Arbeiten mit ausländischen Nachunternehmern im Rahmen der internationalen Werkvertragsabkommen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Daniel Hermanns
- Abgabedatum: Februar 2006
- Umfang: 143 Seiten
- Dateigröße: 4,9 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Aachen Deutschland
- Bibliografie: ca. 34
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0602-8
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hermanns, Daniel Februar 2006: Arbeiten mit ausländischen Nachunternehmern im Rahmen der internationalen Werkvertragsabkommen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Lohnnebenkosten, Schwarzarbeit, Werkvertrag, Arbeitserlaubnis, Arbeitnehmer-Entsendegesetz
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Diplomarbeit von Daniel Hermanns
Einleitung:
„Ausländische Arbeitskräfte sind seit Jahrzehnten auf deutschen Baustellen keine Seltenheit. Im Bauhauptgewerbe waren lange Zeit doppelt so viele ausländische Arbeitnehmer tätig wie in anderen Zweigen des produzierenden Gewerbes und auch heute noch ist ihr Anteil relativ hoch.
In der Vergangenheit waren diese gewerblichen Arbeitskräfte jedoch bei deutschen Firmen angestellt und damit auch im Rahmen der deutschen Arbeits und Sozialstandards beschäftigt. Vor etwa 16 Jahren entwickelte sich eine andere Art des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte:
Lohnunternehmen mit Sitz im Ausland führen als Nachunternehmer deutscher Baubetriebe Aufträge in Deutschland durch. Die Leistungen werden mit eigenem, im Ausland angestelltem Personal erbracht, das sie für die Dauer der Auftragsausführung auf die Baustelle in Deutschland entsenden.
Entgegen der weitläufigen Meinung, der Einsatz ausländischer Beschäftigter in der Bauwirtschaft beruhe zwangsläufig auf illegalen Machenschaften, ist diese völlig legale Methode der Auftragsvergabe durch Werkvertragsabkommen der damaligen Bundesregierung unter dem Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl mit einer Reihe von sich dem Westen öffnenden mittel- und osteuropäischen Staaten und der Türkei ermöglicht worden.
Dadurch wurde eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und somit eine Arbeitskräftewanderung ermöglicht, die durch die im Rahmen der im Jahre 2004 vollzogenen EU-Osterweiterung erheblich erweitert wurde und den Wettbewerb sowie die wirtschaftliche Lage kleiner und mittelständischer Bauunternehmen in Zeiten der Strukturkrise und einer schwachen Konjunktur in Deutschland weiter verschärfte.
Der Verfasser dieser Arbeit kam schon zu Beginn seines Praxissemesters mit der Arbeitskosten einsparenden Möglichkeit der Beauftragung ausländischer Nachunternehmer in der Aachener Niederlassung der mittelständischen Bauunternehmung Derichs u. Konertz GmbH u. Co KG in Berührung und sammelte erste positive Erfahrungen bei der Abwicklung von Werkverträgen. Da dieses Thema jedoch sehr komplex ist und sich der Einstieg aufgrund der Aktualität und der geringen Präsenz an wegweisenden Schriften mühsam gestaltet, bot sich die Erstellung einer Diplomarbeit mit dem Ziel der Ausarbeitung eines Leitfadens für Bauunternehmen bei der Beauftragung und Durchführung von Werkverträgen an. Hierbei werden ausschließlich Verträge mit Unternehmen aus den neuen EU-Staaten wie auch aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, da die Werkvertragsabkommen nur auf diese abzielen“.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Bericht der Lage der deutschen Baubranche | 4 |
