Zu Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Sebastian Fietz
- Abgabedatum: Mai 2008
- Umfang: 105 Seiten
- Dateigröße: 1,9 MB
- Note: 2,5
- Institution / Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Deutschland
- Bibliografie: ca. 150
- ISBN (eBook): 978-3-8366-1910-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Fietz, Sebastian Mai 2008: Zu Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Internettauschbörse, Filesharing, Urheberrecht, Musikindustrie, Datenübertragung
38,00 €
PDF-eBook Download: 38,00 €
Diplomarbeit von Sebastian Fietz
Einleitung:
In regelmäßigen Abständen wird in den Medien erwähnt, dass die Umsätze der Unterhaltungsindustrie stark rückläufig seien, wofür hauptsächlich das unautorisierte Austauschen und Vervielfältigen verschiedenster – eigentlich urheberrechtlich geschützter – Werke verantwortlich gemacht werden. Die Möglichkeiten für diesen kostenlosen Austausch schaffen spezielle Computerprogramme, die das Internet als Übertragungsmedium intensiv nutzen. Besonders stark betroffen ist die Musikindustrie, aber auch Filmproduzenten, Softwarefirmen und Buchautoren spüren deutliche Einkommensdefizite. Sie alle haben Arbeit investiert, um etwas zu erschaffen, was sie auf Datenträgern verkaufen oder zum kostenpflichtigen Download anbieten wollten; die potenziellen Käufer allerdings beschaffen sich diese Werke kostenlos über sogenannte Internettauschbörsen.
Hierbei besteht das eigentliche volkswirtschaftliche Problem darin, dass es kaum noch jemanden geben wird, der gewillt ist, geistige Werke zu schaffen, wenn er weiß, dass er dafür nicht entlohnt wird bzw. seinen Lebensunterhalt damit nicht finanzieren kann. Die Eigenheit solcher Güter ist nämlich, dass sie zwar aufwendig zu erstellen sind, aber dann, obwohl vom Ersteller nicht gewollt, über das Internet nahezu kostenlos vervielfältigt werden können.
Beim klassischen Tonträgermarkt konnte man das Produkt nur denjenigen zugänglich machen, die bereit waren, die Tonträger zum geforderten Preis zu kaufen; es gab somit Ausschließbarkeit vom Konsum. Doch nach dem Aufkommen der Tauschbörsen ist diese Ausschließbarkeit nicht mehr gewährleistet, so dass man ein Versagen des privaten Marktes vermuten kann. Informationsgüter können durchaus als öffentliche Güter bezeichnet werden, denn bei ihnen liegen weder Ausschließbarkeit noch Rivalität im Konsum vor, was ein staatliches Eingreifen nahe legen würde. Die Inhalteindustrie versucht jedoch die Ausschließbarkeit mit technischen Mitteln wiederherzustellen. Auf die genauen Definitionen der Gütertypen wird die Arbeit ebenso eingehen wie auf die Erfolgschancen der Inhalteindustrie. Diese Arbeit geht weiterhin der Frage nach, ob tatsächlich die Tauschbörsennutzung verantwortlich für die großen Umsatzrückgänge ist. Wenn sich diese Frage bejahen lassen sollte, so muss nach Lösungen gesucht werden, die sicherstellen, dass eine volkswirtschaftlich optimale Menge an Informationsgütern geschaffen und konsumiert wird.
Diesbezüglich ist zu prüfen, ob es Geschäftsstrategien gibt, die es weiterhin ermöglichen, Gewinne in diesem Wirtschaftszweig zu erzielen. Anderenfalls wäre ein staatliches Eingreifen in Betracht zu ziehen. In diesem Zusammenhang werde ich hauptsächlich auf den Spezialfall der Musikindustrie eingehen, viele der Erkenntnisse lassen sich jedoch auch auf andere Bereiche übertragen, worauf ich an den entsprechenden Stellen hinweisen werde.
