Atypische Beschäftigungsverhältnisse
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Tobias Szuwart
- Abgabedatum: Oktober 2007
- Umfang: 121 Seiten
- Dateigröße: 858,9 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Deutschland
- Bibliografie: ca. 51
- ISBN (eBook): 978-3-8366-1087-2
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Szuwart, Tobias Oktober 2007: Atypische Beschäftigungsverhältnisse, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Atypische Beschäftigung, Leiharbeit, Teilzeit, Minijob, Mindestlohn
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Diplomarbeit von Tobias Szuwart
Einleitung:
Die atypischen Beschäftigungsverhältnisse werden schon seit Mitte der 1980er Jahre sehr kontrovers diskutiert. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung haben sie inzwischen eine hohe Bedeutung gewonnen. Bislang sind allerdings kaum wissenschaftliche Ausarbeitungen zu diesem Thema veröffentlicht worden, welche einen Überblick über den aktuellen Stand der heterogenen und kaum zu überblickenden Erscheinungsformen bieten.
Der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit liegt in einer systematischen Gesamtschau der wichtigsten Varianten atypischer Beschäftigung. Behandelt wurden befristete und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini- und Midijobs), Selbständigkeit, die Instrumente Ich-AG und Gründungszuschuss aus der neuen Selbständigkeit, Leiharbeit (einschließlich der Personalserviceagenturen - PSA) sowie Varianten der Teilzeitbeschäftigung.
Ebenso finden auch einige Kombilohn-Modelle und aktuell bestehende Regelungen mit einem Kombilohncharakter Beachtung. Die Thematik der atypischen Beschäftigung ist jedoch sehr komplex, so dass es im vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist, alle Facetten dieses Themas zu behandeln.
Die Systematik folgt den gesetzlichen Normen. Zusammen mit den Regelungen zu den Sozialversicherungen repräsentieren sie die signifikantesten Betrachtungsmomente, unter denen die Analyse der einzelnen Beschäftigungsmodelle verläuft. Die Konsequenzen für die Beschäftigten2 stehen im Fokus der Analyse, wobei jedoch nicht auf die Segmentationstheorien oder ähnliche Ansätze eingegangen werden kann. Vielmehr stehen die einzelnen Problemlagen und Risiken im Vordergrund, welche sich an die einzelnen Varianten der atypischen Beschäftigung knüpfen.
Um die Situation der Betroffenen möglichst differenziert zu porträtieren, sind Analysen aus den unterschiedlichsten Perspektiven vorgenommen worden. Die dargestellten Aspekte richten sich notwendigerweise an den Charakteristika der einzelnen Beschäftigungsvarianten aus. Soweit wie möglich bleiben jedoch folgende grundsätzliche Blickwinkel erhalten:
Die quantitative Verbreitung und Entwicklung der Varianten sowie die Verteilungen auf Geschlecht, Alter und Qualifikation der Beschäftigten bilden wichtige Aspekte. Auch Angaben zu typischen Branchen verdeutlichen Merkmale und weisen auf potentielle Risikogruppen hin. Die verwendeten Daten sind überwiegend dem Mikrozensus entnommen und sind auf die deutsche Erwerbsquote zwischen den Jahren 1985 und 2005 bezogen. Sie orientieren sich an der deutschen Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) Inländerkonzept. Es werden also auch Arbeitslose und Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen berücksichtigt. Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), des Instituts für Arbeit und Technik (IAT), des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) und der Bundesanstalt für Arbeit wurden ebenfalls verwendet.
Eine weitere Perspektive ergibt sich aus der Analyse der aktuellen Gesetzeslage. Sie wird einer Evaluation unterzogen, welche neben den Zielen des Gesetzgebers insbesondere auf die Konsequenzen der betoffenen Beschäftigten abzielt. Im Spannungsfeld zum Normalarbeitsverhältnis spiegeln sich hier Veränderungen wider, welche die institutionellen, rechtlichen und sozialpolitischen Orientierungen betreffen. In diesem Zusammenhang werden auch die geltenden Bedingungen der Sozialversicherungen untersucht, da auch sie maßgeblich die Verhältnisse und Umstände, in denen die behandelten Beschäftigungsformen zustande kommen, mitbestimmen.
