Quantitative Erhebung zum Umgangsrecht aus systemischer Sicht der Jugendhilfe
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Karin Gerstner
- Abgabedatum: März 2007
- Umfang: 133 Seiten
- Dateigröße: 1,5 MB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Deutschland
- Bibliografie: ca. 27
- ISBN (eBook): 978-3-8366-1044-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gerstner, Karin März 2007: Quantitative Erhebung zum Umgangsrecht aus systemischer Sicht der Jugendhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Familie, Scheidung, Umgangsrecht, Jugendhilfe, Jugendamt
48,00 €
PDF-eBook Download: 48,00 €
MA-Thesis / Master von Karin Gerstner
Einleitung:
Derzeit kann damit gerechnet werden, dass bundesweit mehr als ein Drittel der Ehen, früher oder später, durch eine Scheidung beendet werden.
Die Anzahl der hiervon bundesweit betroffenen Kinder hat im Vergleich zum Jahr 2001 mit 153.520 Kindern, im Jahr 2002 mit 160.100 Kindern erneut zugenommen. Wahrscheinlich würde sich die Anzahl der betroffenen Kinder weiter erhöhen, wenn die Eltern, die mit ihren Kindern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben und sich trennen, mitberücksichtigt worden wären.
Trennung und Scheidung verursachen für die Betroffenen, Eltern und Kinder, neben den psycho-sozialen und wirtschaftlichen Folgen auch hohe finanzielle Kosten für die Solidargemeinschaft, deren Begrenzung und Lösung genauso wichtig ist wie Prävention, Beratung und die Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen.
1982 wurde erstmals durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass nach einer Trennung der Eltern die familiären Sozialbeziehungen fortbestehen und eine entscheidende Grundlage für die psycho-soziale Entwicklung des Kindes/ der Kinder darstellen. Somit wird die Elternschaft durch eine Trennung der Partner nicht beendet. Für die Kinder und Jugendlichen ist es jetzt wichtig, dass ihre getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ihnen als Mutter und Vater erhalten bleiben, unabhängig von der Sorgerechts- oder Umgangsregelung.
Bei meiner Tätigkeit in einem Jugendamt des Saarlandes konnte ich beobachten, dass es bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern häufig zu Kontaktabbrüchen zwischen einem Elternteil und dem Kind/ den Kindern kommt.
In diesen Fällen haben Eltern die Möglichkeit sich an das Jugendamt zu wenden, um dort eine Klärung ihrer Umgangsangelegenheiten zu erreichen. Scheitert die Vermittlung durch das Jugendamt, dann kann jeder Elternteil das Familiengericht zur Klärung der Umgangsstreitigkeit anrufen.
Trotz des Beratungsangebots des Jugendamtes oder eines Beschlusses durch das Familiengericht kann es wiederholt zu Kontaktabbrüchen zwischen einem Elternteil und dem Kind/ den Kindern kommen. Dabei können sich unausgestandene, nicht geklärte Paarkonflikte erschwerend auf eine verantwortliche Wahrnehmung, Durchführung oder Ausübung der Umgangsregelung auswirken. Häufig werden die nicht bearbeiteten Konflikte nicht auf der Paarebene, sondern auf der Elternebene ausgetragen.
Multiple Problemlagen der Eltern oder eines Elternteils können sich ebenfalls ungünstig auf die Erarbeitung von Umgangsregelungen auswirken.