Zu Beginn möchte ich einen Überblick über das Urheberrecht in Deutschland und einigen anderen Ländern geben. Hierbei lege ich den Schwerpunkt darauf, welche Werke unter welchen Bedingungen vervielfältigt werden dürfen. Danach nenne ich die technischen Möglichkeiten der Datenübertragung. Anschließend gehe ich auf die aktuelle Praxis der Durchsetzung von Urheberrechten und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten ein. Im nächsten Kapitel werden dann mögliche Anreizstrukturen analysiert, die Nutzer dazu veranlassen, urheberrechtlich geschützte Werke entweder zu kaufen oder kostenlos über Tauschbörsen zu beziehen. Das letzte Kapitel versucht, akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Inhaltsverzeichnis:
| Tabellenverzeichnis | VI | |
| Abkürzungsverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Allgemeine Rechtsgrundlagen des Urheberrechts | 3 |
| 2.1 | Die Rechtssituation in Deutschland | 3 |
| 2.1.1 | Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt? | 3 |
| 2.1.2 | Erlöschen der Urheberrechte | 5 |
| 2.1.3 | Zulässigkeit von Urheberrechtsbeschränkungen | .5 |
| 2.1.4 | Umgehungsverbot eines Kopierschutzes | 9 |
| 2.1.5 | Welche Bedeutung hat das UrhG für Tauschbörsen? | 11 |
| 2.2 | Lizenzbestimmungen | 12 |
| 2.2.1 | Allgemeines | 12 |
| 2.2.2 | Freie Software | 13 |
| 2.2.3 | Wichtige Lizenzarten | 14 |
| 2.3 | Vergleichender Rechtsausblick | 16 |
| 2.3.1 | Österreich | 16 |
| 2.3.2 | Schweden | 17 |
| 2.3.4 | Schweiz | 17 |
| 2.3.5 | USA | 17 |
| 3. | Technische Grundlagen des File-Sharings | 19 |
| 3.1 | Technische Voraussetzungen | 19 |
| 3.1.1 | Datenübertragung | 19 |
| 3.1.2 | Festplattenkapazitäten | 20 |
| 3.1.3 | Datenkomprimierung | 21 |
| 3.1.4 | Der Vollständigkeit halber: Die Compact-Disc | 22 |
| 3.2 | Mögliche Datenübertragungstechniken | 23 |
| 3.2.1 | Allgemeine Bedeutung von Webservern | 23 |
| 3.2.2 | BitTorrent-Technologie | 24 |
| 3.2.3 | Klassische P2P-Tauschbörsenprogramme | 26 |
| 3.2.4 | Anonymisierende P2P-Tauschbörsenprogramme | 35 |
| 4. | Wahrung und Schutz der Urheberrechtsinteressen | 42 |
| 4.1 | Institutionelle Urhebervertreter | 42 |
| 4.2 | Kopierschutzverfahren | 45 |
| 4.2.1 | Kopierschutz für Audio-CDs | 45 |
| 4.2.2 | DRM-Kopierschutz für kommerzielle Downloads | 46 |
| 4.2.3 | Das Wasserzeichen | 48 |
| 4.3 | Problematik der Urheberrechtsdurchsetzung | 48 |
| 4.3.1 | Raubkopie - eine zutreffende Bezeichnung? | 48 |
| 4.3.2 | Aufspüren von Urheberrechtsverletzern in Internettauschbörsen | 49 |
| 4.3.3 | Haftbarmachung des Anschlussinhabers | 54 |
| 5. | Warum stören Internettauschbörsen die Rechteinhaber? | 57 |
| 5.1 | Besondere Eigenschaften von Informationsgütern | 57 |
| 5.2 | Relevanz in Bezug auf die Fragestellung | 58 |
| 6. | Motive der Tauschbörsennutzung | 61 |
| 6.1 | Download-relevante Entscheidungskriterien | 62 |
| 6.1.1 | Individuelles Rechtsverständnis | 62 |
| 6.1.2 | Wirtschaftliche Kriterien | 64 |
| 6.2 | Upload-Motive | 69 |
| 7. | Folgen von Urheberrechtsverletzungen und denkbare Lösungen | 71 |
| 7.1 | Auswirkungen von Urheberrechtsverletzungen und eventueller Handlungsbedarf | 71 |
| 7.1.1 | Wirtschaftliche Betrachtung der Angebotsseite | 71 |
| 7.1.2 | Rechtliche und politische Argumente | 75 |
| 7.2 | Lösungsvorschläge | 77 |
| 7.2.1 | Marktlösungen | 77 |
| 7.2.2 | Politische Lösung | 82 |
| 8. | Zusammenfassung | 90 |
| 9. | Literaturverzeichnis | 93 |
Textprobe:
Kapitel 3.1.3, Datenkomprimierung: Musikdaten können aber ebenso in ein Platzsparendes Format gebracht werden. Auf einer gewöhnlichen Audio-CD können maximal 80 Minuten an Musik gespeichert werden, was einer Gesamtspeicherkapazität von 700 Megabyte entspricht.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die benötigte Speichermenge zu verringern. Einerseits gibt es verlustfreie Komprimierungsverfahren, doch auch verlustbehaftete existieren. Letztere ermöglichen zwar deutlich kleinere Dateien, so dass ihr Speicherbedarf nur noch bei etwa 10% der ursprünglich unkomprimierten Daten liegt. Denn bei der verlustbehafteten Komprimierung werden Töne, die für den Menschen nicht wahrnehmbar sind, einfach weggelassen. Und weil das mp3-Format, das zwischen den Jahren 1982 und 1995 am Fraunhofer-Institut für integrierte Schaltungen entwickelt wurde, das erste Komprimierungsverfahren seiner Art für den Musik- und Audiomarkt war, ist es auch heute noch das dominante Verfahren beim Komprimieren von Audiodateien.