| 2.1 | Wirtschaftliche Entwicklung | 4 |
| 2.2 | Beschäftigungsentwicklung | 7 |
| 2.3 | Arbeitsmarkt | 10 |
| 3. | Die Bauunternehmung im Wandel | 12 |
| 3.1 | Ökonomische Besonderheiten der Bauwirtschaft | 12 |
| 3.2 | Folgen aus wirtschaftlicher Lage und ökonomischen Besonderheiten | 14 |
| 4. | Voraussetzungen der Beschäftigung ausländischer Nachunternehmer | 19 |
| 4.1 | Lohnzusatzkosten | 20 |
| 4.1.1 | Gliederung der Lohnzusatzkosten | 21 |
| 4.1.1.1 | Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen | 21 |
| 4.1.1.1.1 | Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung | 21 |
| 4.1.1.1.2 | Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge | 23 |
| 4.1.1.1.3 | Aufwendungen für sonstige Vorsorgeeinrichtungen | 24 |
| 4.1.1.2 | Aufwendungen für die Vergütung arbeitsfreier Tage | 24 |
| 4.1.1.3 | Aufwendungen für Sonderzahlungen | 24 |
| 4.1.1.4 | Aufwendungen für sonstige Personalzusatzkosten | 25 |
| 4.1.1.5 | Lohnnebenkosten | 25 |
| 4.1.2 | Struktur der Lohnzusatzkosten 2005 | 26 |
| 4.1.3 | Entwicklung der Lohnzusatzkosten | 31 |
| 4.1.4 | Vergleich mit anderen europäischen Staaten | 34 |
| 4.2 | Werkvertragsvereinbarungen mit anderen Staaten | 39 |
| 4.2.1 | Kontingente und ihre Verteilung | 41 |
| 4.2.2 | Entwicklung der Entsendung von Arbeitnehmern | 47 |
| 4.2.2.1 | Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG | 47 |
| 4.2.2.2 | Die „2 – 3 – 2“–Übergangsregel für neue EU-Mitglieds-staaten | 49 |
| 4.3 | Kostenvorteile am Beispiel eines polnischen Entsendebetriebes | 51 |
| 5. | Gesetzliche Rahmenbedingungen bei Beantragung und Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern | 55 |
| 5.1 | Grundlagen | 55 |
| 5.2 | Betreffende Staaten | 57 |
| 5.3 | Grundsätzliche Bestimmungen zu Aufenthalt und Arbeitsaufnahme | 58 |
| 5.4 | Voraussetzungen | 62 |
| 5.4.1 | Werkvertrag | 62 |
| 5.4.1.1 | Anzahl der zu beschäftigenden Arbeitnehmer | 64 |
| 5.4.1.2 | Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) | 65 |
| 5.4.2 | Vertragspartner im Sinne der Vereinbarung | 65 |
| 5.4.3 | Qualifikation der Werkvertragsarbeitnehmer | 66 |
| 5.4.4 | Lohnbedingungen | 67 |
| 5.4.5 | Sonderzahlungen | 67 |
| 5.4.6 | Gebühren | 68 |
| 5.5 | Verfahrensregelungen | 70 |
| 5.5.1 | Einzureichende Unterlagen | 70 |
| 5.5.2 | Einreichen der Unterlagen | 72 |
| 5.5.3 | Arbeitserlaubnis-EU/ Zustimmung zum Aufenthaltstitel – Werkvertragsarbeitnehmerkarte | 73 |
| 5.5.4 | Geltungsdauer der Arbeitserlaubnis-EU/ Zustimmung | 74 |
| 5.5.5 | Geltungsbereich der Arbeitserlaubnis-EU/ Zustimmung | 74 |
| 5.5.6 | Werkvertragsarbeitnehmer mit führender oder Verwaltungstätigkeit | 75 |
| 5.6 | Arbeitsmarktschutzklausel | 76 |
| 5.6.1 | Betriebe mit Kurzarbeit | 76 |
| 5.6.2 | Entlassungen | 77 |
| 5.6.3 | Agenturbezirke mit hoher Arbeitslosigkeit | 78 |