Je nach Datenlage werden auch berufsstrategische Perspektiven aufgezeigt, welche mit den atypischen Beschäftigungsmodellen verbunden sind. Die Wirkung auf die Erwerbsmobilität und das Potential für die Arbeitsmarktintegration, insbesondere von Frauen und Arbeitslosen, stehen dabei im Fokus der Betrachtungen. Denn insbesondere die integrationsfördernde Kraft dieser Erwerbsformen wird häufig als Legitimation zu deren Ausweitung verwendet, die es hier zu überprüfen gilt. Abschließend findet eine Einschätzung zum Ausmaß der Prekarität statt, welche mit den Erwerbsformen und ihren Begleitumständen einhergehen kann.
Ausgangspunk ist das Normalarbeitsverhältnis, das sowohl in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung als auch im alltäglichen Arbeitsleben nach wie vor etabliert ist. Zwangsläufig ist damit eine Diskussion um seine Bedeutung, seiner Funktion sowie eine Kritik seiner Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse erforderlich. Die These um die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses wird ebenso thematisiert. Das Thema dieser Arbeit ist die Analyse, der von diesem Konstrukt abweichenden und damit als atypisch zu bezeichnenden Beschäftigungsverhältnisse. Sie scheinen einer weitverbreiteten Auffassung nach zu expandieren, was nicht unerhebliche Konsequenzen nach sich zieht.
Abschließend wendet sich die Arbeit der aktuell geführten Debatte um die Kombilöhne und dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu. Die derzeitige Problemlage in Deutschlands wachsendem Niedriglohnsektor bildet den Ausgangspunkt dieses Abschnittes.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | 1 | |
| 1. | Einleitung | 3 |
| 2. | Das Normalarbeitsverhältnis | 6 |
| 2.1 | Definition: Normalarbeitsverhältnis | 6 |
| 2.2 | Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses | 7 |
| 2.3 | Historischer Abriss | 7 |
| 2.4 | Funktionen des Normalarbeitsverhältnisses | 9 |
| 3. | Die Normalbiografie und das Alleinernährer-Modell | 9 |
| 4. | Vom Normalarbeitsverhältnisses zur atypischen Beschäftigung | 11 |
| 5. | Empirische Betrachtungen | 13 |
| 6. | Die potentielle Prekarität der "atypischen" Beschäftigungsverhältnisse | 14 |
| 7. | Selbständigkeit | 16 |
| 7.1 | Dimensionen und Strukturmerkmale der Selbständigkeit | 17 |
| 7.2 | Rechtliche Rahmenbedingungen der Selbständigkeit | 17 |
| 7.2.1 | Freie Mitarbeiter und Honorarkräfte | 17 |
| 7.2.2 | Scheinselbständigkeit | 18 |
| 7.3 | Sozialversicherung | 18 |
| 7.4 | Bewertung | 19 |
| 8. | Subventionierte Selbständigkeit | 21 |
| 8.1 | Entwicklung der geförderten Existenzgründungen | 22 |
| 8.2 | Das Überbrückungsgeld | 22 |
| 8.3 | Die Ich-AG und die Familien-AG | 23 |
| 8.3.1 | Evaluationsergebnisse der Fördermodelle - Überbrückungsgeld und Ich-AG | 24 |
| 8.3.2 | Auswirkungen der Fördermodelle - Überbrückungsgeld und Ich-AG | 25 |
| 8.4 | Der Gründungszuschuss | 26 |
| 8.5 | Bewertung | 28 |
| 9. | Arbeitnehmerüberlassung | 30 |
| 9.1 | Verbreitung und Strukturmerkmale der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung | 31 |
| 9.2 | Prinzipen und Varianten der Arbeitnehmerüberlassung | 31 |
| 9.3 | Rechtliche Rahmenbedingung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung | 32 |
| 9.4 | Sozialversicherung | 34 |
| 9.5 | Fluktuation und Auswirkungen auf die Beschäftigungsmobilität | 34 |
