kindliche Sexualentwicklung (0-11 Jahre) | 31 |
| 2.3.1.2 | Mögliche Auswirkungen von geistiger Behinderung auf die kindlichen Entwicklungsphase | 34 |
| 2.3.1.3 | Altersstufe 11-17 Jahre: Die genitale Phase oder Pubertät | 35 |
| 2.3.1.4 | Problematische Aspekte der Pubertät bei Menschen mit Geistiger Behinderung und ihre Auswirkungen | 37 |
| 2.3.1.5 | Erwachsenwerden - Erwachsensein von Menschen mit geistiger Behinderung | 40 |
| 2.3.2 | Medizinische Aspekte | 41 |
| 2.3.2.1 | (sexuelle) Aktivität und Aggressivität | 41 |
| 2.3.2.2 | Verhaltensprobleme und sexuelle Fehlhandlungen | 43 |
| 2.3.3 | Selbstbefriedigung (Masturbation) | 45 |
| 2.3.4 | Verhütung | 47 |
| 2.3.5 | Sterilisation - letzte Möglichkeit zur Schwangerschaftsverhütung? | 50 |
| 2.3.6 | Die Bedeutung umfassender Sexualerziehung | 54 |
| 2.3.7 | Missbrauch und Ausnutzung | 59 |
| 2.3.8 | Rechtliche Aspekte der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderungin Bezug auf Einrichtungen der Behindertenhilfe | 63 |
| 2.4 | Partnerschaft und Heirat | 66 |
| 2.4.1 | Partnerschaft und die Begleitung von Paaren | 66 |
| 2.4.1.1 | Die Bedeutung von Partnerschaft für Menschen mit geistiger Behinderung | 66 |
| 2.4.1.2 | Die Notwendigkeit und Herausforderung der Begleitung von Paaren | 67 |
| 2.4.2 | Rechtliche Aspekte der Eheschließung von Menschen mit geistiger Behinderung | 70 |
| 2.4.3 | Die „beschützte Ehe“ und das Treuegelöbnis | 71 |
| 2.4.4 | Kritische Betrachtung | 73 |
| 2.5 | Kinderwunsch und Elternschaft | 74 |
| 2.5.1 | Aktuelle Situation | 76 |
| 2.5.2 | Kinderwunsch aus psychologischer Sicht | 76 |
| 2.5.3 | Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung | 77 |
| 2.5.4 | Rechtliche Aspekte | 81 |
| 2.5.5 | Die Notwendigkeit von Hilfesystemen | 84 |
| 3. | Wissenschaftlicher Teil Erfahrungen aus der Praxis - Interviews mit Betroffenen | 89 |
| 3.1 | Methodische Vorgehensweise | 89 |
| 3.1.1 | Suche nach geeigneten Interviewpartnern | 89 |
| 3.1.2 | Auswahl des Forschungsinstrumentes | 90 |
| 3.1.2.1 | Warum qualitatives Verfahren und problemzentriertes Interview?. | 90 |
| 3.1.3 | Auswahl und Vorinformation der Interviewpartner | 92 |
| 3.1.4 | Rahmenbedingungen der Interviews | 92 |
| 3.1.5 | Vorgehensweise bei der Auswertung der Interviews | 93 |
| 3.2 | Vorstellung der Interviewpartner | 94 |
| 3.2.1 | Elternpaar mit geistiger Behinderung | 94 |
| 3.2.2 | Jugendlicher mit geistiger Behinderung. | 96 |
| 3.3 | Auswertung und Ergebnisse des Interviews zur Elternschaft mit geistiger Behinderung | 96 |
| 3.3.1 | Auswertung nach Themenbereichen | 96 |
| 3.3.2 | Persönlicher Eindruck und zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse | 105 |
| 3.4 | Auswertung und Ergebnisse des Interviews zur Lebenswirklichkeit eines Jugendlichen mit geistiger Behinderung | 106 |
| 3.4.1 | Auswertung nach Themenbereichen | 106 |
| 3.4.2 | Persönlicher Eindruck und zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse | 110 |
| 4. | Abschließende Betrachtung und Ausblick. | 112 |
| Anhang: Interviewleitfäden, Transkriptionen der Interviews, Literaturverzeichnis | 136 |
Textprobe:
Kapitel 2.3.4, Verhütung:
Zunächst ist zu sagen, dass die Ängste und Sorgen der Eltern von Heranwachsenden mit geistiger Behinderung durchaus zu verstehen sind. Auch gerade deshalb, weil sie ihrem Kind meistens „eine von Normalisierung und Integration geprägte Teilhabe am erfüllten Leben ermöglichen und ihnen deshalb mehr Freiräume zu selbstbestimmter Lebensgestaltung inklusive sexueller Beziehung gewähren wollen.“ Und gerade deshalb ist es wichtig, Menschen mit geistiger Behinderung das Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu gewähren. Dazu gehört auch die sexuelle Entfaltung.
Die Frage der Empfängnisverhütung ist unmittelbar mit dieser sexuellen Entfaltung als Persönlichkeitsrecht und damit mit der Sexualität an sich verbunden.
Die Empfängnisverhütung ist ein äußerst wichtiges Thema und gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung sollte sorgfältig darüber nachgedacht werden, um möglich ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.
Menschen mit geistiger Behinderung sollten in einem größtmöglichen Maße an dieser Entscheidung beteiligt werden. Die endgültige Entscheidung, ob und welche Verhütungsmethode angewandt werden soll, liegt meist bei den Eltern oder Erziehern. Diese Entscheidung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität des Betroffenen, darüber sollte man sich im klaren sein.
Wichtig ist auch zu bedenken, ob der Betroffene überhaupt schon eindeutige genitalsexuelle Interessen bekundet hat. Denn Menschen mit geistiger Behinderung sind häufig für lange Zeit damit zufrieden, wenn sie nur zärtlich miteinander sind, sich umarmen oder aneinander schmiegen.
Doch wenn es soweit ist, und eine Entscheidung gefällt werden muss, lehnen viele Eltern Verhütungsmittel erst einmal grundsätzlich ab. Genannt werden Gründe, wie gesundheitliche Nebenwirkungen und Risiken und die riskante Unregelmäßigkeit in bezug auf die Einnahme. Teilweise liegt der Grund für die Ablehnung auch im Wunsch der Eltern nach absoluter Sicherheit vor ungewolltem Nachwuchs. Doch die Ablehnung einer notwendigen Verhütung ist mit Sicherheit die am wenigsten geeignete Verhütungsmethode überhaupt.
Häufig liegt der Grund für eine Ablehnung auch im schlechten Informationsstand der Eltern und Betreuer, was die verschiedenen Möglichkeiten zur Verhütung und ihrer Praktikabilität anbelangt.
Wichtig ist die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Verhütungsmethoden aber auch deshalb, weil beispielsweise einer möglichen Sterilisation nur zugestimmt werden kann, wenn alle anderen Verhütungsmethoden durchgeprüft wurden und aus der Sicht eines Facharztes und aus sexualpädagogischer Perspektive als absolut nicht anwendbar eingestuft werden. Die Sterilisation als letzte Verhütungsmethode ist jedoch ein Thema, welches einen eigenständigen Klärungsbedarf besitzt und deshalb im nächsten Abschnitt näher erläutert und ausgeführt werden soll.
Doch wenn die Gefahr einer Schwangerschaft grundsätzlich besteht, so ist eine Entscheidung mit dem Betroffenen zu treffen. Die Entscheidung muss dahin gehen, ob der Wunsch nach einem Kind besteht oder ob Empfängnisverhütung angewandt werden soll.
Der Gebrauch von Verhütungsmitteln bei einer Frau stellt wie bereits schon erwähnt, einen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Deshalb bedarf es einer ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung der Frau selbst. Natürlich stellt sich hier die rechtliche Frage, ob Verhütungsmittel gegen oder ohne den Willen der Betroffenen angewandt oder verabreicht werden dürfen, wenn beispielsweise die Eltern oder Betreuer die Verhütung als notwendig erachten. Diese Frage ist bisher rechtlich noch nicht geklärt. Der Landesverband Niedersachsen e.V. von Pro Familia und der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung geben in ihrer Broschüre „Sexualität und geistige Behinderung“ folgende, wie ich finde, gute Vorgehensweise an: „In solchen Fällen werden wir behutsam mit allen entscheidenden Instanzen überlegen, wie dem Wohl der Betroffenen am besten gedient ist“.
Welche Methode zur Schwangerschaftsverhütung angewandt werden soll, muss auf jeden Fall sorgfältig geprüft werden. Aus medizinischer Sicht sind grundsätzlich die gleichen Verhütungsmethoden wie bei Menschen ohne Behinderung in Betracht zu ziehen. Jedoch kommt es immer auf die jeweilige Person, ihre Persönlichkeit und die geistige Retardierung an. Eine Verhütungsmethode mag aus medizinischer Sicht heraus durchaus angebracht sein, eine regelmäßige und zuverlässige Einnahme und damit ein sicherer Schutz kann jedoch beispielsweise durch fehlendes Verantwortungsbewusstsein, welches eine geistige Behinderung möglicherweise mit sich bringen kann, nicht gewährleistet sein.
Deshalb ist es absolut wichtig, dass schon eine intensive und möglichst früh einsetzende Sexualerziehung stattfindet. Durch diese kann die Geschlechtsreifung positiv beeinflusst werden und Jugendliche und Erwachsenen können lernen, für die Verhütung Verantwortung zu übernehmen. Ausserdem sollte der Partner unbedingt mit einbezogen werden, damit auch er sich für die Verhütung verantwortlich fühlt und über die Methode Bescheid weiß.
Die gängigsten Verhütungsmethoden sind die Pille und das Kondom. Es sollen hier nicht alle Verhütungsmethoden dargestellt werden, jedoch ist anzumerken, dass sicher nicht alle Verhütungsmethoden für Menschen mit geistiger Behinderung anwendbar und geeignet sind. Uta Riegel untersucht in ihrem Buch „Sexualität bei geistigbehinderten Erwachsenen die einzelnen Verhütungsmethoden auf die Sicherheit und Praktikabilität für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Pille stellt damit eine gute Methode dar, wenn die regelmäßige Einnahme durch Betreuer oder Eltern gewährleistet werden kann. Dies stellt aus ihrer Sicht kein Problem dar. Andere Autoren halten diese Methode jedoch für ungeeignet gerade wegen dem hohen Maß an zeitlichem Steuerungsbedarf. Ich denke aber, dass die Entscheidung für eine Verhütungsmethode intensiv durchgeprüft und überlegt sein muss und dass es durchaus Personen gibt bei denen der zeitliche Steuerungsbedarf kein Problem darstellt.
Für eine weitere gute Verhütungsmethode hält Uta Riegel die Spirale. Sie bedarf nur einer ärztlichen Überwachung in regelmäßigen größeren Abständen und es bedarf keiner besonderen intellektuellen Fähigkeiten.
Die Drei-Monats-Spritze ist wie die zwei vorangegangenen Verhütungsmethoden auch sehr sicher. Uta Riegel hält diese Methode als die am besten geeignetste für Frauen mit geistiger Behinderung, da sie nur einen alle drei Monate stattfindenden Arztbesuch voraussetzt. Jedoch bedarf auch diese Methode einer Überwachung durch Betreuer oder Eltern, da Schmierblutungen auftreten können.
In Anbetracht dessen, dass die Verhütung nicht nur Sache der Frau ist, sollten auch die Männer als die jeweiligen Partner mit einbezogen werden.
Hier besteht die einzige Möglichkeit in der Anwendung eines Kondoms. Die in der Literatur über Menschen mit geistiger Behinderung und Sexualität sehr bekannte Autorin Ilse Achilles meint zu diesem Thema, dass schon die meisten Männer ohne Behinderung Probleme mit der richtigen Anwendung eines Kondoms hätten, und deshalb erst recht für Männer mit geistiger Behinderung nicht zu empfehlen wäre. Aber auch der Umgang mit einem Kondom und seine richtige und möglichst sichere Anwendung können geübt werden. Wahrscheinlich mangelt es da bei Männern ohne Behinderung auch schon an der nötigen Aufklärung und Übung. Die Landesvereinigungen Niedersachsen e.V. von Pro Familia und Lebenshilfe empfehlen, den Jungen, und auch den Mädchen, schon in der Pubertät die Möglichkeit zu geben, sich mit der Anwendung eines Kondoms auseinanderzusetzen. Jungs können ausserdem schon bei der Selbstbefriedigung lernen, wie man es richtig überzieht und vor allem, wie man es wieder richtig entfernt, damit nichts passieren kann. Ich bin mir sicher, dass Jungen mit geistiger Behinderung dies lernen können. Man muss ihnen nur Raum und Zeit dafür geben.
Abschließend ist anzumerken, dass die Entscheidung ob ein Verhütungsmittel angewendet werden soll und welches, immer mit den Betroffenen gemeinsam entschieden werden sollte. Denn nur dann, wenn sie es auch wollen und akzeptieren, können sie auch Verantwortung übernehmen. Menschen ohne Behinderung können und dürfen ihnen nicht alles aus der Hand nehmen. Indem sie in die Entscheidung miteinbezogen werden, fühlen sie sich ernst genommen. Das sollte auch das Ziel einer von Normalisierung und Integration geprägten Teilhabe am erfüllten Leben sein und so kann man Menschen mit geistiger Behinderung Freiräume, in denen sie ihre Persönlichkeit frei entfalten können, schaffen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836627962
Arbeit zitieren:
Moll, geb. Funke, Angela Juli 2004: Sexualität geistig Behinderter - behinderte Sexualität?, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Sexualität, Behinderte Menschen, Sozialpädagogik, Geistige Behinderung, Partnerschaft