| 5.7 | Pflichten ausländischer Nachunternehmer | 79 |
| 5.7.1 | Gewerberecht | 79 |
| 5.7.2 | Handwerksordnung | 80 |
| 5.7.3 | Steuerrecht | 80 |
| 5.7.4 | Sozialversicherungsrecht | 81 |
| 5.7.5 | Sozialversicherungsausweis | 82 |
| 6. | Illegalität im Rahmen von Werkvertragsarbeiten | 83 |
| 6.1 | Verbreitung der illegalen Beschäftigung | 84 |
| 6.2 | Finanzkontrolle Schwarzarbeit | 87 |
| 6.3 | Arten illegaler Beschäftigung | 89 |
| 6.3.1 | Untertarifliche Bezahlung | 89 |
| 6.3.2 | Illegale Ausländerbeschäftigung | 91 |
| 6.3.3 | Illegale Arbeitnehmerüberlassung | 92 |
| 6.4 | Delikte und deren rechtliche Hintergründe | 94 |
| 6.5 | Sanktionen und Strafmaße bei Verstößen | 99 |
| 6.6 | Fazit | 101 |
| 7. | Der Werkvertrag mit einem ausländischen Nachunternehmer | 102 |
| 7.1 | Voraussetzungen für den Abschluss eines Werkvertrages | 103 |
| 7.1.1 | Gewerberecht und Handwerksordnung | 103 |
| 7.1.2 | Steuerabzug bei Bauleistungen | |
| 7.1.3 | Anmeldung der Bauarbeiten nach § 3 AentG | 105 |
| 7.1.4 | Arbeitserlaubnis-EU/ Zustimmung zum Aufenthaltstitel | 105 |
| 7.1.5 | Aufenthaltsrecht | 106 |
| 7.1.6 | Sozialversicherung | 106 |
| 7.1.7 | Haftpflichtversicherung | 108 |
| 7.2 | Besonderheiten im Werkvertrag | 109 |
| 7.2.1 | Konkretisierung der Werkleistung | 109 |
| 7.2.2 | Eigenverantwortlichkeit der Organisation | 110 |
| 7.2.3 | Zahlung Mindestlohn und Beiträge an die ULAK | 111 |
| 7.2.4 | Abrechnung und Gewährleistung | 112 |
| 7.2.5 | Weitere Pflichten des Auftragnehmers | 112 |
| 7.3 | Zusammenfassende Auflistung der Nachweise | 113 |
| 8. | Schlussbetrachtung/ Fazit | 115 |
| Literaturverzeichnis | 118 | |
| Tabellenverzeichnis | 124 | |
| Diagrammverzeichnis | 126 | |
| Abbildungsverzeichnis | 126 | |
| Anlagenverzeichnis | 127 |
Textprobe:
Kapitel 4.2.1, Kontingente und ihre Verteilung: Die Festlegung der Anzahl einzusetzender ausländischer Arbeitskräfte erfolgt im Rahmen fest vereinbarter Höchstzahlen, so genannter Beschäftigungskontingente, deren Arbeitserlaubnisse grundsätzlich unabhängig von Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes erteilt werden. Ebenso sehen die Regierungsvereinbarungen für den Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmern grundsätzlich keine Einschränkungen für bestimmte Wirtschaftsbereiche oder Bundesländer vor.
In den geregelten Beschäftigungskontingenten ist im Allgemeinen ein Grundkontingent für alle Wirtschaftsbereiche bundesweit enthalten. Darüber hinaus sind mit einigen Staaten Zusatzkontingente für den Mittelstand und das Restauratorengewerbe vereinbart worden. Mit Hilfe genau definierter Unterkontingente für das Bau- und Isolierbaugewerbe ist sichergestellt, dass die Gesamtzahl der zugelassenen Werkvertragsarbeitnehmer nicht ausschließlich in einem Wirtschaftsbereich eingesetzt wird. Jeweils im Oktober eines jeden Jahres werden diese Beschäftigungskontingente auf der Grundlage der aktuellen Arbeitslosenzahlen vom 30. Juni des laufenden Jahres an die Arbeitsmarktlage im Bundesgebiet neu angepasst. Dies geschieht getrennt nach Gesamtquote und der Unterquote für das Baugewerbe.