| 9.6 | Bewertung | 36 |
| 10. | Vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung | 39 |
| 10.1 | Verbreitung und Strukturmerkmale der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung | 40 |
| 10.2 | Prinzip der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung | 40 |
| 10.3 | Rechtliche Rahmenbedingung der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung | 41 |
| 10.4 | Bewertung | 42 |
| 11. | Teilzeitbeschäftigung | 44 |
| 11.1 | Verbreitung und Strukturmerkmale der Teilzeitbeschäftigung | 44 |
| 11.2 | Das TzBfG - Grundsätze der Teilzeit- und befristeten Beschäftigung | 46 |
| 11.3 | Varianten der Teilzeitbeschäftigung und ihre rechtliche Regelung | 46 |
| 11.4 | Sozialversicherung | 48 |
| 11.5 | Bewertung | 50 |
| 12. | Befristete Beschäftigung | 54 |
| 12.1 | Verbreitung und Strukturmerkmale der befristeten Beschäftigung | 55 |
| 12.2 | Rechtliche Rahmenbedingungen der befristeten Beschäftigung und ihrer Varianten | 56 |
| 12.3 | Funktionen der Befristung | 58 |
| 12.4 | Besetzungsmuster befristeter Stellen | 59 |
| 12.5 | Effekte auf die berufliche Mobilität | 60 |
| 12.6 | Sozialversicherung | 61 |
| 12.7 | Bewertung | 62 |
| 13. | Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung im Niedriglohnsektor | 65 |
| 13.1 | Dimensionen und Strukturmerkmale der geringfügigen Beschäftigung | 65 |
| 13.2 | Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone | 67 |
| 13.2.1 | Varianten geringfügiger Beschäftigung | 67 |
| 13.2.1.1 | Geringfügig entlohnte Beschäftigung | 68 |
| 13.2.1.2 | Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten | 68 |
| 13.2.1.3 | Kurzfristige Beschäftigung | 68 |
| 13.2.1.4 | Mögliche Beschäftigungskonstellationen | 69 |
| 13.2.2 | Beschäftigung in der Gleitzone - der Midijob | 69 |
| 13.3 | Sozialversicherung | 70 |
| 13.4 | Bewertung | 71 |
| 14. | Niedriglohnbereich | 75 |
| 15. | Lohnsubventionen und Kombilohnmodelle | 80 |
| 15.1 | Bereits bestehende Regelungen mit Kombilohn-Charakter | 82 |
| 15.1.1 | Transferleistungen aus dem ALG II und ALG I in Verbindung mit den Hinzuverdienstregelungen | 83 |
| 15.1.2 | Kinderzuschlag | 84 |
| 15.1.3 | Mini- und Midijobs | 85 |
| 15.1.4 | Zwischenfazit | 85 |
| 15.2 | Kombilohn-Modellprojekte | 88 |
| 15.2.1 | Das Hamburger-Modell | 88 |
| 15.2.2 | Das Mainzer-Modell | 89 |
| 15.2.3 | Zwischenfazit | 90 |
| 15.3 | Bewertung | 92 |
| 16. | Mindestlöhne | 95 |
| 16.1 | Grundgedanke des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes und bestehende Umsetzungsmodelle | 96 |
| 16.2 | Diskussion | 98 |
| 16.3 | Ausblick | 100 |
| 17. | Resümee | 103 |
| Literaturverzeichnis | 108 | |
| Anhang | 115 | |
| Abbildung 1 | 115 | |
| Abbildung 3 | 116 | |
| Abbildung 4 | 116 | |
| Abbildung 5 | 117 |
Textprobe:
Kapitel 10, Vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung:
Die vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung ist ein Instrument der Hartz-Kommission zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Die rot-grüne Bundesregierung führte dieses Instrument mit dem Inkrafttreten des ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum April 2003 ein. Das Instrument orientiert sich vornehmlich an der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Für die Betroffenen gelten somit ähnliche Bedingungen, wie sie oben beschrieben wurden.