Das mp3-Audioformat wird durch die Dateiendung .mp3 gekennzeichnet. Die Komprimierung im Allgemeinen bezeichnet einen Vorgang, bei dem eine Datei erzeugt wird, die zwar noch die gleichen Informationen wie die Ursprungsdatei enthält, dafür aber wesentlich weniger an Speicherplatz benötigt. Bei einer verlustfreien Komprimierung kann dieser Vorgang zu 100% rückgängig gemacht werden, d.h. wenn die komprimierte Datei wieder in ihre entkomprimierte Form zurückgewandelt wird, entspricht sie wieder vollständig - ohne Qualitäts- und Datenverlust – ihrem ursprünglichen Zustand.
Bei dieser Methode kommt es somit nie zu einem Informationsverlust. Was bei der verlustbehafteten Komprimierung von Audiodateien nicht der Fall ist, denn es werden ja die unhörbaren Informationen weggelassen. Den verschiedenen Komprimierungsverfahren liegen unterschiedliche psychoakustische Modelle zugrunde, die genau festlegen, welche Informationen ausgelassen werden können. Somit schwanken Qualität und potenziell erzielbare Platzersparnis gemäß der Wahl des psychoakustischen Modells.
Weitere gängige Dateiformate, obwohl nicht so weit verbreitet wie das mp3-Format, sind bspw. Das wma-Format von Microsoft, das sogenannte Windows Media Audio, oder aber auch das ogg-Format. Alle Audioformate teilen die Eigenschaft, dass ihre Qualität sinkt, je kleiner die Datei werden soll. Somit muss jeder selbst entscheiden, welche Qualität, die üblicherweise in der Datenübertragungsrate Kilobit pro Sekunde (Kbps) bei Wiedergabe einer Audiodatei zum Ausdruck kommt, ihm ausreichend erscheint.
In diesem Zusammenhang sollte man jedoch nie von einem verlustbehafteten Format in ein anderes verlustbehaftetes wandeln, da durch unterschiedliche Umwandlungsverfahren weitere Teile weggelassen werden, und so mit die Qualität kontinuierlich sinkt. Grundsätzlich ist das mp3-Format der de-facto-Standard, da die meisten tragbaren Abspielgeräte lediglich mp3-Dateien abspielen können, was auch für die weitverbreiteten Multimedia-Abspielprogramme Windows Media-Player und I-Tunes gilt, die standardmäßig keine ogg-Dateien wiedergeben können.
Zuletzt möchte ich noch einmal auf die Festplattenkapazität zurückkommen. Per Annahme seien - abzüglich Rundungsfehlern und Speicherbedarf für das Betriebssystem - noch effektiv 900 GB zum 921600 Ablegen von Daten verfügbar. Das entspricht (erläuternde Rechnung: 900 GB 1024=) 921. 600 Megabyte. Dem zufolge können 921.600 Minuten an Musik auf einer solchen Festplatte gespeichert werden, was umgerechnet mehr als 21 Monate sind.
Videodateien haben aber einen höheren Speicherbedarf, da hier die Bildinformationen hinzukommen, doch könnte auch hier von ein stattliches Archiv auf einer solchen Festplatte abgelegt werden.
38,00 €
PDF-eBook Download: 38,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836619103
Arbeit zitieren:
Fietz, Sebastian Mai 2008: Zu Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Internettauschbörse, Filesharing, Urheberrecht, Musikindustrie, Datenübertragung