Im Falle einer Verbesserung der Arbeitsmarktlage erhöhen sich die Beschäftigungskontingente um je fünf Prozent für jeden vollen Prozentpunkt, um den sich die Arbeitslosenquote in den vorangegangenen zwölf Monaten verringert hat. Ende Juni 2005 hat sich die Gesamtarbeitslosenquote im Bundesgebiet im Vergleich zum Vorjahr um 1,23 Prozentpunkte erhöht, was dazu führte, dass das Grundkontingent um 6,15 % reduziert wurde.
Die um rund 1,7 % gestiegene Arbeitslosenquote im Baugewerbe hat gleichzeitig zu einer Reduzierung der Unterkontingente des Bau- und Isolierbaugewerbes um 8,4 Prozentpunkte geführt. Demnach können derzeit dort 24.183 des Gesamtkontingents von 39.100 Beschäftigten monatlich eingesetzt werden. Für die Überwachung der Höchstgrenzen der Kontingentzahlen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Monatliche Überschreitungen sind zwar zulässig, auch schon aufgrund der Abhängigkeit des Baugewerbes von der Witterung, jedoch dürfen die Jahresdurchschnittszahlen nicht überschritten werden. Dass es dennoch zu leichten Überschreitungen kommt, ist wohl auf die Durchschnittszahlenregelung zurückzuführen, durch die eine Überschreitung erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes festgestellt werden kann.
Wegen der steigenden Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland sind die Kontingentzahlen seit Einführung der Werkvertragsregelung kontinuierlich herabgesetzt worden. Vor allem aufgrund der schwierigen Auftragslage in der Bauwirtschaft wurden die Unterkontingente für den Baubereich nicht vollständig ausgenutzt. Im vergangenen Jahr (10/04 – 09/05) lag die Ausnutzungsrate bei gerade einmal 40,5 %. Grund dafür ist das im Jahre 1996 in Kraft getretene Arbeitnehmerentsendegesetz in Verbindung mit dem Tarifvertrag zum Mindestentgelt, der zu Beginn des Jahre 1997 für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dadurch verschlechterten sich die Entsendebedingungen für Unternehmer aus bestimmten Ländern, so dass deren Kontingente nur sehr wenig, die anderer Länder, wie beispielsweise Polen aber fast vollständig ausgeschöpft wurden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass sich die Kontingentzahlen von Land zu Land quantitativ sehr unterscheiden. So sind dem Nachbarland Polen 31,6 % aller und 27,8 % der für den Baubereich nutzbaren Werkvertragskontingente zugeteilt (vgl. Tabelle 10). Das bekannte Vorurteil, die Möglichkeit der Beauftragung ausländischer Nachunternehmer bzw. die in diesem Rahmen entsandten Arbeitnehmer seien verantwortlich für die Misere der Bauwirtschaft und der dramatischen Lage auf dem Arbeitsmarkt des Bausektors, wurden durch diese Zahlen entkräftet. Bei der Betrachtung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahlen des Jahres 2005 – 716.319 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe - und der mittels Werkverträgen einsandten Arbeitnehmer – 10.693 Personen im Jahresmittel pro Monat beschäftigt - stellt man fest, dass die Werkvertragsarbeitnehmer gerade einen Anteil von 1,5 %, gemessen an der Gesamtbeschäftigtenzahl, ausmachen.
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Arbeit zitieren:
Hermanns, Daniel Februar 2006: Arbeiten mit ausländischen Nachunternehmern im Rahmen der internationalen Werkvertragsabkommen, Hamburg: Diplomica Verlag
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Lohnnebenkosten, Schwarzarbeit, Werkvertrag, Arbeitserlaubnis, Arbeitnehmer-Entsendegesetz