Seit der Einrichtung der Personal-Service-Agenturen (PSA) im April 2003 sind 2006 insgesamt rd. 16.700 Arbeitnehmer in diese Agenturen eingetreten. Im Jahresdurchschnitt waren 2006 8.300 Personen in PSA beschäftigt, im Jahr 2005 dagegen noch 16.900 Personen. Dies entspricht einer Abnahme von 51% oder 8.600 Personen. Der Schwerpunkt des Instrumentes liegt mit 5.600 Arbeitnehmern im Westen Deutschlands. Der Rückgang bei den Eintritten ist im Osten um rd. 3.500 bzw. 41% ähnlich stark ausgefallen wie im Westen, wo er rd. 8.200 bzw. 41 % betrug.
Mit der vermittlungsorientierten Arbeitnehmehrüberlassung versuchte die Hartz- Kommission den von ihr entdeckten "Klebeeffekt", welcher aus der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bekannt war, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einzusetzen. Laut Düwell schätzte der "Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V." das Vorkommen dieses Effektes auf jeden dritten Überlassungsfall. Das Instrument soll eine Brückenfunktion in "normale" Arbeitsverhältnisse erfüllen. Die Aufgabe der gezielten Verleihung von Arbeitslosen sollte durch spezielle Agenturen, die Personal-Service-Agenturen, ausgeführt werden. Sie wurden an die Arbeitsämter angegliedert oder vertraglich gebunden. Den Erwartungen nach sollte durch die Anwendung dieses Instrumentes die Zahl der Arbeitslosen in den ersten fünf Jahren um mindestens 250.000 und längerfristig um 780.000 Personen sinken.
Durch das erste und dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 und vom 23.12.2003 wurde das AÜG in grundlegenden Bereichen geändert. Zum Ziel des ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 gehörte u.a. der Abbau von bürokratischen Hemmnissen der gesetzlichen Regelungen der Arbeitnehmerüberlassung. Genauso sollte auch das Instrument der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung eingeführt werden.
Mit der PSA wurde ein Instrument geschaffen, das die Einbeziehung Dritter in die Vermittlungsaufgaben der BA möglich machte. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich nicht um gewöhnliche gewerbsmäßige Verleiher. Sie sind nämlich von der BA beauftragt und vertraglich eingebunden. Es sind jedoch eigenständige Organisationen. Sie können in privater oder in gemeinsamer Trägerschaft mit der BA zustande kommen. Wenn auf diese Weise keine PSA zustande kommt, ist es möglich, dass sie von der BA gebildet werden. PSA sind oft an gewerbsmäßige Verleihagenturen angeschlossen und nur organisatorisch von ihnen getrennt. Die Einrichtung von PSA erfolgt ausschließlich durch öffentliche Auftragsvergabe.
Zum 1. Januar 2003 bekam die BA die Aufgabe zugewiesen, flächendeckend für die Einrichtung der PSA zu sorgen (Paragraph 37c Abs. 3-5 SGB III -alt-). Am 1. Januar 2006 entfiel diese Verpflichtung und es steht den Agenturen nun frei, dieses Instrument zu nutzen. Die gesetzliche Aufgabe der PSA ist es, Arbeitnehmerüberlassungen mit dem Ziel der Vermittlung in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen. Außerdem sind sie in der verleihfreien Zeit zur Weiterqualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten verpflichtet (Paragraph 37c Abs. 1 SGB III). Die Vermittlungserfolge werden den PSA pauschaliert vergütet gemäß Paragraph 37c Abs. 2 SGB III. Die von den Jobcentern vorgeschlagenen Arbeitslosen werden von den PSA in sozialversicherungspflichtige Leiharbeitsverhältnisse eingestellt. Die Arbeits- und Vertragsbedingungen richten sich nach den Paragraphen 9-12 AÜG, den anwendbaren Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Die Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ist gemäß der Regelungen der neuen Zumutbarkeit für Arbeitslose verpflichtend (Paragraph 121 SGB III). Eine Ablehnung des Beschäftigungsangebotes geht mit Sperrfristen für den Bezug des Arbeitslosenentgeltes nach 144 Abs. 1 Nr. 2 SGB III einher. Das Arbeitsentgelt und die sonstigen Arbeitsbedingungen müssen sich nach einem Tarifvertrag für Arbeitnehmerüberlassung richten, der auf die jeweiligen Leiharbeitsverhältnisse während der Zeit der Überlassung Anwendung findet. Für die PSA-Beschäftigten gilt dasselbe Gleichbehandlungsgebot wie für die übliche Leiharbeit. Eine Ausnahme besteht jedoch in den ersten sechs Wochen der Überlassung. Wenn es der geltende Tarifvertrag zulässt, kann in diesem Zeitraum mit einem Nettolohn, der die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht unterschreiten darf, von den üblichen Bedingungen abgewichen werden. Diese Ausnahme darf sich zwischen einem Leiharbeitnehmer und demselben Verleiher, also bei wiederholter Anstellung, nicht wiederholen.
