Bachelor + Master Publishing
765 Bachelorarbeiten, 508 Masterarbeiten, 10.071 Diplomarbeiten

Planung und Analyse eines idealen Rechtsinformationssystems

Planung und Analyse eines idealen Rechtsinformationssystems
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Stephan Alexander Taborsky
  • Abgabedatum: Mai 2001
  • Umfang: 103 Seiten
  • Dateigröße: 954,9 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Wien Österreich
  • Bibliografie: ca. 49
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0791-9
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Taborsky, Stephan Alexander Mai 2001: Planung und Analyse eines idealen Rechtsinformationssystems, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rechtsinformation, Rechtsinformatik, Requirements Engineering, Datenbanksystem, Software

Diplomarbeit von Stephan Alexander Taborsky

Einleitung:

Diese Arbeit setzt sich mit der Betrachtung verschiedener Rechtsinformationssysteme und dem Entwurf eines konkreten Rechtsinformationssystems auseinander. Dabei wird besonders auf die Planung und die Analyse, die in einem solchen Projekt stattfindet eingegangen, wobei jedoch vorher die wichtigsten technischen und juristischen Grundlagen aufbereitet werden.

Rechtsinformationssysteme fallen thematisch von juristischer Seite her gesehen in das Gebiet der Rechtsinformatik. Rechtsinformatik kann man als die Wissenschaft der Anwendung von informatischen Methoden in rechtswissenschaftlichen Bereichen verstehen. Von informatischer Seite her betrachtet handelt es sich bei Rechtsinformationssystemen um webbasierte oder Client/Server-basierte Datenbanksysteme und im weiteren Sinne um Softwareprodukte.

Diese Arbeit richtet sich in erster Linie an einen am Thema interessierten Leser, der nicht unbedingt über juristisches Fachwissen oder eine technische Ausbildung verfügen muss, er sollte jedoch an diesen Materien interessiert sein. Die Arbeit ist so aufgebaut, dass der juristisch oder technisch vorgebildete Leser die ersten Kapitel überspringen kann. Jedes Kapitel lässt sich mit dem notwendigen Vorwissen auch einzeln lesen, wobei in der jeweiligen Einleitung auf diese Voraussetzungen eingegangen wird.

Die Arbeit hat drei Teile, der erste Teil erarbeitet die informatische und juristische Theorie, die für das Verständnis der Arbeit notwendig ist, in den Kapiteln Requirements Engineering und Recht in Österreich. Der zweite Teil umfasst die Kapitel Planung der Vorgehensweise und aktuelle Rechtsinformationssysteme, und somit die Recherchen. Die konkreten Ergebnisse der Arbeit und deren Evaluierung werden dann im dritten Teil dargestellt.

Im zweiten Kapitel dieser Arbeit geht es darum, dem Leser die Theorie und die grundlegenden Konzepte und Ideen des Requirements Engineering näher zu bringen. Es handelt sich dabei um eine Einführung in die Thematik der Anforderungsanalyse, welche vor allem auf die für das Verständnis der Arbeit wichtigen Aspekte eingeht und somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Dieser Teil gibt dem Leser einen adäquaten Hintergrund für das Lesen und Verstehen eines Anforderungsdokumentes und somit des Hauptteiles dieser Arbeit mit.

Das dritte Kapitel behandelt die Materie des Rechts. Es handelt sich dabei um ein rein juristisches Kapitel, das es dem Nicht-Juristen ermöglichen soll die wichtigsten Grundbegriffe und Zusammenhänge die es im österreichischen Recht gibt kennenzulernen. Auch hier wurden besonders jene Aspekte hervorgehoben, die für das Verstehen der restlichen Arbeit notwendig sind. Teilweise werden Zusammenhänge nur vereinfacht erklärt oder auf einzelne Punkte überhaupt nicht eingegangen. Es soll sich bei diesem Text allerdings auch nicht um eine vollständige Einführung in das österreichische Recht handeln, sondern es sollen nur einige Grundlagen vermittelt werden um dem Leser einen Bezug zu der juristischen Materie zu vermitteln.

Im vierten Kapitel sollen die Recherchen die im Rahmen der Planung und Analyse durchgeführt wurden dokumentiert werden. So wurden unter Verwendung des Internet umfassende Recherchen nach themenbezogenem Material durchgeführt. Außerdem wurden Interviews mit verschiedenen Juristen durchgeführt, deren Ergebnisse hier präsentiert werden sollen. Auch die Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung dieser Interviews soll hier beschrieben werden. Des weiteren wird hier die Grundlage für die Evaluierung des Systems geschaffen.