Anhand einer Aktenanalyse zur Umgangsregelung möchte ich einen Teil der sozialen Realität der Jugendamtsmitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst erfassen. Es interessiert mich zu erfahren, „Warum es den Helfern, in einigen Fällen, nicht dauerhaft gelingt, trotz der vielfältigen Handlungsmöglichkeiten, eine Umgangsregelung mit den Eltern, unter Berücksichtigung der Kindesinteressen, zu erarbeiten?“
Inhaltsverzeichnis:
| Vorwort | 4 | |
| 1. | Einleitung | 5 |
| 2. | Rahmenbedingungen des Umgangsrechts | 9 |
| 2.1 | Gesetzliche Grundlagen | 9 |
| 2.2 | Kindeswohl und Kindeswille | 11 |
| 2.3 | Aufgaben des Jugendamtes | 14 |
| 2.4 | Familiengericht | 17 |
| 2.5 | Eltern-Kind-Beziehung und Umgangsrecht | 19 |
| 2.6 | Zusammenfassung | 20 |
| 3. | Lebenslagen der Eltern und Kinder | 22 |
| 3.1 | Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit und ohne neuen Lebenspartner | 23 |
| 3.2 | Trennungs- und Scheidungskinder | 24 |
| 3.2.1 | Parental alienation syndrom (PAS) | 26 |
| 3.3 | Zusammenfassung | 28 |
| 4. | Regelungshilfen | 30 |
| 4.1 | Begleiteter Umgang | 30 |
| 4.2 | Verfahrenspfleger | 33 |
| 4.3 | Hilfe zur Erziehung | 35 |
| 4.4 | Zusammenfassung | 37 |
| 5. | Methodisches Vorgehen | 38 |
| 5.1 | Aktenanalyse | 38 |
| 5.2 | Erstellung der Forschungsfragen und der Hypothese | 39 |
| 5.3 | Entwicklung eines Erhebungsbogens | 44 |
| 5.3.1 | Pretest | 47 |
| 5.3.2 | Überarbeitung des Erhebungsbogens | 47 |
| 5.3.3 | Reliabilität | 47 |
| 5.3.4 | Validität | 48 |
| 5.4 | Auswahl und Definition der Variablen | 49 |
| 5.5 | Festlegung der Stichprobe | 51 |
| 5.6 | Erstellung der Datenmatrix | 52 |
| 5.6.1 | Eingabe der Daten | 52 |
| 5.6.2 | Auswertung der Daten | 53 |
| 5.7 | Anwendung Statistischer Verfahren | 53 |
| 5.7.1 | Graphische Darstellung der Daten | 54 |
| 5.8 | Überprüfung der Forschungsfragen und der Hypothese | 55 |
| 5.8.1 | Erweiterung des Forschungsfeldes | 60 |
| 5.9 | Diskussion der Ergebnisse | 64 |
| 5.10 | Zusammenfassung | 67 |
| 6. | Schlussbetrachtung | 68 |
| 7. | Literaturverzeichnis | 70 |
| Anhang | 76 |
Textprobe:
Kapitel 3.1, Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit und ohne neuen Lebenspartner:
Nach einer Trennung und Scheidung befinden sich die betroffenen Mütter und Väter in einem Statusübergang, was ihre wirtschaftliche und psycho-soziale Situation betrifft.
Die Eltern sollten die verschiedenen Phasen des prozesshaften Trennungsgeschehens durchlaufen, wie die Ambivalenzphase, Trennungsphase, Scheidungsphase, Nachscheidungsphase und die Phase der Fähigkeit des Eingehens einer neuen Partnerschaft.
Es sind hauptsächlich immer noch die Mütter, die ihre Kinder nach einer Trennung und Scheidung versorgen und ein Viertel dieser Frauen erhält keinen Kindesunterhalt.
Bei der Empirischen Untersuchung des BMFSFJ, betreuten 95% aller befragten Mütter mindestens ein minderjähriges Kind nach der Scheidung. Dies traf nur auf 23 % der Väter zu.
Getrennte Eltern, die bereits eine neue Partnerschaft eingegangen sind, haben häufig das Bestreben, wieder zu einer „normalen“ Familie zu werden. Häufig wird in dieser Lebenssituation der Fehler begangen, dass der Umgang des Kindes/ der Kinder zum außen lebenden Elternteil eingeschränkt oder sogar unterbunden wird. Aber auch für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann es schwer sei, den Umgang des Kindes mit dem außerhalb lebenden Elternteil und dessen neuen Lebenspartner zuzulassen.