Die erwarteten Vermittlungserfolge der PSA blieben aus. Die anvisierten Vermittlungen im Bereich von mehreren Hunderttausend Personen traten nicht ein. Dies ist schon aufgrund der geringen Teilnehmerzahl nicht möglich gewesen. Im Vergleich soll der Klebeeffekt der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung immerhin höher ausfallen als bei der gewerbsmäßigen Variante. Bis September 2003 sind von den insgesamt 3.150 Personen, welche aus den PSA ausgetreten sind, 1.487 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt worden. Die Integrationsrate liegt damit bei rd. 47% und übersteigt den Durchschnitt, der bei rd. 30% liegt. Die zurückhaltende Veröffentlichung von Zahlen deutet Düwell als "betretenes Schweigen", da wohl keine weiteren Erfolge abzusehen sind.
Für einen zuvor Arbeitslosen, der von einer PSA eingestellt wird, unterscheidet diese sich kaum von einem gewerbsmäßigen Verleihunternehmen. Der einzige Vorteil für die Betroffenen besteht darin, dass sie in der verleihfreien Zeit im Auftrag der BA weiterzuqualifizieren sind. Die in einer PSA Beschäftigten treffen allerdings erhebliche Nachteile. Die Arbeitsverträge sind stets befristet und bergen die damit verbundenen Risiken. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer während der Laufzeit gezwungen, jederzeit in ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher zu wechseln. Arbeitslose haben zudem auch nicht die Möglichkeit, sich der PSA zu entziehen. Im Weigerungsfall droht eine Sperrfrist für den Bezug des Arbeitslosengeldes, da Leiharbeit im Sinne von Paragraph 122 SGB III zumutbar ist. Welches prekäre Potential der Leiharbeit als Erwerbsform innewohnt, wurde bereits im vorangegangenen Kapitel festgestellt. Es handelt sich um eine in jeder Hinsicht prekäre Erwerbsform, die auch in ihrer vermittlungsorientierten Variante erhebliche Risiken für die Betroffenen birgt. Außerdem trifft die PSA Leiharbeitnehmer bei der hiesigen Rechtslage auch grundsätzlich das prekäre Potential der Befristung. Auch wird den Betroffenen ein enorm hohes Maß an Flexibilität abverlangt, das in kaum einer anderen Erwerbsform so hoch ist wie in der Leiharbeit.
Wie Däubler konnten auch Antoni und Jahn in ihren Analysen keinen Erfolg des von der Bundesagentur so hoch eingeschätzten "Klebeeffektes" ausfindig machen. Eine Brückenfunktion in reguläre Beschäftigungen konnten sie anhand der statistischen Daten ebenfalls nicht feststellen. Aufgrund der hohen Fluktuation ist das Integrationspotential der Arbeitnehmerüberlassung eher als gering einzuschätzen. Somit sind die Betoffenen gezwungen, in dieser Erwerbsform ohne eine Hoffnung auf eine Integration in eine reguläre Beschäftigung zu verharren. Dies zeugt nicht mehr allein von einer Abkehr von der Norm des Normalarbeitsverhältnisses in der Arbeitsmarktpolitik, sondern auch von einem deutlich rigideren Umgang mit den Arbeitslosen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836610872
Arbeit zitieren:
Szuwart, Tobias Oktober 2007: Atypische Beschäftigungsverhältnisse, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Atypische Beschäftigung, Leiharbeit, Teilzeit, Minijob, Mindestlohn