Der Betrachtung von mehreren unterschiedlichen Rechtsinformationssystemen ist das fünfte Kapitel gewidmet. Hier werden die Ergebnisse umfassender Recherchen zusammengefasst und präsentiert. Einige konkrete Rechtsinformationssysteme werden kurz beschrieben und in ihren Möglichkeiten und Anwendungen skizziert. Dieses Kapitel zeigt welche Systeme es zur Zeit gibt um einen Überblick über den Stand der Technisierung auf diesem Gebiet und auch über das Potential der Technikentwicklung zu geben. Weiters dient die Betrachtung konkreter Rechtsinformationssysteme der Erkenntnis von positiven sowie negativen Eigenschaften und Merkmalen die natürlich in die Planung und Analyse eines neuen Systems einfließen sollen. Außerdem wird in diesem Kapitel auf die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen von Rechtsinformationssystemen eingegangen.

Beim sechsten Kapitel handelt es sich um das eigentliche Anforderungsanalysedokument, welches auf den Vorarbeiten aufbauend entstanden ist. Es werden mit Hilfe verschiedener Requirements Engineering Methoden die Anforderungen an ein zeitgemäßes Rechtsinformationssystem definiert und einige technische Rahmenbedingungen für ein solches Projekt festgelegt. Bei diesem Kapitel handelt es sich also um das eigentliche Ergebnis der Arbeit. Dieses Anforderungsanalysedokument wird dann im siebenten Kapitel evaluiert.

Im achten Kapitel werden die wichtigsten Punkte und das Fazit dieser Arbeit noch einmal kurz herausgestrichen was dazu dienen soll die Arbeit etwas abzurunden. Die Quellenangaben sind im neunten Kapitel zu finden.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 5
2. Requirements Engineering 11
2.1 Der Requirements Engineering Prozess 12
2.2 Erkennen und analysieren der Anforderungen 15
2.3 Das Anforderungsanalysedokument 18
2.4 Überprüfung der Anforderungen 19
2.5 Requirements Engineering Techniken 22
3. Das österreichische Recht 29
3.1 Struktur des Rechts 29
3.2 Entstehung des Rechts 35
3.3 EU-Recht 37
4. Planung der Vorgehensweise 39
4.1 Planung der Erhebung 39
4.2 Ergebnisse der Erhebung 41
4.3 Planung der Evaluierung 50
5. Aktuelle Rechtsinformationssysteme 55
5.1 Konzepte und Richtlinien 55
5.2 Konkrete Rechtsinformationssysteme 57
5.3 Beurteilung aktueller Rechtsinformationssysteme 66
6. Anforderungsanalyse 69
6.1 Systembeschreibung 69
6.2 Begriffserklärungen 70
6.3 Die wesentlichsten Anwendungsfälle und deren Beschreibung 71
6.4 Domänenmodell 84
6.5 Zentrale technische Anforderungen 87
6.6 Beschreibung der Architektur 88
6.7 Anforderungen an die Anwenderschnittstelle 89
6.8 Struktur der Datenbank 94
7. Evaluierung 96
8. Zusammenfassung und Ausblick 99
9. Quellenangaben 101
9.1 Literatur 101
9.2 Webressourcen 104

Textprobe:

Kaptitel 5.1, Konzepte und Richtlinien:

Das erste Rechtsinformationssystem gab es 1955 in Pennsylvania. Es handelte sich dabei um ein System, dass Rechtsvorschriften auf Lochkarten speicherte, um einen leichten und schnelle Vergleich derselben zu ermöglichen. Es gab dann einige Projekte in den USA bis schließlich, in den 60er Jahren, die Rechtsinformatik in Europa begründet wurde. 1971 wurde das sogenannte „Wiener System“ gestartet. Es handelte sich dabei um ein System, dass juristische Literatur und Rechtsvorschriften automationsgestützt zugänglich machen sollte. Dieses Projekt wurde vom IBM und dem österreichischen Bundeskanzleramt durchgeführt. Im Rahmen dieses Projektes kam es zur Volltexterfassung und Speicherung von Gerichtsentscheidungen und Gesetzestexten, die bis heute noch vorhanden und in Verwendung sind.

Prinzipiell sind Rechtsinformationssysteme unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen. So sind Rechtsnormen, Entscheidungen und juristische Literatur unterschiedliche Arten von juristischen Texten, die nicht alle von jedem System angeboten werden. So gibt es zum Beispiel Anwendungen die nur Gesetzestexte, nur Judikatur, oder nur Literatur bereitstellen.

Unter Rechtsnormen versteht man den Gesetzestext in seiner Gliederung in Paragraphen, Artikel und Absätze. Es handelt sich dabei um eine Abschrift oder elektronische Übernahme der von der Legislatur ratifizierten und im jeweiligen Kontext gültigen Gesetzestexte, die vom Bund als Bundesgesetzblätter publiziert werden. Das ist ein bedeutender Punkt, denn wenn man sich bei der Subsumtion auf eine Rechtsnorm stützen will, so muss man sich stets auf das Gesetz selbst und nicht auf das Dokument aus einem Rechtsinformationssystem oder auch den Inhalt einer gedruckten Sammlung von Gesetzestexten berufen, da es ja bei der Abschrift oder Übernahme zu Fehlern gekommen sein kann, durch die sich die wiedergegebenen Rechtsnormen in ihrer Aussage verändert haben könnten.