Gelingt den Eltern in dieser Umbruchphase ihres Lebens keine Kooperation im Sinne ihres Kindes, dann kann es im beiderseitigen Kontakt der Eltern zu Streitigkeiten oder sogar zu einem „Kampf ums Kind“ kommen, was häufig mit sehr hohen Belastungen für alle Beteiligten verbunden ist.
Was die Unterhaltszahlung für das Kind betrifft, wurde ein Zusammenhang zwischen gutem Kindeskontakt und gutem Zahlungsverhalten bzw. zwischen mangelndem Kontakt zum Kind und ausbleibenden Unterhaltszahlungen festgestellt. So kommen unterhaltspflichtige Väter ihren Zahlungen seltener nach, wenn kaum oder fast kein Umgangskontakt mehr zu ihrem Kind besteht.
Trennungs- und Scheidungskinder: Kinder erleben eine Trennung und Scheidung der Eltern sehr unterschiedlich. Ihr Erleben und ihre Möglichkeiten der Trennungs- und Scheidungsbewältigung hängen vor allem mit ihrem Entwicklungsstand zusammen. Das Trennungs- und Scheidungsgeschehen wird nicht durch den Richterspruch beendet, sondern es ist ein belastendes Lebensereignis, welches eine Vorgeschichte hat und meist noch nach der Trennung und Scheidung nachwirkt.
Trennung und Scheidung sind zunächst ein Ausdruck von Erwachsenenkonflikten, in welche die Kinder unfreiwillig hineingezogen und verwickelt werden. Für Kinder ist eine Trennung und Scheidung der Eltern zunächst immer mit vielfältigen und dramatischen Veränderungen verbunden, was zunächst Ängste beim Kind auslöst, auch wenn es während des Zusammenlebens der Eltern vernachlässigt, geschlagen, misshandelt oder sexuell missbraucht worden sein sollte.
Auch werden die Kinder bei der Trennungsbewältigung mit den unterschiedlichen Phasen des Trennungs- und Scheidungsprozesses (Stadium der Unentschiedenheit/ Ambivalenzphase, Stadium der endgültigen Trennung/ Trennungsphase, Stadium der Anpassung an die Trennung/ Scheidungsphase, Stadium der Neudefinition der Familie und der psychischen Trennung/ Nachscheidungsphase) konfrontiert, in welchen sie unterschiedliche Ereignisse und Belastungen erleben und individuelle Reaktionen und notwendige Anpassungsleistungen erbringen müssen.
Je nach Alter zeigen die Kinder die folgenden normalen Gefühlsqualitäten wie Trennungsangst, Protest, Trennungsschmerz und Verzweiflung, Anklammern, Gleichgültigkeit, aber auch wieder Annäherung an die Eltern und wieder gewonnene Stabilität des eigenen Selbst.
Die Kinder spüren andererseits auch die seelische Erschütterung (Wut, Depression usw.) und Befindlichkeiten der Eltern und reagieren hierauf.
Es kann gesagt werden, dass „je jünger ein Kind ist, desto hilfloser, verwirrter, beunruhigter und ängstlicher fühlt es sich“.
Vor allem anhaltender Streit der Eltern vor, während und nach der Trennung, kann zu vielfältigen Beeinträchtigungen der Kinder im Leistungs- und Gefühlsbereich führen. Krieger benannte diese wie folgt: „Verstrickungen in Loyalitätskonflikte, Überfordert sein, wenn sich die Eltern an das Kind als Bündnis- und Gesprächspartner sowie Tröster klammern, Rettungsfantasien, die Beziehung der Eltern kitten zu müssen, Schuldgefühle, Fantasien, von den Eltern nicht mehr geliebt zu werden, Sorgen und Ängste um die Zukunft“.
Allerdings benötigt das Kind zur Entwicklung einer stabilen sozialen Identität beide Eltern. Bei Jungen und Mädchen kann sich z.B. eine Vaterabwesenheit in einer unsicheren Geschlechtsrollenidentifikation, sowie negativen Auswirkungen auf das kindliche Selbstwertgefühl und das emotionale Wohlergehen zeigen.
Walper und Gerhard folgerten aus ihren Untersuchungen, dass zumindest in hochstrittigen Familien, reichhaltige, sogar hälftige Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil, die positiven Effekte herabsenken, so dass „ein verminderter Kontakt gerade in jenen Familien als hilfreicher Ausweg dienen mag, in denen die Eltern ihre Feindseligkeiten noch nicht überwunden haben und die Kinder dabei instrumentalisieren, indem sie sie in eine Allianz gegen den anderen einbinden wollen.“ Parental alienation syndrom (PAS) : Das Parenteral alienation syndrom, kurz PAS, wird auch elterliches Entfremdungssyndrom genannt. Hier lehnt das Kind einen Elternteil kompromisslos ab und wendet sich dem anderen Elternteil zu. Nach Gardner wird PAS als Ergebnis massiver Manipulation oder „Programmierung“ eines Kindes durch einen Elternteil verstanden.
PAS kann im Trennungsverlauf bei massiven Konflikten zwischen dem betreuenden Elternteil und dem außen lebenden Elternteil entstehen.
Aus falschen Schutztendenzen, Rache oder Verlustängsten heraus, beeinflusst der betreuende Elternteil, bewusst oder unbewusst das Kind, so dass es die negative Haltung des betreuenden Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil übernimmt und diesen ablehnt.
Das PAS- Geschehen verläuft prozesshaft und im Wechselspiel der folgenden Punkte:
„Manipulation durch den betreuenden Elternteil, Anpassung des Kindes an den betreuenden Elternteil durch polarisierendes Verhalten mit der Gefahr psychischer Schädigung, Bewältigung und Willensbildung durch das Kind“.
Des Weiteren unterscheidet Gardner acht Kardinalsymptome des PAS, welche nicht alle gleichzeitig vorhanden sein müssen; als Beispiel werden hier vier der acht Symptome genannt:
„Herabsetzungskampagnen, d.h. der abgelehnte Elternteil wird als bösartig, hinterhältig oder gefährlich verunglimpft. Die Betonung der eigenen Meinung wird eingesetzt, um sich selbst und andere zu überzeugen, und sei es, indem stereotyp hinzugefügt wird: „Ich weiß genau“. Ausdehnung der Feindseligkeit auf Angehörige des abgelehnten Elternteils, d.h., dessen Mutter oder neue Freundin wird auch verunglimpft. Fehlende Schuldgefühle, d.h., die eigene Feindseligkeit wird gerechtfertigt und schließt nicht aus, dass Geschenke oder Geld gefordert und ihr Ausbleiben heftig beklagt werden.“ Wie aus der derzeitigen Fachliteratur hervorgeht, lässt die Diagnose PAS aufgrund der Unschärfe des Konzepts eine weite Spanne der Häufigkeitseinschätzung zu.
Da die Entstehung von PAS und ihr Verlauf eine sehr hohe Komplexität des familiären Geschehens aufweisen, sind immer im Einzelfall die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen und gerichtlichen Mittel (Aussetzung des Umgangsrechts, Anordnung von Umgangskontakten gegen den Willen des Kindes, Sorgerechtsentzug, Zwangsmittel, Beugehaft) auf den kindlichen Entwicklungsprozess, vor allem im Hinblick auf die Möglichkeiten der Stressbewältigung und Willensbildung des Kindes, sowie im Hinblick auf die verfestigte Situation der elterlichen Positionierung im Trennungsverlauf, zu berücksichtigen.
48,00 €
PDF-eBook Download: 48,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836610445
Arbeit zitieren:
Gerstner, Karin März 2007: Quantitative Erhebung zum Umgangsrecht aus systemischer Sicht der Jugendhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Familie, Scheidung, Umgangsrecht, Jugendhilfe, Jugendamt