Die für das Bundesgesetzblatt erstellten Daten sind nach Maßgabe der technischen und dokumentalistischen Möglichkeiten dem Rechtsinformationssystem des Bundes zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt enthält das Rechtsinformationssystem des Bundes keine authentischen Daten. § 7. (2) BGBlG (Bundesgesetzblattgesetz).

Entscheidungen sind Entschlüsse eines Höchstgerichtes, die mit einer Beschreibung des jeweiligen Sachverhaltes gemeinsam als ein Gerichtsprotokoll mit einer eindeutigen Geschäftszahl abgelegt werden. Eine Entscheidung enthält einen Leitsatz, einen Spruch, eine Begründung und verweist auf die angewandten Normen. In Österreich gibt es drei Höchstgerichte, den OGH (Obersten Gerichtshof), der sich mit privatrechtlichen Verfahren beschäftigt und selbst wieder aus zwei Gerichten besteht, nämlich einem für Strafrecht und einem für Zivilrecht, den VwGH (Verwaltungsgerichtshof), der sich für Verfahren im öffentlichen Recht verantwortlich zeigt und den VfGH (Verfassungsgerichtshof), der auch zum öffentlichen Recht gehört und dessen Aufgabe es ist sich um die Bearbeitung und Reflexion der Verfassung zu kümmern. So ist es die Angelegenheit des Verfassungsgerichtshofes darauf zu achten, dass Gesetze verfassungskonform sind, und dass verfassungswidrige Rechtsnormen aufgehoben werden.

Eine Rechtsvorschrift gehört dem öffentlichen Recht an, wenn sie ein Rechtsverhältnis regelt, an dem zumindest ein Hoheitsträger unter Ausübung seiner Hoheitsgewalt beteiligt ist. Ist dies nicht der Fall, weil die beteiligten Personen keine Hoheitsgewalt haben oder sie nicht ausüben, so gehört das Rechtsverhältnis zum Privatrecht.

Bei den drei Höchstgerichten handelt es sich, stark vereinfacht dargestellt, nach Bezirksgericht und Landesgericht um die letzte Instanz in jedem Prozess, was einen endgültigen Beschluss in dieser Angelegenheit bedeutet. Aus diesem Grund sind diese Entscheidungen der Höchstgerichte für die Verwendung und Subsumtion für Juristen auch so bedeutend und relevant.

Bei juristischer Literatur handelt es sich um Publikationen in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften, die sich intensiv mit neuen oder bestehenden Rechtsnormen und Entscheidungen auseinandersetzen und dem interessierten Juristen eine mögliche Herangehensweise an ein juristisches Problem demonstrieren. Die juristische Literatur hilft dem Juristen auch auf dem neusten Stand der Dinge zu bleiben, was neu erlassene Gesetze oder neue Entscheidungen der Höchstgerichte betrifft.

Viele Systeme versuchen nur einen Teil des Rechts abzudecken und gehen damit, was das Angebot an Dokumenten angeht, in eine spezielle juristische Fachrichtung. So gibt es zum Beispiel das unten beschriebene SozDok-System, das sich ausschließlich mit Sozialversicherungsrecht auseinandersetzt. Das bedeutet, dass nur ein einziges Gesetz von der Datenbank abgedeckt wird. Ein Vorteil dieses Modells ist die einfachere und effizientere Arbeit für einen Spezialisten, der sich nur oder im speziellen mit diesem Teilgebiet der Juristik auseinandersetzt während ein Nachteil wäre, dass ein allgemein arbeitender Jurist dieses System wahrscheinlich nicht gut verwenden kann, da er an einem gesamtheitlichen Überblick der Rechtslage interessiert ist und deshalb ein allgemeines Rechtsinformationssystem vorziehen wird.

Aus technischer Sicht sind Online- und Offline-Systeme aufgrund ihrer Konzeption zu unterscheiden. Im Allgemeinen sind Vorteile von Online-Systemen die Möglichkeit der laufenden Aktualisierung und somit einer potentiellen Tagesaktualität, die aber in der Praxis nie gegeben sein wird, und oft die Möglichkeit die Datenbank von einem beliebigen Computer mit Zugang zum Internet abzufragen. Die wesentlichsten Argumente für ein Offline-System sind die garantierte Verfügbarkeit, da in der Regel eine CD vorhanden ist, auf die man zugreifen kann und der Geschwindigkeitsvorteil, der durch die Lokalität der Daten gegeben ist.

In dieser Arbeit sollen hauptsächlich allgemeine Rechtsinformationssysteme betrachtet werden die versuchen das gesamte Recht in Österreich beziehungsweise der EU zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dessen wird der Umfang, die Funktionalitäten und die Qualität der Arbeit mit diesen Datenbanken erläutert und subjektiv beurteilt.

Arbeit zitieren:
Taborsky, Stephan Alexander Mai 2001: Planung und Analyse eines idealen Rechtsinformationssystems, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rechtsinformation, Rechtsinformatik, Requirements Engineering, Datenbanksystem, Software

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren